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Verhandlung am Amtsgericht Regensburg

Jugendstrafe nach Prügelorgie am Bahnhof

Nach zwei Verhandlungstagen wurde am Donnerstag der 18-jährige Muhamad M. (Name geändert) zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt, nachdem er gemeinsam mit einem (zwischenzeitlich nicht mehr) flüchtigen Mittäter Anfang Februar dieses Jahres wahllos mehrere Passanten in der Regensburger Bahnhofsgegend angegriffen und teilweise schwer verletzt hatte. Das Amtsgericht Regensburg verhandelte unter Vorsitz von Richter Christian Ehrl einen weiteren Fall gefährlicher Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und einen Hausfriedensbruch.

Wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt: Muhamad M. Foto: om

Von „ansatzloser, brachialer Gewalt“ spricht Staatsanwältin Anja Kluge als sie am Donnerstagnachmittag ihr Plädoyer vorträgt. Drei Jahre und zwei Monate Jugendstrafe fordert sie für den 18-jährigen Angeklagten, der am Abend des 4. Februar dieses Jahres pöbelnd und prügelnd durch Arcaden, Bahnhof und Bahnhofsumfeld zog. Zusammen mit dem aktuell (nicht mehr) flüchtigen 19-jährigen Muschtaba H. schlug Muhamad M. innerhalb einer dreiviertel Stunde an drei verschiedenen Orten drei Passanten nieder, die mitunter schwere Gesichtsverletzungen erlitten haben. Ein weiterer Passant, der im Verlauf der Prügelorgie von H. angegriffen wurde, stürzte so schwer, dass er sich den Oberschenkelknochen brach.

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Abgerutscht durch “falsche Freunde oder wie auch immer”

Was genau die beiden afghanischen Geflüchteten zu dieser Tat trieb, bleibt nach zwei Verhandlungstagen vor dem Regensburger Amtsgericht weitgehend unklar. Der angeklagte Muhamad M. wirkt nicht unbedingt gewalttätig, eher ruhig, schüchtern und sogar höflich. Eine Mischung aus Alkohol, Drogen, Perspektivlosigkeit und Frustration sei es gewesen, versucht M.s Strafverteidiger Shervin Ameri den Gewaltausbruch erklärbar zu machen. Zu rechtfertigen seien die Taten jedoch keineswegs.

Als 14-Jähriger kam M. 2015 alleine über die Balkanroute aus Afghanistan nach Deutschland. Dort gehörte er der diskriminierten schiitischen Minderheit der Hazara an. Auf der Flucht habe er „einiges erleiden müssen“ und wurde unter anderem auch geschlagen, so Anwalt Ameri. Der ursprüngliche Plan in Deutschland bei einem Onkel in Nordrhein-Westfalen unterzukommen sei gescheitert, sodass er erst in Tegernheim und später in verschiedenen Unterkünften um Regensburg gewohnt habe. Aus Aggressionsgründen, wie sich später zeigt, musste M. bereits mehrfach die Unterkünfte wechseln.

„Durch falsche Freunde oder wie auch immer“ habe er begonnen Alkohol und Cannabis zu konsumieren. Beim Konsum „kannte er sich nicht mehr“, berichtet der Verteidiger. Eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann durfte M. nicht antreten. Richtig abgerutscht sei er schließlich ab Dezember 2018, als seine Asylklage vom Verwaltungsgericht Regensburg abgewiesen wurde. Teilweise sei er wohnsitzlos gewesen, habe auf der Straße gelebt und sei „mit Gleichgesinnten an den Bahnhöfen rumgehangen“, wie es Ameri ausdrückt.

„Wie Zombies gewesen“

So ein Tag war auch der 4. Februar 2019 – M.s bisher letzter Tag in Freiheit (er sitzt seit dem Vorfall in Untersuchungshaft). An die Geschehnisse selbst könne er sich allenfalls partiell erinnern. „Er hat erst später erfahren, was er getan haben soll.“ Allerdings tue es ihm sehr leid, beteuert der Anwalt.

