Generalstaatsanwaltschaft: Meinungsfreiheit gilt auch für Richter im Ruhestand
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat die Beschwerde von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting gegen einen Gastbeitrag des Richters a.D. Werner Ebner bei regensburg-digital abgewiesen. Die Aussagen des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Regensburg seien durchweg vom grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ebner hatte die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister bezweifelt und musste dafür jede Menge Prügel einstecken – auch von der Kammervorsitzenden Elke Escher.
„Auf die ‘Beschwerde’ von Rechtsanwalt Witting vom 05.03.2019 wird festgestellt, dass die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen VizepräsLG a.D. Ebner zu unterbleiben hat.“
Mit dieser klaren Feststellung beginnt eine Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Bereits am 10. Mai, also noch während des damals noch laufenden Strafverfahrens vor dem Landgericht Regensburg, hat die Behörde entschieden, dass die Beschwerde des Verteidigers von Joachim Wolbergs gegen den Gastbeitrag von Werner Ebner bei regensburg-digital („Ist Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister geeignet?“) in sämtlichen Punkten haltlos ist.
Beitrag und Leserkommentare in den Prozessakten
Ebners Text vom 2. März 2019 hatte für eine teils sehr emotionale Debatte, auch im Gerichtssaal, gesorgt, verbunden mit entsprechenden Aussagen der Vorsitzenden Richterin Elke Escher. Die Kammer entschied am Ende sogar, den Beitrag inklusive 188 Leserkommentaren per Selbstleseverfahren zu den Prozessakten zu nehmen. Rechtsanwalt Peter Witting kündigte schließlich an, dagegen Beschwerde beim Bayerischen Justizministerium einzulegen, die schließlich bei der Generalstaatsanwaltschaft als zuständiger Disziplinarbehörde landete. In späteren Interviews hatte Wolbergs immer wieder kritisiert und ihn unter anderem als “Herrenmensch” bezeichnet (Hier Ebners Erwiderung).
Während die Wolbergs-Verteidigung die Verfügung bereits im Mai erhalten hatte, ging Ebner die Entscheidung erst vor wenigen Tagen auf Nachfrage zu. Da die Generalstaatsanwaltschaft keine Verfehlungen des früheren Vizepräsidenten am Landgericht Regensburg feststellen konnte, wurde er mit dem Schriftwechsel zunächst nicht behelligt.
Auf sechs Seiten setzt sich die Behörde mit Wittings Beschwerde auseinander. Der Strafverteidiger vertritt die Ansicht, dass Ebner einerseits das Ansehen von Joachim Wolbergs, andererseits das der Justiz geschädigt habe. Witting macht das an sechs Punkten fest, zu denen die Generalstaatsanwaltschaft jeweils ausführlich Stellung nimmt und die sie rundweg zurückweist.
1. Das Wörtchen „infam“
Ebner nimmt in seinem Gastbeitrag ausführlich Stellung zu Wolbergs’ Verhalten vor Gericht und Äußerungen des suspendierten Oberbürgermeisters über die Regensburger Staatsanwaltschaft. Ein Auszug:
„Er (Wolbergs, Anm.d.Red.) erhob sogar den absurden, ein Vergehen der Verfolgung der Verfolgung Unschuldiger implizierenden Vorwurf, die Staatsanwaltschaft bringe Dinge zur Anklage, von denen sie wisse, das sie nicht stimmen. (…) In diesen Kontext gehört auch seine infame Behauptung, die ermittelnde Staatsanwältin habe dem Bauträger Thomas D. wegen Bestechung des Oberbürgermeisters einen Strafbefehl ‘abgenötigt’, ihm selbst würde etwas ‘untergejubelt’.“
Weshalb Ebner mit der von Witting gerügten Aussage „infame Behauptung“ dem Ansehen der Justiz Schaden zugefügt haben soll, vermag die Generalstaatsanwaltschaft nicht zu erkennen. „Der objektive Leser kann nur den Eindruck gewinnen, dass VizepräsLG a.D. Ebner die ermittelnde Staatsanwältin gegen die unberechtigten Angriffe des Angeklagten Wolbergs in Schutz nehmen wollte.“ Wolbergs selbst habe in Bezug auf das gegen ihn geführte Strafverfahren von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung uneingeschränkt Gebrauch gemacht. Und weiter:
„Bei seinen öffentlichen Angriffen auf die Staatsanwältin als Gruppenleiterin Dr. Ernstberger bewegt er sich dabei teilweise im Grenzbereich zur Beleidigung und zur Verleumdung.“
Wer derartige Behauptungen aufstelle wie Wolbergs, müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es ihm darum gehe, „sein Gegenüber in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und in bösartiger Weise zu schädigen“. „Die Verwendung des Adjektivs ‘infam’ erscheint daher durchaus naheliegend und ist zweifelsfrei von Art. 5 GG gedeckt.“
2. „Selbstüberhöhung und „unbedingtes Machtstreben“
Zwei weitere Äußerungen, die Witting an Ebners Beitrag rügt, finden sich in folgendem Zusammenhang:
„Die auf Kommunalebene ungewöhnlich hohen OB-Wahlkampfkosten des Herrn Wolbergs in Höhe von circa 1,2 Millionen Euro offenbaren seine Selbstüberhöhung und sein unbedingtes Machtstreben.“
Diese Äußerung stehe in Zusammenhang mit der Kommunalpolitik und nicht mit der Justiz oder dem Strafverfahren gegen Wolbergs, so die Generalstaatsanwaltschaft. Und:
„Die Kritik, einen teuren Wahlkampf betrieben zu haben und die daraus von VizepräsLG a.D. Ebner gezogenen Rückschlüsse auf mögliche Charaktereigenschaften des Angeklagten Wolbergs sind vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.“
3. „Verdacht einer wechselseitigen Abhängigkeit“
Weiter stößt sich Witting an folgenden Ausführungen Ebners:
„Der Schuldenberg als Folge des teuren OB-Wahlkampfs, das wirtschaftliche Interesse örtlicher Bauträger am Erwerb städtischer Grundstücke und deren Spenden an den SPD-Ortsverein des Herrn Wolbergs legen den Verdacht einer wechselseitigen Abhängigkeit nahe. Die zahlreichen Spenden von Personen aus dem Umfeld des Bauträgers Tretzel in Höhe von 475.000 Euro, die jeweils gestückelt in Teilbeträgen von 9.900 Euro an den SPD-Ortsverein des Herrn Wolbergs zum Zweck der Finanzierung der Wahlkampfkosten flossen, widersprechen dem Transparenzgebot und erwecken zumindest den Eindruck einer trickreichen Umgehung des Parteiengesetzes und einer zu geringen Distanz zwischen ihm und BTT Tretzel.“
Diese Passage steht auch in den Augen der Generalstaatsanwaltschaft in direktem Zusammenhang mit dem (damals noch laufenden) Strafverfahren, aber:
Werner Ebner „nimmt in dem Artikel keine Bewertung vor, die über das hinausgeht, was seit Monaten Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist“.
Die 6. Strafkammer des Landgerichts habe (zu diesem Zeitpunkt) die Anklage zugelassen und in einem ausführlich begründetem Eröffnungsbeschluss festgestellt, dass ein hinreichender Tatverdacht wegen Vorteilsannahme und Verstoß gegen das Parteigesetz bestanden (habe). Ähnlich habe sich zu diesem Zeitpunkt auch das Oberlandesgericht Nürnberg geäußert – in keinem gerichtlichen Beschluss sei (zum Zeitpunkt von Ebners Gastbeitrag) der Tatverdacht eines strafbaren Verhaltens in Zweifel gezogen worden. Nichts anderes sage auch Ebner. Er verwende „insbesondere keinerlei Formulierungen, die dahingehend zu verstehen wären, dass er von der Schuld des Angeklagten Wolbergs überzeugt ist“. Und weiter schreibt die Generalstaatsanwaltschaft:
„Bei objektiver Betrachtung kann man problemlos den Bezug zur gewählten Überschrift (‘Ist Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister geeignet?’) herstellen. VizepräsLG a.D. Ebner wirft die Frage auf, ob der Angeklagte Wolbergs die erforderliche Distanz zu Bauunternehmern gewahrt hat. Er verneint dies mit einer aus objektiver Sicht gut nachvollziehbaren Begründung und zieht den Schluss, dass der Angeklagten Wolbergs – aus subjektiver Sicht – für das Amt des Oberbürgermeisters ungeeignet ist. Er bezieht damit Stellung im bevorstehenden Kommunalwahlkampf, in dem der Angeklagte Wolbergs nach eigenen Angaben wieder für das Amt des Oberbürgermeisters kandidieren will. Die Äußerung ist von Art. 5 GG gedeckt.“
4. „Vorwerfbares Organisationsverschulden“
Als weiteren Punkt rügt Peter Witting Ebners Ausführungen zu Wolbergs’ Umgang mit verschiedenen E-Mails von Norbert Hartl, die er nicht zur Kenntnis nahm. Der entsprechende Auszug:
„Diese Pflichtwidrigkeit muss sich Herr Wolbergs wegen eines vorwerfbaren Organisationsverschuldens selbst dann zurechnen lassen, wenn er diese E-Mail nicht zur Kenntnis genommen haben sollte. Als Oberbürgermeister hat er nämlich durch organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass er in dieser bedeutsamen Angelegenheit hiervon umgehend Kenntnis erlangt. Der Verkaufsbeschluss des Stadtrats zugunsten von BTT Tretzel ist auch infolge dieses Organisationsverschuldens rechtsfehlerhaft zustande gekommen und wäre rechtsaufsichtlich zu beanstanden gewesen.“
Diese Äußerung Ebners stelle „keinen Bezug zu den strafrechtlich relevanten Vorwürfen“ her, so die Generalstaatsanwaltschaft. Und weiter:
Die von Ebner „angesprochene Frage, ob der Angeklagte seine dienstlichen Angelegenheiten so ungenügend organisiert hat, dass ihm bedeutsame Angelegenheiten nicht zur Kenntnis gelangt sind, bezieht sich wiederum auf die bereits in der Überschrift aufgeworfene Frage, ob der Angeklagte als Oberbürgermeister geeignet ist. Es handelt sich um die in der Politik in regelmäßigen Abständen auftretende Frage, ob ein Mandatsträger, der sich auf Unwissenheit beruft, politisch noch tragbar ist oder durch die Unwissenheit zeigt, dass er nicht fähig ist, seine Dienstpflichten in der erforderlichen Art und Weise zu organisieren. Die Äußerung ist von Art. 5 GG gedeckt.“
5. „Argwohn und Skepsis“
Anstoß nimmt Strafverteidiger Witting auch an Aussagen Ebners zu den im Prozess behandelten Reparaturrechnungen für Wochenendhäuschen und Pächterwohnung. Der entsprechende Auszug:
„Die Umstände im Zusammenhang mit den Reparaturrechnungen für das Ferienhaus und die ‘Pächterwohnung’ des Herrn Wolbergs, die in Höhe von circa 20.000 Euro von BTT Tretzel übernommen und auf andere Tretzel-Bauprojekte umgeschrieben wurden, sind geeignet, das Vertrauen vieler Menschen in den Oberbürgermeister nachhaltig zu erschüttern und eine Befangenheit im persönlichen Umgang miteinander sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtverwaltung und des Stadtrats zu begründen, weil seine Einlassung, er habe von diesen Vorteilen nichts gewusst, sehr oft auf Argwohn und Skepsis stoßen wird.
