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McDonald’s eine Verkehrsgefährdung? Das kann nun wirklich nicht sein. Am Dienstag trafen sich „Burger-Meister“ Frank Mosher und das Landratsamt Kelheim vor dem Regensburger Verwaltungsgericht.

„Papa! McDonald’s!“ Ja, schon Kinder ab zwei Jahren erkennen das Logo der weltweit größten Fast Food-Kette und beginnen zu quengeln, wenn Mami und Papi sie dann nicht schnurstracks in Reichweite von Burger,Pommes und Cola bringen. Das haben Untersuchungen ergeben, weiß „Burger-Meister“ Frank Mosher (Foto), Herrscher über die McDonald’s-Filialen im Raum Regensburg. Und als der „Think Tank mit Ketchup im Blut“ (Mosher über Mosher) 2001 Umsatzprobleme in einer seiner Filialen in Kelheim feststellte, kam der Burger-Meister mit dem Bürgermeister überein, dass entlang der Kreisstraße Werbetafeln aufgestellt würden, um diesem Problem beizukommen.

Erkenntnis nach sieben Jahren: Schilder sind gefährlich

2004 wurden die Werbetafeln durch ein „Verkehrsleitsystem“ (Mosher) ersetzt, drei Schilder, die darauf hinwiesen, dass noch 300, 200 und schließlich nur noch 100 Meter zu der dann noch etwa einen Kilometer entfernten Burger-Ausgabe zurückzulegen seien. Die Umsatzprobleme waren behoben und alle schienen zufrieden zu sein.

Bis zum Ende des vergangenen Jahres. Da nämlich stellte das Landratsamt Kelheim urplötzlich fest: Die 70 auf 100 Zentimeter großen Schilder, die da den Straßenrand seit sieben Jahren zieren, sind eine Verkehrsgefährdung, verstoßen außerdem gegen den Bebauungsplan und müssen weg. Mosher klagte gegen den entsprechenden Beseitigungsbescheid und so traf man sich am Dienstag vor dem Regensburger Verwaltungsgericht.

Die Schilder: ein ganz unauffälliges „Verkehrsleitsystem“

„Willkür“ sei das, befand Mosher. Die Schilder seien überhaupt keine Werbung, sondern ein „erforderliches Verkehrsleitsystem“. Das schaffe Arbeitsplätze und Gewerbesteuer für die Stadt Kelheim. Das habe früher ja auch der Kelheimer Bürgermeister, „den ich sehr schätze“, so gesehen.

Zum Beleg, dass die Schilder keinerlei Verkehrsgefährdung darstellen, hatte Moshers Rechtsanwalt Jürgen Linhart dem Gericht am Tag vor der mündlichen Verhandlung sogar noch das Gutachten eines KFZ-Sachverständigen (!) zukommen lassen, mit dem belegt werden sollte: Die Schilder fallen eigentlich gar nicht auf, lenken den Autofahrer überhaupt nicht ab. Allenfalls seien es die Beifahrer und besagte mitreisenden Kinder, denen das McDonald’s-Logo ins Auge steche.

Die Schilder: offensichtlich unzulässig

Dem mochte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts – merklich angefressen angesichts des recht spät eingereichten Gutachtens – nun so gar nicht folgen. „Werbung macht man ja nicht, damit es nicht auffällt“, so der berichterstattetende Richter, der sich den Begriff „Gutachten“ in Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen verbat.

Ebenfalls verwundert zeigt sich das Gericht aber auch von der Tatsache, dass der Bescheid des Landratsamts keinerlei Begründung dazu enthielt, weshalb die Schilder nun laut Bebauungsplan nicht zulässig sein sollten. „Da steht nur was zulässig ist, aber nicht was unzulässig ist.“ Man könne sich zwar denken, was das Landratsamt meine, aber: „Das steht da nicht.“ Erst nach diesem Hinweis ergänzten die Vertreter des Landratsamts ihren Bescheid und nun kam das Gericht denn auch zu dem Schluss: „Diese Schilder sind bauplanungsrechtlich offensichtlich unzulässig.“

Die Schilder: eine „abstrakte Verkehrsgefährdung“

Anträge von Rechtsanwalt Linhart, ein neues Gutachten einzuholen, einen Ortstermin anzuberaumen und einen Polizeivertreter zu laden, um dessen Einschätzung zur Verkehrsgefährdung zu hören, lehnte das Gericht ab. „Aufgrund eigener Sachkunde“ komme man zu dem Schluss, dass es zumindest eine „abstrakte Verkehrsgefährdung“ gebe und eine solche reiche aus, ganz abgesehen davon, dass solche Schilder schon qua Planungsrecht gar nicht zulässig seien. Nach nur fünfminütiger Beratung wurde Moshers Klage abgewiesen.

Der sieben Jahre währenden „abstrakten Verkehrsgefährdung“ und dem ebenso lang unbeanstandetem „offensichtlichem“ Bruch von Bauplanungsrecht wird damit nun ein Ende gesetzt. In einem Landratsamt geht es eben nicht ganz so schnell wie in einem Fast Food-Lokal.

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