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Tag 34 im Wolbergs-Prozess

Belastungszeuge im Kreuzverhör

Im Fokus der kommenden Verhandlungstage im Prozess gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Norbert Hartl und Franz W. stehen Preisnachlässe bei Wohnungskäufen aus dem Umfeld des suspendierten Oberbürgermeisters. Die Staatsanwaltschaft spricht von Vergünstigungen von über 100.000 Euro. Am Montag wurde ein hoher Tretzel-Mitarbeiter vernommen, der mit einer Aussage für reichlich Verwunderung nicht nur auf Seiten der Verteidigung sorgte. Volker Tretzel meldete sich erstmals länger zu Wort.

Meldete sich erstmals länger zu Wort: Volker Tretzel (Mitte). Foto: om/Archiv

„Wären Sie ein Entlastungszeuge, hätten Sie schon Handschellen an.“ Tretzel-Anwalt Jörg Meyer fährt gegen Ende der stundenlangen Vernehmung den Zeugen Heinz K. an, um ihm ganz unverblümt mitzuteilen, dass er einen bedeutenden Teil seiner Aussage für unglaubwürdig, ja für falsch hält.

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K., der im Prozess gegen Joachim Wolbergs, Norbert Hartl, Volker Tretzel und den ehemaligen BTT-Geschäftsführer Franz W., bereits zum dritten Mal im Zeugenstand Platz nimmt, wird geradezu ins Kreuzverhör genommen. Etliche Verfahrensbeteiligte äußern erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des hohen Tretzel-Mitarbeiters, der für die Firma die Verkäufe von Wohnungen abwickelte, die ab diesem Montag im Zentrum des Regensburger Korruptionsprozesses stehen.

Über 100.000 Euro Preisnachlass für Wohungen von Mutter und Schwiegermutter?

Am 34. Prozesstag geht es nach einer mehrtägigen Verhandlungspause erstmals detailliert um Preisnachlässe bei Wohnungskäufen, die das Bauteam Tretzel (BTT) Personen in Joachim Wolbergs‘ familiärem Umfeld gewährt haben soll. In der Anklageschrift ist die Rede von etwa 54.000 Euro bei der Wohnung der Mutter des damaligen dritten Bürgermeisters und 47.500 Euro bei der Wohnung seiner Schwiegermutter. Beide haben in den Jahren 2012 bzw. 2015 eine Neubauwohnung von Tretzel erworben.

Die Staatsanwaltschaft stuft diese Fälle als persönliche Vorteile Wolbergs‘ ein. Ihr Vorwurf: Beide Wohnungen lagen bedeutend unter dem eigentlich von BTT angesetzten Verkaufspreis. Zudem seien Sonderausstattungen und Innenausbauten nicht in Rechnung gestellt worden. Der seit nunmehr zwei Jahren suspendierte Oberbürgermeister habe diese Vorteile „erkannt und gebilligt“. Letzteres bestreitet Wolbergs vehement.

Tretzel-Mitarbeiter K. belastet Wolbergs

BTT-Zentrale am Hochweg. Foto: Werner

Es kommt für die aktenkundigen Anwesenden überraschend, als Heinz K. im Laufe des Nachmittags berichtet, am 28. Juli 2015 zu einem Treffen von Tretzel und Wolbergs in der BTT-Zentrale hinzugezogen worden zu sein, bei dem ihm sein Chef den Verkaufspreis der Wohnung von Wolbergs‘ Schwiegermutter Hannelore H. eröffnet haben soll: 3.490 Euro pro Quadratmeter. „Postwendend“ habe er, K., den Preis zur Beurkundung ans Notariat gefaxt. Der Zeuge legt damit einen Einfluss des Oberbürgermeisters auf den Verkaufspreis beziehungsweise eine entsprechende Absprache von H.s Schwiegersohn mit Tretzel nahe. Doch stimmt das?

Überraschend kommt diese Aussage deshalb, weil K. bei seinen polizeilichen Vernehmungen dieses angebliche Treffen und die unmittelbare Verknüpfung mit dem Verkaufspreis nie erwähnt hatte. Im Gegenteil. Zuvor verneinte er in Bezug auf H.s Wohnung mit Wolbergs Kontakt gehabt zu haben. Das Treffen vom 28. Juli 2015 würde der vormaligen Darstellung widersprechen.

Verteidigung: K. sagt die Unwahrheit

Für die Verteidigung ist die Sache klar: K. sagt in diesem Punkt die Unwahrheit. „Entweder Sie nehmen uns hier nicht ernst oder Sie haben den Herrn B. [leitender Vernehmungsbeamter, Anm. d. Red.] nicht ernstgenommen,“ resümiert Tretzels Verteidiger Tobias Pretsch. Für Wolbergs-Anwalt Peter Witting ist es „sensationell, was Sie hier sagen“. Ob sich K. vielleicht erst hinterher „bildhaft zusammengereimt“ und gedanklich verknüpft habe, was so nicht stattfand?

Das zumindest schließt K. irgendwann nicht mehr aus. Er habe sich am Wochenende auf die Verhandlung vorbereitet und sei dabei in Outlook auf eben jenen Termineintrag „Wolbergs/Tretzel“ gestoßen. Kurz vor dieser Relativierung versichert er noch auf Nachfrage von Oberstaatsanwältin Christine Müller, dass sich das Treffen so zugetragen habe. Sicher jedoch ist, dass K. über Monate mit der Wohnungsinteressentin H. in Kontakt stand, die letztlich eine Dreizimmerwohnung für 268.400 Euro kaufte. Laut Anklage war die Wohnung in einer Tretzel-Preisliste aber mit 315.900 Euro verzeichnet.

