Tennessee Eisenberg: Landtagsanhörung ohne Ergebnis
„Fakt ist: Es muss geschossen werden, bis die Gefahr beseitigt ist.” Mit diesem Satz nimmt der Landesvorsitzende der bayerischen Polizeigewerkschaft Hermann Benker die beiden Schützen im Fall Tennesssee Eisenberg in Schutz. Am 30. April war der Student bei einem Polizeieinsatz in Regensburg erschossen worden. Dabei schossen zwei Polizeibeamte ihre Magazine leer. Die Ermittlungen dauern an (links im Bild: Transparente in der Regensburger Innenstadt: 12 Kugeln – 12 Fragen).
Die beiden Beamten hätten genau das gemacht, was polizeiliche Einsatztrainer im Unterricht vermittelten, erklärte Benker kürzlich gegenüber dem ZDF-Magazin Mona Lisa. In der Vergangenheit hatte Benker die Versetzung der beiden Polizisten in den Innendienst als „Vorverurteilung” kritisiert. Angesichts der laufenden Ermittlungen müssten die Beamten weiter ihren Dienst wie bisher ausüben dürfen, so die Haltung der Polizeigewerkschaft. Das war Ende Juli. Abgeschlossen sind die Ermittlungen nach wie vor nicht.
Die Regensburger Staatsanwaltschaft prüft seit mittlerweile drei Wochen das 29 Seiten starke Privatgutachten, das von der Familie in Auftrag gegeben wurde. Der Münsteraner Rechtsmediziner Bernd Karger kommt darin zu dem Schluss, dass Eisenberg die tödlichen Treffer erst am Ende des Polizeieinsatzes erlitten hat. Abgesehen vom Schützen und Eisenberg befand sich kein weiterer Polizeibeamter mehr im Haus. Der Schütze stand an der offenen Eingangstür, von wo aus er dem Studenten vier Mal in die Brust schoss. Der 24jährige war zuvor bereits acht Mal getroffen worden. Bei dem Schützen handelt es sich um einen Polizeibeamten mit Spezialausbildung in Selbstverteidigung, der fast sechs Jahre lang bei der Spezialeinheit USK Dienst getan hatte.
Heute (Mittwoch) Vormittag hat der Innenausschuss des bayerischen Landtags sich zum wiederholten Mal mit dem Fall befasst. Die Grünen fordern eine Stellungnahme von Innenminister Joachim Herrmann zu den widersprüchlichen Gutachten. „Ein berechtigter Antrag”, so der Vorsitzende des Innenausschusses, Joachim Hanisch (Freie Wähler, im Bild). „Das ist eine ungute Geschichte.” Die Anhörung ergab allerdings nichts neues. Angesichts der laufenden Ermittlungen wollte sich die Staatsregierung nicht näher äußern und bekräftigte – ebenfalls zum wiederholten Male – ihr Interesse an einer gründlichen Aufklärung.


Das Fall “Tennessee Eisenberg” ist beschämend und bedrückend zugleich für alle involvierten Dienststellen. Als ehemaliger BGS Beamter muss ich aus meiner persönlichen Erfahrung ganz klar sagen,und meine befreundeten früheren Kollegen der GSG9 können das bestätigen, dass eine “Messerattacke” blitzschnell gelöst werden kann. Eine Pistole in der Hand wäre dabei lediglich ein Hindernis für eine professionelle blitzschnelle Reaktion, vorausgesetzt, dass die Beamten dauerhaft im Training sind. Das kann man bei den normalen Polizeibeamten nahezu nicht erwarten. Die dürfen sogar auf Staatskosten “Potenzmittel” beantragen, um überhaupt einsatzfähig zu sein.
