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Wolbergs-Prozess II wird fortgesetzt

Befangenheitsantrag zurückgewiesen – der zweite Wolbergs-Prozess geht weiter

Die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer im zweiten Wolbergs-Prozess sind nicht befangen. Das beschloss heute die zuständige Ablehnungskammer des Landgerichts Regensburg. Joachim Wolbergs ließ am zweiten Verhandlungstag seinen Verteidiger Peter Witting einen entsprechenden Antrag auf Befangenheit stellen. Unterdessen prüft die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Aussagen eines Schöffen im ersten Wolbergs-Prozess. Der Mann ist Mitglied der Brücke.

Haben mit ihrem Befangenheitsantrag keinen Erfolg: Joachim Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting. Foto: Archiv/Oswald

Wie das Landgericht Regensburg am heutigen Dienstag mitteilte, wurde der Befangenheitsantrag der Verteidigung Wolbergs‘ gegen die drei Berufsrichter beim zweiten Wolbergs-Prozess zurückgewiesen. Rechtsanwalt Peter Witting hatte vergangene Woche am zweiten Prozesstag einen entsprechenden „unaufschiebbaren Antrag“ gestellt. Zuvor lehnte die 5. Strafkammer seinen Antrag auf Einstellung des Verfahrens ab.Den Befangenheitsantrag begründete Witting mit der „tiefgreifenden Besorgnis“ seines Mandanten, die Berufsrichter könnten „willkürlich urteilen“. Die richterliche Unabhängigkeit sei bei dem Verfahren nicht gegeben, weil sich die Richter drücken würden „Farbe zu bekennen“ und lediglich Entscheidungen des übergeordneten Oberlandesgerichts Nürnberg „exekutieren“ würden. Gegenüber Medienvertretern sprach Witting davon, die Berufsrichter würden ihre Rechtsauffassung „einfach an der Garderobe“ aufhängen.

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Urteilen Richter gegen eigene Überzeugungen?

Hintergrund für den Befangenheitsantrag ist, dass die 5. Strafkammer die Hauptverhandlung gegen Wolbergs (in Sachen Immobilien Zentrum) zunächst wegen „anderweitiger Rechtshängigkeit“ gar nicht eröffnen wollte. Konkret heißt das: Alle Tatvorwürfe seien bereits im ersten Verfahren behandelt worden. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin, fasste jedoch der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg den Beschluss die Hauptverhandlung zu eröffnen, weil es sich im neuerlichen Verfahren – so die Ansicht der höheren Instanz – „um eigenständige prozessuale Taten“ handeln würde. Für Witting und Wolbergs bedeutete die Konstellation, dass die Regensburger Richter nun gegen ihre eigenen Überzeugungen verhandeln und urteilen müssten. Deshalb läge Befangenheit vor.

Landgericht hat keine Zweifel an Unvoreingenommenheit

Das Landgericht lässt diese Gründe nicht gelten. Wie Gerichtsprecher Thomas Polnik am Dienstag mitteilt, bestehen für die mit dem Antrag befasste Ablehnungskammer „keine Zweifel“ an der „Unvoreingenommenheit“ der von Witting abgelehnten Richter. Damit wird die Verhandlung am morgigen Mittwoch fortgesetzt. Der für diesen Tag vorgesehene Einstieg in die Beweisaufnahme verzögert sich jedoch. Es wird zunächst mit ausführlichen Opening Statements gerechnet, vorgesehene Zeugen wurden wieder abgeladen.

Joachim Wolbergs selbst hat für den Fall der Ablehnung des Befangenheitsantrags bereits letze Woche per Videobotschaft eine „sehr sehr lange“ Einlassung angekündigt. Weil es sich dann um ein neues Verfahren handeln würde, müsse er „alles neu erzählen“. „Alles was ich an Einlassung im ersten Verfahren erzählt habe, muss ich wieder erzählen“, so Wolbergs.

