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Tag 26 im Wolbergs-Prozess

Neue Vorwürfe gegen Wolbergs-Ermittler

Vertrauliche Verteidiger-Post in großem Stil wurde offenbar sämtlichen Verfahrensbeteiligten im Korruptionsprozess zugänglich gemacht. Gefunden hat sie Rechtsanwalt Markus Birkenmaier im Rahmen einer Akteneinsicht. Er spricht von „einmaligen und einzigartigen“ Gesetzesverstößen durch die Staatsanwaltschaft. Derweil bestreitet am Dienstag ein Zeuge vehement, von Joachim Wolbergs unter Druck gesetzt worden zu sein. Doch unter anderem damit wurde der Haftbefehl gegen den früheren Oberbürgermeister begründet.

Staatsanwältin Christine Ernstberger und ihre Kollegin Ingrid Wein wurden am Dienstag mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Erklären wollen sie sich dazu erst später.  Foto: om

Rechtsanwalt Markus Birkenmaier steht schon einige Minuten da, schaut erwartungsvoll zur Richterbank und lächelt. Mitten während der Verlesung eines eher kurzen Beweisantrags ist der Verteidiger des früheren Tretzel-Geschäftsführers Franz W. unterbrochen worden. Und nun diskutieren die Vorsitzende Richterin Elke Escher und die Verteidiger des Immobilienmagnaten Volker Tretzel darüber, ob Birkenmaier mit seinen Ausführungen fortfahren darf. Dabei wollte Birkenmaier nur die Verlesung einer E-Mail beantragen, die seinen Mandanten entlasten soll: vertrauliche Verteidigerpost zwischen Volker Tretzel und dessen Rechtsanwälten. Zugang erlangt hat Birkenmaier dazu, ebenso wie auf zahlreiche weitere Schreiben, die zwischen dem Bauträger und dessen Verteidigern hin und her gingen durch schlichte Akteneinsicht.

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“Taktik der Verteidigung Tretzel bekannt”

Auf einer Festplatte, die als Asservat von den Ermittlungsbehörden sichergestellt wurden, hätten sich umfangreiche Mailwechsel befunden. „Uns ist dadurch die Taktik der Verteidigung Tretzel bekannt geworden und wir werden das im Sinne unseres Mandaten nutzen“, so Birkenmaier. Zugang zu dieser Verteidigerpost hätten alle Prozessbeteiligten gehabt, erläutert er später auf Nachfrage. Damit rücken auch am 26. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs und drei Mitangeklagte neuerliche Fehler der Ermittlungsbehörden in den Fokus.

„Wir sind nicht erfreut, dass sich diese Mails in den Asservaten befinden“, greift denn auch Tretzel-Verteidiger Tobias Pretsch in die Antragsverlesung ein. Es handle sich eindeutig um Verteidigerpost. Diese unterliege einem „absoluten Verwertungsverbot“. Insofern trete man bereits der Verlesung von Birkenmaiers Antrag entgegen, ergänzt Pretschs Kollege Jörg Meyer. „Ich kann nichts dafür, dass sich das in den Asservaten befindet“, erwidert dagegen Birkenmaier. Diese habe schließlich die Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Nach einigem Hin und Her – die Kammervorsitzende Elke Escher stellt dabei klar, dass sie keine Verteidigerkorrespondenz in den Prozess einführen könne – wird Birkenmaier schließlich die Verlesung des Antrags gestattet. Es geht um den Vorwurf gegen Franz W., demzufolge er federführend beim Organisieren von Spenden durch Tretzel-Mitarbeiter für den Wahlkampf von Joachim Wolbergs gewesen sei. Der frühere Geschäftsführer der Bauteam Tretzel gilt der Staatsanwaltschaft als Architekt des angeklagten Strohmann-Systems, über das knapp eine halbe Million Euro an Spenden verschleiert worden sein sollen. Doch aus der Mail, deren Verlesung Birkenmaier beantragt, gehe etwas anderes hervor, so der Strafverteidiger.

“Wenn es um strafbares Handeln geht, trifft dieser Vorwurf Volker Tretzel.”

Machte Entdeckungen bei der Akteneinsicht: Rechtsanwalt Markus Birkenmaier. Foto: as

Demnach habe sich allein Tretzel um die Sonderzahlungen gekümmert, die den BTT-Mitarbeitern zum Spenden zur Verfügung gestellt wurden. In einer angehängten Excel-Tabelle liste der Unternehmer sämtliche Zahlungen auf und verrechne diese mit den Betriebseinnahmen. Ebenso gehe aus der Mail hervor, dass die Spenden eindeutig auf Wunsch des Firmenchefs geleistet worden seien. Sofern es also bei diesen Spenden überhaupt um strafbares Handeln gehe, dann treffe dieser Vorwurf nicht Franz W., sondern dessen damaligen Chef Volker Tretzel.

