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Prozessauftakt im Mordfall Maria Baumer

Baumers Ex-Verlobter schweigt

Von großem Medien- und Publikumsinteresse begleitet begann am Mittwoch der Mordprozess gegen den früheren Verlobten der 2013 tot aufgefundenen Maria Baumer. Die Staatsanwaltschaft fährt eine Reihe von Indizien auf, um ihre Anklage zu untermauern. Auf Freispruch plädieren hingegen die drei Verteidiger des Angeklagten, darunter der Frankfurter Strafrechtler Michael Euler. Er hatte im „Fall Peggy“ einen spektakulären Freispruch für Ulvi Kulac erstritten, der zuvor zehn Jahre wegen Mordes im Gefängnis saß.

Christian F. auf dem Weg aus dem Gerichtssaal. Foto: Oswald

Regungslos, die Hände vor sich gefaltet, hört Christian F. der Verlesung der Anklage zu. Der 35jährige, Pferdeschwanz, purpurnes Kurzarmhemd, sitzt am äußersten linken Rand unterhalb der Richterbank im Sitzungssaal 104 am Landgericht Regensburg. Direkt im Blickfeld der Eltern und der vier Geschwister seiner früheren Verlobten Maria Baumer, die er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft getötet haben soll. Baumers Familie tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf und erhofft sich nun – acht Jahre nach dem Tod ihrer Tochter und Schwester – zumindest ein Stück Klarheit darüber, was an Pfingsten 2012 tatsächlich passiert ist. Damals verschwand die 26jährige spurlos. Über ein Jahr später fanden Pilzsammler ihre sterblichen Überreste in einem Waldstück. Nun sitzt ihr früherer Verlobter auf der Anklagebank und der Vorwurf lautet Mord.

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32 Tage, 64 Zeugen, 18 Sachverständige

Bereits seit Dezember 2019 sitzt Christian F. mittlerweile in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen schweigt er und wird sich, das erklärt Michael Haizmann, einer seiner drei Strafverteidiger am Mittwoch, auch während des Prozesses nicht äußern.

32 Verhandlungstage inklusive Reserveterminen hat die 2. Strafkammer unter Vorsitz von Dr. Michael Hammer dafür angesetzt. 64 Zeugen und 18 Sachverständige sollen gehört werden. Denn die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Anklage ausschließlich auf Indizien. Christian F. geriet bereits kurz nach dem Auffinden von Baumers Leiche 2013 als Tatverdächtiger ins Visier der Ermittler. Schon damals saß er sechs Wochen in Untersuchungshaft. Anfang 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren dann mangels Tatverdacht ein.

Christian F. und das Medikament „Lorazepam“

Erst als im vergangenen Jahr mit neuen Untersuchungsmethoden das Medikament Lorazepam (Handelsname: Tavor) an einem Kleidungsstück und in Haaren von Maria Baumer nachgewiesen werden konnte, wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Im Dezember erhob die Staatsanwaltschaft Anklage und ließ F. verhaften.

2016 war der Krankenpfleger und ehemalige Domspatz vom Landgericht Regensburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (damalige Internatsschüler der Domspatzen) und einer „wehrunfähigen“ Frau zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Wie sich bei dem Prozess herausstellte, hatte Christian F. dabei das Medikament Tavor eingesetzt, um seine Opfer zu betäuben und damit gefügig zu machen.

Google-Suche: „Der perfekte Mord“

Laut Anklageschrift habe der heute 35jährige kurz vor dem Verschwinden seiner Verlobten mehrere Google-Suchen zu Lorazepam (aber auch Insulin) durchgeführt, unter anderem in Zusammenhang mit „letale Dosis“ und „der perfekte Mord“. Auch ein Spaten, der bei den sterblichen Überresten Baumers gefunden wurde, bestärkt die Ankläger in ihrem Verdacht. Wenige Tage vor dem Verschwinden seiner Verlobten habe F. einen solchen Spaten in einem Baumarkt gekauft. Irgendwann zwischen dem 25. und 26. Mai soll der Krankenpfleger ihr dann in der gemeinsamen Wohnung „erhebliche Dosen der Medikamente Lorazepam und Tamadol“ verabreicht haben, „verdeckt, höchstwahrscheinlich aufgelöst in einem Getränk“. Daran sei Maria Baumer dann „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ auch verstorben.

