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61-Jähriger verzweifelt

Betreut und verlassen: Warum Herr Hirschreuther Angst hat

Nach vier Monaten Aufenthalt im Bezirksklinikum, wo er sich zudem mit Corona infiziert hat, sitzt ein 61-Jähriger seit gestern in einer verwüsteten Wohnung. Dabei hätte er einen Betreuer. Doch der scheint sich nicht zu kümmern – und sperrt sich gegen einen Betreuerwechsel.

Eigentlich wäre letzter Mittwoch ein vergleichsweise guter Tag im ansonsten wenig freudvollen Leben von Paul Hirschreuther (Name geändert) gewesen. Nach fast vier Monaten auf einer geschlossenen Station des Bezirksklinikums Regensburg durfte der 61-Jährige endlich nachhause. Es war nicht der erste Aufenthalt vom Hirschreuther in einer solchen Einrichtung. Er kann ganz gut erzählen, was mit ihm los ist – und warum. Auch wenn er gerade eine Pille genommen hat, „um nicht zu nervös zu sein“, wie er sagt, während er auf dem Bett in seiner völlig verwüsteten Wohnung sitzt.

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Starke Medikamente – seit dem sechsten Lebensjahr

Schon in jungen Jahren gab man Hirschreuther starke Beruhigungsmittel, um das lebhafte Kind ruhig zu stellen, unter anderem Valium und Tavor. Er war sehr aktiv. Oft fehlte es an der notwendigen Kontrolle seiner Reaktionen. Später wurden diese Verhaltensweisen als ADHS charakterisiert. Ritalin kam hinzu. Seit er sechs Jahre alt war verbrachte Hirschreuther einen Großteil seines Lebens in psychiatrischen Einrichtungen. Sein ADHS und ein ebenfalls diagnostiziertes posttraumatisches Belastungssyndroms wurden überwiegend mit Medikamenten behandelt.

Diese vorwiegend chemische Behandlung seiner Entwicklungsprobleme führte zu einer starken Abhängigkeit. Später gehörten Benzos, Barbiturate und Alkohol für ihn zum Alltag, medizinisch bezeichnet man das, worunter Hirschreuther mittlerweile seit Jahrzehnten leidet, als Polytoxikomanie. Aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten erlangte er nie eine wirklichen Selbstständigkeit, trotz eines hohen Intelligenzquotienten.

Kurzzeitige Arbeitsstellen habe er wegen seiner Sucht immer relativ rasch verloren, erzählt er durchaus freundlich und stringent, wenn auch manchmal etwas umständlich. Paul Hirschreuther wirkt wie ein Mann, der sich über seiner Erkrankung und deren Folgen im Klaren ist. „Zumindest hilft die Tablette gegen die Ticks, die ich manchmal habe. Heute passt alles.“

Ohne Betreuung geht es nicht

Meist stand Hirschreuther eine Betreuungsperson zur Seite, um das Notwendigste zu regeln. Lange war dies seine Mutter. Das Leben in einer eigenen Wohnung wechselte mit mal längeren, mal kürzeren Aufenthalten in Dutzenden von Betreuungseinrichtungen. Auch obdachlos war Hirschreuther schon – obwohl es nicht am Geld fehlt. Er stammt aus einem vergleichsweise begüterten Elternhaus. Seit Hirschreuthers Mutter vor etwas mehr als vier Jahren gestorben ist, erhält er eine Waisenrente von etwas mehr als 1.000 Euro. Wechselnde Betreuer mit umfassender Vollmacht bis hin zum Aufenthaltsbestimmungsrecht kümmerten sich um sämtliche Belange. Seit 2015 ist der Regensburger Berufsbetreuer Johannes H. für ihn zuständig. Und über den verliert Hirschreuther kaum ein gutes Wort. Seine Kritik in aller Kürze: Der Mann kümmert sich nicht.

Als Hirschreuther am 4. Dezember letztes Jahr im Bezirksklinikum landete, hatte es zuvor eine Auseinandersetzung auf der Terrasse vor seiner Wohnung gegeben. Heranwachsende, die regelmäßig in der Gegend herumlungern, hatten es immer mal auf den reichhaltigen Medikamentenvorrat von Hirschreuther abgesehen. Aus gegenseitigem Geben und Nehmen, gemeinsamen Alkohol- und Drogenkonsum scheint sich, folgt man den Schilderungen des 61-Jährigen, zunehmend eine Situation entwickelt zu haben, in der er sich bis heute bedroht fühlt.

