Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Zeugen-Defilee im Schlegl-Prozess

Die ehrenwerten Strohmänner

Bei dem einen Bauträger war es den Beschäftigten aufgrund hoher Provisionen meist egal, ob sie die „von oben angeordneten“ Spenden an CSU oder SPD erstattet bekamen oder nicht. Beim anderen waren sich die als Strohmänner gewählten Freiberufler nicht bewusst, dass ihr „Freundschaftsdienst“ ein rechtliches Problem sein könnte. Das sagen die Architekten, Rechtsanwälte und ein Bilanzbuchhalter am dritten Tag beim Prozess gegen Christian Schlegl. Für diesen scheint sich die Lage ungeachtet solcher Einblicke aber zu verbessern.

Dritter Prozesstag für Christian Schlegl und seine Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft hat in Aussicht gestellt, einen Teil der Vorwürfe nicht weiter zu verfolgen. Foto: om

Zwei Strafbefehle zu 90 und 210 Tagessätzen, 13 Verfahrenseinstellungen gegen teils fünfstellige Geldauflagen und eine Einstellung mangels Tatnachweis. Das ist nur ein Schlaglicht auf das System der Strohmänner – Unternehmer, Rechtsanwälte, Architekten und weitere honorige Mitglieder der Gesellschaft – die in den Jahren 2013 und 2014 bei der verdeckten Wahlkampfunterstützung für CSU-OB-Kandidat Christian Schlegl mitgewirkt haben. Mehrere von ihnen waren auch beteiligt an der Spendenverschleierung, die in den beiden Prozessen gegen Joachim Wolbergs zur Sprache kam und ebenso bei den Zuwendungen für den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger, dessen Fall im November verhandelt wird. Ein Gutteil dieser Personen ist am Donnerstag beim Prozess am Landgericht Regensburg als Zeugen geladen.

WERBUNG

Die 7. Strafkammer hat sich für diesen dritten Verhandlungstag ein Mammutprogramm vorgenommen – insgesamt stehen 13 Vernehmungen auf dem Programm, darunter auch die beiden Richterinnen Elke Escher und Dr. Britta Wankerl, die sich zu angeklagten Falschaussagen Schlegls im ersten Wolbergs-Prozess äußern sollen. Doch durch eine straffe Verhandlungsführung schafft es die Kammer unter Vorsitz von Fritz Kammerer, ihren Zeitplan problemlos einzuhalten.

Das System BTT erneut vor Gericht

Dabei ist es gar nicht so leicht, das Geflecht zu entwirren, über das zwei große Bauträger ihre Gelder auf verschiedene Spender verteilten, um deren wahre Herkunft zu verschleiern. Vor allem fünf Beschäftigte der BTT Bauteam Tretzel GmbH stellen die Geduld des Kammervorsitzenden auf eine harte Probe. Geschäftsführer Volker Tretzel soll laut dem Urteil im ersten (noch nicht rechtskräftigen) Wolbergs-Prozess mit hoher krimineller Energie ein professionelles Strohmannsystem installiert haben, um den Wahlkampf des späteren Oberbürgermeisters mit gestückelten Spenden über seine Beschäftigten zu unterstützen – insgesamt 475.000 Euro.

Ähnlich soll es laut Anklage auch im Fall Schlegl gelaufen sein, wenngleich die Gesamtsumme niedriger liegt. Insgesamt waren es demnach 90.000 Euro, zwei Drittel davon mutmaßlich gestückelte Strohmannspenden. Allerdings liefern die vernommenen BTT-Zeugen am Donnerstag verschiedene Lesarten, wie das mit den rund 60.000 Euro gelaufen sein soll, die sie im Auftrag der Geschäftsführung via Einzeltranchen zu 9.900 bzw. 9.950 Euro für den Schlegl-Wahlkampf auf das Konto des CSU-Kreisverbands überwiesen haben.

Richter: „Ganz, ganz dünnes Eis.“

Zwei von ihnen schildern unmissverständlich, dass sie ihre Spenden auf „Bitten“ bzw. „Anweisung“ von Mitgeschäftsführer Franz W. geleistet hätten. Den entsprechenden Bruttobetrag hätten sie im Vorfeld als „Sonderzahlung“ auf ihr Konto überwiesen bekommen – eine reine Weiterleitung der BTT-Gelder wäre das. Die zwei darauffolgenden BTT-Zeugen gehen hingegen davon aus, dass sie das Geld aus ihrem eigenen Vermögen gespendet hätten.