Nach dem Mord habe F. „die bewusstlose Geschädigte oder deren Leichnam“ in einem Waldstück bei Bernhardswald verscharrt. Zuvor habe er ihren Körper noch mit Antihydritbinder und Branntkalk bestreut und mit einer Flüssigkeit übergossen, um diesen aufzulösen und so eine „Identifizierung der Geschädigten und Feststellung der Todesursache zu verhindern“.

Tatmotiv: neue Liebe

Als Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft die Beziehung zu einer anderen Frau, für die F. habe frei sein wollen. Allerdings habe er nicht gewagt, das Verlöbnis mit Baumer, die beiden waren seit 2008 liiert und wollte im September 2012 in großem Rahmen heiraten, offiziell zu beenden. Was die Ermittler in ihrem Tatverdacht bestärkte, sei, so bezeichnete es Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher bei einer Pressekonferenz anlässlich von F.s Festnahme, dessen „äußerst manipulatives Nachtatverhalten“. Er habe das Verschwinden seiner Verlobten inszeniert, heißt es in der Anklageschrift.

Unter anderem trat Christian F. mehrfach im Fernsehen auf, auch mit einem Suchaufruf in der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“. Dabei hatte F. behauptet, dass Maria Baumer nach ihrem Verschwinden mehrfach bei ihm angerufen habe. Doch ein Verbindungsnachweis des Telefonanbieters weist laut Staatsanwaltschaft keine solchen Anrufe aus. Eine Facebook-Nachricht, die Baumer ihrem Verlobten nach ihrem Verschwinden angeblich noch geschrieben haben soll, stamme von der IP-Adresse seines Computers. „Es gibt deutliche Hinweise, dass er sie selbst geschrieben hat“, so Oberstaatsanwalt Rauscher.

Die Inszenierung von Baumers Verschwinden habe F. zudem genutzt, um mit der anschließenden Suche den Abbruch seines Medizinstudiums vor seinem sozialen Umfeld rechtfertigen zu können. „Hiermit ersparte sich der Angeschuldigte, sein soziales Umfeld darüber in Kenntnis zu setzen, dass er dieses über seine Studienfortschritte und -bemühungen seit Jahren belogen hatte“, heißt es in der Anklageschrift.

Verteidiger-Trio will Freispruch

Der von großem Medienauflauf und Publikumsinteresse begleitete Prozessauftakt gestaltet sich am Mittwoch kurz. Nach Feststellung von F.s Personalien und Verlesung der Anklage teilt Michael Haizmann lediglich mit, dass sein Mandant sich nicht äußern werde. Im Anschluss erklärt der Regensburger Strafverteidiger vor dem Gerichtssaal gegenüber Medienvertretern, dass er und seine beiden Kollegen einen Freispruch erreichen wollen. Neben Haizmann und dessen Kanzleikollegen Johannes Büttner als Pflichtverteidigern wird Christian F. von dem Frankfurter Strafrechtler Michael Euler als Wahlverteidiger vertreten.

Euler hatte 2014 in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren einen „Freispruch erster Klasse“ für Ulvi Kulac erreicht. Der geistig beeinträchtigte Gastwirtssohn war 2004 wegen Mordes an der neunjährigen Peggy verurteilt worden, die 2001 spurlos verschwunden war.

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Kommentare (22)

  • R.G.

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    In Zwei Foren schien mir ein User “er” zu sein.
    Schon damals konnte ich nicht anders denken, als dass ein Mensch, der so über Maria Baumer und ihr Verschwinden schreibe, meine Vorstellungen von einem trauernden Partner sprenge.
    Persönlich gram bin ich dem mir Fremden wegen des Tabubruchs am Auffindeort von Frau Baumer.
    Dass er bei dem Spektakel mitmachte – sowas nach meinem Empfinden Geschmackloses hatte Deutschland noch nicht – und überhaupt lässig rauchend dabeistehen wollte, ist für mich unfassbar.

  • XYZ

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    Was mir dabei – rein psychoanalytisch gesehen – einfällt ist dass schon mehrere Alten- und Krankenpfleger in solcher Weise auffällig wurden, waren Männer – anscheinend mit Macht-Phantasien – aber keine Ärzte – das Medizinstudium unter diesem Aspekt ein Vorwand.