Er könne schlecht Nein sagen, erzählt Hirschreuther. Und man kann es sich vorstellen, wenn man ihn kennenlernt. Die Polizei, an die er sich mehrfach gewandt habe, habe ihn nicht ernst genommen. An jenem Tag kam es dann offenbar zu einer Eskalation – Hirschreuther landete mit mehreren Verletzungen im Krankenhaus und wurde von dort mit einem Mix aus Alkohol und Medikamenten im Blut ins Bezirksklinikum eingewiesen. Die Wohnung blieb zurück – mit offener, weil beschädigter Balkontür.

Corona-Infektion im Bezirksklinikum

Eigentlich hätte er nur zur Entgiftung auf der Station bleiben sollen. Kurzzeitig wurde überlegt, ihm einen festen Therapieplatz zu besorgen. Doch das scheiterte. Als Hirschreuther – ohne Therapie – wieder entlassen werden sollte, klappte das nicht: Der 61-Jährige, geimpft und geboostert, hatte sich im Bezirksklinikum mit Corona infiziert.

Kein Einzelfall, wie die medbo auf Nachfrage bestätigt. Stand 14. März seien „48 Covid positive Patientinnen und Patienten in allen Kliniken am Standort Regensburg behandelt“ worden, so eine Sprecherin auf Nachfrage. „Bei den derzeit ausgesprochen hohen Infektionszahlen können wir nicht ausschließen, dass sich vereinzelt Infektionen innerhalb des Klinikums weiterverbreitet haben.“

Folgt man Hirschreuther war das auf seiner Station eher die Regel denn die Ausnahme. Er spricht davon, dass dort im Lauf der Zeit fast alle Patienten positiv getestet worden seien. Unabhängig überprüfen lässt sich das nicht. Hirschreuthers Infektion zumindest ist dokumentiert – als er am Mittwoch genesen nachhause kommt, liegt in seinem Briefkasten die längst überholte Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes. Doch das ist Hirschreuthers geringstes Problem.

Der Betreuer war nie zu erreichen

Seine Wohnung ist völlig verwüstet. Auf dem Boden liegt ein Berg zerwühlter Klamotten. Die Kartons, in denen sich befunden haben, stapeln sich daneben oder zerrissen darunter. Auch im Schrank hat sich jemand zu schaffen gemacht. Mehrere Gegenstände, Medikamente und Bargeld sind verschwunden. Die Terrassentür hängt in den Angeln, die Fläche davor ist übersät mit Glasscherben unbekannter Herkunft. In der Küche schimmelt das Essen in dem Geschirr, das dort steht, seit Hirschreuther vor über drei Monaten ins Bezirksklinikum eingewiesen wurde. Das Wasser ist abgestellt – wie sich später herausstellt, wurde damit auf die ständig laufende Klospülung reagiert. Die Ameisenstraße, die sich in der Wohnung gebildet hat, hat Hirschreuther eben weggefegt. Gekümmert scheint sich um diese Wohnung während seiner Abwesenheit niemand zu haben.

Eigentlich habe er seinen Betreuer über die beschädigte Balkontür informiert und darüber, dass hier etwas repariert werden müsse, erzählt Hirschreuther. Doch geschehen ist augenscheinlich nichts. Schon während er im Bezirksklinikum war, habe er immer wieder vergeblich versucht, den Betreuer zu erreichen. Doch der habe wochenlang nicht reagiert. Da sei immer nur der Anrufbeantworter ran gegangen. Rückruf – Fehlanzeige. „Ich hatte keine frischen Sachen zum Anziehen, kein Bargeld und kein Handy.“ Erst nachdem er die Stationsleitung informiert habe, sei Johannes H. irgendwann einmal aufgetaucht. Dann habe er wieder nichts mehr von ihm gehört – auch nicht, als es später um die Entlassung ging.

Streit um Betreuerwechsel

Schon länger strebt Paul Hirschreuther einen Betreuerwechsel an. Aus dem Bezirksklinikum heraus hat er im Januar einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht gestellt und jemanden vorgeschlagen, den er über einen befreundeten Pastor kennengelernt hat. Seit ein langjähriger Freund Hirschreuthers, der ihm als ehrenamtlicher Betreuer zur Seite stand, gestorben ist, gibt es nämlich nur noch Berufsbetreuer Johannes H.

Der wehrte sich im Gegenzug vehement gegen diesen Wechselwunsch und gegen Hirschreuthers Kritik einer „mangelhaften Betreuung“. In Einklang mit der medbo hält er den von Hirschreuther bevorzugten Betreuer für „völlig ungeeignet“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht. Dieser habe eine christliche Therapieeinrichtung vorgeschlagen, die „kein angemessenes“ Konzept biete und gehöre zudem einer Freikirche an, der Hirschreuther bei einem Betreuerwechsel „ausgeliefert“ wäre. Er selbst habe sich hingegen immer darum bemüht, Herrn Hirschreuther „angemessen zu unterstützen“, schreibt Johannes H. auf seiner kaum halbseitigen Stellungnahme weiter.

