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Entlassungen im Druckzentrum vor Gericht

MZ-Arbeitskampf geht in München weiter

Nach widersprüchlichen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Regensburg muss nun das Landesarbeitsgericht darüber entscheiden, ob die Entlassungen im Mittelbayerischen Verlag rechtens waren. Die Kündigungen hatten in der Vergangenheit für breite Proteste und überregionale Berichterstattung gesorgt. Am Donnerstag unterlag der Verlag vor Gericht.

Niederlage für die "Dampframme der Druckbranche": MZ-Anwalt Johannes Weberling und DSR-Geschäftsführerin Gabriele Köhler verlassen das Arbeitsgericht. Foto: Archiv/ as

Niederlage für die “Dampframme der Druckbranche”: MZ-Anwalt Johannes Weberling und DSR-Geschäftsführerin Gabriele Köhler verlassen das Arbeitsgericht. Foto: Archiv/ as

„Mit Verlaub…“ „Bei allem Respekt…“ Immer wenn Rechtsanwalt Johannes Weberling besonders über eine Aussage vom Richtertisch oder der Klägerbank ärgert leitet er seine Erwiderung mit diesen Floskeln ein. Am Donnerstag verwendet er sie häufig.

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Es ist das letzte von knapp einem Dutzend Verfahren, die wegen der Entlassungen im Mittelbayerischen Verlag am Arbeitsgericht Regensburg anhängig waren. Und während es in den meisten Fällen eine Einigung gab und der Verlag am Ende bis zu 150.000 Euro (anstatt wie zunächst angeboten 12.000 Euro) Abfindungen an die durchweg langjährigen Beschäftigten zahlte, muss Weberling, der von Kritikern auch als die „Dampframme der Druckbranche“ bezeichnet wird, dieses Mal eine Niederlage einstecken. Die dritte Kammer des Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Richterin Tanja Keller gibt einem der Beschäftigten der „Druckservice Regensburg GmbH“ in vollem Umfang recht: Seine Kündigung ist demnach unwirksam.

Entlassungen sorgte für Proteste und überregionale Berichte

Wie berichtet hatte der MZ-Verlag im vergangenen Jahr elf langjährige Beschäftigte der verlagseigenen Tochter „Druck Service Regensburg GmbH“ völlig überraschend vor die Tür gesetzt. Die Begründung: Der Betrieb werde wegen angeblich mangelnder Rentabilität stillgelegt. Billigere Arbeitnehmer erledigen seitdem dieselbe Arbeit an denselben Maschinen im Druckereigebäude an der Rathenaustraße. Nach öffentlichkeitswirksamen und für den Verleger zum Teil peinlichen Protesten, nach (fruchtloser) Kritik vom Stadtrat und Unterlassungsforderungen gegen Medien, die über die Affäre berichteten, liefen seit Februar die Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Alle Betroffenen gingen gegen ihre Entlassung vor.

Die entscheidende Frage bei allen Verfahren: Handelt es sich bei der Stilllegung der „Druck Service Regensburg GmbH“ (DSR) und Weiterführung der Arbeit durch ein anderes Unternehmen des MZ-Konzerns um einen Betriebsübergang – dann wären die Kündigungen unwirksam – oder nicht?

“Das ist es, was die Leute verbittert.”

Der MZ-Verlag habe vor einigen Jahren entschieden, sein Unternehmen in mehrere Tochtergesellschaften aufzuspalten und so die Produktion zu verbilligen, so Klägeranwalt Hans-Günther Eisele am Montag. Das sei durchaus legitim. „Was aber nicht erlaubt ist, wenn Menschen wie mein Mandant, die jahrzehntelang im Verlag gearbeitet haben einfach entlassen werden, weil angeblich der Betrieb stillgelegt wird und dann andere, die er angelernt hat, an denselben Maschinen dieselbe Arbeit erledigen. Was nicht erlaubt ist, ist es, den entlassenen Menschen zu sagen: ‘Diese Arbeit hat mit Euch nichts zu tun.’“

Die Entlassungen bei der DSR seien geradezu ein „Schulfall für einen Betriebsübergang“. Und dieses Vorgehen des Verlages sei es auch, was die Beschäftigten so verärgere und was sowohl öffentlich als auch vor Gericht „so einen Dampf in die Sache“ bringe. „Das ist es, was die Leute verbittert“, so Eisele. Interessant sei auch, dass die Herausgeber-Familie Esser die Schließung der DSR just zu einem Zeitpunkt beschlossen habe, an dem sich die Gewerkschaft ver.di geweigert habe, den neuen, schlechter bezahlten Tarif für die DSR zu akzeptieren.

