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Sozialamt und Jobcenter als Futterstelle für Miethaie

Burgweintinger Mietskaserne steht zum Verkauf

3,4 Millionen verlangt Karlheinz Dorfner für das Ex-Puff in Burgweinting. Scrennshot: Immobilienscout24.de

Jahr für Jahr sind die Ausgaben für die Grundsicherung beim Sozialamt und beim Jobcenter der Stadt Regensburg stark gestiegen. Profitiert haben davon allerdings im wesentlichen nicht die Grundsicherungsempfänger, sondern Vermieter, die sogar über das rechtlich zulässige hinaus den Steuerzahler abkassieren. Der Stadt ist dies offenbar gleichgültig.

Von Otmar Spirk

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Ein bezeichnendes Beispiel, wie sehr die Stadt Regensburg Großvermieter seit vielen Jahren gefüttert hat, ist das Dorfner-Haus in der Obertraublinger Straße 26/ 26 a in Burgweinting. Wir haben mehrfach darüber berichtet. Eigentümer Karlheinz Dorfner hat nun selbst die Zahlen geliefert, welcher Reibach hier – auf Kosten des Steuerzahlers – gemacht wurde und wird.

Durchschnittsmiete: 22,22 Euro pro Quadratmeter

Aktuell möchte Dorfner sein Doppelhaus für 3,4 Millionen Euro verkaufen und hat es detailliert ausgeschrieben: Mit 48 „Apartments“ im Doppelhaus, die insgesamt 900 Quadratmeter Wohnfläche haben, erziele er pro Monat 20.000 Euro an Miete, heißt es in der Anzeige auf Immobilienscout24.de – 240.000 Euro im Jahr. Das sind umgerechnet 22,22 Euro pro Quadratmeter für kleine Zimmer in einem Altbau, in dem es pro Flur ein Klo und eine Dusche gibt. Die Bewohner und Bewohnerinnen sind in der Regel Grundsicherungsempfänger, die Miete zahlt also die Stadt, sei es über das Sozialamt, sei es über das städtische Jobcenter. Und zwar direkt an Dorfner, damit diesem nicht etwa durch zahlungsunwillige oder über die Zustände im Haus frustrierte Mieter Geld entgeht.

Um die Verwaltungskosten minimal zu halten, hat Dorfner Fest-Mietpreise – „alles inklusive“ – in den Mietverträgen vereinbart. Es gibt also keine Abrechnung für Nebenkosten, Heizung und Strom. Dorfner bekam und bekommt für minimalen Aufwand immer gleich viel – und die Stadt zahlt und zahlt und zahlt.

Städtischer Haushalt: Die Unterkunftskosten steigen stetig 

Wie hoch sind die städtischen Ausgaben für die „ Kosten der Unterkunft und Heizung“ im Bereich der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“? Dem „Vorbericht zum Haushaltsplan 2018“ der Stadt ist zu entnehmen, dass „insbesondere“ für die Unterkunftskosten 2016 eine Summe von 19,2 Millionen, 2017 von 21,4 Millionen ausgegeben wurde. Für 2018 wurden 21,9 Millionen Euro angesetzt – und das, obwohl 2017/ 18 die Arbeitslosenzahlen stark gesunken sind. Der „geschätzte Mehrbedarf für die Kosten der Unterkunft“, so schreibt die Stadtverwaltung, betrage also für 2018 eine halbe Million Euro. 

Für den Bereich der Grundsicherung wegen Alter und Erwerbsunfähigkeit (außerhalb von Einrichtungen) finden sich im städtischen Vorbericht für 2018 keine konkreten Zahlen zu den Kosten der Unterkunft. Allerdings steigen hier die Ausgaben im Vergleich zu 2017 mit 11.750.000 auf 12.700.000 Euro (Ansatz) für 2018 – also um eine Million Euro binnen eines Jahres. Auch hiervon dürfte ein Großteil für Mieten draufgehen.