Zunächst provozierten die beiden Täter einen 53-jährigen Mann am Ausgang der Arcaden. Nachdem sie ihn fragten, ob er Hitlers Sohn sei und er sie zum Gehen aufforderte, schlugen sie unvermittelt auf ihn los, zogen ihm die Beine weg und traktierten ihn auf dem Boden weiter. Auch eine Schnapsflasche kam als Schlaggestand zum Einsatz.

Eine gute halbe Stunde später griff H. im Park zwischen Albertstraße und Bahnhofsstraße einen 75-jährigen Mann an. Durch einen ansatzlosen Schlag von hinten ins Genick, stürzte dieser so schwer, dass er sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog und in der Folge operiert werden musste. Durch den Vorfall ist der Rentner immer noch beeinträchtigt, könne mit einem neuen Hüftgelenk nur noch eingeschränkt gehen und „nichts mehr heben“.

Als ein Zeuge dem 75-Jährigen zu Hilfe kam, wurde jener von den beiden Tätern ebenfalls verprügelt. Durch unter anderem Kopfstöße erlitt er blutende Gesichtsverletzungen. „Mein Gesicht war voll mit Blut“, sagte der 25-jährige Syrer, der am Donnerstag selbst in Handschellen aus der JVA in den Zeugenstand vorgeführt werden muss. In Bezug auf H. und M. meint er, diese hätten alles andere als normal gewirkt, vielmehr seien sie „wie Zombies gewesen“.

„Reine Märchenstunde“ eines befreundeten Zeugen

Zum letzten Vorfall des Prügelduos, das seit der zweiten Tat von einem weiteren Freund, der jedoch nicht gewalttätig in Erscheinung trat, begleitet wurde, kam es vor dem Bahnhofsgebäude. Ein 49-jähriger Passant, der in der Bahnhofshalle auf seinen Zug wartete, wurde erst von der Gruppe angesprochen und dann vor den Bahnhof gelockt. Draußen schlugen H. und M. plötzlich auf ihn ein, selbst als er kauernd auf dem Boden lag machten sie weiter. Schließlich konnten zwei Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes dazwischentreten, die Täter festhalten und der Bundespolizei übergeben. Diese letzte Attacke ist von einer Überwachungskamera am Bahnhof dokumentiert.

Das aufgezeichnete Video steht zum Teil in Widerspruch zu den Aussagen des dritten Freundes, der das Duo begleitete. Dieser wurde am ersten Verhandlungstag ebenfalls in Handschellen vorgeführt und lieferte eine „reine Märchenstunde“, wie es Staatsanwältin Kluge ausdrückt. Sie werde nicht zögern ein Verfahren wegen Falschaussage einzuleiten.

An der Identität der Täter gibt es im Verlauf der Verhandlung, auch aufgrund zahlreicher anderer Zeugenaussagen, keinen Zweifel. Selbst wenn M. sich, wie er beteuert, an die meisten Taten nicht erinnern könne, so zweifelt er sich auch nicht an. Bei fast allen Opfern entschuldigt er sich im Gerichtssaal, auch bei dem 75-Jährigen, den er selbst nicht niedergestreckt hat.

Schädliche Neigungen und Schwere der Schuld: Zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe

Die Tat jedoch rechnet ihm die Jugendstrafkammer trotzdem zu. Zwar habe M. nicht selbst zugeschlagen, aber „Sie wollten Krawall, sie wollten Gewalt und haben das ausgelebt“, begründet Richter Ehrl das Urteil. Insgesamt sei das „eine Linie von Schlägen gegen Leute, die mit Ihnen nichts zu tun haben“ gewesen, weshalb das Gericht auch schädliche Neigungen sowie die Schwere der Schuld beim Täter bejahe.

Auch eine weitere Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung wird verhandelt. Im Oktober 2018 hatte M. einen Mann im Bereich des Ernst-Reuter-Platzes zunächst provoziert und dann tätlich angegriffen. Letztlich stehen fünf gefährliche Körperverletzungen auf M.s Konto. Für einen Hausfriedensbruch in einer Gemeinschaftsunterkunft in Hemau sowie den Besitz von Marihuana wird er ebenfalls verurteilt. Mit diesen hinzuverbundenen Anklagen ergibt sich insgesamt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Gegen Mittäter H. konnte nicht verhandelt werden. Der ebenfalls in U-Haft einsitzende 19-Jährige konnte Ende Juli bei einem Termin im afghanischen Generalkonsulat in München fliehen. Er ist nach wie vor flüchtig.