  • XYZ

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    Eine weitere Frage scheint mir: wie kommt jemand – mal die toxikologischen Fragen als richtig unterstellt – zu solchen ‘Beruhigungsmitteln’? Wo hat er als Pfleger gearbeitet, gab es da keinen verschlossenen ‘Giftschrank’, der nur unter ärztlicher Aufsicht zugänglich war?

  • XYZ

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    Nochmals nachrechertiert:
    Das redaktionell genannte Medikament Lorazepam erfordert in höheren Dosen nach dem BetäubungsmittelG ein Rezept, das nur ein Arzt ausstellen kann. In Krankenhäusern sollen Rezept-Anforderungen und Abgabe-Belege erstellt werden, um Missbrauch zu verhindern – dürfte auch sinngemäss auf Pflegeheime zutreffen – war das der Fall?

  • highwayfloh

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    Was diese Geschichte anbelangt:

    Die Angehörigen werden immer wieder in Ihre persönlichen Schmerzen zurückgeworfen, egal, ob psychisch oder physisch. So traurig es sein mag, egal welch Urteil letzendlich gefällt werden wird, es wird den Schmerz nicht lindern können. ob des Angehörigen, den man so schmerzlich vermisst und welcher noch ein Leben vor sich hatte. Ich wünsche den Angehörigen von ganzem Herzen die Kraft, welche sie benötigen um das, was das juristische anbelangt, durchstehen zu können. Darüber hinaus wünsche ich Ihnen, dass Sie, die Kraft finden mögen, das Geschehene zu verarbeiten – sofern dies möglich ist.

    Bezüglich des Beschuldigten: Hier gilt – auch wenn sich bei vielen so manches dagen streubt: Die Unschuldsvermutung!

    Ja es ist hart, dies in so einem Zusammenhang sagen zu müssen, und auch ich möchte vom menschlichem her, dass der wahre Schuldige für dieses Verbrechen gefunden und rechtskräftig verurteilt wird. Dennoch dürfen wir uns nicht von der persönlichen Wahrnehmung hinreissen lassen, ein “Täter-Faktum” zu schaffen, _OHNE_ dass es entsprechende stichhaltige Beweise dafür gibt.

  • xy

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    Meines Erachtens darf der Verteidiger sehr wohl auch dann auf Freispruch hoffen und einen Freispruch erwarten, wenn angeklagt und die Anklage zugelassen wurde. Irgendeine Art Präjudiz ist damit in keiner Weise verbunden. Ich erinnere an die Fälle Peggy Knobloch, Mollath, Kachelmann und wie sie alle heißen. Und als Pflichtverteidiger ist noch kein Anwalt reich geworden, was Herzig eigentlich geläufig sein sollte…

  • XYZ

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    Zu Herzig 11.19:
    Was 3 RÄ’e da verdienen ist mir mehr als schleierhaft, hoffen wohl eher auf andere einträgliche Prozesse, Presseberichte sollen da sehr hilfreich sein.
    Nochmals zu dem Medikament Lorazepam: es dürfte sich m.E. das Herkommen wohl nachverfolgen lassen, oder eine laxe Handhabung seitens der Anstaltsleitung.
    Den Angehörigen verbleibt nur ein Trost: ein Tod ohne Schmerzen.

  • XYZ

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    Nochmals zu Herzig:
    Stimmt ja alles, auch die fixen Kosten einer Kanzlei sind einzurechnen, Büro und Personal – woher hat der nunmehr Angeklagte all die Moneten? Ein Pflichtverteidiger kann sich das in seinem Zimmerchen nicht leisten – also wo liegt das, ggf. mediale, Interesse?

  • xy

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    Es ist schon ganz schön mutig, zu schreiben, dass RA Haizmann nicht Pflichtverteidiger ist, wenn einleitend das genaue Gegenteil steht. Lesen Sie eigentlich auch, bevor Sie dazu Ihre Meinung äußern?

  • XYZ

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    Der in der Frankfurter Goethestrasse residierende RA Euler, der sogar angereist war, plädiert gerne darauf, dass weder ein Sach- noch Tat-Nachweis gefunden werden konnte – warten wir mal ab ob die STA R da bessere Arbeit geleistet hat als bei den Parteispenden.

  • R.G.

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    @XYZ
    “Den Angehörigen verbleibt nur ein Trost: ein Tod ohne Schmerzen.”