Während man beim Jobcenter beim Mietvertragsschluss immerhin dem Vermieter noch eine Vermieterbescheinigung abverlangt, in der die Größe der Wohnung und weitere Angaben zum Haus abgefragt werden, erhebt das Sozialamt der Stadt nicht einmal diese Daten vom Vermieter. Ebenso wie beim Jobcenter ist auch beim Sozialamt die Übernahme der Mietkosten nicht abhängig von der Wohnungsgröße – sofern sie nur unter 50 Quadratmeter für eine Person liegt – sondern nur davon, ob es sich noch um – von der Stadt definiert – „angemessene Mieten im unteren Preissegment“ handelt. Dann wird ohne Nachfrage einfach bis zur Obergrenze gezahlt.

455 Euro für 14,4 Quadratmeter

Im bereits berichteten Fall des schwerbehinderten Rentners Gustav L., den Dorfner an die Luft gesetzt hatte, heißt dies: Er wohnt seit 2011 im Dorfner-Haus. Er zahlte dort für ein Zimmer von 14,4 Quadratmetern Größe laut Mietvertrag seit Einzug einen Festpreis von 455 Euro – über 30 Euro pro Quadratmeter. Richtiger gesagt: Das Sozialamt und damit der Steuerzahler haben diese Miete gezahlt.

Dass hier konstant rechtswidrig überhöhte Mieten abkassiert wurden, hatte und hat die Stadt Regensburg offenbar noch nie interessiert – während gegenüber den Grundsicherungsempfängern selber jeder Euro Leistung auf seine Berechtigung geprüft wird und gegebenenfalls bis hin zum Sozialgericht darüber gestritten wird.

Jobcenter sieht keinen Mietwucher

regensburg-digital hat das Jobcenter wie auch die Stadt durch eine Anfrage auf die überhöhte Mieten explizit aufmerksam gemacht. Vom Jobcenter kam die erstaunliche Antwort, dass kein Mietwucher vorliege. Die Frage, ob nicht jedenfalls eine rechtswidrige Mietpreisüberhöhung – also mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel –vorliege, wurde gar nicht geprüft.

Es verwundert daher nicht, dass die Stadt laut eigener Auskunft in den letzten drei Kalenderjahren kein einziges Verfahren nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz –Mietpreisüberhöhung – eingeleitet oder Mietwucher zur Strafanzeige gebracht hat. Nebenbei bemerkt wäre die Stadt sogar berechtigt, rückwirkend rechtswidrig überhöhte Mieten zurückzufordern, so § 9 Wirtschaftsstrafrecht.

Klo und Dusche für fünf Mieter im Dorfner-Haus.

Den Mietern im Dorfner-Haus kann man angesichts dieser Tatenlosigkeit nur Glück –oder einen guten Rechtsanwalt – wünschen. Der Verkauf eines Hauses ist zwar kein Kündigungsgrund – aber Dorfner oder ein neuer Kapitalanleger werden da möglicherweise kreativ sein. Und von der Stadt Regensburg haben diese Bürger und Bürgerinnen hier offenbar keine Hilfe zu erwarten.

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Kommentare (13)

  • eingeborener

    |

    Wie viele Geringverdiener sind durch die städtische Politik, für kleine Wohnungen geringer Qualität ungeprüft rechtswidrig überhöhte Mieten zu zahlen, überhaupt erst in die Abhängigkeit von Hartz 4 Leistungen getrieben worden, ? Zu sehen, dass die Stadt für jedes kleine Loch Höchst Preise zählt, ist ja wohl für Großvermieter geradezu eine Aufforderung zum Rechtsbruch

  • uwe

    |

    Mir fehlen die Worte. Die Amanns (ihr habt ja schon darüber berichtet) machen es seit Jahren ja genauso. Alles geht zu Lasten der sozial Schwachen. Thema Stadt: mal wieder passiert nichts, mal wieder reden sich die Vorgesetzten raus

  • habbakuk

    |

    Würden diese Mieten nicht durch die Stadt (bzw. Städte) für Bedürftige übernommen, hätten diese oft nicht mal so ein Loch zum wohnen. Bei der derzeitigen Marktlage wird kaum ein Vermieter eine entsprechend große und halbwegs modernisierte Wohnung zum Sozialsatz vermieten. Kling traurig, ist aber so.