Dass Joachim Wolbergs beim Wohnungskauf seiner Mutter im Jahr 2012 involviert war, ist unstrittig. So habe er etwa die Mailkorrespondenz mit BTT übernommen (seine Mutter habe keinen Computer) und sie zu Terminen begleitet, wie er selbst angibt. Preisverhandlungen habe er jedoch nicht geführt und sich auch nicht inhaltlich eingemischt.

Preisnachlässe, weil er Bürgermeister war? – Zeuge: „Ja, ja klar.“

K. bestätigt Angelegenheiten des Wohnungszuschnitts und der Ausstattung ausschließlich mit Edda Wolbergs besprochen zu haben. Ein Verkaufsangebot von 339.900 Euro für die Vierzimmerwohnung (107 Quadratmeter) habe er Wolbergs geschickt. Den endgültigen Preis habe K. letztlich von Tretzel selbst bekommen. Dieser betrug 337.900 Euro, beinhaltete neben der Wohnung zusätzlich auch einen Hobbykeller, einen Tiefgaragenstellplatz und zwei Fahrradstellplätze.

Laut Anklage war dieses Gesamtpaket in einer Tretzel-Preisliste auf 375.500 Euro taxiert und wurde die Innenausbaukosten gar nicht in Rechnung gestellt. K. berichtet, Tretzel habe einen pauschalen Preisnachlass von 37.600 Euro festgesetzt. Eine von K. im April 2012 an Franz W. verschickte, aber an Joachim Wolbergs adressierte (und deshalb etwas ominöse) E-Mail, dokumentiert den Pauschalabzug in der genannten Höhe.

Ob derlei Preisnachlässe üblich waren, möchte Staatsanwältin Christine Ernstberger wissen. Im unteren fünfstelligen Bereich käme das schon vor, so K., im Umfang wie bei Wolbergs allerdings nur bei „Leuten aus Tretzels Umfeld“, also Freunde und Bekannte. „Lief das in Ihrer Vorstellung also darauf hinaus, weil er Bürgermeister war?“, fragt Ernstberger. „Ja, ja klar,“ antwortet der Zeuge. Konkrete Anhaltspunkte habe er dafür aber nicht.

Tretzel: “Mutter Wolbergs ist eine Prominente.”

Volker Tretzel, der sich am 34. Verhandlungstag erstmals länger zu Wort meldet und K., einen seiner „Jungs“, demonstrativ siezt, spricht davon, dass Franz W. einst besagte Wohnung als „Ladenhüter“ bezeichnet habe. Ob das nicht der Grund sein könne, „dass wir sie günstiger gemacht haben“? Ja, das könne schon sein, so K.

Außerdem sei die Wohnung ja gar nicht so günstig gewesen, fährt Tretzel fort, zumal es eine baugleiche auch für 295.000 Euro gegeben habe. Als „Altkundin“ (sie taucht bereits im Jahr 2000 in einer Kundendatei auf) hätte Edda Wolbergs „die Wohnung viel billiger bekommen müssen, wenn wir uns an eigene Regeln gehalten hätten“. Und überhaupt habe BTT ein Interesse daran Prominiente in den Quartieren zu haben. „Und Mutter Wolbergs ist eine Prominente.“

Die Verhandlung wird am heutigen Dienstag fortgesetzt.

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Kommentare (40)

  • liltroll

    |

    “Und überhaupt habe BTT ein Interesse daran Prominente in den Quartieren zu haben.” Hat eigentlich schon mal jemand recherchiert, welche anderen Prominenten denn so in den Tretzel-Quartieren leben?

  • Volkmar Trätzle

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    Ein intelligenter Bursch, dieser K! Macht sich selbst unglaubwürdig.
    Mal sagt er dieses und dann sagt er wieder was anderes. Wem dies wohl nützt?

  • Taxifahrer

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    @Volkmar Trätzle: Auf jeden Fall schadet es K selbst.

  • Bertl(Original)

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    Ja so was, der Herr Tretzel hatte einen Ladenhüter? Vielleicht hätte es einige Bewerber gegeben, wenn man von diesem Ladenhüter gewußt hätte.
    Ich frag mich, wie sich die nichtprominenten normalen Käufer fühlen müssen ob dieser Preisgestaltung.
    Oder gibt es nur Prominente mit Riesenrabatt und geschenktem Innenausbau?
    Vielleicht sollten sich mal die Käufer, die den Listenpreis bezahlt haben, austauschen.

  • Ex Regensburger

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    So läuft das also in Deutschland. Wer hat, dem wird gegeben (war doch mal ein Bibel-Spruch). Wenn das Otto Normalbürger nicht aufregt, weiß ich auch nicht.

  • RABammel

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    Ob und welches Fax ans Notariat gegangen ist, dürfte ja nachprüfbar sein beim Notar. Von daher wäre es ja blöd, eine solche Behauptung aufzustellen.
    Aber vielleicht frage ich bei BTT auch mal nach Ladenhütern an, Stammkunde und Promi mit Rabattanspruch wie Edda W. bin ich zwar nicht, aber in R ein Schnäppchen zu machen wäre doch fein!