(…)
All dies begründet erhebliche, nicht ausräumbare Zweifel an der Integrität und Fähigkeit des Herrn Wolbergs, sein Amt unter strikter Beachtung von Recht und Gesetz auszuüben, zumal ihm jedenfalls gravierende Nachlässigkeiten vorzuwerfen sind, sofern man seine stereotype Behauptung der Unkenntnis in wichtigen öffentlichen und privaten Angelegenheiten akzeptiert.“
Auch hier kommt die Generalstaatsanwaltschaft zu dem Schluss: Ebner nimmt keinerlei strafrechtliche Bewertung vor.
„Insbesondere die strafrechtlich relevante Frage, ob und wann der Angeklagte Wolbergs Kenntnis davon hatte, dass die Kosten von Reparaturen auf andere Projekte umgeschrieben wurden, wird nicht thematisiert. VizepräsLG a. D. Ebner befasst sich vielmehr mit der Frage, ob die Bevölkerung noch das erforderliche Vertrauen zum Angeklagten hat. Er äußert dabei die Ansicht, dass dies nicht der Fall ist, da die Einlassung des Angeklagten Wolbergs, von den Vorteilen nichts gewusst zu haben, auf Argwohn und Skepsis stößt.“
Auch diese Äußerungen seien „vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt“.
6. Herausgabe von Stadtbau-Protokollen
Der letzte von Witting monierte Punkt ist eine Passage zu vertraulichen Protokollen der Stadtbau, die Joachim Wolbergs an einen Journalisten herausgegeben hatte. Ebner äußert hier den „Verdacht eines Vergehens der Verletzung von Geheimhaltungspflicht“.
Zwar äußere sich Ebner hier zu Fragen, die das Strafrecht betreffen, so die Generalstaatsanwaltschaft. Allerdings äußere er lediglich einen Verdacht und nicht, dass er von Wolbergs’ Schuld überzeugt sei (Im Prozess spielte dieser Punkt ohnehin keine Rolle.). Insofern gelte auch hier das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Zum Schluss: Darf Ebner das überhaupt?
Bereits in öffentlichen Äußerungen hatten Wolbergs und sein Verteidiger moniert, dass Werner Ebner, obwohl seit zwei Jahren aus dem aktiven Dienst ausgeschieden, gegen das richterliche Mäßigungsgebot verstoßen habe. Dieser Punkt nimmt auch in der Beschwerde breiten Raum ein.
Die Generalstaatsanwaltschaft verneint dies eindeutig. Wäre Ebner noch als Richter aktiv, „wären seine Äußerungen unter dienstaufsichtlichen Gesichtspunkten – zumindest teilweise – als kritisch anzusehen“. Der Vorwurf, dass Ebner als Autor des Gastbeitrags „gegenüber dem Angeklagten Wolbergs nicht unbefangen sein kann, ist naheliegend“. Wäre Ebner noch Vizepräsident des Landgerichts gewesen, müsste er sich „hier Zurückhaltung auferlegen“, ansonsten könne sich der Eindruck ergeben, „dass die Kammer in ihrer richterlichen Unabhängigkeit eingeschränkt sein könnte“. Aber:
„Für Richter im Ruhestand, die – wie für den objektiven Beobachter erkennbar ist – als Außenstehende keine Möglichkeit haben, auf die richterliche Unabhängigkeit einer Strafkammer in irgendeiner Weise Einfluss zu nehmen, ist die Meinungsäußerungsfreiheit demgegenüber (…) nicht eingeschränkt. Für sie gilt – wie für jedermann – gemäß Art. 5 Abs. 2 GG, dass die Meinungsfreiheit ihre Schranke im Recht der persönlichen Ehre anderer Personen findet. VizepräsLG a. D. Ebner hat diese Schranke seiner Meinungsäußerungsfreiheit in dem kritisierten Artikel stets beachtet.“
Dieter
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Richtige Entscheidung, ich bin mal gespannt, ob man in den anderen Lokalmedien davon überhaupt etwas hört.
Escher Rolle in dieser Farce kann man nicht genug betonen.
Um beim Jargon zu bleiben, wobei ich mich natürlich gegen die nationalsozialistische Auslegung des Begriffs entschieden verwehre:
Damit wird wieder klar, wer hier der eigentliche “Herrenmensch” ist und war.
Herrenmoral und Selbstverherrlichung und weitere Parallelen zu Wolbergs findet man hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Herrenmensch
Was unterscheidet den Herrenmenschen aber vom Übermensch? “Die starke Orientierung an ‘Vorbildern’ in der Vergangenheit.”
Auch das trifft zu.
Checker
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Der lange Arm von Wolbergs und der reiche Arm von BTT reichen Gott sei dank nicht bis zur Generalstaatsanwaltschaft.
Das lässt hoffen.
Charlotte
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Mal sehen, ob sich Herr Wolbergs zu einer Entschuldigung bei Herrn Ebner für seine verbalen Entgleisungen durchringen kann…
Charlotte
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Nachtrag… natürlich auch bei Regensburg Digital ?
Herzlichen Dank an RD für die sachliche und differenzierte Berichterstattung !
Checker
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Da hat Herr Witting seinem Klienten Wolbergs einen Bärendienst erwiesen. Jetzt ist es nochmal schriftlich festgehalten, dass ein 1,5 Millionen Wahlkampf irre ist für Regensburg, dass er sich mit seinen Schulden abhängig gemacht haben könnte….
Und das kann jetzt jeder nochmals in aller Breite und dem Segen der Generalstaatsanwaltschaft lesen.
Im übrigen kommt mir Wolbergs vor wie Amstrong. Der hat jahrelang alle verklagt die behauptet haben er habe gedopt. Damit hat er sich keine Freunde gemacht.
Und als Amstrong nicht mehr leugnen konnte gedopt zu haben hat er gesagt alle haben gedopt. :)
R.G.
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@Alfons Kaiser
Sie schreiben: ” Meinungsfreiheit hin oder her. Es ist ein Unterschied, ob der Hinterhuber Sepp aus Wutzlhofen am Stammtisch über die charakterliche Eignung des Regensburger OB schwadroniert oder der kürzlich pensionierte Vize-Präsident unseres Landgerichts in einem öffentlichen Medium diese beurteilt.”
Mir ist die hilflose Meinungsäußerung eines lernbehinderten Wahlberechtigten Franz Däumling aus Hinterndorf (ich denke hier an eine konkrete, anonymisierte Person) kein Schwadronieren, sondern gleich wertvoll wie die eines sehr gebildeten aktiven oder pensionierten Richters, denn nur wenn quer durch die Gesellschaftsschichten Menschen überhaupt noch etwas zu öffentlichen Themen sagen, haben wir ein gelebtes Klima der freien Meinungsäußerung.
Wann soll man sich zu einer Politperson öffentlich wertend äußern ? Spätestens ab dem Zeitpunkt, wo sich nach eigenen Andeutungen jemand zur Wahl stellen möchte!
Der des Lesens kaum mächtige Herr aus meinem Beispiel fand eines Tages bei seiner Arbeit Hinweise auf einen Mord. Das lässt ihn bis heute nicht los. Er macht sich viele Gedanken darüber, dass Konflikte ausgeredet gehören, damit niemand mehr zur Waffe greift.
In seinem Wohnort entdeckte man ihn deswegen als jemanden, der mit seiner einfachen Sprache dennoch allen etwas zu sagen habe.
Ein Herr Ebner äußerte sich nun aus dem Ruhestand, gewiss geprägt durch Bilder schlimmster Ereignisse, ob ihm der jetzige Oberbürgermeister nach der unter anderem vor Gericht gezeigten Sprachwahl als für das wieder angepeilte politische Amt geeignet erscheint, und begründete dies anhand konkreter Beispiele.