Generalstaatsanwaltschaft prüft Schöffen-Aussagen

Unterdessen ist das erste Verfahren erneut in die Schlagzeilen geraten. Regensburg-Digital hatte am Samstag öffentlich gemacht, dass ein Schöffe der (im ersten Verfahren verhandelnden) 6. Strafkammer Mitglied von Wolbergs‘ Wahlverein ist und am Rande der Aufstellungsversammlung der Brücke-Liste der Regensburger Staatsanwaltschaft unter anderem vorwarf, mehrfach gelogen zu haben. Das rief nun die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Wie der Bayerische Rundfunk heute berichtet, habe sie den Vorgang an die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg zur Kenntnis weitergeleitet. Diese wiederum prüfe die Aussagen des Laienrichters. Unter anderem den Vorwurf der Lüge.

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Kommentare (26)

  • Taxifahrer

    |

    Da bleibt einem nicht viel zu sagen, außer: Tja.

  • Lothgaßler

    |

    Auweia, da braut sich was zusammen. Wittigs Antrag, von wegen „…tiefgreifenden Besorgnis“ seines Mandanten, die Berufsrichter könnten „willkürlich urteilen…“ klingt nun unfreiwillig komisch. Wenn dieser Schöffe durch seine Plauderei mit dafür sorgt, dass dieses erste Urteil nicht rechtskräftig wird, dann danke ich ihm.
    Wolbergs will alles aus dem ersten Prozess nochmals erzählen. Nur zu, der Schöffe hat auch nur vom ersten Prozess erzählt, und es wurde überraschend interessant.

  • R.G.

    |

    @ “Joachim Wolbergs selbst hat für den Fall der Ablehnung des Befangenheitsantrags bereits letze Woche per Videobotschaft eine „sehr sehr lange“ Einlassung angekündigt.”

    Nur zu.
    Prinzipiell, wer genug Geld hat und sich recht viele Verhandlungstage leisten kann, möge alles tun, damit sein Prozess sehrsehr lange dauert.

  • Julian86

    |

    Frage zur Beschlussbegründung

    Gibt es denn über die Ablehnung des Antrags (Richterablehnung) keinen weiteren Inhalt als es gebe “… für die mit dem Antrag befasste Ablehnungskammer „keine Zweifel“ an der „Unvoreingenommenheit“ der von Witting abgelehnten Richter.”

    Hatte der Sprecher nicht auch Rechtliches der Öffentlichkeit mitzuteilen? Vielen Dank.

  • Hartnäckig

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    Frage: Kann es sein, dass durch die Plauderei des Schöffen, das Escher-Urteil nicht rechtskräftig wird ?

  • Rengsburger

    |

    Da sieht man es mal wieder. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam aber genau. Der Ingolstädter OB ist ja anscheinend noch mit einem blauen Auge davon gekommen. Na gut 2 Jahre auf Bewährung, 380.000 Euro Geldstrafe und Verlust der Pension sind auch kein Pappenstiel. Damit ist er wohl bestraft genug. Er hat ja angeblich auch Reue gezeigt und sich im Gerichtssaal die ein oder andere Träne verdrückt. :(

  • Rengsburger

    |

    Für mich stellt sich die Frage: Hat Frau Richterin Escher bemerkt oder gewußt, dass die Schöffe Wolbergs Fan ist? Oder das er gar in Wolbergs Wahlverein Mitglied ist?

    Wenn er ein anständiger Schöffe gewesen wäre hätte er doch sagen müssen ich bin befangen. Ich kann hier nicht neutral urteilen.

    Die Unterstellung die Staatsanwaltschaft lügt ist übrigens ein starkes Stück. Hat der Mann Beweise. Hat er diese Beweise Frau Escher vorgelegt?

  • Stefan Aigner

    |

    @Regensburger

    Im Artikel steht unmissverständlich, dass der Schöffe geraume Zeit NACH dem Urteil Mitglied geworden ist.