Update 01. Oktober 2019: Wie das Polizeipräsidium heute mitteilt, ist der zweite mutmaßliche Täter nicht mehr flüchtig. Er konnte bereits am 10. September in Slowenien festgenommen werden. Seit 19. September befindet er sich in einer deutschen JVA. Wir haben deshalb nachträglich den Namen des vormals Flüchtigen anonymisiert.

 

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Kommentare (20)

  • Meier mit "ei"

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    Arcaden, Bahnhof und Bahnhofsumfeld sind zu einer No- Go- Area geworden! Hier muss man sich nach wie vor fürchten!

  • Eingeborener

    |

    Hier fehlte mindestens ein weiterer Täter auf der Anklagebank:
    Von 14 bis 18 war der junge Mann in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Kostet ein Schweinegeld, was haben die ,Erzieher’ zu Wege gebracht ? Nix. Dann Verweigerung einer möglichen Ausbildung durch den Freistaat. Abschreckung lässt grüssen. Obdachloses Herumhängen müssen, das hätte nicht sein dürfen.
    Hier haben einige andere durch Inkompetenz und Wurschtigkeit im Geiste mitgeprügelt.
    Da fehlen mir klare Worte des Richters.
    Das milde klingende Urteil ist nicht wirklich milde oder hilfreich, ich nehme an ,der Straftäter wird demnächst abgeschoben…

  • R.G.

    |

    Dieser Prozess zeigt, dass es doch sinnvoll und sogar notwendig sein kann, die nationale wie Stammeszugehörigkeit/Volksgruppe der Straftäter zu erfassen und in den Medien zu nennen.

    Mehrere Gewaltereignisse in Deutschland, begangen von Angehörigen beispielsweise einer sowohl in Afghanistan, als auch im Iran, (dessen Hauptreligion und eine der dortigen Sprachen sie zwar teilen, weshalb viele von ihnen seit Generationen da illegal lebten, sich selbst wie Iraner fühlten, aber doch immer geächtete Ausländer blieben, und sich bei Ankunft in Europa wieder als Afghanen bezeichneten, weil dies die Bleibechancen erhöhte) chancen- bis rechtlos(er)en Minderheit, passierten nachdem ihre Asylklage vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden war.

    Gerüchteweise schützen mehrjährige in Deutschland/Europa verbüßte Haftstrafen, ausgesprochen für Taten auf die im Heimatland laut Scharia die Todesstrafe drohen kann, nach der Freilassung vor Abschiebung.

    Das als erste zu klärende Frage, weitere möchte ich gesondert anführen.
    Was treibt Europa an, angepasste und freundliche Auszubildende aus jenen Volksgruppen “rückzuführen”, während sich Täter aus ihren Reihen mit “purer Gewalt”, wie als Lohn ein lebenslanges Bleiben in Europa “erhandeln” können?

  • R.G.

    |

    “Von 14 bis 18 war der junge Mann in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Kostet ein Schweinegeld, was haben die ,Erzieher‘ zu Wege gebracht ? Nix.
    @Eingeborener
    Doch häufiger landeten schon länger Erwachsene nach Ankunft in Europa als “unbegleitete Minderjährige” in einer Einrichtung. Auf sie noch wesentlich erzieherisch einwirken können zu sollen, ist schlichtweg eine unerfüllbare Forderung. Hat man nur zwanzig Prozent solcher erwachsenen Kinder in der Gruppe, wird eine positive Einwirkung durch gleichaltrige ; ) Jugendliche ebenfalls unmöglich.

    Hinzu kommt, dass zur Grundlage der Aufnahme Geschichten von einer Herkunft und Lebensart sein können, die absolut nicht die ihre ist, ihnen jedoch von ihren Schleppern eingetrichtert wurde.
    Auf etzwungenen Grundlügen lässt sich schlecht Wahrheit und Redlichkeit bauen…

  • Empörer007

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    Zum Nachdenken…,
    an die willkürlich von den marodierenden Tätern anvisierten Opfer denkt hier, und wohl auch in der Zukunft, keiner…, leider…
    Diese sog. “minderjährigen u. unbegleiteten Kriegsflüchtlinge” sind, nicht nur in Rbg., fehl am Platz, und leider nicht integrierbar…!

