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"...von meiner Unschuld überzeugt..."

Joachim Wolbergs – linguistisch betrachtet

Joachim Wolbergs: „Solange ich von meiner Unschuld überzeugt bin, werde ich nicht zurücktreten.“ Foto: Staudinger

Joachim Wolbergs: „Solange ich von meiner Unschuld überzeugt bin, werde ich definitiv nicht zurücktreten.“ Foto: Staudinger

Wer etwas äußert, hat immer die Wahl: Man kann ein und die selbe Sache auf unterschiedliche Weise formulieren. Vordergründig feine sprachliche Unterschiede können mitunter beachtliche Mengen heterogener Informationen erzeugen. Deshalb lohnt es es sich für Bürgerinnen und Bürger durchaus, ganz genau hinzuhören und sich zu fragen: Was hat sie oder er denn da eigentlich genau gesagt und tatsächlich ausgedrückt?

Von Dr. Hermann Sottong

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Nehmen wir als Beispiel aus dem Nahbereich des politischen Lebens ein Zitat unseres aktuellen Regensburger Oberbügermeisters. Angesichts der Konfrontation mit möglichem Fehlverhalten und Fakten, die zumindest Zweifel an seiner politischen Klugheit aufkeimen lassen, äußerte sich Joachim Wolbergs Medienberichten zufolge mit der schönen Formulierung:

„Solange ich von meiner Unschuld überzeugt bin, werde ich definitiv nicht zurücktreten.“

Als Reaktion auf die Demissionsforderungen des politischen Gegners strahlt das erst einmal Standhaftigkeit aus, ja fast Charlton Heston-mäßige Entschlossenheit: Only out of my dead cold hands!

Es gibt nur eine Instanz, die über Schuld und Unschuld entscheidet…

Weitaus spannender ist allerdings der Teil der Botschaft, der sich mit den Bedingungen eine denkbaren Rücktritts und damit der Frage nach „Schuld“ bzw. „Unschuld“ beschäftigt. Denn hier sagt Joachim Wolbergs eindeutig, dass es in seiner Welt nur eine einzige Instanz gibt, die über all das – Schuldfrage und Rücktritt gleichermaßen – entscheidet: Nämlich er selbst. Seine Überzeugung allein ist es, auf die es dabei ankommt und nicht etwa die der CSU (was durchaus verständlich ist), aber auch nicht die der Öffentlichkeit oder der Wählerinnen und Wähler (was schon nachdenklicher stimmt), von anderen Institutionen ganz zu schweigen.

Dabei gilt es sich klar zu machen, dass die Äußerung „Solange ich von meiner Unschuld überzeugt bin…“ deutlich verschieden ist von einem Satz, der da zum Beispiel lauten könnte „Da ich weiß, dass ich unschuldig bin…“ oder schlicht „Weil ich unschuldig bin…“. Selbst ein trockenes: „Solange mir kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann…“ würde noch auf eine Realität Bezug nehmen, die er mit allen anderen teilt und die für Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen beobachtbar wäre wie für den OB selbst.

“Ihr müsst in der Sache eben an mich glauben!”

Stattdessen bezieht er sich auf ein mentales Konstrukt, nämlich die eigene innere Überzeugung. Der Oberbürgermeister referiert in der Causa Spendenaffäre auf sich selbst als psychisches System – und in so etwas kann man ja bekanntlich nicht hineinschauen. Also lautet die Botschaft an die Adresse seiner Anhänger und einstigen Wähler letztlich: “Ihr müsst in dieser Sache eben an mich glauben!” So wie die politische Kultur sich heute darstellt, kann man es durchaus bedauern, wenn ein bis dahin durchaus aufgeklärt wirkender Politiker einen derartigen Beitrag zur Beförderung des unheilvollen Trends zum post-faktischen Argumentieren liefert.

Wer auf seine innere Überzeugung hinsichtlich einer Schuldfrage verweist, macht zudem zwischen den Zeilen eine zweite Ebene der Beurteilung und damit ein sehr großes Fass auf. Unausgesprochen wird mit einer Berufung auf die eigene Unschuldsüberzeugung immer auch die Unterscheidung von Legalität und Legitimität herbeizitiert. Die eigenen ethisch-moralischen Prinzipien, so wird suggeriert, könnten einem wichtiger und gewichtiger erscheinen als die geltenden Regeln.

