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Jüngstes Gericht für Kirchensteuer

Kirchliche Riten nur gegen Eintritt heißt es in Deutschland. Aber wie lange noch? Foto: Archiv/ Lang
Die katholische Kirche hat Angst ums Geld. Verschiedene Strategien werden angewendet, Gerichte werden bemüht und Ministerien eingeschaltet, um den in Deutschland praktizierten Grundsatz – Nur wer zahlt, ist katholisch – aufrecht zu erhalten. Voraussichtlich im kommenden Jahr steht aber nun eine grundsätzliche Entscheidung an: Dann wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden, ob man katholisch sein kann, ohne Kirchensteuer zu zahlen. Es gibt mindestens drei Fälle, in denen gläubige Katholiken vor dem Standesamt bekundet haben, zwar weiter ihrer Glaubensgemeinschaft angehören zu wollen, aber aus der „Körperschaft öffentlichen Rechts“, der steuereintreibeberechtigten staatlichen Rechtsform der katholische Kirche, auszutreten. Eine Streitfrage, sowohl nach kirchlichem wie auch nach weltlichem Recht. Im spektakulärsten Fall klagte sich der emeritierte Kirchenrechtler Hartmut Zapp durch zwei Instanzen, gewann in der ersten, verlor in der zweiten, ohne Möglichkeit der Revision. Die Leipziger Richter haben nun seiner Beschwerde dagegen stattgegeben und eine Revision „wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache“ zugelassen.

Müller: Wer nicht zahlt, fliegt!

Diese Entscheidung ist auch für den bayerischen Kirchensteuerrebellen Dr. Andreas Janker von Bedeutung. Seine Geschichte hat in Regensburg ihren Anfang genommen und bereits den päpstlichen Rat in Rom beschäftigt. Zwischenzeitlich hat sich auch das Bayerische Innenministerium eingeschaltet, um die finanziellen Interessen der katholischen Kirche sicherzustellen. Der 49jährige Janker hatte Ende 2009 beim Standesamt seinen Austritt aus der „Körperschaft des öffentlichen Rechts römisch-katholische Kirche“ erklärt. Daraufhin wurde er von der Diözese Regensburg exkommuniziert. Schreiben Jankers an Bischof Gerhard Ludwig Müller, mit der Bitte, die Exkommunikation rückgängig zu machen, änderten daran nichts. Ebensowenig die Tatsache, dass er zwar keine Kirchensteuer mehr zahlt, dafür aber freiwillig Geld für kirchliche Zwecke spendet und erklärt hat, nicht vom Glauben abgefallen zu sein. Das Bistum hatte diese Haltung auch in einer öffentlich verbreiteten Erklärung bekräftigt.

Müller: Wer nicht richtig austritt, zahlt!

Janker reichte Klage bei der Apostolischen Signatur in Rom ein – der höchsten innerkatholischen Kirchengerichtsbarkeit. Ein Schreiben des Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Interpretation der Gesetzestexte gab Janker recht. Bereits eine Erklärung des Rates aus dem Jahr 2006 stellt klar, dass ein Kirchenaustritt vor staatlichen Stellen nicht ausreicht, um einen Glaubensabfall zu dokumentieren und damit eine Exkommunikation zu rechtfertigen. Jankers Fall machte ausgehend von Regensburg Schlagzeilen, ebenso seine Ankündigung vor dem höchsten katholischen Gericht im Vatikan zu klagen. Der Diözese Regensburg wurde der Boden offenbar zu heiß. Die Exkommunikation wurde zurückgenommen, die Strategie geändert. Man sei zu der Rechtsauffassung gelangt, dass Jankers Austrittserklärung unwirksam sei, argumentierte Generalvikar Michael Fuchs plötzlich. Die Erklärung „Ich trete aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts römisch-katholische Kirche aus“ sei unzulässig. Anders ausgedrückt: Janker war nun wieder katholisch und, das ist wichtig, kirchensteuerpflichtig. Man werde das für Janker zuständige Standesamt informieren, so Fuchs, der damit die Streitfrage kurzerhand vom innerkirchlichen in den staatlichen Bereich zurück bugsierte.

