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Fall Eisenberg: Sieben Kugeln von hinten

„In Anbetracht der Bedeutung der Sache muss die Verzögerung jedoch im Interesse einer möglichst genauen Aufklärung des Todes von Tennessee Eisenberg in Kauf genommen werden.” Am Mittwoch Morgen hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel via Presseerklärung an die Medien gewandt. Fazit: Die Kripo Amberg hat ihre Untersuchungen zu dem tödlich verlaufenem Polizeieinsatz vom 30. April abgeschlossen. Der Staatsanwaltschaft liegt eine 800 Seiten dicke Akte vor. Das Ermittlungsverfahren dauert aber weiter an. Hintergrund ist das zweite Gutachten, das die Familie von Tennessee Eisenberg bei dem Rechtsmediziner und ausgewiesenen Schusswaffenexperten Dr. Bernd Karger in Auftrag gegeben hatte. Rechtsanwalt Helmut von Kietzell hatte nach der zweiten Obduktion vergangene Woche gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel erhebliche Zweifel an der Notwehr-These geäußert. Die Staatsanwaltschaft Regensburg will deshalb das endgültige Gutachten Kargers abwarten, der sich noch bis 10. August in Urlaub befindet. Als neue Information erfährt man von der Staatsanwaltschaft, dass sieben der zwölf Schüsse, die den 24jährigen Studenten trafen, aus einer Position abgegeben wurden, die „sich schräg links hinten befunden haben muss”. Insgesamt gaben zwei Polizeibeamte 16 Schüsse ab. Ein Gutachten des Landeskriminalamts habe zudem ergeben, dass Spuren von Pfefferspray auf Eisenbergs Kleidung zu finden waren. Der – unmittelbar nach tödlichen Schüssen ins Feld geführte – Schlagstockeinsatz wird nicht thematisiert. Zur Frage Notwehr oder nicht schweigt sich Ruckdäschel aus. Auch für die Anwälte der Familie und den von ihnen beauftragten Gutachter bleibt es bislang noch schwierig, sich ein vollständiges Bild von jenem 30. April zu machen: Am Dienstag erhielten Thomas Tesseraux und Helmut von Kietzell zwar Einsicht in das gerichtsmedizinische Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Erlangen sowie in ballistische Gutachten des Landeskriminalamtes und des Bundeskriminalamtes – das sind aber nur rund 200 der 800 Seiten. Eines ist bereits klar: Tennessee Eisenberg stand nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Die Staatsanwaltschaft hat Thomas Tesseraux zufolge zwischenzeitlich zugesagt, den Rest der Akten in den nächsten Tagen zur Verfügung zu stellen. Von Kietzell machte am Mittwoch deutlich, dass Schusswaffenexperte Karger die ganzen Unterlagen sehen wolle, ehe er sein Gutachten abschließen werde. „Wir suchen das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft. Eigentlich ziehen wir ja am selben Strang.” Die beiden Polizeibeamten, die geschossen haben, versehen mittlerweile wieder ihren normalen Dienst.
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Kommentare (11)

  • Arbeiterstimme

    |

    Nicht umsonst nennt man Herrn Ruckdäschel “Hauruckdäschel”. Der Herr gehört schnellstens in den Ruhestand versetzt. Eine Zumutung für Regensburg.

  • Joachim Datko

    |

    Zu “22. Jul 2009, 13:46 … Nicht umsonst nennt man Herrn Ruckdäschel “Hauruckdäschel””
    ===
    Das ist meiner Ansicht nach ohne Substanz und Niveau, es ist Mobbing.
    ===
    “In den Ruhestand” versetzen kostet den Steuerzahler viel Geld. Und ob etwas Besseres nachkommt, wenn jemand in den Ruhestand versetzt wird, ist meiner Meinung nach mehr als fraglich.

  • masterofdesaster

    |

    Naja aber wenigstens kommt jetzt Bewegung in die Sache. Aber da müssen erst der Landtag befasst werden und Süddeutsche und Der Spiegel berichten.

  • Joachim Datko

    |

    Wer weiß, wie man mit mir umgesprungen wäre.

    Bei mir kreuzten eines Tages Polizisten auf, um einem Schornsteinfeger den Zutritt zu unserer Erdgasheizung zu erzwingen. Zum Glück war ich gerade in München um ein Seminar halten.
    ( GG: Artikel 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
    Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft: “Historisch stammt das Schornsteinfegermonopol aus dem Jahre 1935. Es ist damit Teil der umfassenden Regulierungskampagne, die unter Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht in diesen Jahren Deutschland erfasste und bis heute tiefe Spuren in unserer Wirtschaftsordnung hinterlassen hat.”)

  • Jochen Schweizer

    |

    Um in Unzulänglichkeiten in Regensburg aufzuklären, muss man andere Medien und Plattformen bemühen, neben der “Mittelmäßigen”, um die Klarheit in Vorgänge zu bringen.
    In diesem traurigen Fall,
    – Die Süddeutsche Zeitung
    – Den Spiegel
    – Das ZDF
    – Den Bay. Landtag

  • masterofdesaster

    |

    Auch die Presseerklärung erwähnt kein Messer erstaunlicherweise.