Höchst individuelle moralische Maßstäbe

Die Überzeugung von der eigenen Unschuld ist ja die kleine Schwester eines guten Gewissens. Und das wiederum entsteht ja aufgrund höchst individueller moralischer Maßstäbe oft auf wundersame Weise auch bei solchen, deren Fehlverhalten öffentlich sichtbar geworden ist. Ein Helmut Kohl hat das im Zusammenhang mit der CDU-Parteispendenaffäre mustergültig vorgeführt und konsequent sein eigenes Wertesystem über das geltende Regelsystem gestellt. Anzeichen dafür, dass er sich subjektiv schuldig gefühlt hätte, waren bis zuletzt nicht an ihm wahrzunehmen. Sollte der Regensburger Oberbürgermeister mit seinem Verweis auf seine subjektive Unschuldsüberzeugung am Ende etwa auch auf eine Argumentation abzielen, die sich auf „höhere“ Zwecke und Ziele beruft?

Es ist jedenfalls sehr zu hoffen, dass wir, was das Regensburger Parteispenden-Biotop angeht, bald von Glaubensfragen erlöst und statt dessen mit belastbaren Informationen versorgt werden. Und da dies der politischen Klasse in der Stadt nicht gelingen will, wird die Bürgerschaft am Ende doch auf die Arbeit der Justiz und Teilen der Presse angewiesen sein.

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Kommentare (22)

  • Christian

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.

  • Lothgaßler

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    Wahrscheinlich ist dem OB hier ein Satz rausgerutscht, den er so nicht mehr sagen würde. Dergleichen Wortwahl wenden (vermeintlich) Mächtige immer wieder gerne an. Dahinter steckt noch etwas mehr:
    1) Die Überzeugung der eigenen Unschuld stützt sich auf “Herrschaftswissen”. Der OB weiß also mehr, als er uns und anderen sagen darf bzw. will. Das will er uns wissen lassen.
    2) Seine Überzeugung ist die des Regenten, und dessen Gefolge muss diese als die ihre annehmen. Ein allseits beobachtbares Verhalten im politischen Betrieb.
    3) Eigene Schuld kann der OB derzeit nicht erkennen. Was andere bisher zur Sache geschrieben haben, das hat bei ihm zumindest nicht zu Schuldgefühlen und Selbstzweifel geführt.
    In der Gesamtschau macht unser OB nun nichts anderes als viele andere Politiker vor ihm. Möge ein politischer Freund ihm allseits zuflüster: Bedenke mein OB, dass deine Macht nur auf Zeit verliehen ist.

  • Hans

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    Also in der sAche mal wieder nichts Neues ^^

  • Matthias B.

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    Frage: Wer ist Dr. Hermann Sottong? Linguistiker? Semiologe?
    Eine sehr aufschlussreiche Analyse!

    Dann: Der Zusatz des OB in seiner virtuellen Neujahrsansprache, er werde Regensburg verlassen, sollte er verurteilt werden …
    Können sich bayerische OBs den Knast aussuchen, in dem sie einsitzen müssen? Gibt es hier eine Regelung, die Anwendung finden kann?

  • Musonius

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    @Lothgaßler: Interpretieren Sie da nicht einiges in die Aussage des Herrn OB rein (“Herrschaftswissen”, “Überzeugung des Regenten” etc.)? Bei aller Vorliebe für derartige intellektuelle Ergüsse – könnte er nicht einfach das gesagt habe, was er auch gemeint hat? Will heißen, er tritt nie zurück, weil er selbst nie von seiner Schuld überzeugt ist – auch wenn’s Staatsanwalt und Strafrichter anders sehen?

    Das Einzige, in dem Wolbergs wirklich gut ist, ist doch seine Rhetorik. Dann rutscht aber ein solcher Satz nicht einfach raus.

  • Rentnerin

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    Herr Wolbergs hat die Sache der Intrigen bisher bestens gemeistert und wird auch das Ende gut überstehen.

    Ich wünsche ihm alles Gute.

    Selbst bin ich auch von seiner Unschuld überzeugt und hoffe, dass er sein Wissen über die jahrelange Agigation der CSU einmal preisgibt.

    Vielleicht bedauern es dann viele, ihn so lange vor sich hergetrieben zu haben.

    Ich hoffe auch, dass die Bürger, vor allem die jüngeren, daraus lernen, zu welchem Schmutz und Dreck der Neid der CSU in dieser Stadt geführt hat.