Nein, es ist eine mentales Problem in unserer Bananenrepublik. StA-Polizei-Klüngel, ein auf weiten Strecken korruptes Konvolut mit defekter brain.exe, ist mit dem Fall Tennessee und dem Fall Würz, Mannheim, dekuvriert. Mit unfairen Methoden kann StA und Polizei jederzeit einen Menschen vernichten. Das menschliche Leben und die Gesundheit ist ein höheres Rechtsgut als die kaltschnäuzige Verlogenheit von diversen Beamten. Wenn die “weisungsgebundene” StA und “weisungsgebundene” Polizei Straftaten begeht, sind die Folgen besonders fatal. Denn die Justiz und Polizei tut sich sehr schwer mit Angeklagten aus ihren eigenen Reihen, d.h., ein “Bankrott der Justiz”. Diese Behörden praktizieren eine “Bandido Sniper Mentalität”. StA und Polizei ist von einer exzessiven, penetranten, alles zerfressenden und aufsaugenden, pathologischen Logik und kommt daher auch zu vollkommenen pathologischen Resultaten. Die Staatsbürger haben die Nase voll mit diesen amtlichen Lügen, Theorien und Hypothesen. Der Staatsbürger soll die aktive Beweisumkehr praktizieren und StA und Polizei dazu zwingen die amtliche Hose zu öffnen.
Mancher Staatsanwalt bleibt ein törichter, ungebildeter Grobian sein Leben lang. Mit Mafiaformen verbrämter, mit feudalem Beisatz vermischter, schon von der Politmafia beeinflusster, bürokratisch gezimmerter, polizeilich gehüteter Militärdespotismus und Polizeidiktatur. Vielleicht war er im Grunde nichts von alledem und überhaupt nichts Sinnvolles, sondern etwa nur ein amtlicher und alkoholisierter Unsinn, wie zum Beispiel der frühere Generalbundesstaatsanwalt Kurt Rebmann, Karlsruhe, der nur dann arbeiten und denken konnte, wenn er dauerhaft rund um die Uhr mindstens 2 Promille im Blut hat. Liebe Bürger, wacht auf in der Bananenrepublik mit seinem Heer beamter Affen.
Hansjörg Müller, Med.Wiss.Konferenzdolmetscher
E-Mail: hjmkpm@t-online.de
sk+
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@Fritz: Laut Bericht des Jetzt-Magazins der Süddeutschen (ich hab den Link in einem früheren Thread gepostet) ist das Messer 31cm lang. Es
ist also offensichtlich vorhanden, sonst hätte man es wohl kaum vermesssen können.
Das einzige Problem ist also, daß Sie weniger gut informiert sind als einige andere User hier. Kann passieren, kann man ja auch korrigieren, aber werfen Sie doch bitte uns das nicht vor!
“Das Grauen und waldorf kÖnnten auch nur eine Person sein.”
Ich habe mit der Redaktion persönlich gesprochen, und diese hat die IP-Adressen, nicht nur die Mailadressen überprüft (ob man auch mit Waldorf gesprochen hat, weiß ich latürnich nicht). Und auf meine Bitte hin hat man hier in einem früheren Thread dem User Veits klar gesagt, daß es sich um unterschiedliche User handelt. Also, suchen Sie bitte mal nach diesem Hinweis, und lassen Sie diese Unterstellungen. Auch wenn Sie es nicht glauben wollen, aber es gibt durchaus mehrere Personen in Deutschland, die Zweifel an der einseitigen Darstellung der Eisenberg-Anwälte haben, und die in erster Linie daran interessiert sind, die Wahrheit über den tragischen Ablauf zu erfahren.
Blah, Sternenfee. Im Gegensatz zu Ihnen muß ich mich nicht unbedingt dauernd zu Wort melden, wenn es keine wirklichen Neuigkeiten gibt!
Nach dem heutigen Artikel in Rgbgdigital wundert es mich nicht mehr, daß diese beiden Herren (waldorf und Grauen) immer leiser werden.
