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Kommentar zum Wolbergs-Prozess

Nach diesem Urteil gibt es nur Verlierer

Der Oberbürgermeister einer 160.000-Einwohner-Stadt wird von einem Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen – überall wäre diese Verurteilung wohl Grund für einen Amtsverzicht. Überall, außer in Regensburg. Hier feiern die Anhänger von Joachim Wolbergs die heutige Entscheidung des Landgerichts wie einen Freispruch.

Angesichts der Fülle an Vorwürfen, mit denen die Staatsanwaltschaft Joachim Wolbergs überhäuft hatte und an denen die Ankläger bis zum Schluss unbeirrbar, um nicht zu sagen stur, festgehalten haben, sind solche Reaktionen verständlich. Es ist nur wenig übrig geblieben. Sogar von einer Strafe für Joachim Wolbergs sieht das Gericht trotz Schuldspruch ab.

Dabei wird übersehen, dass der suspendierte Oberbürgermeister sehr wohl wegen Korruptionsdelikten verurteilt wurde – nichts anderes ist Vorteilsannahme. Dabei wird übersehen, dass Baumagnat Volker Tretzel nach Überzeugung des Gerichts unter seinen Beschäftigten sehr wohl ein Strohmann-System organisieren ließ, um Großspenden zu verschleiern und damit Einfluss auf die Diensthandlungen des Oberbürgermeisters zu nehmen. Mehrfach war in der Urteilsbegründung von „hoher krimineller Energie“ die Rede. Und es wird übersehen, dass von diesem System nicht nur die Regensburger SPD, sondern auch die Regensburger CSU profitierte – zumindest bis zu Wolbergs’ Wahl.

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Zurück bleibt ein suspendierter Oberbürgermeister, an dem sehr wohl der Ruch der Korruption klebt, eine Staatsanwaltschaft, die spätestens jetzt in dem Ruf steht, diesen Mann durch völlig überzogene Ermittlungsmaßnahmen, die Masse an Vorwürfen und mehrere Anklagen faktisch ruiniert zu haben und ein Gericht, dem es trotz aller Versuche nicht gelingen wird, durch sein Urteil Rechtsfrieden herzustellen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Ähnlich gespalten bleibt Regensburg zurück, wo die drei Jahre währende Diskussion über Schuld oder Unschuld des suspendierten Oberbürgermeisters längst zu einer Glaubensfrage geworden ist, egal wie akribisch eine Urteilsbegründung ausfallen mag.

Den Stadtrat, die Stadtspitze und die Stadtverwaltung wird dieses Urteil in jedem Fall nicht dazu bewegen, ihre Verweigerungshaltung bei der politischen Aufarbeitung dieser parteiübergreifenden Affäre und der auch beim Prozess zutage getretenen, Jahrzehnte währenden bedenklichen Nähe zwischen Bauwirtschaft, Politik und Verwaltung aufzugeben. Dabei kann davon, dass der Schleier der Korruption von dieser Stadt genommen sei beileibe keine Rede sein.

Dieser Kommentar erschien zuerst am 4. Juli in der Druckausgabe des Münchner Merkur und wurde für regensburg-digital etwas aktualisiert und ergänzt.

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Kommentare (38)

  • Manu

    |

    Das Joachim Wolbergs in zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt worden ist kann nicht angezweifelt werden. Zwar hat er dies ohne Unrechtsbewusstsein zu verschulden (Er ging davon aus dass kein Verstoß vorliegt weil er sich vorher nicht darüber informiert hatte) aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Allerdings ist im Nachhinein festzustellen, dass die Korruptionsaffäre oder wie man sie auch immer nennen mag zu hoch gegriffen ist. Korruption ist es wenn man bewusst im Rahmen von Bestechung Aktionen durchführt welche rechtlich nicht einwandfrei und strafbar sein können. Dass der OB keine Strafe bekommt ist dadurch gerechtfertigt dass seine Existenz, seine berufliche Zukunft usw. massiven Schaden genommen haben. Und leider muss man feststellen dass viele Menschen enttäuscht sind dass er nicht in den Knast gesperrt wird. Dann müsste auch der Sparkassenmitarbeiter der von einer älteren Dame eine Tafel Schokolade, der Postbote wo zu Weihnachten von einem Haushalt eine Packung Kekse oder der Kellner der von einem Kunden immer großzügig Trinkgeld bekommt und ihm immer den besten Platz freihält ebenfalls eine Strafe bekommen.

    Ja Herr Wolbergs ist Oberbürgermeister, darum muss er auch für die Vorteilsnahme gerade stehen und wurde zurecht dafür verurteilt. Aber jetzt weiter von Bestechung und Korruption zu reden ignoriert das Urteil des Gerichts vollständig. Jeder sollte sich in Ruhe die Urteilsschrift durchlesen bevor weitere Forderungen nach Strafe und Gefängnis kommen.

    Wer das Verfahren nur ansatzweise neutral verfolgt hat kann gar nicht anders zu dem Schluss kommen dass hier keine Korruption vorherrscht. Alles andere ist gefährliches Halbwissen und falsche Schlussfolgerungen.