  • Rengsburger

    |

    Oh Verzeihung. Das habe ich überlesen. Den Wolbergs Wahlverein gibt es ja auch noch nicht so lange. Logisch. Aber auch nach dem Urteil sollte ein Schöffe nicht so daher plaudern. Es entsteht nun auch nachträglich der Eindruck als wäre er bei seiner Urteilsfindung nicht unvoreingenommen gewesen. Gerade vor dem aktuellen Befangenheitsantrag von Wolbergs kommt da für mich ein ganz komischer Beigeschmack dazu.

  • Heidi

    |

    @Regensburger
    Sie haben nichts überlesen, weil es so “unmissverständlich” nicht geschrieben steht.
    Wer sich mit dieser Thematik um Wolberg nicht befasst oder befasst hat, kann nicht wissen, wann “Die Brücke” gegründet wurde.

  • Stefan Aigner

    |

    @Heidi

    „ Nach einem gewissen Abstand zum ersten Korruptionsprozess ist er Mitglied geworden.“

    Sorry, wenn das zu missverständlich ist.

  • Giesinger

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.

  • Der sterbende Gallier

    |

    Wegen des Schöffen:

    Ich finde, man kann jetzt einfach mal abwarten. Die Staatsanwaltschaft weiß Bescheid und die untersuchen die Sache.

    Jetzt aber sofort zu mutmaßen, da fand im ersten Prozess eine Beeinflussung statt, geht ein bisschen weit, finde ich. Dafür gibt es doch (bisher jedenfalls) keinerlei Anhaltspunkte.

    Ich glaube auch, dass der Aigner sich auch deshalb so dagegen gewehrt hat, einen Namen zu nennen. Es ist sein Auftrag als Journalist, den Mann zu befragen. Als er ihn als Schöffen wieder erkannt hat bei dieser Brückeversammlung. Und er hat mit Sicherheit nicht damit gerechnet, dass dieser bei den Interviewfragen derart unbedachte Äußerungen abgibt. Und dann tat er ihm vermutlich sogar schon während der Fragen Leid, weil er das Übel für den Mann kommen sah.

    Aber er ist eben auch durch und durch Journalist.

    Ich kann mir seinen Konflikt sehr gut vorstellen.

    Also vielleicht einfach mal vorläufig ein bisschen Gas raus bzgl. des Schöffen. Das fände ich angebracht.

    Und wer meine restlichen Posts kennt, kann gut wissen, dass ich alles andere nur kein Wolbergs-Fan bin.

    Nur weil jemand über etwas redet, über das er nicht reden sollte, muss man nicht sofort die Super Verschwörung wittern.

  • Ehemals Student

    |

    Naja, das mit dem “Lügen” ist so eine Sache … definiert ist sowas ja als “bewusst die Unwahrheit sagen”. Und da die Staatsanwaltschaft ja bei Gericht auftritt und sagt, der Wolbergs hat dies und das verbrochen, das klagen wir an, dann haben sie ja spätestens in dem Moment damit die Unwahrheit gesagt, in dem die Richterin sagte: nö, dies und das hat er nicht verbrochen, das stimmt nicht.
    Also dass die Staatsanwaltschaft mitunter die Unwahrheit gesagt hat, scheint mir eigentlich ziemlich offensichtlich. Heikler wird’s schon bei der Frage, ob sie das wirklich bewusst gemacht hat, also wirklich gelogen hat. Oder es war ein Versehen und sie hat sich nur geirrt. Das wird sich nur schwer belegen lassen. Aber so ganz fernliegend ist der Gedanke trotzdem nicht, dass zumindest bei einzelnen Anklagepunkten auch der Staatsanwaltschaft gerade aufgrund ihrer Ermittlungstätigkeit klar geworden sein müsste, dass ihre Vorwürfe kaum haltbar sein werden. Einen Vorwurf zu erheben, den man eigentlich nicht wirklich gut und ausreichend begründen kann, den man vielmehr sogar ziemlich bezweifeln muss (und so hat das ja das Gericht offenbar in etlichen Anklagepunkten gesehen) ist zumindest etwas, was man schon als ziemlich dicht dran am Lügen betrachten könnte.