Während diese Argumentation nicht unbedingt neu ist – bereits aus abgehörten Telefonaten, aber auch Vernehmungen früherer BTT-Mitarbeiter konnte man unter Umständen ähnliches ableiten – ist der Umstand, dass hier offenbar vertrauliche Verteidigerpost in großem Stil allen Verfahrensbeteiligten zugänglich war/ist, ein neuerlicher Schlag ins Kontor von Kripo und Staatsanwaltschaft. Und hier sind sich die Verteidiger von Franz W. und Volker Tretzel wieder einig. Unter zustimmendem Nicken von Pretsch spricht Birkenmaier von „einmaligen und einzigartigen“ Verstößen, die sich die Ermittlungsbehörden geleistet hätten. Entgegen der gesetzlichen Bestimmungen hätten diese die Asservate nicht vollständig gesichtet. Pretsch macht auch keinen Hehl daraus, dass er Birkenmaiers Antrag, dem er nun entgegengetreten ist, bereits im Vorfeld gekannt habe.

Staatsanwaltschaft vertagt Erklärung

Die beiden Staatsanwältinnen Christine Ernstberger und Ingrid Wein, die in den letzten Tagen schon einige Prügel wegen der schweren Fehler bei der Verschriftung der abgehörten Telefonate einstecken mussten, äußern sich zu den Vorwürfen am Dienstag nicht. Man werde zu einem späteren Zeitpunkt eine Stellungnahme abgeben, so Ernstberger. Gleiches kündigt Tretzel-Verteidiger Pretsch an. Die Klärung der eigentlich zu verhandelnden Vorwürfe tritt bei alledem zum wiederholten Male etwas in den Hintergrund.

Die am Dienstag geladenen Zeugen zur Vergabe des Nibelungenareals an BTT – zwei hochrangige städtische Mitarbeiter – stützen mit ihren Aussagen am Dienstag zudem im wesentlichen die Darstellung von Joachim Wolbergs. Planungsreferentin Christine Schimpfermann, seit 2005 die zweitwichtigste Referatsleiterin nach Wirtschafts- und Finanzreferent Dieter Daminger, schildert zunächst recht präzise und gestützt auf mitgebrachte Unterlagen den zeitlichen Ablauf vom Ankauf der früheren Nibelungenkaserne durch die Stadt im Jahr 2011 bis zum schlussendlichen Verkauf an Tretzel im Oktober 2014.

Planungsreferentin hätte anders vergeben

Christine Schimpfermann: “Da gibt es kein schwarz oder weiß.” Foto: Archiv/ as

Ja, Tretzel habe bereits 2011 Interesse am Kauf aller drei für Wohnbebauung vorgesehenen Areale gezeigt. Die Verwaltung habe allerdings den Standpunkt vertreten, dass man auf städtebauliche Vielfalt, einen Verkauf an verschiedene Investoren, setzen solle. Die Verwaltungsvorlage für eine erste Vergabe, bei der der Schwerpunkt noch auf dem Grundstückspreis lag, habe Hans Schaidinger noch kurz vor dem Ende seiner Amtszeit kurzfristig zurückgezogen, so Schimpfermann. Bei einer neuen Ausschreibung, dann schon unter Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, sei dann verstärkt auf Konzept gesetzt worden.

Am Ende seien schließlich vier Bewerber übrig geblieben und während die Verwaltung hier nach wie vor den Standpunkt vertreten habe, an mehrere Bauherren zu vergeben, habe Wolbergs bereits recht früh für einen Verkauf aller drei Flächen an Tretzel plädiert. „Es gibt hier aber kein schwarz oder weiß“, so Schimpfermann. Beide Positionen seien vertretbar gewesen und Wolbergs habe dafür sachliche Argumente geliefert, denen sich auch die Koalition angeschlossen habe.

Eine Lanze für Norbert Hartl

Ähnliches sagt dann am Nachmittag auch Anton Sedlmeier, seit 2006 Leiter des Amts für Stadtentwicklung und Stellvertreter Schimpfermanns aus. Auch er sei für eine Vergabe an mehrere Bewerber gewesen. Die Gefahr des kompletten Scheiterns eines Bauvorhabens sei dadurch geringer, ebenso gebe es die Chance auf unterschiedliche städtebauliche Umsetzungen und mehr Vielfalt, so der 61jährige. Er habe diesen Standpunkt auch mehrfach vorgebracht, als Wolbergs für den Verkauf an Tretzel plädiert habe, „aber die Verwaltung hat ja die Aufgabe, Entscheidungen vorzubereiten“, zu treffen habe diese am Ende der Oberbürgermeister bzw. der Stadtrat. „Und rein sachlich ist die eine Vergabe ebenso zu rechtfertigen wie die andere.“

Sowohl Schimpfermann als auch Sedlmeier brechen am Dienstag eine Lanze für den früheren SPD-Fraktionschef Norbert Hartl. Dieser sei einer der wenigen, die Ahnung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau hätten, sagt der Amtsleiter. „Hartl hat sich immer schon intensiv um das Thema bezahlbarer Wohnraum gekümmert“, lobt die Referentin. Dass man Anträge vorab an Bauträger schicke, dies wird Hartl in Zusammenhang mit der Ausschreibung für die Nibelungenkaserne vorgeworfen, sei allerdings „kein übliches Vorgehen“, so Schimpfermann.

Hartl-Mail wird verlesen

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird jene Mail, die Hartl an Volker Tretzel, Franz W. und – in Kopie – an Joachim Wolbergs verschickt hat, am Dienstag auch verlesen. Ein Großteil der Vergabekriterien, die am Ende in der Ausschreibung enthalten waren, findet sich in dem Entwurf bereits wieder, verbunden mit der Bitte an Tretzel und W., Änderungswünsche „in rot“ einzutragen.