  • Heike Hueber

    |

    Diese Strafe ist wirklich empfindlich und hoffentlich eine Chance für den Jungen, in dieser Zeit Abstand von üblen Einflüssen zu bekommen. Natürlich ist die Situation mit den Flüchtenden suboptimal. Aber wir dürfen nicht vergessen , dass unsere westlichen Länder die Ursache für die Flucht sind. Daß da nicht jeder ein Heiliger sein kann, sollte klar sein. Das ist eben die Quittung. Die Schuld an dieser Situation tragen die USA und Europa ganz alleine selber.

  • Piedro

    |

    @Empörer007
    “Zum Nachdenken…,
    an die willkürlich von den marodierenden Tätern anvisierten Opfer denkt hier, und wohl auch in der Zukunft, keiner…, leider…”

    Es ist leider nicht neu, dass jeder Mensch ein willkürliches Gewaltopfer werden kann. Betroffenheit sollten Sie vielleicht einfach mal voraussetzen. Wischen Sie die Tränen ab und lesen nochmal was tatsächlich “zum Nachdenken” beitragen könnte.

    Diese sog. „minderjährigen u. unbegleiteten Kriegsflüchtlinge“ sind, nicht nur in Rbg., fehl am Platz, und leider nicht integrierbar…!

    “Diese sog. „minderjährigen u. unbegleiteten Kriegsflüchtlinge“ sind, nicht nur in Rbg., fehl am Platz, und leider nicht integrierbar…!”

    …! Sonst noch was? Wo wären diese Minderjährigen den am richtigen Platz? Da wo sie hergekommen sind? Wo sie hätten bleiben sollen? Dann wären sie vielleicht schon tot, aber wenigstens nicht total verzweifelt, verlottert und am Ende durchgeknallt. Weil sie fehl am Platz waren. Ein wenig zynisch, aber nicht falsch. Ob dieser Mensch “integrierbar” gewesen wäre, da folge ich Ihrem Pauschalurteil nicht. Aber wirklich integriert erscheinen Sie mir auch nicht, denn was Ihnen an Grundrecht vorschwebt hat nichts mit dem zu tun, was in Gesetzen fest verankert ist und auch jenen, die mutmaßlich fehl am Platz sind, wie Sie es so schön sagen, hat nichts mit dem zu tun was der Gesetzgeber im Hinsicht auf internationale Vereinbarungen, humanistischem Konsens vorschreibt und bestimmt auch gesellschaftlicher Konsens ist, wenn man die Frage stellt, ob unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge in unserem Land grundsätzlich fehl am Platz und nicht integrierbar sind. Die Mehrheit folgt solchen Sprüchen eben nicht, egal wie empörend sie sein wollen.

    By the way, ich war erst einmal an diesem Bahnhof, weil ich da geparkt habe. Mir kam er recht verschlafen vor. Genau wie die Meile voraus, die erfreulich grün war. Bestimmt hätte es uns da auch treffen können, wenn dieser Mensch da durchgeknallt wäre. Aber das kann auch bei uns passieren. Bei uns ist ein Transporter in Menschen geknallt, ein biodeutscher Selbstmörder. Willkürlich, so ist das Leben. Aber ehe die Herkunft des Täters bekannt war geiferten schon AfD-Größen von fehlgeschlagener Integration und einem islamistischen Anschlag. Weil nicht nur die unbegleiteten Flüchtlinge fehl am Platz sein sollen, gelle? Nicht integrierbar…!

    Darüber sollen wir nachdenken? Na dann…!

  • peter

    |

    es bedarf wirklich nicht viel, bestimmten menschen vor dem hauptbahnhof ihre jeweilige abhängigkeit aus der erscheinung heraus abzulesen.
    wenn man (polizei) jetzt die ganz durchgeschossenen abräumt (JVA/BKH je nachdem) dann müsste sich ja
    1) sich jemand kümmern
    2) das ganze auch jemand bezahlen
    -da schaun wir doch lieber weg….