Ich nehme diesen Autor jetzt nicht wie einen noch im Beruf stehenden Richter mit dem zugehörigen engen Korsett wahr, sondern als endlich an der gesellschaftlichen Gestaltung voll teilnehmen dürfender Mitbürger, der sich allerdings erinnern wird, wie häufig das ungehemmt wütende Wort eine Stufe der Gewalt einläutete.
Ich sehe das in den von ihm gemachten Äußerungen zum offensichtlich schon wahlwerbenden Oberbürgermeister Wolbergs Erwartbares indirekt bestätigt, wenn er nur eine/n von großer Bewusstheit und Verwantwortungsgefühle/n geleiteten Person für ein höheres politisches Amt geeignet hält.
Rechtsanwälte schrieben dagegen größtenteils so, als heilige der Zweck die Mittel. Die Art des damals noch Angeklagten könne laut und ungestüm sein, wenn es denn nur dem milden Urteil helfe.
Und die Unterdrückung kritischer Meinungen sei für den guten Ausgang wichtig.
Man vergaß dabei zu sehen, um wieviel mehr der Freibrief für befremdliches Verhalten dem Ansehen eines Politiker geschadet haben kann als die wertstiftende Wortkritik des Leserbriefschreibers.
Danke Herrn Aigner für die leicht lesbare Darstellung des Urteils. Es soll viele Menschen unterschiedlichster Bildung und Prägung erreichen, dass freie Meinungsäußerung doch noch gestattet ist.
Danke Herrn Ebner, weil er mit seinen Worten letztlich Anlass wurde für eine Gerichtliche Bestätigung des Rechtes auf (maßvolles) Freies Wort.
XYZ
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Ergänzender Hinweis:
Der GStA in N ist durch die StA in R durch Berichte über wichtige Strafverfahren laufend zu informieren und konnte ggf. mit interner Weisung eingreifen. Der GStA ist gleichzeitig die zuständige Disziplinarbehörde für ehemalige Richter im Dienstbezirk.
Hobbyrichter
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Wenn Herr Kaiser es “ungut” findet, dass jemand der eine exponierte Stellung hatte (!) sich über Politiker äußert, dann stellt man sich dir Frage: Wo führt das hin in letzter Konsequenz? Dann darf sich zu Fragen von Relevanz nur noch jemand äußern, der nicht exponiert ist/war? Dann dürfte ein vorläufiger Ex-OB ja wohl erst recht keine Meinung äüßern?! Und darf ein ehemaliger Richter am BGH dann eine Meinung haben?
Julian86
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Es ist falsch, von einer “gerichtlichen Bestätigung” zu schreiben, wie es R.G. macht, wenn der Generalstaatsanwalt zur Feststellung gelangt, dass gegen den Vizepräsidenten im Ruhestand des Landgerichts Regensburg Werner Ebner kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird.
Ich teile die Auffassung von Alfons Kaiser. Warum?
Zwar schützt Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz auch den Richter i.R. in seiner Freiheit der Meinungsäußerung. Doch jede Freiheit der Meinungsäußerung hat Grenzen, Artikel 5 Abs. 2 GG.
Das verkennt zwar der GenStA nicht. Jedoch steht im Schusszitat nur die schlichte Behauptung, Ebner habe die Ehre Wolbergs nicht verletzt. Ist das wirklich so?
Jedoch ergeben sich aus den jedenfalls hier vorgelegten Zitaten der Entscheidung des GenStA nicht, dass er auch vollständig die Einschränkungen der richterlichen Meinungsfreiheit bedacht hat, die m.E. auch für den im Ruhestand befindlichen Richter gelten (sollten). Denn er bleibt bis an sein Lebensende im fraglichen Dienstverhältnis, mit allen (eingeschränkten) Rechten und Pflichten, wenn auch außerhalb des Amtes.
Ebners unzeitgemäßes und schon in Ton und Bild völlig unangebrachtes – mittelbares – jedenfalls objektives Einwirken auf den Prozess wird allein durch die Reaktion der Vorsitzenden offenbar.
1. Die Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung gebietet einem Beamten (was auch für einen Richter gilt) eine klare Trennung zwischen dem Amt und der Teilnahme am politischen Meinungskampf einzuhalten.
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.10.1987, 2 C 73/86 – Leitsatz)
Bereits in der Vergangenheit und jetzt wieder sehen wir Ebner “im vollen Ornat” auf der Richterbank des Regensburger großen Sitzungssaals. Er erweckt gerade für den flüchtigen Leser den Eindruck, er äußere seinen (m.E. vernichtenden) Meinungsartikel von der Richterbank herab. Bis heute hat er ersichtlich nichts dagegen unternommen.
2. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfG 2. Senat Dreierausschuß | 2 BvR 1334/82
Dreierausschussbeschluss | Zulässigkeit dienstrechtlicher Begrenzung der Meinungsäußerungsfreiheit eines Richters
Zum Nachlesen gerade für all jene, die nur in den Kategorien weiß und schwarz glauben denken und schreiben … zu können
https://connect.juris.de/jportal/prev/KSRE013311127
Hätte Werner Ebner nach Abschluss der ersten Instanz seine persönliche Auffassung zur Geeignetheit von Joachim Wolbergs als Stadtoberhaupt geäußert, in doppelt-ziviler Weise, wer hätte dagegen etwas haben können?
Darüber hinaus vermischte Ebner die Rolle Wolbergs als Angeklagter samt Rechten als solcher mit dessen Rolle als OB. Er glaubte wohl, das in seinen Augen ungebührliche Verhalten des Angeklagten Wolbergs gegenüber der StA disqualifiziere ihn für das OB-Amt.
Dazu ist wichtig, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum zulässigen meinungsstarken, auch überspitzten und überzeichneten Widerpart zu berücksichtigen, den sich Wolbergs gegenüber den Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft befleißigte. Er, Wolbergs, reagierte damit emotional auf das kaum mehr überschaubare dokumentierte Bündel von Pflicht- und Gesetzesverletzungen der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren wie in der Hauptverhandlung. Und das waren keine ´Fehler`der Staatsanwaltschaft, die halt passieren, wie so mancher, wie auch Ebner, meint(e).
Die Fragen, die sich stellen:
1. Auf was “reagierte” Ebner? Was verleitete ihn, mitten im laufenden Strafprozess ohne Berücksichtigung des dort stattfindenden Kampfes um das Recht, selbst unbetroffen, ein solches Werturteil über den Menschen Wolbergs zu fällen, wobei er sich nicht scheute, in spekulativer Weise die “BeVÖLKerung” zu bemühen (Zitat vor Ziffer 6).
2. An Alfons Kaiser: Gibt es Wege, über die Entscheidung der GenStA Nürnberg hinaus, zu einer höchst richterlichen Rechtsprechung zu gelangen, die auch definitiv die Pflichten eines Richters im Ruhestand festschreibt? Samt den aus den oben verlinkten Grundgesetzartikeln fließenden Grenzen seiner Meinungsfreiheit?
Stefan Aigner
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@Julia86
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts war Gegenstand der Beschwerde und wurde in der Verfügung thematisiert. Demnach gilt sie eben nicht für Richter im Ruhestand.
Julian86
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Gut, dass Sie das ergänzen. Aber entschieden darüber hat die GenStA, oder?
Stefan Aigner
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Ja. Natürlich. So steht es ja auch da.
XYZ
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Die Frage von Julian war nicht so ganz von der Hand zu weisen:
In welcher ‘Eigenschaft’ hat der (anderweit vorbefasste) GStA eigentlich entschieden? Und das mit einer Presseerklärung in einem Disziplinarverfahren?
Jedenfalls m.E. eine prima facie ziemlich fatale Verquickung . . .
Stefan Aigner
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@CYZ
1. Die Generalstaatsanwaltschaft hat als zuständige Disziplinarbehörde entschieden.
2. Es gab keine Pressemitteilung. Das ist dem Trxt zu entnehmen.
XYZ
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Ach so ja – das ist dem Text von R-dig tatsächlich nicht zu entnehmen, es sind Zitate. Die GStA hat zwar als Disziplinarbehörde entschieden aber es bleibt ein ungutes Gefühl: die Doppelfunktion in diesem publikums- und generalpräventiv- wirksamen Fall ist rechtsstaatlich bedenklich, ebenso wie das Weisungsrecht.
Stefan Aigner
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@XYZ
Die Herkunft und Genese der „Verfügung“ steht gleich zu Anfang im Text. Im Übrigen war die Beschwerde weitaus öffentlicher.
Mr. T.
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Herr Kaiser, wie hier schon oft zu lesen war, hat sich Herr Ebner nicht “in Richterrobe abbilden lassen”, sondern die Redaktion hat dieses Bild verwendet, da ihr (wohl) kein anderes zur Verfügung stand. Würde hier ein Bericht über Hans Jakob erscheinen, würde man wohl auch ein Bild aus zurückliegenden Tagen im Fusballtriktot zeigen. Er hat auch kein Urteil zu Wolbergs Charakter gefällt, sondern geschrieben, warum er ihn nicht mehr als OB für geeignet hält. Da das mit der Verhandlung nichts zu tun hatte, ist es egal, ob vor oder nach der Urteilsverkündung.
Charlotte
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Es wäre so einfach gewesen: hätte Regensburg‘s suspendierter OB
– sich einfach an Recht und Ordnung gehalten
– hätte er sich an moralisch übliche Standards gehalten
– und würde er nicht ständig verbal ausfällig werden
Dann:
– wäre er noch im Amt
– und es müsste auch niemand über die Eignung des Oberbürgermeisters sprechen
Mal abgesehen davon, könnten wir uns alle mit den wirklich wichtigen Themen dieser Zeit beschäftigen!