Innenministerium: Halb austreten gilt nicht!

Nach Ansicht des Standesamts jedoch ist die Austrittserklärung wirksam. Das schließlich rief das Bayerische Innenministerium auf den Plan. Von dort kam die schriftliche Anweisung, Jankers Austrittserklärung zurückzunehmen. Diese sei ungültig. Janker solle entweder zahlen oder komplett austreten. „Sollte es Herrn Janker darauf ankommen, seinem Willen Ausdruck zu verleihen, der Glaubensgemeinschaft, so wie er sie versteht, im internen Bereich weiter anzugehören, bleibt es ihm unbenommen, dies der Kirche in geeigneter Form mitzuteilen.“

Vatikan: Die spinnen, die Deutschen!

Damit spielt der Staat den Ball wiederum zurück ins Feld der katholischen Kirche, die im Vatikan zwar davon ausgeht, dass man nicht Kirchensteuer zahlen muss, um katholisch zu sein, in Deutschland hingegen den Nichtzahler einfach aus der Kirche schmeißt. Wie es nun weiter geht? Janker hat das Standesamt gebeten, die Entscheidung aus Leipzig abzuwarten. Und sollte man dort zu der Auffassung kommen, dass nur katholisch ist, wer zahlt, bleibt ja immer noch der erneute Gang nach Rom – zum kirchlichen Gericht.
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Kommentare (11)

  • Martin

    |

    Hier wird mal wieder aufgezeigt wie unflexibel und verkrustet die katholische Kirche in Wirklichkeit ist. Statt für jeden bekennenden Christen dankbar zu sein, wird der Glauben am schnöden Mammon gemessen … mal sehen wie lange es noch dauern wird, bis man sich seinen Seelenfrieden wieder käuflich erwerben kann. Aber das hatten wir ja schon alles … Da kann man vor lauter Unverständniss nur den Kopf schütteln und hoffen, dass der liebe Gott, sofern es ihn denn gibt, von der Angst der Kirche um seine weltlichen Güter nichts mitbekommt.

  • Lothgaßler

    |

    Warum ist es eigentlich so schlimm “exkommuniziert” zu werden?
    Dereinst werden die Sünden gewogen, und dann kommt auch ein Ungläubiger in den Himmel, wenn er sonst ein feiner Mensch war.
    Wieviele Tage Fegefeuer wird einem auferlegt für eine Exkommunikation wegen Zahlungsweigerung?
    Der Gerechtigkeit halber muss auch der schlechte Hirte, der ein gläubiges Schäflein aus der Herde wirft, mit Fegefeuer bestraft werden.

    Wo sind die Theologen, die diese Fragen klären?
    Was wird aus dem Bischof, muss er nun ins Fegefeuer?
    Wieviele Rosenkränze soll man für ihn beten?

  • Alex

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    Ich zahl nichts – den mit der Institution Kirche verbinde ich rein garnichts…

  • Bernadette Keck

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    Am 31.03.2010 bin ich mit dem Zusatz “römisch-katholisch, Körperschaft des öffentlichen Rechts” beim Standesamt Waghäusel (Baden-Württemberg) aus der Katholischen Kirche ausgetreten. Von Seiten der Erzdiözese Freiburg bekam ich Tage später nur einen Brief, in dem dieser Austritt bedauert wurde, die Pfarrgemeinde vor Ort hat sich nicht dazu geäußert. Wahrscheinlich hat man mich kurzerhand aus dem Taufregister gestrichen, ich werde sofern zutreffend hiergegen alsbald auf kirchlicher Ebene vorgehen.