    Der im Artikel angesprochene Bau wird nach Verkauf sowieso abgerissen und durch einen lukrativeren Neubau – mit neuen, solventeren, Mietern – ersetzt. Alles was einigen bleibt ist somit die Freude, dass der bisherige Vermieter mit dem Objekt nicht mehr am Staat verdient – den Mietern ist damit nicht geholfen.

  • susi wong

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    3,4 Mill erscheint mir für Regensburg-Burgweinting Verhältnisse äußert preiswert, zumal diese Gebäude bereits eine große (Presse-) Geschichte vorweisen kann.
    Vergleichbar vielleicht nur mit dem Adlerhorst an der Donau.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Der Besitzer ahnt wohl schon, welches Ungemach ihm drohen könnte. Sperrt die Stadt nur ein Drittel der Wohnfläche oder lassen sich nur noch angemessene 15 €/m² erzielen ist das Gebäude schon zu teuer. Also schnell weg damit.

  • Lothgaßler

    |

    @habbakuk:
    Der Sachverhalt ist deshalb so interessant und empörend, weil die Stadt bzw. das Jobcenter in einem anderen Fall (Umzug eines Hartz-IV-Empfängers) eine “marktübliche” Miete (für ein 22 qm Single-Apartment) nicht übernehmen wollte, weil dort aus Sicht des Jobcenters gegen die Mietpreisbremse verstoßen wurde.
    „Nachdem der uns nachgewiesene Mietpreis von 330 Euro inklusive Heizung und Nebenkosten gegen die seit 01.08.2015 gültige Mietpreisbremse verstößt, wird dem Umzug in diese Wohnung nicht zugestimmt.“
    https://www.regensburg-digital.de/die-mietpreisbremse-schuetzt-das-jobcenter/02102017/
    Nun sind Mieterhöhungen und Mietwucher zwei paar Schuhe, aber in der Sache geht es doch darum, dass die mit Sozialleistungen beauftragten Institutionen scheinbar mit mehrerlei Maß messen und im Zweifel zu Lasten des Sozialleistungsempfängers entscheiden, scheinbar aber nie zu Lasten jener, welche Notlagen durch überhöhte Preise ausnutzen. Ein strukturelles und moralisches Problem, welches öffentlich gemacht und gelöst werden muss.

  • Joachim Datko

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    Sicherlich kann man in so einer Situation als Vermieter gut verdienen. Man sollte als Kritiker allerdings nicht nur die hier angegebene “Miete” betrachten, sondern fairerweise auch die Kosten einkalkulieren.

    Zitate:
    “[…] „alles inklusive“ – in den Mietverträgen vereinbart. Es gibt also keine Abrechnung für Nebenkosten, Heizung und Strom.”
    “Er zahlte dort für ein Zimmer von 14,4 Quadratmetern Größe laut Mietvertrag seit Einzug einen Festpreis von 455 Euro – über 30 Euro pro Quadratmeter. Richtiger gesagt: Das Sozialamt und damit der Steuerzahler haben diese Miete gezahlt.”

    Nach den Informationen aus dem Artikel müsste man:

    – von der “Miete” die Nebenkosten (Betriebskosten) abziehen, die der Vermieter weitergibt.
    – die Kosten der Möblierung, falls vom Vermieter gestellt, berücksichtigen.
    – die angegebene Quadratmeterzahl anteilig um Bad/WC und Innenflur der Wohnung erhöhen, um die Gesamtgröße zu erhalten.
    Habe ich recht?

