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Auf der Suche nach dem Verstehen

IMG_0982Mit einem am Wochenende in verschiedenen Tageszeitungen veröffentlichten Interview sorgte ausgerechnet der oberste Dienstherr der bayerischen Polizei, Innenminister Joachim Herrmann (CSU), für neuen Zünd- und Diskussionsstoff: Hatte er noch Anfang der vergangenen Woche von „Hier ist etwas sehr tragisch verlaufen“ gesprochen und gefordert „Der Einsatz muss nachbearbeitet werden sobald das Ermittlungsergebnis vorliegt“ soll er nach einem Interview-Bericht in der örtlichen Tageszeitung fünf Tage später keine Zweifel mehr daran gehabt haben, dass hier „Notwehr oder Nothilfe vorlagen“. Für ihn stellt sich nach diesem Bericht nicht mehr die „Schuldfrage“ sondern es gehe nur noch um eine „konkrete Tatbestandsaufnahme“. Überdies dreht er den Spieß um und weißt nun den Anwälten der Angehörigen und dem von ihnen beauftragten Rechtsmediziner die Schuld an den sich über Gebühr hinziehenden Ermittlungen zu. Diese Steilvorlage aus München ist anmaßend und unverständlich zugleich, betrachtet man die Ohnmacht (oder praktizierte Zurückhaltung) der Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit gegenüber. Denn unbestritten haben nicht nur die Hinterbliebenen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf zu erfahren, was an jenem 30. April wirklich im Haus Schwandorfer Straße 11 abgelaufen ist. Statt von „Hetze gegen die Polizei“ und „Spekulationen“ zu sprechen sollte man endlich damit aufhören zu mauern und anfangen, die Menschen auf der Straße aufzuklären – falls notwendig auch einzugestehen, dass hier etwas ganz gewaltig aus dem Ruder gelaufen ist. Derweil bleibt es nicht aus, dass immer neue Details „nach draußen“ dringen. So beispielsweise soll eine Kugel abseits des eigentlichen Geschehens auf ihrem mehr als zehn Meter weiten Weg von der Hauseingangstüre aus durch die (offene oder verschlossene) Korridortüre der Erdgeschosswohnung, weiter durch den dahinter liegenden Flur und ein angrenzendes Zimmer die Fensterscheibe zur (belebten) Schwandorfer Straße hin durchschlagen haben. Das Bundeskriminalamt soll in seinem ballistischen Gutachten dem Vernehmen nach dieses Geschoss als „nicht zuordenbar“ eingestuft haben. Gesichert ist auch, dass sich außer Tennessee Eisenberg kein weiterer Bewohner mehr im Haus aufhielt, als die Beamten eintrafen. Zumindest ein Teil von ihnen soll sich im Laufe des Gefechts auf den Hof zurück gezogen haben. Warum nicht alle? Hätte man dann nicht abwarten können, bis Eisenberg durch diesen – einzigen – Ausgang herauskommt und ihn dann ohne Schusswaffengebrauch überwältigen können? Oder ihn mit chemischen Mitteln zur Aufgabe zwingen können? Fragen über Fragen, die auf eine Antwort warten. Ganz offensichtlich hat hier die Politik und auch die Justiz jedes Augenmaß dafür verloren, was die Regensburger Bevölkerung wirklich bewegt. Da wird beklagt, dass die Polizeibeamten querbeet Aggressionen und Anpöbeleien ausgesetzt sind und Vorverurteilungen stattfinden – doch sind dies nicht alles Zeichen von Verunsicherung und Angst? Angst davor „Was passiert mit mir, wenn …“ Um diese massiven, inneren Vorbehalte abbauen zu können, braucht es Verständnis, doch dieses wiederum setzt Verstehen voraus. Schließlich geht es hier um ein gewaltsam ausgelöschtes Menschenleben auf der einen und um die berufliche Zukunft von zwei Polizeibeamten auf der anderen Seite.

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Kommentare (195)

  • Manfred Veits

    |

    Unerhört! Treten Sie zurück, Herr Innenminister!

    “Du hättest besser geschwiegen!” Man ist gewillt, diesen bekannten Imperativ dem die Grenzen des eigenverantwortlichen Handelns überschreitenden Innenminister entgegenzuschleudern.

    Was tut er? Er übt einen unsäglichen Druck aus auf Polizei und die Mitglieder der Justiz und disqualifiziert sich damit selbst. Er gibt diesen Vertretern des Staates, also insbesondere des Regensburger – und bundesweiten – Souveräns unverblümt und öffentlich zu verstehen, wie er sich – im Vorgriff der noch abzuschließenden Ermittlungen und des Inbegriffs des Ergebnisses einer durchzuführenden Strafverhandlung – das Ergebnis der Ermittlungen vorstellt: KEINE Rechtswidrigkeit der Tat!

    “Was passiert mit mir, wenn … ?”
    Diese Frage, so darf unterstellt werden, mag auch jedem Ermittler und Justizangehörigen durch den Kopf gehen, wenn sie sich dazu entschließen, nach einer schritt- und stufenweisen Sachverhaltsermittlung die Gesetze ohne Ansehung der Personen nach bestem Wissen und Gewissen anzuwenden; wenn sich ihre – noch zu treffenden – abschließenden Feststellungen von dem gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßende Vorgehen des Ministers unterscheiden sollten?

    Der nachfolgend verlinkten Beitrag der NEUEN RICHTERVEREINIGUNG (NRV) beweist, dass der Druck auf Justizangestellte kein Einzelfall ist. Dort heißt es u.a.: “„Was kann mir passieren, wenn ich das Recht nach meinem Gewissen sorgfältig und korrekt anwende, dabei aber …” (Ziffer 2).

    Mit dem Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung haben wir “… einen schleichenden Abbau des Rechtsstaats …” zu konstatieren.

    Der von dem bayerischen Innenminister Hermann ausgehende “Erledigungsdruck” ist ein Fanal und der letzte Beleg dafür, dass der weiteren Forderung der NRV und anderer, eine von Weisungen der Exekutive unabhängige(!) Staatsanwaltschaft zu installieren, uneingeschränkt zuzustimmen ist.

    Es liegt an der Bürgerschaft und ihren verantwortungsbewussten Politikern, eine solche Modernisierung des Staates und den Rücktritt des Innenministers zu fordern, was ich hiermit als Organ der Rechtspflege tue.

    Rechtsanwalt Veits, Regensburg

    P.S.
    Bericht der NRV über die Situation der Menschenrechte in Deutschland
    http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=321&lv_id=88&fg_id

    (insbesondere Ziffer 2)

  • Triumpf

    |

    Der Herr Innenminister kann ja auch nicht dazu. Der Informant, so muss man annehmen, war der Ruckdäschel. Die in München verlassen sich da immer auf die kleinen Geister, die sie auf die Posten in der Provinz plazierten. Auf den hat er sich verlassen. Und damit muss der Ruckdäschel weg, der nicht mehr zu halten ist. Aber bitte stante pede!

  • hallohallo

    |

    @ Manfred Veits

    GG II. Der Bund und die Länder

    Artikel 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    GG 20 (4) wird zunehmend wichtig.

    Meine Meinung.

  • hallohallo

    |

    Das Menschenleben von Tennessee Eisenberg ist ausgelöscht.
    Um die berufliche Zukunft der zwei (und der anderen beteiligten) Polizisten muss man sich keine Gedanken machen.
    Noch weniger um den DPolG “öffentliche Hetze” Bezeichner:

    Benker, Hermann
    BPR beim PP Oberfranken
    09 21 / 506 – 19 90
    09 21 / 1 50 43 03

    bzw.:
    Hermann Benker
    1. Stellv. Bundesvorsitzender

    Landesvorsitzender der DPolG Bayern

    Landesgeschäftsstelle:
    Erzgießereistraße 20 b
    80335 München
    Tel.: (089) 52 60 04
    info(at)dpolg-bayern.de

    weil von Angehörigen, Anwälten und Öffentlichkeit um Aufklärung gebeten wird.

    Meine Meinung.

  • Hans

    |

    Also der (west)deutsche Michel wird sich bestimmt nicht in Massen auf die Straßen begeben um einen Politiker aus dem Amt zu jagen. Der normale deutsche Michel geht wählen, zahlt seine Steuern (als Selbständiger evtl. auch Zwangsabgaben an die IHK) und für den Rest hat er doch bitte die Schnauze zu halten und den Dreck zu fressen/lesen den man ihm vorsetzt. Und wenn dann einer nicht sofort so spurt wie das befohlen wird, weil er noch nicht abgestumpft und gleichgerichtet ist, dann kann halt schnell Schluss sein.

  • Dr. Camin

    |

    Zu den Todesschüssen in der Schwandorfer Straße in Regensburg.

    Der Tod von Tennesse E. war vermeidbar. Als ärztlicher Gutachter übernahm ich in Regensburg in den Jahren 1995 bis 2002 inoffiziell Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Ich wurde durch das Vormundschaftsgericht zu ‘gefährlichen’ psychisch Kranken geschickt.

    Beispiel: Eine Junge Frau, die sich in deren Wahn für die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof hielt, griff mich mit Autolackspray (Versuch in meine Augen zu sprühen) und einer langen spitzen Schere (gegen meine Brust) an. Es gelang mir, sie zu entwaffnen und sie davon abzuhalten aus dem 4. Stock des Wohnhochhauses zu springen. Die dann gerufene Polizei hatte anschließend leichtes Spiel sie in das psychiatrische Krankenhaus zu bringen. Wegen einer zerbrochenen Vase klagten mich die Eltern der psychisch Kranken dann an. Aber wenigstens blieb deren Tochter am Leben und sprang nicht in den Tod.

    Bei einigen dieser Einsätze – leider wollte mich die Polizei nie vorbeugend begleiten, musste erst gerufen werden, wenn ich dem psychisch Kranken nicht alleine Herr wurde – ging es für mich ohne Prellungen und Hautabschürfungen nicht ab. Es kam dann verlässlich einen Tag später der Anruf des Richters wie es meinen Blessuren ginge. Meine Antwort: ‘Gut, der psychisch Kranke ist schon in Behandlung.’ Oftmals gelang es auch im Gespräch den psychisch Kranken zu überzeugen mit dem Sanitätswagen in meiner Begleitung in das Nervenkrankenhaus zu fahren.

    Vor ein paar Wochen wollte mich einer meiner psychisch Kranken Klienten aus Ostthüringen tot schlagen; ich bin so schnell wie noch nie in meinem Leben die Straße entlang gelaufen. Er powerte sich bei der Jagd nach mir derart körperlich aus, dass er erschöpft auf der Straße liegen blieb und von der Polizei – natürlich – ohne Schusswaffengebrauch in die psychiatrische Klinik begleitet werden konnte. Er überlebte und berichtet seitdem gerne von unserem Wettrennen.(Ich besuchte seine Frau öfter, die ebenfalls psychisch krank ist.)

    Wenn aus dem Tod von Tennessee nicht der Schluss gezogen wird, dass wir in Regensburg einen SPDI brauchen, der die Polizei bei Einsätzen mit (eben auch aggressiven) Menschen in psychischer Not berät, werden wir mit diesen Tragödien zu Leben lernen müssen. Einen solchen SPDI gab es zu den Zeiten meiner Tätigkeit in Regensburg auch nicht, aber zumindest konnte ich im Rahmen des Betreuungsrechtes unter dann erforderlicher Anwendung des Bayerische Unterbringungsgesetzes eingreifen. Tote gab es bei meinen ca. 30 Einsätzen nicht, einmal war es knapp. Die eine Frau (siehe oben) war nur mit größter Mühe vom Sprung abzuhalten . Dabei ging eben auch eine Vase zu Bruch. Eine Waffe hatte ich nie dabei. Nach einem schweren Übergriff auf mich nahm ich eine zeitlang (2 Jahre) so ein komisches Abwehrspray mit. Damals stach einer meiner Klienten 20 Mal auf seinen Vater ein. Da hatte ich dann doch Angst vor den Klienten, die ich vor dem Erstkontakt nur nach Aktenlage kannte.

    Fazit: (An die Staatsanwaltschaft gerichtet): Klärt den Fall der Tötung durch die Polizisten schonungslos auf und richtet (Appell an die Politik) in Regensburg einen SozialPsychiatrischen Dienst ein, der die Polizei bei solchen Einsätzen zukünftig berät.

    Wenn nicht werden sich solche Tragödien in Regensburg öfter wiederholen als es sein müsste.
    Dr. med. Harry Camin, unabhängiger und freier ärztlich – psychiatrischer Gutachter mit Praxis in Regensburg und tätig außerhalb von Regensburg.

  • Waldorf

    |

    +++und richtet (Appell an die Politik) in Regensburg einen SozialPsychiatrischen Dienst ein, der die Polizei bei solchen Einsätzen zukünftig berät.
    +richtet (Appell an die Politik) in Regensburg einen SozialPsychiatrischen Dienst ein, der die Polizei bei solchen Einsätzen zukünftig berät.+

    Das heißt,die Polizei soll erst dann gegen bewaffnete Leute, die Morddrohungen gegen Mitbürger ausgestoßen haben vorgehen, wenn der Sozialpsychiatrische Dienst zwecks Beratung hinzugegen worden ist?

    ++Dr. med. Harry Camin, unabhängiger und freier ärztlich – psychiatrischer Gutachter mit Praxis in Regensburg und tätig außerhalb von Regensburg.**

    Achos, WErbung für den eigenen Berufsstand…..

  • bert

    |

    @waldorf

    wenn’s nach ihnen geht, ist ein polizist offenbar auch bei dem kleinsten grund berechtigt, zu schießen, oder was? außer eisenberg war niemand im haus. er war allein in seiner wohnung. keine akute gefahr. was spricht also gegen die einschaltung eines psychologen oder gegen beratung? sie nehmen die polizei um jeden preis in schutz und lassen keine anderen argumente zu.

  • Waldorf

    |

    +Um die berufliche Zukunft der zwei (und der anderen beteiligten) Polizisten muss man sich keine Gedanken machen.*

    Zum “beruflichen”. Beamten, die ihre Pflichten wahrgenommen haben, die sich keine Pflichtverletzung zu schulden haben kommen lassen, brauchen sich in der Tat insoweit keine Sorgen um die berufliche Zukunft zu machen.

    Eher um die gesundheitliche. Unter vorurteilsfreien Menschen wird insoweit Einvernehmen bestehen, daß es keine geringe Belastung, gerade für junge Menschen, ist von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Man kennst es von jungen Soldaten die traumatisiert aus einem Auslandseinsatz (z.B. Kosovo, Afghanisan) zurückgekommen sind.

    Außerdem werden auch viele andere Polizeibeamten, der auch hier stattfindenden Hetze und den Verunglimpfungen und unbewiesenen oder besser unbeweisbaren Vorwürfen sei Dank, im Dienst und privat angepöbelt.

  • bert

    |

    @waldorf

    mit einem soldaten, der die waffe gebrauchen muss, kann ich ehrlich gesagt nur wenig mitgefühl empfinden. das ist die logische konsequenz aus dieser berufswahl. wir leben nicht mehr in den 70ern, wo die bundeswehr zur landesverteidigung da war. wir befinden uns im krieg. traumatisierte beamte haben durchaus mein mitgefühl, aber dieses mitgefühl ist kein vorwand, um offensichtliche ungereimtheiten bei diesem einsatz permanent zu relativieren. das tun sie.

  • Eichenstein

    |

    @ Dr. Camin – sozialpedagogischer Dienst in Regensburg

    Zwei Dinge duerften gewiss sein. Erstens: waeren Sie dabei gewesen, waere mit Sicherheit nicht ein Schuss gefallen – Zweitens: Eisenberg war KEIN psychisch Kranker. Er war ein ueberaus vernunftbegabter Mensch. Hier wurde ein anstaendiger, unbescholtener Staatsbuerger erschossen. Und jetzt ueberlegen Sie – Nicht fuer Eisenberg haette man Sie rufen muessen, sondern – fuer die Polizisten . . . Und dann haetten sie wiederum die Polizei rufen muessen, weil sie mit acht Polizisten nicht fertig geworden waeren . . . Was folgt:

    WIR BRAUCHEN EINE POLIZEI ZUM SCHUTZ VOR DER POLIZEI . . .

  • BB

    |

    @WAldorf

    “… oder besser unbeweisbaren Vorwürfen sei Dank…”

    Die Vorwürfe sind also nicht falsch, sondern nur nicht zu beweisen. Interessant.
    War wohl ein Freudscher Verschreiber.

  • Eichenstein

    |

    Man darf auch nicht vergessen, was der Ausspruch: “Ich hole jetzt die Polizei”, fuer ein ungeheures Gewicht bekommen hat. Damit koennte man sogar jemanden erpressen.

  • hallohallo

    |

    @Waldorf

    “Außerdem werden auch viele andere Polizeibeamten, der auch hier stattfindenden Hetze und den Verunglimpfungen und unbewiesenen oder besser unbeweisbaren Vorwürfen sei Dank, im Dienst und privat angepöbelt.”

    Wer seinen Stall nicht sauber hält, muss sich nicht wundern, wenn die anderen die Nase rümpfen, weil´s stinkt.

    ps ich hoffe Sie (trotz Ihrer Grammatik, insbes. Interpunktion) inhaltlich richtig verstanden zu haben.

  • Hans

    |

    und es stinkt gewaltig !!

  • hallohallo

    |

    @BB

    das meinte ich, halte es aber auch für anders gemeint

  • Eichenstein

    |

    @ hallohallo – ich hoffe Sie trotz iher Grammatik . . .

    Man muss Waldorf verstehen: er hat sich sosehr in die Rolle der Polizisten hineingewuehlt, dass er vielleicht schon ein Trauma bekommen hat. Hoffentlich wird er kein Fall fuer Dr. Camin . . .

  • grace

    |

    @ Von Waldorf am 06. Aug 2009, 13:47 Uhr:

    “werden auch viele andere Polizeibeamten, der auch hier stattfindenden Hetze und den Verunglimpfungen und unbewiesenen oder besser unbeweisbaren Vorwürfen sei Dank, im Dienst und privat angepöbelt.”

    Nennen Sie bitte konkrete Beispiele.

  • hallohallo

    |

    @ Waldorf

    Noch eine Frage an Sie.
    In welchem Alter hört bei Ihnen eigentlich der alles verstehende Jugendschutz für – durchs Herumballern und Töten – traumatisierte Polizisten auf?
    Ich hatte gelesen diese seien 35 und 47 Jahre alt.
    Was die mit jungen Soldaten in Afghanistan zu tun haben erschließt sich mir nicht.

    Sie hören sich eher an, wie Menschen, die am lautesten krakehlen, wenn es darum geht “normale” jugendliche Täter ohne Jugendstrafrecht (bis 20 Jahre) und mit aller Härte des zuschlagenden Gesetzes zu bestrafen.

    Bei Polizisten dehnen Sie dass dann aber lamentierend auf bis zu 47 aus.

  • Eichenstein

    |

    Wie koennen polizeiliche Ausschreitungen in Zukunft vermieden werden?

    Die Medien muessen ihre Forderung durchsetzen, dass der Notruf von jedem Reporter mitgehoert werden kann, dass heisst immer genuegend objektive Zeugen sofort und nicht erst nach Stunden das Geschehen dokumentieren.

    DIE MEDIEN ALS UNABHAENGIGES KONTROLLORGAN DER POLIZEI –

    Ich bin zu 1000% sicher, dass Eisenberg heute noch am Leben waere, wenn mehrere Reporter unmittelbar vor Ort gewesen waeren. Da wuerde man ueber das Schweine – Pardon! – Schweigegerecht der Polizisten gelacht haben – da wuerde man ordentlich auspacken und mit dem Erscheinen der neuen Zeitung waere der Fall auch schon geklaert.

  • Eichenstein

    |

    Nachfolgende Aussage steht auf festem Boden des juristischen, deutschen Rechtsstaates.

    AUSZUG AUS DEM DEUTSCHEN STRAFGESETZBUCH

    Notwehr und Notstand

    § 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Fazit: Nach mehrfachen und eindeutigen Aussagen der Regensburger Polizei, hat ein „rechtswidriger Angriff“ von Seiten Eisenbergs zu keinem Augenblick stattgefunden. Aufgrund dieser Tatsache kann nach deutschem Strafrecht von Notwehr nicht mehr gesprochen werden, da die Voraussetzungen hierfür laut polizeilicher Aussage gar nicht gegeben waren.
    (Regensburg-digital: Zitat: „Mit keinem Wort ist davon die Rede, daß Eisenberg Stoßbewegungen in ihre Richtung gemacht oder gar zu einem Sprung angesetzt hätte.” Auch der bedrängte Polizeibeamte habe dies nicht behauptet.)

    Von juristischer Seite ist der Tatbestand des Todschlags hier gegeben.

    Algarve, Rechtsanwalt Dr. Müller a. D.

  • waldorf

    |

    *Ich bin zu 1000% sicher, dass Eisenberg heute noch am Leben waere, wenn mehrere Reporter unmittelbar vor Ort gewesen waeren.*

    Ich bin mir ebenso sicher, wenn er seinen Mitbewohner nicht mit dem Tode bedroht hätte, so daß der die Polizei um Hilfe gerufen hätte, oder wenn er der Aufforderung zur Niederlegung der Waffe Folge geleistet und wenigstens von seinem Angriff auf die Polizeibeamten abgelassen hätte, dann wäre auch nicht zu diesem tragischen Ende gekommen.

    Man wird der Angelegenheit nicht gerecht, wenn man die Vorgeschichte ausblendet.

  • Eichenstein

    |

    @ waldorf
    „Ich bin mir ebenso sicher, wenn er seinen Mitbewohner . . .“

    Die Vorgeschichte, wie wir sie von den unabhängigen Medien kennen, muß nicht zwingend zu einem Tötungs-Delikt durch die Polizei führen. Folglich ist sie für die Kernfrage des Falles Eisenberg – Notwehr oder Totschlag – vollkommen unerheblich. Hier kommt es weniger darauf an welche Umstände den Einsatz auslösten, sondern wie bei diesem Einsatz gehandelt wurde. Hier geht es allein um den Tatbestand, ob nach deutschem Strafrecht Notwehr gegeben war. – Juristisch hat Herr Dr. Müller dazu bereits Stellung bezogen. (Siehe unten: Auszug aus dem Strafgesetzbuch) Wie letzten Endes entschieden wird, das wird die Justiz aufzeigen.