Paul Hirschreuther hat Angst

Kurz bevor wir das Gespräch beenden entdeckt Hirschreuther unter den Briefen, die während seiner Abwesenheit eingetrudelt sind noch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, das seit über 14 Tagen in seinem Briefkasten gelegen ist. Wohl in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit den Heranwachsenden wird gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Man habe die Frist für seine Stellungnahme verlängert, heißt es. Doch der Termin ist bereits verstrichen. Hirschreuther war zu diesem Zeitpunkt noch im Bezirksklinikum. Hat sich sein Betreuer darum gekümmert? Hirschreuther weiß es nicht – und er erreicht ihn auch telefonisch nicht. Dafür erfährt er – eher nebenbei über Umwege – dass Johannes H. den Auftrag an den Sozialdienst, der ihn täglich mit den notwendigen Medikamenten versorgt, gekündigt hat.

Hirschreuther hat vor dem Hintergrund all dessen Angst. Die im Grunde nicht bewohnbare Wohnung, keine Medikamente, ein mögliches Strafverfahren und die bedrohliche Situation mit den Heranwachsenden, die er bereits wieder vor seiner Terrasse gesichtet hat. „Mir kommt das so vor, als würde hier alles unternommen, um mich wieder in einen Rückfall zu treiben – und dann auf Dauer in irgendeine Einrichtung zu stecken, damit ich keine Arbeit mehr mache.“

Wir haben versucht, Johannes H. zu erreichen. Bislang meldet sich dort nur der Anrufbeantworter.

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Kommentare (35)

  • Spartakus

    |

    Verstehe ich das richtig, in der Medbo am Standort Regensburg sollen bis zum 14. März INSGESAMT nur 48 positive COVID Fälle festgestellt worden sein?!?

    Ich wünsche dem Herrn viel Kraft für seinen weiteren Kampf! Schrecklich wie teilweise inhuman immernoch mit Menschen welche an psychischen Erkrankungen leiden umgegangen wird. Insbesondere wenn man bedenkt dass gerade dieses Land aus seinem barbarischen Umgang vor ca 80 Jahren mehr gelernt haben sollte!

  • R.G.

    |

    Bei einem Fall wie diesem sollte man einen Arzt finden, der mit dem Labor zusammenarbeitet
    “European Laboratory of Nutrients (ELN)”

    Kann ein Medizinstudent nach Texten zu ADHS, verfasst von Mitarbeitern oder Leiter dieses Institus suchen?
    Ich erinnere mich an Veröffentlichungen, vermutlich von Herrn Dr. Vogelaar, damals Utrecht.

    Weiters sollte man dringend Verbindung zu ADHS Selbsthilfegruppen suchen.

  • Stephan F.

    |

    Danke, regensburg-digital! Ihr gebt den Leuten eine Stimme, die sonst nicht gehört würden.

  • Bertl

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    Großes Bedauern, dass Herr RA Spirk den Fall nicht mehr übernehmen kann.

  • Hartl Norbert

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    Ich denke, dass zur Würdigung des Falles Außenstehende nichts sagen können.
    Allgemein gilt, dass es Berufsbetreuer gibt, die sich wenig oder zu wenig um die zu Betreuenden kümmern. Um dies zu kontrollieren, ist die Betreuungsstelle des Amtsgerichtes zuständig. Hier ist der Ansatzpunkt, diesen Sachverhalt zu überprüfen, was auf Grund des Artikels zu erfolgen hat. Ein Wechsel des Betreuers wäre in diesem Fall meines Erachtens sinnvoll, selbst wenn die Arbeit des jetzigen Betreuers im Rahmen wäre.

    Norbert Hartl

  • Spätzie

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    Echt traurig, was in unserem RECHTS – Staat abgeht. Man fühlt sich hier an Italien oder noch schlimmere Regionen erinnert.
    Für diese Menschen ist diese Dasein kein Leben sondern oft die Hölle. Hilflos Seilschaften und Behördenwillkür ausgesetzt.
    Puncto Menschenrechte bzw. Behindertenrecht ist Deutschland nur auf dem Papier vorbildlich, in der Realität finden wir uns oft im Mittelalter wieder.
    Vielleicht hat hier derselbe Betreuungsrichter das sagen, wie in diesem Beitrag:

    https://www.regensburg-digital.de/landgericht-verurteilt-machtmissbrauch-eines-betreuungsrichters-der-reagiert-mit-untaetigkeit/15062018/

    Angesichts eines solchen Elends, nicht nur in der Oberpfalz, laßt uns dankbar sein, daß wir nicht unter solchen Bedingungen leiden müssen und uns dafür einsetzen, diesen Menschen zu helfen – so etwas muß an die Öffentlichkeit.
    Danke Regensburg – Digital.