    Mein Mann trat mit genau demselben Zusatz am 09.03.2011, wiederum beim hiesigen Standesamt, aus der Kirche aus. Das örtliche Pfarramt bedauerte dies in einem Schreiben, das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg, Abteilung V – Finanzen hat hingegen am 17.03.2011 bei der Stadt Waghäusel Widerspruch gegen die standesamtliche Feststellung der Wirksamkeit des Austritts eingelegt! Inzwischen liegt der “Vorfall” beim Landratsamt Karlsruhe, welches sich nun mit diesem Vorgang befassen muss. On verra…

  • Joachim Datko

    |

    Aktuelle Austrittszahlen in Regensburg (r.-k. + ev.):

    01.2011 – 73 Personen
    02.2011 – 50 Personen
    03.2011 – 85 Personen
    04.2011 – 65 Personen

    Zahlen aus: http://www.statistik.regensburg.de/informationen_u_zahlen/monatszahlen/
    – Kirchenein- und Kirchenaustritte

    — Mittelwert: 68 Personen pro Monat
    — Voraussichtlich werden danach 2011 – 819 Personen aus den beiden großen christlichen Kirchen austreten. 2010 waren es über 1000 Personen.
    — Fragen und Diskussion unter: http://www.monopole.de/index.php/board,34.0.html

  • grace

    |

    gleich im titelbild kann man sehen, wie verbittert der mann ist, wie er leidet …

  • grace

    |

    ich meins Wochenblatt

  • Uwe Hillebrand

    |

    Aus dem Kapitel “Kirchensteuer” meines Buches “Warum glaubst Du noch? – Lehren der christlichen Kirchen unter dem Gesichtspunkt der Logik”

    ….. Zusätzlich zur Kirchensteuer bekommen die Kirchen noch Jahr für Jahr Subventionen von Bund, Ländern und Kommunen, wozu auch Steuerbefreiungen gerechnet werden müssen. Im Jahre 2009 machten diese insgesamt über 19 Milliarden Euro aus 40. Im Folgenden wird gezeigt werden, wofür diese Zuwendungen von der Kirche verwendet werden. Natürlich stammen die Subventionen im Endeffekt alle vom Steuerzahler, von wem sonst? Und der ist bekanntlich hoch verschuldet, da die Schulden des Staates die seinen sind. Es würde der Kirche gut zu Gesicht stehen, wenn sie ihren Beitrag zum Schuldenabbau leisten würde und zumindest auf einen Teil der Zuwendungen verzichten würde. Bei etwas gutem Willen könnte sie es leicht tun (s. dazu bei Vermögen). …..

    ….. Alle, die Steuern bezahlen, werden, ob sie wollen oder nicht, zu Geldgebern der Kirchen, Konfessionslose genauso wie Muslime oder Juden. Dabei betrug im Jahre 2005 allein der Bevölkerungsanteil der Konfessionslosen in Deutschland bereits 32,5 % gegenüber 31 % der katholischen und 30,8 % der evangelischen Bevölkerung. Und die Tendenz ist ansteigend. Jemand, der aus Überzeugung aus der Kirche ausgetreten ist, kann sich also nicht dagegen wehren, dass er weiterhin über seine Steuern die Kirche, von der er nichts mehr wissen wollte, finanzieren muss. …..

  • Veronika

    |

    “Man werde das für Janker zuständige Standesamt informieren, so Fuchs, der damit die Streitfrage kurzerhand vom innerkirchlichen in den staatlichen Bereich zurück bugsierte.”
    —————
    Wenn sich wie in Bayern Kath. Kirche und Landesregierung gar so gut verstehen (Seehofer bekam trotz Ehebruchs von Papst Benedikt XVI. persönlich die Mundkommunion, und Dr. Stoiber beim Besuch 2006 sogar ein Familienfoto mit Benedikt XVI.), kann es zu solchen Dingen kommen.
    —————
    Hat jemand schon mal darüber nachgedacht, dass dieses “die Kirche denkt in Jahrhunderten” auch weniger lustig, eher verherrend interpretiert werden könnte, nämlich dass die Kath. Kirche durch deren Abwarten in unliebsamen Dingen ganze Generationen vernichtet und vernichten will, weshalb die Kath. Kirche deren Vermögen vor allem in Grund, Boden, Gold und Silber angelegt hat.

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drin