  • waldorf

    |

    Erst kamen die Aktivitäten des Eisenberg (Bedrohen des Mitbwohners, Nichtbefolgen der Aufforderung zum Weglegen der Waffe, Angriff auf die Polizeibeamten, Nichablassen von seinen Angriffen). Ohne das Fehlverhalten des Getöteten wäre zu den angesprochenen “Ungereimtheiten” gekommen.

  • Manfred Veits

    |

    Dankenswerter Weise hat @ Eichenstein auf die Notwehrregelung hingewiesen. Sie verlangt immer einen “gegenwärtign, rechtswidrigen(!) Angriff”.

    Von Bedeutung wird auch § 33 StGB sein:

    1.
    Liegt bei den Beamten ein Notwehrexzess vor (gegen den sich der Student wehren durfte, da ein solcher Exzess selbst ein rechtwidriger Angriff ist?

    2.
    Sind die Beamten entschuldigt, weil sie aus “Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschritten” und damit mangels “Schuld” nicht bestraft werden können?

    Voreilige Statements des Leitenden Oberstaatsanwalts und des Innenministers und auch einiger Diskutanten können daher nicht weiterhelfen.

    Der gesamte Geschehensablauf ist zu rekonstruieren und abzuklären – in einer Strafverhandlung:

    1.
    Lag Notwehr auf Seiten der Beamten vor – bis zu welchem Schuss?
    2.
    Überschritten sie die Grenzen der Notwehr
    = Notwehrexzess?
    3.
    Handelte der Student selbst in Notwehr, da er sich gegen Exzesshandlungen der Beamten wehren durfte?
    4.
    Sind die Beamten nicht zu bestrafen, da sie zwar – teilweise? – rechtswidrig handelten/schossen, aber sie keine Schuld trifft, da sie gemäß § 33 StGB Schuldausschließungsgründe vortragen können?

  • BB

    |

    @waldorf

    Wenn der erste Schuß bereits beim Betreten des Hauses abgegeben wurde,löst sich Ihre dargelegte Vorgeschichte fast vollständig in Luft auf. Was übrig bleibt ist der obskure
    Notruf des Mitbewohners.
    Die Gefährdung Unbeteiligter durch den Schuß in die EG-Wohnung nehmen Sie zudem offenbar bedenkenlos hin bzw. geben dafür Herrn Eisenberg die Schuld.Das halte ich für etwas fragwürdig.

    Die Ungereimtheiten gäbe es nicht, wenn die Beteiligten wahrheitsgemäß und nachvollziehbar die Ereignisse geschildert hätten.

  • hallohallo

    |

    Von waldorf : Aber sicher wird genau dies von ein paar Leuten vertreten- Lies den/die threads nach.

    Ich bemühe mich ja immer, aber bei dem Beitrag von Ihnen mag ich noch nicht mal fragen, wo?
    Da fällt mir einfach nur die Frage ein:
    Hat dir jemand ins Gehirn geschissen?!?

    Period.

  • Hans

    |

    Ob man Waldorf ins Gehirn geschissen hat wird wohl nie festgestellt werden und das wird die Aufklärung sicher auch nicht beeinflussen.
    Natürlich erzählt er Unsinn um von den Fakten abzulenken, vielleicht hat er auch nicht anderes zu tun. Aber bitte sachlich bleiben.

  • hallohallo

    |

    @ Hans

    Ob man Waldorf ins Gehirn geschissen hat wird wohl nie festgestellt werden und das wird die Aufklärung sicher auch nicht beeinflussen.
    Natürlich erzählt er Unsinn um von den Fakten abzulenken, vielleicht hat er auch nicht anderes zu tun. Aber bitte sachlich bleiben.

    Ja. Tut mir leid. Ich fand die Aussage nur so diffamierend und dumm-populistisch- simpel.

    Meine Antwort war einfach nur emotional (aber bedauerlicher Weise vielfach mehr als verkürzt)

  • waldorf

    |

    http://www.regensburg-digital.de/?p=2943
    Das war staatlicher Mord
    1. Von seppl am 12. Mai 2009, 16:24 Uhr

    1. dass jetzt in der Stadt mit Flugblättern – vielleicht beflügelt durch die polizeifeindlichen Kommentare in diesem Forum –unter dem Motto “Hinrichtung durch die Polizei” anonym zu einer Demo aufgerufen wird.
    Von Baumann am 13. Mai 2009, 09:45 Uhr

    http://www.regensburg-digital.de/?p=2802
    Ich würde auch den meisten Polizisten unterstellen, dass sie gerne mal zuschlagen oder der Situation nicht gerechtfertigt handeln. Das die Polizei gerne mal prügelt, davon kann ich aus Erfahrung sprechen
    1. Von bernd am 04. Mai 2009, 13:40 Uhr

    http://www.regensburg-digital.de/?p=3018
    Es wurden im Falle der Hinrichtung Eisenbergs bisher viele Fragen gestellt
    das hat uns richtig Spass gemacht endlich einmal nicht bloss auf tote Scheiben schiessen. Einen Menschen mit vornehmer Gesinnug abknallen – auch das muss einmal geuebt werden

    1. Von Eichenstein am 30. Jul 2009, 03:06 Uhr

    http://www.regensburg-digital.de/?p=3235
    Polizisten ermorden einen jungen Mann, und die Presse schweigt,
    1. Von triamos50 am 23. Jul 2009, 00:17 Uhr

    http://www.regensburg-digital.de/?p=3713

    1. @Karry Ein schönes Märchen erzählen Sie da von den armen ach so armen Polizisten.Die haben 7 mal in den Rücken geschossen,nur ein toter Zeuge ist ein guter Zeuge. Diese Sch… gehören in den Knast – lebenslang
    Von peter Petry am 25. Jul 2009, 15:40 Uhr

  • Eichenstein

    |

    @waldorf Recherchen

    Da haben Sie brav recherchiert. Das muß honoriert werden. Inzwischen sind wir aber beginnend bei der Spekulation mehr und mehr zu juristischen Tatsachen fortgeschritten zu diesen Sie leider noch keine Stellung bezogen haben. Natürlich können Sie jede Meinung kritisieren die Ihnen mißfällt, Das ist ihr gutes Recht. Mittlerweile haben wir aber eine definitive juristische Darstellung die nichts mehr mit einer Meinung zu tun hat, daß nämlich nach den Aussagen der Beamten und dem deutschen Strafrecht es sich im Falle Eisenberg nicht mehr um Notwehr handelt. Sie haben unsere Meinungen brav zitiert. Warum zitieren Sie nicht die juristische Darstellung von Dr. Müller? – DEUTSCHES RECHT ist letzten Endes entscheidend, nicht was an Meinungen hier zutage gebracht wird. Also: zitieren sie uns die juristische Darstellung von Dr. Müller. Es wird Ihnen sicher keine Umstände bereiten sie zu finden, Sie haben Ihr Talent zu recherchieren bewiesen. Und dann versuchen Sie einmal vom juristischen Standpunkt zu antworten. Meinungen sind Glaubensartikel und da läßt sich’s ewig streiten, juristische Tatsachen jedoch im Sinne von Dr. Müller: das sind Fakten und Fakten werden am Ende entscheiden, gleichgültig was die Republik für eine Meinung dazu hat. In diesem Sinne warten wir gerne auf Ihre Aussage über die juristische Darstellung von Dr. Müller . . .

    Natürlich muessen sie dazu nichts sagen, Sie können von Ihrem Schweigerecht gebrauch machen. Nur wird sich an den Fakten damit nichts aendern . . ..

  • Eichenstein

    |

    Und noch ein wichtiges Detail im Fall Eisenberg darf nicht übersehen werden: Warum griff der Polizist, welcher angeblich von Eisenberg „in die Enge getrieben“ wurde, nicht selbst zur Waffe? – Weil er, seiner Aussage zur Folge, von Eisenberg nicht angegriffen wurde. – Trotzdem wurde geschossen. Ein weiteres starkes Indiz, daß Notwehr hier nicht gegeben war,

  • Waldorf

    |

    darum gings:

    *****Ich denke, dass hier ja gar keiner in Frage stellt, dass diese Polizisten Tennessee nicht aus “Spaß”, wie du es so schön nennst, erschossen haben…**

    Aber sicher wird genau dies von ein paar Leuten vertreten- Lies den/die threads nach.***

  • Eichenstein

    |

    @waldorf „darum geht’s . . .“

    Dies ist ein öffentliches Forum, wo jeder um seine Meinung gebeten wird. Jeder kann seine Gedanken öffentlich einbringen wie er persönlich zum Falle Eisenberg Stellung bezieht. Der eine sagt staatlicher Mord, der andere eine Schießübung der Polizei, der nächste Befangenheit des Staatsanwalts, der übernächste daß die Polizei richtig gehandelt habe. –
    Nun widerstreben Ihnen einige dieser Meinungen, welche die Polizei verurteilen. Sie empören sich darüber, weil Sie eine andere Meinung haben. Das ist, nochmals gesagt, Ihr gutes Recht. Hier muß keiner die Meinung des anderen übernehmen. Die einen vertreten den Stanpunkt der Hinrichtung, die anderen das Gegenteil derselben. Der eine sagt, das war eine dienstliche Schießübung, weil sooft nur in der Polizeiausbildung geschossen wird und ein andere pocht auf das Recht der Beamten.

    Zuletzt sind diese Meinungen aber – und das werden Sie nicht bestreiten können – die privaten Ansichten vieler Einzelner die folglich für die juristische Sachlage vollkommen unerheblich sind. Die deutsche Justiz bezieht sich nicht auf dergleichen sondern allein auf den dargelegten Sachverhalt und auf deutsches Strafrecht. Ausschlaggebend sind hierfür die gesammelten Beweise, die zu Protokoll gegebene Aussagen der Beteiligten und die Indizien, welche in Verbindung mit deutschem Strafrecht eindeutig belegen, daß von Notwehr nicht mehr die Rede sein . . . Ist aber der Tatbestand der Notwehr nicht mehr gegeben liegt nach deutschem Recht eine strafbare Handlung der bei der Erschießung Eisenbergs beteiligten Beamten vor. Und zwar im mehrfachen Sinne . . . Und nur darum geht es.

  • waldorf

    |

    + Warum zitieren Sie nicht die juristische Darstellung von Dr. Müller? *

    Das ist auch nur eine “Meinung”. Entscheidend und verbindlich ist, was die dazu befugten Stellen feststellen. Wir ja in Kürze veröffentlicht werden. Ob das dann den Kritikern hier gefallen wird, ist eine andere Sache.

  • waldorf

    |

    @Eichenstein.

    Ich habe meine Meinung und ich gestehe anderen Menschen ihre Meinung zu.

    Ich unterstelle allerdings niemanden, er sei ein Mörder oder habe daran Lust, andere zu töten.

    Ihren Appell sollte Sie nicht an mich, sondern an die Vorverurteiler und Ehrabschneider richten.

  • Eichenstein

    |

    @waldorf – Das ist auch nur eine “Meinung”.

    Das deutsche Strafgesetzbuch nur die Meinung eines Anwalts.– Wer so dumm-dreist ins Blaue redet, dem kann auch durch ein Wunder nicht mehr geholfen werden.
    Ungeachtet dessen, will ich Ihnen aber noch etwas anderes erzählen. Ein Arzt sprach mir vor einiger Zeit von einem Patienten, welcher in angeblicher Notwehr einen Menschen erschossen hatte und dem ein Jahr nach der Tat der Tote jede Nacht im Traum erschien. Diese Träume trieben ihn zuerst in den Wahnsinn, dann in den Selbstmord. Dieser Mann war die letzten Jahre seines Lebens nervlich ein Wrack, dessen Leben nur noch aus Medikamenten und Alkohol bestand. Am Ende sah er den Toten sogar in Gestalt seines Arztes wieder . . .
    Tote reden nicht und doch lassen sie manchen nicht mehr in Ruhe. –
    Und auch bei Ihnen werde ich den Verdacht nicht los, daß Sie irgend etwas nicht zur Ruhe kommen läßt – Aber Sie können sich trösten – Gehen sie auf „YouTube“ und geben Sie „Tennessee Eisenberg“ ein, da hören Sie dieses vernichtete Leben singen und spielen und vielleicht träumen sie von ihm . . . manche Menschen gehen nach dem Tode noch seltsame Wege . . . Gute Nacht . . .

  • Manfred Veits

    |

    Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld

    Diesen Prüfungs-Aufbau einer Staftat lernt der Jurastudent ab dem 2. Semester.

    @ eichenstein

    Sie schreiben:
    “Die deutsche Justiz bezieht sich nicht auf dergleichen sondern allein auf den dargelegten Sachverhalt und auf deutsches Strafrecht. Ausschlaggebend sind hierfür die gesammelten Beweise, die zu Protokoll gegebene Aussagen der Beteiligten und die Indizien, welche in Verbindung mit deutschem Strafrecht eindeutig belegen, daß von Notwehr nicht mehr die Rede sein . . . Ist aber der Tatbestand der Notwehr nicht mehr gegeben liegt nach deutschem Recht eine strafbare Handlung der bei der Erschießung Eisenbergs beteiligten Beamten vor.”

    Ich meine dazu:

    1. Ihr Vertrauen in die deutsche Justiz scheint noch nicht erschüttert. Meine Erfahrung zeigt: Wachsames Skepsis, ja bisweilen Misstrauen erscheint angezeigt.

    2. Es ist nicht hilfreich, dass man sich hier auf dieser Website festlegt – das schreiben Sie selbst. Und womöglich ist es nicht ungefährlich.

    Denn: Sie vergessen § 33 StGB – also selbst wenn ein Fall der Notwehr – teilweise – nicht vorläge, mithin die einschlägigen Straftatbestände hinsichtlich
    “Tatbestand” und “Rechtswidrigkeit” der Tat vorlägen, wird nur in einer Strafverhandlung über die Frage der “Schuld” (u.a. unter Umständen Schuldausschließungsgründe gemäß § 33 StGB?) zu entscheiden sein.

    In Ihrem ureigenen Interesse sollte Sie daher vorsichtiger formulieren – dazu rät

  • waldorf

    |

    +Wer so dumm-dreist ins Blaue redet, dem kann auch durch ein Wunder nicht mehr geholfen werden+

    Ich halte nichts von persönlichen Angriffen, bzw. Beleidigungen und werde mich daran nicht beteiligen.

    Zur Klarstellung. Ich habe darauf hingewiesen, daß es sich bei der “juristischen Darstellung des Dr. Müller” um eine Meinungsäußerung handelt.

    http://www.regensburg-digital.de/?p=3908
    *Warum zitieren Sie nicht die juristische Darstellung von Dr. Müller? –*
    Von Eichenstein am 09. Aug 2009, 13:05 Uhr

    **Das ist auch nur eine “Meinung”.**

    Weiterhin habe ich darauf hingewiesen, daß es eben nicht auf die “Meinungen” einzelner Bürger, (die sind unterschiedlich, wie nicht zuletzt dieser thread zeigt), der Angehörigen und deren rechtlichen Vertreter ankommt.

    * Entscheidend und verbindlich ist, was die dazu befugten Stellen feststellen.*

    Wer glaubt seine Argumente würden stärker, wenn er Andermeinende persönlich angreift und herabsetzt, der irrt.

  • BB

    |

    @WAldorf
    “Hier sind Polizisten-, Behörden und Staatsverachter zugange…
    Von waldorf am 08. Aug 2009, 06:48 Uhr ”

    “Wer glaubt seine Argumente würden stärker, wenn er Andermeinende persönlich angreift und herabsetzt, der irrt.”

    Es scheint Sie messen mit zweierlei Maß.
    Andermeinende herabzusetzen, z.B. als eine Staatsfeind zu bezeichnen, scheint für Sie selbst in Ordnung zu sein.

  • torschtl

    |

    alle, die hier was von “überzogen” oder ähnlichem schreiben:
    ihr habt anscheinend noch nie in einem beruf gearbeitet, wo euch aggressivität mitten ins gesicht schlägt… fahrt mal 1 nach auf dem rtw mit – von nem streifenwagen will ich gar nicht reden.

    im enfeffekt habt ihr hier alle so viel ahnung wie ich und das ist NICHTS.

  • Eichenstein

    |

    @veit ” . . . vorsichtiger formulieren”

    Aber, aber – da reden Politiker von „Hinrichtung“ andere von „staatlichem Mord“ und ein Dirigent der zuletzt nur die Möglichkeiten deutschen Rechts ins Auge faßt soll im „eigenen Interesse“ vorsichtiger formulieren. Das klingt wirklich lustig. Ist es in Deutschland jetzt schon strafbar, wenn man nach deutschem Recht Schlüsse zieht? – Lebt man denn schon gefährlich, wenn man sich auf deutsches Recht beruft? – Also gut: Jemand fährt an einer Kreuzung einen Fußgänger tot. Die Medien berichten darüber. Die Frage stellt sich, stand die Ampel auf Grün oder Rot. Man spekuliert und diskutiert in allen möglichen Foren. Die einen sagen, klar, das war Mord. Die anderen, Nein, es war Grün. Und nun kommt der Dirigent und sagt, wenn er über Rot gefahren ist, hat sich der Fahrer strafbar gemacht.
    Und jetzt kommen Sie und sagen: der Dirigent sollte sich vorsichtiger ausdrücken und sich nicht darauf festlegen, daß der Fahrer eine strafbare Handlung begeht, wenn er über Rot fährt.
    Das ist bester Karl Valentin! – Daraus könnte ein lustiger Einakter werden und es ergäbe zuletzt einen ungeheuerlichen Sinn, wenn es am Ende des Stückes hieße: „Sie haben sich strafbar gemacht. Sie haben in diesem Fall das deutsche Gesetzbuch zitiert und sich auf dieses berufen“ – „Ja aber“, sagt Valentin, „der andere beruft sich auf viel Schlimmeres; staatlicher Mord, ruft der.“ – „Das darf er“, sagt der Richter, „das ist ja nur seine Meinung.“ –

    Bedauerlich, in Aix en Provence beginnen morgen die Proben, jetzt wo es anfängt hier lustig zu werden . . .

    „La justice est devenue la prostituée du puissant“, sagt man bei uns in Frankreich.

  • Manfred Veits

    |

    @ Eichenstein

    Falls Sie in Ihren Probepausen etwas Zeit finden, dann werfen Sie – anknüpfend an Ihr franz. Zitat – einen Blick in:

    “Macht und Missbrauch”
    von Wilhelm Schlötterer
    Fackelträger Verlag, 2009
    insb. die Seiten 287-335
    (Strafverfolger und Ermittler)

    Ansonsten wünsche ich Ihnen, dass Sie in Aix auf der richtigen Straßenseite der
    “Hauptstraße” das südliche Leben genießen können.

  • Sternenfee

    |

    Es ist schlimm, hier die Kommentare zu lesen, in denen man sich mittlerweile gegensietig zerfleischt; es gäbe eine einfache Lösung: der StA kennt die Wahrheit; zeigt uns die Akten! Warum warten, wenn der Gutachter keine anderen Ergebnisse erhalten kann, wie das unabhängige LKA/BKA. Die Verhandlung wird auf jeden Fall mehr Wahrheit an den tag bringen; und auch die Polizisten müßen dann aussagen. Ich finde es schrecklich, sie hier die Angehörigen von staatlicher Seite fertig gemacht werden. Polizisten verstecken sich bei ihren Einsätzen meist hinter Paragraphen und sie erwarten von uns Bürgern zu dem zu stehen was wir “anstellen”; selbst aber verstecken sie sich hinter ihrem Beruf. Ein normaler Bürger würde jetzt bereits in U-Haft sitzen und auf das Ende der Ermittlungen warten; egal daß er einen Job, Familie , Wohnung und Zukunft hatte. Diese Polizisten haben sich nicht nur falsch verhalten, sie werden jetzt auch falsch gehätschelt.

  • Sternenfee

    |

    @torschtl
    Ich glaube, daß hier doch auch einige schreiben, die mit Gewalt in ihrem Beruf umgehen müssen; Volltrunkenheit/auf Trip kombiniert mit ‘Aggresivität; in diesen Situationen haben die Aggressoren eine körperliche Stärke, deren sie sich im Normalzustand gar nicht bewußt sind. Wenn man sich gegen solche Menschen allein oder höchstens zu zweit ohne Waffen wehren muß, erscheint die Situation mit Tennessee so unverständlich; da ist es sogar egal, ob er vielleicht wirklich in diesem Moment aggressiv gewesen ist (Was ja laut Medien bereits widerlegt ist); es waren 8 : 1 ! Tut mir leid; Unverständnis.
    Wie war das damals mit der Busentführung? Sogar Reporter konnten mit dem Aggressor Interviews machen; auch da lief einiges schief. Was hat man daraus gelernt? Wahrscheinlich nichts. So wird es auch hier sein. Aber die Verantwortlichen sollen die Konsequenzen tragen.

  • Eichenstein

    |

    @veits – Buchempfehlung

    Vielen Dank. Leider werde ich zum Lesen in den naechsten Monaten keine Zeit haben, weil mich ein ganz anderer Missbrauch in die Pflicht nimmt. der Missbrauch von Musikinstrumenten seitens einiger Musiker. Im Vergleich zum Tod unseres Kollegen Eisenberg freilich ein sehr kultivierter Missbrauch.

  • Schichtl

    |

    EISENBERG – SIE NANNTE IHN “ZOMBIE”

    „Der Zombie, wie ihn eine Polizistin nannte, sei weiter auf sie zugeschritten . . .“
    ((Frankfurter Allgemeine – FAZ.NET 25.07.2009 Tod eines Studenten)

    Also eine Frau war bei der Zombiejagd auch dabei. Ja, ja: im Film müssen’s auf die Untoten schon oft schießen, bis die umfallen. Da nützt auch kein Pfefferspray oder Schlagstock. Das ist schon richtig. Jetzt kommt ja auch bald der Film: „Zombieland – Aufrüsten für den Kampf gegen die Untoten.“ Da soll auch ein Eisenberg mitspielen. Da heißt es im Kommentar: „Harrelson spielt einen Zombie-Jäger namens Albuquerque, Eisenberg soll einen Angsthasen names Flagstaff mimen . . .“ Dann ist ja der Fall geklärt. Wenn die Polizei von einem Zombie redet, war das eindeutig Notwehr. Man muß sich die Filme nur anschauen.