Und natürlich müsste sich Herr Wolbergs entschuldigen… nicht nur bei allen, die er in den letzten Jahren öffentlich diskreditiert hat. Eine Entschuldigung bei den Regensburgern ganz generell, bei der SPD und den Koalitionspartnern wäre mehr als angebracht.
Rechtsfreund
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Mit seiner ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung, gegen den Vizepräsidenten a.D. Ebner kein Disziplinarverfahren einzuleiten, hat der Generalstaatsanwalt mehreren Beteiligten des Strafprozesses sowie der “Mittelbayerischen Zeitung” schallende Ohrfeigen versetzt, was für einen Juristen nicht überraschend ist.
Der durchsichtige Versuch des Herrn Wolbergs, durch die Einleitung des Disziplinarverfahrens den kritischen Äußerungen des Herrn Ebner über seine (Nicht-)Eignung als Oberbürgermeister entgegenzutreten, ist kläglich gescheitert. Ihm wurde klargemacht, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 des Grundgrundgesetzes, das für eine funktionierende Demokratie unerlässlich ist, nicht nur für ihn selbst, sondern auch für Personen gilt, die sein Verhalten kritisch bewerten.
Sein Verteidiger Witting muss erkennen, dass er mit seinen emotionalen und polemischen Ausführungen zum Gastbeitrag des Herrn Ebner rechtlich völlig daneben lag (Für einen Juristen genügt ein Blick auf § 39 DRiG, um zu erkennen, dass das von ihm zitierte “richterliche Mäßigungsgebot” nicht für einen pensionierten Richter gilt !) und damit einen Luftballon aufgeblasen hat, der geplatzt ist. Ein klassisches Eigentor !
Der Vorsitzenden Richterin Escher wurde im Ergebnis bescheinigt, dass ihre Sachleitung in der Hauptverhandlung vom 07.03.2019 zum Gastbeitrag des Herrn Ebner mit dem abwegigen Vorwurf einer Vorverurteilung und die Einführung des Beitrags in das Strafverfahren fehlerhaft waren. Bei einer an der Strafprozessordnung orientierten Verhandlungsleitung hätte der Hinweis von Frau Escher genügt, dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung des Herrn Ebner handelt, die für das Strafverfahren ohne Relevanz ist. Stattdessen gab sie Herrn Witting die Gelegenheit, längere Zeit gegen den Gastbeitrag auf Kosten des Herrn Ebner Stimmung zu machen. Anschließend übte sie selbst eine ihr nicht zustehende , inakzeptable Kritik. Damit hat sie in öffentlicher Verhandlung mit der Autorität des Gerichts das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung des Herrn Ebner in Abrede gestellt.
Auch für die “Mittelbayerische Zeitung” ist die Entscheidung des Generalstaatsanwalts peinlich. Denn sie hat in einem Beitrag Herrn Ebner pauschal eine Vorverurteilung des Herrn Wolbergs unterstellt. ohne die Leser über den Inhalt des von Herrn Ebner verfassten Textes zu informieren. Das verstößt gegen die Grundsätze eines seriösen Journalismus.
Mr. T.
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Rechtsfreund +1
Zu diesem Zeitpunkt war Richterin Escher wohl schon sehr viel an Wolbergs Restitution gelegen.
Lothgaßler
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Dem Herrn Ebner ist, wie so vielen von uns, der Kragen geplatzt, wobei er sich mit dem Charakter von Herrn Wolbergs beschäftigt hat. Die Meinungsfreiheit hat diese Ausführungen abgedeckt, somit ist der Rechtsfrieden gewahrt. Der soziale Frieden zwischen Wolbergs und einem Teil der Regensburger Gesellschaft ist zerrüttet, daran trägt aber Herr Ebner keine Schuld.
Herr Wolbergs wird sich noch viel anhören müssen, und keineswegs nur freundliche Worte.
Ich kannte Herrn Ebner vor seinem Beitrag nicht, und so ging es vermutlich sehr vielen Leserinnen und Lesern. Ich bezweifle auch, dass sich viele Regensburgerinnen und Regensburger auf die Wertung von Herrn Ebner stützen, wenn sie ihre Meinung zu Herrn Wolbergs äußern. Worum gehts? Soll für Wolbergs ein Image-campaigning aufgezogen werden, und dafür brauchts Legenden frei nach “die verlorene Ehre der Katharina Blum”? (unschuldig vom Staat verfolgt) Nicht doch!
Je länger ich über Wolbergs und Tretzel nachdenke, desto mehr schweift meine Wertung Richtung “Frechheit siegt”.
gustl
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Ich befürchte, es wird ein ekelhafter Wahlkampf, wenn ein wegen Vorteilsnahme verurteilter Straftäter, bedingungslos gefolgt von seinen willfährigen Überbrückern, auf zwei selbstbewusste Frauen trifft, die sich von seinen Grenzbereichs-Verhalten nicht imponieren lassen.
Stefan Aigner
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@Herr Kaiser
Von Ihrer Anregung halte ich gar nichts. Die Stadt ist doch nicht wegen des Beitrags von Herrn Ebner gespalten. Was für eine absurde Wahrnehmung.
Piedro
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@Lothgaßler
“Dem Herrn Ebner ist, wie so vielen von uns, der Kragen geplatzt, wobei er sich mit dem Charakter von Herrn Wolbergs beschäftigt hat.”
Ich denke der Charakter dieses Herrn hat den Verfasser so wenig interessiert wie mich. Es ging um die Eignung als OB angesichts vorliegender Fakten seiner Amtsführung und seines Auftretens vor Gericht. Da hat er eine Nichteignung festgestellt und gut begründet. Die meisten Regensburger würden diese Beurteilung wohl teilen, auch mit dem -zigfachen, finanziellen Aufwand würde er nicht mehr in dieses Amt kommen.
@Alfons Kaiser
“Das ist mir entgangen, spielt aber letztlich auch keine Rolle, weil sich Herr Ebner bisher mit keinem Wort von dieser offensichtlichen Manipulation distanziert hat.”
Ist Ihnen durchaus entgangen, und außer Ihnen hat wohl auch jeder mitgeschnitten, dass der Herr kein amtierender Richter mehr war, weil das mehr als deutlich kommuniziert wurde. Wenn man bei einem Gastbeitrag von, sagen wir mal, dem Herrn Hoeneß, ein Bild aus Spielertagen zeigte, würde ihn auch keiner für den Stürmer von Bayern München halten. Ich denke Herr E. wird keine Veranlassung sehen sich zu distanzieren, nur, weil Sie keinen anderen, tauglichen Stein des Anstoßes finden.
“Was hindert die beiden Herren daran, sich anzunähern, miteinander zu reden und die Sache zu bereinigen?”
Da wäre ich wirklich gern dabei. Der Herr W. überzeugt den Herrn E., dass er ein wirklich guter OB wäre, oder Herr E. überzeugt den Herrn W., das er für dieses Amt ungeeignet ist.
Ich denke dem Herrn E. ist es wurscht ob der W. deshalb grantig ist, und der W. will nix bereinigen, der wird in seiner vermeintlichen Opferrolle verbleiben, in der es sich eingerichtet hat.
” …du wirst nicht Vizepräsident eines Landgerichts, wenn du in der Öffentlichkeit deinen Emotionen derart freien Lauf läßt.”
Der Beitrag war in keiner Weise emotional, sondern sehr sachlich und argumentativ.
“Mit der Möglichkeit, die Dinge aus seiner Sicht klarzustellen und vielleicht sogar eine Brücke der Versöhnung mit Herrn Wolbergs zu schlagen?”
Lustig. Ich läse lieber ein Interview mit beiden am Tisch statt einen völlig unnötigen Versöhnungsversuch mit jemanden der angefressen ist, weil ihn ein anderer für ungeeignet für das Amt ist, aus dem er wegen Vorteilnahme entfernt wurde. Wenn Herr W. deshalb sauer ist – bitte. Soll er doch. Sein Problem. Bestimmt würde ein Gastbeitrag von ihm hier veröffentlicht werden, keiner hält ihn davon ab einen zu verfassen. Aber das erfordert mehr als beleidigtes Geschwalle auf Facebook.
Charlotte
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@Alfons Kaiser
In was für einer Welt leben Sie denn?!? Völlig entrückt…
Ist Ihnen schon mal in den Sinn gekommen, dass die meisten weder mit der Brücke noch mit seinem Vorturner nochmal etwas zu tun haben wollen ?
ANALOG
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Zu Alfons Kaiser und Co
Ich habe zwar nichts grundsätzlich gegen ihren Beitrag, aber wie wärs wenn sie mal ein eigene Heimseite (z.B. Ana} {Log.de) , mit ihren Vorstellungen aufbauen und dann schaumamal wieviel Fans lesen und kommentieren ;-o
cF
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Zur (aktuellen?) Pressearbeit der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft ein Blick auf deren Webseite
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/nuernberg/aktuelle_pressemitteilungen.php
Stefan Aigner
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@Alfons Kaiser
Dass ich das Foto ausgewählt hatte, habe ich schon mehrfach erwähnt. Man muss nicht alles wiederholen.
Und ganz ehrlich: Ich sehe in dem Foto auch überhaupt kein Problem. Im Text ist die Position von Hernn Ebner klar dargestellt – sein Ruhrstand. Das kann man lesen oder eben nicht. Manipulativ ist da gar nix und ich würde den Text jederzeit wieder so veröffentlichen, auch wenn sich sämtliche Kritiker weigern, sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen.
Ich hatte übrigens auch Herrn Wolbergs einen Gastbeitrag angeboten bzw. habe sein öffentliches Angebot eines solchen Beitrags angenommen. Leider kam dann nix mehr.