Er habe zwar im Vorfeld einen „Gehaltsvorschuss“ bekommen, um liquide genug für die Spende zu sein. Das sei aber später mit einer Sonderzahlung verrechnet worden. Wie oft denn sein Konto in den letzten zehn Jahren im Minus gewesen sei, will Richter Kammerer irgendwann wissen. „Eher selten“, sagt der Zeuge. Letztlich könne er die Sonderzahlungen, mal 100.000 Euro, mal 150.000, aber eh nicht ganz nachvollziehen. Er habe das nie hinterfragt. Aber dazu, dass das verrechnet worden sei, gebe es ja wohl ein Gutachten, das BTT in Auftrag gegeben habe.

Der im Anschluss vernommene Kollege liefert eine ähnliche Schilderung. Erst spricht er von Sonderzahlung, dann davon, dass die Summe doch abgezogen worden sei. „Ganz, ganz dünnes Eis“ sei das, auf dem sich der Zeuge bewege, warnt Kammerer. Der Vorsitzende weist an, dessen Aussage nun genau zu protokollieren. Und schließlich legt sich der BTT-Mann fest: Er habe die Spende – 9.950 Euro – von seinem eigenen Geld geleistet, „weil das im Haus gerne gesehen“ werde. Ohne Aufforderung hätte er aber „wahrscheinlich nichts gespendet“.

Provisionen „nach Tagesbefinden“

Eine Erklärung für die widersprüchlichen Aussagen liefert schließlich der letzte Zeuge aus dem Hause BTT. Auch er sei von Franz W. zum Spenden aufgefordert worden. Eine vorherige Überweisung des entsprechenden Bruttobetrags als zusätzliche „Sonderzahlung“ sei Bestandteil dieser „Anordnung von oben“ gewesen. Dass BTT-Boss Volker Tretzel darüber Bescheid wusste, davon sei er fest ausgegangen. Solches Spendengebahren sei seit Jahren Usus bei BTT gewesen – mal an die CSU, mal an die SPD. Manch ein Zeuge verliert sogar den Überblick. „Ich dachte, ich hätte an Rieger gespendet“, sagt einer.

Später habe es dann widersprüchliche Mails von Volker Tretzel dazu gegeben, ob die Summe nun von späteren Sonderzahlungen abgezogen werde oder nicht. Dessen „Konstrukt“ zur Gewinnbeteiligung der Beschäftigten sei „recht undurchsichtig“ gewesen. Tretzel habe das „mehr oder weniger nach Tagesbefinden“ entschieden.

Joviale, aber doch straffe Verhandlungsführung im Schlegl-Prozess: Fristz Kammerer und seine Beisitzer. Foto: om

Kammerer hakt nach: „Sie wissen also auf gut deutsch nicht, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber beschissen wurden oder nicht?“ Wenn man es so ausdrücken wolle, gibt der immer noch bei BTT beschäftigte Zeuge etwas vorsichtig zurück. Am Ende sei es aber so gewesen, dass alle mit den Provisionszahlungen sehr zufrieden gewesen sei. Da müsse man sich wegen 10.000 Euro hin oder her dann auch nicht beschweren.

Tatsächlich scheint Tretzel im Rahmen seines „undurchsichtigen Konstrukts“ recht großzügige Gewinnbeteiligungen gewährt zu haben. Wie im Rahmen des ersten Wolbergs-Prozesses herauskam, erzielte die BTT Bauteam Tretzel GmbH bei „La Serena“, einem Tretzel-Baugebiet im Stadtwesten von Regensburg, das 2014 fertiggestellt wurde, einen Gesamtgewinn von 40,6 Millionen Euro. An vier führende Beschäftigte des Unternehmens, die auch als Spender herangezogen wurden, schüttete BTT seinerzeit demnach rund zehn Millionen Euro an Provision aus. Da dürften auch die 35.000 beziehungsweise 60.000 Euro Geldauflage, die zwei der BTT-Beschäftigten laut eigenen Angaben im Zuge ihrer Verfahrenseinstellungen bezahlen mussten, nicht größer ins Gewicht fallen.

Werden die BTT-Vorwürfe eingestellt?

Für den Prozess gegen Christian Schlegl allerdings könnte das alles ohne Belang sein. Er ist in diesem Zusammenhang lediglich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt, weil die mutmaßlichen Strohmann-Spender ihre Spendenquittungen steuerlich geltend machten. Das Volumen des Steuerschadens laut Anklage: 8.974,86 Euro.