    Sehr schlimm finde ich, dass die einzige grossse Zeitung in dieser Stadt so gewöhnlich agiert.

  • christian

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    @ Rentnerin
    Wie können sie angesichts der erdrückenden Beweislage von Agitation (schreibt man übrigens so) seitens der CSU sprechen. Kamen doch die Hinweise welche den Anfangsverdacht begründeten und die Strafermittlungsbehörden ihre Arbeit beginnen ließen aus lokalen SPD Kreisen.
    Ich bin weit davon entfernt als CSU – nah zu gelten. Genau genommen sind mir alle Parteien suspekt. Jedoch habe ich ein festes Koordinatensystem. Dieses hat seinen Ursprung in den geltenden Gesetzen.
    Nach allem was man der Presse entnehmen konnte und auch nicht mehr bestritten wird (gestückelte Spenden kurz unter Rechenschaftsschwelle von wiederkehrenden Vertragspartnern der Stadt Regensburg) ist aus meiner Sicht der Straftatbestand der Vorteilsnahme bereits erfüllt. Denn es muss nach geltender Rechtsprechung nicht nachgewiesen werden dass der Annehmende tatsächlich einen Vorteil erhalten hat.
    Mich erschreckt dass sie alle Sachverhalte beiseite wischen nur weil sie anscheinend Anhänger der Partei von Hr. Wolbergs sind. So nach dem Motto sich immer entrüstet geben wenn der politische Gegner derartige Rechtsübertretungen begeht aber bei der eigenen Couleur die schützende Hand drüber halten.
    Was unterscheidet sie eigentlich von der Haltung der Strauß – Streibl – Stoiber – Amigos?
    Ist denn die Strafbarkeit solcher „Systeme“ von der Parteifarbe abhängig?

    Ich könnte noch verstehen wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt von „Unschuldsvermutung“ etc. sprechen. Denn diese gilt natürlich für Hr. Wolbergs.
    Allerdings bringen sie nicht ein Argument weshalb es sich hier um eine Schmutz- oder Neidkampagne handelt. Gab es denn keine gestückelte Spenden von IZ, Tretzel etc.?
    Vielleicht lassen sie mich an ihrem anscheinend vorhandenen Insiderwissen profitieren.

    Nur der Form halber noch nachgeschoben:
    Sollten die Beweise gegen die CSU Regensburg Ermittlungen begründen so sind diese selbstverständlich mit der gleichen Konsequenz und Akribie zu führen.

  • Mr. T

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    Vielleicht noch als Zusatz zu christians vorherigen Post:

    Gemäß § 25 Abs. 2 Parteiengesetz dürfen die politischen Parteien keine Spenden annehmen von Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.

    Und genau hier liegt das Problem. Wolbergs hätte die Spenden von den Immobilienfirmen nie annehmen dürfen. Die Spenden sind direkt bei ihm angekommen. Er hat gewusst, dass die Geschäfte dieser Unternehmen direkt von Entscheidungen der Stadt Regensburg abhängen, die er und seine Parteigenossen federführend treffen.
    Ansonsten halte ich es mit Rentnerin und hoffe, dass der politische Gegner (der das korrupte System geschaffen hat) nicht zu viel Vorteil aus der Affäre ziehen kann.

  • hf

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    @Mr T. : Ich habe auch schon an Politiker gespendet. Und ganz natürlich habe ich mir einen politischen Vorteil davon erwartet – nämlich dass jene Politiker eine vernünftige Politik machen.
    Der Gesetzestext, den Sie da zitieren sagt alles und nichts. Genauso wie diese peinlich-aufdringliche Eigenwerbung eines nicht näher bekannten Unternehmensberaters übrigens. Leeres Geschwurbel. Nix Neues.

  • Mr. T

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    hf, haben die Politiker, an die Sie gespendet haben, Entscheidungen getriffen, die Sie direkt betroffen haben? Also direkt Sie und nicht Sie als Teil der Bürgerschaft?
    Wenn die Bauträger sich mit den Spenden an Wolbergs nur erhofft hätten, dass sie damit eine Wende zu einer besseren Politik fördern, hätten sie nicht gleichzeitig auch an die CSU gespendet. Die wurden aber auch entsprechend geschmiert, aber auf Grund ihrer geringeren Erfolgschancen mit entsprechend weniger Geld.
    Der Gesetzestext ist allerdings wirklich viel zu schwammig. Aber dafür kann ich nix. Ich hab ihn weder eingebracht noch abgenickt.
    Das einzige, was Wolbergs retten kann – und das hoffe ich sogar – ist, dass er bei jeder Entscheidung pro der Großspender auch den geringsten Verdacht auf Vorteilsgewährung ausräumen kann.