  • Ex Regensburger

    |

    Im Artikel steht: “sagte der 25-jährige Syrer, der am Donnerstag selbst in Handschellen aus der JVA in den Zeugenstand vorgeführt werden muss.” Verstehe ich nicht, warum kommt ein ZEUGE aus de JVA u. dann in Handschellen?
    Zum Thema “Erzieher” und “unbegl. Minderjährige”. Klar kommen da einige in eine Jugendhilfe-Einrichtung. Mit der WIRKSAMKEIT ist es wie in der Medizin, meistens wirkt es und manchmal nicht. Nix wirkt immer u. auf jeden Fall, nicht einmal Schmerzmittel.

  • joey

    |

    @Heike Hueber
    Die Quittung für irgendwas trägt also irgendjemand in Regensburg, willkürlich von jemand ausgesucht, der sich dazu berufen fühlt?

    Woran erkennt man eigentlich den Sohn von Hitler: an seiner Hautfarbe?
    Da haben Sie nun eine große Portion Kollektivschuld gemixt und blanken Rassismus entschuldigt.

    Ich habe im Artikel nichts gelesen, ob denn überhaupt das Alter und die Herkunft geprüft wurde. Bei vielen anderen Verfahren kam ja raus, daß so gut wie nichts stimmte.
    Ach ja: Carola Rackete hat ein paar Folterknechte mitgebracht. Wer oder was auch immer die Regensburger Täter sind.
    Die Logik unseres Asylsystems bringt mit sich, daß Lügner belohnt werden und Gewalttäter die besten Chancen auf Bleibe haben. Da müssen sie halt die Sozialpädagoginnen und deren Gerede ertragen. In Afghanistan würden sie solchen Frauen gottgefällig eine reinhauen. Nein, das ist nicht die Schuld der westlichen Länder.

  • Arno Nym

    |

    „No-Go-Area…“ – so ein Gschmarre.

    Dann ist die Innenstadt auch eine No Go Area, weil es an den Wochenenden immer Prügeleien gibt, oder das DEZ weil man da angepinkelt wird…

    Man kann es auch übertreiben.
    Vielleicht ist es besser Sie schließen sich daheim ein und gehen garnicht mehr raus. Das Leben ist einfach zu unsicher, um es zu leben.

  • KW

    |

    @Meier mit “ei”
    Ich bewege mich in der von Ihnen als “no-go-Area” bezeichneten Ecke Regensburgs (Arcarden, Bahnhofsumfeld) mehrmals im Monat.
    Da ich recht stadtnah wohne in der Regel zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
    Teilweise auch in den frühen Morgen- und späten Abendstunden da ich berufsbedingt gelegentlich mit dem Zug zum/vom Flughafen München fahre.

    Diese Gegend ist alles andere als eine “no-go-Area” und unterscheidet sich nicht wesentlich von “Shopping Malls” oder Bahnhofsgegenden in anderen mittelgroßen deutschen Städten.
    Solche Gestalten, mit denen man sich nicht unterhalten will, können einem immer und überall begegnen, trotzdem handelt es sich bei dem im Artikel beschrieben Fall doch um ein grundsätzlich seltenes Ereignis.

  • R.G.

    |

    Auch wenn Europa und der Westen die Fluchtursachen gesetzt hätten, wie Sie meinen,
    @Heike Hueber
    besteht unsere unmittelbare Verantwortung im Hier und Jetzt.

    Wie weit würde ein (wie großer) Teil unserer Jugendlichen, noch zusätzlich enthemmt durch Alkohol und Drogen gehen, wenn man für Mord, Totschlag und schwere Körperverletzung den lebenslangen Aufenthalt in einer wesentlich reicheren Gesellschaft als der unseren verspräche, sie aber für Wohlverhalten mit Hinauswurf und Verbringung in ein verarmtes Kriegsland – in dem vielleicht schon zwei Generationen der Vorfahren gar nicht mehr lebten, weil sich diese bereits als Flüchtlinge ohne Aufenthaltsberechtigung in Nachbargebieten durchbrachten, so wie bei Angehörigen der Hazara häufig üblich – bestrafte?