Was am Ende von Tretzels Seite vorgeschlagen und von Hartl übernommen wurde, wird aber auch am Dienstag nicht klar. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Möglichkeit, eine anschließende Erklärung abzugeben. Anders Joachim Wolbergs, der erneut betont, dass er diese E-Mail erst im Zuge der Ermittlungen tatsächlich wahrgenommen habe. Im Übrigen halte er eine solche Mail zwar für „nicht glücklich“, sie sei aber auch „kein Verbrechen“.

Ein Treffen, von dem keiner weiß

Viel Rätselraten gibt es um eine Aktennotiz, die bei einem BTT-Mitarbeiter sichergestellt wurde und die auf ein mutmaßliches Gespräch zwischen Franz W., Norbert Hartl und Joachim Wolbergs am 23. Dezember 2013 verweisen könnte. Die Staatsanwaltschaft führt das Treffen in ihrer Anklage an.

Die Notiz, die dabei als Beleg dient, enthält detaillierte Angaben zu damals noch verwaltungsinternen Erwartungen, die man bereits bei der ersten Ausschreibung an potentielle Investoren hatte, und – so kann man es verstehen – Empfehlungen, worauf in einer Bewerbung um die Grundstücke explizit eingegangen werden sollte. Allerdings ist der Verfasser unklar. Genannt wird in dem Text zwar Franz W., doch eine Unterschrift fehlt. In einem angehörten Telefonat beteuerte W., nichts von dieser Gesprächsnotiz zu wissen.

Weiß nichts von einem Treffen: Joachim Wolbergs Foto: Oswald

Es scheint also offen, ob es tatsächlich ein solches Treffen gegeben hat. Wolbergs bestreitet dies vehement und verweist darauf, dass er dazu nichts in seinem Terminkalender finde. Ebenso seien ihm zu diesem Zeitpunkt ein Großteil der Angaben in der Aktennotiz gar nicht bekannt gewesen. Möglicherweise handle es sich auch um eine BTT-Notiz für ein geplantes Gespräch mit ihm und Hartl. Die in der Notiz enthaltenen Informationen müssten aber, da ist sich auch Wolbergs sicher, von einem Insider aus Politik oder Verwaltung stammen.

„Wir stehen hoffentlich alle vor einem Rätsel, wer wann zu welchem Zweck diese Notiz gefertigt hat“, sagt Wolbergs-Verteidiger Peter Witting etwas verschwörerisch. Als Beweis für ein heimliches Treffen oder gar eine Unrechtsvereinbarung, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, tauge das Dokument auf keinen Fall, ergänzt Rechtsanwalt Birkenmaier.

Betreff: “Nibelungentod”

Ein drittes Dokument schließlich, das die Staatsanwaltschaft verlesen lässt, ist eine Mail von Volker Tretzel an Franz W. vom 16. April 2014, unmittelbar vor dem Aus für die erste Ausschreibung für das Kasernenareal mit dem Betreff „Nibelungentod“. Darin rechnet Tretzel seinem Geschäftsführer vor, dass sich der Kauf des Nibelungenareals unter den derzeitigen Bedingungen nicht rechnen werde. W. solle Wolbergs und Hartl deshalb „noch heute“ eine Absage erteilen. Er selbst werde an dem Gespräch nicht teilnehmen, um sich „nicht den Überredungskünsten“ der beiden aussetzen zu müssen, so Tretzel.

Um welches Gespräch es in der E-Mail gegangen sein könnte, vermag Wolbergs am Dienstag nicht zu erklären. Es habe aber sicher Gelegenheiten gegeben, wo er Tretzel explizit aufgefordert habe, sich bei der Ausschreibung zu bewerben, „ohne ihm den Zuschlag zu versprechen natürlich“.

Zeuge: “Ich wurde definitiv nicht unter Druck gesetzt.” 

Erneut kurz in den Fokus gerät am Dienstag der Haftbefehl gegen Wolbergs vom Januar 2017 wegen Verdunkelungsgefahr. Herangezogen wurde dabei – als einer von fünf Punkten, mit denen diese Gefahr begründet wurde – auch ein abgehörtes Telefonat zwischen dem Oberbürgermeister und Amtsleiter Anton Sedlmeier nach dessen polizeilicher Vernehmung. Dass Wolbergs diesen gefragt habe, wie die Vernehmung verlaufen sei, sahen damals sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch der zuständige Ermittlungsrichter als Beleg dafür, dass Wolbergs Sedlmeier beeinflussen und diesen unter Druck setzen wollte. Am Dienstag von Witting dazu befragt, weist Sedlmeier diese Annahme weit von sich. „Ich habe die Nachfrage als sympathisch empfunden. Ich wurde definitiv nicht unter Druck gesetzt.“ Wer das Telefonat gehört habe, der wisse dies auch, ergänzt Witting. Etwas deutlicher wird Wolbergs. So wie das Telefonat verschriftet worden sei, sei das “schlicht und ergreifend gelogen”.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Dann wäre eigentlich Alt-OB Hans Schaidinger als Zeuge geladen. Doch der macht voraussichtlich von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn ist nämlich nach wie vor nicht abgeschlossen.