  • Lieschen Müller

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    Im gestrigen Twittereintrag der Mittelbayrischen Zeitung stand:

    In den vergangenen 1,5 Jahren habe er ( Wolbergs)jedenfalls niemanden getroffen, der keine Rabatte bei Bauprojekten bekommen haben. Er verweist darauf, dass es auch Journalistenrabatte beim Autokauf gebe. Er wirft vor, dass Journalisten diesen Umstand gar nicht hinterfragen. ”

    Will es Herr Wolbergs einfach nicht verstehen, dass ein Journalist oder Privatmann soviele Rabatte, Freundschaftsdienste etc annemhen darf wie er will? Weil er eben KEIN BEAMTER/WAHLBEAMTER ist oder kapiert er es wirklich nicht? Kann ihm das sein Witting nicht klar machen?

  • Bertl(Original)

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    Beim Kauf einer Eigentumswohnung tritt man in die Eigentümergemeinschaft ein. Man hat also bestimmte Tausendstel Anteil am Gesamtobjekt erworben. Dazu gehören nicht nur das Sondereigentum sondern auch das Gemeinschaftseigentum. Ich würde mich als Miteigentümer nicht gut fühlen, wenn ich für das Gemeinschaftseigentum einen wesentlich höheren Preis bezahlt hätte als “Prominente”. Im Vertrag wird nicht festgehalten sein, ob der Nachlass auf das Sonder- oder das Gemeinschaftseigentum gewährt wurde, oder?

  • Bertl(Original)

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    Journalistenrabatte sind für alle Journalisten gleich und sind öffentlich bekannt, ebenso wie Rabatte bei einigen Versicherungen, die der öffentliche Dienst bekommt (man könnte noch Rabatte für ADAC-, VdK-Mitglieder usw. aufführen).
    Das was bei diesem Familienclan unter W. mit T. gelaufen ist, ist damit nicht vergleichbar.
    Ich empfehle den heutigen Artikel in der WELT:
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article187843596/Korruptionsindex-2018-Deutschland-schmiert-ab.html

  • Checker

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    Der Anschein der Bestechlichkeit ist zu vermeiden. Wolbergs und Hartl beide SPD haben sich oder nahen Angehörigen Wohnungen bei einem Bauträger gekauft für den sie später im Stadtrat dann massiv eingetreten sind und die Hand gehoben haben.

    Und als ob das noch nicht reicht entsprechen die Notarurkunden auch nicht der Wahrheit. Beim Notar wurde behauptet man mache den Innenausbau selbst und dann hat es doch BTT übernommen. Falschbeurkundung! Geheime Nebenabsprachen höchst wahrscheinlich.

    Ich hoffe nur das Vertreter anderer Parteien nicht genau so skrupellos waren. Wenn doch dann armes Regensburg.

  • Checker

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    Und noch etwas damit uns die Damen und Herren Bürgermeister hier nicht ganz für dämlich halten. Eine 107 qm große Luxuswohnung inkl. Hobbykeller und Tiefgaragenstellplatz für 337.900 Euro zu verkaufen ein normaler Keller und Terrasse oder Balkon waren sicherlich auch dabei ist Bestechung. Wenn das nicht Bestechung ist gibt es keine Bestechung. Rechnet man den Tiefgaragenstellplatz und den Hobbykeller aus den 337.900 Euro heraus kommt man auf einen qm Preis von unter 3.000 Euro pro qm in Regensburg.
    Wo bekommt man das in Regensburg ohne Gegenleistung oder ohne das man beste Kontakte zum Bürgermeister hat. Oder das man mal Ausschreibungsunterlagen vorab zufaxt???

  • Brenner

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    War heute selber mal im Gericht und habe mir die Vernehmung von Oliver S. angehört.

    Der arme Kerl hat sich tlw. gewunden wie ein Aal. Zur Frage der in den Notarverträgen vereinbarten Herausnahme des Innenausbaus hatte er eine vogelwilde Geschichte parat: Es könne sein, dass die Passagen nur aufgenommen wurden, weil sonst eine Sekretärin von den Preisnachlässen erfahren, und dann irgendwann mehr Geld gefordert hätte. So richtig nachgebohrt hat da keiner. Scheinbar hat das keiner der Beteiligten irgendwie ernst genommen.

    Ansonsten scheint völlig klar zu sein, dass die Passagen mit dem Innenausbau in die Verträge aufgenommen wurden, obwohl keiner der Käufer tatsächlich jemals daran gedacht hat, da irgendwas in Eigenleistung zu machen.

    Das sitzt man also beim Notar, bekommt die Passage vorgelesen und denkt sich nix dabei…

  • Günther Peissig

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    Ist ja sicher verkaufsfördernd, wenn im Quartier durch Preisnachlässe unterstützte Prominente wohnen, bzw. Prominente reduzierte Wohnungen kaufen, die sie dann lukrativ an Nichtprominente vermieten. Aber seit wann ist die Mutter eines damals 3.Bürgermeisters einer durchschnittlichen Provinzstadt prominent? Oder sind die Maßstäbe ähnlich wie beim Dschungelcamp?
    Die Fragestellungen des Herrn Tretzel an seinen Mitarbeiter Herrn K. zu den Verkaufsmethoden der Vertriebsabteilung von BTT waren im Niveau nicht weit davon entfernt. Hier soll Herr K. wohl das Bauernopfer sein!? Die von K. geübte Loyalität wird von Herrn Tretzel nicht erwidert. Der Ober sticht den Unter!
    Noch eine Idee: Vielleicht sollten Prominente oder solche Menschen, die sich dafür halten, generell finanzielle Unterstützung vom Staat beim Erwerb einer Immobilie erhalten?