Da alle vernommenen Zeugen übereinstimmend erklären, nie mit Christian Schlegl über das BTT-Spenden-Modell gesprochen zu haben und sowohl Volker Tretzel wie auch Franz W. von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrach machen, ebenso wie der Angeklagte selbst, könne man von „den Personen, die wissen, was Sache ist“ nichts erfahren, gibt Oberstaatsanwalt Kastenmeier später zu Protokoll. Die Sache entwickle sich zu einem Perpetuum Mobile, einem „endlosen, uferlosen Spiel“.

Zwar sei im ersten Wolbergs-Prozess festgestellt worden, dass es ein Strohmann-System gegeben habe, aber dieses Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Und nun denke er im Sinne der Prozessökonomie darüber nach, in diesem Punkt eine Teileinstellung des Verfahrens (§ 154 Absatz 2 StPO) zu beantragen. Vor dem Hintergrund der übrigen Vorwürfe falle dieser Teil nicht allzu sehr ins Gewicht. Richter Kammerer macht aus seiner „persönlichen Meinung“ dazu keinen Hehl: „Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass wir einen solchen Antrag der Staatsanwaltschaft ablehnen“.

Falschaussagen oder präzise Wortwahl?

Auch in punkto uneidliche Falschaussagen scheint der dritte Verhandlungstag für Schlegl nicht schlecht zu verlaufen. Im ersten Wolbergs-Prozess hatte der 48jährige unter anderem bestritten, dass es Spenden von Thomas Dietlmeier, Chef der „Immobilien Zentrum Regensburg“-Gruppe, an die CSU gegeben habe. Ebenso hatte er erklärt, nichts von dem Scheinrechnungskonstrukt gewusst zu haben, über das Dietlmeier Zuwendungen von rund 40.000 Euro an den Schlegl-Wahlverein „Bürger für Regensburg“ verschleiert hatte.

Die Verteidiger des Bauträgers Volker Tretzel erstatteten deshalb später Anzeige gegen den CSU-Politiker. Schlegls Aussagen wurden von einem Stenografen, der den Prozess im Auftrag der Tretzel-Verteidiger protokollierte, wortgenau dokumentiert. Die beiden damaligen Richterinnen Elke Escher und Dr. Britta Wankerl bestätigen bei ihren Zeugenaussagen diese Niederschrift in den wesentlichen Punkten.

Ob es sich dabei um (bewusste) Lügen Schlegls gehandelt hat, das liegt wohl im Auge des Betrachters. Spenden Dietlmeiers oder auch des IZ an die CSU sind nicht dokumentiert, lediglich jene, die über Strohmänner und Scheinrechnungen an die „Bürger für Regensburg“ flossen. Dass Schlegl darüber im Detail Bescheid wusste, hat bislang kein Zeuge bestätigt. Informiert gewesen sein soll Schlegl zwar darüber, dass Dietlmeier seinen Wahlkampf später auch über Scheinrechnungen seines Wahlkampfberaters mit weiteren 50.000 Euro unterstützte – hier wiederum kommt es aber darauf an, ob das Gericht dies als „Spenden“ wertet, jenen Begriff den der damalige OB-Kandidat in seiner Aussage verwendet hatte. Zur Frage nach weiteren Zuwendungen hatte Schlegl seinerzeit die Aussage verweigert.

Auch die Tatsache, dass seine Aussagen zu all diesen Punkten beim damaligen Prozess gegen Wolbergs keinerlei Rolle spielten, könnte sich positiv für Schlegl auswirken. Sowohl Escher wie auch Wankerl sagen aus, dass die aktuell angeklagten Äußerungen für ihr Urteil im ersten Wolbergs-Prozess keinerlei Rolle gespielt hätten. Einen relevanten Beweiswert habe man diesen nicht zugemessen.

„Freundschaftsdienste“ ohne Unrechtsbewusstsein

Einen Einblick liefert der dritte Verhandlungstag erneut in das Scheinrechnungskonstrukt, über das IZ-Gelder für die Schlegl-Wahlkampfkasse an die „Bürger für Regensburg“ flossen. Wie berichtet stellte hier die Wirtschaftskanzlei der Frau eines Geschäftspartners von Thomas Dietlmeier Scheinrechnungen über 40.000 Euro an Gesellschaften der IZ-Gruppe. Über weitere Scheinrechnungen, die anschließend Freiberufler an die Kanzlei stellten, wurde das Geld in 5.000-Euro-Tranchen auf die Strohmann-Spender aufgeteilt, die das Geld zweckgebunden für den Schlegl-Wahlkampf an die „Bürger für Regensburg“ weiterreichten.