    Wenn der Eisenberg aber doch kein Zombie war? – Dann ist das schon makaber: da schaut die Polizistin zu, wie sie den armen Kerl abknallen und sagt: das war ein ZOMBIE. Knallen ihn ab und dann wird er noch verhöhnt . . . nette Leut’ . .

  • Gast2

    |

    ***„Der Zombie, wie ihn eine Polizistin nannte, sei weiter auf sie zugeschritten . . .“***

    Davon war doch schon mehrfach die Rede, daß der Getötete sich nicht situationsbewußt verhielt (“erschießt mich doch”), der aufforderung zum Weglegen der Waffe nicht Folge leistete und auch von seinen Angriffen auf die von seinem Wohnpartner zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten nicht abließ.

  • deejay12345

    |

    @Gast2

    Das weisst Du und der normale User der sich dafür interessiert und alles aufmerksam liest. Hier wirst Du für Deinen Kommentar aber leider sehr viele Minuse (wenn nicht sogar Beleidigungen) ernten. Ich geb Dir aber Recht (bin die Beleidigungen und Minuse schon gewohnt).

  • Schichtl

    |

    @gast2

    Ich versteh ja, daß Du der Polizei glaubst, was sie sagt, weil das halt viel einfacher ist. Dann mußt aber auch konsequent sein und glauben, daß der Eisenberg ein Zombie war. Das haben die nämlich gesagt und was die Polizei sagt das stimmt. Und dann wars auch richtig, daß sie sooft auf ihn geschossen haben, weil im Film stehn die Untoten immer wieder auf. Dann reden wir ab jetzt nicht mehr vom Eisenberg sondern sagen nur noch der Zombie, weil die Polizei des ja auch gesagt hat und weils deshalb auch stimmt. Man kann doch nichts verkehrt machen, wenn man das sagt was die Polizei sagt . . . Übrigend: der Bub will Polizist werden und fragt obs den Zombie jetzt schon beerdigt haben?

  • Meier Franz

    |

    Schade, dass Polizisten Beamte sind und folge dessen nicht streiken dürfen.
    Hier werden alle Polizisten über einen Kamm gescherrt und besonders die Regensburger Polizisten werden derzeit alle vorverurteilt. Alles sind Mörder und können sich für diese Vorfall rechtfertigen. Ich würde mir mal einen Tag ohne Polizei wünschen.
    Ruhestörung, egal, kommt niemand. Verkehrsregelung bei Unfällen, niemand da. Vergewaltigungen auch egal, niemand zuständig. Selbstmörder, Bahnleichen was solls. Bleiben liegen. Ladendiebstahl, Einbrüche, Diebstahl alles möglich, jederzeit.
    Klingt vielleicht unsachlich? Auch nicht mehr wie viele dieser Beiträge hier!!!!

  • hallohallo

    |

    @ Meier Franz

    Aber es liegt doch in der Hand der beteiligten Polizisten das zu ändern (bzw. es erst gar nicht dazu kommen zu lassen).

    Einfach, wenn diese wahrheitsgemäß aussagten und erklärten, wie es passiert ist.
    Und nicht schweigen, oder plötzlich schweigen. Dass so etwas dann auf alle Polizisten zurückfällt, finde ich sogar, auch wenn es ungerecht ist, nachvollziehbar.
    Das schafft Misstrauen. Und daran sind die Polizisten und die StA einfach nur selber Schuld.
    Vielleicht sollten die Beteiligten mal darüber nachdenken, was sie damit ihren Kollegen antun.

    @deejay12345 Was sind denn “Minusen”? Habe ich noch nie gehört.

  • deejay12345

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    @hallohallo

    Minuse nicht Minusen… Weiss nicht ob das grammatikalisch richtig ist, aber die Mehrzahl von “Minus” ist bei mir Minuse (abseits jeglicher Duden-Rechtschreib-Vorschrift) ;) Man könnte auch sagen: Negativ-Bewertung.

  • hans

    |

    Also Meier Franz Ihre Meinung kann nicht ernst gemeint sein. Angenommen z. B. ein Pilot macht einen menschlichen Fehler und es kommt zum Unglück, dann wird das auch aufgeklärt um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden. Da werden sich auch nicht die anderen Piloten hinstellen und streiken nur weil Sie Ihre Arbeit ja immer ordentlich und fehlerfrei machen. Natürlich geht es im ordentlichen Deutschland nicht ohne die Polizei und natürlich macht der Großteil dieser Polizisten Tag für Tag einen harten und ordentlichen Job und natürlich weiß jeder Anwärter was auf ihn zukommt, aber er kann sich auch jederzeit einen anderen Job suchen wenn er das nicht mehr machen will. Von einem Polizeibeamten erwarte ich ein korrektes Verhalten und zwar nicht nur daß die Mütze richtig sitzt, sondern auch beim Einsatz der Schußwaffe!

  • Ludwig

    |

    @Meier Franz

    Du hast ja die Reaktionen gelesen.

    Die Vorurteile aus der Bevölkerung, über den öffentlichen Dienst und damit auch über die Polizeibeamten (von denen “Bullen” genannt) kennst du ja.

    Für die “staatskritischen” Fraktion seid ihr “Bullen”, die schon aus Prinzip angemacht werden müssen. Und für die anderen gibt es eh viel zu viel Beamte, die ohnehin “weg” gehören (senkt die Steuern).

    Es ist so ähnlich wie mit dem Fußballtrainer. Der hat auch 60 Millionen Kollegen, die es besser können.

    Die breite Öfentlichkeit weiß, was sie an ihren Polizeibeamten hat. Die paar Leutchen hier im Forum, insbesondere die Anhänger von Verschwörungstheorien, sind nicht der Maßstab.

  • hallohallo

    |

    @deejay12345

    Ach so! Da war ich auf dem ganz falschen Dampfer. Ich dachte, dass es sich eventuell um Dialekt handelt oder eines lateinisch/römisch/ antiken Begriffs – sowas wie “Muse”

    Und ja, nein. Grammatikalisch ist das falsch. Zwei “s”

    Kasus Singular Plural
    Nominativ das Minus die Minusse
    Genitiv des Minus der Minusse
    Dativ dem Minus den Minussen
    Akkusativ das Minus die Minusse

  • hallohallo

    |

    @deejay12345

    jedoch jenseits davon finde ich deinen Kommentar nicht gut.

    Wenn es, wie auf Indymedia kolportiert einen Anruf des Mitbewohners gab, der sinngem. lautete “mein Kumpel kommt mit seinem Leben nicht mehr klar” oder ” der will sich etwas antun”, dann müssen die Polizisten damit rechen, dass jemand nicht “situationsbewußt” handeln könnte und entsprechendes, für derartige Situationen qualifiziertes Personal hinzuziehen, wenn sie sich selbst dazu nicht befähigt fühlen.

    Wenn jemand von einem Hochhaus springen möchte um sich selbst zu töten, nützt es ja auch nichts, wenn hinter diesem Polizisten stehen und sagen, wenn du springst um dich umzubringen, erschießen wir dich.

    Oder?

  • Ludwig

    |

    + einen Anruf des Mitbewohners gab, der sinngem. lautete “mein Kumpel kommt mit seinem Leben nicht mehr klar” oder ” der will sich etwas antun”, *

    Nein, so war das nicht. Der Anruf beinhaltete einen Hilferuf des Mitbewohners von Eisenberg, sinngemäß “der will mich umbringen”.

  • hallohallo

    |

    @ Ludwig

    im Sonnenstudio …

    mensch Ludwig, war das Satire, die ich nicht verstanden habe? Bitte nächstes Mal besser kennzeichnen.

  • hallohallo

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    @ Ludwig

    oder gab es gar eine akustische Verwirrung mit “ich” und “sich”?

  • deejay12345

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    @hallohallo

    danke :D jetz hab ich was gelernt. also minusse :D

    davon abgesehen: bin ein bisschen genervt von der ganzen spekuliererei. der eine sagt das, der andere das. der notruf würde mich auch interessieren. aber da gibts auch keine klaren aussagen.

    manche werden aber aufgrund von meinungen/spekulationen/aussagen hier schon sehr böse angegriffen.

    dazu kommen langsam aber sicher jetz noch die ganzen besserwisser (psychologen, anwälte, politiker) von denen keiner dabei war, aber jeder es natürlich verhindert hätte (wenn sie sich vorher nicht vor angst in die hosen gemacht hätten – nicht böse nehmen: ist nur reine spekulation).

    diese leute kann ich absolut nicht ab.

    ich finde man kann über den fall erst wieder diskutieren wenn der bericht da ist. manche haben sich aber mittlerweile so verrant, dass – egal was da drinsteht – sowieso alles eine große verschwörung war.

  • torschtl

    |

    wie groß wäre das geschrei gewesen, wenn Herr Eisenberg seinen Mitbewohner wirklich ermordet hätte… “die Polizei kann nicht einmal Unschuldige schützen”…

  • Schichtl

    |

    Ja aber sag mir doch einer ob das richtig ist, wenn eine Polizistin zusieht wie die Kollegen einen Menscher erschiessen und dann zu Protokoll gibt: das war ein “Zombie”. Man sollte doch meinen, dass man sich wenigstens entschuldigt, wo es nun schon passiert ist. Aber den Toten dann noch beleidigen und Mutter, Vater und Bruder dazu – nicht mit einem Wort sagen: es tut uns leid. Uns haben die Nerven verlassen. Tot schiessen und dann noch frech werden – ein Zombie. Wenn einer den Toten beleidigt, kann er die Tat nicht bedauert haben.

  • Ludwig

    |

    *zu Protokoll gibt: das war ein “Zombie”. *

    So hat diese Frau den Geschehensablauf empfunden. Sie hat es so erlebt: Ein Bürger, der von seinem Mitbewohner mit dem Tode bedroht worden ist, ruft die Polizei zu Hilfe. Die Polizisten kommen an, finden einen Mann mit einem Messer in der Hand vor. Auf die Bitte das Messer wegzulegen geht er nicht ein. Er greift vielmehr seinerseit mit den Worten “Erschießt mich doch” die Arbeitskollegen dieser Polizistin an. Die Polizisten kommen ihrem angegriffenen Kollegen zu Hilfe. Auch Schüsse in die Beine konnen den Angreifer nicht stoppen. Der “Zombie”-Vergleich dürfte darauf zurückzuführen sein.

    Klar ist natürlich, daß Angehörige und Freunde des Toten, aus verständlichen Gründen einen anderen Blickwinkel haben.

  • Lisa

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    wow, ich weiß eigtl. schon gar nicht mehr, was ich zu dem Thema noch sagen soll, bei so vielen verwirrenden und unverständlichen Kommentaren hier…

    1.) Ich verstehe nicht warum man hier gleich als Polizei- oder Beamtenhasser dargestellt wird, nur weil man anzweifelt, dass der Einsatz wirklich so verlaufen ist, wie es teilweise von der Polizei dargestellt wird. Man darf doch wohl seinen eigenen Menschenverstand nutzen und Dinge in Frage stellen, die man so wie man sie von jemand anderen (in diesem Fall halt die Polizei) vorgesetzt bekommt, selber nicht nachvollziehen kann?!

    2.) Wieso hängt ihr euch so an dem Wort Zombie auf?? Natürlich, ich finde das nicht gerade angebracht gegenüber der Familie von Tennessee Eisenberg und es hört sich auch recht überspitzt, eigentlich sogar ziemlich dumm an…aber letztendlich ist es ja nicht diese Aussage die einen an der Richtigkeit der Vorgehensweise der Polizei zweifeln lässt.

    3.) Die Leute die hier die Polizei komplett in Schutz nehmen: Seid ihr denn dabei gewesen?? Oder weshalb seid ihr von der Unschuld der Polizisten so dermaßen überzeugt? Diese Stellung kann man doch genauso wenig beziehen, wie die der vollkommenen Schuldzuweisung…

  • hallohallo

    |

    @ Ludwig

    Von Ludwig:”Nein, so war das nicht. Der Anruf beinhaltete einen Hilferuf des Mitbewohners von Eisenberg, sinngemäß “der will mich umbringen”.”

    Oh, dann bin ich ja mal gespannt, wie man diese Aussage “sinngemäß” formuliert.

  • Ludwig

    |

    3.) Die Leute die hier die Polizei komplett in Schutz nehmen: Seid ihr denn dabei gewesen?? Oder weshalb seid ihr von der Unschuld der Polizisten so dermaßen überzeugt? Diese Stellung kann man doch genauso wenig beziehen, wie die der vollkommenen Schuldzuweisung*

    Leute, die hier glauben von Fehlverhalten der Polizeibeamten, gar von Hinrichtung und staatlich verordneten Mord usw, sprechen zu müssen: Seid ihr denn dabei gewesen?

    Es gibt Menschen, die jegliches Handeln von Behörden und deren Mitarbeitern, unzureichender Informationsstand hin, mangelnde Kompétenz her, kritisieren. Und es gibt Leute, die eine Art Grundvertrauen staatlichen Stellen und deren Angehörigen gegenüber besitzen (nein, das hat nichts mit Dummheit zu tun).

    Rein formal, dies ist schon der Unschuldsvermutung geschuldet, sollte man den Bericht der hierfür zuständigen Stelle abwarten. Aber dies ist ja schon ebenso oft wie vergeblich vorgeschlagen worden.

    ***Man darf doch wohl seinen eigenen Menschenverstand nutzen und Dinge in Frage stellen,***

    Dinge “in Frage stellen”, ist doch in Ordnung.Es sind diese grotesk übertriebenen, ungerechtfertigten Vorverurteilungen (als “Hinrichtung, Mord” etc.)denen entgegen getreten werden muß.

  • Manfred Veits

    |

    Immer wieder wird mit dem Begriff der “Unschuldsvermutung” argumentiert.

    Dass dieser Gedankenansatz vorliegend völlig verfehlt ist, ist der Tatsache geschuldet, dass an der Tötung des Studenten durch(!) die Polzeibeamten nicht nur kein Zweifel besteht – es ist Fakt.

    Das weitere Verfahren hat daher “nur” zwei Fragen zu klären:

    1. War die Tötung rechtswidrig – lag also ein Fall der Notwehr (teilweise=Notwehrexzess?) nicht vor?

    2. Handelten die Beamten schuldhaft – gibt es Schuldausschließungsgründe, § 33 StGB?

    Es wäre sicher hilfreich, wenn sich die Diskussion auch der Übersicht halber an diesen strafrechtlichen Strukturen orientieren könnte.

  • Ludwig

    |

    +Dass dieser Gedankenansatz vorliegend völlig verfehlt ist,+

    Die “Unschuldsvermutung” bezieht sich auf die gegen die Polizeibeamten erhobenen Vorwürfe, die von “Fehlverhalten” bis zu “Hinrichtung” und “Mord” reichen. Und insoweit wird der Begriff der es völlig zu recht gebraucht.

  • Manfred Veits

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    Ergänzung zur “Unschuldsvermutung”:

    Meine vorstehenden Ausführungen beziehen sich, wie ersichtlich, “nur” auf den unstreitigen “Tatbestand” der Tötung.

    Im Übrigen gilt natürlich die Unschuldsvermutung solange bis ein rechskräftiges Urteil ergangen ist.

    Einen guten Überblick mit weiteren Links bietet
    http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

  • Manfred Veits

    |

    @ Ludwig

    Darin sind wir uns einig.

    Denn die Tötung eines Menschen wird erst durch seinen – im Verfahren festzustellenden – Vorsatz, seine innere Einstellung, Beweggründe etc. zum Mord (http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html).

  • hans

    |

    Sicher werden auch die Juristen noch ausreichend zu Wort kommen und diesen “Fall” dann juristisch zerlegen und für Juristen verständlich definieren. Oft wird in Urteils-Begründungen dann aber so geschwollen und verschachtelt formuliert, da steckt oft nicht mehr viel Gerechtigkeit drin, sondern dann wird meist ein Kuhandel verschleiert. In diesem Forum melden sich aber wenige dieser Spezialisten sondern Menschen mit eigenem Verständnis und mit Ihren eigenen Meinungen. Es macht aus seiner Sicht schon Sinn wenn ein Jurist hier ab und zu eine juristische Klarstellung versucht, aber die eigene Meinung diese Menschen wäre mir persönlich noch wichtiger.

  • Ludwig

    |

    +Im Übrigen gilt natürlich die Unschuldsvermutung solange bis ein rechskräftiges Urteil ergangen ist.+

    Erfreulich, daß insoweit Einvernehmen besteht.

  • Ludwig

    |

    +Denn die Tötung eines Menschen wird erst durch seinen – im Verfahren festzustellenden – Vorsatz, seine innere Einstellung, Beweggründe etc. zum Mord *

    Mord ist im Zusammenhang mit dem schicksalhaften Ereignissen abwegig. Aber es wäre müßig, dies hier weiter zu diskutieren. Es bleibt die Bekanntgabe des Untersuchungsberichts abzuwarten.

    Vielleicht bestehen hinsichtlich des Ergebnisses dieses Berichtes unterschiedliche Erwartungen. Wenn er den Inhalt hat, den ich erwarte, dann wird noch eine Welle von Aufgeregtheiten kommen (zu erwartende Stichworte: “stecken eh unter einer Decke”, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus”, “die Beurteiler waren bestochen” etc. etc.). Und dann warten wir halt darauf, bis einen neue Sau durchs Dorf getrieben wird.

  • Manfred Veits

    |

    @ hans – Meinungsäußerungen?

    aber gerne – siehe nur schon unter http://www.regensburg-digital.de/?p=3640

    Der Verdacht eines Notwehrexzesses liegt nicht ferne. Damit wäre die Tötung rechtswidrig.

    Ich erwarte daher, dass sich die Strafverhandlung – womöglich erst durch Anklageerzwingungsanträge der Nebenklägervertreter durchgesetzt – vor allem mit der Frage des § 33 StGB (Frage der Schuldausschließungsgründe) beschäftigen wird.

  • hans

    |

    Herzlichen Dank Herr Veits.
    Ich bin zwar kein Jurist, aber von den eigenständigen Klageerzwingungsverfahren habe ich ebenfalls schon einmal in einem Fall gelesen.
    Dieses Verfahren ging alleine über 2 Instanzen bis es dann zur eigentlichen Verhandlung gegen die Polizisten kam. Insgesamt hat der Prozeß dann
    8-9 Jahre gedauert, hat aber immerhin zur Verurteilung der Polizisten geführt und einer (der Ranghöhere) wurde auch aus dem Polizeidienst entlassen. Das finde ich in Deutschland sehr schade, daß es so lange und noch länger dauern kann, denn viele haben nicht das Geld und die Nerven um so lange durchzuhalten. Aber sicher hat Deutschland nicht das schlechteste Rechtssystem.

  • Manfred Veits

    |

    @ hans – zum Abschluss noch ein LINK

    “Eine kritische Öffentlichkeit ist und bleibt notwendig, damit Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Polizeibeamte nicht gleich im Vorfeld sang- und klanglos eingestellt werden. Denn erst in einem öffentlichen Prozeß kann die Polizeiversion – besonders durch die Nebenkläger – hinterfragt, können die strukturellen Hintergründe der Tat thematisiert werden, auch jenseits individueller Schuld.” – so ein Kollege unter
    http://www.sopos.org/aufsaetze/3f3bdfbc7e413/1.phtml

  • eduard buchinger

    |

    …er wirkte kommisch und verwirrt!”, …er war
    nicht aufzuhalten, trotz Herzschuss, war er noch kurzzeitig handlungsfähig!” …trotz 12 Einschüssen, keine Mannstoppende Wirkung!” …er wirkte wie ein Zombie auf mich!” …er lachte dazu und sagte: Erschießt mich doch!”

    Dieses sind alles Orginalkommentare, u.a. vom leitenden Oberstaatsanwalt, und sind in keinster Weise Zielführend und Sachdienlich! Vielmehr dienen diese, einer Vorverurteilung und Verunglimpfung mit Kriminalisierungs- und Psychiatrisierungstendenz, des eigentlichen
    Opfers Tennessee Eisenberg. Der sich selbst,
    dagegen, nun nicht mehr wehren kann.

    Ich frage mich, wer nun eigentlich den “Ein-
    satz” geleitet hat, dort ist womöglich auch
    der Verursacher dieser menschlichen Katastrophe
    zu suchen und zu finden!
    Üblich wäre eine Leitung durch das Polizei-
    präsidium, womöglich wurde jenes, durch einen
    Karriereristen aus der 2. Liga, übergangen.
    Um (sich) so, – den vermeintlichen Erfolg dieser Aktion, auf die Schulterklappen heften zu können.
    Dieser/e Schuss/e ging(en) gehörig nach hinten los.
    Meine (nochmalige) Frage: Wer war der (eigentliche) und verantwortliche Einsatzleiter …?”

  • Schichtl

    |

    Ich habe eine einfache Frage und ich würde mich freuen, wenn mir darauf einer von Euch eine Antwort geben könnte.

    Alle Polizisten, die bis jetzt zum Fall Eisenberg Stellung genommen haben, haben gesagt, daß dieser Eisenberg zwar ein Messer in der Hand gehabt hat aber niemanden damit angegriffen hat. Er ist auf keinen Polizisten losgegangen, als ob er ihn stechen wollte. Das haben die Polizisten alle bestätigt. Wenn er also niemanden angegriffen hat, wie alle Polizisten das bestätigt haben, wie begründen sie dann die Notwehr? Kann mir das jemand sagen?

  • deejay12345

    |

    @eduard buchinger @schichtl

    woher soll das von uns einer wissen? es war keiner dabei.

  • hallohallo

    |

    Von Schichtl am 12. Aug 2009, 17:36 Uhr:

    Ich habe eine einfache Frage und ich würde mich freuen, wenn mir darauf einer von Euch eine Antwort geben könnte.