    Dass nichts was in den Ländern der Asylsuchenden geschieht, schwere Körperverletzung, Totschlag oder Mord hier rechtfertigt, muss unser Rechtsstaat wieder glaubhaft vermitteln wollen.

    Welcher elternlose Junge ohne Hilfe vom Staat noch dazu, könnte bei uns eben mal fünf bis zehn Durchschnitts – Jahresgehälter aus legalen Quellen an einen Schlepper übergeben, um von diesem in ein sehr wohlhabendes Land verbracht zu werden? Woher müsste das Geld kommen, wer würde es ihm geben mit welchen konkreten Erwartungen? Durch welche Leistungen am Ankunftsort müsste er die Investition zurückzahlen und was würde ihn erwarten, wenn er mitellos wieder daheim ankäme? Welche Strafen setzte da jene finanzstarken Subkulturen zum Exempel?

    Wir haben uns noch nicht mal die Mühe gemacht, qualifizierte und differenzierte, zur Situation der Asylwerber passende Fragen zu stellen, wie sollte es da richtige Antworten geben?

    Bis dahin müssen wir trotzdem klare Grenzen setzen, was erlaubt und was verboten ist mit welchen unverhandelbaren Folgen!

  • Politiker-Beobachter

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    Wer weiß, ob das Alter der Täter überhaupt stimmt. Wäre interessant zu wissen, ob die mit oder – wie es meistens der Fall ist – ohne Papiere zu uns gekommen sein.

    Die Strafe ist bei der Vielzahl und Schwere zu eindeutig zu milde. Der/die sind ja vorher schon mehrfach aggressiv in Erscheinung getreten. Die Opfer sind mehr oder weniger traumatisiert (und werden dies evtl. nie wieder los) von dieser aus dem absoluten Nichts über sie hereingeprasselte Gewalt. Der Täter wird wohl nach der Hälfte der Strafe vorzeitig entlassen – das ist dann ein weiterer Schlag ins Gesicht der völligst grundlos attackierten Opfer.

    Die Strafen für Gewalt sind in Deutschland sowieso zum Schmunzeln. Abschreckung sieht anders aus. Aber bei unserem völlig überdrehten Rechtsstaat kann sich ein Serientäter ewig “ausleben”.

    Der blanke Hohn ist, wenn hier jemand Jugendeinrichtungen etc. einen Vorwurf macht. Hallo, das ist ein MINDESTENS 18-Jähriger! Wo Migranten herkommen ist die Hemmschwelle zur Gewalt halt (viel) niedriger als bei uns.

    Wer sich nicht anpassen kann, hat nach dem zweiten Vergehen das Land zu verlassen! Wenn sich bei mir im Wohnzimmer ein Gast aufführt, hat er auch zu gehen…

  • Lothgaßler

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    Frust alleine erklärt für mich nicht die Gewalt, die schient provoziert und die Opfer nach möglicher Gegenwehr ausgewählt worden zu sein. Es ging offenkundig nicht alleine darum sich besser zu fühlen, wenn der “Gegner” zu Boden geht. Sorry, aber die dahinter stehende Persönlichkeit bzw. Persönlichkeitsentwicklung müssen wir nicht integrieren wollen. Ohne viel Gefühlsgedusel müssen ausländerrechtliche Konsequenzen folgen.

  • Empörer007

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    zur Frage v. @Ex Regensburger…
    Der Zeuge wird in Handschellen vorgeführt…:
    Die AW braucht man nicht zu “googlen”…, der Hr. Zeuge befindet sich entweder in U-Haft oder im Maßregelvollzug (Forensik) im BKH Rbg.
    Sollte er noch nicht “austherapiert” sein, so wartet er auf Kosten des Steuerzahlers auf seine Überstellung in den Regelvollzug… Dies wird sicherlich auch eine Option f. d. “Minderjährigen Unbegleiteten Täter” sein, sofern sie einen pfiffigen RA engagieren können, der ihnen mittels Sachverständigengutachten (z. B. Drogenabhänigkeit) hilft, wo sie dann in den Maßregelvollzug (§ 64 ff. StGB) einrücken können…
    Nur zur Info: die Kosten solcher Einrichtungen liegen z. Z. in Bayern bei ca. 240 Mio. EUR/Jahr. Die ca. 2.100 Plätze in den 7 Bezirkseinrichtungen sind sehr begehrt…
    Für Minderjährige, die nach § 64 StGB verurteilt werden, wurde vor einigen Monaten in Parsberg eine Jugend-Forensik-Klinik eröffnet, gut möglich, dass der ein oder andere Täter evtl. nach Ausschöpfung d. jur. Instanzenweg dort landet…