Wer wissen will, wie vertrauenswürdig der Staatsapparat im Freistaate Bayern wirklich ist, möge folgendes lesen:
Wilhelm Schlötterer: “Macht und Missbrauch”
Es gibt dort auch ein Kapitel über die Justiz, Leitende Oberstaatsanwälte etc.
Das Buch klärt nicht nur auf, es schockiert!
Ich möchte es eher als “spintisieren” bezeichnen.
Auf das andere Zeugs, wonach irgendwelche Nicknames einem Poster zuzuordnen wären, möchte ich, da zu banal (selbstverständlich könnte das sein. Fritz und Hans und Veits könnten achließlich auch eine einzige Person sein)gar nicht eingehen.
Ich denke, dass hier einiges aus dem Ruder läuft.
Das Grauen und waldorf kÖnnten auch nur eine Person sein. Die eMailadressen spielen eine untergeordnete Rolle.
Das Messer wird nun schon als bewiesen beschrieben.
Ich bin mir nach diesem Eiertanz nicht sicher ob überhaupt eines im Spiel war.
Wer kann mit Sicherheit sagen das der LoSta wahr spricht?
Es könnte doch sein, dass er ganz genau weiß das kein Notstand gegeben war und auch die Notwehrsituation nicht zutrifft.
Die Folge wären Konsequenzen, die die Beteiligten scheuen wie der Teufel das Weihwasser.
Unehrenhafte Entlassung ohne Rentenansprüche, usw. usf..
Ich bin kein Jurist und möchte hinzufügen, dass ich mich nur im Bereich des Denkbaren bewege.
Der Bürger hat die Pflicht Licht in diesen unsäglichen Fall zu bringen und das Recht Wahrheit einzufordern.
In unserem Staate stimmt schon lange vieles nicht mehr. Wenn meine These stimmt, dann verstehe ich sogar die Reaktionen der Beteiligten.
Damit jeder Zweifel ausgeräumt werden kann muss der Fall nachgestellt werden und das vor Ermittlungsende. Die Medien und ein neutraler Beobachter, den selbstverständlich die Gegenseite wählt, erachte ich als Minimum des juristischen Anstands.
Die bisherigen Verhaltensweisen der Staatsanwaltschaft und der Polizei lassen einen Vertrauensaufbau in diese Organisationen nicht zu.
Es geht doch schon lange nicht mehr um Tennessee Eisenberg!
Gerade in Regensburg sind viele Handlungen und Ergebnisse nicht mehr nachvollziehbar.
Das bedeutet für den mündigen Souverän, dasa er die Pflicht zur Kontrolle um vieles ernster zu nehmen hat, als in Städten wo alles “normal” abgeht.
Die vorgetragene Mauerhaltung, die für mich eine Verschleierungs- und Aussitztaktik darstellt, ist unerträglich! Deswegen können wir über dieses Forum sehr dankbar sein und die gebührende Offenheit einfordern. Die schießenden Beamten haben das Recht sich als Beschuldigte nicht zu äußern. Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht aufzuklären und dass nicht im Keller, sondern in der Öffentlichkeit, sofern es die Ermittlungen nicht behindert oder wenn Gefahr in Verzug ist.
Private Sachverständige oder das LKA wären für diesen Fall zur objektiven Aufklärung notwendig.
@ das Grauen und waldorf
Ein treffer ins “Schwarze!!!”
An “den?, die, das”: Wer greift hier wen an!!??? “SIE,” Waldorf, niemand anderes!!
oder das an
“Grauen” ???!!!
Und warum sind Sie nur “vierzehn Minuten nach dem “Grauen” schon wieder online?? Kennen Sie etwa “Waldorf”???! Oder Sind Sie in den Fall beschäftigt?!
Auf den Hinweis ich sei “idiotisch, cholerisch und hysterisch”, biete ich Ihnen an, sich öffentlich zu entschuldigen, ansonsten erfolgt Anzeige “wegen Beleidigung und übler Nachrede!!)
*Also, lohnt es sich, ihm zu antworten? Nee.*
Seh ich auch so.