    “Alle Polizisten, die bis jetzt zum Fall Eisenberg Stellung genommen haben, haben gesagt, daß dieser Eisenberg zwar ein Messer in der Hand gehabt hat aber niemanden damit angegriffen hat. Er ist auf keinen Polizisten losgegangen, als ob er ihn stechen wollte. Das haben die Polizisten alle bestätigt. Wenn er also niemanden angegriffen hat, wie alle Polizisten das bestätigt haben, wie begründen sie dann die Notwehr? Kann mir das jemand sagen?”

    Ich denke genau diesen Ungereimtheiten ist die Verzögerung der Aufklärung (auch wenn es inzwischen am Urlaub des leider nötigen privaten Gutachters) liegt, zu suchen.

    Allen ist klar, dass Köpfe rollen werden. Die der zwei Polizisten mindestens, Ruckdäschel erst recht.

    Denn, wenn alles so klar und einleuchtend rechtmässig verlaufen wäre, gäbe es für die gegenwärtige Situation keinen Anlass.

    Dann wäre man von Anfang an an die Öffentlichkeit getreten und hätte erklärt: so und so war das, das und das ist passiert, und darum war anderes Handeln nicht möglich und daher ist alles vertretbar.

    Der Fehler war affektiv das öffentliche Statement von “Notwehr und Nothilfe”.

    Und nun geht es noch mehr als nur zwei (bzw. acht) Polizisten an den Arsch.
    Und da lässt jemand wie Ruckdäschel eben alle Register ziehen, bevor das Unvermeidbare kommt.

  • hallohallo

    |

    Ich wollte sagen: das affektive und pawlowsche Statement…

    welches Ruckdäschel am Ende auf die Füsse fallen wird.

    Und das hat er gemerkt und jetzt wird gekämpft. Denn die Hoffnung (auch mit Fehlverhalten durch zu kommen) stirbt zuletzt.

    Vielleicht würden die Polizisten ja sogar gerne bereits ihr Gewissen erleichtern.

    Aber davor steht die (von diesem lieb gewonnene) Position Ruckdäschels. Das macht Druck.

  • Schichtl

    |

    @dejay 12345

    Ob dabei oder nicht dabei – Hier geht es um POLIZEILICHE AUSSAGEN! Die Polizei sagt Eisenberg hat niemanden angegriffen. Wie also kann sie sagen, dass sie in Notwehr geschossen hat? Kann mir das jemand deutlich machen? Dazu muss man doch nicht dabeigewesen sein.

  • Schichtl

    |

    Ist hier noch jemand? Kann mir keiner mehr antworten? – Warum in Notwehr erschossen, wenn er keinen angegriffen hat? – Warum?

  • Regen

    |

    **Kann mir keiner mehr antworten? **

    Macht doch keinen Sinn, dir zu antworten. Die von dir gepflegten Vorurteile sitzen unverrückbar fest.

    In Kürze kommt der Bericht der zuständigen Stelle. Über den Inhalt bestehen unterschiedliche Erwartungen.

    Einige meinen, es würden “Köpfe rollen”. Diese Leute dürfen ihren Wunsch noch bis zum Eintreffen des Berichts hegen und anschließend über die, nach ihrem Empfinden, einseitige Justiz klagen.

  • Sternenfee

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    @schichtl
    Zum Wahrheitsvorschuß von polizeilichen und staatsanwaltlichen Aussagen: Dezember, 17.00 h, Dunkelheit; Du im Auto unterwegs; dicker Wintermantel, angeschnallt; Polizei kommt Dir entgegen, wendet, fährt hinter Dir her, hält Dich auf. Angeblich warst Du nicht angeschnallt; (Aussage 2 Polizisten) entweder gleich zahlen, dann ist es weniger als später. Du willst nicht ´klein beigeben; zahlst nicht, gehst zum Anwalt-> Verhandlung: Obwohl Dein Anwalt den Wetterbericht von dem Tattag hat (Dunkelheit, Straßenlaternen) gilt die Aussage der Polizisten vor Gericht, daß es hell war und die Sonne schien; Obwohl Du Auto und Mantel dabei hast, weil Dein Anwalt das Szenario demonstrieren möchte, wird eine Demonstration vom Richter abgelehnt, da die Polizisten sagen, sie hätten beim Entgegenkommen durch das Aufblinken des Metallteils des Gurts gesehen, daß Du nicht angeschnallt warst, deshalb wendeten und Dich aufhielten,wird den Polizisten geglaubt, mit der Begründung, sie hätten ja keinen Grund hier die Unwahrheit zu sagen. Dein Anwalt ärgert sich maßlos über die Unverfrorenheit des Gerichts und der Polizei, sagt es diesen auch, um jedoch weitere Kosten zu sparen , da Du als armer Student eh nicht viel hast, einigt man sich darauf, daß Du nur eine geringe Strafe bezahlst und keine Punkte in Flensburg. Wahrheit? Gerechtigkeit? Jeder von uns hat wahrscheinlich schon ähnliche Dinge erlebt. Meist geht man nicht vor Gericht, weil die Sache zu “Klein” ist, der Aufwand zu groß. Man keinen Ärger mit der Polizei haben möchte und sowieso meist nicht genug Geld da ist, um in Vorkasse zu gehen.
    Es bleibt hier also nur zu wünschen übrig, daß viele Leute den “Fall Eisenberg” durch eine Spende unterstützen; damit den Angehörigen nicht das Geld ausgeht; denn erst wenn sie vor Gericht recht bekommen, werden sie die Kosten rückerstattet bekommen.

  • hans

    |

    @Regen
    Wenn ich Ihren Kommentar lese wird mir ganz schlecht. Meine Hoffnung ist, daß Sie nicht in einer verantwortungsvollen Position sitzen und hoffentlich auch keinen Zugang zu Schußwaffen haben. Ihnen traue ich alles mögliche Schlechte zu.

  • Schichtl

    |

    @Bergen hat zu mir gedagt: “Macht doch keinen Sinn Dir zu antworten”

    Das ist aber schon sehr dumm, was Du da sagst: „meine Vorurteile kennt man schon“. Ich kenne nichts anderes als das was in der Zeitung steht. Im Artikel: „Verlorene Waffe, Flucht nach hinten“ auf dieser Seite sagen die Polizisten, daß der Eisenberg niemanden angegriffen hat. Und genau das sag ich auch und frage, wenn die Polizei selber sagt, daß er niemanden angegriffen hat, warum haben sie dann in Notwehr geschossen. Wo ist denn das ein Vorurteil? Das ist eine einfache Frage, die sich jedes Kind stellt. Und wenn Du jetzt sagst ich habe Vorurteile, weil ich von der Aussage der Polizei rede, dann wird das keiner hier verstehen, weil es halt eine dumme Antwort ist. Lies doch das noch einmal durch was ich gefragt habe, und was Du darauf gesagt hast, dann kommst vielleicht von alleine drauf.

    Außerdem habe ich gar nichts gegen die Polizei: im Gegenteil, der Bub will zur Polizei und ich sag ihm das ist gut, und wünsch mir vom ganzen Herz, daß er auch ein guter Polizist wird.
    Trotzdem finde ich es schon seltsam, da wird von Paragraphen geredet, von einer Unschuldsvermutung, wo ich noch nicht einmal weiß was das ist, da redet sogar ein Anwalt und wird diskutiert und diskutiert aber auf meine Frage, warum die Polizei in Notwehr schießt, wenn die Polizisten die dabei waren sagen, daß dieser Eisenberg keinen angegriffen hat, das kann mir niemand sagen. Warum sagt denn dazu keiner was? Ich sage doch nur was die Polizei selber gesagt hat. Das sind doch keine Vorurteile.

    Übrigens wie Du schreibst könnte man meinen, daß du schon weißt wie es ausgeht, als ob Du den Bericht und das Urteil schon kenntest . . .
    Komisch ist auch, daß der Name “Bergen” erst jetzt auftaucht. Wer warst Du denn vorher? Der Waldorf meldet sich schon lang nicht mehr. Kennst Du den vielleicht?

  • deejay12345

    |

    @Schichtl

    ok – dann versuche ich es mal. mehr als spekulieren kann ich aber leider nicht… daher mal eine theorie:

    tennesee hat keinen angegriffen, aber er hat das messer auch nicht aus der hand gelegt. das pfefferspray hat nicht gewirkt oder er wurde verfehlt. da die beamten aber immer weiter zurückweichen mussten wurden sie in sekunden vor die frage gestellt: zurückziehen und eventuell risikieren dass tennessee auf die strasse geht oder aber durch warnschüsse in die beine unschädlich machen.

    er hatte das messer noch immer in der hand. er hat zu diesem zeitpunkt NOCH niemanden direkt angegriffen, aber sehr wohl bedroht. darum fielen ja die ersten schüsse. ich will und kann nicht darüber spekulieren ob das richtig war oder nicht, weil ich mich in die situation nicht hineinversetzen kann.

    entgegen der erwartungen legte er das messer nach wie vor nicht weg, sondern ging, obwohl bereits schwer verletzt weiter auf die beamten zu. ob noch ein angriff erfolgen hätte können oder nicht, entzieht sich meiner kenntnis. das wird der bericht zeigen. es folgten die tödlichen schüsse.

    das ist, was ich mir durch die ganzen zeitungsgeschichten zusammenreime. was soll man also in sekundenbruchteilen entscheiden? den angriff abwarten oder den täter unschädlich machen? so deute ich jedenfalls die aussage “er hat keinen angegriffen”. in einer anderen zeitung stand übrigends genau der gleiche satz, allerdings mit einem wort mehr “er hat NOCH keinen angegriffen”.

    auch deckt sich in mehreren zeugenaussagen, dass er nach mehrmaligen hinweis weder das messer weggelegt hat, noch dass er auf rückzug gewesen wäre. es ging also straight nach vorne. von der wohnungstür, über das treppenhaus die treppen runter bis zum hauseingang.

    jetz habe ich eine frage an sie: was würden sie ihrem sohn in dieser situation raten? er muss einerseits verhindern das der täter die straße erreicht (was man nicht weiss ob er das vorgehabt hätte) man muss aber auch eigensicherung betreiben. alle trainierten situationen brachten keine wirkung… wie soll ihr sohn reagieren?

  • hallohallo

    |

    @deejay12345

    Ich bin zwar nicht Schichtl. Aber ich würde Stelle seines Sohnes die Hauseingangstür zumachen.

  • deejay12345

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    @hallohallo

    nicht wissend (und zu diesem zeitpunkt wusste man es noch nicht) ob noch jemand im haus ist??? wow! auch nicht wissend ob er evtl aus einem hinterausgang ins freie gelangen könnte??? doppel-wow! auch wissend (laut berichten) dass er sich angeblich selbst töten möchte? tripple-wow

  • deejay12345

    |

    @hallohallo

    zitat dr. carmin (aus dieser seite):

    “Vor ein paar Wochen wollte mich einer meiner psychisch Kranken Klienten aus Ostthüringen tot schlagen; ich bin so schnell wie noch nie in meinem Leben die Straße entlang gelaufen.”

    wenn das ein polizist machen würde, weglaufen, am besten noch mit dem täter im rücken, durch alle straßen, an allen passanten vorbei, dann wäre was geboten… ich sehe schon die schlagzeilen und die kommentare…

    langsam aber sicher bekomme ich das gefühl, egal wie die beamten reagiert hätten, es wäre alles falsch gewesen. tennessee hat laut der meisten hier also alles richtig gemacht: er ging mit einem messer auf die menschheit los. das darf man anscheinend heutzutage.

    sogar der psychologe ist weggelaufen oder hat sich bei späteren einsätzen mit pfefferspray bewaffnet (was er anscheinend nicht wusste: das kann auch mal nicht wirken…). der jurist verschanzt sich sowie so nur hinter den links zu irgendwelchen urteilen.

    in einer bedrohungssituation würde jeder nach der polizei rufen. kommt die aber und macht aus dem täter nicht sofort kleinholz, dann saftig auf die mütze. rausschmiss, schadensersatz etc. . alles ganz leicht wenn man vorm sicheren pc sitzt…

    lugt einer mit einem messer zum fenster rein, wird der selbstverständlich eingeladen hier doch ein bisschen mitzuschreiben… türlich türlich.

  • Regen

    |

    ***Meine Hoffnung ist, daß Sie nicht in einer verantwortungsvollen Position sitzen und hoffentlich auch keinen Zugang zu Schußwaffen haben. Ihnen traue ich alles mögliche Schlechte zu.***

    Dem Schichtl kann geholfen werden.

    Ob ich in einern verwartungsvollen Postition sitze? Das ist Interpretationssache.

    Ich besitze keine Schusswaffe und habe auch keinen Zugang zu solchen.

    Daß Sie mir alles mögliche Schlechte zutrauen ist ganz alleine Ihr Problem und ich wünsche Ihnen,daß sich die Übelkeit, die Sie überfallen hat,wieder verflüchtigt. Ferner wünsche ich Ihnen, daß Sie sich fort entwickeln und Ihnen irgendwann Toleranz bzgl. anderer Meinungen zuwächst. Vielleicht dauert es auch nicht mehr lange, bis Sie erkennen können, daß persönliche Angriffe auf Andersmeinende Ihre Argumente nicht verstärken.

  • Regen

    |

    ***langsam aber sicher bekomme ich das gefühl, egal wie die beamten reagiert hätten, es wäre alles falsch gewesen.***

    So ist es.

  • hans

    |

    @Regen
    Wenn Sie von Toleranz sprechen, dann klingt das wie Hohn wenn man Ihren ersten Kommentar gelesen hat. Wenn die nach Ihrer Meinung wünschenswerte Entwicklung derart enden könnte wie bei Ihnen offensichtlich, dann möchte ich darauf gerne verzichten. Um das zu vermeiden würde ich sogar versuchen aktiv dagegen anzuarbeiten. Vielen Dank für den Hinweis, daß es sich scheinbar nicht nur um eine bedauerliche Charakterschwäche handelt, sondern eher um einen schleichenden Prozeß (so ähnlich wie Alzheimer?). Manche Menschen sind auch das Opfer Ihres Umfeldes und der täglichen Zwänge, bitte schauen Sie auch ab und zu einmal in den Spiegel.

  • eduard buchinger

    |

    An @ deejay 12345 @ schichtl

    …warum spricht deejay 12345, bereits jetzt
    bzw. wieder vom “Täter”, der vom Haus aus die
    Straße betreten hätte können, und solches sei
    zu verhindern gewesen!” Wir wissen doch nicht einmal, ob Tennessee ein Messer in seiner (angeblich) rechten Hand führte, bzw. wenn ein solches tatsächlich vorhanden …? Wie groß, jenes angebliche war,
    zuerst ein “großes bzw. langes Küchenmesser”,
    später “nur noch ein Messer” etc. …?”
    Wir sollten, “nicht nur” bei den Polizisten
    vorsichtig mit Vorverurteilung, noch vielmehr
    beim “Opfer Tennessee Eisenberg” mit Begriffen,
    wie Täter, Bedrohung etc. …, lernen, – umzu-
    gehen!
    Zur probagierten Notwehr bzw. Nothilfe-
    situation folgendes: Eine Solche kann auch
    in einen sogenannten Notwehrexzess (§ 33 StGB),
    …Überschreitung der Notwehr durch den Täter,
    aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken”, übergehen. Gegebenenfalls, erscheint dann, der durch deejay 12345 geführte Begriff;
    “des Täters T. Eisenberg”, hier, in
    einen ganz anderen Zusammenhang. Womöglich
    wird sich LOStA Günther Ruckdäschel, in einer
    möglichen “Anklage der Polizisten” darauf stützen wollen …?
    Ich habe bisher allerdings, weder in den
    Medien bzw. in einer Aservatenkammer, ein
    (angeblich) “bedrohliches langes Küchenmesser”
    jemals gesehen.
    Herr Ruckdäschel ist uns, dieses (kleine)
    Beweismittel, noch schuldig (geblieben), oder?

  • BB

    |

    @deejay12345

    “nicht wissend (und zu diesem zeitpunkt wusste man es noch nicht) ob noch jemand im haus ist???”

    Obwohl man das nicht wußte, wurde ein Schuß in die EG-Wohnung gefeuert. Auch nicht gerade ungefährlich für etwaige Bewohner.

  • Schichtl

    |

    @Regen – “Dem Schichtl kann geholfen werden . . .”

    Der Regen bezieht sich auf etwas, das ich nicht gesagt habe. “Ich traue ihnen alles Schlechte zu.” Das habe ich nie geschrieben.

  • deejay12345

    |

    @BB

    hab ich das was nicht mitbekommen? zu dem zeitpunkt als die polizei kam, war tennessee als täter einzustufen. er hat einen anderen mit einem messer bedroht. erst später wurde aus dem täter ein opfer. auch wenn es nicht gefällt, für mich stellt sich das so dar. wie würden sie es denn anders beschreiben?

  • Schichtl

    |

    An @deejay 12345 “ok – dann versuche ich es mal. mehr als spekulieren kann ich aber leider nicht . . .”

    Vielen Dank, daß Sie sich so ausführlich bemüht haben. Nach allem was ich von Ihnen lese haben die Polizisten dann bloß auf Verdacht geschossen, so ungefähr: noch tut er uns nichts, aber er könnte was tun. Darf man denn auf Verdacht schon jemanden erschießen? Erschießen, nur weil er jemand hätte angreifen können? –
    .
    Sie fragen, was ich dem Bub geraten hätte? Dem hätt ich gar nichts raten müssen. Der hätte genau das gemacht, was man bei der Polizei lernt, wie man einen mit dem Messer entwaffnet. Da hat er mir schon einige Tricks gezeigt. Wenn da jemand nicht hört, wenns heißt „Messer weg!“, dann nimmt man ihm das Messer eben ab. (Gesetzt freilich, dass er eines hat) War ja eh ein schmächtiger Bursch dieser Eisenberg. Das hätt unser Bub mit einem Griff erledigt.
    Umgekehrt frag ich Sie: was soll ich dem Bub sagen, wenn er mir ein Messer in die Hand gibt und sagt: los geh auf mich zu, greif mich an und mir das Messer aus der Hand nimmt, so schnell wie ich gar nicht schaun kann. Was soll ich ihm sagen, wenn er fragt: haben die acht Polizisten denn so viel Angst vor einem Mann gehabt? Was tun die dann bei der Polizei? Messer abnehmen sagt er, daß mach ich in der Badehose. Das ist Standart.

  • deejay12345

    |

    @BB

    sorry, die antwort sollte @eduard buchinger gehen.

    ihnen wollte ich recht geben.

  • deejay12345

    |

    @Schichtl

    schade. dachte es währe ihnen tatsächlich ernst gewesen mit der diskussion. wenn ihr sohn das kann ist es doch super. ich habe etliche personen gesehen (während meiner dj-tätigkeit), die den vermeintlichen messerabnehmer (bevor er nur in die nähe des messers gekommen wäre) schwer verstümmelt bzw. getötet hätten. theorie ist das eine – praxis das andere.

    wenn schlagstockeinsatz und pfefferspray nichts nützen, dann glaub ich wird es nicht so einfach. nochmals die frage: was sollte ihr sohn machen wenn das entwaffnen nicht so einfach von statten geht wie gelernt? den papa in der küche entwaffnen ist glaub ich nämlich was anderes, als einen der es ernst meint.

    ein bekannter von mir ist türsteher in berlin-neuköln, hat 3 schwarze gürtel und sogar der sagt, wenn einer durchdreht ist es nicht mehr ganz so einfach denjenigen zu entwaffnen. schon gleich zweimal nicht, wenn derjenige über einem steht… (z.B. auf einer treppe). er sagt klar: rückzug. das dürfen die polizisten aber nicht.

    ich hoffe sie kriegen die kurve und antworten mir nicht mit “natürlich entwaffnen”, denn das war anscheinend nicht möglich, sondern sagen mir, was sie ihrem sohn raten würden, wenn ein entwaffnen nicht, oder nicht mehr möglich ist. was soll er dann tun?

  • eduard buchinger

    |

    an @deejay und @ Schichtl

    deejay spricht noch immer von Schlagstock- bzw.
    Pfeffersprayeinsatzm durch die “Schutzpolizisten”, am sogenannten “Tatort”.
    Ich glaube, er hat da, tatsächlich “etwas nicht
    mitbekommen” – Und zwar Auszüge aus den beiden
    Gutachten, “es waren lediglich Spuren von Pfeffersprayresten, auf dem T-Shirt des Getöteten nachzuweisen, von gezielten Pfefferspray- bzw. Schlagstockeinsätzen gegen den (angeblichen) “Täter” und seine (angeblich)
    Messerführende rechte Hand, keine Spur, deejay!

    Die widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten,
    könnte man auch mit dem, hier anzuwendenden,
    Beschuldigtenrecht, – der Schutzbehauptung,
    auf boarisch “lügen darfst, ober net dawischen
    lassen”, elegant umschreiben.
    Polizisten sind ja auch nur Menschen, bei
    solchen es bekanntlicherweise auch zu Wahr-
    nehmungsverzerrungen bzw. -Eintrübungen, ins-
    besondere in der beschriebenen Situation,
    kommen kann.
    Dieses gilt allerdings, auch für den Mitbe-
    wohner und wohl (vorerst) einzigen Zeugen
    der Polizei, Mauro”!
    Es bleibt zu hoffen, dass der, u.a. daraus
    resultierende (imense) Druck, auf ihm, aus
    menschenwürdiger Sichtweise, für ihm (noch) auszuhalten bleibt.
    Wir sollten ihm, nicht im Regen stehen lassen,
    er, Mauro, darf nicht Spielball der hier rivalisierenden politischen Kräfte werden.
    Kein weiters Opfer mehr, eines ist schon
    zu viel …!

  • Schichtl

    |

    @deejay “schade. dachte es währe ihnen tatsächlich ernst gewesen”

    Ach so. weil ich nicht ihrer Meinung bin, kann man mit mir nicht ernsthaft diskutieren. Aber dann lesen sie doch noch einmal was der Eduard Buchinger gerade gesagt hat. Sie sagen der Schlagstock hat nichts genützt. Die Mediziner, die den toten Eisenberg untersucht haben sagen, es gibt gar keine Schlagstockspuren, und Reste von Pfefferspray nur am Pullover. Es heißt aber zwei Dosen hätte die Polizei versprüht. Und davon sollen nur Reste am Pullover gewesen sein? Ja wo haben die denn hingesprüht fragt der Bub. Haben die gedacht das ist ein Duftspray mit Schaschlik-Geruch?