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Kommentare (33)

  • Siegfried Norman

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    Vermutlich wird die Unschuld der geladenen Personen spätestens im Januar vom Gericht festgestellt. Die Zeit ist reif.

  • Politiker-Beobachter

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    Es macht mich fassungslos, wie dilettantisch und vermutlich sogar vorsätzlich manipulierend die Staatsanwaltschaft “gearbeitet” hat. Wie da die Öffentlichkeit mit Hilfe der Presse in der Wahrnehmung gesteuert wurde – Wahnsinn.
    Die zwei Damen gehören fristlos gefeuert!

    Wobei die Angeklagten natürlich nicht aus dem Schneider sind. Da geht’s in meinen Augen weniger um die in Deutschland üblichen Wahlkampfspenden, sondern: haben die betroffenen Angeklagten beweisbar bzw., nicht begründete Preisnachlässe beim Kauf von ETW erhalten??? Das wäre dann eine glasklare Bestechung…

  • Ruud Schulten

    |

    In Bezug auf 6 Wochen Untersuchungshaft Oberbürgermeister Wolbergs:
    “Dass Wolbergs diesen gefragt habe, wie die Vernehmung verlaufen sei, sahen damals sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch der zuständige Ermittlungsrichter als Beleg dafür, dass Wolbergs Sedlmeier beeinflussen und diesen unter Druck setzen wollte. Am Dienstag von Witting dazu befragt, weist Sedlmeier diese Annahme weit von sich.:
    Bin (fast) in Shock.

  • Spekulatius

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    Der Absatz -Betreff: „Nibelungentod“- ist meiner Meinung nach sehr interessant.
    “…16. April 2014, unmittelbar vor dem Aus für die erste Ausschreibung…”
    Kann es sein, das neu ausgeschrieben wurde, weil das Nibelungenareal für BTT zu teuer geworden wäre? Ich weiß das klingt sehr Spekulativ, aber zeitlich würde das wunderbar passen. Die erste Ausschreibung wäre ja durch ihre Mietpreisobergrenzen ja eigentlich schon sozial gewesen.

    “W. solle Wolbergs und Hartl deshalb „noch heute“ eine Absage erteilen.”
    Wer weiß was bei dieser “Absage” für Abmachungen getroffen wurden.

    Auf alle Fälle hat BTT von dieser Neuvergabe sehr profitiert und somit seine am Gewinn beteiligten Mitarbeiter, welche daraufhin fleißig an den finanziell maroden Ortsverein von Joachim Wolbergs spendeten.

  • banal

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    würden dann straftaten nicht weiter verfolgt werden, wenn das verfahren wegen ermittlungsfehler eingestellt werden würde?

  • Altbayer...

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    Die Vielzahl der Zufälligkeiten ist unglaublich. Der nette Herr Franz W. ist der ständige (Geld)bote des Baulöwen bei der Politk gewesen. Und später nachdem er für den Löwen zu teuer wurde bei der Stadtbau versorgt worden. Doch leider hat die U-Haft das Spiel beendet. Zwischenzeitlich wurde der schwierige GF dort entsorgt und Platz geschaffen. Sollten da nicht Wild e Zeiten auf die Stadtbau zu kommen.

  • Niederbayerischer Freigeist

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    Liebe Regensburger Presse, Staatsanwaltschaft, Bürger, …
    Dieser Bürgermeister ist das Beste was euch die letzten Jahrzehnte passiert. Warum, in gottes Namen wurde er von euch öffentlich hingerichtet und eingesperrt wie ein kinderschänder?
    Vielleicht engen die Regensburger Stadtmauern den Geist doch mehr ein als euch bewusst ist?

  • Big Easy

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    +++würden dann straftaten nicht weiter verfolgt werden, wenn das verfahren wegen ermittlungsfehler eingestellt werden würde?+++

    Ein guter Einwand. Es geht in erster Linie darum, ob sich die Angeklagten strafbar gemacht haben und nicht darum, ob “Ermittlungsfehler” vorliegen. Das sind doch Nebenkriegsschauplätze, die von den Verteidigern aufgebauscht werden

  • R.G.

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    @Niederbayerischer Freigeist
    Zitate:
    “Dieser Bürgermeister ist das Beste was euch die letzten Jahrzehnte passiert.”
    Konkretisieren sie bitte, welche Vorteile die Verlierer dieser Politik durch ihn haben

    ” Warum, in gottes Namen wurde er von euch öffentlich hingerichtet”
    Der Oberbürgermeister lebt. Bitte kein brutales Vokabular!

    “….und eingesperrt wie ein kinderschänder?”
    Ihr Vergleich mit einem Kinderschänder passt hier überhaupt nicht hin. Das ist eine gegenüber ihm und den Schreibern von regensburg-digital unfaire und üble Rhetorik.

  • Bernd

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    @Big Easy
    +++Ein guter Einwand. Es geht in erster Linie darum, ob sich die Angeklagten strafbar gemacht haben und nicht darum, ob „Ermittlungsfehler“ vorliegen. Das sind doch Nebenkriegsschauplätze, die von den Verteidigern aufgebauscht werden+++

    Falsch zugeordnete Zitate, weggelassene Passagen, ungelöschte Gespräche aus dem Privatbereich… Das mag vielleicht niemand interessieren, der nicht selbst betroffen ist oder sich schon vor der Richterin sein eigenes Urteil gebildet hat.