  • Ronald McDonald

    |

    @ joey 29.09.2019, 11:30h

    Ihre Verständnislosigkeit für die xenophilen Mantras der Heike Hueber, macht mich echt betroffen.
    So, wie Heike das anspricht, so war/ist es!

    “Die Situation mit den Flüchtenden ist suboptimal [hier in Dtld.]”; jawohl, genau so ist es.
    Führen Sie vor Ihr Auge Bilder von Flüchtlingslagern außerhalb Deutschlands, und dann vergleichen Sie jene Bilder mit dem Anblick der CSU-Seehofer-Obergrenzen-Ankerzentren hier in Regensburg: das ist suboptimal!
    Der Wahrheit eine Bahn, 1:0 für Heike.

    “Unsere westlichen Länder sind die Ursache für die Flucht … die Schuld an dieser Situation tragen die USA [dort natürlich nur der WASP-Bevölkerungsanteil !] und Europa ganz alleine selber”; jawohl, genau so war/ist es.
    Der Wahrheit noch mehr Bahn, 2:0 für Heike.

    Denken Sie, “joey”, nur an den geschichtlich einmaligen Wissens- und Technologieklau, der von bestimmten europäischen Völkern primitiver Rückständigkeitskultur bereits ab dem 1. Kreuzzug an den Völkern levantinischer Hochkultur vorgenommen worden war.
    Da ist es kein Wunder, daß danach jene Wissens- und Technologiebeklauten nicht mehr so richtig auf die intellektuellen Beine kamen; während die europäischen Wissens- und Technologie-Klaumaxe seit der Renaissance (vorher waren sie immer noch zu doof !) bis ins Heute von jenem technologischen Wissensraubzug ihrer Altvorderen profitieren.
    Das ist Fakt – für Heike jedenfalls, und mich natürlich auch!
    3:0 für Heike.

    Nun zur Beantwortung Ihrer Frage: “Woran erkennt man eigentlich den Sohn von Hitler: an seiner Hautfarbe?”
    Also, ehrlich, diese Tumbheit bei einem eifrigen Kommentator dieses Blogs erstaunt mich bass.
    Die Hautfarbe eines (bislang unbekannten, aber vielleicht doch vorhandenen) Sohnes Hitlers ist weiß, nicht bunt – außer vielleicht im Karneval.
    Vielleicht sahen die beiden kulturhistorisch in Regensburg geistig besser als “joey” beheimateten Flüchtlinge im Konterfei des später von ihnen etwas robust angegangenen schon-länger-hier-Lebenden eine Ähnlichkeit mit “IHM”?
    Das wäre heimatkulturdenktechnisch nämlich durchaus möglich.
    Und das geht so:
    Regensburg hat auf migrantische Herrschernaturen eine aphrodisierende Wirkung. Fakt!
    Der habsburg-burgundische Niederländer Karl V. – ab 1519/20 römisch-deutscher König, ab 1530 erwählter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation [ = 1. Reich Adolf-Hitlerscher-Reichszählung] – “hat auch hie [Regensburg im Sommer 1546] zu gueter Stund geküsset einer Jungfrau Mund … dann draus erwuchs, dem Vatter gleich, der Don Juan von Österreich, der … vernichtet hat der Türken Macht, der HERR vergellts ihm alle Zeit, so yetzt wie auch in Ewigkheit”.
    Hier erhebt sich, nebenbei bemerkt, die medizinische Frage nach der wundersamen Möglichkeit einer Conceptio per ausculum/philema? Wiederholung des Gabriel-Maria-Topos? Aber lassen wir das, hier ist kein modern-protestantischer Blog.