Argumente austauschen, rechtliche Hinweise geben, oder auch seine Sichtweise darlegen, JA.
Andere Forenbesucher wegen deren Beiträge persönlich angreifen, NEIN.
“Jetzt seid ihr aber leise geworden…”
Ich halte nix davon, rumzublubbern wenn schon alles gesagt wurde. Diese Diskussion zieht sich jetzt seit einem Monat hin, und Doc Holiday hat nicht einen einzigen neuen Aspekt aufgeworfen. Stattdessen kommt er mit völlig idiotischen Anschuldigungen an. Der Mann ist offensichtlich etwas cholerisch, um nicht zu sagen, hysterisch veranlagt. Also, lohnt es sich, ihm zu antworten? Nee.
@ waldorf, das Grauen
Jetzt seid ihr aber leise geworden…….
DocHoliday, das wurde doch alles schon diskutiert, scrollen Sie den thread mal durch. Es zum x-ten mal durchzugehen ist sinnlos und wird wohl niemanden hier dazu bewegen, seine Meinung zu ändern.
Und hören SIE doch BITTE auf so zu SCHREIEN!!!!!!
Davon werden Ihre Argumente auch nicht besser.
*KEINE ANTWORT*
da absolut irrelvant.
Richtig ist, daß Eisenberg von Polizeibeamten erschossen worden ist.
Die Frage ist, ob dies in Notwehr geschah (wie ich annehme), oder ob die Grenzen der Notwehr überschritten worden sind.
Es gibt nur eine Stelle, die dies rechtsverbindlich klären kann. Diese Stelle hat noch nocht geurteilt. Soweit ich weiß, ist diese Stelle mit dieser Angelegenheit auch nocht befasst worden.
Unser Rechtsstaat hat eheren und unumstößliche Grundsätze. einer davon ist die Unschuldsvermutung
http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Die hier von einigen Postern abgegebenen Äußerungen (Vorverurteilungen bis hin zu absurden Mordvorwürfen) zeigen überdeutlich die Einstellung dieser Leute unserem Rechtsstaat gegenüber.
@ waldorf
Ich nehme an, sie verwechseln etwas. Hr. Eisenberg war mit “einem Messer” bewaffnet- lt. Polizei und Mitbewohner! Mir ist nicht bekannt, dass man mit einem Messer, Patronen kal. 9.mm verschießen kann!!
Das “Feuergefecht in der Schwandorferstr. wurde durch die Polizei – nicht jedoch den getöteten jungen Mann eröffnet! Warum hat die Polizei durch die Tür –> Fenster – auf die gegenüberliegende Straßenseite geschossen???!!! (Hätte Herr E. dahintergestanden, wäre alles glimpflicher verlaufen. (Schuß 1, Treffer)!!!
Wenn nicht hätte es ein Kind oder einen Erwachsenen treffen können!!!!!!!!
Geschossen hat nur die Polizei!!!!!
16 Projektile cal. 16.mm
Lt. Gutachten wurden aber 16 Schuß ( zwei Magazine, von denen zwölf den Menschen trafen abgefeuert!!)Dieletzten vier waren tödlich!!!!
Bitte erkären SIE mir warum acht Polizeibeamte, in einem Haus, das nachweislich bis auf eine Person leer war, im sekundentakt zwei volle Magazine, auf einen mit “einem Messer bewaffneten,sehr schlanken Mann abfeuert und durch obengenannten Schuß als “eventueller Auslöser des Dramas” zu bezeichnet sein sollte.
1 .)Auf meine Frage, warum ich “SIE” in gegenwart von zwei oder drei Personen entwaffnen könnte: KEINE ANTWORT!
2. ) Haben SIE schon einmal die Gewalt einer Kugel 9.mmm gesehen?? :KEINE ANTWORT!
@docHoliday
siehe Kommentar von Dr. Müller, 20.10. 21.10 H.