    Ihre Verallgemeinerung ist eine Zumutung.
    Ich beispielsweise vertrage eines der Mittel gar nicht, es löst bei mir schwerwiegende Stoffwechselentgleisungen und größte Schmerzen hervor. Das trat von einem Tag auf den andern auf, weil eine genetische Voraussetzung gegeben ist.
    Medikamente gehören einfach nicht in verantwortungslose Hände.

    Es gibt keinen Trost, den Sie über Schönreden von Aspekten einer Tatausführung spenden können.

  • Roche-Dirac

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    Ganz klar es gilt die Unschuldsvermutung, aber Christian F. wird ja, wenn es denn so kommt, nicht von uns hier im Forum sondern von einem ordentlichen Gericht in einem rechtstaaatlichen Verfahren verurteilt. Wir äussern hier nur unsere Einschätzungen und Meinungen.

    Und selbstverständlich ist ein Urteil durch einen reinen Indizenprozess rechtstaatlich auch in Ordnung. Es muss nicht unbedingt einen Tatzeugen oder ein “Smoking Gun” geben.
    Das Prinzip eines Indizenprozess ist es ja gerade, dass nach den klassischen Denkgesetzen, nach den mathematischen Wahrscheinlichkeiten, nach den gegebenen Naturgesetzen und auch nach der Motivlage nur noch ein Schluss möglich ist, nämlich dass eine bestimmte Person der Täter sein muss.

    Das erwähnte Medikament Lorazepam, welches wohl hier eine Rolle spielt, eröffnet die Fragestellung, inwiefern Christian F. dazu, bewusst oder unbewusst, Unterstützer aus seinem näheren Umfeld hatte. Wir werden hoffentlich im Laufe der Gerichtsverhandlungen dazu noch mehr erfahren.

    Ein Wort noch zum Starverteidiger Michael Euler und dem Fall Ulvi Kulac. Im Fall von Ulvi Kulac gab es meines Wissens so gut wie keine echten Indizen, die auf ihn als Täter zeigten, sondern nur das mehr oder weniger unter Druck entstandene Geständnis. Euler musste damals nur das halberzwungene Geständnis juristisch angreifen, denn belastbare Indizen gab es ja keine. Hier ist es genau anders herum. Es gibt hier kein Geständnis aber dafür ein Fülle an Indizen. Ich würde Euler schon empfehlen sich in Sachgebiete wie Pharmakologie, IT-Forensik, Bayessche Wahrscheinlichkeiten, Pathologie, Materialkunde, Psychoanalyse usw. einzulesen.

  • 1Pfleger

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    @xyz: Lorazepam gibts auch als expedit. Schmilzt auf der Zunge, nicht auf der Hand. Schneller Wirkungseintritt über die Mundschleimhaut. Kein BTM, genauso wenig wie damals Tramadol, nicht Tamadol, btw.. Ein mittelstarkes Opiod. Hier hat sich aber das BTMG geändert, meines Wissens nach. Zumindest gilt für Tilidin / Naloxon, dass es seit ?? 2015 ? etwa , als BTM eingestuft ist, und daher in den „Giftschrank“ muss. Daher nehme ich an, dass es bei Tramadol ähnlich sein wird. Hat man aber nicht auf jeder Station. Zumindest nicht in der Somatik. Bei Tavor / Lorazepam weiss ich es ( aktuelle Situation ) nicht. Wäre aber angesichts des Suchtpotentials von Benzodiazepinen gerechtfertigt.

  • jowid

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    Tavor verschreibt jeder Arzt ohne Probleme. Wenn er Krankenpfleger war, hatte er doch Zugang zu den Medikamenten-Wochen-Behältern jedes einzelnen Patienten. Die Krankenpfleger /Altenpfleger usw. müssen diese Behälter auch füllen. Daher war es kein Problem sehr leicht an diese Medikamente zu kommen.

  • Hartnäckig

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    wieso braucht man einen Pflichtverteidiger, wenn man sich einen Staranwalt als Wahlverteidiger leisten kann ?

  • meinekleinemeinung

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    Ulvi K. saß NIEMALS 10 Jahre wegen Mordes unschuldig im Gefängnis. Die Haftstrafe wegen des angeblichen Mordes an Peggy hat er nicht einen Tag lang angetreten, sondern er war wegen einer anderen Verurteilung (Landgericht Bayreuth) wegen sexuellen Missbrauchs von (11 anderen) Kindern schon seit wenigstens 2001 dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Der Fall ist teilweise auch auf der offiziellen Unterstützerseite und auf wiki beschrieben.

