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KVR-Massenabmahnungen

Urmann bleibt Abzock-Prozess fern

Dieser Prozess kann für U+C teuer werden: Thomas Urmann ließ sich zum Berufungsauftakt in der KVR-Streitsache von einer Kollegin vertreten.

Von David Liese

gericht

Die KVR-Berufungsverhandlung startete am Dienstag ohne Rechtsanwalt Thomas Urmann. Foto: Archiv.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Rechtsanwalt Thomas Urmann vorbestraft sei. Diese Aussage ist falsch: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Thomas Urmann haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Augsburg Berufung eingelegt. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Zwei Befangenheitsanträge, Mauern gegen Fragen der Richter: So verlief am Dienstag der Auftakt der Berufungsverhandlung in der KVR-Streitsache vor dem Landgericht Regensburg.

Der als „Porno-Abmahner” bundesweit bekannt gewordene Thomas Urmann und seine Anwaltskanzlei U+C hatten im Namen des berüchtigten Internet-Abzockers Frank Drescher Massenabmahnungen wegen fehlerhafter Impressums und AGB an Onlineshop-Betreiber verschickt. In erster Instanz hatte eine Klägerin, die sich gegen die Abmahnung gewehrt hatte, vor dem Amtsgericht Regensburg Recht bekommen. Der Richter sprach damals von einer Abmahnpraxis, die „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig” sei.

Urmann lässt sich vertreten

Erst letzte Woche wurde Urmann vom Amtsgericht Augsburg unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betruges zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Es sieht so aus, als würde Urmann durch dieses Urteil seine Zulassung als Anwalt verlieren. Urmann könnte in Folge dieses Verfahrens auch seine Zulassung als Anwalt verlieren.

Eine „völlig verfehlte Rechtsauffassung”

Am Dienstag war Thomas Urmann persönlich gar nicht anwesend. Er ließ sich von einer Kollegin in der Sitzung vertreten. Die stellte zwei Befangenheitsanträge gegen den vorsitzenden Richter Karl Iglhaut und einen seiner Beisitzer. Die Gründe: Die Ablehnung einer Terminverlegung und ein Fragenkatalog des Gerichts, in dem die Drescher-Seite einen unzulässigen „Ausforschungsbeweis” sieht. Dr. Walter Felling, der die Klägerin im Berufungsverfahren vertritt, hält das für eine „völlig verfehlte Rechtsauffassung”.

Der Fragenkatalog bezieht sich auf den Geschäftsbetrieb von Dreschers angeblicher Firma KVR, ihren Geschäftszweck und ihre Mitarbeiter. Außerdem will das Gericht wissen, wie die KVR auf die Wettbewerbsverstöße – also die fehlerhaften Impressums und AGB – aufmerksam wurde, wer diese Wettbewerbsverstöße ermittelt hat, wie viele Firmen abgemahnt wurden und wie es zur Beauftragung von U + C kam.

Anwältin hat „keine Aussage machen können oder wollen”

Die Verhandlung wurde trotz der Befangenheitsanträge mit allen Richtern fortgeführt, um eine Vertagung zu vermeiden. Sollte ihnen im Nachhinein stattgegeben werden, müsste die Sitzung wiederholt werden. Felling geht nicht davon aus, dass das passiert.

Alle Versuche des Gerichts, den Fragenkatalog in der Verhandlung abzuarbeiten, scheiterten, berichtet Felling. Die Urmann vertretende Anwältin habe dazu „keine Aussage machen können oder wollen”. Mehrfach habe sie sich dabei auf ein laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut berufen. Dort hatte Felling 2012 Strafanzeigen und Strafanträge gegen Urmann und Drescher gestellt.

Ein Musterprozess, der teuer werden kann

Auch gegen einen Zeugen, der im erstinstanzlichen Verfahren zugunsten Urmanns und Drescher ausgesagt hatte, sei ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet worden.

Ein Termin für die Urteilsverkündung ist für Ende Oktober anberaumt worden. Das Regensburger KVR-Verfahren gilt als Musterprozess. Sollten Urmann und Drescher letztinstanzlich unterliegen, drohen den Abmahnern Klagen anderer Betroffener.

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