    Aber eigentlich könnte man auch sagen: Wenn so banale Dinge (möchte man meinen) wie die Verschriftung von Abhörprotokollen nicht mehr funktionieren (wurden die Alexa oder Siri zum Diktat vorgespielt?) oder rechtliche Vorgaben ignoriert werden, dann lassen wir den ganzen Prozess platzen und fangen nochmal bei Null an. Das müssen alle Beteiligten dann aushalten, ansonsten ist das doch kein fairer Prozess.

    Ich mein, kann man als Angeklagte/r heute einen Prozess nur noch durchalten, wenn man endlos Geldmittel für die Anwälte zur Verfügung hat? Die ganze erneute Verschriftung und nochmalige Durcharbeiten der ganzen Audiodateien zieht das doch bestimmt erneut in die Länge. Und am Ende zahlt man dann auch noch für die unerledigte Arbeit der Anklage?

  • Lutherer

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    Ach hier geht es doch garnicht mehr um die Stadt. Dieser Prozess zeigt nur, dass die Politik vom Kommunalen bis oben zur Bundesregierung lediglich ein Schauspiel ist, in dem die einzelnen Komparsen und Schauspieler ohne Überzeugung, sondern lediglich besoldet dem Regisseur und dem Textbuch folgen. Nochmal: Mit Überzeugungen hat das nichts zu tun! Mit Pathetik und geschleime wird hier ein Bild eines Unrechtsstaates gemalt, der die gottgleichen Lämmer zu Unrecht in den Pferch getrieben hat. Es ist sehr witzig mitanzusehen, wie eine (wenn auch auf die Gemeinde eingeschränkte) Legislative vor der Judikative die Exekutive beschimpft. Da kommen wohl alle sprichwörtlich an ihre Grenzen. Wahrscheinlich wäre es besser den Prozess zum platzen zu bringen und einfach alle drei abszuschaffen. Im Grunde hat die Meier recht: Das ist alles eine Farce, denn ändern wird sich sowieso nichts: Wer finanziert denn offensichtlich und seit diesem Prozess bewiesener Maßen die Wahlkämpfe der Lokalpolitik? Die Bauwirtschaft. Wer sitzt im Landtag? Wer sitzt im Bundestag? Wer im Europaparlament? Die von dem durch die Bauwirtschaft finanzierten Wahlkampf hervorgebrachten Lämmer der Lokalpolitik. Der Herr sei ihr Hirte! Daher auch Baukindergeld, Wohngeld, Bau-Riester, bay. Wohnungsbauprogramm, bay. Zinsverbilligungsprogramm, KfW-Förderung, Eigenheimzulage blablabla, wovon am Ende nicht der profitiert, der das Geld bekommt, sondern der, der es behalten darf – Die Bauwirtschaft. Das ist wahre Kreislaufwirtschaft.

  • Kagermeier

    |

    Betrachtet man die Vorgänge um den Regensburger Prozess gegen Wolbergs, Tretzel, Hartl u.a., halte ich die Anweisung der Regensburger Stadtverwaltung, Müllmännern an Weihnachten kein Trinkgeld mehr annehmen zu lassen, für absolut kleinkariert und noch dazu unanständig. Unanständig deshalb, weil die „Oberen Chargen“ keine Skrupel haben sich ihren Wahlkampf bezahlen zu lassen, Preisnachlässe bei Eigentumswohnungen und Beraterverträge anzunehmen oder Yachturlaube bezahlen zu lassen. Das ist für mich Korruption im eigentlichen Sinn, nicht aber eine kleine Anerkennung für Schwerstarbeit bei Wind und Wetter bei ohnehin geringer Entlohnung. Ich werde weiterhin meinen Müllmännern, Zeitungsausträgern und Postboten eine kleine Anerkennung zukommen lassen, auch wenn einige „durchgeknallte“ Staatsanwälte meinen, das strafrechtlich verfolgen zu müssen.

  • Lothgaßler

    |

    Kann es sein, dass die Ermittlungsbehörden unterbesetzt waren und deshalb so “schlampig” gearbeitet haben? Wenn es so ist, dass bei Festplatten der Mailverkehr mit einkassiert wurde, und dort sich natürlich private mit geschäftlicher Post vermischt, hier dazu noch jene mit Rechtsanwälten/Verteidigern, dann sollte doch auch gelten, dass zunächst die Ermittlungsbehörden die Zeit bekommen um den Datenbestand vollständig auszuwerten, bevor an die Verteidigung herausgegeben werden muss. Dann aber muss auch die Ermittlungsbehörde anzeigen, dass sie noch nicht so weit ist und deshalb die Daten noch nicht herausgeben kann.
    Wie auch immer: Gut war das nicht und es kann am Ende die Beklagten begünstigen.