  • Christian Heilmann

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    @Lieschen Müller: Wolbergs Mutter ist weder Beamtin noch Wahlbeamtin und offensichtlich hat sie die Wohnung für sich gekauft und von ihrem Geld bezahlt.

  • abacus

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    @Christian Heilmann

    Mama Wolbergs ist auch nicht angeklagt.

    Mama Wolbergs ist aber möglichweise “ein Dritter” im Sinne des § 333 STGB.

    Wer der dazugehörige Amtsträger gegebenenfalls wäre (Unschuldsvermutung), sollte auch Ihnen klar sein.

    “Strafgesetzbuch (StGB) § 333 Vorteilsgewährung
    (1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Naja, die teure Anmietung einer Wohnung aus dem Besitz eines Prominenten steigert ja das eigene Ansehen. Man hat seinen Bekannten dann wenigstens etwas zu erzählen, was die eigene Kleinlichkeit hebt. Hochangesehen wird sein, dadurch die (Schwieger-)Mama eines Ex-Schülersprechers, der jetzt als Anschieber im Immobilienpark fungiert, zu kennen.

  • Checker

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    Christian Heilmann aber Wollbergs ist Wahlbeamter und er darf seiner Mutter solche Vorteile nicht verschaffen.
    Das müßte doch jedem halbwegs vernünftigen Menschen einleuchten.

  • Brenner

    |

    @Christian Heilmann:

    Vorteilsannnahme beinhaltet auch die Annahme von Vorteilen für Dritte.

    Oliver S. hat heute im Prozess ganz klar ausgesagt, dass Frau Wolbergs nicht wie jede andere Kundin behandelt wurde, weil sie eben Frau Wolbergs, die Mutter des OB, ist.

    Ob das dann als “Vorteil eines Dritten” i.S. § 331 StGB anzusehen ist, darüber wird uns das Gericht i.R. der Urteilsgründe aufklären.
    Vielleicht vorab auch mkv einer ausschweifenden eigenen Interpretation.

  • Giesinger

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    Sonderausstattungen sowie der Innenausbau wurden nicht in Rechnung gestellt und beim Notar als Minderleistung vermerkt /ausgeklammert.

    Gibt es bei BTT mit dem Promi-Bonus also Wohnungen mit Simsalabim-Effekt?

    Ich meine damit, als Promi kann ich “nackerte” Wohnungen ohne Böden, Sanitärausstattung, Türen und Malerarbeiten kaufen (Vertragsfreiheit), aber nach dem Notartermin murmle ich ein paar mal Simsalabim, und die nackerte Wohnung erstrahlt wenig später -sogar mit der teuren, gewünschten Sonderausstattung – komplett fertiggestellt?!?

    Wow, da werden Märchenträume wahr!

  • highwayfloh

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    @checker:

    Zitat: “Und als ob das noch nicht reicht entsprechen die Notarurkunden auch nicht der Wahrheit. Beim Notar wurde behauptet man mache den Innenausbau selbst und dann hat es doch BTT übernommen. Falschbeurkundung! Geheime Nebenabsprachen höchst wahrscheinlich.” Zitat-Ende

    Dieser Rückschluss ist schlichtweg falsch! Wenn beim Notar etwas beurkundet wird und sich dann hinterher nicht an diese Vertragsklauseln gehalten wird, ist das das Problem der Vertragsparteien und nicht des Notars. Die Vertragsparteien müssen bei Nichteinhaltung des Vertrages dann eben auf dem Zivil-Rechtsweg Ihre Ansprüche gegeneinander geltend machen.

    Ein Notar überprüft auch nicht den Inhalt, der ihm zur Beurkundung vorgegeben wird, sondern nur, ob der Vertrag rechtskonform abgefasst wurde bzw. der Notar stellt dies sicher, dass dem so ist. Er nimmt auch keine moralische Wertung bezüglich des Beurkundungsinhaltes vor.

  • mkv

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    Kommentar gelöscht. Das Forum moderieren wir, sonst niemand. Danke.

  • Obelinchen

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    Die Argumentation zur Preisgestaltung lautete in etwa: wer früh kauft, zahlt wenig. Wenn jemand später kauft (Beispiel Schwiegermutter) zahlt mehr. Wer am spätesten kauft, zahlt am wenigsten (Mutter), da die Wohnungen dann keine „Verkaufsschlager“ mehr sind sondern Ladenhüter.
    Wenn ich bei Bauträgern unverbindlich mal anrufe und sage „naja, also ich könnte mir vorstellen auch mal eine Wohnung zu kaufen“ und mich dann 10 Jahre nicht mehr melde, bekomme ich Stammkundenrabatt.

  • Checker

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    Highwayfloh:

    Ich kritisiere doch nicht den Notar. Der liest am Ende immer vor, dass alles vollständig und korrekt beurkundet sein muss.