  • Gscheidhaferl

    |

    @Norbert Hartl
    Vielen Dank für ihren angenehm zurückhaltenden Kommentar, dem letztlich nur zugestimmt werden kann.

    Ergänzend bloß zwei Schlaglichter: Zum einen sind die Rahmenbedingungen für Berufsbetreuer nicht unbedingt günstig und befördern mitunter unzureichende Betreuungen. Es ist letztlich eine überschaubare Rechnung, wieviele Fälle jemand haben muss, um ein hinreichendes Einkommen zu erzielen und wieviel Zeit ihm dann (eine normale Vollzeitstelle zugrunde gelegt) pro Klient bleibt. ‘Aufwendige’ Kundschaft bleibt da gerne mal auf der Strecke.

    Zum anderen funktioniert die Kontrolle nicht besonders gut. Die Vermutung liegt nahe, dass es primär an einer zu geringen personellen Ausstattung der entsprechenden Stellen liegt, die in einem Missverhältnis zum Arbeitsaufkommen zu stehen scheint.

  • Stefan Egeli

    |

    Ich war selbst Betreuer meiner leider inzwischen verstorbenen und damals schwerkranken Mutter. Das war an manchen Tagen ein fulltimejob. M.E. dürften Betreuer nur eine begrenzte Anzahl an Personen betreuen, weil den Hilfebedürftigen sonst nicht so geholfen werden kann, wie es notwendig wäre. Außerdem brauchen diese teilweise hilflosen Menschen unabhängige zusätzliche Ansprechpartner an die sie sich z.B. bei mangelnder Betreuung wenden können.

  • Spätzie

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    Es stimmt, Außenstehende können die Betreungsverhältnisse kaum beurteilen.
    Wer macht sich selbst die Mühe, über Mißbrauch seitens der Berufsbetreuer zu recherchieren.
    Die Betreuungssätze sind üppig. Wenn man Arbeitsaufwand und Arbeitintensität mit Pflegekräften vergleicht, kommt man ins fragen.
    So erhält ein qualifizierter Berufsbetreuer von ca. €100,- bis ca. €480,- monatliche Fallpauschale, ein Berufsbetreuer ohne besonder Kenntnisse erhält mindestens €60,- . Die zu erledigende Arbeit ist für beide gleich. Falls ein Klient im Heim untergebracht wird, reduziert sich der Arbeitsaufwand praktisch fast auf NULL.
    Die bisherige Rechtsprechung betrachtet 1-2 Besuche pro Monat als erforderlich. Es gibt Fälle, da läßt sich die berufliche Betreuungsperson alle 5 – 6 Monate sehen.
    Die Kontrolle der Betreuer erfolgt über die selbstverfassten Rechenschaftsberichte.
    Gibt es da noch offene Fragen ?
    Es gibt keine übergeordnete Kontrollinstanz.
    Darüber gibt es die Betreuungsrichter, und die wollen auch nur ihre Ruhe, die meisten sind ja Beamte.

  • R.G.

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    Es gibt, schnell betrachtet, drei Ansätze außerhalb der reinen Betreuung.

    Eine durch die Krankheit samt Suchtproblematik möglicherweise entstandene Einsamkeit, die wiederum durch das Zusammensein mit Jugendlichen zu reparieren versucht wird.
    Hier wäre eine freiwillige Anbindung an ein Tageszentrum vielleicht hilfreich.

    Löst man die Probleme des Herrn, sind die schwierigen Jugendlichen trotzdem noch zeitweise kriminell unterwegs. Streetwork und Ansprache durch KontaktbeamtInnen der Polizei wären sehr sinnvoll. Es gehörte dabei mitgeteilt, dass der Herr nun keine Medikamente mehr im Haus haben könne, weil…
    Ich weiß nicht, ob die Medikamentenabgabe und -einnahme für je eine Dosis in einer Apotheke möglich ist und hilfreich wäre. Was meint der Patient dazu?

    Eine Gesprächsbetreuung ist wirklich wichtig, der Autor deutet das ohnehin an.

    Anmerkung: Ein uns anvertraut gewesener und zum Freund gewordener Erwachsener verlor sein Leben durch einen Kalten Entzug und Rosenkranzgebete in einer Freikirchlichen Einrichtung. Vor lauter Schmerzen konnte er es nicht mehr aushalten… Bitte genau hinsehen, wie sich diverse Gemeinschaften eine Heilung vorstellen.

    Herr Hirschreuther, es ist gut, dass sie Hilfe suchen!

  • Kathrin W.

    |

    Schnelles Handeln ist hier gefragt. Ein Gerichtsverfahren abzuwarten, um den Betreuer zu wechseln, wird nicht hilfreich sein. Wie sieht es mit all den Ehrenamtlichen aus? Kirche? Nachbarschaftshilfen? Fall sofort an die Sozialbürgermeisterin herantragen und Hilfe erbitten.