  • XYZ

    |

    Julian 86, 08.55:
    Prof. Paul Bockelmann, bei dem ich an zwei Seminaren teilnahm (Lehrstuhlinhaber nach Kirchhoff) unterbreitete einmal einen Fall mit Sachverhalt: Dieser Fall ist bereits vom BGH rechtskräftig entschieden (damals ohne BVerfG ) und sagte dazu süffisant: ” Wir wollen uns aber trotzdem um die richtige Lösung bemühen”.

  • Lutherer

    |

    Zwei nicht ganz ernst gemeinte Punkte zur Erheiterung am Morgen:

    1. Da gibt es eine Facebook-Seite da wird mittels Videobotschaften das Misstrauen gegenüber staatlichen Einrichtungen und der Legislative genährt. Hass und Häme gegenüber der Presse und der Polizei. Da muss man ja vor Ereignissen wie in Ostdeutschland bis 1989 warnen.

    2. die Aussage, man befürchte, dass die Kammer willkürlich entscheiden könne, erhält durch die Geschehnisse um den Schöffen eine gewisse Komik.

    Schönen Tag allerseits!

  • Rengsburger

    |

    Lutherer:

    Sie treffen den Nagel quasi auf den Kopf. Hass und Hähme geht nur immer von den bösen Foren Schreibern aus. Die Videobotschaften Wolbergs sind geradezu mit Liebe und Vergebung gegenüber dem Staatsanwalt und der Polizei gespickt. Gnade vom zukünftigen OB in Spe darf erwartet werden.

    Ehemaliger Student:

    Genau das ist ja das Problem. Wenn der Schöffe sagt der Staatsanwalt hat vielleicht die Unwahrheit gesagt ist das nicht vorsätzlich. Lüge ist Vorsatz und das hat der Staatsanwalt sicherlich nicht getan. Und wird ihm auch niemand nachweisen können. Ausserdem verpflichtet sich ein Schöffe einfach gar nichts über den Prozess zu sagen. Der Schöffe ist also als Schöffe absolut ungeeignet.

    Na ja vielleicht wird er ja noch Stadtrat der Brücke. Was Gott und der Wähler verhindern möge.

  • Ronald McDonald

    |

    “…damit wird die Verhandlung am morgigen Mittwoch [23.m.c.] fortgesetzt”.
    Aber wohl noch nicht die Berichterstattung darüber heute in diesem Blog; die printmediale Christine Strasser ist da schon weiter:
    https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs-nachrichten/wolbergs-spricht-voller-bitterkeit-23476-art1840879.html
    Neue O-Töne von “Uns Woli”: “So ein unverschämter Kerl!” (OStA J. Kastenmeier), “die StA … hätten sich erdreistet nach der Angebrachtheit von 850.000 EUR Wahlkampfkosten zu fragen”, “das geht die StA einen feuchten Kehricht an”.

  • XYZ

    |

    Bei dem zweiten Prozess wird es darum gehen, ob die Vorwürfe zu Parteispenden im wesentlichen dieselben sind. Der UN des IZ hat zwar einen Strafbefehl wegen Bestechung akzeptiert, aber auf Ratschlag seines RA Gauweiler. Dieser ist durch seine Haltung als einstiger Staatssekretär bekannt, ‘law and order’, nicht zuletzt durch die Polizeieinsätze der USK bei der WAA. Aussagepflicht des UN, hat ja Bestechung bestritten und nur Strafbefehl?

  • XYZ

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    Vielleicht sollten auch mal die Rechenschaftsberichte der CSU nachgelesen werden, im BAnz frei zugänglich, mit Namen der Spender bei grösseren Spenden.

  • Julian86

    |

    Der Verwaltungsjurist XYZ regt an, “Rechenschaftsberichte der CSU nachzulesen …. mit Namen der Spender bei grösseren Spenden.”

    Doch ggf. in Verbindung mit maßgeblichen Entscheidungen auf dem Immobliensektor in der Regierungszeit Schaidingers von 1996 bis 2014 oder?

