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Mordprozess

Täter statt Vater

Am zweiten und dritten Verhandlungstag im Prozess gegen einen mutmaßlichen Mörder sagten vor allem Verwandte aus. Darunter auch die drei Kinder von ihm und der Getöteten. Sie berichten von Unterdrückung und Gewalt. Der Angeklagte soll im Oktober 2020 seine Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Das Wort „Vater“ nimmt kein Kind in den Mund.

Die Vernehmung des Sohnes musste der Angeklagte aus einem anderen Raum per Video ansehen. Foto: om

„Wo der Täter im August wieder gekommen ist, war das sehr schlimm für mich. Ich konnte nachts nicht schlafen wegen ihm. Habe Beleidigungen gehört und er hat sie auch geschlagen.“ Der 15-jährige Eron S. (Name geändert) nennt während seiner Vernehmung am Montag seinen Vater Hazir konsequent nur „der Täter“.

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Der jüngste Sohn der getöteten Drita S. leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Um den Minderjährigen nicht einer noch größeren Belastung auszusetzen, verfügt die Zweite Strafkammer des Landgerichts Regensburg, dass der Angeklagte bei der Zeugenvernehmung aus dem Gerichtssaal entfernt wird. Der Junge muss nicht aussagen, möchte es aber.

Dem 56-jährigen Hazir S. wird vorgeworfen, seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung im Regensburger Stadtsüden mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Die Anklage sieht darin einen Mord.

Jüngster Sohn: „Ich weiß, dass er frauenfeindlich ist.“

„Der Täter“ sitzt bei der Vernehmung seines jüngsten Sohnes in einem Beratungszimmer hinter dem Schwurgerichtssaal und verfolgt die Worte über Video. In knapp einer Dreiviertelstunde schildert Eron vor allem das Familienleben in den Wochen und Monaten vor dem Tod seiner Mutter. „Eine Katastrophe“ und „Panik pur“ sei es gewesen, als „der Täter“ im Sommer 2020 nach einer neunmonatigen Haft in Österreich wegen einer (bisher nicht näher erläuterten) Drogengeschichte zurückkehrte. Einmal habe er der 47-Jährigen einen Zahn rausgeschlagen, als diese im Wohnzimmer beten wollte. Ein andermal habe er sie in der Küche mit einem Messer bedroht. Der Sohn habe dies selbst beobachtet.

Beleidigungen gab es sowieso ständig. Irgendwann habe sich Eron geweigert vom Vater zum Einkaufen geschickt zu werden, weil er seine Mutter schützen wollte. Der Junge hatte das Gefühl, dass er aus der Wohnung geschickt werde, damit Hazir S. seine Ehefrau unbeobachtet drangsalieren könne. Ob der Vater eifersüchtig gewesen sei, möchte der Vorsitzende Richter Dr. Michael Hammer wissen. „Ich weiß nur, dass er frauenfeindlich ist“, so der 15-Jährige. An allem habe jener seiner Ehefrau die Schuld gegeben. Männer seien für ihn mehr wert als Frauen.

Tochter: „Meine Mutter war einfach eine Sklavin.“

Wie sehr die Mutter unter dem Patriarchen gelitten habe, schildern zuvor bereits die beiden erwachsenen Geschwister, mit denen Eron aktuell zusammenwohnt. Die 20-jährige Erisa (Name geändert) nennt den Vater zumeist „der Angeklagte“ oder „dieser Mann“. Zwanzig Jahre lang habe er die Familie „unterdrückt“ und gemacht, was er wollte. Das Geld der Familie (auch das Kindergeld) habe er in der Spielothek verzockt und vor allem ihr und der Mutter alles verboten. Die Auszubildende berichtet, dass Drita S. zuhause eingesperrt wurde und sich nicht einmal auf den Balkon setzen durfte. Kaffeetrinken in der Stadt? Verboten.

Auch habe Hazir S. der – wie Erisa betont – gebildeten Frau nicht erlaubt in den Deutschunterricht zu gehen. Zur Arbeitsstelle habe er die Reinigungskraft gefahren, denn alleine mit dem Bus dort hinzukommen, war ihr ebenfalls verboten. Gewalttätig sei der Angeklagte immer wieder geworden. Er habe sie geschlagen oder gegen den Kühlschrank geschubst. „Meine Mutter war einfach eine Sklavin“, so Erisa. Sie hält ihn ausdrücklich für einen Frauenfeind.