  • Hans Dampf

    |

    @Bertl. Ja Herr Spirk waere sicher schon an dem Fall dran. In seiner penetranten aber konsistenten Art. Leider hatte er sich bei einem Thema so verrannt, dass es ihm selbst geschadet hat. Schade drum.

  • Hthik

    |

    @R.G. 18. März 2022 um 12:21

    “Es gehörte dabei mitgeteilt, dass der Herr nun keine Medikamente mehr im Haus haben könne, weil…
    Ich weiß nicht, ob die Medikamentenabgabe und -einnahme für je eine Dosis in einer Apotheke möglich ist und hilfreich wäre.”

    Sowas ist Aufgabe der Pflegekasse und so war es hier scheinbar auch, bis …

    Siehe den Artikel: “Dafür erfährt er – eher nebenbei über Umwege – dass Johannes H. den Auftrag an den Sozialdienst, der ihn täglich mit den notwendigen Medikamenten versorgt, gekündigt hat.”

    Allein wenn das so war, dass der Betreute nicht informiert wurde, disqualifiziert das den Betreuer. Rechtlich ist es aber nicht zu beanstanden, wenn der Betreuer für diesen Bereich bestellt war. Der tatsächliche Sinn der Betreuung ist dem Staat Geld zu sparen. Dem Betreuten wird ein Leben zugeteilt, wie er es zu führen hat. Wie es ein “Vernünftiger” führen würde, der natürlich streng darauf achtet, möglichst wenig eigentlich zustehende Sozialleistungen zu beziehen.

  • Bertl

    |

    @Hans Dampf, ich habe bis heute nicht verstanden, waeum sich RA Spirk bei dem Thema, das ursächlich für seinen Tod war, so verrannt hat.

  • R.G.

    |

    Kommentar gelöscht. Es geht hier um etwas völlig anderes.

  • Daniela

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    Das Betreuungsrecht sieht klar vor, in welchen Aufgabenkreisen ein rechtlich bestellter Betreuer/in tätig werden kann/muss. Der richterliche Beschluss nennt diese Aufgabenkreise explizit, nennt den Betreuer/in ggfs. Ersatz-Betreuer…

    Es ist nicht selten, dass es zu Differenzen zwischen Betreuten und Betreuer/in kommt.

    Ob Post des Betreuten zu bearbeiten ist, ist eben abhängig, ob der Betreuer in diesem Aufgabenkreis bestellt ist. Ebenso, ob der Betreuer überhaupt das Recht hat, die Wohnung des Betreuten zu betreten. Darf man dieses Recht nicht ausüben, kann man schlecht die Balkontür reparieren lassen. … So könnte man weitere Wenn und Aber finden, warum der Betreuer nicht tätig würde, werden konnte.

    Allerdings hätte der Betreuer/in schon auch bei Notwendigkeit beim Amtsgericht um Erweiterung der Betreuung ersuchen können.

    Leider ist das Betreuungsrecht zu starr und unflexibel, um zeitnah Abhilfe bei den hier beschriebenen zu schaffen. Corona tat das übrige…, Betreuer/innen unterließen monatelang persönliche Kontaktaufnahme zum Betreuten.

    Man kann eigentlich nur empfehlen, einen spezialisierten Anwalt zu suchen und ggfs. mittels Prozesskostenhilfe dem Vorgefallen rechtlich nach zu gehen.

    Dass ein Betreuer nicht auf telefonische Anfragen seines Betreuten reagiert wäre allerdings schon auch eine Anfrage bei der Betreuungsstelle bzw. dem Betreuungsgericht wert. So etwas dürfte nicht passieren.

  • RegensburgerIn

    |

    Spezialisierter Rechtsanwalt und Prozesskostenhilfe ist gut, wer soll es nun tun…

    Andere Frage: sind der Redaktion Fälle bekannt, bei denen Betreuer, Sachbearbeiter oder ähnliche Entscheider und Bearbeiter ermahnt oder bestraft wurden?
    Herr Spirk hat oft über solche Vorfälle berichtet, aber es wurde nie über Konsequenzen für Behörden geschrieben.

  • xy

    |

    “Eigentlich habe er seinen Betreuer über die beschädigte Balkontür informiert und darüber, dass hier etwas repariert werden müsse…”

    Welchen Aufgabenkreis hatte der Betreuer? Warum ist der Betroffene nicht selbst in der Lage, einen Handwerker kommen zu lassen?

  • Stefan Aigner

    |

    @xy

    Die Vollmacht des Betreuers ist umfassend. Der Mann war drei Monate im BKH, wie Sie vielleicht dem Text entnommen haben. Von dort wurde der Betreuer informiert.