    Interessant war der Tag aber trotzdem:
    “….Doch aus der Mail, deren Verlesung Birkenmaier beantragt…Demnach habe sich allein Tretzel um die Sonderzahlungen gekümmert, die den BTT-Mitarbeitern zum Spenden zur Verfügung gestellt wurden. In einer angehängten Excel-Tabelle liste der Unternehmer sämtliche Zahlungen auf und verrechne diese mit den Betriebseinnahmen. Ebenso gehe aus der Mail hervor, dass die Spenden eindeutig auf Wunsch des Firmenchefs geleistet worden seien…”
    => Wenn der Chef persönlich eine Excel-Tabelle für die “Spenden” führt und diese gegen die Betriebseinnahmen stellt (also als Betriebsausgaben begreift) dann wars das mit dem Märchen “aus freien Stücken haben Mitarbeiter privat gespendet” und mit den angeblichen Provisionen. Für mich ist damit bewiesen, dass es keine Provisionen an die Mitarbeiter und keine Spenden der Mitarbeiter waren, sondern verschleierte “Spenden” des Unternehmens.

    Zeuge Sedlmeier: Das ist schwierig, denn Sedlmeier und OB Wolbergs standen ja nicht auf einer Stufe in der Hierarchie. Ich würde als Außenstehender auch meinen, dass hier eine mögliche Zeugenbeeinflussung im Gange sein könnte. Schon der kleinste verbale Wink über Dinge die gesagt oder nicht gesagt wurden kann ausreichen.

    Betreff “Nibelungentod”: Das war ja wohl ein deutlicher Wink von Tretzel an Hartl und Wolbergs. Für mich ist unvorstellbar, dass die Freunde (nach eigenem Bekunden der Herren) Hartl und Tretzel nicht über die Sache gesprochen haben.

  • Ruud Schulten

    |

    @Banal & @ Bing Easy : “Der Grundsatz ne bis in idem reicht aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über ein bloßes Verbot der Doppelbestrafung hinaus. Er verbietet grundsätzlich auch eine erneute Strafverfolgung. Denn der Betroffene soll durch ihn auch vor den existentiellen Unsicherheiten eines zweiten Strafverfahrens in derselben Sache geschützt werden.” Quelle Wikipedia.
    Da sind allerdings – glsube ich, bin mir nicht sicher –
    noch 2 andere Strafverfahren gegen Wolbergs aktuell. Futter für Strafjuristen…

  • Christian Muggenthaler

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    Läufts allmählich auf eine “unterbesetzte” Staatsanwaltschaft raus? Und auf ein kollektives Versagen eines vorverurteilenden Journalismus’? Nur so ne Frage…

  • Regensburger

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    Ich habe mir vorgenommen, die Inszenierung Wolbergs-Tretzel bis zum Schlussakt zu überspringen.

    Die Urteilsverkündung mit Begründung ist tatsächlich das einzige Interessante an der ganzen Sache. Selbstbeweihräucherung, Ablenkungsmanöver und unterstellte Ermittlungsfehler sind bestens geeignet für die tägliche Wolbergs-Soap und diverse Kommentarseiten. Die Medien freuen sich über Klicks des politisch interessierten Konsumenten.

    Wolbergs hat durch sein Verhalten der Stadt bereits größtmöglichen Schaden zugefügt.
    Meine Aufmerksamkeit und Zeit will ich ihm nicht länger schenken und denke damit wohl für viele Regensburger zu sprechen.

  • Taxifahrer

    |

    Wenn man sich die Staatsanwaltschaft, die Angeklagten und den Eckl anschaut, dann blamiert sich da jeder so gut er kann.

  • Ex Regensburger

    |

    Zu Kagermeier: Das kann ich absolut nachvollziehen. Vor lauter Angst vor Bestechung werden hysterisch Regelungen geschaffen, die dazu führen könnten, dass ein städtischer Angestellter der zu Weihnachten etwas im Wert von – sagen wir einfach mal – 30 Euro annimmt, seinen Job verliert. Ausgemachter Blödsinn ist das. Die Kapitalisten scheffeln ungestraft illegal Millionen und ein Angestellter, der Jahrzehntelang problemlos seine Arbeit gemacht hat, wird gefeuert. Das passt zu der Hysterie der Strafbarkeit von z.B.:
    – Pfandflaschen aus dem Mülleimer nehmen
    – Flaschenpfandbons bei einer Kassiererin: https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Emmely
    https://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/geldgeschenke-zur-weihnachtszeit-welcher-betrag-ist-erlaubt-49047/
    Über solche Kleinigkeiten kann sich der Staat aufregen und es werden Hundertausende von Euro für Rechtsanwälte und Gerichtskosten etc. verpulvert u. mitunter Existenzen vernichtet. Kein Wunder, dass der Eindruck entsteht: IMMER AUF DIE KLEINEN.

  • Joachim Datko

    |

    Zu Ex Regensburger 09:24 : “Vor lauter Angst vor Bestechung werden hysterisch Regelungen geschaffen, die dazu führen könnten, dass ein städtischer Angestellter der zu Weihnachten etwas im Wert von – sagen wir einfach mal – 30 Euro annimmt, seinen Job verliert.”

    Bestechung funktioniert auch im Kleinen!
    Hier ein einfaches Beispiel:
    Nehmen wir ein Geschäft mit häufig mehr Kartonagen als in die Papiertonnen passen. Es kommt den Inhaber sicherlich billiger, den “Müllmännern” zum Jahreswechsel etwas zuzustecken, als bei der Stadt eine weitere Papiertonne zu buchen.