R.G.
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Wie lustig, ein Jurist im Ruhestand soll sich mit einem suspendierten aber wunderbar aussichtsreichen Polittalent treffen und mit ihm Versöhnung spielen müssen.
Nicht zufrieden mit dem Sommerloch-Programm im TV?
Florin Eckert
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Bitte, es soll ein Ende haben mit diesem Rumgekreine! Wer Wolbergs bedingunglos folgen will, in welche Abseitigkeit auch immer, der folge ihm. Das Urteil über sein Politikangebot fällt die stimmberechtigte Stadtbevölkerung an der Wahlurne am 15. März 2020. Und alle, die mit Wolbergs unter dem Eindruck des Gewesenen abgeschlossen haben und ihn nicht mehr als OB haben wollen, verschone man bitte zukünftig von diesen Jämmerlichkeiten, wie sie von den nimmermüden Kritikern der Einlassungen Ebners und des nachfolgenden generalstaatsanwaltlichen Beschwerdeabweises kommen. Iregndwann ist es doch nur noch peinlich!
R.G.
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@Stefan Aigner schrieb in seiner schier endlosen Geduld ein weiteres Mal eine Erklärung:
” Dass ich das Foto ausgewählt hatte, habe ich schon mehrfach erwähnt. Man muss nicht alles wiederholen. Und ganz ehrlich: Ich sehe in dem Foto auch überhaupt kein Problem. Im Text ist die Position von Hernn Ebner klar dargestellt – sein Ruhrstand. Das kann man lesen oder eben nicht. Manipulativ ist da gar nix und ich würde den Text jederzeit wieder so veröffentlichen, auch wenn sich sämtliche Kritiker weigern, sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen…. ”
Wenn eine fiktive Gruppe von Menschen sich entschieden hat, durch die stete Wiederholung weniger Sätze die Gehirne anderer Menschen neuronal programmieren zu wollen, sind auf ihre Worte folgende, einen Dialog ermöglichende Erklärungen, Argumente und Entgegnungen schlicht vergeudet.
Das kann sogar das einzige Programm einer Partei darstellen, nicht über Werte und Inhalte Angebote an die Wähler machen zu wollen, sondern vielmehr diese bloß so programmieren zu müssen, dass sie das Kreuzchen am Entscheidungstag an der gewünschten Stelle machen.
XYZ
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Meine Frage bleibt weiter inwieweit die GStA einen Einfluss auf das Strafverfahren genommen hat, muss ja nicht aktenkundig sein.
Charlotte
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@Alfons Kaiser
Machen sie sich bitte keine Sorgen, ich bin weit davon entfernt, zweigleisig zu denken. Auch habe ich nicht behauptet, dass Sie Teil der Brücke sind! Zu ihren Ausführungen und Vorschlägen wurde inzwischen mehrfach kommentiert, dem ist meinerseits nichts mehr hinzuzufügen.
R.G.
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Zur Idee oben, man müsse Versöhnung und Befriedung fördern, damit Menschen wie unter anderem Wolbergs nicht mit Groll und Wut aufeinander rumlaufen. Auf was hinauf sollte sich Herr Aigner mit einem Herrn W. versöhnen müssen? Welche vorgeblich verletzte Nähe denn wiederhergestellt werden? Es gab ja keine nähere Freundschaft!
Dem damals Angeklagten und seinem Verteidigerteam gefiel es, die Rolle vor Gericht schon mal laut und schimpfend, also Wertungen herausfordernd, zu gestalten. Breite Reaktionen kamen dann völlig erwartungsgemäß, so im Beitrag des Leserbriefautors Ebner. Niemand hier hat dem Politiker Wolbergs aufgetragen, während des Prozesses cholerische Ausbrüche und Wahlkampftöne zu pflegen. Wenn er es aber doch tat, hat er mit Gegenpositionen zu rechnen.
Wie soll ich Kindern erklären, dass sie sich anständig ausdrücken und generell Menschen, so auch Obrigkeiten gegenüber Respekt zeigen sollen, wenn der Oberbürgermeister sein sprachliches Repertoire weit “großzügiger” auslegen will? Ich habe daher persönliches Interesse Stellung zu nehmen, gleich zum öffentlichen Auftreten von Vorbildfiguren überhaupt.
Für entwürdigt hielt ich den Oberbürgermeister durch sein eigenes Benehmen vor Gericht jedoch nicht, noch weniger durch die typisch männliche Kriktik Ebners, sehr wohl aber durch angeblich ihm zugetane Gruppen, die ihren Wolbergs herabreduzieren wollen auf eine von der ganzen Welt verfolgte und deshalb zwangsläufig beleidigt sein sollende Leberwurst ohne Profil.
Vom Werbe – Standpunkt aus gesehen hob Ebners Beitrag den suspendierten Oberbürgermeister endlich wieder auf seine höchste Ebene zurück, die der intellektuellen, scharfen Wortklinge (und deshalb sollte er dem Richter in Ruhe eigentlichen danken).
In den Reden lag früher die Stärke des Politikers.
Er bräuchte nur ein Milieu, wo man ihm anrät, die Chance “wie ein Mann” zu verwerten.
Alfred Meier
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Der Vizepräsident eines Landgerichts a.D. Werner Ebner hat sich darüber empört, dass der suspendierte Oberbürgermeister Wolbergs, wenn auch einvernehmlich mit der Vorsitzenden Richterin, die Staatsanwälte des Verfahrens kritisiert hat. Ebner meint, dass sich sowas nicht gehört, und er fühlt sich dazu berufen, den attaktierten Staatsanwältinnen beizustehen. Dass er aus der Kritik Wolbergs ableitet, dieser sei für das Amt des OB von Regensburg charakterlich nicht geeignet, geht zu weit und zeigt mit welcher Grundeinstellun er sein Richteramt all die Jahre ausgeübt hat.
Vom Generalstaatsanwalt in Nürnberg war nichts anderes als die Ablehnung eines Disziplinarverfahrens zu erwarten. Das Verhalten Ebners sollte man unter der Rubrik “sowas tut man nicht” abheften.
Jonas Wihr
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sowas tut man nicht!
Als OB sich Renovierungen bezahlen lassen
Als OB gestückelte Spenden annehmen
Als OB brisante E-Mails nicht zur Kenntnis nehmen
Als OB beim Notar nicht zuhören
ach, da fallen mir viele Dinge ein, die man nicht tut, die aber trotzdem getan wurden und werden.
Piedro
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@Alfred Meier
Hr. E. hat sich nicht daran gestoßen, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft “kritisiert” wurde, sondern an der Wortwahl und dem cholerischen Auftreten des Mannes, das jeglichen Respekt vermissen ließ. Ich denke, würde man Sie mit solcher “Kritik” bedenken würde der Beitrag hier nicht freigeschaltet, weil es beleidigend wäre. Hr. E. stand auch nicht den Staatsanwälten bei, deren Versäumnisse und Verfehlungen waren klar erkennbar und nicht Gegenstand seines Artikels. Hr. E. ist beiweitem nicht der Einzige, der Herrn W. für ungeeignet hält, seine Argumente waren schlüssig und sachlich, im Gegensatz zu Ihrem anhaltenden, mit Unterstellungen durchsetzten Gezeter. Sie maßen sich tatsächlich ein die “Grundeinstellung” eines Ex-Richters beurteilen zu können? Sonst fällt Ihnen nichts mehr ein um Ihre Tiraden zu würzen, nachdem Sie sich zuvor an Herrn Aigner abarbeiten wollten? Prima, dann hat sich das wohl erledigt. Sie brauchen sich nicht weiter blamieren.
XYZ
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Die Maxime der GStA ist doch ganz einfach: das Ansehen der StA und Strafjustiz muss gewahrt werden, auch wenn sie nicht nur einige verfassungsrechtliche Mängel bewerkstelligt haben mögen, das sind nur Nebensachen und interessiert nicht. Moral und Ermittlungen gehen vor Gesetz.
XYZ
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Nachsatz: das Mässigungsgebot für einen ehemaligen Richter gilt naürlich nach 39 RiG nicht, Hintergrund: er soll sich nicht in laufende Verfahren einmischen, tat er ja nicht mit Meinungsäusserung. Das Beamtengesetz – ein pesionierter Richter ist auch ein Beamter – wurde in der Displinarentscheidung aber übergangen und nicht erwähnt.
XYZ
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Dazu gibt es im übrigen eine neuere und aktuellere RSpr. zu dem Berichterstatter und Verfassungsrichter Udo de Fabio, vor und nach Pensionierung.
Julian86
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Eine Bitte an Herrn/Frau xyz:
Könnten Sie bitte Ihre letzte Nachricht, d.h. die angsprochene Rechtsprechung am Beispiel des Udo Di Fabio ( https://www.faz.net/aktuell/politik/thema/udo-di-fabio) mit Nachweisen konkretisieren?
Vielen Dank dafür.
Ihr Hinweis erscheint doch wichtig. Zumal über den Verweis von § 71 Deutsches Richtergesetz auch das Beamtenstatusgesetz, § 33, ein Bundesgesetz, für den Richter im Ruhestand gilt. Von der Vereidigung bis zur Bahre,
wie es auf Seite 113 f des Redebeitrags von MdL Lippmann heißt, siehe
https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/tagesordnungen-protokolle-des-plenums/protokoll/1169
Jonas Wihr
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Richter – wie auch Soldaten – sind i.d.R. KEINE Beamte! Landgerichts a.D. Werner Ebner ist und war nie Beamter!