Ich kann nur sagen, je länger man hier waldorf liest, desto passender ist o.g. Kommentar.
*Wäre Ihr Kind dadurch getötet worden; wäre das ein “Kollateralschaden”? *
Das wäre auf das Konto des Eisenberg gegangen, der mit seinem Verhalten die Aktionen der Polizei veranlaßt hat.
* Die beiden sind solange einer Überschreitung ihrer Kompetenz verdächtig,*
eben nicht, eben icht. In einem Rechtsstaat ist jemand, gegen den Vorwürfe von strafrechtlicher Relevanz erhoben erst dann schuldig, wenn er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt worden ist. Bis dahin hat er als unschuldig hzu gelten.
Ob der angegriffene Polizist tatsächlich die Grenezne der Notwehr überschritten hat, wie hier ständig behauptet word, bleibt abzuwarten.
@ waldorf
Zur Anklage ist es noch nicht gekommen, weil “die Untersuchung etwas Zeit in Anspruch” nimmt. Fakt ist, das die Beamten die “ZWEI VOLLE MAGAZINE” ihrer halbautomatischen Waffen auf “einen mit einem Messer?” bewaffneten, körperlich wohl nicht sehr kräftigen, jungen Mann in sekundenschnelle abgefeuert haben! Der “Täter” ist tot!! Warum sind die Beamten vom Außendienst suspendiert worden? Die beiden sind solange einer Überschreitung ihrer Kompetenz verdächtig, bis ein Gericht das Gegenteil feststellen sollte!!
Und nochmals: wenn Sie sich als “Angreifer” zur Verfügung stellen und ich zwei oder drei Leute an dem Ort der Tötung des Studenten zur Verfügung hätte, beweise ich ihnen, wie schnell ich ihnen ein Messer abnehmen kann!!Und ich bin nicht im Nahkampf trainiert worden!!! Mit einem Schlagstock, wie ihn die Polizei benutzt nehme ich Ihnen ein Messer noch schneller ab!!!!
Ein psychisch erkrankter hätte einen Nachteil: er würde verzögert reagieren!!!!
Und auf meine Frage, ob Sie schon mal gesehen haben, was ein Geschoß, Kaliber 9 mm auf eine Distanz von ca. 140 cm anrichtet sind Sie mir eine Antwort schuldig geblieben!! Ich habe von Holz!!! nicht von einem Menschen gesprochen!!!! Und was ist mit dem Geschoß, das eine Fensterscheibe durch schlagen hat? Wäre Ihr Kind dadurch getötet worden; wäre das ein “Kollateralschaden”? Peinliche Panne oder….? Ein Mensch mit 24 Jahren ist Tot, weil, acht oder neun Polizeibeamte nicht in der Lage waren, der Lage Herr zu werden!!!
Ihre Argumente sind “ein Schlag ins Gesicht Gesicht der Anheörigen” und pietätlos!!!! Nicht ehrabschneidend- nein nur pietätlos!!!
*der Angeklagte ist so lange Beklagter ist, bis das Gericht Schuld oder Unschuld per Urteil entscheidet*
Es ist doch noch nicht einmal Anklage erhoben.
@ waldorf
a.) ich bin auch nicht an einer persönlichen Auseinaandersetzung interessiert!
b.)ein strafrechtlicher Tatbestand besteht soalnge, bis sich ein Gericht, von der “Unschuldsvermutung” (” in dubio pro reo”) überzeugt hat!!!! Soll heissen, der Angeklagte ist so lange Beklagter ist, bis das Gericht Schuld oder Unschuld per Urteil entscheidet!! Und ob jemand (in diesem Falle Polizei Beamte, als Beklagte vor Gericht erscheinen müssen ist weder “ehrabschneidend) noch sonst wie zu werten, da die Beamten entweder als Angeklagte, bzw. Beschuldigte vernommen werden. Eine Anklage erfolgt je Fall, durch die Staatsanwaltschaft bzw. die Kläger, je nachdem die Staatsanwaltschaft eine Klage der Nebenkläger zulässt! Bis zur strafrechtlichen Ahndung:
( für Sie genauer: Prüfung eines Gerichts des Vorfalls der ” Tötung eines Studendten durch “polizeilichen “finalen” Schusswaffen gebrauch!”) oder Totschlag eines oder zwei Beamte. Und der Gebrauch des Wortes “Delikt” scheint Ihnen fremd zu sein. Etwas Latein während der Schulzeit, ….! Und nochmals der Hinweis auf das StGB!!!!!!!!