    Der Bub mag lustig reden. Ich meine man kann doch nicht sagen, die Gerichtsmediziner lügen.

  • hans

    |

    Es gab da vor kurzem einen Fall, da haben sich zwei Halbstarke in einem Einkaufzentrum gestritten. Zum Glück nicht mit einem Messer aber einer der beiden Burschen hatte Pfeferspray dabei welches er dann auch benutzt hat. Es kam zu einem umfangreichen Einsatz mit 3 RTWs und einigen Verletzten durch Atemwegsverätzungen. Diese Leute waren unbeteiligte Passanten und haben nur ein bißchen was von dem Zeug eingeatmet. Demnach muß diese Pfefferspray schon eine ganz erhebliche Wirkung auch in kleinen Mengen haben. Das wundert mich schon, daß der Getötete darauf nicht reagiert hat…

  • deejay12345

    |

    @Schichtl

    sie haben meine frage nicht beantwortet. was macht ihr sohn wenn ein normales entwaffnen nicht möglich ist?

  • Manfred Veits

    |

    Kontrolle der Polizei

    Der Forderung nach einer unabhängigen Polizeikontrolle (nur dem Parlament verantwortlich) ist zuzustimmen. Dazu ein Zitat:

    “Die Polizei hat einen Anspruch darauf, kontrolliert zu werden. Dieses ergibt sich u.a. aus dem Art. 20 GG. Unsere Demokratie baut darauf auf, daß diese Kontrolle, wenn auch mittelbar, durch die BürgerInnen erfolgt.” … “Wir fordern seit langem die Einführung von Namensschildern” sowie die “Einrichtung von unabhängigen Polizeikontrollbehörden, die nur dem Parlament gegenüber verantwortlich sind.”

    Quelle:
    BAG Kritischer Polizistinnen und Polizistinnen (Hamburger Signal) e.V. unter
    http://www.kritische-polizisten.de/arb/ww/kontrol.html

  • Manfred Veits

    |

    Straftaten im Amt werden grundsätzlich schwerer bestraft. Vorliegend käme beispielsweise in Betracht: Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung im Amt mit Todesfolge.

    Hierzu ein Zitat:
    “Polizeiliche Prügler und erst recht polizeiliche Todesschützen dürfen nicht schonender behandelt werden als andere mutmaßliche Straftäter. Das geltende Strafrecht fordert sogar genau das Gegenteil: Viele im Dienst begangene Straftaten sollen schwerer bestraft werden.”

    RA Rolf Gössner in Zeitschrift Ossietzky unter
    http://www.sopos.org/aufsaetze/3f3bdfbc7e413/1.phtml

  • Gast2

    |

    “Straftaten im Amt werden grundsätzlich schwerer bestraft. Vorliegend käme beispielsweise in Betracht: Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung im Amt mit Todesfolge.”

    Von welchen Straftaten ist hier denn die Rede?

    Nach meinem Kentnnisstand hat ein junger Mann seinen Mitbwohner gedroht ihn zu töten. Die zu Hilfe gerufene Polizei wurde dann ebenfalls bedroht und sogar angegriffen.

    Bei der Abwehr dieser Angriffe kam der junge Mann zu Tode.

    Eine “Gemeinschaftlich begangene Körperverletzung im Amt mit Todesfolge” liegt in diesem Zusammenhang nicht vor und kann auch nicht herbeigeschrieben werden.

  • eduard buchinger

    |

    an @ Gast2

    lieber special Gast2, ihr Kenntnisstand ist
    wahrlich an den Haaren herangezogen …”, und
    eine Verfälschung ersten Ranges…!”

    Zu keinen Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens,
    hat jemals, nur einer der beteiligten Schutz-
    polizisten von: ” … einer Bedrohung (durch
    ein angebliches Messer), z.B. durch Stoßbe-
    wegungen, gar …von einem Angriff mit dem
    selbigen, gesprochen!”
    “Bei der Abwehr dieser Angriffe kam der junge
    Mann zu Tode…”, so ihre werte Meinung.

    Mein Kenntnisstand dazu, die Polizisten fühlten
    sich bedroht, durch den an sie heranschreit-
    enden, mit einen (angeblichen) Messer in der
    rechten (ruhenden) Hand…”, jungen Mann.

    Gast2 überlegen sie scharf, ist,ein solches…,
    wirklich die Rechtfertigung einer Notwehr, bzw.
    der Tötung von Tennessee Eisenberg?

    Aber sie, als wohl “eingeschleußter” Special
    Gast2, müssen ja förmlich, solch Propaganda
    “…in Form ihres Kenntnisstandes” unter die
    Leut bringen, oder?

  • eduard buchinger

    |

    an @ Gast2

    “…nach meinem Kenntnisstand hat ein junger
    Mann,
    seinen Mitbewohner gedroht, ihn zu töten.
    Die zu Hilfe gerufene Polizei wurde dann eben-
    falls bedroht und sogar angefriffen”

    Ihr vorbezeichneter Kenntnisstand entspricht
    nicht den Angaben der beteiligten Schutzpolizisten und widerspricht den hier
    zugefügten Angaben, des Polizeisprechers.

    Anbei die offizielle Polizeiliche Stellungnahme
    noch vom 30.04.2009 durch den Polizeisprecher
    Herrn Norbert Hartl, auf TVA!
    Auch er spricht weder von einer Bedrohung, noch
    einem Messerangriff. Ferner: ” Von einem Streit
    zwischen Bewohnern ”
    Gast2, bitte rudern sie zurück, und warten
    sie das “Ermittlungsergebnis” ab, sie werden
    sich (sicher) wundern …!

    Anhang: Offizielle polizeiliche Stellungnahme
    am 30.04.09, kurz nach dem “tödlichen
    Polizeieinsatz”

    http://www.tvaktuell.com/default.aspx?ID=846&showNews=432609&showArchiv=1&aktMonat=4&aktJahr=2009&aktWoche=4#video

  • Gast2

    |

    So ähnlich kenne ich den Sachverhalt auch. Dazu noch der Umstand, daß er die Waffe trotz Aufforderung nicht ablegte, die Polizisten angriff und von seinen Anriffen nicht abließ.

    All dies führte dann zu dem bekannten, tragischen Ende.

  • Schichtl

    |

    @deejay – “sie haben meine frage nicht beantwortet”

    Zunächst kommt es ja immer darauf an, wer ein Messer in der Hand hat, ob das einer dieser gefährlichen Messerstecher aus Neapels Unterwelt ist, wo das Messer zum Beruf gehört oder einer wie Eisenberg, der in seinem Leben ein Messer nicht anders als immer nur als Gebrauchsgegenstand benützt hat. Bei den geübten Messerstechern aus der Unterwelt ist es zu erwarten, daß ein Polizist, wird er bedroht, die Waffe zieht. In der Regel lassen die dann das Messer schnell fallen, wenn man mit der Waffe droht, oder versuchen davonzulaufen. Dann sind natürlich auch die sehr gefährlich, die unter Alkohol stehen. Auch da, kann es unter Umständen nötig sein, im Fall eines Angriffs notfalls ins Bein zu schießen.
    Wenn aber ein junger Mann wie dieser Eisenberg, der nie getrunken hat, das Gegenteil von einem Gewaltmensch war, ein Messer in der Hand hält und wie es heißt langsam die Treppe hinunter geht und noch dazu ein Beamter hinter ihm steht – Hier von der Schußwaffe gebrauch machen zu müssen, weil es keine andere Möglichkeit gab – das wird Ihnen der Staatsanwalt glauben. Ein normaler Mensch glaubt Ihnen das nicht. Ich hätte, wenn dieser Eisenberg weit genug die Treppe herunter gekommen wäre, von der Seite durch das Geländer blitzschnell seinen rechten Arm gepackt und ihn gegen das Geländer gedrückt, sagt der Bub und der Kollege nimmt ihm das Messer ab. Man muß halt nur ein wenig überlegen. Er ging doch eh alles so langsam.

    (Ich setze freilich voraus, daß die Sache mit dem Messer stimmt und nicht wie im Fall des Pfeffersprays sich als unzutreffend herausstellt)

  • Frank

    |

    Ich bin Amerikaner hier in Deutschland und ich dachte so was passiert nur bei uns in den USA. Haben die Pefferspray in sein Lungen gefunden? Ich glaube nicht das sie was finden da. Ich bin der meinung hier lauft ein Cover-up. Die Polizei haben Fehler gemacht und versuchen es zu umdrehen. Ahso wenn wir jetzt in den USA wären würde ich denken das ein Gewehr is los gegangen als irgend eine Grund und danach waren falsche entscheidungen getroffen das leider Tennessee von uns genommen hat. Die Wahrheit werden wir nie wissen. 12 Kugeln sind nicht um jemann ausser gefecht zu setzen. Einer der Letzte war im Herz.
    Aber das ist nur meiner Meinung

  • Gast2

    |

    **oder einer wie Eisenberg, der in seinem Leben ein Messer nicht anders als immer nur als Gebrauchsgegenstand benützt hat.**

    **Dann sind natürlich auch die sehr gefährlich, die unter Alkohol stehen.**

    **Wenn aber ein junger Mann wie dieser Eisenberg, der nie getrunken hat, das Gegenteil von einem Gewaltmensch war,**

    All dies konnten die zu Hilfe herbeigerufenen Polizeibeamten nicht wissen.

    ****Hier von der Schußwaffe gebrauch machen zu müssen, weil es keine andere Möglichkeit gab – das wird Ihnen der Staatsanwalt glauben.****

    Da herrscht Konsens.

  • Hans

    |

    @Gast2
    **All dies konnten die zu Hilfe herbeigerufenen Polizeibeamten nicht wissen.**

    Dafür handelt es sich auch bei Polizisten hoffentlich um Menschen mit der Möglichkeit für Sinneswahrnehmung um die Situation richtig einzuschätzen. Ein Schuß durch die geschlossene Scheibe und 7 Schüsse in den Rücken gehören sicher nicht zu den geeigneten Maßnahmen um einen aufgeregten jungen Mann ruhigzustellen.

  • Schichtl

    |

    Jetzt habe ich die Kommentare vom Eduard Buchinger noch einmal gelesen, weil sich das wirklich lohnt und mir dann auch das Video mit dem Polizeisprecher angeschaut, auf das er verweist. Und tatsächlich: das der Eisenberg seinen Mitbewohner mit dem Messer bedroht haben soll, davon ist überhaupt die Rede nicht. Der von der Polizei erzählt wörtlich von einem „Streit“ und wenn man ihn beim Sprechen beobachtet, merkt man genau, wie er sich jedes Wort dreimal überlegt bevor er was sagt. – Vom Messer ist erst die Rede, als die Polizisten in die Wohnung von Eisenberg kommen. Also, was reden die hier für dummes Zeig. der Eisenberg hätte seinen Mitbewohner mit dem Messer bedroht, wo bei der Polizei doch gar nicht die Rede davon ist?
    Da fällt mir der Spruch von einem Philosophen ein. Der hat gesagt: „Nicht nur der lügt, der wider sein Wissen, sondern erst recht der, der wider sein Nicht-Wissen redet.“

  • Schichtl

    |

    @Gast2 – “Da herrscht Konsens”

    Da herrscht eben nicht Konsens! Da hat mich Gast2 gar nicht verstanden. Der Bub weiß, wie man im Treppenhaus dem Eisenberg das Messer hätte abnehmen können. Die Polizei wußte es nicht. Der Bub meint, wäre er schon Polizist und dabei gewesen, er hätte seine Kollegen hinausgeschickt, weil die sich im engen Treppenhaus eh nur auf die Füße treten und wäre allein zum Eisenberg hinaufgegangen. Und wenn der nicht aufmacht und dem Mitbewohner nichts passiert ist – dem hat ja gar nichts gefehlt – dann hole ich mir erst einmal den Mitbewohner und geh mit ihm zusammen in die Wohnung und wenn der Eisenberg da mit einem Messer steht, dann schreie ich nicht gleich “Messer weg” sondern frag ihn erst einmal was hier eigentlich los ist. Gelassenheit anstelle blinder Panik! Das sagt der Bub! – Das wäre ja nicht das erste Mal, daß die Polizei einen Streit schlichtet. Da muß man halt nur richtig auftreten, da muß man Charakter haben . . . und dann sagen die Streithähne ja, ja sie haben recht Herr Wachtmeister und bedanken sich und man begrüßt sich freundlich auf der Straße . . . Das habe ich schon erlebt. Aber einen Musikstudenten so zusammenschießen OHNE DASS ER AUCH NUR EINEM EIN HAAR GEKRÄNKT HAT – da kann es keine Erklärung geben.

  • Gast2

    |

    Das kannst du ganz schnell vergessen. Schon vierzehnjährige lassen sich von “Bullenschweinen”, ja so werden Polizeibeamte, die für uns alle den Kopf hinhalten in bestimmten Kreisen der Bevölkerung genannt, gar nix sagen. Von wegen, “Sie haben recht, Herr Wachtmeister”. Da wird erst zumgestritten, dann gepöbelt und dann der Anwalt eingeschaltet. Das die Polizei keine Autoritätmehr genießt, dafür haben Presse, Politiker und Leute wie sie hier versträkt schreiben, längst gesorgt.

  • deejay12345

    |

    @schichtl

    ich weiss jetz nicht genau was ich von ihren beiträgen halten soll. entweder ist ihr bub noch ganz klein und hat noch nicht viel von der welt gesehen, oder aber er ist (bitte entschuldigen sie) sehr naiv. die welt da draussen ist leider nicht ganz so einfach wie sie sich das, nein, wie wir uns alle das so gerne vorstellen würden.

    bitte verstehen sie mich nicht falsch: wenn er es tatsächlich geschafft hätte, bekommt er meinen grössten respekt!!! aber ich glaube kaum, dass 8 polizisten derart unfähig mit so einer situation umgehen würden wie sie es hier darstellen. die haben alle die gleiche ausbildung wie ihr bub und haben mehrere jahre erfahrung. ich denke jeder von denen hat schon den ein oder anderen entwaffnet. aber in dieser situation, denke ich langsam aber sicher, war keine andere möglichkeit mehr gegeben. es sucht hier jeder nach der noch so kleinsten hoffnung, dass es hätte anders laufen können. es kommen die tollsten spekulationen ans tageslicht. aber kaum einer denkt darüber nach, was die polizisten anscheinend vorgefunden haben. glauben sie tatsächlich, die haben noch nie mit einem zu tun gehabt der durchdreht??? die haben das mittlerweile fast täglich!!! lesen sie mal die zeitungsberichte der letzten wochen und jahre…

    wenn die beamten 3 monate zeit gehabt hätten es durchzuspielen und darüber zu diskutieren so wie wir hier, dann bin ich mir sicher, es wäre anders gekommen.

    sie hatten aber nur ein paar sekunden um zu entscheiden. also: entweder wird ihr bub ein ganz toller polizist, so eine art robin hood, oder aber es geht fürchterlich schief. wenn er tatsächlich gesagt hat, er holt den mitbewohner und versucht das ganze im 3er gespräch zu lösen, dann befürchte ich wäre noch viel schlimmeres passiert. ich war nicht dabei und kenne nur die zeitungsberichte oder spekulationen. aber wenn tennessee tatsächlich, wie geschildert, in selbstmörderischer absicht handelte (was auch schon diskutiert worden ist), dann hätte ihr bub wahrscheinlich 2 leben auf dem gewissen. eventuell sogar noch sein eigenes. es ist tragisch genug was geschehen ist, aber mit ihren aussagen ziehen sie das ganze in meinen augen ins lächerliche. sie müssen doch eine eigene meinung zu dem ganzen bzw. schon selbst erfahrungen gesammelt haben. da braucht es doch nicht immer den “bub” hinter dem man sich versteckt und der wirklich ganz komische thesen abgibt…

    ps: bitte schauen sie sich den beitrag im zdf an. dort wurde auch über das messer diskutiert bzw. die größe ungefähr angegeben (von seinem bruder). so klein war das nicht…

  • Manfred Veits

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    Der Fall eignet sich gewiss nicht für Märchengeschichten jedweder Art.

    Nicht ernsthaft bestritten werden kann – auch nicht von Gast 2 oder einem potentiellen Gast 1001 – dass die bedauernswerte und für viele auch heute noch nicht nachvollziehbare Tötung des jungen Mannes eine Reihe von Straftatbeständen erfüllt. Punkt.

    Offen wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens bleiben, ob die Beamten rechtswidrig (1) und schuldhaft (2) handelten:

    zu (1):

    Es wird Aufgabe der Prozessparteien sein, zu ermitteln, ob die Tat rechtswidrig war – also: OB ein Fall der Notwehr überhaupt(!) vorlag. Und wenn ja, dann objektiv festzustellen, ab welchem Zeitpunkt die von den Beamten eingesetzten Zwangs- und Gewaltmittel ggf. unverhältnismäßig wurden(!) und daher die Grenzen der Notwehr (in einer rechtsstaatlich nicht hinnehmbaren Art und Weise) überschritten. Ein solcher Notwehrexzess der Polizisten wäre dann selbst rechtswidrig; dagegen hätte der Angegriffene selbst(!) Notwehrmaßnahmen ergreifen dürfen.

    zu (2):

    Schuldhaft meint fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Vorsätzlich handelt bereits, wer die Körperverletzung bzw. Tötung auch nur “billigend in Kauf” nimmt. Weiters wird ggf. zu untersuchen sein, ob es Schuldausschließungsgründe zugunsten der Beamten gab und gibt. In Betracht kommt insoweit ein etwaiger Irrtum der Polizisten über die Grenzen der Notwehr.

    Keiner der Diskustanten wird die Punkte 1. und 2. “vorab” beantworten können. Es ist jedoch Aufgabe der Bürgerschaft, der lokalen Öffentlichkeit insbesondere, die rechtsstaatliche Behandlung dieser Tragödie zu fordern – immer wieder. Dazu gehört in jeder Phase des Verfahrens das Gebot der Transparenz. Ebenso, Misstrauen verursachende Vorab-Äußerungen des LOSTA Ruckdäschel sowie des Innenministers Herrmann laut und klar zurückzuweisen als womöglich fragwürdigen Versuch, Ergebnisse der Strafverhandlung vorwegzunehmen, um eventuell so auf die Ermittlungen Einfluss zu nehmen, wodurch die Glaubwürdigkeit der Justiz/Polizei und das Vertrauen der Bevölkerung in eine faire Erforschung der Wahrheit sicherlich nur eingeschränkt gestärkt wird.

    Zur Frage des vorstehend erwähnten, mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes der VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT sei verlinkt auf http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip – dort sind die Voraussetzungen dargestellt, wann ein Eingriff (in die körperliche Unversehrheit) zweckmäßig, erforderlich und angemessen ist.

    Im Übrigen:

    Man lese doch z.B. über die ARBEIT von AMNESTY der Amnesty International Sektionskogruppe Polizei (SeKo 2905):

    “Falldatenbank zu unangemessenem Gewalt- und Fehlverhalten der Polizei – Amnesty International sammelt und wertet Dokumentationen aus.”
    http://www.amnesty-polizei.de/

  • Beinschussnutztnix

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    Focus
    19.12.2006
    Unterfranken

    BAUER MIT BEINSCHUSS GESTOPPT

    Mit einem Schuss in den Oberschenkel hat ein Polizist im unterfränkischen Ebern den Wutanfall eines Landwirts beendet. Der Bauer hatte zuvor drei Polizeibeamte mit einer Axt und einer Eisenstange verletzt, wie die Staatsanwaltschaft Bamberg mitteilte. Als der 47-Jährige auch noch auf eine unbeteiligte Spaziergängerin losgehen wollte, setzte einer der Polizisten seine Dienstwaffe ein. Der Landwirt wurde mit einem Oberschenkeldurchschuss in ein Krankenhaus eingeliefert.

    Welt-online 12. aug. 2003
    MIT DEM HAMMER GEGEN POLIZIST – TÄTER DURCH BEINSCHUSS GESTOPPT

    Mit einem Schusswaffeneinsatz der Polizei endete in der Nacht zum Montag auf St. Pauli der Streit unter zwei Männern. In der gemeinsamen Wohnung an der Friedrichstraße waren sie lautstark aneinander geraten . . .
    Plötzlich hatte der Mann einen Hammer in der Hand, bedrohte die Beamten und schlug dann mit dem Werkzeug auf seinen eigenen Kopf. “Er wurde mehrfach vergeblich aufgefordert den Hammer fallen zu lassen”, so Leven. Als er dann auf die Polizisten lostürmte und die in dem engen Treppenhaus nicht ausweichen konnte, eskalierte die Situation. Eine Beamter setzte Pfefferspray ein. Sein Kollege zog seine Dienstwaffe und schoss dem 25-Jährigen in den Oberschenkel. Die Kugel durchschlug das Bein. Der Mann kam ins Krankenhaus

    short-News 12.10.07
    MÜNCHEN – FLÜCHTIGER BANKRÄUBER PER BEINSCHUSS GESTOPPT

    Gestern Nachmittag hatte in München ein 22-Jähriger eine Bank überfallen und dabei 7.000 Euro erbeutet. Danach flüchtete der mit einer Pistole bewaffnete Mann. Die Polizei konnte allerdings von den Zeugen eine genaue Täterbeschreibung bekommen.
    Kurze Zeit später erkannten zwei Polizisten den bereits zur Fahndung ausgeschriebenen Mann in einer U-Bahn-Station. Er flüchtete. Die Beamten rannten hinter ihm her und streckten ihn mit einem Schuss ins Bein nieder. Passanten waren nicht gefährdet.

    POLIZEI STOPPT 28-JÄHRIGEN MIT BEINSCHUSS
    26.01.2009
    Thüringer Allgemeine

    SÖMMERDA. In der Nacht zum Montag lieferte sich in Sömmerda ein 28-Jähriger aus dem Kyffhäuserkreis nach einem Unfall erst eine verbale Attacke mit der Polizei und zielte plötzlich mit einer Pistole direkt auf den Kopf des einen Beamten. Sein Kollege schoss ihm daraufhin mit der Dienstwaffe ins Bein . . .