Christoph Sichler
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@XYZ: Sie irren! Ein Richter ist eben gerade kein Beamter. Aber unabhängig davon: Welche beamtenrechtliche Norm hätte es Herrn Ebner Ihres Erachtens verboten, seinen Kommentar abzugeben, wenn er Ruhestandsbeamter wäre? – Das würde mich interessieren.
Suchen Sie aber bitte nicht zu lange. Sie werden nichts finden. Ansonsten hätte jeder pensionierte Lehrer, Polizist, Finanz- oder Standesbeamte einen lebenslangen Maulkorb, wenn es um politische Meinungsäußerung geht. Wir müssen froh sein, dass dem nicht so ist.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich Ebners Meinung inhaltlich weiterhin voll teile.
Julian86
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Es ist rechtlich unzutreffend, auf die Sicht der Dinge des Herrn Aigner (was Ton und Bild des Ebner-Beitrags angeht) abzustellen.
Worauf, auf wen kommt es beim Lesen des Gastbeitrags an?
Darauf wie er “auf einen objektiven unvoreingenommenen und verständigen Betrachter wirkt”.
Randziffer 45 dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
https://www.bverwg.de/de/310817U2A6.15.0
Rechtsfreund
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Das Niveau einzelner Beiträge ist – vorsichtig ausgedrückt – “unterirdisch”. Das muss man jedoch hinnehmen. Denn das Schöne an der Meinungsäußerungsfreiheit ist, dass sie auch für Menschen gilt, die ohne jede Sachkenntnis munter darauf losplappern, sich an bedeutungslosen Nebensächlichkeiten abarbeiten, mit ihren Beiträgen persönliche Rechnungen zu begleichen versuchen oder durch abwegige Vorschläge glänzen.
Bei den immere wieder thematisierten Fehlern der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren (abgehörte Telefonate) ist bisher ein wichtiger Aspekt untergegangen. Vor der Eröffnung des Hauptverfahrens hatte die Wirtschaftsstrafkammer im sogenannten Zwischenverfahren zu prüfen, ob die Angeklagten der ihnen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Straftaten hinreichend verdächtig erscheinen (§ 203 StPO). Dazu gehört auch die sorgfältige Überprüfung, ob die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweismittel rechtsfehlerfrei gewonnen wurden und belastbar sind. Dies hat die Wirtschaftsstrafkammer ersichtlich nicht getan, weil sie selbst die Fehler nicht bemerkt hat. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist das Gericht für die Fehler im Ermittlungsverfahren in gleicher Weise veranwortlich wie die Staatsanwaltschaft. Deshalb ist das Bemühen der Vorsitzenden Richterin Escher, die Veranwortlichkeit für die Fehler immer wieder allein auf die Staatsanwaltschaft abzuschieben (“No go”), nichts anderes als der billige Versuch, von den eigenen Fehlern abzulenken.
Markus Frowein
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@ Julian86 (28. Juli 2019 um 09:05)
Zitat: “Worauf, auf wen kommt es beim Lesen des Gastbeitrags an? Darauf wie er
„auf einen objektiven unvoreingenommenen und verständigen Betrachter wirkt“.”
Unter besagtem Bild im angesprochenen Beitrag steht:
“War bis Ende 2017 eines der bekanntesten Gesichter der Regensburger Strafjustiz: Werner Ebner, Landgerichtsvizepräsident a.D.. Foto: Archiv”
Haben Sie das – wie viele Andere – auch (absichtlich?) übersehen?
Alfred Meier
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Lieber Piedro, warum haben Sie kein Verständnis dafür, dass Wolbergs “cholerisch” aufgetreten ist und es an ” Jeglichem Respekt fehlen” ließ? Der Mann kämpft um sein Ansehen und seine wirtschaftliche Existenz! Und er hat gute Gründe für seine Überzeugung, dass ihm von Seiten der Anklage Unrecht geschehen ist.
Piedro
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@Alfred Meier
Verständnis oder nicht steht nicht zur Debatte, fraglich ist, ob so jemand für das OB-Amt geeignet sei. Das hat Herr E. aufgeführt. Wieso verstehen Sie nicht, dass ihn dieses Auftreten für den Verfasser und andere disqualifiziert hat? Auch wenn da einiges nicht ganz sauber gelaufen ist, an dem (milden) Schuldspruch ändert das nichts. Betimmt hat ihm auch das nicht gefallen, und vermutlich hat er sich auch darüber aufgeregt, aber nicht öffentlich.
Wissen Sie was passiert wenn sich jemand zB im Landratsamt so aufführt, weil ihm Unrecht geschieht? Er wird rausgeschmissen. Da hat dann keiner Verständnis für so ein Auftreten.
Charlotte
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Lieber @Alfons Meier,
wenn man sich das Thema mal ganz objektiv ansieht, ist doch eine existenzielle Bedrohung für Herrn W. nicht wirklich in Sicht:
– Herr W. bezieht seit Januar 2017 trotz Suspendierung und inzwischen Verurteilung noch immer 50 % seiner letzten Bezüge
– er ist also weit entfernt von einem existenziellen Exodus
– zum Vergleich: wenn er als Angestellter in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten würde, wäre er mit Sicherheit bereits in den Anfangsmonaten 2017 per Aufhebungsvertrag aus seinem Job entfernt worden > das wäre eine wirkliche existenzielle Bedrohung gewesen
– die Richterin hat trotz eines Schuldspruchs in zwei Fällen und einer Hohe von immerhin 150.000 Euro sehr milde geurteilt
– die Straffreiheit durch die Anwendung des entsprechenden Paragraphen ist absolut selten und somit ein absoluter Glücksfall für Herrn W. In Zusammenhang
– und Herr T. wurde parallel zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt
Meinen Sie nicht auch, dass bei einer objektiven Betrachtung Herr W. sein Ansehen selbst auf‘s Spiel gesetzt hat? Vermutlich sogar ohne Not? Und dafür gerade auch in einer Vorbildfunktion Verantwortung übernehmen müsste, statt cholerisch und respektlos aufzutreten?
Gerade jetzt, wo es einen Schuldspruch in zwei Fällen gibt und eben KEINEN Freispruch in allen Anklagepunkten erscheint das Auftreten von Herrn Wolbergs noch inakzeptabler.
Vielleicht gibt es ja einen Konsens mit Ihnen dazu, dass er zumindest eingestehen müsste, dass er Fehler gemacht hat.
R.G.
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@Piedro
Das ist der Punkt.
Gestattet man sich als Machthaber Verhaltensweisen, die bei niedrigeren Personen geahndet werden?
Mir geht es in zweiter Linie sofort um meine Haltung zum Benehmen von Vorbildpersonen.
Gesetzt den Fall, ein Politiker beschimpfte Respektspersonen in einem Raum, in dem sonst größtmögliche Beherrschung verlangt wird.
Die größte Fairness ist nach meinem Dafürhalten, ihm während der Ausbrüche zu helfen, sich schnell wieder einzukriegen, sodass er als Persönlichkeit positiv wahrgenommen wird.
Ein Kritiker wendet vielleicht öffentlich ein, so wütend kann der Mann nicht mehr öffentliche Führungsperson sein, und gibt damit immerhin eine Richtschnur. Auch das lässt dem Aufgeregten eine Entwicklungschance offen, zurück zu einem ortsüblicheren Dialogverhalten, wieder nach den für die Mehrheitsgesellschaft geltenden Spielregeln.
Angebliche Freunde dagegen – immer erfreut über Verbalausfälle gegen Vertreter von Recht und Ordnung – versuchen zu eskalieren indem sie einreden, es sei doch zwingend sich laut aufzuregen, wer mit starken Problemen kämpfe müsse sich polternd auslassen.
Das fixiert den Menschen auf seine schwächste Seite.
Glaubt er diese Causalität und lebt sie, wird er zu einem dauerverärgerten, ausfallenden, einschüchternden Menschen.
XYZ
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Zu Julian 8.29:
http://www.juraexamen.info: Darf sich ein ehemaliger Verfassungsrichter öffentlich äussern?
BVerfG 11.10.2011, 2 BvR 1219/10, RZ 20 in de jure.org.
71 DRiG stimmt – übersehen?
BVerfG 30.08.83, 2 BvR 1334/82 – Meinungsäusserungen sind dann durch das GG geschützt wenn sie mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar sind, 33 GG.
Checker
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Rechtsfreund:
Es sind vielleicht nicht alle so gebildet wie Sie. Aber es ist nett von Ihnen, dass Sie auch den Ungebildeten die freie Meinungsäußerung nicht aberkennen.
Wenn man Ihren Beitrag so liest haben alle etwas falsch gemacht. Die Staatsanwaltschaft, die Polizei und nun sogar die gnädige Richterin Escher.
Nur der Herr Wolbergs, welcher uns und der ganzen Stadt Regensburg nun seit Jahren dieses traurige, peinliche Schauspiel zumutet der hat anscheinend alle richtig gemacht und bring Regensburg richtig nach Vorne. Wie Herr Treztl schon sagte: Wir haben keinen besseren OB.
Wobei das kleine Wörtchen wir schon verdächtig ist. Und noch was wo Menschen sind werden Fehler gemacht. Bei jedem Ermittlungsverfahren werden zig Fehler gemacht. Wenn das immer zum Freispruch für den Angeklagten führen würde wären unsere Gefängnisse leer. Wolbergs hatte bisher mehr als Glück und eine viel zu gnädige Richterin.
Julian86
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Das – objektive – Wissen um die Freiheit der Meinungsäußerung und deren Grenzen erscheint doch wenig ausgebildet.