c.) wer hier “ehrabschneidend agieren will” das sind SIE “WALDORF”! Es war und ist ein “TÖTUNGSDELIKT”!!! Egalk ob durch Polizeibeamte oder Privatpersonen verursacht!!!!
Der junge Mann ist TOT!!!!!
Haben Sie schon mal gesehen, was eine Kugel 9 mm an einem Stück Holz anrichtet aus ca. 140 cm Entfernung???? Sicher nie!!!! Und dann acht Kugeln!!!! und vier in den Oberkörper!!!!
Und noch dazu von “angeblich einem Beamten, der jahrelang mit Waffen trainiert hat!!
Wenn, wir uns mit drei oder vier Leuten treffen würden, würde ich ihnen demonstrien können, wie leicht ich Ihnen ein “Messer” abnehmen, und ihnen der Arm brechen könnte! Mehr als drei Leute bräuchte ich nicht!!!!! Auch wenn sie nicht trainiert wären!!!!
Vorab: Ich bin an persönlichen Auseinandersetzung nicht interessiert.
Zum sachlichen Teil des Beitrags:
*Laut StGB liegt ein Totungsdelikt vor bei Mord, Totschlag, Selbsttötung, Tötung auf verlangen,…..*
Um all dies geht es doch nicht. Die Frage kann doch nur sein, ob der angegriffene Polizist in erlaubter Notwehr gehandelt, oder ob er die Grenzen der Notwehr überschritten hat.
**Die “rechtliche Würdigung obliegt einem Gericht!
“In dubio pro reo!” Im Zweifel für den Angeklagten!!!**
Na also, insoweit herrscht doch Konsens.
Und aus eben diesem Grunde ist abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Und bis dahin hat der Betroffene als unschuldig zu gelten (Unschuldsvermutung). Alles andere ist eine ehrabschneidende Vorverurteilung.
*Sie sollten sich mal mit entsprechenden Gesetzestexten auseinander setzen*
Danke für den Tipp. Er war aber nicht nötig.
***Es war ein Tötungsdelikt, wie im Fall Eisenberg!!***
“Delikt”, also Straftat. Ob das ein “Delikt” war, das wird sich ert noch herausstellen. Die Wortwahl ist vorverurteilend!
****Und nochmal: ein Gericht entscheidet ob schuldig oder nicht!!!****
Meine ständige Rede. Von “Delikt”, von “Mord” gar, reden Andere und veurteilen damit vor.
@ waldorf
Laut StGB liegt ein Totungsdelikt vor bei Mord, Totschlag, Selbsttötung, Tötung auf verlangen,….. Die “rechtliche Würdigung obliegt einem Gericht!
“In dubio pro reo!” Im Zweifel für den Angeklagten!!! Ich habe keine ehrabschneidende Meinung abgegeben, sondern nur fest gestellt das ein Tötungsdelikt vorliegt! Sie sollten sich mal mit entsprechenden Gesetzestexten auseinander setzen, bevor Sie abqualifizierende und ehrabschneidende Äußerungen von sich geben!!
Ich hatte schon das zweifelhafte Vergnügen in einem Mordprozeß als Zeuge geladen zu sein.
Es war ein Tötungsdelikt, wie im Fall Eisenberg!! Und nochmal: ein Gericht entscheidet ob schuldig oder nicht!!!