    Desweiteren ist es ein Beispiel dafür was passiert wenn sich die Justiz auf einen “einschießt”. Das rigorose Ignorieren der Fakten durch die Staatsanwaltschaft und die Einstellung dass bei den Verschriftungen der Telefonate halt nur ein paar Fehler passiert sind welche nicht so schlimm sind führt zu dem Schluss dass Menschen (auch jeder normale Regensburger) verurteilt werden können nur weil die Staatsanwaltschaft ihr Gesicht wahren will.

  • Johannes Urban

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    Doch Manu, das war Korruption. Wolbergs ist hier wegen Korruptionsdelikten verurteilt worden. Tretzel auch.

  • Lenerl

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    Der Kommentar trifft den Sachverhalt mal wieder sehr gut. Danke, Stefan Aigner…
    Am besten gefällt mir: „Den Stadtrat, die Stadtspitze und die Stadtverwaltung wird dieses Urteil in jedem Fall nicht dazu bewegen, ihre Verweigerungshaltung bei der politischen Aufarbeitung dieser parteiübergreifenden Affäre und der auch beim Prozess zutage getretenen, Jahrzehnte währenden bedenklichen Nähe zwischen Bauwirtschaft, Politik und Verwaltung aufzugeben. Dabei kann davon, dass der Schleier der Korruption von dieser Stadt genommen sei beileibe keine Rede sein.“
    Das sehe ich genauso.

    Gestern habe ich mich wieder an das erinnert: https://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburg-transparency-international-will-korruptionsbekaempfungsrichtlinie-nicht-pruefen-1.3458835

    Ich bemühe an dieser Stelle mal eine gute, alte, bayerische Redensart und behaupte: Die sogenannte „Regensburger Stadtgesellschaft“ funktioniert wie geschmiert!
    Ich gratuliere!

  • Lothgaßler

    |

    Die Sache ist noch nicht ausgestanden, weder für die Juristen noch für die Stadtgesellschaft. Und nebenbei an Günther Herzig u.a. Juristen: Das Recht ist nicht nur für Juristen da, und über die Rechtsauslegung darf gestritten werden.
    Es ist ja nicht so, dass da nichts gewesen wäre. Es war vielmehr so, dass zahlreiche Indizien vorlagen, die auf große Sauerein schließen ließen. Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft haben Fehler gemacht und sich schwer mit dem Nachweis getan. Das ist das Schicksal der Ankläger, die allerdings diese Arbeit in unserem Auftrag durchführen und denen ich danke und denen ich Mut machen möchte: Bei Verdacht auf Korruption muss auch im Politikumfeld ermittelt werden, auch wenns weh tut und hinterher der Nachweis nicht gelingt. Wenn das wg. der rechtlichen Schwierigkeiten nicht mehr angegangen wird, dann hat die Korruption leichtes Spiel und wir in Deutschland stehen nur deshalb weit unten im Länderranking der korruptesten Staaten, weil wir Korruption nicht nachweisen.
    Was Wolbergs angeht: Die Nichtstrafe trotz Verurteilung kann ich mitgehen, das Verfahren und was dazu gehört waren Strafe genug. Was ich aber nicht verstehe und nicht gut heißen mag ist der Fast-Freispruch. Zu Gunsten von Wolbergs ist ihm hier viel geglaubt worden. Diesen Glauben des Gerichts muss ich nicht teilen. Zu viele Vorteile hat er erhalten, von denen er nichts mitbekommen haben will. Das ist lebensfremd!
    Den beruflichen Ruin von Wolbergs zu beklagen ist irreführend: Das OB-Amt ist ein Wahlamt und kein Beruf, die Wiederwahl ist nicht garantiert. Wolbergs hat seit Jahren nur auf die Karte Berufspolitiker gesetzt, und deshalb auch einen finanziell seine Möglichkeiten übersteigenden Wahlkampf geführt. Das war Risiko! Dafür ist nun ein Teil seines Erbes draufgegangen (damit wurde ja scheinbar das Darlehen bedient). Das hat niemand außer er selbst verschuldet. Ein bisserl Reflexion täte gut.
    Ob Wolbergs wieder auf die Füße kommt, das liegt an ihm selber. Ich hoffe nicht, dass er als Berufspolitiker weiter macht.

  • Johannes

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    Danke an alle von Regesnburg-Digital für die tolle Berichterstattung! War wirklich die beste Quelle um den Prozess zu verfolgen. Wirkte stets neutral und objektiv. Auch die regelmäßigen Videobotschaften von Aigo waren super und passen perfekt in das moderne Medienkonsumverhalten. Hoffe ihr bekommt noch mehr Aufmerksamkeit und andere Medien schneiden sich evtl. eine Scheibe ab, das ist wie gute Berichterstattung sein könnte! Und das von einem sehr kleinen regionalen Medium!

  • Charlotte

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    Kommentar gelöscht. Bei Vorteilsannahme handelt es sich NICHT um Bestechung bzw. Bestechlichkeit. Allerdings sind beides Korruptionstatbestände.

  • Regensbsurger

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    @Lenerl : ich kann mich nur anschließen.

    Ganz zu Beginn der Regensburger Korruptionsaffäre ( darf man das noch sagen, oder gibt’s da gleich eine Unterlassungsklage ? ) war meine erste spontane Idee, im Stadtrat und der Verwaltungsspitze einen Neubeginn zu machen. Ist leider nicht passiert, der Sumpf wird weiterhin gehütet.