  • Brenner

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    @hf: Zu Ihren Parteispenden: Würden Sie uns verraten, wieviel Prozent eines Nettomonatseinkommens Sie da pro Jahr in etwa gespendet haben?

  • Bernd

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    Oh oh, die MZ spricht von Verhaftung. Gerade eben.

  • Musonius

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    Laut MZ soll er heute zusammen mit Tretzel und Wild verhaftet worden sein – bei genauer semantischer Betrachtung seiner Aussage ist das aber nach wie vor kein Rücktrittsgrund, weil er ja nach wie von von seiner Unschuld überzeugt sein dürfte.

    Blöd nur für die Stadtverwaltung, wenn ein möglicher Haftbefehl nicht gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wird. Dann müssen die städtischen Beamten für Unterschriften des OB ja in den Knast rein.

  • Angelika Oetken

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    Wie ist denn der Aleppo-Vergleich, den Franz Rieger im Dezember zog, unter linguistischen Gesichtspunkten zu beurteilen?

  • christian

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    Der nächste Schritt dürfte sein dass Wolbergs seinen Rücktritt erklärt.
    Nur bei ihm bin ich mir da nicht so sicher dass er dies tun wird.
    Somit wird es dann unausweichlich sein ein vorläufiges Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.

  • Angelika Oetken

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    Bis wohin würde die ganze Immobiliensache im Falle eines Amtsenthebungsverfahrens eigentlich zurückverfolgt?

  • Adept

    |

    Laut Infos aus dem BR – Radio wird wohl Schaidinger der nächste Kandidat sein.

    Hut ab vor den Statsanwälten !

    Die korrupten Politiker sollten samt und sonders auf die Knie vor der hart arbeitenden Bevölkerung.
    Jeder brave Familienvater, der täglich zur Arbeit fährt und Ordnung um sich schafft, ist eher als Bürgermeister geeignet als diese Parteienvertreter.

    Die Parteien sind die Totengräber aller Aufrechten. Leider hat die Mehrheit der Berichterstatter in den Medien dafür keinerlei Blick.

  • Das Volk

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    Der nächste Landtagsabgeordneter der AFD für die Oberpfalz heißt ,,Bora Ataman,,es wird Zeit für eine neue Politik Kurs in Bayern.

  • Mr. T

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    Er ist wieder da

  • MiReg

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    Ich habe diesen Beitrag von Dr. Hermann Sottong gerade erst entdeckt.

    WoW! Er ist grandios, brillant!

    Danke dafür.

  • Alfred Meier

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    Anlässlich der Haftentlastung Wolbergs hat die Regensburger Staatsanwaltschaft nach 8-monatigen Ermittlungen erklärt, dass sie immer noch nicht wisse, ob sie am Ende (“voraussichtlich Mitte des Jahres”) Anklage erheben oder das Verfahren einstellen werde. Da fragt man sich natürlich, ob die vorläufige Dienstenthebung Wolbergs durch den Generallandesanwalt nicht etwas voreilig war.

  • Alfred Meier

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    Die Regensburger Staatsanwälte ermitteln nun schon länger als ein Jahr. Jetzt wird die Entscheidung, ob Anklage erhoben oder das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, einem recherchierenden Journalisten für Juli/August in Aussicht gestellt. Diese Auskunft steht im Widerspruch dazu, dass die Staatsanwaltschaft schon vor einem halben Jahr “dringenden Tatverdacht” festgestellt hat. Das hatte damals einschneidende Konsequenzen: Wolbergs wurde in Untersuchungshaft genommen und vorläufig des Dienstes enthoben. Dringender Tatverdacht reicht allemal für eine Klageerhebung. Warum wissen die Staatsanwälte trotzdem immer noch nicht, ob sie Anklage erheben müssen? Ist der Tatverdacht vielleicht doch nicht so dringend ?

    Ich habe mich deshalb an den bayerischen Justizminister Pausback, dem Dienstvorgestztem der bayerischen Staatsanwälte, mit der Bitte gewandt, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, womit seine Staatsanwälte den “dringenden Tatverdacht” gegen Wolbergs begründet haben.

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drin