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mag vielleicht Abhilfe schaffen. Wer also unter Hinweis auf Alfons Meiers prägnante Zusammenfassungen des Pudels Kern (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Wolbergs Kritik an der StA) immer noch nicht verinnerlicht hat, möge bitte nachlesen
https://www.faz.net/aktuell/politik/schmaehkritik-verfassungsgericht-urteilt-zu-meinungsfreiheit-16299355.html
samt Wortlaut des Urteils
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/06/rk20190614_1bvr243317.html
Dann habe ich noch herausgesucht eine weiter Entscheidung. Hilfreich sind die Randziffern: 17, 18 und 19
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/01/rk20180124_1bvr246513.html
Danach erscheint Wolbergs harsche Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft zulässig; er verfolgt mit seinem Hinweis auf das von dieser verletzte Legalitätsprinzip (Be- und Entlastendes ist zu ermitteln) “eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage (vgl. BVerfGE 61, 1 )”, denn es geht um die Rechtsförmigkeit des Verfahrens, worauf bereits @Rechtsfreund ausführlich hinwies.
Erweit sich danach ein Großteil des Ebnerischen “Gastbeitrags” nicht als eigennützige Äußerung, die ihren Unmut über (die verfassungsrechtliche Zulässigkeit) Wolbergs Verteidigungs-Einlassung offenbart? Um, auf diesem bereits rechtlich verfehlten Ansatz aufbauend, Wolbergs deshalb die Eignung als Stadtoberhaupt abzusprechen? Wie seriös ist das denn?
Wer daher das verlinkte Verfassungsrecht verstanden hat, der wird in der Lage sein, Ebners Beitrag sowie die Entscheidung des GenStA recht einzuschätzen.
XYZ für die Fundstellen dankend, wünsche ich allen eine Woche der Abkühlung. Schöne Ferien.
Checker
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Julian 86:
Machen Sie es doch bitte nicht so kompliziert. Der normale einfache Mensch denkt ganz anders.
Finden Sie es denn normal was da in den letzten Jahren in Regensburg gelaufen ist? Finden Sie es normal wie sich ein suspendierter OB mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und am Ende auch noch mit dem Gericht Scharmützel liefert?
Wer ist denn für diesen untragbaren Zustand zu allererst verantwortlich? Am Ende doch wohl der wegen Vorteilsnahme verurteilte suspendierte OB Wolbergs. Das ganze Schwadronieren über komplizierte Rechtsfragen bringt doch am Ende niemanden weiter.
Die Menschen wollen Politiker, die für ihre Taten im Amt Verantwortung übernehmen.
R.G.
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Nicht die Verteidigungs-Einlassung ist in dem Fall das Problem, sondern dass man eine Rolle wählte, die der Person Wolbergs Erfolg vor diesem Gericht/dieser Richterin bringen mochte, wenn aber nicht gleichzeitig von guten Beratern und dem Betroffenen selbst am Image des eigentlich berechenbaren und freundlichen Politikers hart gearbeitet werden würde, sich das Außenbild des Stadtoberhauptes nachhaltig verändern musste.
Das Verteidiger-Team ist nur für seinen Ansatz vor Gericht verantwortlich, ihm kann das Fehlen anderer Profis und “bewusste” Laien, ja eines ganzen Teams, das man bereits im Aufstieg um sich binden muss, nicht angelastet werden.
Ich wünsche mir im Idealfall Politiker ohne größere Krisen und gesundheitliche Ausfälle, wenn sie aber aus ihrer Mitte herausgeworfen werden – wir sind doch alle Menschen – einen vorbereitet professionellen Umgang mit dem Problem, beginnend durch die sofortige Kurzschließung mit deeskalierend wirkenden Personen.
Noch eindrücklicher als eventuelle polternde oder laute Auftritte wirkt schließlich die Art, wie man forthin damit umgeht. Ist es der Öffentlichen Figur wenigstens nachher peinlich, cholerisch gewesen zu sein, folgen Entschuldigungen? Wird aus dem Machtumkreis beispielsweise nebenbei behauptet, die Demokratie sei ohnehin nicht die beste Staatsform, während man Verständnis für publik gewordene Ausfälle dieses konkreten Rangoberen wie gebietet?
Platziert man zudem noch Wahlkampftöne?
Der richtige Zeitpunkt für freie, kritische Meinungsäußerung ausdrucksfähiger Personen aus allen Bevölkerungsschichten ist spätestens dann gegeben, wenn sich etwa anlässlich eines Prozesses der Machtanspruch einzelner angeklagter Entscheidungsträger oder ganzer ihnen zuzuzählender Gruppen vergrößert.
auch_ein_regensburger
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Eine Frage an @Checker, den selbst ernannten Verkünder des gesunden Volkempfindens: Sie haben schon mitgekriegt, dass Wolbergs in allen wesentlichen Gesichtspunkten freigesprochen wurde? Oder ist das der Teil der Realität, den Sie geflissentlich ausblenden, um hier weiter Ihre diffamierenden Attacken gegen den Vertreter einer demokratischen Partei reiten zu können?
R.G.
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Herr Herzig schrieb:
“Dass jemand wie Wolbergs so wenig Selbstdisziplin aufbringt, halte ich für unwahrscheinlich.”
Das sehe ich gleich. Ein Halbstegreif entwürfe sich in Korrespondenz zur Reaktion des Publikums, und da meine ich, sind Dritte mitverantwortlich, wie weit sich in die Rollen hineinvertieft werden kann, im schlimmsten Fall bis zum Imageverlust im Beruflichen.
“Also waren es vielleicht nicht unvermeidbare Gefühlsausbrüche sondern gekonnte Vorführungen.”
…. bemessen für ganz konkrete Zielperson/en, bei denen das eventuell so großen Erfolg erzeugt habe, dass sie etwas aus ihrer Rolle heraus und in eine Beschützerposition gerutscht sein könnten.
Ich fände trocken vorgetragene emotionale Distanz zu Angeklagten, gleichfalls zu Leserbriefen von Juristen außer Dienst, für unbedingt wünschenswert.
Ihre persönliche Verärgerung gegenüber einem Menschen, der Sie trotz Ihres Fachwissens herablassend behandelte, kann ich allerdings bestens nachvollziehen. Ein gleichbleibend distanziertes Vorgehen erscheint mir dennoch gerechter für die Klienten, als intensive Zuwendung gegenüber einigen Paradefällen, die so gegenüber zahlreichem Normalvolk weder zeitlich noch gefühlsmäßig eine ganze Richterlaufbahn lang durchgehalten werden kann, nach meinem Dafürhalten.
Alle Beobachtungen zusammen erwecken in mir den Eindruck, es hätten etwa zeitgleich zum Prozess in der Richter- und Staatsanwaltschaft gruppendynamische Vorgänge wie bei einem “Generationenwechsel an einem Standort” stattgefunden.
Es sollte nicht sein, dass man das Auslaufen aller Umordnungen abwarten muss, ehe man sich frei äußern darf.
Wäre das ganze Drumherum nicht gegeben, erachtete ich die von Ihnen geforderte, im Beruf erworbene Disziplin, sich nur zu einem späteren Zeitpunkt von außen über einen Angeklagten wertend zu äußern, für einzig richtig.
Mr. B.
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Liebe Forum-Schreiber mit Ex-OB-Verteidigung.
Der Herr OB wurde meines Wissens zweimal verurteilt.
Es ging hier eindeutig um “Geld-Delikte”.
Ich kann nicht verstehen, dass es Bürger in dieser Stadt gibt, welche an den Machenschaften nichts verdienten oder keinen Vorteil hatten, Herrn W. in Schutz nehmen. Umgekehrt kann ich mir das schon vorstellen.
Ich bin für eine saubere Politik, wenigstens in der Zukunft und da haben solche Politiker und ihre Helfer und “Geld”-Unterstützer nichts verloren.
Piedro
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@Checker
“Finden Sie es denn normal was da in den letzten Jahren in Regensburg gelaufen ist?”
Klar war das normal, das wurde doch im Prozess ausgeführt: das machen alle immer so und anders geht’s gar nicht.
Piedro
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@Julian86
“Erweit sich danach ein Großteil des Ebnerischen „Gastbeitrags“ nicht als eigennützige Äußerung, die ihren Unmut über (die verfassungsrechtliche Zulässigkeit) Wolbergs Verteidigungs-Einlassung offenbart?”
Nein. Ich kann keinen Nutzen für Herrn E. erkennen. Er hat kein Honorar erhalten, man wird ihm keinerlei Vorteile gewähren, weil er diese Analyse und seine Meinungsäußerung veröffentlicht hat.
“Um, auf diesem bereits rechtlich verfehlten Ansatz aufbauend, Wolbergs deshalb die Eignung als Stadtoberhaupt abzusprechen? Wie seriös ist das denn?”
Was war denn rechtlich verfehlt? Welches Gericht hat noch festgestellt, dass die Meinungsäußerung rechtlich nicht zu beanstanden war? Doch nicht das Amtsgericht Regensburg? Der Beitrag war völlig seriös, und im Gegensatz zu Ihrer Wortmeldung nicht mal im Ansatz suggestiv. Jeder konnte sich mit den Argumenten auseinandersetzen und ggf zu einem anderen Schluss kommen als der Verfasser, etwa: ja, ein Choleriker ist ein Super-OB, nein, es ist nicht zu beanstanden, dass ein OB nicht weiß was in seinem Mailfach landet, ja, es ist völlig in Ordnung wenn Wahlkampfspenden derart gestückelt werden, das entsprechende Gesetz umgangen, und es ist nicht zu beanstanden, wenn ein OB ein paar Zehntausender bei persönlichen Renovierungsarbeiten spart, er ist ja schließlich nicht irgendwer.
Piedro
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@auch_ein_regensburger
“Sie haben schon mitgekriegt, dass Wolbergs in allen wesentlichen Gesichtspunkten freigesprochen wurde?”