    Das Landgericht hat unter freundlicher Mitwirkung aller Prozessbeteiligten in den vergangenen 61 Verhandlungstagen nicht nur ungeahnte Erklärungen für das Vermutete und oft nicht Nachweisbare abgeliefert, sondern auch die Intelligenz von uns Regensburger Bürgern beleidigt. Tja, es gibt nur Verlierer nach diesem Urteil.

    Aber ich habe auch dazugelernt : als Nichtjurist weiß ich nun auch, was ein Verbotsirrtum ist. Wer weiß, wozu das gut sein könnte.

    Sollte JW tatsächlich wieder als OB eingesetzt werden oder mit seiner Krücke – äh ich meinte Brücke – bei den nächsten Wahlen kandidieren, hätte ich nur eine Bitte an ihn. Ich hoffe er liest mit und nimmt sich meinen Wunsch zu Herzen.
    Bitte dieses Mal alle Spenden sofort veröffentlichen, damit zum einen jeder Wähler der Brücke schon vorher weiß, wen er wählt und zum anderen nicht im nachhinein irgendein Obergschaftler mit Korruptionsvorwürfen daher kommen kann. Das Parteiengesetz darf man in diesem Punkt ruhig ignorieren, trifft wohl für einen Verein eh nicht zu. Spendern, die ihre Großzügigkeit nicht gerne der Öffentlichkeit mitteilen möchten, kann man die Spende gerne zurücküberweisen.

  • joey

    |

    Richtig. Jetzt ist nichts besser.
    Viel Geld und Zeit sind verbraten worden. Juristisch geht das bisher also nicht. Zumindest wurden zahlreiche dunkle Sachen ausgegraben, die man wissen sollte.

    Die Regensburger haben es in der Hand: wählt und entscheidet nach diesem Wissen. Schaidinger und Wolbergs haben – strafbar oder nicht – die höchste Preissteigerung Deutschlands bei Immo verursacht, das ist Euer Geld (ob Kaufpreis oder Miete). Dieses Geld wurde in Luxusjachten investiert, auf welchen Schaidinger nun kostenlos Urlaub machen darf. Für die Plebs wurden Spiele veranstaltet, damit sie sich in Vereinspatriotismus abschreien können. Alles sauber aufgeteilt.

    Demokratie lebt vom Wechsel. Es gibt Parteien, die eine sauberere Weste haben, warum auch immer. Vielleicht sind auch neue Parteien und Listen nötig…. einfach mehr Unruhe.

  • Gabriel Frey

    |

    Was ist los am LG ? Es besteht der dringende Verdacht, daß das Arbeitsklima mind. als unterirdisch empfunden wird. Auf jeden Fall gibt es viel zu tun.

  • Klara Geznicht

    |

    Mehr gibt es nicht zu sagen.

  • M.B.

    |

    Wie ich schon schrieb, ich bin juristischer Laie. Mir war unverständlich, dass die diversen Ausfälle während des Prozesses so vom Gericht hingenommen und übergangen wurden.
    Dieses von JW an den Tag gelegte Verhalten, und es waren keine Einzelfälle, es zog sich durch den ganzen Prozess, und sein konsequent fehlendes Schuldbewußtsein haben mich manchmal an der psychischen Gesundheit zweifeln lassen.
    Wenn diese Zweifel angebracht wären, sollte mittels eines Gutachters die Schuldfähigkeit des Angeklagten überprüft werden. Denn es gäbe dann evtl. die Möglichkeit von Freispruch wegen Schuldunfähigkeit.
    Wikipedia: Grundsätzlich wird bei erwachsenen Tätern die Schuldfähigkeit gesetzlich vermutet. Anhaltspunkte für die Schuldunfähigkeit lassen sich oft nur mit medizinischen, psychiatrischen oder forensisch-psychologischen Gutachten bestimmen. Dennoch handelt es sich um eine Rechtsfrage, die das Gericht in alleiniger Verantwortung entscheidet.

    Wenn die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht fehlt, aber erheblich vermindert ist, kann eine Strafmilderung nach § 21 StGB stattfinden.

    Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Schuldunfähig kann also sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern. Die aufgezählten psychischen Ursachen (sogenannte „Eingangskriterien“ oder „-merkmale“) einer geminderten oder nicht vorhandenen Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit stellen Kategorien dar, die in der Psychologie und Medizin ungebräuchlich sind und im Grunde nur im Rechtswesen für die Beurteilung einer Affekthandlung verwendet werden.”
    JW ist m.M. nach ein Grenzfall, nur so kann ich mir das Verhalten von Richterin Frau Escher erklären.

  • R.G.

    |

    Vom Verlieren : Es würde mich freuen, wenn Richter darüber diskutierten, wie weit Raum geben für die Emotionen von Angeklagten gehen soll, denn wenn man alles zulässt, verlieren diese Menschen möglicherweise ihr Gesicht nachhaltiger, als es durch eine Verurteilung geschieht.

    Angedeutet wurde nicht nur in einem Video, einerseits durch anlassbezogenen Ruf nach genereller Klarnamenpflicht im Internet, und andererseits durch Worte im Sinne der Art … es müsste sich die Presse warm anziehen, wenn…, dass der freie Journalismus als Verlierer enden solle.