    Als Herr Hirschreuther nach drei Monaten wieder zurück war, hat er dann Handwerker kommen lassen – mithilfe von jemand anders.

  • xy

    |

    Betreuung ist nicht tatsächliche Hilfe, sondern staatlicher Beistand in Form von Rechtsfürsorge, womit eine umfassende soziale Betreuung gerade nicht gemeint ist. Der Betreuer ist also insbesondere kein Kranken- oder Altenpfleger und auch keine Haushaltshilfe. Im BKH gibt es Sozialarbeiter, die dem Patienten in der Zeit des Klinikaufenthalts helfen können.

  • Daniela

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    @ xy; 19.03.22;19:04

    Das ist vollkommen richtig. Jedoch wissen viele dies nicht.

    Der Betreuer ist keine Putz- oder Haushaltshilfe, kein Pflegedienst, …, Er ist im Grunde genommen, wie eine Vertretung für den Betroffenen, weil dieser eben seine Angelegenheiten in seinem Interesse nicht mehr vertreten kann.

    @ regensburgerin
    Prozesskostenhilfe kann beim Gericht beantragt werden, wenn man selbst die finanziellen Mittel nicht hat, um sich durch einen Anwalt bspw. vertreten zu lassen oder eben einen Rechtsstreit zu führen. …

    Im Krankenhaus gibt es soziale Dienste, die eben auch Patienten unterstützen sollen, während deren Krankenhausaufenthalt bei deren Angelegenheiten zu unterstützen.

    Ist ein Betreuer bestellt muss dieser informiert werden, um für seinen Betreuten aktiv zu werden.

  • Gscheidhaferl

    |

    Der vielleicht vielversprechendste Ansatzpunkt um relativ (!) schnell zu einem Betreuerwechsel zu kommen (den übrigens jeder ohne besondere Voraussetzungen anregen kann) wäre die Medikamentenversorgung. Die sind Herrn H. ja nicht zum Spaß verschrieben worden. Es ist von einer gefährdungssituation auszugehen, wenn er die nicht bekommt. Es wäre also in jedem Fall ‘Eile geboten’. Das würde übrigens auch den behandelnden Arzt sehr weitreichend ermächtigen, einzugreifen (auch gegen den Betreuer; Ober (=Arzt) sticht Unter (Betreuer/Patient) wenn Selbst- und/ oder Fremdgefährdung vorliegt). Problem daran: Das läuft sehr schnell auf eine (u.U. dauerhafte) stationäre Unterbringung hinaus. Noch dazu wenn von Seiten des sozialen Umfelds (Jugendliche) zusätzliche Gefährdungen vorliegen, die nicht zu kontrollieren sind. So oder so schwer vorstellbar, wie Herrn H. die Selbständigkeit erhalten werden kann, ohne dass dann ggf. der Betreuer in Teufelskücke kommt, wenn dann was passiert.
    Telefonisch nicht erreichbar sein (bzw. keine Vertretung haben) ist aber in jedem Fall ein No-Go.

  • Gscheidhaferl

    |

    …mittel- / langfristig wäre vielleicht eine betreute Wohngruppe eine Option für Herrn H. Aber ob er das will? Und ob sich da so schell ein Platz finden ließe?

    Das ist immer so ein wenig das Problem in solchen Fällen: Anlässe zur Empörung gibt es zur Genüge. Entsprechend wohlfeil ist es eine entsprechende ‘Rächerpose’ einzunehmen. Am Ende gilt es aber passgenaue und dauerhaft belastbare (d.h. nicht zuletzt finanzierbare) Lösungen zu finden. Und das ist mitunter ziemlich diffizieles Ringen mit alken möglichen Akteuren.

  • Paul

    |

    Servus

    Na was ma so liest da fällt mir nicht mehr viel dazu ein.

    Allerdings Prozesskostenhilfe muss wieder zurüchbezahlt (m. E.) werden.:-(

    Es gilt es aber passgenaue und dauerhaft belastbare Lösungen zu finden.

    Wer von hier bringt sich aktiv ein…?

    Vos es nunquam minus solus quam cum solus es.
    Sagt der Lateiner. 

    Du bist nie weniger allein, als wenn Du allein bist…

  • Daniela

    |

    @ Gescheidhaferl

    Eine ärztlich verordnet Medikamentenabgabe kann der Arzt mittels Verordnung/ Behandlungsrezept über die Krankenkasse mit Zustimmung seines Patienten zur Prüfung an die Krankenkasse weiterleiten. Wenn die Krankenkasse zustimmt, kann die Medikation durch einen Pflegedienst, gestellt und verabreicht werden.

    Ich bin eh nicht schlau daraus geworden, warum der Betreuer dies unterbunden haben sollte?

