Arme brauchen doch einen Staubsauger
1.200 Euro Kosten für eine Klage, die völlig unnötig gewesen wäre.

Das Sozialgericht gab dem erwerbslosen Josef B. am Mittwoch recht. Foto Johanning/ Wikimedia Commons
Arme haben doch ein Recht auf einen Staubsauger – das befand am Mittwoch das Sozialgericht unter deutlichen Worten an das zuständige Landratsamt Regensburg. Wie berichtet hatte das dortige Sozialamt dem erwerbslosen Josef B. mehrere Gegenstände für die Erstausstattung seiner Wohnung verweigert, darunter ein Wohnzimmerschrank und ein Staubsauger – ohne nähere Begründung.