Zwei renommierte Regensburger Rechtsanwälte, Jochen W. und Hans-Peter L., die zu den Strohmann-Spendern gehören, sprechen am Donnerstag von einem „Freundschaftsdienst“, dem sie einem damaligen Geschäftspartner von Thomas Dietlmeier „aus alter Verbundenheit“ erwiesen hätten. Der, Markus D., habe ihnen gegenüber erklärt, sich als Bauträger selbständig machen zu wollen. „Er hat gesagt, er will sich etablieren und deshalb zeigen, dass er auch spendet“, so Jochen W. Davon, dass Markus D. eigentlich Gelder von IZ-Boss Dietlmeier zur Stückelung weiterreichte, hätten sie nichts gewusst, so die Zeugen. Sie hätten angenommen, für D.s Ambitionen zu stückeln.

Damit stützen sie wiederum eine Aussage Dietlmeiers, der demnach die Befürchtung hatte, dass sein „guter Freund“ Markus D. die Spenden als seine eigenen ausgeben könnte und damit Schlegl nicht erfahren würde, dass er – Dietlmeier – seine Schuldigkeit ihm gegenüber getan habe.

Ein rechtliches/steuerliches Problem sahen die beiden Rechtsanwälte bei ihrem Strohmann-Einsatz nicht. Das sei ihnen „nicht bewusst“ gewesen, sagen sie übereinstimmend, ebenso wie die zwei Architekten und der Bilanzbuchhalter, die sich willfährig an der Verschleierungsaktion beteiligten. Steuerlich habe ihnen das Ganze ja eh nichts gebracht, heißt es. Eher sich „einen Riesenärger eingehandelt“ und am Ende sogar 255 Euro draufgezahlt, wenn man Scheinrechnung und Spendenquittung gegenrechne, klagt der Buchhalter, während der Vertreter der Finanzbehörden im Prozess wieder einmal ungläubig die Augen verdreht.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (13)

  • Mr. T.

    |

    Wie verarscht müssen sich eigentlich die Käufer der Wohnungen vorkommen, wenn sie erfahren, wie man ihnen das Geld aus der Tasche gezogen und dann unter den Beteiligten großzügig aufgeteilt hat?

  • Dieter

    |

    Und die Zeche, also Spenden und Gewinne, zahlen alle, die in den letzten 20 Jahren als Käufer oder Mieter in Regensburg die uferlos gestiegenen Preise zahlen durften und dürfen.
    Man kann nicht oft genug betonen, dass Regensburg was Preissteigerungen im Immobilienmarkt im Verhältnis zum Einkommen angeht, regelmäßig in der Top 10 deutschlandweit ist. Manches Jahr auch auf Platz 1.

    Bedanken kann man sich bei Stadtspitze und Verwaltung.

  • XYZ

    |

    Die Aussagen sind doch ganz klar: Von der Geschäftsführung von BTT angeregte Spenden – bloss dass die Justiz nicht in der Lage war zwischen Geschäftsführung und Inhaberschaft einer Firma zu unterscheiden, das wirde wohl nach gusto in denselben Topf geworfen.

  • wbg

    |

    Nun wissen wir, wem und wie wir die hohen Immobilienpreise in Regensburg zu verdanken haben.

  • Gondrino

    |

    “Wie verarscht müssen sich eigentlich die Käufer der Wohnungen vorkommen, wenn sie erfahren, wie man ihnen das Geld aus der Tasche gezogen und dann unter den Beteiligten großzügig aufgeteilt hat?”

    In den meisten Fällen in der freien Marktwirtschaft bestimmt die Nachfrage den Preis, nicht die tatsächlichen Kosten. Was der Unternehmer dann mit dem Gewinn macht, ist seine Sache, so lange es nicht strafwürdig ist.