    @ Paul
    Es dürfte schwierig werden, sich irgendwie rechtlich belastbar und tätig jetzt ein zu bringen. Da besteht eben eine rechtliche Betreuung, da ist ein Betreuer vom Gericht bestellt worden. Wollte man irgendetwas, was mit Verträgen, Vermögen, Versicherung oder selbst Anträge stellen, könnte der Schuss nach hinten los gehen… Der Betreuer ist zuständig, solange bis vom Gericht Nichts anderes per richterlichen Beschluss geregelt wird. Keine Versicherung, … muss auf Schreiben, die nicht vom Betreuer oder vom Betroffenen selbst unterzeichnet sind, reagieren….,

    So einfach ist es leider nicht…,

  • Paul

    |

    Servus

    Eine kleine Ergänzung zu meinen Kommentar :

    Aktiv Einbringen :-))

    Es sind die einfachen Dinge des Lebens die Freude bereiten.

  • Gscheidhaferl

    |

    Kommentar gelöscht. Diese Spekulationen/Unterstellungen gehen komplett an der Wahrheit vorbei.

  • Gscheidhaferl

    |

    @Paul
    Ich würde niemandem raten, sich ohne ein Mindestmaß an Erfahrung in diese komplexe Konstellation zu begeben. “Da muss man doch was tun…” ist ja sehr ehrenwert. Und oft ja auch hilfreich. Die Situation kann aber auch schnell sehr belastend, gefährdend und auch schmerzhaft für alle Beteiligten werden. Häufig besonders blöd: Hoffnungen zu wecken, die dann nicht erfüllt werden können. Das kann viel kaputt machen.

  • Hthik

    |

    @xy 19. März 2022 um 19:04

    “Betreuung ist nicht tatsächliche Hilfe, sondern staatlicher Beistand in Form von Rechtsfürsorge, womit eine umfassende soziale Betreuung gerade nicht gemeint ist.”

    In Ergänzung zu Daniela: unter den vielen die das nicht wissen sind nicht wenige Ämter und Richter, die dann entsprechend auch fehlerhaft beraten und urteilen.

    “Der Betreuer ist also insbesondere kein Kranken- oder Altenpfleger und auch keine Haushaltshilfe.”

    Aber es ist die Pflicht des Betreuers, wenn solche Hilfe nötig erscheint, sie zu beschaffen oder es den Behörden bekannt zu machen, gegebenenfalls Leistungen zu beantragen und diese notfalls rechtlich durchzusetzen. Notfalls auch mittels eines Anwalts oder wenn das Geld dazu nicht reichen sollte mittels Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. In den Verwaltungs- und Gerichtsverfahren hat der Betreuer zugunsten des Betreuten an dessen Stelle tätig zu sein.

    “Im BKH gibt es Sozialarbeiter, die dem Patienten in der Zeit des Klinikaufenthalts helfen können.”

    Genauso hier: der Betreuer hat im Interesse seines Betreuten an diese heranzutreten.

    Ganz richtig: der Betreuer ist nicht die Putzfrau, aber er hat alles zu organisieren, was erforderlich ist, damit das mit der Putzfrau klappt.

  • Hthik

    |

    @Paul 20. März 2022 um 11:09

    “Allerdings Prozesskostenhilfe muss wieder zurüchbezahlt (m. E.) werden.:-(”

    Einen Prozess führt man, weil man meint in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Wen das tatsächlich so ist, hat das Gericht dem Gegner die Kosten aufzuerlegen.

  • Hthik

    |

    @Daniela 20. März 2022 um 11:39

    “Ich bin eh nicht schlau daraus geworden, warum der Betreuer dies unterbunden haben sollte?”

    Sollte? Wozu der Konjunktiv? Im Artikel steht, er hat es gemacht. Davon geh ich aus. Ich bin nicht immer mit Aigner einer Meinung, aber davon, dass er Tatsachen zutreffend berichtet, gehe ich schon aus.

    Die Frage ist aber ganz richtig so: warum hat er das gemacht?
    Gute Frage.

    Mit der Frage kann sich der Betreute an den Betreuer wenden, aber auch an das Betreuungsgericht oder die Betreuungsbehörde.

    Tanja Hirner
    Seniorenamt
    Johann-Hösl-Str. 11
    Zimmer: 218
    93053 Regensburg
    Telefon:(0941) 507-4579

    Einen zuständigen Stadtrat sollte es dafür auch noch geben.

  • Daniela

    |

    @ Hthik

    Danke für Ihre Ergänzungen. Ich greife manchmal etwas zu kurz bei meiner Argumentation.