    Warum nun, so werden sich die beiden Flüchtlinge heimatkulturdenktechnisch gedacht haben, sollte dergleichen nicht auch dem migrantischen austriakisch-deutschen Führer und Reichskanzler [des 3. Reichs nach Adolf-Hitlerscher-Reichszählung] A. Hitler hier in Regensburg lendenmäßig widerfahren sein? Kennen wir doch alle jene Bilder, auf denen der Führer und Reichskanzler wenigstens wangenherzend mit Jungmaiden in meist weißen Kleidchen zu sehen ist …
    Möglich wäre es gewesen:
    https://www.wochenblatt.de/news-stream/regensburg/artikel/190049/vor-80-jahren-nutzte-adolf-hitler-die-walhalla-fuer-einen-propaganda-auftritt
    Man bedenke, so werden es sich auch die beiden an Hitlers Sohnschaft interessierten Jungflüchtlinge bedacht haben, der Aufenthalt des Führers und Reichskanzlers am Sexten Sexten 1937 hier im Herrscherlenden stimulierenden Regensburg – nichts ist unmöglich, da wird man doch integrationsinteressiert mal höflich nachfragen dürfen …

  • joey

    |

    @Ronald McDonald

    Alexander den Großen haben Sie vergessen.
    Die Täter haben von den Opfern keinen Ausweis verlangt, sie wußten also nicht, ob sie vielleicht einen blonden Tscherkessen zusammenschlagen. Das sind einfach Leute, die von hiesigen Zivilisierten keine Selbstverteidigung gewohnt sind und so ein Recht des Brutaleren annehmen.

    Das mit dem Technologieklau hat mich erheitert. Möchte sehen, wie Sie einem Arzt sein Wissen entfernen wollen. Wenn Sie in historischen Umschweifen jemand die Schuld am Niedergang der persischen Kultur geben wollen, dann nehmen Sie mal Timur Lenk…. alles Krampf und kein Thema für diese Straftat und diesen Artikel hier. Solche Argumentationen kommen mir vor wie Reichsbürger.

  • Noch ein sterbender Gallier

    |

    Für so ein derart widerwärtiges, eigentlich schon nicht mehr als menschlich zu bezeichnendes Verhalten scheinen mir sogar noch 3 Jahre und 2 Monate – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – für diesen “18-Jährigen” (?) deutlich zu gering bemessen. Für einen über 70-jährigen Menschen ist ein Oberschenkelhalsbruch nicht selten gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Auch nehmen in diesem Artikel die mehr als bedauernswerten – da völlig unbeteiligten und heimtückisch-willkürlich anvisierten – Opfer und deren erlittene Verletzungen samt gesundheitlicher Langzeitfolgen generell viel zu wenig Raum ein. Schaffte es unsere überängstliche Justiz (ja ohnehin erst nach eingehender Prüfung zu erfolgen habende) Asyl-Ablehnungsbescheide auch zeitnah in Abschiebungen (ohne baldige Wieder-Rückkehr-Option!) umzusetzen, würde sich ganz alleine schon dieser Artikel samt Kommentaren von vornherein völlig erübrigt haben. Im Übrigen möchte ich zum Thema den Argumentationen von R. G. und Empörer007 lebhaft zustimmen.

  • Mr. B.

    |

    Zu
    Noch ein sterbender Gallier

    3. Oktober 2019 um 13:33| #

    “Für so ein derart widerwärtiges, eigentlich schon nicht mehr als menschlich zu bezeichnendes Verhalten scheinen mir sogar noch 3 Jahre und 2 Monate – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – für diesen „18-Jährigen“ (?) deutlich zu gering bemessen. Für einen über 70-jährigen Menschen ist ein Oberschenkelhalsbruch nicht selten gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Auch nehmen in diesem Artikel die mehr als bedauernswerten – da völlig unbeteiligten und heimtückisch-willkürlich anvisierten – Opfer und deren erlittene Verletzungen samt gesundheitlicher Langzeitfolgen generell viel zu wenig Raum ein.”

    Dem kann ich nur zustimmen!!!!!!
    Man stelle sich einmal nur vor, das wäre umgekehrt passiert!!
    Mit Schutzsuchenden und Verfolgten u. ä. hat das überhaupt nichts zu tun.
    Sie sind Gäste auf Zeit und dass sollte Ihnen bewusst sein!!!!!

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