Tochter erwirkte Kontaktverbot

Auch die Tochter selbst litt unter dem Vater. Aus Fotos auf ihrem Handy konnte er rekonstruieren, dass sie ihren Geburtstag gefeiert hätte, als er in Haft war. Das war für ihn inakzeptabel. Er hielt der Tochter ein Messer vors Gesicht und drohte „alle umzubringen“. Das werde ganz groß in den Zeitungen stehen. Die Tochter rief die Polizei und erwirkte einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz. Er durfte die Wohnung fortan nicht mehr betreten und kam bei einem Cousin in Köfering unter. Das war nur wenige Wochen bevor er seine Ehefrau mit 14 Messerstichen in der Familienwohnung in der Regensburger Humboldtstraße erstach.

„Für uns Kinder war das kein zuhause“, so Erisa. Es herrschte dauernd psychischer Stress. Wenn man den Schlüssel des Vaters in der Wohnungstür gehört habe, seien alle in ihre Zimmer gegangen. Wenn er nicht da war, sei es „eine Erleichterung“ gewesen. Vor allem während seiner Haftzeit. „Das war Freiheit für uns, denn er konnte uns nicht kontrollieren.“ Die Tochter konnte endlich Kaffeetrinken gehen. Die Mutter traute sich dennoch nicht. Sie hatte Angst, von jemandem gesehen zu werden.

Ältester Sohn: „Hoffentlich ist ihr nichts passiert.“

Auch der älteste Sohn des Angeklagten schildert ein teilweise unerträgliches Leben. Es habe mehr schlechte als gute Zeiten gegeben. Vor allem, wenn der spielsüchtige Vater Schulden hatte, sei er aggressiv gewesen. Wenn sich andere Kinder nach der Schule dachten, was es daheim wohl zu essen gebe, hätten sich Roman (Name geändert) und seine Geschwister gedacht: „Hoffentlich ist ihr nichts passiert“. Streitereien gab es oft, manchmal auch Schläge. Sogar mit einem Bügeleisen habe „der Angeklagte“ die Mutter attackiert.

Nach seiner Rückkehr aus dem Gefängnis habe Hazir S. der Familie vorgeworfen, dass sie ihm keinen teueren Anwalt besorgt habe. Denn dann wäre er nur einen Monat inhaftiert gewesen.

Umsichtige Verhandlungsführung

Die drei Kinder der Getöteten sagen reflektiert und sachlich aus. Richter Hammer bietet in der gewohnt umsichtigen Befragung allen an, jederzeit eine Pause einlegen zu können, wenn die Situation für sie zu belastend werde. Doch sie nehmen das nicht in Anspruch und machen einen durchweg gefassten Eindruck. Vor „dem Täter“ werden sie zumindest in den nächsten Jahren ihre Ruhe haben.

In dem Mordprozess sind am Montag und Dienstag auch einige Verwandte des Angeklagten und der Getöteten geladen. Einzelheiten aus dem Alltag der Familie S. kennen sie dabei jedoch kaum. Bei den Befragungen geht es vor allem um zwei Dinge: das Verhalten des 56-Jährigen nach der Tat – er rief nach der Tötung ein paar seiner nahen Verwandten an, bevor er sich der Polizei stellte – und die Familiensituation nach der Rückkehr aus der Haft beziehungsweise die Tage und Wochen nach dem durch die Tochter erwirkten Kontaktverbot.

„Den Akt beendet.“

Hazir S. rief nach der Tat seine Schwester und seinen Bruder im Kosovo an. Beide berichten davon, dass er gesagt habe: „Ich habe den Akt beendet“. Mehrfach hakt das Gericht nach, ob diese Formulierung ein Übersetzungsproblem sein könnte, doch die Zeugen bestätigen dies via Dolmetscher genau so. „Den Akt beendet.“ Was ist damit gemeint? Der Übersetzer erläutert, dass dies im Albanischen nicht im alltäglichen Sprachgebrauch vorkomme, sondern vielmehr eine mit viel Pathos vorgetragene Besonderheit sei. Etwas Bedeutsames sei „semantisch zu Ende gebracht“.