„Die Familie Esser hat gar nichts entschieden.“

„Mit Verlaub“, erwidert MZ-Anwalt Weberling sichtlich in Rage. „Die Familie Esser hat gar nichts entschieden.“ Das seien doch alles „wüste Verschwörungstheorien“. Der MZ-Verlag habe doch gar nicht anders gekonnt, als die Beschäftigten zu entlassen und Eisele habe offenbar weder seine Schriftsätze gelesen, noch seine Ausführungen zur Kenntnis genommen. Die Arbeit habe sich völlig geändert und die alten Beschäftigten hätten dafür gar nicht die notwendige Qualifikation als „Line-Master“. Immer wieder wiederholt er minutenlang die immerselben Aussage in unterschiedlichen Variationen, doch tatsächlich muss er auf Nachfrage von Richterin Keller einräumen, dass in seinen Schriftsätzen – über 120 Seiten hat Weberling geschrieben – „vielleicht etwas durcheinander geraten sein mag“.

Mehrere Fragen seien nie vernünftig beantwortet worden, so Keller. Zur Frage, was sich zum Zeitpunkt der Schließung der DSR so fundamental geändert habe, dass die Alt-Beschäftigten nicht weiter arbeiten konnten, habe Weberling „nie konkret Stellung genommen“. Zum Teil widersprächen sich seine Ausführungen.

Ebenfalls stellt sich heraus, dass es sich beim „Line-Master“, den Weberling immer wieder erwähnt, nicht um eine sonderlich hochqualifizierte Ausbildung handelt, sondern dass man dafür lediglich an den entsprechenden Maschinen angelernt werden muss. Dieses Anlernen hatten für die jetzigen Beschäftigten, die bei einer anderen MZ-Tochter zu einem billigeren Tarif arbeiten, noch die später Entlassenen übernommen.

„Was Sie auf 123 Seiten Schriftsatz beschrieben haben, dient nur dazu einen Riesenvorhang vor ein und dieselbe Maschine zu spannen, an der sowohl die alten wie auch die neuen Beschäftigten arbeiten“, sagt Eisele irgendwann in Richtung Weberling.

Als Richterin Keller nach einer kurzen Pause verkündet, dass sich die Kammer einig sei, dass der Kläger obsiegen werde, hebt Weberling erneut an. Man habe einen Ortstermin angeboten, man habe Zeugen angeboten und man habe ein Sachverständigengutachten angeregt. Man sehe ja hier vor Gericht, dass es offenbar schwierig sei, das alles „vom grünen Tisch aus zu entscheiden“. Und als er erneut ausholt, rutscht Rechtsanwalt Eisele ein „Wann hören Sie eigentlich mal auf?“ heraus. „Was?“, kommt von Weberling erbost zurück, dann wird die Sitzung geschlossen. Die offizielle Urteilsverkündung ist für den 10. November vorgesehen.

Andere Kammer entschied für den Verlag

Eine Hoffnung bleiben Weberling und dem von ihm vertretenem Mittelbayerischen Verlag allerdings. Es gibt auch ein anderslautendes Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg. Bereits Ende September hatte die siebte Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Holbeck in zwei anderen Fällen jeweils dem MZ-Verlag recht gegeben. Alle drei Fälle werden nun – das ist schon mal sicher – in zweiter Instanz vorm Landesarbeitsgericht in München eine Fortsetzung finden.

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Kommentare (4)

  • Riafan

    |

    Wie sollen denn die Herausgeber sonst ihre neuen Millionen teueren Häuser in Sylt, München, Mallorca, Gardasee bezahlen- dafür muss man doch Verständnis haben. ( Satire)

  • blauäugig

    |

    “muss nicht ” im ersten Satz sollte “muss nun” heißen…
    Da darf an auf weitere Prozesse mit dem “Staranwalt” gespannt sein, irgendwie scheint er sich in Regensburg schon vielfach die Zähne ausgebissen zu haben. Mal für die Mittelbayerische und hoffentlich bald für die Kittelbayerische.

  • Betroffener

    |

    Ich als Betroffener
    Der den Prozess hier In Regensburg verloren hat, sag da nur auf nach München

  • Zweimal Betroffener

    |

    Es darf doch mal auch mit rechten Dingen zu gehen wenn
    mal in Deutschland wieder recht gesprochen wird, es kann nicht sein daß die,
    die es sich immer so zurechtrücken immer auch recht bekommen mein Glaube an eine
    gerechte Justiz ist noch nicht ganz weg.

Kommentare sind deaktiviert

drin