    Ich kritisiere die Vertragspartner die etwas beurkunden und dann etwas ganz anderes machen.

    Geheime Absorachen unter Spezis eben.

  • B. Sorgt

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    “Außerdem sei die Wohnung ja gar nicht so günstig gewesen, fährt Tretzel fort, zumal es eine baugleiche auch für 295.000 Euro gegeben habe. Als „Altkundin“ (sie taucht bereits im Jahr 2000 in einer Kundendatei auf) hätte Edda Wolbergs „die Wohnung viel billiger bekommen müssen, wenn wir uns an eigene Regeln gehalten hätten“

    @Regensburg Digital:
    gab es irgendwelche Fragen, welche “eigenen Regeln” gemeint waren?

  • Mr. T.

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    Natürlich zahlt ein Promi oder eine andere wichtige Person oft mal weniger oder gar nix für irgendwelche Leistungen, wenn sich da jemand anders damit dekorieren kann. Wenn einer, wie der Boris Becker in ein Restaurant geht, einen Anzug will, ein Auto braucht, oder eine schöne Uhr dann zahlt der da selten was. Und wenn er beim Tretzel einzeihen will, bekommt er als Vorzeige-Eigner sicher einen Superspezialpreis, besser noch wie eine Bürgermeister(schwieger)mutter. Und wenn ich Glück habe und gut handeln kann, bekomme ich auch mehr Rabatt als manch anderer.
    Sowas darf auch fast jeder annehmen, bis auf ein paar kleine Ausnahmen. Und genau da liegt das Problem im vorliegenden Fall! Als Bürgermeister ist das ein Nogo. Das verbietet ihm nicht nur der Anstand, sondern sogar das Gesetz. Ich bin gespannt, wie das gewertet wird.

  • X

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    Der Bauträger hat nun heute zu den Nebenkosten fundiert und sachlich und zurückhaltend Stellung genommen: die Presse schweigt

  • Stefan Aigner

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    @X

    Geben Sie uns etwas Zeit. BTT hat zu unseren Fragen teils über Wochen geschwiegen. Und die „Antworten“ heute war allenfalls in Teilen aufschlussreich.

  • X

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    Dazu möchte ich nur noch auf das Buch von Jürgen Staab im Springer-Verlag verweisen, Erneuerbare Energien in Kommunen, Seiten 8/9, v9783834944047q

  • Lutherer

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    Auch für den Fall von Wiederholungen: Eugen Roths Kleinigkeiten
    Ein Mensch, der was geschenkt kriegt, denke: Nichts zahlt man teurer als Geschenke!
    Ein Mensch wollt immer recht behalten: So kam’s vom Haar- zum Schädelspalten.

  • B. Sorgt

    |

    @ Lutherer

    oder auch:
    “timeo Danaos et dona ferentes” – “Ich fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen (tragen)”. (gemeint ist das Trojanische Pferd, das als Gabe getarnt, sehr viel Unheil stiftete…)

    Wahlweise nachzulesen bei Vergil, oder im großen Asterix Band 1.

  • WerAuchImmer

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine „Diagnosen“.

  • Hermann Striedl

    |

    In der Diskussion, die hier stattfindet, wollte ich mich als verfassungsrechtlicher engagierter Jurist und ehemaliger Richter nicht einmischen. Trotzdem: Die Stellungnahmen von Günther Herzig (ebenso von Manfred Veits) sind überwiegend gut. Sie versuchen das Geschehen, das sie mit Sicherheit teilweise nicht gut halten, aus der Sicht des Rechts zu sehen. Der Kommentar von Günther Herzig spricht mir aus der Seele. Versucht nicht jeder, bei Vertragsverhandlungen das Beste für sich oder einen Nächsten (vielleicht für einen Arbeitsplatz für einen Strafentlassenen, vielleicht für jugendliche Sportler) auszuhandeln. Dabei ist bekannt, dass dies ein Richter ist, der verhandelt (der Korruption hasst wie die Pest! ). Die Selbstgerechtigkeit, mit der hier diskutiert wird, ist unerträglich. Dabei wird außer Acht gelassen, dass sich die Gesellschaft zu einem Neoliberalismus entwickelt, in der das Zusammenspiel von Wirtschaftsmächtigen mit der Politik die Regel ist? In der im weitem Maße Mächtige der Wirtschaft die Politik bestimmen. Ich gebe nur zu bedenken: warum duldet es unsere Gesellschaft, dass mit Multimillionen Konzerne (einschließlich Waffenkonzerne) die etablierten Parteien unterstützen? Ich frage mich, warum Regierungen (und die EU) einen Konsens haben, dass ein abgehalfterter führender Politiker einen bestbezahlten Job in der Wirtschaft erhält.
    Ich wollte mich in die Diskussionen nicht einmischen. Trotzdem halte ich es wichtig, irgendwie Realität herzustellen.
    Noch etwas ist mir ein Bedürfnis: Hat irgend jemand festgestellt, mit welcher Souveränität die Richterin Escher, meine ehemalige Kollegin, den Prozess in diesen gesellschaftlichen und juristischen Wirrnissen leitet?