  • Hthik

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    @Roche-Dirac 3. Juli 2020 um 00:14

    “Ich würde Euler schon empfehlen sich in Sachgebiete wie Pharmakologie, IT-Forensik, Bayessche Wahrscheinlichkeiten, Pathologie, Materialkunde, Psychoanalyse usw. einzulesen.”

    Psychoanalyse ist eine von Herrn Dr. Freud gegründete Religion, was natürlich nicht heißt dass man vor Gericht damit nicht Eindruck machen kann, aber sicher ist das nicht.

    Der einzig wissenschaftlicher Verfahren mit exakt quantifizierten Wahrscheinlichkeiten führt vor Augen, was man schon lange wusste: dass es eine Illusion ist, man könne es vermeiden, Unschuldige zu bestrafen. Wenn die Justiz endlich in der Lage wäre, einzugestehen, wie fehlerhaft sie sie ist, könnte man endlich anfangen, dieses geleugnete Problem anzugehen.

  • Hthik

    |

    “Euler hatte 2014 in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren einen „Freispruch erster Klasse“ für Ulvi Kulac erreicht.”

    Geehrte Journalisten, ihr dürft aufhören, Anführungszeichen zu setzen. Ein Freispruch erster Klasse ist ein Freispruch, der sich von einem zweiter Klasse dadurch unterscheidet, dass er keine indirekten negativen gesetzlichen Folgen hat, wie etwa, dass die Daten des Freigesprochenen weiterhin als Verdächtiger in jenem Fall in behördlichen Datenbanken insbesondere der Polizei oder der Staatsanwaltschaft aufbewahrte werden. Das war schon lange in Fachkreisen bekannt http://www.dorkawings.de/2011/10/bloss-gestellt-und-arger-geerntet/ sollte aber seit Mollath fast schon Allgemeingut sein.

  • Stefan Aigner

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    Es gibt keine juristische Unterscheidung beim Freispruch. Deshalb die Anführungszeichen. Die bleiben auch.

  • Hthik

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    @ 4. Juli 2020 um 12:06

    “Die bleiben auch.”

    Bitteschön, das ist die Entscheidung des Autors.

    “Es gibt keine juristische Unterscheidung beim Freispruch. Deshalb die Anführungszeichen.”

    Das ist falsch und ich möchte versuchen es noch einmal zu erklären. Es gibt Gesetze und untergesetzliche Normen, nach denen bei einem Freispruch unterschieden wird, was der Grund des Freispruchs ist und draus ganz konkret bezeichenbare unterschiedliche Konsequenzen für den Freigesprochenen folgen. Beispielsweise ob sein Fall in MESTA gespeichert wird oder nicht.

    Wenn das keine “juristische Unterscheidung” sein soll, dann weiß ich nicht, was denn eine wäre.

    Zutreffend ist, dass im Fall Mollath der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass diese mittelbaren Folgen eines Freispruchs … nun fehlen mir die Worte, darf ich vielleicht vorläufig “zweiter Art” dazu sagen? … keine Revision rechtfertigen. Aber die Revistionszulassung ist eben nur eine Rechtsfolge, bei der sich die verschiedenen Arten von Freisprüchen nicht unterscheiden. Daraus kann man offensichtlich nicht folgern, dass sie sich nicht in anderen Rechtsfolgen unterscheiden können und zudem gibt es Beispiele wo sie das tun.

    “Auch mittelbare Folgen des Verfahrens, etwa der gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zwingende Registereintrag oder Verwaltungsangelegenheiten, begründen keine Beschwer, die zur Zulässigkeit der Revision führt.”

    https://lexetius.com/2015,3865

  • XYZ

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    Zu 1 Pfleger 03.07., 01.36
    Danke für die sachkundige Auskunft! Solche Fragen sind zumindest bei einer etwaigen Schuldzumessung und ggf. notwendigen Gesetzes-Anpassung von Bedeutung. Lorapezam unterfällt bei einer Wirkstoffmenge über 2,5 mg dem BTMG, Anlage III, wofür ein spezielles (!) Rezept erforderlich ist, mit Abgabenachweis und Unterschrift.
    Näheres dazu u.a. der BGH/St vom 05.06.2019, 2 StR 287/18 und beck-forum.

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