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Mieterbund kritisiert "System der Mietervertreibung"

„Ein Sicherheitsrisiko für den sozialen Frieden“

Werner Hinreiner: "Die städtische Tochter greift zu Mitteln, die von raffgierigen Investoren und Miethaien praktiziert werden: Vertreibung von Mietern unter Umgehung des Rechts."

Werner Hinreiner: “Die städtische Tochter greift zu Mitteln, die von raffgierigen Investoren und Miethaien praktiziert werden: Vertreibung von Mietern unter Umgehung des Rechts.”

Anfang des Jahres machte ein Gebäude der Stadtbau GmbH Schlagzeilen. Zum Teil seit drei Jahren steht in der Alfons-Bayerer-Straße ein Großteil der 57 Wohnungen in einem 14stöckigen Hochhaus leer. Geschäftsführer Joachim Becker sprach gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung damals von einem nicht vermeidbarem Leerstand. Die städtische Tochter wolle das Gebäude sanieren und vermiete deshalb keine leer werdenden Wohnungen neu. Es seien aber einige „Hartleibige“, die in den Wohnungen blieben und sich nicht zum Auszug bewegen ließen. Im Februar wurde den sechs verbliebenen Mietparteien „modernisierungsbedingt gekündigt“, wie es in einer Pressemitteilung der Stadtbau heißt. Für Werner Hinreiner und Kurt Schindler vom Mieterbund Regensburg steckt dahinter ein System zur Mietervertreibung.

Herr Hinreiner, Herr Schindler, darf denn die Stadtbau keine Wohnungen aus ihrem Bestand sanieren?

Hinreiner: Um die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, ist es natürlich notwendig, Wohnungen zu erhalten, also auch zu modernisieren. Eine Modernisierung darf aber auf keinen Fall zur Vertreibung von Bestandsmietern führen. Bei der Stadtbau beobachten wir aber schon seit längerem genau dieses Vorgehen: eine Entmietungsstrategie, die ihrem sozialen Auftrag eklatant widerspricht.

Serie

Ankerkind sucht Heimathafen – ein Tagebuch (X)

„…nehmen Sie doch einen Flüchtling auf, wenn Sie unbedingt helfen wollen!“ Dieser Standardsatz fällt häufig, wenn über die Situation von Flüchtlingen in Deutschland diskutiert wird. In unserer neuen Serie erzählt eine Mutter davon, wie eine Familie lebt, die zwei unbegleitete Flüchtlingskinder aufnimmt. Muslime in einer christlichen Familie, arabische Jungs bei einem Hausmann, syrische Söhne in einer Beamtenfamilie, orientalische Sitten zwischen deutschen Traditionen, Damaszener in einem bayerischen Dorf. Spannungsreiches und spannendes Zusammenleben und Zusammenwachsen. Die Namen haben wir geändert. Teil X.

Serie

Ankerkind sucht Heimathafen – ein Tagebuch (IX)

„…nehmen Sie doch einen Flüchtling auf, wenn Sie unbedingt helfen wollen!“ Dieser Standardsatz fällt häufig, wenn über die Situation von Flüchtlingen in Deutschland diskutiert wird. In unserer neuen Serie erzählt eine Mutter davon, wie eine Familie lebt, die zwei unbegleitete Flüchtlingskinder aufnimmt. Muslime in einer christlichen Familie, arabische Jungs bei einem Hausmann, syrische Söhne in einer Beamtenfamilie, orientalische Sitten zwischen deutschen Traditionen, Damaszener in einem bayerischen Dorf. Spannungsreiches und spannendes Zusammenleben und Zusammenwachsen. Die Namen haben wir geändert. Teil IX.

23. Internationale Kurzfilmwoche Regensburg

Die Stadt zu Gast am Land

Die 23. Internationale Kurzfilmwoche Regensburg stand ganz im Zeichen des Themas Stadt. Nicht nur das entsprechende Sonderprogramm bot hierzu einiges, auch andere Programme widmeten sich mitunter ausführlich dem Urbanen. Der Film „every-one“ von Willi Dorner war dabei, nicht nur als Preisträger des neuen Architekturfilmpreises, der meistpräsentierte und herausragendste Beitrag. Das Regionalfenster gewann die Neuseeländerin Pennie Hunt.

Urteil wegen Angriff mit Schreckschusspistole

Kein rassistisches Motiv bei Angriff auf Flüchtling mit Schreckschusspistole

An diesem Donnerstag wurde ein heute 21-jähriger Schierlinger vom Amtsgericht Regensburg der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung für schuldig befunden. Er hatte im März 2016 in der Nähe des Regensburger Hauptbahnhofs einem jungen afghanischen Flüchtling mit einer Schreckschusspistole das Jochbein gebrochen. Ein mögliches rassistisches Tatmotiv konnte trotz fremdenfeindlichen Ausdrücken nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

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