Dann ist Vorteilnahme kein wesentlicher Gesichtspunkt des Prozesses gewesen? Da wurde er nicht frei gesprochen, er ging lediglich straffrei aus. Vielleicht lesen Sie noch mal nach ehe Sie an dieser Legendenbildung mitwirken und “alternative Fakten” verkünden?
XYZ
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Julian 09.28
Das Danke hat mich gefreut! Wir sind ja im forum um freie und nicht von irgendwo vorbelastete oder irrationale Gedanken auszutauschen.
Charlotte
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@auch_ein_regensburger
Vielleicht haben Sie selbst es ja noch nicht mitbekommen, oder ignorieren Sie die Fakten? Ich empfehle, die Berichterstattung zum Urteil mal nachzulesen:
– Schuldig in zwei Fällen der Vorteilsannahme
– die nächste Instanz einer Klärung des aktuellen Urteils steht noch aus
– natürlich besteht hier auch die Gefahr einer Verschärfung des aktuellen Urteils
– der nächste Prozess ist bereits terminiert und beginnt am 01.10.2019 – Ausgang noch offen
– die Suspendierung wurde nicht aufgehoben
Bitte nehmen Sie die Fakten zur Kenntnis – ist ja langsam peinlich!
Und von welcher demokratischen Partei sprechen Sie denn? In der SPD hat er sich ja nicht mehr getraut, sich einem demokratischen Wahlverfahren zur OB-Kandidatur zu stellen.
XYZ
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Ging anscheinend nicht durch: webseite unterbrochen. Also nochmals:
Die GStA hat eine form – und fristlose Beschwerde eines RA verbeschieden, das ist ein Verwaltungsakt. Es stellt sich die Frage ob dagegen eine Klage an das VG R zulässig ist.
VG Bayreuth 12.01.2011, B 5 K 10/469, RZ 18: “Dem Dienstherrn obliegt bei dem Verdacht eines Dienstvergehens die Einleitung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens und ggf. die Erhebung einer Klage”. Hat der RA da nicht auch eine Klagebefugnis?
Julian86
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Piedro, Sie fragen: “Welches Gericht hat noch festgestellt, dass die Meinungsäußerung rechtlich nicht zu beanstanden war?”
Sie erinnern sich gewiss: “Obergeschaftler”, diesen Begriff Wolbergs´ hat die Strafkammer als – verfassungsrechtlich – zulässig erachtet.
Freilich kann man, wie Sie und andere, seine Meinung VORHER festzurren, um sich anschießend das dazu Passende herauszusuchen.
Kein Gericht wird/sollte so arbeiten. Wolbergs wurde verurteilt wegen Delikte der Vorteilsannahme (begangen nach seiner Wahl zum OB, bei einer komplexen und auch umstrittenen Gesetzeslage). Das Gericht erklärte hierzu ausdrücklich, dass seine Schuld (darauf und nicht auf die an die SPD gegangenen 150 TEURO kommt es strafrechtlich an) insoweit gering wiege; auch habe er einem (vermeidbaren) Verbotsirrtum unterlegen, siehe dazu die Definition https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verbotsirrtum-49207.
§ 46 Strafgesetzbuch
Grundsätze der Strafzumessung
(1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.
Bitte nachlesen!
Piedro
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@Julian86
Ich denke es geht um die Meinungsäußerung des Herrn E., über die Sie sich echauffieren? Ihm haben Sie Eigennutz und Unseriosität unterstellt. Ihm wollten sie die Berechtigung absprechen sich zur Eignung des Herrn W. als OB einer Stadt zu äußern zu dürfen. Dem habe ich widersprochen. Wie der Herr W. andere zu titulieren beliebt hat damit genau gar nichts zu tun. Auch wie schwer die strafrechtliche Schuld ist tut nichts zur Sache, darüber hat sich Herr E. in keine Wort ausgelassen. Wollen Sie den Eindruck erwecken, Herr W. sei trotzdem für das Amt geeignet, weil seine Schuld ja nur eine geringe war? Bitte. Ist er geeignet, weil er für seinen Auftritt vor Gericht nicht belangt wurde? Na dann. Aber das hat nichts mit den Ausführungen im Gastbeitrag zu tun, über den Sie sich aufregen, und mit der Feststellung, dass diese dienstrechtlich nicht zu beanstanden ist, was ja, wenn ich mich richtig erinnere, auch von Ihnen bestritten wurde.
Wenn Sie sich darüber klar sind worüber Sie diskutieren möchten können wir weiter machen, so ist das einfach nur wirr.
Und das mit der “festgezurrten” Meinung: ich habe meine Informationen zu dieser Causa von hier, und hier wurde objektiv und sehr umfassend berichtet. So hat sich meine Meinung gebildet. Und wenn ich mich zu Ihrer Meinungsäußerung zu Wort melde hat das nichts mit einer wie auch immer gearteten Meinung über den suspendierten OB zu tun, sondern mit dem was Sie schreiben. Was das Strafmaß angeht: darüber habe ich kein Wort verloren, warum meinen Sie ich müsste irgendwas nachlesen? Ablenkung von der Ablenkung, um vom Thema abzulenken?
Julian86
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Liegt nicht eine Projektion Ihrerseits vor, Piedro – soweit Sie mir am Ende Vorwürfe entgegenschleudern?
Habe ich nicht Ihre Frage beantwortet? Gehen Sie darauf ein?
Andere haben zuletzt immer wieder die Verurteilung Wolbergs´ betont und diese wegen “150 TEURO” sehr hoch gehängt. Dabei war, worauf ich hinwies, dessen Schuld insoweit laut Gericht “gering”. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Das ist Fakt.
Während Wolbergs auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht wegen der z.T. pflichtwidrigen Anwürfe der Staatsanwalt, wie sie auf dieser Webseite dokumentiert sind, sich auch überzogen äußern durfte (siehe oben die FAZ-Berichterstattung, die Sie ja sicherlich genau verfolgt haben), gibt es eine solche Ausgangssituation bei Ebner nicht.
Für dessen Motivation hat Alfred Meier Ausführungen getätigt, die das Selbstverständnis Ebners betreffen in Bezug auf die “Rangordnung” bei Gericht. Nun sind aber die Zeiten vorbei, wo Angeklagte während des gesamten Prozesses stehen mussten, um es so auf den Punkt zu bringen.
Wolbergs hatte sich für eine offensiven Widerpart gegenüber der StA entschieden (nicht anders wie der in der FAZ abgehandelte Beschwerdeführer, dessen Unmutsäußerungen, darin stimmen Sie sicher ein, ganz anderer “Qualität” waren, welche aber vom Verfassungsgericht als zulässig erachtet wurden).
Es widerspricht meiner Rechtsauffassung und meinem Rechtsgefühl, dass Ebner u.a. an diesem zulässigen Wolbergs´schen Widerpart seine (unzeitgemäße) vernichtende Kritik am Menschen Wolbergs anknüpft. Das fällt auf den Vizepräsidenten des Landgerichts im Ruhestand zurück.
Sie sehen also, dass Ihre Anwürfe ohne Substanz sind.
Checker
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auch ein Regensburger:
Piedro und Charlotte haben meine Antwort ja eigentlich schon vorweggenommen. Besten Dank dafür.
Ich möchte nur klarstellen, dass Herr Wolbergs ganz alleine selber Schuld ist wenn er kritisiert wird. Ob von Medien, der Staatsanwaltschaft, pensionierten Riechern oder eben Forum Schreibern.
Aber was dieser Mensch der schönen Stadt Regensburg seit bekanntwerden dieser Korruptionsaffäre angetan hat geht auf keine Kuhhaut mehr. Grund dafür kann nur ein mehr als übergroßes Ego sein.
Wenn er nur einen Funken Anstand gehabt hätte und einen Funken Liebe für Regensburg hätte er am ersten Tag seinen anständigen Rücktritt erklärt. Politiker sind schon wegen viel weniger zurückgetreten oder haben sich für die Allgemeinheit geopfert. Hier kommt es einem so vor als müßte sich eine ganze Stadt für einen einzigen zumindest zwielichtigen OB opfern.
Piedro
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@Julian86
Abschließend: ich habe Ihnen gar nichts “entgegen geschleudert”, sondern gefragt was ihre Kommunikationsstrategie bewirken soll. Das ist jetzt klar: Sie forcieren die Freispruch-Legende. Fakt ist vielmehr: er wurde von einigen Tatvorwürfen freigesprochen, aber erhielt einen Schuldspruch wegen Vorteilnahme, bei dem er, hinsichtlich der U-Haft (die fragwürdig war) und anderer Nachteile, mit denen er klar kommen muss, straffrei ausging. (Als erwerbsloser oder obdachloser Schwarzfahrer hätte er weniger Verständnis vor Gericht erfahren, aber so ist das nun mal.) Aus genau den Gründen, die in dem Gastbeitrag aufgeführt wurden: keinen Überblick, kein Gespür für die Vorteilnahme, keine Bereitschaft die (politische) Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Das wurde im Gastbeitrag analysiert mit dem Fazit: für das Amt ungeeignet. Die Kritik ist berechtigt, sachlich und rechtlich. Sie können gern anderer Meinung sein, bitte sehr. Aber die Schiene: der arme Mensch E. wurde dadurch vernichtet ist albern und für mich völlig uninteressant. Danke für den Disput, mehr werde ich dazu nicht schreiben, mich geht das eigentlich nichts an, ich lebe nicht in Regensburg.
Stefan Aigner
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Der Ton wird immer rauer, die Argumente bleiben immer dieselben. Das Forum wird deshalb geschlossen.