  • Alfred Meier

    |

    Die Regensburger Altoberbürgermeisterin Christa Meier nennt das Strafverfahren gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs eine “Farce”. Ist jemand anderer Meinung? Schließlich begann alles mit einer Farce:

    – Da zeigt ein Mitglied des Landesvorstands der auf Landesebene chronisch erfolglosen BayernSPD ohne Not einen Hoffnungsträger seiner eigenen Partei mit offenbar vagen Verdächtigungen auf Umwegen bei der Regensburger Staatsanwaltschaft an.

    – Dieses Vorstandsmitglied ist Landesschatzmeister seiner Partei. Er dürfte der erste Schatzmeister in der deutschen Parteiengeschichte sein, der einen Spender seiner Partei wegen des Verdachts der Bestechung anzeigt.

    – Auffällig auch seine Vorgehensweise: Der ehrenamtliche Landesschatzmeister schlüpft plötzlich in seine Rolle als Staatsanwalts beim Landgericht Bamberg und unterrichtet in einer “dienstlichen Erklärung” den für Regensburg unzuständigen Bamberger Generalstaatsanwalt über seine Erkenntisse, die er bei der Prüfung einer Regensburger Parteikasse gewonnen hat.

    Da stellen sich Fragen an die bayerische SPD-Führung, die im anhängigen Verfahren vor dem Landgericht Regensburgnicht wohl nicht geklärt werden:

    Hat sich Thomas Goger vor seiner Strafanzeige mit dem Landesvorstand beraten? Mit welchen konkreten Verdächtigungen hat er seine Strafanzeige begründet? Kennt der Landesvorstand die “dienstliche Erlärung” Gogers? Inwieweit wurden die von Goger geäusserten Verdächtigungen im Verfahren vor dem Landgericht von Zeugen bestätigt? Warum hat die bayerische Parteiführung nicht vor einer Strafanzeige, zu der sie nicht verpflichtet war, eine interne Revision angeordnet?

  • Mr. T.

    |

    Und ewig grüßt der Meier. Großes M und kleine eier. Und immer die gleiche Leier.
    Goger hat keine Strafanzeige gestellt. Er hat bei der Prüfung verdächtige Vorgänge entdeckt und dies zur genaueren Überprüfung gemeldet. Dabei wurden dann wohl die deutlichen Hinweise auf die Korruption entdeckt, was wiederum zur Strafanzeige geführt hat.
    Und ja, der Landesvorstand war involviert.

  • dugout

    |

    @Datkó
    “Es kommt den Inhaber sicherlich billiger, den „Müllmännern“ zum Jahreswechsel etwas zuzustecken, als bei der Stadt eine weitere Papiertonne zu buchen.”

    Eine Sonderleerung eines Papiercontainers, 1100l Inhalt, kostet 5 €.
    In ihrer Welt besticht man aber lieber den Müllmann.

  • Markus Frowein

    |

    @ dugout (15. Dezember 2018 um 17:46)

    Sicher ging es Herrn Datko nicht um den einzelnen Fall, wo jemand einmal etwas
    mehr hat, als die Tonne fasst und deswegen den Müllmännern ein paar Euro gibt.
    Ich gehe davon aus, dass die meisten Müllmänner (und Andere) korrekt arbeiten,
    jedoch habe ich u.a. auch schon Müllmänner beobachten dürfen, die REGELMÄßIG
    sowohl viel mehr als auch anderen Müll (sogar Sondermüll) mitgenommen haben.
    Auch gibt es Müllmänner, die, statt Müll aufzufegen, stundenlang von Mülleimer zu
    Mülleimer gehen, um Pfandflaschen herauszufischen, während der Müll liegen bleibt.
    Ich habe meine Beobachtungen jedoch nicht so weit ausgedehnt, die Müllmänner
    stundenlang zu beobachten, um herauszufinden, wie oft die jetzt artfremden Müll
    annehmen oder ob sie den ganzen Tag nichts anderes tun, als Flaschen zu sammeln,
    jedoch scheinen diese Verhaltensweisen so normal zu sein, wie z.B. Spenden stückeln.
    Ich bin mir sicher, dass die Defizite, die dadurch entstehen, größer sind, als die 5,- €,
    die Sie in Ihrer Berechnung angeben, zudem schadet es dem Ansehen der Kollegen.

  • Alfred Meier

    |

    Lieber “Mr. T.”, Unbestritten hat Goger die Strafanzeige gegen Wolbergs erstattet. Strafanzeigen sind an keine bestimmte Form gebunden. Goger hat die Form der “dienstlichen Erklärung” an seinen Vorgesetzten, den Generalstaatsanwalt in Bamberg, gewählt. Dass dieser für Regensburg nicht zuständig war, machte die Anzeige nicht unwirksam. Entsprechend den Verfahrensvorschriften wurde die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft in Regensburg weítergeleitet.

  • Markus Frowein

    |

    @ Alfred Meier (16. Dezember 2018 um 15:15)

    Für mich ist jetzt nicht wirklich ersichtlich, was genau Herr Goger falsch gemacht hat.
    Können Sie mir bitte darlegen, was Herr Goger Ihrer Meinung nach hätte tun sollen?