  • WerAuchImmer

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    @Hermann Striedl
    Ich versuch’s mal mit einem Poesiealbum-Spruch:
    “Willst einst Großes du erreichen, fang erst mit dem Kleinen an.
    Alle Neider werden Schweigen, ist das Kleine groß getan.”
    Will sagen: Es kann, muss aber nicht unbedingt selbstgerecht sein, wenn man im Nahbereich Einspruch gegen fragwürdige (und ja vielleicht auch strafrechtlich relevante) Praktiken erhebt. Unabhängig davon, dass andernorts noch größere Schweinereien laufen oder davon, dass sie möglicherweise dem Zeit(un)geist entsprechen. Ich gebe zu, es ist nicht sehr wahrscheinlich, aber das könnte ja ein Anfang sein, bestimmten Fehlentwicklungen endlich grundsätzlich kosequenter entgegenzutreten. Und das wäre doch auch Ihrer Meinung nach dringend nötig, oder?

    Und ja, ich stimme sofort zu, dass Ihre ehemalige Kollegin nicht wirklich um ihren Job zu beneiden ist. Sie wird es nie allen recht machen können und trägt das offenbar mit Fassung.

    @Redaktion
    Sorry, war nicht ‘klinisch’ gemeint.

    @B.Sorgt
    Ich finde das Bild vom Troyanischen Pferd unglücklich. Es suggeriert, dass Wolbergs arglistig getäuscht und dadurch zum Opfer geworden wäre. Nach meiner Einschätzung war das aber eher ein Fall von WYSIWYG (what you see is what you get).

    Dass Wolbergs sich offenbar mal wieder außer Stande sieht, in der Annahme der Vorteile etwas Verwerfliches zu erkennen, entspricht seiner hinlänglich bekannten Verteidigungsstrategie, oder? Und die läuft doch eigentlich immer gleich ab: Obwohl eigentlich außer ihm (und vielleicht noch dem Schaidinger; wieso denke ich bei den beiden eigentlich gerade in “Star Wars”-Kategorien an Lord Helmchen und den ‘bösen Imperator’?) niemand was von Politik versteht, ist er in eigenen Zusammenhängen immer verblüffend ahnungs- und arglos. Ein interessanter Widerspruch zur Ausgebufftheit und Abgeklärtheit, die er an anderen Stellen für sich in Anspruch nimmt.

    Zudem muss man sich vielleicht auch vor Augen halten, dass sich Wolbergs eigentlich Zeit seines Lebens in Verbandstrukturen bewegt und es trotzdem offenbar bis heute noch nicht verstanden hat, wie eine Spende ordnungsgemäß verbucht wird, geschweige denn, was ein Interessenskonflikt ist.

    Ob diese “Dummheit” nun vorgetäuscht ist oder nicht, ist dabei meines Erachtens egal. Sie disqualifiziert ihn in meinen Augen so oder so für verantwortungsvollere Aufgaben.

    Ich würde es daher sehr begrüßen, wenn sich auch in der strafrechtlichen Bewertung der Causa schließlich der Satz bewahrheiten würde, dass Dummheit (sei sie nun echt oder nicht) nicht vor Strafe schützt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Wolbergs daraus lernen würde, halte ich zwar für gering. Aber wenn er dann wenigsten Wort hielte und sich endlich vom Acker machen würde, wäre das aus meiner Sicht schon ein Fortschritt, welcher der hiesigen Kommunalpolitik gut tun und neue Chancen eröffnen würde (so sie denn dann auch ergriffen werden).

  • meine9,99cent

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    @Striedl:
    Dafür dass Sie Jurist und ehemaliger Richter sind und die Beiträge von Herzig so rechtlich gut finden argumentieren Sie doch recht simpel mit dem Wesen des Menschen und der allgemein verbreiteten Suche nach Vorteilen.
    Das geht halt an der Sache vorbei, denn als OB, der mit dem Vertragspartner auch in seiner Funktion als OB seeeeeehr viel zu tun hat, unterliegt man eben den Pflichten als Kommunaler Wahlbeamter und den Straftatbeständen für Amtsträger.
    Auch wenn das “machen wir doch alle so, wer hat nicht schon bei der Kilometerpauschale geschwindelt- “Argument” zur Entkräftung strafrechtlich relevanter Vorwürfe lächerlich ist.
    Dass hier die OB_Mama einer oberpfälzischen Stadt ein “Promi” sein soll (und die KÄufer der bis auf den Ladenhüter verkauften Wohnungen dadurch eine Aufwertung erhalten???) oder vielleicht auch noch die Schwiegermama ist eine derart schlechte Schmierenkomödie, dass man mit Herrn Polt sagen möchte: ich kanns scho gar ned mer derspeibm.
    Warum man in einen notariellen Vertrag, der auch an das Finanzamt geht zwecks Ermittlung der Grunderwerbsteuer, Eigenleistungen reinschreibt, die dann komischerweise gar nicht vom Käufer erbracht werden, sondern doch noch vom Verkäufer bezahlt werden, ist neben den verdeckten Vorteilen ja auch steuerlich sehr sehr interessant.
    Mal schnell gegoogelt und gefunden:
    “Für diejenigen, die nicht um einen einheitlichen Gesamtvertrag vom Bauträger herumkommen, hat die Expertin ebenfalls einen Tipp: „Verpflichtet sich der Käufer vertraglich zu Eigenleistungen, reduziert sich die Bemessungsgrundlage – und damit die Steuerlast.“
    Ja hoppala. Und wenn der Bauträger wie so oft (wie es bei BTT aussieht weiß ich nicht) auch selbst noch eine Vertriebsprovision in Höhe zB einer üblichen Maklerprovision von 3,57 % brutto erhebt oder einpreist, deren Bemessungsgrundlage der notariell beurkundete Kaufpreis ist, dann spart man sich auch noch a bisserl für die nicht eingepreisten “Eigenleistungen”.