    Wenn das Volk dem nicht lautstark dagegenhält.

  • Taxifahrer

    |

    Prantl hatte einfach Recht: Der Prozess war von Anfang an zu groß für Regensburg. Nun ist es gut, dass der Bundesgerichtshof entscheiden soll. Ansonsten ist doch völlig klar, dass Wolbergs nicht mehr OB sein kann. Er wurde schuldig gesprochen. Vorteilsnahme. Und das Hauptproblem ist doch, dass er unfassbar uneinsichtig ist. Laut eigener Aussage, gehe das Urteil nicht klarer (in seinem Sinne). Er denkt bis heute, dass er nichts Verbotenes gemacht hat. Folglich würde er whs genauso wieder handeln in Zukunft. Schon allein deshalb kann er nicht mehr OB sein. Ich will keinen OB, der so im Verborgenen gestückelte Spenden von Bauunternehmern annimmt. Wolbergs ist völlig untragbar.

  • Melle

    |

    Herr Wolbergs hat, wenn überhaupt, einen Etappen”sieg” erzielt.
    Es gibt also noch keine Verlierer.
    Der BGH wird hoffentlich einiges richten, im mehrfachen Wortsinn. Warten wir das ab.

    Liebe Staatsanwaltschaft, Ihnen wurde viel zugemutet im jetzt abgeschlossenen Verfahrenszug, viel zu viel nach meinem Empfinden.
    Ihre Arbeit ist so wichtig! Für alle, für’s Ganze. Das braucht’s!

  • Hans

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    Aufgabe des Gerichts war ein Urteil zu fällen.

    Es war nicht Aufgabe des Gerichts Stadtspitze und die Stadtverwaltung zu irgend etwas zu bewegen. Foglich ist die angeführte Kritik Nonsense.

    Gerade die Berichterstattung hier (und andernorts) konzentrierte sich auf Person, Skandal, Verfahren und nicht auf Politik. Die nunmehr jahrelang versäumte Chance die Regensburger Immobilienpolitik inhaltlich zu diskutieren (vor, mit und nach OB Wolbergs) wäre die einzige Chance hieran Veränderungen zu forcieren. Aufgabe des Gerichts ist das nicht, sondern Versäumnis derer die sich auf den Skandal und die Person festgenagelt haben.

  • Wurschtsemmel

    |

    Herzlichen Dank an RD für die akribische Dokumentation dieser Angelegenheit. Danke auch dafür, dass die Berichterstattung meistens recht neutral gefasst war, und Kommentare oder Bewertungen als solche deutlich gekennzeichnet wurden.

    Es wäre wünschenswert, wenn die Redaktion aus den vielen Beiträgen am Ende des Verfahrens ein Buch erstellen würde.

    Zum Kommentar:

    In der Tat gibt es nur “Verlierer” nach diesem Urteil. Herr Wolbergs hat nicht mal einen Freispruch zweiter Klasse bekommen. Das Gericht hat ihn menschlich rehabilitiert, ohne ihn von seiner Schuld zu entbinden.

    Die Stadtgesellschaft darf nun jahrelang streiten,wie die Rolle des Oberbürgermeisters zu bewerten ist.

    Für Herrn Wolbergs bringt das Urteil keinen Frieden. Der ohnehin viel zu lange Prozess wird in eine neue Runde gehen. Mit einem klaren Freispruch oder einer Bewährungsstrafe wäre er besser bedient gewesen.

    Das Gericht hat es sich meiner Meinung zu leicht gemacht. Die Richterinnen wissen, dass das Urteil in dieser Form vermutlich keinen Bestand haben wird. Aber die delikate Sache ist erst mal vom Tisch.

    Ich fürchte, dass uns diese Affäre noch einige Jahre begleitet. Schlimm für die Beteiligten, schlecht für die Stadt, unerträglich für viele Bürger.