    POLIZEI STOPPT BETRUNKENEN ANGREIFER MIT BEINSCHUSS
    9. 06. 2008

    Mit einem gezielten Schuss ins Bein hat die Polizei im niedersächsischen Adelebsen in der Nacht zum Samstag einen betrunkenen Angreifer gestoppt. Der 44-Jährige habe zuvor zwei Stunden lang in seiner Wohnung randaliert und Bewohner der Hauses mit einer Axt bedroht, sagte ein Polizeisprecher am Samstag in Göttingen.
    Das Gebäude wurde daraufhin von der Polizei umstellt und weiträumig abgesperrt. Versuche, den ausgerasteten Mann zu besänftigen, scheiterten. Statt dessen bewaffnete sich der offenbar auch unter Drogen stehende Täter zusätzlich mit einem Messer und einer Pistole. Als er plötzlich mit der Axt schwingend aus dem Haus auf die Sicherheitskräfte zulief, mit der Schusswaffe drohte und nicht auf Warnungen reagierte, brachte ein Polizeibeamter den Mann durch einen gezielten Beinschuss aus wenigen Metern Entfernung zu Fall.
    Quelle: abacho.de

    Beinschuss nutzt nix??? Ja wir wollen selig werden, deshalb wir auch glauben . . .

  • Sternenfee

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    Hallo, an Schichtl, deejay,
    toll, daß ihr eine Plattform gefunden habt um Euch dumm anzumachen; trefft Euch doch zum Stammtisch, dann nervt Ihr hier nicht mehr. Bei der Gelegenheit könnt Ihr dann gleich mal in der Schwandorferstrasse vorbeischauen;(gilt auch für Gast 1 und 2) es wäre wirklich ganz einfach gewesen: Tür zu und auf einen Psychologen warten.
    Was Angriff von psychisch Kranken bedeutet, habe ich auch schon einmal meine Meinung dazu gesagt. Das sind auch oft unvorhergesehene Momente, wenn man sich wehren muß; aber auch dies schafft man ohne Waffe; nämlich mit Mut, Können und Selbstvertrauen.
    Habt Ihr denn bei all euren Hypothesen einmal bedacht, daß Tennessee nach dem Herzschuß gar nicht mehr gelebt hat? Um 12.00 h im KH verstorben? Lachhaft.

  • Gast 2

    |

    ***Nicht ernsthaft bestritten werden kann – auch nicht von Gast 2 dass die bedauernswerte und für viele auch heute noch nicht nachvollziehbare Tötung des jungen Mannes eine Reihe von Straftatbeständen erfüllt. Punkt.***

    Punkt, Basta und ähliche Kraftausdrücke signalisieren eher Hilflosigkeit.

    Andersrum, es kann nicht ernsthaft behauptet werden, daß die Aktionen zur Abwehr der Angriffe des Eisenberg gerechtfertigt waren.

    Soll aber egal sein. Hier im Forum wird die Entscheidung nicht getroffen und schon gar nicht von einem nicht im Strafrecht tätigen Einzelanwalt. In Kürze wird hier zu lesen sein, wie die hierzu entscheidungsbefugten Stellen den Sachverhalt bewerten.

    Voraussichtlich wird der Ausgang dann hier beklagt werden und dann ist die strafrechtliche Aspekt abgehandelt (ja, Herr Veits, ich weiß schon, sie raten dann noch zu Klageerzwingungsverfahren etc., aber nach diesem Nachspiel ist es dann wirklich aus,).

  • grace

    |

    Zu Lektüre empfohlen:

    Rolf Gössner: „Fürsorgepflicht“ oder „Organisierte Verantwortungslosigkeit“?
    erschienen in:
    FRANKFURTER RUNDSCHAU vom 12. August 2003, S.7

    auch unter:
    http://www.rolf-goessner.de/FRTodesschusse.htm

    insbesondere der Abschnitt: “Kontrolldefizite: Polizeiliche Todesschüsse und ihre Ahndung”

  • Veits M.

    |

    @ GAST 2

    Sie wissen sicherlich, dass Ihr Eingangs-Zitat unvollständig – also falsch – ist.

    Warum tun Sie das?

    Überhaupt scheinen Sie hier die “Aufgabe” übernehmen zu wollen, Beiträge anderer versuchsweise entstellend wiederzugeben.

    Warum tun Sie das?

    Dabei schrecken Sie nicht davor zurück, aus einer versteckten, wohl feigen Position heraus, die sachliche Ebene zu verlassen, um sich zu produzieren.

    Warum tun Sie das?

    Lesen Sie doch bitte einfach

    Wilhelm Schötterer,
    “Macht und Missbrauch”
    (Seite 287 ff: Staatsanwälte;
    Seite 324 ff: Die Justiz im Allgemeines)

    und brechen Sie die dort niedergelegten, bayerischen Systemstrukturen auf das aktuelle Geschehen herunter!

  • Veits M.

    |

    @ GRACE

    Danke für den wertvollen LINK. Die Abhandlung zeigt doch gerade am Ende – vorletzter Absatz – worauf es ankommt:

    Zitat:

    “Eine wirklich unabhängige Kontrolle […]auch im Fall von Polizeiübergriffen, findet eher selten statt. Um den genannten strukturellen Kontrollhindernissen wenigstens ansatzweise entgegenwirken zu können, ist eine kritische Öffentlichkeit unabdingbar – damit Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Polizeibeamte nicht gleich im Vorfeld sang- und klanglos eingestellt werden. Denn erst in einem öffentlichen Prozess kann die offizielle Polizeiversion – insbesondere durch Nebenkläger und Medien – kritisch hinterfragt, sollten auch die strukturellen Hintergründe der Tat thematisiert werden”.

    Ende Zitat

  • eduard buchinger

    |

    an @Schichtl und @Gast 2

    “…. In Kürze wird hier zu lesen sein, wie die hierzu entscheidungsbefugten Stellen den Sachverhalt bewerten.”

    Erst mal dankschön Schichtl, dass Sie meine Kommentare wahrnehmen und quasi (persönlich) geprüft hier (zu recht) wiedergeben. Es ist schon
    markant, wie der zitierte Polizeisprecher den Tatbestand, wohl überlegt und differenziert,
    obwohl noch unter dem Eindruck der furchtbaren Geschehnisse, insbesondere des brutalen und
    menschenverachtenden Vorgehen seiner Kollegen,
    stehend, hier wohl nichts als die Wahrheit wiedergibt!
    Erst (viel) später, spricht dann ein LOStA Günther Ruckdäschel, …von einer Attacke mit
    einem langen Küchenmesser, von einen kommisch
    und verwirrt wirkenden Tennessee bzw. durch
    Eisenberg”, schwerwiegender (für ihm, Ruckdäschel) …von Notwehr bzw. einer Nothilfesituation der Polizeibeamen!” Der hatte wohl noch die Zeit zum Überlegen, die dem
    Polizeisprecher nicht blieb.

    Es geht hier auch in keinster Weise um sogen.
    Verschwörungstheorien, nein vielmehr um die traurige Gewissheit, dass durch solches vorbezeichnete Verhalten: Sich förmlich die
    Frage, einer Verletzung der Rechtstaatlichkeit
    aufdrängt!
    Zwewifelsohne wird der LOStA das Bauernopfer
    sein, obwohl er “nur seinen Herrn, den vorgeschaltenen Minister gedient hat” Eigentlich müsste dieser, aber schnell, “seinen
    Hut nehmen!”

    Was Gast 2 unerschütterliches Vertrauen, in “die entscheidungsbefugten Stellen” betrifft,
    zudem noch in diesem, womöglich (vorauseilend)
    zu schaffenden Presidenzfall, ist für mich be-
    reits Sagenumwoben.
    Gast 2, wir müssen Demokratie und seine rechts-
    staatlichen Werte, immer wieder neu erlernen und, so leid es mir, für Sie tut, auch erkämpfen. Dazu gehört nach meinem Dafürhalten,
    auch die relativierung eines Urvertrauens in
    diese entscheidungsbefugten Stellen!”
    Noch spreche ich nicht vom zivilen Ungehorsam,
    aber für den von Ihnen angedachten Fall der Fälle, wär’s dann schon alle mal als entschiedener Demokrat, und das sind auch Sie,
    Gast 2, angebracht …, oder?

  • Gast 2

    |

    **Lesen Sie doch bitte einfach

    Wilhelm Schötterer,
    “Macht und Missbrauch”
    (Seite 287 ff: Staatsanwälte;
    Seite 324 ff: Die Justiz im Allgemeines)
    **

    Die angebotene Lektüre bringt keine neue Erkenntnisse, insbesondere hilft sie garantiert nicht weiter bei der Beurteilung der Umstände, unter denen Eisenberg ums Leben kam.

    Sie waren bei den Geschehnissen nicht dabei und ahben nicht mehr Erkenntnisse als andere Nichtbeteiligte. Warum sind Sie so erpicht darauf, die am Ort des Geschehens anwesenden Polizeibeamten irgenwie in Verbindung mit Strataten zu bringen. Nachdem Sie schon wiederholt persönlich geworden sind, nehme ich auch das REcht dazu heraus. Suchen Sie am Ende hier neue Mandanten?

  • Gast 2

    |

    **Zwewifelsohne wird der LOStA das Bauernopfer
    sein,**

    schon wieder einer, der Opfer seiner Selbstgewissheit geworden ist. Wareten Sie’s doch ab. Es wird hier kein Baueropfer geben.

    ***Was Gast 2 unerschütterliches Vertrauen, in “die entscheidungsbefugten Stellen” betrifft,***

    Man kann natürlich die STellen, deren Aufgabe eben die Beurteilung derartiger Sachverhalte ist, geringschätzen und stattdessen die Beurteilung einigen in Internetforen schreibenden Staatshassern überlassen. Nicht meine meinung.

    ***Gast 2, wir müssen Demokratie und seine rechtsstaatlichen Werte, immer wieder neu erlernen und, so leid es mir, für Sie tut, auch erkämpfen.****

    Beswten Dank für Ihre Anteilnahme. Dies wäre aber nicht nötig gewesen. Ic h brauch keine Nachhilfe in Punkto Demokratie

    *****Dazu gehört nach meinem Dafürhalten,
    auch die relativierung eines Urvertrauens in
    diese entscheidungsbefugten Stellen!”*****

    Was, jetzt doch noch?

  • Manfred Veits

    |

    @ Gast2

    “Warum sind Sie so erpicht darauf, die am Ort des Geschehens anwesenden Polizeibeamten irgendwie in Verbindung mit Straftaten zu bringen?”

    Wollen Sie mit Ihrer vorstehenden Frage die fehlende Ernsthaftigkeit Ihrer Beiträge selbst unter Beweis stellen? Falls ja, dann ist Ihnen das sehr gut gelungen. Man beachte nur das Wort “irgendwie”!

    Die Literaturempfehlung führt vor Augen, wie das “Gesetz des schwarzen Filzes” (vgl. SZ kurz nach der Landtagswahl 2008) eigene Strukuren schafft, wie die Bindung an Recht und Gesetz in Bayern praktiziert wird.

    Diese “Aufzeichnungen eines Ministerialbeamten” sollten gerade allen Jüngeren zur Pflichtlektüre werden, damit die Strukturen in diesem FREISTAAT, wie sie auch im Eisenberg-Fall aufzuscheinen beginnen, freigelegt werden – auf dass sie jedermann erkenne und lernen möge, aufrecht damit umzugehen. Dr. Wilhelm Schlötterer hat mit seinem Buch “Macht und Missbrauch” sein Vermächtnis niedergeschrieben – ein must-read!

    Ihre GAST-Beiträge sind ein weiterer Beleg dafür, wie nackte für sich selbst sprechende Tatsachen ins Gegenteil verkehrt werden sollen.

    Ein kleiner untauglicher Versuch, der offenbart, wie wichtig eine wache Öffentlichkeit in dieser Sache ist und bleiben wird.

  • Gast 2

    |

    *Wollen Sie mit Ihrer vorstehenden Frage die fehlende Ernsthaftigkeit Ihrer Beiträge selbst unter Beweis stellen?*

    Ich greife Ihren Tonfall gerne auf.

    Man sagt, Sie seien Jurist? Liest man Ihre Beiträg, dann muß man dies für ein Gerücht halten..
    Ein guter Jurist käme jedenfalls nicht auf den Gedanken, die tragischen Vorgänge, die schließlich zum Tode von Eisenberg geführt haben, anhand von “Literaturempfehlungen” beurteilen zu wollen.

    Anhand Ihrer Beiträge kann man sich ein Bild über Ihre rechtliche Kompetenz machen.

    *wie wichtig eine wache Öffentlichkeit in dieser Sache ist und bleiben wird.*

    Oh ja, das sind wir einer Meinung. Die Öffentlichkeit ist auch wichtig. Der Umstand, daß Forumsbesucher, ohne einschlägige Erkenntnisse, oder gar Beweise hierfür zu haben glauben, von “Mord” und “Hinrichtung” sprechen zu müssen zeigt, daß man die strafrechtliche Beurteiloung eben nicht “der Öffentlichkeit” überlassen kann.

    In Kürze werden wir einen Bericht der dafür zuständigen staatlichen Stelle erhalten. Ebenso werden wir dann erfahren, ob den Polizeibeamten im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen strafrechtlich etwas vorzuwerfen ist.

    Es ist schlicht unvertretbar und gegenüber den betroffenen, aber auch der Gesamtheit der Regensburger Polizeibeamten, die infolge der hier betriebenen Hetze angepöbelt werden unverantwortlich, sie hier vorzuverurteilen.

    Warten wir den Bericht ab.

  • Schichtl

    |

    @ gast2 – “Voraussichtlich wird der Ausgang dann hier beklagt werden und dann ist die strafrechtliche Aspekt abgehandelt (ja, Herr Veits, ich weiß schon, sie raten dann noch zu Klageerzwingungsverfahren etc., aber nach diesem Nachspiel ist es dann wirklich aus.)

    Voraussichtlich – da scheinen sie sich ja schon ziemlich sicher zu sein. Da fragt man sich natürlich, woher diese Sicherheit kommt. – Dieser Waldorf, wenn ich mich recht entsinne, hat ja Ähnliches wie Sie orakelt. Andererseits: wenn Sie sich so sicher wären, würden sie hier viel gelassener auftreten. Da wäre Ihnen, wenn man das hier einmal als das „30/4“ Forum bezeichnen darf, gar nichts mehr daran gelegen, hier noch in irgendeiner Weise Stellung zu beziehen. Wer weiß, wie der Hase läuft, der kann auf die Meinung anderer verzichten. Also ich denke, so sicher sind Sie sich da noch nicht . . .

    Nach der Wahl wird man die Öffentlichkeit ebenso beruhigen wollen wie vor der Wahl, nur mit anderen Mitteln und da könnte Herr Veits mit seinem „Bauernopfer“ vielleicht gar nicht so daneben liegen. Zudem warten die Medien ja schon wie die hungrigen Wölfe. Dieses lange Verschweigen und Geheimnis-Krämen hat ja eine ungeheure Spannung aufgebaut, wo der Donner durch alle Zeitungen und Journale gar nicht mehr ausbleiben kann. Der Druck der Öffentlichkeit, dem man bisher versucht hat auszuweichen, hat dann um einige Atmosphären zugenommen. Da werden manche, wie ich fürchte, an einem Atmosphären-Überdruck zu leiden haben . . . Dann darf nämlich endlich in vollem Ausmaß berichtet werden und dem Druck der Medien haben schon manch hohe Tiere nachgegeben . . . „Wenn wir unsere Wahlversprechen schon nicht einhalten können, wollen wir in diesem Fall wenigstens den souveränen Rechtsstaat präsentieren.“ – sagt dann zu Seehofer die Kanzlerin . . . so könnte es nämlich auch ausgehen und Seehofer sagt zu Angela: „Sie haben recht: ein Bauernopfer schafft hier Einklang mit dem Wähler, den wir mit der nächsten Steuererhöhung ja schon wieder enttäuschen müssen.“. . .

  • Gast 2

    |

    **der kann auf die Meinung anderer verzichten. Also ich denke, so sicher sind Sie sich da noch nicht . **

    Ich bin mir ebenso sicher, wie andere Poster sich auch sicher wähnen. Naja, der Spruch heißt aber: “Vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand”.

    Natürlich bräuchte man nichts dazu zu sagen. Aber dann stünden die Vorverurteilungen ohne Gegendarstellung da. Das finde ich für falsch.

    *Zudem warten die Medien ja schon wie die hungrigen Wölfe.*

    Das ist richtig. Man kennt ja die Medien und ihre Einstellung,auch und gerade zum öffentlichen Dienst.

    Ansonsten,”Bauernopfer” würde ja strafrechtlich vorwerfbares Verschulden voraussetzen. Der Bericht wird zeigen, daß die “Meute” daraus keinen Honig saugen kann.

    Warten wir’s ab.

  • Schichtl

    |

    @Gast 2 ““Vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand”.

    Hier gibt es aber noch einen feinen Unterschied: Richter kann man bestechen, die hohe See nicht.

  • Gast 2

    |

    Ach komm. Man kanns aber auch übertreiben mit den Verschörungstheorien. Vielleicht ist der zuständige Richter auch ein Alien :)

  • Manfred Veits

    |

    @ Gast 2

    Wer hat sie beauftragt, als eine Art Agent provocateur aufzutreten und Rundumschläge billigster auszuführen? Da Sie dabei nicht davor zurück schrecken, anderen versteckt übel nachzureden, disqualifizieren Sie sich nur selbst.

    Sind Sie vielleicht Teil jener Strukturen – von den Schlötterer in “Macht aund Missbrauch” spricht – in dieser Stadt, in diesem Land, die sich gerne ihre eigenen Regeln geben (wollen)?

  • Manfred Veits

    |

    @ Schichtl

    Beachten Sie bitte, das “Bauernopfer” stammt von Dritter Seite und nicht von mir.

    Bauernopfer sind aber in R. beliebt, siehe nur Herrn Daut.

  • eduard buchinger

    |

    an @Gast 2

    ** schon wieder einer, der Opfer seiner Selbstgewissheit geworden ist. Wareten Sie’s doch ab. Es wird hier kein Baueropfer geben.**

    Gast 2 was Sie da (aus dem Zusammenhang gerissen)
    so von sich geben, ist selbstredend und nicht unbedingt, Forumteilnehmern… gut nachredend”
    Aber es bleibt dabei, und beruhigen Sie sich bitte jetzt, der LOStA, damit nicht “ein
    höheres Tier”, muß seinen Kopf hinhalten”, so
    läuft das eben hier im Regularium der selbst-
    ernannten Mächtigen. Das wissen doch Sie besser
    als jeder andere User, hier!
    Natürlich immer ein amtliches Fehlverhalten vorausgesetzt, und dieses wird eben nicht nur
    durch “die entscheidungsbefugten Stellen”, sondern vielmehr vom Souverän (Staatliche Ge-
    waltenteilung und -Monopol), quasi, und wenn’s
    Ihnen hundertmal nicht passt, auch vom Bürger mitentschieden…!

    *** Man kann natürlich die STellen, deren Aufgabe eben die Beurteilung derartiger Sachverhalte ist, geringschätzen und stattdessen die Beurteilung einigen in Internetforen schreibenden Staatshassern überlassen. Nicht meine meinung ***

    Gsst 2, jetzt lassens a moi die Kirch im Dorf”
    *** Ein Staatshasser ist bei Ihnen wohl jeder, der
    eine berechtigte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsdiener schreibt, oder ähnliches
    im Internetforum von sich gibt. San Sie eigentlich a Staatsdiener, oder erhoffen’s
    Erna nur Vorteile durch Ihre gespielte Staats-
    treue…? Keiner will Sie oder vorbez. *** STellen geringschätzen, oaber dem Mund verbieten lassen, a ned, oder?

    “” Beswten Dank für Ihre Anteilnahme. Dies wäre aber nicht nötig gewesen. Ic h brauch keine Nachhilfe in Punkto Demokratie “”

    Wissens, Toleranz ist eben die Grundlage von
    einer Demokratie, und der Souverän, a Sie,
    murß em mitreden oaber a mitentscheiden dürfen,
    wos soang eigentlich Sie dazur?

  • eduard buchinger

    |

    an @ Manfred Veits

    * Beachten Sie bitte, das “Bauernopfer” stammt von Dritter Seite und nicht von mir.*

    es stimmt schon, der Begriff “Bauernopfer” stammt
    von mir Herr Veits, aber wärs wirklich schlimm
    gewesen, wenn jener von Ihnen, hier im Internetforum angewandt worden wäre …?

    Wobei der Hermann ja eigentlich gar net für den
    LOStA Rückdäschl zuständig wäre, oaber Polizei
    und Staatsanwaltschaft em (notgedrungen) mit-
    anander (obwohl auseinander gehörn), einer den
    anderen deckend, besonders “im Fall Eisenberg” agieren. Wobei die Justizministerin eine (gewisse) Fürsorgepflicht, quasi eine zusätzliche Schutzbefohlenenpflicht (die hier sicher angebracht, insbesondere hinsichtlich seiner öffentlichen Stellungnahmen, “gewesen wäre”) Aber jetzt ist’s zu spät, gsagt is gsagt …!
    Und wenn es dann keine …Notwehr bzw. Notwehrhilfesituation” war, womöglich ein extensiver oder intensiver Notwehrexzess, und
    diesen Begriff haben Sie tatsächlich, und auch
    rechtens, geführt, lieber Herr Rechtsanwalt,
    dann “fällt (eben) der Kopf vom Losta” Jenes wäre dann so sicher als das Amen in einer Kirche.

  • Manfred Veits

    |

    @ Eduard Buchinger

    Kopf hin, Kopf her. Wir wissen doch, dass in Bayern halt ein anderer nachwächst.

    Die Verlautbarungen des LOSTA und des Innenministers machen deutlich, worauf es auch in Bayern ankäme:

    “Das Prinzip der Gewaltenteilung gebietet eine organisatorische Loslösung der Justiz von der Exekutiven und eine Verwaltung durch die Richterinnen und Richter selbst.”