  • Gassengustl

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    Stadträte, Tretzel und Co.?

    Jetzt wärs ja nun wirklich mal interessant, ob denn neben Hartl noch andere Stadträte oder städtische Referenten, Wohnungen beim Tretzel (oder auch IZ / Schmack) für sich selbst oder deren Verwandte (die berühmten Dritten) erstanden haben.

    Und vor allem, ob es dort auch entsprechende C-Promi-Rabatte gab!
    Auch wenn es häufig behauptet wird, dass Stadträte nicht wegen Bestechlichkeit angeklagt werden können, so gibt es durchaus Möglichkeiten diese Art der “Korruption” zu verfolgen. Es wäre doch eine Sauerei, wenn Stadträte, die ja schließlich auch maßgeblich mit entscheiden, ihren Finger zur Abstimmung über Bauträger- oder Bauherrenvorhaben heben und gleichzeitig Nutznießer entsprechender Vorteile (großzügige Rabatte bei Wohnungskauf, Autokauf etc….) wären.

    Verweis auf das Bundesgerichtshof (2 StR 281/14) zu Abgeordnetenbestechung (hierunter fallen meines Wissens auch Stadträte)

    “Verteidigung: „Ich wollte ohnehin so abstimmen“
    Das ist bei der Abgeordnetenbestechung der häufigste und erste Hinweis – man habe sich gar nicht kaufen lassen, vielmehr wollte man ohnehin so abstimmen und hat den Vorteil schlicht mit abgreifen wollen. Das verfängt allerdings nicht, da es dem BGH (und dem Gesetzgeber) darum geht, dass schon der Verdacht des käuflich seins zu vermeiden ist und das Risiko eines eventuell doch geänderten Verhaltens zu vermeiden ist:

    Ob sich der Mandatsträger dabei innerlich vorbehält, sein Abstimmungsverhalten nicht durch die Zuwendung beeinflussen zu lassen, ist für die Strafbarkeit ebenso wie bei § 108e StGB a. F. unerheblich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 – 5 StR 453/05, BGHSt 51, 44, 59 ff.). Entscheidend sind nicht innere Vorbehalte, sondern der vom Vorsatz umfasste äußere Erklärungswert des Verhaltens. Der Mandatsträger kann sich in diesem Zusammenhang nicht darauf berufen, dass er sich ohnehin im Sinne des Zuwendenden verhalten wollte (BT-Drucks. 18/476 aaO).

    Dies wird letztlich dadurch gelöst, dass man halt auf das Angebot eingegangen ist – diesen Erklärungswert muss der Abgeordnete gegen sich gelten lassen:

    Der äußere Erklärungswert des festgestellten Verhaltens, nämlich das Eingehen des Angeklagten auf den ihm offerierten Beratervertrag, der – wenn auch ungeschrieben – sein zukünftiges Abstimmungsverhalten hinsichtlich eines bestimmten, vom Vorteilsgeber betriebenen Projekts beinhaltete, lässt sich hier nur so interpretieren, dass der Angeklagte nach Weisung des Vorteilsgebers abstimmen sollte und etwaige entgegenstehende innere Überzeugungen dessen Interessen unterordnete (vgl. BT-Drucks. 18/476 S. 5 ff.).

    Im vorliegenden Sachverhalt ging es nicht um den „Standard“-Stadtverordneten, sondern um eine besondere Persönlichkeit in hervorgehobener Rolle. Dies sollte nicht dazu verleiten, die Thematik als Problem hervorgehobener Personen zu betrachten. Es ist gerade in der Kommunalpolitik – insbesondere in der heutigen Zeit knapper Mehrheiten – so, dass bereits einzelne Stadtverordnete ganz erhebliche Abstimmungsveränderungen herbeiführen können. ”

    Quelle: Rechtsanwalt Jens Ferner, 05.10.15
    https://www.ferner-alsdorf.de/strafrecht__abgeordnetenbestechung-strafbarkeit-gekauften-abstimmungsverhaltens-im-stadtradt__rechtsanwalt-alsdorf__19553/

  • Lothgaßler

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    Die Juristen im Blog werfen spannende Fragestellungen auf, aber Antworten/ Lösungen haben Sie auch nicht! Und scheinbar hadern Juristen mit Moral, dabei ist es gerade die, welche uns die Freiheit lässt Vorteile nicht anzunehmen (egal ob diese nun justiziabel wären oder nicht).
    Juristen, lasst euch nicht vergrätzen! Ich schätze eure Ausführungen sehr, auch wenn ich nicht immer eure Meinung/ Einschätzung (voll) teile.