  • Jürgen

    |

    Herzlichen Dank für den ausgewogenen Kommentar, der lieber Stefan, durchaus hätte schärfer ausfallen können. Dein Gespür für die richtigen Worte zur richtigen Zeit ist ausgezeichnet. Ich könnte das nicht.
    Aber jetzt zu meinem Kommentar, der, aus meiner sozialromatischen Sicht, meine Enttäuschung wiedergibt. Eine Enttäuschung darüber dass eine SPD, meine SPD! angetreten ist, um die Stadt ein Stück weit sozialer zu machen.
    Nachdem ein Schaidinger 1996 angetreten war, zogen seine Spezln von der Bauwirtschaft ins Rathaus mit ein und blieben offensichtlich. Ja, sie blieben auch noch nach dem Ende von Schaidinger. Warum in Gottes Namen hat das „unser“ Wolli nicht beendet? Hat „unser“ Wolli es nicht gesehen oder nicht gemerkt was da um ihn herum passiert? Kaum vorstellbar!
    Die Anbiederung diverser Baulöwen waren doch selbst Dir, lieber Wolli, der wohl im Urteil als „naiv“, wie könnte man anders ein „Verbotsirrtum“ deuten, dargestellt wurde, zu übersehen. Was ist aus der historischen Chance geworden, als große innerstädtische Areale vom Bund für fast nichts an die Stadt verschenkt wurden? Was ist aus der wahnsinnigen Möglichkeit, aus dem unendlichen Potenzial der Stadt Regensburg geworden, endlich günstigen, sozial verträglichen Wohnraum zu schaffen? NICHTS! Ein paar Feigenblattprojekte, übrigens nicht von kommunaler Hand, sind es letztlich geworden.
    Ich erinnere nur an Dein Wahlprogramm von 2014 (https://selbstaktiv-bayern.de/presse/pressemitteilungen/?id=188602) und zitiere den letzten Absatz:
    „ „Die Stadtbau GmbH soll wieder kapitalisiert werden“
    Wohnen ist ein Grundrecht, sagen die Regensburger Sozialdemokraten. Um dem eklatanten Wohnungsmangel in der Stadt abzuhelfen, soll unter anderem die Stadtbau GmbH wieder mit Hilfe zusätzlicher kommunaler Finanzmittel unterstützt werden. Unterstützt werden alle Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.“
    Ja was ist davon übrig geblieben? Nichts, absolut nichts!
    Statt mit kommunalem Wohnungsbau die Mieten stabil zu halten, wurde ein massiv überhöhter Mietspiegel bei Sanierungen der Stadtbau GmbH herangezogen und Menschen aus ihren Wohnungen getrieben. Die Stadt als Immobilienhai.
    Statt guten, günstigen und attraktiven Wohnraum zu bauen, wurden billige Wohnungen (lieber Wolli ich kann dir das sehr genau erklären, weshalb Bauträger immer sehr billig bauen) von der Immobilienwirtschaft gebaut und somit die Höhe der Mieten und Kaufpreise für Wohnraum vollends aus der Hand gegeben. Die Stadtbau GmbH und die Stadt, die viele Fachleute angestellt haben, durften ihr Potenzial nie zeigen. Warum? Bauen ist kein Hexenwerk, ganz besonders nicht der Wohnungsbau! Eine historische Möglichkeit wurde einfach so vertan und kaum einer hat es gemerkt. Kaum einer? Na da gibt es eine Menge Menschen, die sich Mieten nicht mehr leisten können. Eine Menge Menschen, die sich von den Vermietern alles gefallen lassen müssen, weil sie sich einen Umzug in eine wesentlich teurere Wohnung einfach nicht leisten können. Wohnungssuchende müssen die Faulheit von Vermietern mitfinanzieren, obwohl der Gesetzgeber die Übertragung von Maklergebühren einen Riegel vorgeschoben hat. Letztlich mussten bzw. müssen viele Menschen, mich eingeschlossen, Regensburg verlassen und pendeln. Meine Kinder haben jetzt mehr Raum, aber weniger von ihrem Vater.
    Du hast in einem Kernpunkt der SPD versagt. Ob du jetzt korrupt bist oder nicht, spielt in diesem Punkt keine Rolle.

  • Checker

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    Ich stimme vollkommen zu das dieses Urteil nur Verliere produziert hat aber es gibt da schon Abstufungen:

    Größte Verlieren ist die Stadt Regensburg welche nun weiter mit einem am Sessel klebenden, suspendieren OB zu kämpfen hat gegen den noch mehrere Verfahren wegen Korruptionsdelikten laufen.
    Dann ist das Landgericht Regensburg ein großer Verlierer. Wie es dort zwischen Richtern und Staatsanwälten abgeht möchte ich mir gar nicht vorstellen. Und das unter lauter Juristen.
    Tretzel ist auch ein Verlierer er wurde für Wolbergs geopfert und kann nur auf zukünftige gute Behandlung durch Wolbergs hoffen. Mit gehangen mit gefangen.
    Ein kleinerer Verlierer ist Wolbergs. Wenn ich da in machen Medien lese seine Ehre wurde von der Richterin wieder hergestellt dann hat er es zumindest geschafft mit seinem Riesen Ego Nebelkerzen über sein tatsächliches Verhalten zu werfen.
    Schaidinger wird sich im Hinterzimmer die Hände reiben. Was soll ihm jetzt noch passieren wenn sogar Wolbergs straffrei ausgeht.
    Was ein salomonisches Urteil bewirken soll. Nämlich eine Befriedung hat dieses Urteil jedenfalls in keinster Weise erfüllt.

    RG ist meine Meinung nach sogar ein kleiner Gewinner in der ganzen Sache. Sie haben versucht einigermassen Linie in dem Irrsinn zu halten. Glück auf weiterhin dabei.

  • R.G.

    |

    @Wutschtsemmel
    “Für Herrn Wolbergs bringt das Urteil keinen Frieden. Der ohnehin viel zu lange Prozess wird in eine neue Runde gehen.”

    Ich erwartete bei jedem Urteil, dass das “ausjudiziert” werden würde.

    “Das Gericht hat es sich meiner Meinung zu leicht gemacht. Die Richterinnen wissen, dass das Urteil in dieser Form vermutlich keinen Bestand haben wird. Aber die delikate Sache ist erst mal vom Tisch.”
    Sehen wir uns an, was aus Anhängerkreisen des Oberbürgermeisters gebetsmühlenartig gepostet wurde, ein Herr Goger habe…
    Dann die Reaktion der Richterin auf einen veröffentlichten Brief eines suspendierten Richters, und beim Urteil Schelte gegen die Staatsanwaltschaft.