    Die Hamburger Justiz hat dies erkannt – Stichwort: Autonomie
    Siehe dazu unter http://www.nrv-net.de/main.php

    Schlötterer, a.a.O., schreibt auf Seite 278:
    “[Dem Justizminister Leeb] hatte im Jahr 1994 der frühere CSU-Innenstaatssekretär Erich Kiesl im Landtag in öffentlicher Sitzung vorgeworfen, die Bayerische Justiz würde ´zu politischen Zwecken missbraucht`. Dies sei gang und gäbe.”

    Man lese dieses Buch – das geschilderte
    “Waffenarsenal”, desssen sich die “Obrigkeit” gegen Unbotmäßige bedient, sollte jedem Bürger bekannt sein.

  • Manfred Veits

    |

    Kleine Ergänzung:
    Die exakte Fundstelle bei
    Wilhelm Schlötterer,
    “Macht und Missbrauch”
    Kapitel 7
    Das Waffenarsenal
    Seite 377 – 407

  • Gast 2

    |

    *Kleine Ergänzung:
    Die exakte Fundstelle bei
    Wilhelm Schlötterer,
    “Macht und Missbrauch”
    Kapitel 7
    Das Waffenarsenal*

    Ob da jemand Provision für die Reklame erhält?

    Für den konkreten Fall ist das beworbene Buch jedenfalls nicht hilfreich.

  • grace

    |

    @ Gast 2 am 18. Aug 2009, 10:11 Uhr

    Geht es Ihnen noch um den Fall Eisenberg?
    Oder nur um Rechthaberei?

  • deejay12345

    |

    @grace

    gast hat doch recht. eine diskussion ist hier nicht mehr möglich. sie agieren doch selbst in fast jedem ihrer beiträge als “regensburg digital polizei” und bringen selten es interessantes.

    bis auf links, rechtswissenschaft oder buchtipps kommt doch nichts produktives zu dem thema mehr. das hat doch auch nichts zu suchen wenn es um die eigene meinung geht. ich könnte jetzt auch viele positive stories über beamte und polizei posten. das wäre um etliches mehr als das was bisher abgegeben wurde. wenn man aber nur den tunnelblick haben will, dann bringt eine diskussion nichts mehr (bzw. eine diskussion ist es schon lange nicht mehr). jeder weiss es besser. bis der bericht da ist… dann kommen die verschwörungstheoretiker… bringen wir es doch mal knapp auf den punkt: wäre tennessee nicht auf einen anderen losgegangen, wäre ihm auch nichts passiert. zerreissen sie mich grace, sie zahlen ja hier auch dafür. dann dürfen sie das auch.

  • grace

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    @ deejay12345 am 18. Aug 2009, 13:35 Uhr
    1. Sie entscheiden sicher nicht darüber, was hier was zu suchen hat. Wenn Sie die Linkseiten gelesen hätten, hätten Sie sehr wohl Produktives extrahieren und Ihren Horizont erweitern können.
    2. zu: “…zerreissen sie mich grace, sie zahlen ja hier auch dafür. dann dürfen sie das auch…”
    Muss ich das so interpretieren, dass sie mich beschuldigen, ich würde für die Veröffentlichung meiner Kommentare bezahlen?
    3. “Regensburg Digital Polizei”
    Wie muss ich das verstehen?

  • deejay12345

    |

    @grace

    zu 1) nö – entscheide ich auch nicht. aber darum mag ich mich nicht mehr beteiligen. wenn ich was nachlesen möchte nutze ich google. da krieg ich nicht nur einen link, sondern differenzierte ergebnisse zu einem thema (nicht nur tunnelblick – alles aus einer ecke wie es mir grade passen würde)

    zu 2) sie haben beim spendenaufruf geschrieben dass wir, wie sie, alle dafür zahlen sollen, dass wir dieses portal hier nutzen. dann kann ich mir auch wieder die mz bestellen. da steht mehr drin…. will ich aber nicht. unanbhängiger journalismus sollte sich auch unabhängig finanzieren können (z.b. durch werbung). sonst gerät man schnell in die gefahr die meinung des autors zu übernehmen (weil man ja dafür zahlt)

    zu 3) sie greifen gerne andersdenkende an. aber es kommt selten ein guter kommentar der zum nachdenken anregt oder einer diskussion würdig wäre.

  • organum

    |

    unabhängiger journalismus finanziert sich durch werbung …

    was für eine entzückend-naive vorstellung.

  • eduard buchinger

    |

    an Alle…,

    ich bin ja auch für (vorauseilenden) Gehorsam,
    besonders wenn ein Polizeipräsident aus Nicaragua, zu Gast ist …”

    http://www.youtube.com/watch?v=1g-xH2xtF6Y&feature=related

    Irgendwie erinnerst mich an die Unmöglichkeit,
    im Dienst aucheinmal laut Nein zu sagen.

  • Waldorf

    |

    “bringen wir es doch mal knapp auf den punkt: wäre tennessee nicht auf einen anderen losgegangen, wäre ihm auch nichts passiert. ”

    Das ist die conditio sine qua non.

    Da die Vorgeschichte (siehe oben)aber einigen Herrschaften ihre mühsam aufgebaute Konstruktion wonach Eisenberg “hingerichtet” worden sei und es sich bei den zu Hilfe vor Eisenberg hinzugerufenen Polizeibeamten um “Mörder” handle nicht ins Bild passt, wird sie von denen negiert.

  • hallohallo

    |

    @ Waldorf

    Ich hoffe Ihre Angehörigen werden sich mit einer solchen Aussage zufrieden geben, wenn der Autofahrer noch mal richtig Gas gegeben hat, wenn Sie (conditio sine qua non) in Eile über eine rote Ampel gelaufen sind – und dieser von Ihren Angehörigen dann noch eine Rundumerneuerung der Motorhaube erwartet, welche Sie durch Ihren böswilligen Tod verursacht haben.

    Jedenfalls hat der Autofahrer ja recht, er hatte ja “Grün”. (schon wieder so eine conditio sine qua non.)

    Oder mit anderen Worten: Sie schreiben hier unmenschlichen, herzlosen Quatsch.

  • deejay12345

    |

    @hallohallo

    herzlos finde ich, wenn sie den angehörigen sagen es war alles ok und die anderen haben schuld, obwohl es nicht so war. da denke ich auch an die angehörigen der beamten. diese ganze vorverurteilung hier ist unerträglich.

    auch die vergleiche hinken ohne ende. aber (um bei ihrem beispiel zu bleiben) knallhart gesagt: wenn sie bei rot über die ampel gehen und es fährt sie einer zusammen, dann müssen sie für den schaden aufkommen. ob sie wollen oder nicht. andersrum würden sie das gleiche fordern wenn ihnen einer ins auto rennt.

  • BB

    |

    Von Waldorf am 18. Aug 2009, 16:21 Uhr
    “Das ist die conditio sine qua non”

    Ihre Interpretation dieser Phrase für den Polizeidienst lautet dann wohl: “Gib mir einen Grund!”
    Oder frei nach Dirty Harry:”Make my Day!”

    Es scheint, Ihnen fehlt jeder Sinn für das rechte Maß.

  • hallohallo

    |

    @deejay12345

    Da ist Ihnen wohl die Feinheit in meinem Beispiel durch die Lappen gegangen.

  • Waldorf

    |

    *um bei ihrem beispiel zu bleiben) knallhart gesagt: wenn sie bei rot über die ampel gehen und es fährt sie einer zusammen, dann müssen sie für den schaden aufkommen. ob sie wollen oder nicht. andersrum würden sie das gleiche fordern wenn ihnen einer ins auto renn*

    Mit Betrfffenen zu debattieren ist eine undankbare Aufgabe. Denen fällt es aus nachvollziehbaren Gründen schwer, bzw. es ist ihnen gar nicht möglich, Sachverhalt nobjektiv zu erkennen und zu bewerten. Für die habe ich Verständnis.

    Für die Trittbrettfahrern, die den tragischen Vorfall dazu instrumentalisieren, um ihren Staatsverdruß und Beamtenhass auszuleben, fehtl mir jedoch jegliches Verständnis.

  • hallohallo

    |

    @ Waldorf

    So sind wir Menschen eben verschieden.

    Ich (auch als nicht-Angehöriger) würde es eine himmelschreiende Schande nennen, wenn lediglich argumentiert würde : der Blödmann hätt ja nicht bei rot über die Ampel eilen brauchen.
    Ohne diese “conditio sine qua non”, hätte der Autofahrer ja beschleunigen und Gas geben können, wie er lustig war, und es wäre niemand überfahren worden.

    Ich würde schon auch erwarten, dass geklärt und hinterfragt wird, wie es zu dem Gas geben kam.
    Und es gegebenenfalls zu ahnden.

  • eduard buchinger

    |

    an @ Alle, deejay – schichtl – Manfred Veits – hallohallo – Waldorf – Gast2 etc. …!

    rein informativ gibt es zu unseren Themen-
    komplex…, interessante Seiten und einen
    Spendenaufruf” Schaut doch mal rein, danke!

    Tennessee Eisenberg
    Info_Tennessee@gmx.de. Bild von Tennessee Eisenberg. „Ich folge meinem Herzen und das ist sehr einfach“. „Nichts auf der Welt geht jemals verloren“ …

    und ein Spendenkonto: ” Wenn Sie uns bei der Klärung der Umstände, die zum Tod Tennessee führten, unterstützen wollen, überweisen Sie
    bitte Ihren Beitrag auf das Spendenkonto für
    Ten…”

    Spendenkonto:

    Volksbank Regensburg
    Kto-Nr: 100 069 744
    BLZ: 750 900 00

    Quelle: http://www.tennessee-eisenberg.de “Spenden”

    Wir wollen doch alle … Aufklärung unterstützen”, aber
    “alles hat seinen Preis”, besonders demokratische und grundgestzlich (verankerte)
    Rechtsfindung incl. Rechtsschutz!”

  • eduard buchinger

    |

    an @ Alle User und &…”

    beinahe hätte ich es vergessen!
    Es gibt eine neue Seite, quasi ein Regensburger
    Forum, dass sich sehr differenziert mit der/unserer Thematik: Zum Tode von Tennessee Eisenberg befasst.

    http://12kugeln.de/12Artikel.php

    …ich glaube, es rendiert sich hineinzuschauen
    bzw. -zukommentieren.

  • johannes buchinger

    |

    an alle @Teilnehmer – User…

    ich darf ergänzen, aus der “12Kugeln – 12 Fragen” Internetseite;

    12 Kugeln – 12 Fragen

    * 12 Kugeln
    * 12 Fakten
    * 12 Fragen
    * 12 Artikel
    * 12 Meinungen

    Unterstützen

    * Spendenkonto

    Spendenkonto

    Spendenkonto für Tennessee Eisenberg:

    Benedict Eisenberg
    Volksbank Regensburg
    Konto-Nr.: 100069744
    BLZ: 750 900 00

    Für Überweisungen aus dem Ausland:
    BIC (SWIFT): GENODEF1R01
    IBAN: DE43750900000100069744

    Weiterführende Inormationen gibt es unter http://www.tennessee-eisenberg.de/spenden.

  • Waldorf

    |

    Das wird doch gemacht. Mich bringen gerade die Vorverurteilungen und bösartigen Unterstellungen (“Mörder”, “Hinrichtung”) auf. Und dagegen gehe ich an.

  • hallohallo

    |

    @ Waldorf
    zu Vorverurteilungen

    Daran haben ja Christian M. und Klaus B. auch ihren Anteil. Würden sie nicht schweigen, sondern klar und nachvollziehbar darlegen, warum sie so gehandelt haben, wäre doch alles gut.

    Dass sie das aber nicht tun, bringt eben andere Menschen auf.

  • Malterer

    |

    *Daran haben ja Christian M. und Klaus B. auch ihren Anteil.*

    Sogar für Straftäter gilt die Unschuldsvermutung. Dann gilt sie für unbescholtene Bürger zumindest auch. Dies auch dann, wenn es Leute gibt, für die Polizeibeamte per se “Mörder” oder “Hinrichter” sind!

  • hallohallo

    |

    @ Malterer
    “Sogar für Straftäter gilt die Unschuldsvermutung.”

    So’n Quatsch.

    Ich hoffe ich muss Ihnen das nicht auch noch erklären.
    Sie brauner Schimmel, Sie!

  • eduard buchinger

    |

    an @hallohallo – Malterer -Waldorf

    +++ Das wird doch gemacht. Mich bringen gerade die Vorverurteilungen und bösartigen Unterstellungen (”Mörder”, “Hinrichtung”) auf. Und dagegen gehe ich an. +++

    Von Waldorf am 18. Aug 2009, 21:31 Uhr

    +++ Da die Vorgeschichte (siehe oben)aber einigen Herrschaften ihre mühsam aufgebaute Konstruktion wonach Eisenberg “hingerichtet” worden sei und es sich bei den zu Hilfe vor Eisenberg hinzugerufenen Polizeibeamten um “Mörder” handle nicht ins Bild passt, wird sie von denen negiert. +++

    Von Waldorf am 18. Aug 2009, 16:21 Uhr

    …hört endlich auf, euch an “eueren obigen
    Begirffen aufzuhängen, merkt ihr eigentlich
    nicht, dass ihr im Forum, auch durch eure
    polemische und fatalistiche Art und Weise,
    zu Alleinunterhaltern werdet.” Keiner, bis
    auf seltene Ausnahmen, will, jetz noch,
    mit euch um die Sache streiten.
    Gratuliere das Forum gehört jetzt nur noch
    euch…!
    Wer zivilcouragierten Teilnehmern, so wie
    ihr es gebetsmühlenartig (warum auch immer??) …Staats- und Beamtenhass, üble und be-
    leidigende Nachrede und schlimmeres unterstellt, hat es auch nicht anders verdient…”

    Also in diesem Sinne, Servus – Pfiat Gott,
    und denk’s a’moi an’s Spenden, und ausnahms-
    weis an die Unterstützung, kannt a ‘a Mensch-
    liche sa, oder …?, der Angehörigen von
    Tennessee Eisenberg.
    I mog nima mit eich …

  • waldorf

    |

    **hört endlich auf, euch an “eueren obigen
    Begirffen aufzuhängen**

    Wenn es nur Begriffe wären. “Mörder” und “Hinrichtung” sind so ziemlich die schlimmsten Vorwürfe, die man einem Menschen machen kann. Und wenn das dann ohne jeglichen Beweis, sogar ohne ausreichende Erkenntnisse kommt, dann ist das schlicht nicht hinnehmbar, dann muß man dagegenhalten.

    WEr Zweifel am Tathergang hat, kann das ja auch sachlich diskutieren. Wie bereits gesagt, geh es einigen gerade nicht um den konkreten Vorgang, sondern um Staats- und Beamtenhass.

  • hallohallo

    |

    @ eduard buchinger

    Bitte?
    Ich hänge mich nicht an Begriffen auf. Ich bemühe mich sehr darum den
    unreflektierten “Polizisten haben immer recht und sind gut” Meinungen Denkansätze zu geben, die zu deren Haltung auch mal Fragen hinzufügen.

  • eduard buchinger

    |

    an @ hallohallo – waldorf etc. …

    danke für die kritischen Beiträge, Reflektionen
    und Hinweise, ohne diese wär`s (echt)langweilig
    geworden!
    Anbei nochmals die Unterstützerdaten, …’Spendenkonto – info – Kontakt”

    Unterstützen

    * Spendenkonto

    Spendenkonto

    Spendenkonto für Tennessee Eisenberg:

    Benedict Eisenberg
    Volksbank Regensburg
    Konto-Nr.: 100069744
    BLZ: 750 900 00

    Für Überweisungen aus dem Ausland:
    BIC (SWIFT): GENODEF1R01
    IBAN: DE43750900000100069744

    Weiterführende Inormationen gibt es unter http://www.tennessee-eisenberg.de/spenden.

    Nach meinem Kenntnisstand sind diverse
    Spenden eingegangen.
    Ich find’s gut, weil dadurch (Unterstützung durch Spenden), eine Alternative zu unserem Forum, zur Aufklärungsarbeit im gegenseitigen Einvernehmen, auch mit den entscheidungsbefugten Stellen, realisiert
    werden kann …

  • eduard buchinger

    |

    an @ hallohallo

    entschuldigen Sie bitte, ich habe da was
    überlesen bzw. falsch verstanden. Gerne
    lehne ich mich an Ihre Meinung: ** Bitte?
    Ich hänge mich nicht an Begriffen auf. Ich bemühe mich sehr darum den
    unreflektierten “Polizisten haben immer recht und sind gut” Meinungen Denkansätze zu geben, die zu deren Haltung auch mal Fragen hinzufügen. **

    Und nehme auch Denkansätze von Ihnen auf …

  • ???

    |

    Ich frag mich schön langsam schon, ob man sich um die Schreiber in diesem Forum sorgen machen soll.
    Wenn der ganze Fall mal abgeschlossen ist, gehen hier vielleicht Lebensinhalte verloren. Frag mich, was die alle vor Tennesse getrieben haben.

  • hallohallo

    |

    Von ??? am 20. Aug 2009, 14:15 Uhr:
    “Ich frag mich schön langsam schon, ob man sich um die Schreiber in diesem Forum sorgen machen soll.
    Wenn der ganze Fall mal abgeschlossen ist, gehen hier vielleicht Lebensinhalte verloren. Frag mich, was die alle vor Tennesse getrieben haben.”

    Oh ja. Bitte. Fragen Sie sich das “schön langsam”. Aber bitte nicht zu schnell…
    Und dabei nachdenken: entspannen und hineindenken – und – hinausdenken- und – hineindenken- und! .- hinausdenken…
    merken Sie etwas?

    Es geht hier um unseren Rechtsstaat. Und wenn Sie dass, obwohl Sie sich “schön langsam schon” fragend das noch nicht gemerkt haben, ist es umso wichtiger, dass andere sich dafür interessieren.

  • hallohallo

    |

    Übrigens befürchte ich, dass solche Geistesblitze wie Sie,”???”, ohne Hilfe anderer vor Gericht niemals Recht bekämen.

    Ist dieser gedankliche Ansatz auch schon zu kompliziert?

  • deejay12345

    |

    @hallohallo

    das ist das problem was einige glauben:

    “Es geht hier um unseren Rechtsstaat.”

    geht es ganz und gar nicht. unser rechtsstaat wird durch diesen fall weder besser noch schlechter.

    es geht darum, ob jemand einen fehler begangen hat oder ob das handeln richtig war. nicht mehr und nicht weniger. sonst müsste man auf jede meldung wo ein verbrechen durch die polizei aufgeklärt worden ist auch hurra schreien. ich glaube das ist, was ??? meint. einige meinen durch ihre kommentare den staat oder politiker stürzen zu können. es wird aufgeklärt werden. aber um den rechtsstaat geht es hier mit sicherheit nicht. auch wenn einige sehr enttäuscht sein werden… da sollte man sich bessere beispiele suchen!

  • hallohallo

    |

    @deejay12345
    Wenn jemand wie Sie, der sich doch seit geraumer Zeit hier mit den Vorgängen beschäftigt, die komplexeren Zusammenhänge – auch betreffend des Rechtsstaates und des GG/Verfassung – noch immer nicht begreift… ja dann?

    was soll ich schreiben?
    Ich bin einfach nur zutiefst erschüttert.
    Und wenn Sie Interesse haben, schauen Sie doch einfach mal hier nach
    http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl=http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_rahmen.htm

    und dann denken Sie bitte nach – und dem Nachdenken und Begreifen würde ich mich sehr freuen ein Post von Ihnen zu lesen.

    Herzlich.

  • waldorf

    |

    >Wenn jemand wie Sie, der sich doch seit geraumer Zeit hier mit den Vorgängen beschäftigt, die komplexeren Zusammenhänge – auch betreffend des Rechtsstaates und des GG/Verfassung – noch immer nicht begreift… ja dann?>

    Wer nicht über das vorgehaltene Stöckchen springt, der “begreift nicht”?

    Oh Mann.

  • hallohallo

    |

    “aber um den rechtsstaat geht es hier mit sicherheit nicht. “….

    Lieber Gott, warum hast Du mir diese Naivität nicht geschenkt?
    Warum darf ich meinen Weg nicht mit ebensolcher ignoranten Dummheit gehen und mich darin wohl fühlen?
    Was ist Deine Aufgabe an mich?
    Warum prüfst Du mich so hart.

    Warum darf ich all diese Privilegien des Wohlstandes und der Sicherheit, welche du, Gott, mir gabst, nicht geniessen, weil Subalterne wie Christian M. und Klaus B. oder Ruckdäschel et al. auf die Wahrheit scheißen?

    Gott, Lieber, warum bewegt das mein Herz und meinen Geist?

  • deejay12345

    |

    @hallohallo

    ich verstehe jetzt nicht so ganz was sie von mir wollen??? es geht hier um aufklärung und darum, dass sich so etwas nicht wieder wiederholt. wurden fehler gemacht? wir wissen es nicht! wurde richtig gehandelt? wir wissen es nicht! von daher kann es doch hier nicht um den rechtsstaat gehen. sollten sich in den berichten dinge finden die nicht koscher sind, haben die angehörigen die möglichkeit zu klagen. was ist denn daran falsch? jeder wartet derzeit den bericht ab. nur hier nicht. hier steht bereits fest, dass etwas vertuscht wird, das alles nicht mit rechten dingen zu geht und das unser rechtsstaat total versagt hat. ja wo denn??? manche müssen mal runter kommen. was schreiben sie denn wenn sich rausstellt, tennesse wollte sich die verlorene waffe des polizisten schnappen??? wäre ja auch möglich. wir wissen es aber nicht! daher zweifle ich nicht am rechtsstaat. warum auch? keiner sagt was – aber sie wissen anscheinend alles! dann mal los – klären sie uns auf!

  • deejay12345

    |

    @hallohallo

    zitat: “Lieber Gott, warum hast Du mir diese Naivität nicht geschenkt?
    Warum darf ich meinen Weg nicht mit ebensolcher ignoranten Dummheit gehen und mich darin wohl fühlen?
    Was ist Deine Aufgabe an mich?
    Warum prüfst Du mich so hart. ”

    wenn sie dort eine antwort erwarten, wundert es mich nicht dass sie keine antworten finden. wenn es einen gott gibt, hat der bestimmt besseres zu tun, als ihre dummen fragen zu beantworten!