    @Günther Herzig:
    a) “Vertragsfreiheit”, ein schönes Stichwort und damit die entscheidende Frage: Hätte Herr Wolbergs (bei seinem bisherigen Berufsweg) oder seine Verwandten (die könnten vermögend sein, was uns nichts angeht) die selben Konditionen erhalten, wenn Herr Wolbergs kein OB-Amt oder Bürgermeister-Amt bekleidet hätte?
    Den allerwenigsten Kunden von BTT wurde die “Vertragsfreiheit” in dieser Form angetragen. Nach eigenen Einlassungen von Seiten BTT gabs so üppige Vorteile nur für Freunde/Bekannte und “Prominente”. Auch hier stellt sich die Frage: Wer ist prominent bzw. wie wird man zur prominenten Person? Machen allein verwandschaftliche Beziehungen einen Menschen prominent? Die Frau vom Professor ist die Frau Prof., oder wie oder was?
    b) Eine “juristische” Frage: Wie soll/kann “konkludentes Handeln” (hier im Sinne der in Rede stehenden Gegengeschäfte) nachgewiesen werden? Hier müssen die Anzeichen zusammengetragen werden, und letztlich wird die Gesamtschau zu einer Gesamtbeurteilung führen. Oder sehen Sie hierfür einen anderen juristischen Weg?

    @Hermann Striedl:
    Ja, aber was antwortet die Gesellschaft auf diese “neoliberalen” Entwicklungen, die bei den “Mächtigen” schon immer gegeben waren, weil sich dort Geld und Macht zur Entscheidung und Durchsetzung trafen? Die Antwort kann doch kein Wegsehen und Durchwinken bei vermeintlich kleinen Sündern sein. Wo und wie ziehen wir hier die Grenze?
    Politisches Handeln, und darunter verstehen Politiker so gut wie jede Lebensäußerung ihres Daseins, bleibt so gut wie immer juristisch folgenlos. Der Schaden kann immens sein, der Politiker haftet nicht. Der Ex-Politiker kann als Lobbyist verrufen sein, er findet trotzdem noch Gehör, offene Türen und seine “Formulierungshilfen” finden 1:1 den Weg in Gesetzesvorlagen. Wie soll sich die Gesellschaft rechtskonform dagegen zur Wehr setzen, zumal einzelne Bürger so gut wie nie klageberechtigt sind. Müssen wir das Recht oder demokratische Kontrollen weiter entwickeln?
    Die politisch Ermächtigten sind mächtig auf Zeit und sie wurden ermächtigt mit Vertrauensvorschuss. Wir sind hier auch an einem Punkt, an dem dieser Vertrauensvorschuss in den Augen vieler Beobachter verbraucht ist.

  • mkv

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    Auf @Lothgaßlers “… scheinbar hadern Juristen mit Moral …” sei z.B. auf den alten Schwulen-§-175 StGB hingewiesen, der wie kein anderer die über Jahrzehnte in Gesetzestext gegossene Moral in Deutschland verkörperte, bis hinauf zum Gesetzgeber und den Bundesgerichten.

    Wenn man sich die Geschichte dieser Strafgesetznorm mal gründlich vergegenwärtigt, dann wird an diesem Beispiel klar, dass die schwarz-weiß Differenzierung zwischen Moral und Gesetz/Recht, die einige hier zu dieser Berichterstattung über einen Strafprozess regelmäßig bemühen, zu hinterfragen ist.

    “Das Recht kann nicht ohne Moral existieren, weil auch im Recht das menschliche Miteinander zu berücksichtigen ist.” Und ja, jegliche gesellschaftlich mehrheitlich legitimierte Moral ist im steten Wandel begriffen.

    So haben in den letzten drei Jahrzehnten bestimmte (außerrechtliche) Moralvorstellungen in das jeweilige Recht Eingang gefunden, was zur späten Aufhebung des § 175 StGB und jüngst zur gleichgeschlechtlichen Ehe führte.

    Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Gesetzeslage zu Parteispenden, die sich davon abgekoppelte Sponsorengewinnung fast aller Parteien (zur faktischen Umgehung der Gesetze), der damit im Zusammenhang stehende grundgesetzliche Auftrag der Parteien (Artikel 21 Abs. 1 GG) samt deren zwingende teilweise Finanzierung jenseits des Staates auch im Hinblick auf die sog. Korruptions-§§ in ihrer juristischen Unschärfe nicht widerspruchslos und bedürfte einer grundsätzlichen und gründlichen R E V I S I O N .

    Wie schwierig und komplex sich das gestalten dürfte, ergibt sich aus je einem Zitat des “irisch-französischen Ökonomen Richard Cantillon (1680 – 1734)” und (anknüpfend an die gestrigen Ausführungen von H. Striedl zum neoliberalen Ungeist unserer Gegenwart) des “französischen libertär-wirtschaftspolitischen Vordenkers Frédéric Bastiat (1801 – 1850), die ich für die Interessierten verlinkt habe zum Kollegen Hoischen unter
    https://www.misesde.org/?p=9068

    —-

    Ein weites Feld zwischen Recht, Ethik und Moral
    Zum “googeln” rate ich zu “staat gesetze ohne moral”

  • Dingens

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    Zu Gassengustl: Ausführungen zu § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) sind wohl zutreffend, haben aber im vorliegenden Fall den Nachteil, dass die relevante Abstimmung zum Nibelungenareal schon stattfand, als die neue Fassung des § 108e StGB noch nicht in Kraft getreten war (1.9.2014). Wohl deshalb ist Herr Hartl auch nicht wg Abgeordnetenbestechung bzw. -bestechlichkeit angeklagt. Heute geht es da “a weng” strenger zu.

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drin