    Der Prozess könnte also glücklich in eine Zeit der (längst ersehnten?) Umordnung und Machtverschiebung zwischen alten und neuen Größen in Staatsanwalt- und Richterschaft gefallen sein.
    Bisherige Auszüge aus dem Urteil lese ich durchaus als “neuer Wind”, die Art der Prozessführung mit ausreichend Raum für Ärger des Angeklagten ohnehin.
    Da ich mir rein aufgrund der Überlastung der Gerichte nicht vorstellen kann, wie jedem kleinen Bürger der gleiche Spielraum geboten werden werden könnte, befürchte ich rege Diskussionen aus dem Standpunkt “Einige sind gleicher”.

    So sanft und mitfühlend es sprachlich auch klingen mag – ich meine, da Gericht hat hier einen Maßstab vorgelegt, über den sich noch einige Juristen kritisch äußern werden.

  • cogito ergo sum

    |

    Allerdings ist m.E. mittelbar sehr wohl ein persönlicher Vorteil Wolbergs absehbar:

    Er wurde wg. Vorteilsannahme in 2 Fällen für schuldig gesprochen. Die diesbezüglichen Spenden waren allerdings dafür verwendet worden, zunächst das Darlehen zu tilgen, das Wolbergs seiner SPD gewährt hatte. Hierfür hatte er wiederum einen Kredit bei der VB aufgenommen, den er nun durch die Rückflüsse wieder tilgte.

    Wären die Spenden von Tretzel aber nicht geflossen oder hätte er sie rechtstreu eben nicht angenommen, hätte es nach der damaligen Finanzsituation seiner Wahlkampfkasse wohl keine Darlehenstilgung durch die SPD gegeben, so dass er den Kredit hätte selbst bedienen müssen. Dies ist ihm u.a. auch durch seine rechtswidrige Spendenannahme erspart geblieben. Und wir reden hier immerhin von einem Betrag i.H.v. rd. 200.000 Euro. In rein wirtschaftlicher Hinsicht ist insofern mittelbar durchaus ein persönlicher Vorteil erkennbar – eben einen Kredit im 6stelligen Bereich nicht selbst tilgen zu müssen.

  • Stefan Aigner

    |

    @cogito

    Der OV hat von dem Darlehen lediglich 25.000 an Herrn Wolbergs zurückgezahlt.

  • R.G.

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    Es ist lediglich meinem Aufmerksamkeitsdefizit zuzuschreiben, dass ich oben einen ehrenwerten pensionierten Richter als suspendiert schrieb.
    Bitte um Verzeihung für den Fehler.

  • Sehr Witzig

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    ..wer bewertet und wer wird bewertet und wem steht es zu? Annekdote: …im EU Parlament wird gerade eine wegen Veruntreuung von 300 Mio. verurteilte Verbrecherin als Chef für die EZB vorgeschlagen, vermutlich Gleichgesinnten. .. da ist unser Woli nur eine kleine Nummer..wohl auch im Vergleich zu Rgbgs Ex-Bürgermeister.

  • Rainer Wehpunkt

    |

    Wir sind alle Verlierer, die wir 2014 daran glaubten, es werde sich unter einem neuen OB Wesentliches ändern.

    ‘Transparenz’ war damals in aller Munde und kommt natürlich auch in dem von Jürgen auf das damalige SPD-Wahlprogramm verlinkten Text (siehe oben) entsprechend vor. Viele haben damals Herrn Wolbergs gewählt, als er schon fleissig 9.900 €-Spenden sammelte und egal, ob man das nun für ‘korrupt’, ‘vorteilsannehmend’ oder ihn für einen Edelmann mit guten Absichten hält: mit ‘Transparenz’ hat diese Praxis jedenfalls nichts zu tun.

    Das Leben geht weiter und wie die Regensburger Spendenaffäre zeigt: wirkliche Veränderungen brauchen Zeit, Engagement und Wachsamkeit, denn mit solchen Begriffen wird oft skrupellos manipuliert.
    Vielen Dank noch einmal an rd, in diesem Sinne so sorgfältig zu arbeiten!

  • Lutherer

    |

    Der Kommentar trifft es! Die ganze Angelegenheit hatte so viele Chancen. Für alle: Wolli hätte sich souverän zeigen können. Die StA hätte sich sensibel für die politische und gesellschaftliche Tragweite zeigen können, was eine besondere Korrektheit und Akribie bedingt hätte. Für die Ermittler gilt das gleiche. Das Gericht hätte W neben der Streicheleinheiten auch eine klare Rüge erteilen können, Verbotsirrtum hin oder her – etwa für die Zukunft. Alles vergebens, alle Chancen vertan. Ergebnis: ein angeschlagener OB, dem nur noch die Seinen vertrauen, eine angeschlagene StA, der man in Zukunft nun nur schwer vertraut und vor der man sich als Normalbürger nur noch fürchten kann sowie ein Urteil welches Unverständnis und Misstrauen säht. Danke an alle: Vivat Chaos!! Um Herrn Aigners Schlußwort aus dem Videokommentar zu verwenden: schade!