  • Manfred Veits

    |

    In dem unten verlinkten Beck-Blog schreiben Experten regelmäßig über aktuelle Rechtsthemen. Auch zum Fall Eisenberg.

    So schreibt u.a. Prof. Dr. Henning Ernst Müller

    “Die Regensburger Staatsanwaltschaft hatte zunächst etwas schnell trotz der vielen Schusswunden einen Fall der Nothilfe konstatiert, ein Beamter habe vor dem Angriff des Studenten gerettet werden müssen.”

    Und auch er fragt:
    “Warum konnten so viele Beamte nicht ohne oder wenigstens mit vorsichtigerem Schusswaffeneinsatz eine solche Situation meistern?

    Mehr unter
    http://blog.beck.de/2009/07/26/tod-durch-polizeischuesse-der-fall-tennessee-eisenberg

    insbesondere die # Beträge 15 und 16 am Ende

  • Beinschussnutztnix

    |

    Man muß von seinen Mitmenschen keine gute Meinung haben, wenn man sie dergestalt für dumm verkaufen will. Für wie naiv hält man uns eigentlich, uns weis zu machen, daß ein Mensch mit durchschossener Kniescheibe noch weiterlaufen kann, ausgerechnet mit der neuen Mann-Stopp-Monition. (Es ist unstrittig, daß durch die Mann-Stopp-Monition das Risiko an einem Beinschuß zu verbluten gestiegen ist. Kommentar eines Mediziners) Sucht mir einen Fall, wo jemand, nachdem man ihm die Kniescheibe zerschossen hat, noch weiterlaufen konnte. Das geht schon rein anatomisch nicht! Dann wurde Eisenberg der Arm durchschossen. Zeigt mir jemanden, der dann noch ein Messer in der Hand halten kann. Die Wundhöhle bei Mann-Stopp-Monition ist doppelt so groß wie bei herkömmlichen Patronen. Die Kugel dreht sich, wenn sie auftrifft und richtet erheblichen Schaden an.
    Was man auch liest, wenn die Polizei zu einem Beinschuß ansetzen mußte: immer war der Täter dann außer Gefecht. Ich habe keinen einzigen Fall gefunden, wo es anders gewesen wäre. Ich habe nirgendwo gelesen: nachdem die Polizei ihm ins Bein geschossen hatte ging er trotzdem weiter auf die Beamten los. Das jemand mit durchschossenem Arm, zerschossener Kniescheibe für acht Polizisten noch eine ernste Bedrohung darstellt – und nach weiteren sieben Kugeln von hinten immer noch . . . das man ihm auch noch MITTEN INS HERZ schießen mußte, nach zehn Kugeln ein Herzschuß noch nötig war, damit von einem schmächtigen Musikstudenten für acht Polizisten und zwei Zivilbeamte keine Gefahr mehr ausgeht und dann Leute wie dieser 12345 sagen „in dieser Situation denke ich langsam aber sicher war keine andere Möglichkeit gegeben“ – (langsam aber sicher, woher ist sich 1 – 5 so sicher? Ist 1 – 5 Hellseher? Und fantasmatisiert auch noch, Eisenberg könnte sich die verlorene Waffe eines Beamten angeeignet haben.) – das könnt ihr eurer Großmutter erzählen oder zeigt mir einen einzigen Fall, wo die Polizei dreizehn Mal auf den Täter schießen mußte um ihn zu stoppen.

    Und was für ein Zynismus in Bezug der Mannstopp-Munition! Die wurde ja gerade deshalb entwickelt um eben nicht so leicht jemanden zu erschießen. Deshalb heißt sie auch Mannstopp – und nicht Manntot-Munition. Haben die denn das nicht kapiert? – Heh! Aufwachen! Mannstopp – daß du nicht sooft schießen mußt bis er umfällt . . .

    Man nehme sich ein Beispiel an den übrigen Polizisten in Deutschland. Die haben mit dieser Munition keine Probleme. Ob Bankräuber, betrunkener Randalierer, Messerstecher – was man auch liest: ein Schuß ins Bein wenn es sein muß und die Polizei hat die Situation im Griff. Da hat sich auch noch keiner aufgeregt, wenn einem Randalierer oder flüchtigen Bankräuber ins Bein geschossen wurde. Da machte die Mannstopp-Munition ihrem Namen alle Ehre: der Täter soll gestoppt und nicht getötet werden. – Diese Munition hat sich tausendfach bewährt und ausgerechnet in Regensburg wäre die erprobte Wirkung ausgeblieben? – Man erinnert sich: zwei Dosen! Pfefferspray sollen ja angeblich auch nichts bewirkt haben, ebensowenig der Einsatz von Schlagstöcken. – Man beobachte, wie polizeiliche Einsatzkräfte in den Fußballstadien mit besoffenen Randalieren fertigwerden – deren Schlagstöcke haben erhebliche Wirkung. Das sprengt den ganzen Mop auseinander, ohne daß hier ein Sicherheitsbeamter seine Waffe ziehen muß. Ich habe Polizisten gesehen, die sich selbst ohne Schlagstock und Pfefferspray und in Unterzahl Respekt zu verschaffen wußten – ohne Waffen! Die Waffe ist das letzte Mittel die einem Polizisten zu Gebote steht und es heißt, so sparsam wie möglich von ihr gebrauch zu machen. Und genau so kenne ich es aus den Berichten: schlimmstenfalls nach einem Beinschuß ist es dann auch vorbei. Täter im Krankenhaus – Einsatz beendet. Die Beamten geben den Fall zu Protokoll, sagen was passiert ist. Der Fall ist in Kürze erledigt. Keiner der Beamten käme auf die Idee, von seinem Schweigerecht gebrauch zu machen. Warum schweigen, wenn man nach Vorschrift gehandelt hat?

    Es gibt zum Fall Eisenberg nichts Vergleichbares. Verbrecherjagd, Terroristen, Raubüberfälle – da wurde von Seiten unserer Polizei nie so oft geschossen. Man sucht vergebens einen Fall, der dem Fall Eisenberg ähnlich wäre . . . Frage an diejenigen, die bei der Erschießung Eisenbergs von Notwendigkeit reden: nennt mir einen Fall, wo ein Beinschuß der Polizei einen Mann mit Messer nicht gestoppt hätte. Das gabs noch nie . . .

    Neuester Witz im Chat

    Richter: Warum haben sie so oft auf den Mann geschossen?
    Wachmann: Weil er nach der zehnten Kugel immer noch handlungsfähig war
    Richter: Wieso? Was konnte er denn dann noch tun?
    Wachmann: Er konnte noch umfallen . . .

    Umfallen – das ist die Handlungsfähigkeit die einem nach einem Beinschuß noch bleibt. Die allgemeine Erfahrung der Polizei bestätigt das immer wieder.

    Also 1 – 5, wir glauben dir, daß du bis 5 zählen kannst, daß brauchst du mit deinem Nick nicht erst andeuten aber wenn du uns hier erzählen willst, daß ein Leichtgewicht wie Eisenberg nach fünf, sechs, sieben Kugeln „schwerverletzt“ noch den Rambo tanzt und einen auf Schwarzenegger abzieht – die Action nimmt dir keiner ab. Und wenn du schon so tollkühn spekulierst, daß es sich herausstellen könnte, daß Eisenberg die verlorene Waffe eines Beamten in die Finger bekam, dann laß mich doch auch mal spekulieren: wie wenn der Mann nach drei, vier Schüssen schon am Boden lag . . . Fehlt nur noch Gruppenfoto mit „Opfer“. Tolle Leistung was!

  • deejay12345

    |

    @Beinschussnutztnix

    das einzige was an ihrem beitrag richtig richtig ist, ist die tatsache der spekulation. ich habe gesagt wir wissen nicht was passiert ist (sie anscheinend schon). darum gibt es noch 100 weitere spekulationen die uns alle nicht weiterbringen. ich habe gesagt, “es wäre möglich dass…” – ich habe nicht gesagt: “er hat sich die verlorene waffe geschnappt”. ich wollte damit andeuten, dass es noch andere möglichkeiten gibt und das man soetwas nicht ausschliessen darf. der bericht wird es zeigen…

    zur mannstoppmunition: da muss ich sie enttäuschen. die wird bei uns noch nicht eingesetzt. daher wieder alles mal nur polemik. wenn sie mehr wissen als alle anderen, geben sie dieses wissen preis. ich werde mich aber nicht dazu hinreissen lassen, irgend jemand vorzuverurteilen. weder den einen, noch den anderen. es braucht fakten und die haben wir noch nicht.

  • BB

    |

    @deejay12345

    Seit 2001 verwendet die Polizei in Bayern die Munition QD-PEP. Das SIND Deformationsgeschosse mit Mannstopp-Wirkung.
    Diese Information ist auch leicht über Google zu erhalten, also nehme ich an, Sie verbreiten hier eine Art Propaganda.

    Bei der großen Anzahl der Treffer (u.a. Kniescheibe) und der kurzen Schußdistanz hätte allerdings auch die alte Munition eine verheerende Wirkung gehabt.

  • waldorf

    |

    Veits zitiert jemand damit:
    ***“Und auch er fragt: Warum konnten so viele Beamte nicht ohne oder wenigstens mit vorsichtigerem Schusswaffeneinsatz eine solche Situation meistern?”

    Ja, wir waren alle nicht dabei. Und man kann viele Fragen stellen und Spekulationen anstellen. Nur ist es absolut unzulässig, ohne Kenntisse über den Hergang der Geschehnisse andere Menschen als “Mörder” zu diffamieren und von “Hinrichtung” zu sprechen, wo wie es von den Polizeikritkern hier gemacht wird.

    deejay12345:
    *** wir wissen nicht was passiert ist (sie anscheinend schon). darum gibt es noch 100 weitere spekulationen die uns alle nicht weiterbringen.es braucht fakten und die haben wir noch nicht ***

    so ist es.

    Veits zitiert:
    ***Und auch er fragt….

    Tatsache wiederum ist, und das darf man eben nicht ausblenden, daß die Polizei von einem Menschen, den Eisenberg gedroht hat ihn abzustechen, zu Hilfe gerufen worden ist.

  • deejay12345

    |

    @bb

    wenn ich da jetzt tatsächlich falsch liegen oder falsch interpretiert haben sollte, nehme ich es selbstverständlich sofort zurück. ich meine mich aber zu erinnern, dass es die diskussion um die munition hier schon gab. auf diese hatte ich mich berufen:

    siehe: http://www.regensburg-digital.de/?p=3099

    dort heisst es im bericht: “Sollte Tennessee Eisenberg nach den zahlreichen Treffern noch handlungsfähig gewesen sein, zeige dies, dass die Polizei über keine mannstoppende Munition verfüge.”

    daher dachte ich, dass eben diese mannstoppmunition nicht verwendet wurde. sorry.

  • eduard buchinger

    |

    an @deejay und BB

    ** Seit 2001 verwendet die Polizei in Bayern die Munition QD-PEP. Das SIND Deformationsgeschosse mit Mannstopp-Wirkung.
    Diese Information ist auch leicht über Google zu erhalten, also nehme ich an, Sie verbreiten hier eine Art Propaganda. **

    Hallo wehrter BB, wir wollen uns nicht über
    ” die altbekannte Propaganda ” durch deejay
    aufregen. Es ist bekannt, dass er auch u.a.
    aus berechtigtem Nichtwissen heraus argumen-
    tiert.
    Freilich verwendet die hiesige Polizei
    auch Munition “mit Mannstopp-Wirkung.”
    Allerdings war die deutsche Polizei von je her,
    mit der Walther PPK/E und angepasste P5
    (deutsche Polizei Pistole Kriminal) mit ent-
    sprechender verherender Munition, ausgestattet.

    Es gabe mehre Vorfälle, u.a. zumindest ein tragischer mit tödlichen Ausgang für einen unbeteiligten Passanten! …Eine Polizistin hatte einen Täter förmlich durchschossen, die “mannstopp-Kugel” traf danach vorbez. weit dahinter befindlichen Unbeteiligten tödlich.
    Desweegen hat man dann, auf eine andere Pistole
    nebst “schonender aber trotzdem tödlicher”
    Munition mit Mannstopp-“Wirkung” umgestellt!

    Wir sollten allerdings weniger über diesen
    Schmarrn diskutieren, vielmehr uns einmal
    vorstellen. “…welche ungeheuerlichen Schmerzen Tennessee Eisenberg, durch die
    12 Polizei-Geschosse, bis zu seinem Ableben
    ertragen musste!!!
    Deejay kannst das vorstellen…?”

  • Huber

    |

    Aus der MZ am Samstag:
    T. Eisenberg ist immer noch nicht beerdigt, da sich seine Mutter und der Bruder im Urlaub befindet.

    Interessante Prioritätensetzung

  • eduard buchinger

    |

    an @Huber und @Beinschussnutznix

    ## Aus der MZ am Samstag:
    T. Eisenberg ist immer noch nicht beerdigt, da sich seine Mutter und der Bruder im Urlaub befindet.

    “” Interessante Prioritätensetzung “”

    …ach @Huber hören Sie doch auf mit der MZ, anbei ein Kommentar der MZ-Redaktuerin Frau
    Isolde Stöcker-Gietl, aus der MZ vom 18.08.2009. Ja, … wirklich 2009, …nicht von 1933 u. ff!”

    @Huber kommen Sie und sehen Sie (nachfolgend)…!!

    :-( )-: Standpunkte
    Meldung vom 18.08.2009, 20:29 Uhr
    Strafen verschärfen!

    Sexueller Missbrauch an einem Kind – das ist der Albtraum aller Eltern. Man will seinen Sohn, seine Tochter schützen. Doch oft sind es Menschen aus dem persönlichen Umfeld – Verwandte, Kollegen, Sportkameraden oder gar Priester – die das Vertrauen der Familien skrupellos ausnützen.

    Geht der Fall vor Gericht, peinigt der Täter sein Opfer gleich noch mal. Denn in der Regel kommt er mit einer milden Strafe davon. Drei Jahre Gefängnis, vielleicht auch fünf, und die Sache ist erledigt. Das Opfer und seine Familie leiden dagegen ein Leben lang unter den Folgen des Missbrauchs.

    Es braucht also deutlich schärfere Strafen, um Kindern mehr Schutz vor sexuellen Übergriffen zu bieten. In Ingolstadt ließ sich vor einigen Jahren ein Sexualstraftäter kastrieren, um einer möglichen lebenslangen Sicherungsverwahrung zu entgehen. Er tat es freiwillig, doch wie wäre es, wenn eine Entmannung auch gerichtlich angeordnet werden könnte? Sicherlich eine radikale Forderung. Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.

    von Isolde Stöcker-Gietl, MZ )-: :-(

    ERGO, viel Spass beim lesen zwischen den Zeilen, …Männer, oder auch nicht?

    So kann mann die Rechtspopulistischen Parolen,
    auch in Zusammenhang des Versuches einer Eeinheitspresse (auch hier wäre der Versuch bereits strafbar) a´la MZ Verleger Peter Esser
    (natürlich CSU), wenn man nur wollte, klar er-
    kennen!

    Nichts anderes verbirgt sich, lieber @Huber,
    hinter der phrasenhaften HETZE, die Du hier
    leider zitierst: “… T.Eisenberg sei noch immer nicht beerdigt, da …” , …eines Hofberichterstattenden – Monpolistischen vorbez. vermeintlich “freien Presseorganes”, dass zudem auch noch dem Bayerischen Pressegesetz unterstünde …”!
    So hat zumindest, hier “der kleine Dienstweg”
    was die beiden vorbezeichneten MZ-Artikel und
    ein Zusammenwirken von Regensburger CSU-Kräften beträfe, vollends funktionert.

    Vergessen Sie bitte aber nicht @Huber, dass
    ehrenwerte Angehörige wie die Eisenberg’s,
    besonders nach den hier weit und breit disku-
    tierten furchtbaren Ereignissen am 30.04.09! Mit dem zugefügten aber vermeidbaren Verlust eines lieben Sohnes, – Bruders und Freundes, auch ein Recht auf eine
    AUSZEIT haben.
    “EISZEIT ist da wirklich nicht (mehr) angesagt!

    …@Beinschussnutznix bitte zeigen Sie mir die
    angebliche Tatwaffe, …laut LOSTA Günther Ruckdäschel, …ein langes Küchenmesser!”

    Ich habe ein Messer, welcher Größe auch immer,
    bisher weder in einer Aservatenkammer, noch
    in den StA Pressemitteilungen ersehen können??

  • Lisa

    |

    @ Huber
    schalten sie mal kurz ihr Hirn ein…das sind Leute,die von der ersten Minute an nicht die Gelegenheit hatten um ihren Sohn/Bruder zu trauern. Da ist es doch wohl verständlich, dass sie nach so langer Zeit mal eine Auszeit nehmen wollten… Ihr Kommentar ist undurchdacht und geschmacklos!

  • Huber

    |

    Schon mal was von Totenruhe gehört. Zumindest seine Überreste sollten doch endlich Frieden finden. Aber da wird lieber in den Urlaub gefahren. Ich finds geschmacklos!

  • BB

    |

    Von Huber am 25. Aug 2009, 09:30 Uhr

    “Schon mal was von Totenruhe gehört. Zumindest seine Überreste sollten doch endlich Frieden finden. Aber da wird lieber in den Urlaub gefahren. Ich finds geschmacklos”

    Jetzt wird es allmählich grotesk.
    Das soll wohl ein plumper, aber dennoch perfider Versuch sein, die Familie des Toten zu diskreditieren.
    Das ist unterstes moralisches und charakterliches Niveau.

    Übrigens, Sie Frömmler:Frieden findet allenfalls die Seele und nicht der Körper.

  • eduard buchinger

    |

    an @Huber und @BB

    ## Schon mal was von Totenruhe gehört. Zumindest seine Überreste sollten doch endlich Frieden finden. Aber da wird lieber in den Urlaub gefahren. Ich finds geschmacklos!

    Von Huber am 25. Aug 2009, 09:30 Uhr ##

    … “lieber @Huber”, mir drehts den Magen um
    wenn ich Ihren stümperhaften Versuch, und es wird (vorerst) beim Versuch bleiben: “…die leidgeprüften Angehörigen von Tennessee Eisenberg, zusätzlich zu beschädigen und zu diskreditieren”, aus Ihrem obigen “Kommentar”,
    ableiten muß!”
    Dabei ist Ihnen wohl jedes Mittel recht, auch,
    dass – der üblen Nachrede!
    Mal schaun was Ihnen, noch alles dazu einfällt?

    Was sind Sie eigentlich für ein Friedensengel,
    der sich zwar um die Totenruhe des Verstorbenen
    bemüht, aber seine Angehörigen links liegen
    lässt und gegen jene öffentlich hetzt…???

    Sie moralisieren zudem aus einem vorsätz-
    lichen wenn auch naiven Nichtwissen heraus,
    und verlieren hier im Forum (dadurch) sicher
    an Sympatie und Boden!”

    Ansonsten unterstütze ich den diesbezüglichen
    Kommentar, Sie Frömmler, von @BB, so hoffe ich
    im Gegenzug: “…das Ihre Seele auch eine
    Art von Frieden und Ruhe findet, die ihr alle-
    mal zustünde…”

  • blaue Rakete

    |

    @ Huber
    Haben Sie schon einmal einen nahe stehenden Menschen verloren?
    Haben Sie überhaupt ein Stückchen Anstand?
    Wissen Sie was Pietät bedeutet?
    Es geht weder Sie, noch die MZ, noch sonst irgend jemanden etwas an was die Mutter oder der Bruder des Opfers gerade macht. Für diese Personen ist der Verlust sicherlich denkbar schwer zu verarbeiten. Zum Anderen wissen wir aufgeklärten Menschen zwischen Seele und Körper zu unterscheiden! Hören Sie auf damit auf der Seele oder dem Körper von den Angehörigen und Verständnisvollen Personen hier zu treten!!!
    Hier so Stellung zu nehmen ist zutiefst unanständig und dient aus meiner Sicht nur der Hetze gegen die Opferfamilie. Wollen Sie oder die MZ so die Meinung im Volk steuern?
    Das was die Staatsanwaltschaft, der Innenminister und die Printpresse liefert kann ich als frei denkender Mensch nicht nachvollziehen. Damit meine ich vor allem die Verzögerungstaktik des ersten Gutachtens. Bezeichnenderweise wurde dargestellt das der lange Zeitraum durch den Urlaub des Opferanwaltes zustande gekommen wäre. Wie bitte???
    Innenminister Herrmann, der zuerst eine vollständige lückenlose und vorurteilsfreie Aufklärung zugesagt hat, ruderte buchstäblich mit seinen weiteren Aussagen zurück. Dadurch ist er für mich auch nicht mehr glaubwürdig.
    Der LOSTA hat aus meiner Sicht seine Unschuld noch am Tattag, also vor knapp vier Monaten, verloren.
    Das ist ein einzigartiger Fall in Europa, genau so wie viele andere Angelegenheiten in Regensburg.

    Wollen wir uns auf diese Polizei und auf diese Staatsanwaltschaft wirklich noch verlassen?
    Jeder der Dreck am Stecken hat versteckt sich hinter irgend welchen Vorwänden und lässt andere für sich als Sprachrohr fungieren?

    Bei manchen Ereignissen in dieser Stadt zweifle ich am Verstand. Geht es Euch auch so?
    Heute abends stellt sich der Arbeitskreis Polizei der CSU der Bevölkerung im Kolpinghaus. Also nix wie hin und dem Wort „Demokratie“ einen Sinn geben!

  • Sternenfee

    |

    Vor kurzem war ich am Tatort und habe ihn mir angesehn; habe mir vorgestellt, mit dem Wissen welches der Öffentlichkeit bisher zugänglich gemacht wurde, warum so oft geschossen wurde. Und es tut mir leid, ich fand keine Erklärung. Hoffentlich gibt es bald das Gutachten und eine Verhandlung, damit die Polizisten aussagen müssen.

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