  • grace

    |

    @ Jochen Schweizer am 22. Jul 2009, 17:24 Uhr

    Um Unzulänglichkeiten (das ist schon sehr euphemistisch) in Regensburg aufzuklären:

    Regensburg-Digital!!!

    Ohne R-D und Aigner waere schon so manche Schweinerei untern Teppich gekehrt worden!

  • Manfred Veits

    |

    Gut gewürzt

    “Eigentlich ziehen wir ja am selben Strang.” sagt der erfahrene Strafverteidiger von Kietzell.

    EIGENTLICH.

    Was will er der Öffentlichkeit mit dem Gebrauch dieses Wortes sagen?

    EIGENTLICH.

    Damit lenkt man den Blick hinter das allzu Offensichtliche: auf das Gedachte hinter dem Gesagten, auf Dinge hinter den Dingen.

    Eigentlich:

    Ein Würzwort: Es würzt das, was der Benützer sagt, mit einem Fragezeichen.

    Eigentlich ziehen Staatsanwaltschaft und die Mitglieder der Familie des Getöteten (als Nebenkläger) mit ihren Anwälten am gleichen Strang.

    EIGENTLICH.

  • Sternenfee

    |

    Ach, gehen uns die Argumente aus, werden wir ordinär. Dieser Satz einer Bekannten kommt mir in den letzten Tagen oft in den Sinn, wenn ich an Herrn Benker denke oder die Polizistin die Herrn Eissenberg als Zombie bezeichnete. Wenn man seine Felle davonschwimmen sieht, muß man andere ins schlechte Licht stellen. Wie anders ist es zu erklären, daß jetzt auf den Angehörigen rumgehackt wird (Hetze gegen die Polizei). Es ist schon bezeichnend, daß Worte wie Nothilfe/Notwehr auf einmal kaum noch aus dem Mund von Herrn Ruckdäschel kommen. Aber bitte, Herr Ruckdäschel, Ihre Institution wird es doch schaffen, Herrn Karger die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Denn wenn sie diese jetzt abschicken, sind sie bestimmt bis Mitte August angekommen und dann wäre ein abschließendes Gutachten bald erstellt, was ja im Interesse aller liegt,oder?
    Jeder andere normale Bürger, wäre bereits jetzt in U-Haft, bis zum Abschluß der Ermittlungen; nach den Ihnen vorliegenden widersprüchlichen Aussagen der Polizisten (lt. Medeinberichten) und der eigenen Stellungnahme, daß die Schüße von hinten abgegeben wurden, wäre ja zumindest ein Hausarrest gerechtfertigt, anstelle diese Polizisten weiter ihr Unwesen treiben zu lassen.

  • Sternenfee

    |

    Man muß die Spreu vom Weizen trennen, um das Brot gut verkaufen zu können.

  • Manfred Veits

    |

    “Staatsanwaltschaft und Polizei sind nicht unabhängig und daher auch nicht unparteiisch.”

    Infos über die Arbeit von ai

    1.

    Amnesty – Journal Februar 2005

    Polizeibericht – Geschlossene Gesellschaft

    Der ai-Bericht über unverhältnismäßige Polizeigewalt in Deutschland fordert präventive Maßnahmen. Die Behörden lehnen jedoch unabhängige Kontrollen bislang ab.

    http://www.amnesty.de/umleitung/2005/deu05/010?lang=de&mimetype=text/html&destination=suche%3Fwords-advanced%3Dpolizeigewalt%26country%3D77%26topic%3D227%26node_type%3D%26from_month%3D0%26from_year%3D%26to_month%3D0%26to_year%3D%26form_id%3Dai_search_form%26search2_x%3D42%26search2_y%3D4

    2.

    Pressemitteilung
    15. September 2008 –

    Amnesty International fordert die Einrichtung unabhängiger Beschwerde- und Untersuchungsmechanismen in ganz Deutschland.

    “Wir brauchen unabhängige Beschwerde- und Untersuchungsgremien, die alle Vorwürfe über Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch Polizeibeamte untersuchen können”, sagte Katharina Spieß, Sicherheitsexpertin von Amnesty International. “Staatsanwaltschaft und Polizei sind nicht unabhängig und daher auch nicht unparteiisch. Amnesty dokumentiert seit 1996 Fälle von unverhältnismäßiger Polizeigewalt in Deutschland. Und viele dieser Fälle sind weder schnell genug, noch unparteiisch noch umfassend untersucht worden. Darauf haben auch die Vereinten Nationen und der Europarat immer wieder hingewiesen. Daher reichen Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder wie in Hamburg polizeiinterne Ermittlungsdezernate nicht aus, um die Unabhängigkeit der Ermittlungen zu garantieren.”
    http://www.amnesty.de/presse/2008/9/15/polizeigewalt-hamburg-muss-unabhaengig-untersucht-werden?destination=suche%3Fwords-advanced%3Dpolizeigewalt%26country%3D77%26topic%3D227%26node_type%3D%26from_month%3D0%26from_year%3D%26to_month%3D0%26to_year%3D%26form_id%3Dai_search_form%26search2_x%3D42%26search2_y%3D4

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