  • eingeborener

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    @ Datko, warum spekulieren Sie ? Der Dorfner hat 25,25 EUR als Mieteinnahme pro qm angegeben. Das dürfte ja wohl die erzielte Grundmiete sein, sonst wäre das Irreführung der potentiellen Käufer.
    Sie rechnen doch so gerne: Gehen Sie doch mal in die Miet-erhöhungs-spiegel der Stadt seit 2011 und rechnen Sie uns aus, welche Miete da bei den angegebenen Daten (von Möblierung habe ich nichts gelesen) pro Jahr nach dem Mietspiegel noch zulässig gewesen wären.

  • semmeldieb

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    @ Dateko: nein.

  • VM

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    ***Bei der derzeitigen Marktlage wird kaum ein Vermieter eine entsprechend große und halbwegs modernisierte Wohnung zum Sozialsatz vermieten. ***

    Klingt unromantisch, ist aber so!

  • Piedro

    |

    “Während man beim Jobcenter beim Mietvertragsschluss immerhin dem Vermieter noch eine Vermieterbescheinigung abverlangt…”

    Immerhin? Das ist rechtswidrig. Zum einen wird das Sozialgeheimnis vereletzt, kein Leistungsberechtigter muss Dritten seinen Leistungsbezug mitteilen. Zum anderen werden alle erforderlichen Daten über das entsprechende Formblatt bei Antragstellung erhoben. Außerdem hat der Leistungsberechtigte keinen Einfluß darauf ob ein Vermieter sowas ausfüllt, und das JC hat keinen Anspruch darauf, dass jemand diese selbstgestricten Formulare unterzeichnet.

    Die Datenschutzbeauftragen des Bundes wie der Länder äußern sich hierzu seit Jahren glasklar: Vermieterbescheinigung ist eine unerlaubte Datenerhebung.

  • Piedro

    |

    @Joachim Datko
    “– von der „Miete“ die Nebenkosten (Betriebskosten) abziehen, die der Vermieter weitergibt.
    – die Kosten der Möblierung, falls vom Vermieter gestellt, berücksichtigen.
    – die angegebene Quadratmeterzahl anteilig um Bad/WC und Innenflur der Wohnung erhöhen, um die Gesamtgröße zu erhalten.
    Habe ich recht?”

    Jain. Nebenkosten sind ein ganz normaler Tei der Miete, ob pauschal vereinbart oder normal umgelegt und nachgewiesen.
    Möblierung könnte berücksichtigt werden, allerdings dürfte es sich hier um Sperrmüllqualität handeln. Aber auch so ist der m²-Preis nicht gerechtfertigt.
    Wird bei Ihnen der Hausflur auch in den gemieteten Wohnraum eingerechnet? Dann sollten Sie das ändern, man zahlt keie Miete für den Hauflur.

  • Lothgaßler

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    @Joachim Datko:
    In gewisser Weise haben Sie schon Recht damit, dass die Nebenkosten zu berücksichtigen sind. Aufgrund der geringen Zimmergröße und der nicht im Zimmer vorhandenen Waschmöglichkeiten muss aber davon ausgegangen werden, dass diese Nebenkosten (Warmwasser, Heizung, Strom, Müll) nicht besonders hoch ausfallen werden. Zudem spart der Vermieter ja auch, wenn er keine zusätzlichen Zähler für Strom/ Wasser/ Gas betreiben und abrechnen muss. Die paar Möbel (als Bestandteil der Mietsache) können vermutlich sofort oder binnen weniger Jahre steuerlich wirksam abgeschrieben werden (das gehört auch zur Wahrheit). Genauso wird das “Abwohnen” von einem Vermietungsprofi eingepreist und womöglich wurden dafür steuerlich wirksame Rückstellungen gebildet. Herr Datko, Sie dürfen davon ausgehen, dass der Vermieter weiß wie mans macht bzw. beraten wird.
    Zudem: Gemeinschafts-WC und -Bad wirken sich idR. eher negativ auf die zu erzielende Miete aus.

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drin