  • joey

    |

    Müllmänner hin oder her. Beim Regensburger Skandal geht es um Vertrauen in die Politik. Wenn der Eindruck entsteht, daß Politik beeinflussbar ist, schadet das der Demokratie massiv. Ein Gerichtsurteil ist da gar nicht notwendig, auch eine Form von “das weiß doch jeder” reicht aus.

    Auch wenn die Regensburger Politik oft wie eine große Mülltonne erscheint, hat mögliche Korruption bei Müllmännern oder sonstwo also nicht die selbe Qualität wie Korruption im Rathaus…

  • Lutherer

    |

    @Meier: und was ist an Gogers Verhalten verwerflich?

  • Markus Frowein

    |

    @ joey (16. Dezember 2018 um 17:07)

    Zitat: “… oder sonstwo also nicht die selbe Qualität wie Korruption im Rathaus…”

    Sie verwechseln Qualtität mit Quanität, denn ob ich nun in einem Gerichtsprozess
    erfahre, dass ein Bauträger mit Hilfe der Stadt Monopolist wurde und damit sowohl
    die Preise diktieren als auch exorbitante Gewinne auf Kosten Aller einfahren durfte,
    oder ob ich durch die Stadt gehe und dort städtische Mitarbeiter entweder Flaschen
    während der Arbeit sammeln, einige Stunden lang Pause machen oder sogar illegale
    Dinge tun sehe und dadurch ahne, warum die Müllgebühren für Alle ständig steigen, bedeutet für mich das gleiche Prinzip, nämlich asoziales und egoistisches Verhalten.
    Ob es dabei um Beträge von 5, 50, 500.000, oder 5 Millionen geht, ist nebensächlich.

  • joey

    |

    @M. Frowein
    Ja richtig, die Beträge sind nicht ausschlaggebend.

    Beispiel Ukraine (Erfahrung von guten Freunden): wer der Polizei bei einer Kontrolle 5 Euro gibt, kommt gleich durch. Die anderen müßten erst eine langwierige Durchsuchung dulden und plötzlich ist das Warndreieck kaputt… nein, alle zahlen gleich, was sind schon 5 Euro, das muß man eben in den Taxipreis einkalkulieren.
    Selbe Masche in ukr. Krankenhäusern: wer was (schneller) will, muß zahlen. Wer Medikamente selbst (eigene Kosten) mitbringt, macht es richtig, denn die Ärzte können so die Krankenhausmaterialien schwarz verkaufen. Deshalb nehmen meine Freunde bei Besuchen in Deutschland immer möglichst viel von allem mit…

    Die Müllmänner, Lehrer, … der Ukraine haben immer die Ausrede: der Präsident ist noch viel schlimmer. Der Präsident kann sich aber nicht rausreden, daß es die Müllmänner auch machen. Das ist der Unterschied.

    Sie machen es schon richtig. Sorgen Sie für Ordnung, wo es geht. “… und Recht und Freiheit für unser (Vater-) Land.” Ein werteorientierter Patriotismus.
    Ich bin dafür, daß verurteilte Ex OBs wegen undeutscher Handlungen in die Ukraine abgeschoben werden. (<-Scherz)

  • Markus Frowein

    |

    @ joey (17. Dezember 2018 um 17:41)

    Noch ein letztes Mal eine kleine Rechnung zum flaschensammelnden Müllmann:
    Gehen wir davon aus, dass der Mann während seiner Arbeit nichts anderes macht
    als Flaschen zu sammeln, wobei er ungefähr 3000,- Euro Brutto (mtl.) verdient, das
    sind dann im Jahr etwa 42.000,- Euro, die dieser faule Mann die Allgemeinheit kostet.
    Ein Dutzend solcher Leute bei der Stadt wüden dann schon 500.000,- Euro kosten,
    wobei ich mir sicher bin, dass man in allen Dienststellen Regensburgs mehr als 12 Menschen findet, die entweder nichts oder sogar Gemeinschädliches produzieren.

    Und das vergleichen Sie ganz lapidar mit Ihren 5,- Euro für den ukrainischen Zöllner?
    Das ist eher mit den erhöhten Mieten gewisser Monopolisten vergleichbar, hier ist
    es nur der böse Kapitalist, auf der anderen Seite das arme Opfer des Kapitalismus.
    Gegen das, was in unserem Land auf solche Weise durch den Schornstein gejagt
    wird, wirken die 500.000 Euro gestückelte Spenden wie ein mickriges Trinkgeld.

  • joey

    |

    @M. Frowein

    Selbstverständlich bin ich gegen Selbstbedienung bei Müllmännern. Aber je höher die Vertrauensstellung wird, desto schwerer wiegt der Vertrauensverlust. Dazu braucht es nicht mal eine Verurteilung, sondern einfach Vertrauensverlust. Das ist der Regensburger Politik bereits gut gelungen.

  • Markus Frowein

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    @ joey (18. Dezember 2018 um 09:34)

    Na, wenn Sie denn Ihren Sündenbock gefunden haben, kann die Verwaltung ja so
    weiter machen wie bisher, denn nur der Oberbürgermeister ist an allem Schuld …

    Ich habe vollstes Vertrauen in unsere bürokratischen Institutionen (<-Scherz)

  • Markus Frowein

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