    Dass der Immobilienmarkt in Deutschland schon lange aus dem Ruder läuft, kann man nicht nur in Regensburg beobachten. Der Staat schaut weitesgehenst zu, die Parteien profitieren durch üppige Spenden aus der Branche. Da könnte es einen Zusammenhang geben ;)

  • Piedro

    |

    @Gondrino
    “In den meisten Fällen in der freien Marktwirtschaft…”
    Beim Verkauf städtischer Flächen kann jedoch auch Einfluss auf die Preisgestaltung genommen werden. Falls die Käufer nicht Einfluss auf die Entscheider ausüben. Durch Schmiergelder – upps… gespendete Zuwendungen werden zB Genossenschaften ausgestochen, und die eine oder andere Regelung (nachhaltige Energieversorgung, sozialer Wohnungsbau) negiert werden. Auch sieht die Marktwirtschaft nicht vor, dass die (illegale) Finanzierung von politischen Entscheidern sich in Profiten und deftigen Provisionen niederschlägt. Die Wohnungskäufer und -mieter als Marktteilnehmer agieren dann an einem manipulierten Markt, und das ist eigentlich nicht die Idee. Oder verstehe ich da was falsch?

  • Der Neugierige

    |

    Was ist denn eig am 9ten April für ein Urteil gefällt worden? Da hört man leider nix mehr…..

  • Stefan Aigner

    |

    Da hören Sie bald was. Das Gericht hat die Klage von BTT in allen wesentlichen Punkten abgewiesen. Dazu stand bereits etwas in der MZ, allerdings ohne Details. Wir veröffentlichen heute oder am Montag.

  • G. Maier

    |

    Rund 10 Millionen Provision für die BTT-Mitarbeiter und Strohmänner, die von der Laune und Gnade des Firmeninhabers V.T. (nicht des GF, wie xyz entlastend meint!) abhängig waren! Kaum zu glauben und ungeheuerlich.

    Nach Außen gab V.T. allerdings den Mäzen. Hat es Zuge des Korruptionsprozesse gg. J. Wolbergs nicht geheißen, V.T. wolle mit seinem Engagement für den Jahn „den Regensburgern“ was zurückgeben?

    Verschleierte Spenden wirken m.E. wie Provisionen in Millionenhöhe, sie fördern Korruption. Wer von V.T. mit Millionen an Provisionen oder mit verschleierter Parteispenden über 400.000 Euro „bedacht“ wird, ist abhängig von V.T. und kann nicht mehr für das Allgemeinwohl einer Stadtgesellschaft eintreten.

  • Joachim Datko

    |

    Solange die Käufer der Wohnungen eine Wertsteigerung haben, werden sie in der Regel nicht unglücklich sein!

    Zu Mr. T. 22:15 Zitat: “Wie verarscht müssen sich eigentlich die Käufer der Wohnungen vorkommen, wenn sie erfahren, wie man ihnen das Geld aus der Tasche gezogen und dann unter den Beteiligten großzügig aufgeteilt hat?”

    Wenn die Käufer selbst in der Wohnung leben, anstatt in einer Mietwohnung, sparen sie sich im Gegenzug hohe Mietzahlungen und haben durch das Wohneigentum oft eine weitere Stufe in Richtung Wohlstand beschritten, falls sie sich nicht überschulden.

    Wenn die Käufer der Wohnungen die Wohnung vermieten, hoffen sie meist, dass sie damit auf Dauer die Wohnung finanzieren und ihr Wohlstand wächst.

    Es hängt vieles von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ab. Solange sie den Markt mit Liquidität (Geld) flutet, steigen auch die Immobilienpreise.

  • Gondrino

    |

    @Piedro
    Nein, sie sehen das ganz richtig. Die Kommune versagt hier bzw. es werden Grundstücke gezielt an “wohlgesonnene” Immobilienunternehmen günstig verkauft und damit erhebliche Gewinne zum Nachteil der Algemeinheit generiert.

    Auf die Preisgestaltung des Endabnehmers Einfluss zu nehmen, wäre dann allerdings nicht mehr marktwirtschaftlich, jedoch sozial. Da Wohnen zur Grundversorgung gehört, sollte man den Immobiliensektor nicht völlig dem freien Markt überlassen.

  • Giovanni Bavarese

    |

    @Datko:
    Ich will ergänzen:
    Solange wir Korruption im Stadtrat, in den Parteien, in der Verwaltung (mutmaßlich von mir) und in der ehrenwerten Gesellschaft haben steigen auch die Immobilienpreise. Und die Mieten.

  • XYZ

    |

    G.Maier10.06
    Weiss jetzt nicht wie das Firmenkonstrukt aussieht. Es ist aber m.w. durchaus üblich, dass der Bauträger zwar die Errichtung und Finanzierung eines Projekts übernimmt, den Verkauf aber andere, wöfür Provisionen anfallen, vergleichbar einer Maklertätigkeit – damit wären ggf. auch eigene Interessen gegeben, und wären es nicht nur Strohmänner.

Kommentare sind deaktiviert

drin