  • cogito ergo sum

    |

    @Aigner:

    Wenn ich die Berichterstattung richtig verfolgt habe, dann ist die weitere Rückzahlung auf Grund der Entdeckung des inkriminierten Vorgangs resp. der Ermittlungen nicht weiter erfolgt. Das kann aber über die ursprüngliche Finanzplanung der beabsichtigten Tilgung nicht hinwegtäuschen. Diese hatte Wolbergs ja selbst öffentlich so dargestellt, vermutlich auch weil damals Mutmaßungen aufkamen, die Volksbank hätte den Kredit mangels Bonität gar nicht vergeben dürfen. Letzteres halte ich zwar für eine Mutmaßung ins Blaue hinein, ändert jedoch nichts an der eigenen Darstellung Wolbergs.

    Das Gericht mag hier keinen Bereicherungsvorsatz erkennen, was ich – mit dem rudimentären Kenntnissen eines Nichtprozessteilnehmers – soweit noch nachvollziehen kann. Aber auch im Hinblick auf den Straferlass hat das Gericht den Umstand des offenen Kredites und der ausbleibenden Darlehenstilgung als negative Auswirkung des Verfahrens erkannt. Hätte es das Verfahren aber nicht gegeben, dann wäre auch Wolbergs Privatkredit mittelbar aus Spendenmitteln getilgt worden, deren Annahme das LG nun für rechtswidrig erachtet. Das Ausbleiben dieser Tilgungsraten hängt hier insoweit eben nicht mit einer ungerechtfertigten oder überbordenden Verfahrensbelastung zusammen, sondern mit der Aufdeckung der tatsächlich rechtswidrigen Spendenzuwendungen.

    Und an dieser Stelle wird es sehr schwer, den Begründungen des Gerichtes noch zu folgen.

  • Robert

    |

    Die von Wolbergs so gescholtene SZ hat auch kommentiert und die Sache auf den Punkt gebracht: “Die Aufklärung im Fall Wolbergs ist noch lang nicht vorbei.”

    Dem kann, ja muss man zustimmen, keine Frage.
    Nur der suspendierte OB meint, dass die Sache vorbei sei, und er zurück ins Amt gehöre. Hoffentlich kommt der BGH zu einer anderen Bewertung als Richterin E., die Wolbergs erstinstanzlich offenbar nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch Schutz und Wiedergutmachung zukommen lassen wollte.

    Eine Verständnisfrage, warum gibts eigenlich keine Berufsinstanz, sondern nur Revision vorm BGH.

  • Till Rickelt

    |

    “Der Fall Regensburg zeigt nicht zum ersten Mal, aber aus neuer Perspektive: Viel Ungemach ließe sich vermeiden, wären die Transparenzregeln für Parteispenden in Deutschland schärfer gefasst. Wir brauchen niedrigere Veröffentlichungsschwellen und präzise Angaben zu den Spendenempfängern. (…) Die konkreten Empfänger von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten sichtbar machen beugt Korruption vor und schützt auch vor dem bloßen Anschein von Käuflichkeit. Denn Transparenz schreckt mögliche Täter ab und zwingt im Fall ungewöhnlicher Geldflüsse die Beteiligten dazu, sich dafür öffentlich zu verantworten. Wäre von Anfang an sichtbar gewesen, dass Wolbergs‘ winziger Ortsverein gigantische Spenden aus einem gewissen Umfeld bekam, hätte dies sofort kritische Fragen aufgeworfen: bei Regensburger Bürger*innen, bei lokalen Medien, bei der politischen Konkurrenz. Unter diesen Voraussetzungen hätte entweder Tretzel auf seine Spenden verzichtet – oder er und Wolbergs hätten sich einer öffentlichen Debatte stellen müssen. Beides wäre besser gewesen als das, was stattdessen geschah: verdeckte Geldflüsse, Gesetzesbruch, schwerwiegende Anklagen, U-Haft, Amtsenthebung, ein langwieriger Prozess und menschliche Beschädigungen.

    Für Politiker*innen wie für die Demokratie insgesamt gilt: Schädlich ist schon der bloße Anschein von Käuflichkeit. Schärfere Offenlegungsregeln für Parteispenden können davor schützen. Aus unserer Sicht sollte es deshalb auch im ureigensten Interesse politischer Entscheider*innen sein, sich für maximale Transparenz einzusetzen”.

    https://www.lobbycontrol.de/2019/07/regensburg-urteil/

  • Wurschtsemmel

    |

    @Robert: ich bin kein Jurist. Keine Ahnung, warum es da keine niedrigen Instanzen gibt. Aber ich bin heilfroh drum, weil das Verfahren sonst noch länger dauern würde. Über dem Bundesgerichtshof stehen nur noch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Vielleicht bekommen wir noch eine Lösung zu meinen Lebzeiten.

    @Till Rickelt:
    Ich stimme Ihnen zu, dass die Parteien alle Spenden offenlegen sollten – bis hin zu kleien Beträgen.

    Allerdings sollten die Spender öffentlich anonym bleiben. Ein vertrauenswürdiges Gremium sollte die Daten der Spender auswerten.

    Warum? Ich halte die Förderung von Parteien und politischen Gruppen für ebenso schützenswert wie das Wahlgeheimnis.

    Weder die Steuerberaterin x noch der Maschinenbauer y sollten sich rechtfertigen müssen, warum sie Partei z unterstützen.

    Großspenden bleiben davon unberührt und werden öffentlich.