Die Schwester sei nach dem Anruf zusammengebrochen, der Bruder habe S. aufgefordert, sich der Polizei zu stellen. Das hat dieser letztlich auch getan. Ein Neffe des Angeklagten, der nach der Tat ebenfalls angerufen wurde und der aus dem Kosovo nicht zur Verhandlung angereist ist, soll bei einer früheren Vernehmung am Amtsgericht Regensburg ausgesagt haben, dass S. damals „ich hab’s erledigt“ geäußert haben soll.

Sinneswandel kurz vor der Tat?

Der Cousin aus Köfering, bei dem S. nach seinem Rausschmiss zweieinhalb Wochen übernachtete, berichtet, dass ihm gegenüber der Angeklagte geleugnet habe, seine Tochter mit dem Messer bedroht zu haben. Lediglich zwei Watschen habe er ihr verpasst. „Es war eine sehr schwierige Zeit“, so der der Zeuge. Er sei laufend hin- und hergefahren, um zu vermitteln. Während S. ihm versichert habe, seiner Familie nichts mehr anzutun, habe er vor allem von Mutter und Tochter zunehmend Einblick in das häusliche Regime seines Cousins bekommen. Jetzt will er diesen gar nicht mehr ansehen.

Ein möglicher Sinneswandel des Angeklagten wenige Tage vor der Tat spielt bei der Verhandlung, insbesondere bei der Suche nach einem möglichen Mordmotiv, ebenfalls eine Rolle. Für eine kurze Zeit habe sich S. plötzlich gewandelt. So berichten es die Kinder. Er traf sich wieder mit seiner Frau – gegen den Willen der Tochter. Auch eine gemeinsame Hotelübernachtung soll es gegeben haben. Fast wäre es auch zu einem Wellnesswochenende im Bayerischen Wald gekommen. Die vom ältesten Sohn gebuchte Reise, die erst nach der Tat hätte stattfinden sollen, wurde storniert. Unter welchen Umständen es zu der Stornierung kam, ist noch nicht ganz geklärt.

S. sei in dieser Zeit sogar mit Drita spazieren gegangen, was er vorher nie getan habe, so Roman. Sie durfte auf einmal auch mit dem Bus fahren und wie Erisa berichtet, wollte er sogar, dass sie einen Führerschein mache. Die Mutter habe gemeint, man solle ihm eine Chance geben. Die Tochter blieb skeptisch. Sie sah in dem Gewaltschutzantrag endlich die Gelegenheit von ihm wegzukommen. Hazir S. tötete Drita S. am 8. Oktober 2020 auf brutale Weise.

Pflichtverteidiger bleibt

Die Tötung räumte Hazir S. bereits am ersten Verhandlungstag ein. Das Gericht muss nun klären, ob es sich dabei um Mord aufgrund niedriger Beweggründe handelt. Am heutigen Mittwoch werden neben der Vorstellung des psychiatrischen Gutachtens die Plädoyers erwartet. Ein Urteil könnte es am kommenden Montag geben.

Bis dahin muss sich der 56-Jährige von Julian Wunderlich verteidigen lassen, den er gerne schon zu Beginn des zweiten Prozesstages losgeworden wäre. Seinen Antrag auf Entbindung des Pflichtverteidigers weist das Gericht mangels ausreichender Begründung ab. Hazir S. meint lediglich: „Mein Eindruck ist, dass die Sache hier nicht so gut läuft.“

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Kommentare (3)

  • Daniel Datz

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    Sehr guter Artikel Martin.

  • R.G.

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    Herr Oswald, Sie berichten mit Feingefühl und Zurückhaltung, ich danke ihnen dafür.
    Eigentlich ist jedes Wort auf die Erlebnisse unzulänglich.
    Die Aussagen der Kinder zeigen mir, wie sehr alle auszugleichen versuchten und doch ohne fachliche Helfer nichts verhindern konnten.
    Wenn man sich etwas wünschen könnte für die Opfer, dann für sie drei und ganz dringlich für den Jüngsten, ein starkes und doch sprechendes sowie gütiges männliches Vorbild.

  • Mord oder Totschlag? » Regensburg Digital

    |

    […] Nebenklagevertreterin (sie vertritt die Familie der Getöteten) spielen auf die Vorgeschichte und das „Martyrium“ an, das die Mutter dreier Kinder in der Ehe erleiden musste. Staatsanwalt Voit spricht von „einem Familientyrannen“. Anders als noch in der Anklage […]

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