    Natürlich gibt es Hilfen, die ein Betreuer organisieren kann/ muss. So zum Beispiel Ambulant betreutes Wohnen, Pflegedienst, Essen auf Rädern…, Dies alles ist i. d. R. eine Frage von Anträgen und Finanzierung. Es wäre äußerst nachlässig, wenn der Betreuer hier unterlassen hätte, alle erforderlichen Anträge bei den zuständigen Behörden und Versicherungen zu stellen!

    Ich weise in diesem Zusammenhang immer gern darauf hin, dass es auch immer ein Recht eines Betreuten ist, möglich selbstbestimmt sein Leben in einer eigenen Wohnung zu gestalten. Ambulant sollte immer vor stationär gehen.
    Ansprüche auf ambulante Hilfen sollten in diesem Fall gegeben sein, eben wegen körperlicher und psychischer Erkrankung. Hier muss der Betreuer alle erforderlichen Anträge stellen.

  • Hthik

    |

    @Kathrin W. 18. März 2022 um 12:33

    “Wie sieht es mit all den Ehrenamtlichen aus?”

    Wie sieht es mit professionell Zuständigen, nämlich den Sozialbehörden aus? Der Betreute muss generell nicht auf den Betreuer warten. Er kann sich selbst an die Behörden wenden und Hilfe beantragen. Seine Anträge sind wie alle anderen zu behandeln. Bei Eilbedürftigkeit ist Hilfe sofort zu leisten. Auch ein Antrag beim Sozialgericht hierzu ist möglich. Die dürfen sich zwar an den Betreuer wenden, aber dazu müssen sie ihn erstmal erreichen. Bis dahin gilt uneingeschränkt der Wille des Betreuten. Soweit die Theorie.

  • Daniela

    |

    @ Hthik, 21.03.22; 15:31

    “Soweit die Theorie.”

    Leider wahr!

    Ich habe Menschen unter Betreuung stehend kennen gelernt, nicht wenige, die allesamt berichteten, sie wären von Behörden, Ämtern und Versicherungen gar nicht ernst genommen worden, weil bekannt war, dass sie unter Betreuung stehen. Sie seien einfach weiter geschickt worden, eben mit Hinweis auf ihren Betreuer. Dieser das eben zu erledigen habe und nicht sie, als unter Betreuung stehend.

    Wie bitte will ein Mensch zur Selbsthilfe zurück finden, wenn ihm diese kurzerhand abgesprochen wird?

    Ich war schon häufiger als Mensch erschüttert, zu erfahren, wie wenig Achtung Menschen erfahren, wenn diese erst einmal unter Betreuung stehen. Schlimm auch gerade dann, wenn sich Menschen nach monatelanger schwerer Krankheit zurück ins Leben finden und feststellen, dass aus Kostengründen die Wohnung aufgelöst worden ist. Sie im Heim landeten. Wo sie aber nach Genesung eigentlich gar nicht hingehören.

  • Hthik

    |

    @Daniela 21. März 2022 um 08:29

    “Ich weise in diesem Zusammenhang immer gern darauf hin, dass es auch immer ein Recht eines Betreuten ist, möglich selbstbestimmt sein Leben in einer eigenen Wohnung zu gestalten.”

    Da Betreuung die größtmögliche Selbstbestimmung wahren soll, darf sie überhaupt nur in dem Umfang angeordnet werden, wie sie dazu unerlässlich ist. Stattdessen wird sie wie ein Ersatz für allgemeine Sozialhilfe und Allheilmittel angepriesen, das sie nicht ist. Der Fall hier ist keine Ausnahme. Das Totschweigen die übliche Reaktion. Das geht soweit, dass diejenigen Experten, die Missstände ansprechen, anregen mit der Betreuung zurückhaltend zu sein und auf die kaschierten Defizite bei den allgemeinen Sozialleistungen hinweisen, sich dennoch genötigt sehen für eine Betreuung de facto außerhalb der Legalität zu werben, in der – wie man hier leider sieht, äußerst vagen – Hoffnung, dass damit den Betroffenen überhaupt jemand hilft. Dazu etwa Roland Rosenow

    “Um Missverständnissen vorzubeugen: Nichts liegt mir ferner, als eine Entwicklung zu begrüßen, die dahin führt, dass immer mehr Menschen der Unterstützung eines rechtlichen Betreuers bedürfen, um sozialrechtliche Ansprüche zu realisieren, die für sie von existenzieller Bedeutung sind. Ich möchte lediglich betonten, dass diese Probleme nicht dadurch gelöst werden können, dass man Betroffenen nun auch noch den rechtlichen Betreuer wegnimmt.”

    Wie er weiter erläutert werden die Menschen durch die sozialen Träger überhaupt erst zu Behinderten gemacht, die Betreuung benötigen. Das hier ist kein Skandal, das ist bereits ein Skandal im Skandal.

    Bitte dranbleiben, am Fall und am Thema.
    Wer sonst als RD.

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