  • Serenissima

    |

    Es gibt keine Berufung, da die erstinstanzliche Verhandlung vor dem Landgericht stattgefunden hat. Hier ist das einzige Rechtsmittel die Revision, also die Prüfung auf Rechtsfehler ohne neue Verhandlung zur Tat (Zeugen etc). Nur wenn die erste Instanz das Amtsgericht ist, findet im Grundsatz zunächst eine Berufung und dann eine Revision statt. In der Berufung wird quasi die ganze Verhandlung erster Instanz neu geführt und die Tatsachen und das Rechtliche neu ermittelt und bewertet.

    Hintergrund der fehlenden Berufungsmöglichkeit gegen Entscheidungen des Landgerichts ist, dass am Landgericht in der Kammer drei Richter und zwei Schöffen sitzen und man hier davon ausgeht, dass die Tatsachen vom Gericht grundsätzlich vollständig und richtig ermittelt werden. Dann reicht es, wenn der BGH das Rechtliche prüft. Dem einzelnen Amtsrichter traut der Gesetzgeber da weniger zu. Und natürlich finden vor dem Amtsgericht kleinere Verhandlungen statt. Zwei Stunden Zeugen Einvernehmen lassen sich in der Berufung schnell wiederholen. 61 Verhandlungstage eher nicht so.

  • Robert

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    @Serenissima
    Danke für den ausführlichen Hinweis. Ich dachte auch nach einem erstinstanzlichen LG-Urteil kann eine Berufung zugelassen werden. Da war ich also falsch informiert, danke.

  • Sabine F.

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    Dem Präsidenten der USA werden Vergewaltigung, Korruption, Machtmissbrauch und Behinderung der Justiz vorgeworfen und jeder Demokrat hält ihn dessen auch ohne Gerichtsurteil für schuldig. Immer wieder fragt man sich, welche Tricks wendet dieser Mann an, dass die Hälfte der US-Bürger diese Vorwürfe ausblenden und jubelnd hinter ihm stehen?

    In Deutschland und auch in Regensburg gibt es Politiker, die sind zwar im Gegensatz zu dem US-Präsidenten für diverse Straftaten bereits verurteilt worden, aber dennoch finden sie zuhauf immer wieder ihre willfährigen Anhänger. Wie kann das sein?

    „Möchten Sie, dass diese Stadt unter dem Schleier von Korruptionsvorwürfen wegen nichts zugrunde geht, oder möchten sie eine starke Stadt, in der sich ein Oberbürgermeister um das Wohl aller Bürger kümmert?“

    Wer sich mit dieser Frage wie eine Marionette in eine bestimmte Richtung gedrängt fühlt, ist auf dem besten Weg Manipulation zu erkennen und sich dagegen zu wehren.

  • Mr.B.

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    Vielleicht liegt es auch daran, dass die Demokraten in den USA die Reichsten der Reichen sind, ihnen die meisten Medien wohlgesonnen sind und deshalb “jeder Pfurz” der Republikaner durch befreundete Medienanstalten um die ganze Welt getragen wird!!! Ich bin kein Trump-Fan und war auch kein Fan seiner zahlreichen Vorgänger der Demokraten, die offensichtlich mit Kriegen sehr viel Geld verdient haben.

  • Checker

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    Also so wie ich das sehe denkt wolbergs er ist der große Sieger bei der Sache.

    Bei der Richterin werde ich den Eindruck nicht los vor allem nach dem Urteil sie wäre befangen.

  • Kepler

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    @Checker
    Was ist nach den Ausführungen der Richterin im Gerichtssaal und ihren in diesem Forum
    wahrscheinlicher, das Sie befangen sind oder die Richterin!

  • Hutzelwutzel

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    @
    Rainer Wehpunkt
    “Wir sind alle Verlierer, die wir 2014 daran glaubten, es werde sich unter einem neuen OB Wesentliches ändern.”
    ———————–
    Sie können sich als Papst bewerben. Liest man die einschlägigen Veröffentlichungen, dann glaubt der nicht einmal mehr alles seiner Kirche, und soll ab und zu zu sehr unflätigen Wutausbrüchen neigen.
    In einem Freistaat wie Bayern mit Kontrollorgan Bezirksregierung, und “oben” befindlichen politisch garantierten Strippenziehern einer Äh-Partei wird sich nichts ändern. Schon gar nicht zum Positiven.
    Hat aber auch was Gutes, denn wenn man weiß wo es krankt, kann man dies auch sehr gut nutzen. So z. B. seit einiger Zeit bzgl. des Bayern der in der EU groß rauskommen wollte. ;-) Nicht überall müssen diese “Plagegeister” deren Fingerchen stärker ins Spiel bekommen. Was macht eigentlich der Ex-Regensburger Bischof und Ex-Wahrheitshüter GLM? ;-)

  • Checker

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    Kepler

    Wie soll ich denn befangen sein? Ich habe doch in der Sache nichts zu entscheiden oder mit zu bestimmen.

    Ihnen ist anscheinend der Sinn von Befangenheit nicht klar.

  • Heike Stirnemann

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    Man liest, dass Wolbergs in Revision gehen wird. Darum lohnt es nur wenig, sich jetzt den Kopf zu zerbrauchen. Mal schaun, was die nächste Runde bringt…

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