    Wer hat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, diesen “Markt”, der sei Jahrzehnten Regensburg “Entwicklungspolitik” auszumachen scheint, zu skannen, das Unterste nach oben zu kehren, um “die Lage” zu erkennen, auf der Neues, Zweifelfreies, und Transparentes aufzubauen ist?

    Eine Politik, die über die Jahre geschwiegen und weggeschaut hat und glauben mag, unterm Teppich sei noch Platz, man möge zum Alltag übergehen, welche Legitimation haben deren Verfechter, wieder 2020 in den Stadtrat gewählt zu werden?

    Ist es nicht an der Zeit, die Spreu vom Weizen zu trennen?

    Herkunft:
    Mt 3,12 [Johannes der Täufer über Christus]: “Schon hält er die Schaufel in der Hand; er wird die Spreu vom Weizen trennen und den Weizen in seine Scheune bringen; die Spreu aber wird er in nie erlöschendem Feuer verbrennen.”

  • Mr. B.

    |

    Julian86 -zu Ihrer Aussage:

    “Eine Politik, die über die Jahre geschwiegen und weggeschaut hat und glauben mag, unterm Teppich sei noch Platz, man möge zum Alltag übergehen, welche Legitimation haben deren Verfechter, wieder 2020 in den Stadtrat gewählt zu werden?
    Ist es nicht an der Zeit, die Spreu vom Weizen zu trennen?”

    Genau das ist es, ein Pöstchen, für den großen Meister alles einfach abnicken, damit das große Geld ungestört und nach außen legitimiert arbeiten kann (wohl ausgehandelt in geheimen Sitzungen-damit die dumme Öffentlichkeit nichts erfährt)! Große Gewinne für die Bauunternehmer (sie haben es sich ja schließlich was kosten lassen), ein wenig oder mehr für so manchen Entscheider! Die Gesamtzeche zahlen dann andere!
    Hoffentlich erkennen das System nicht alle Wählerinnen und Wähler, denn sonst werden manche Parteien mit ihren Kandidaten ganz schön in Bedrängnis kommen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass zur nächsten Wahl nur die beteiligten Reichen und die Abstauber (die werden sicher gehen) gehen.
    Ich glaube, das Demokratie etwas anderes ist!

  • XYZ

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    Julian heute 07.22: soweit ich das überblicke wurden in den Rechenschaftsberichten der CSU, die an vierter Stelle rangiert, nur ausgewählte Partei-Untergliederungen wie etwa Garmisch-Partenkirchen aufgenommen und Regensburg fehlt, die CSU ist ja eine Landespartei. Bei meiner weiteren Recherche endete der browser bei Seiten 203 ff. von 2014, Datenkapizität erschöpft.

  • XYZ

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    Zu Julian 86 heute 07.22:
    Die baurechtlichen Entscheidungen des OB a.D. Schaidinger wurden strafprozessual nicht nachgeprüft, aber die des suspendierten OB’s: heraus kam nichts, noch nicht rechtskräftig.
    War bei der fundamentalen Unkenntnis der StA nicht anders zu erwarten.
    Es geht nur noch um Parteispenden, Abgeordnete dürfen sie jederzeit annehmen aber kommunnale Wahleamte nur zu Wahlzeiten. So die bisherige RSpr. des BGH/St.

  • XYZ

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    Julian 86 heute 07.22:
    Die bauplanungs- und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen des OB a.D. Schaidinger wurden strafpressozual nicht nachgeprüft, aber die des suspendierten OB’s.
    Schied bei ersterem ohne Anklage aus, beim zweiten kam wegen fundamentaler Unkenntnis der StA erst mal rein gar nix heraus, Urteil wartet auf BGH.
    Hat seine historischen Hintergründe, von den Krupp’schen Kanonen bis zur vereinigten Metallindustrie von Flick, allseits Spenden. Aber schiesst man da bei den Spenden in R nicht eher mit Kanonen auf Spatzen?

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drin