SOZIALES SCHAUFENSTER

Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Knapp eineinhalb Jahre nach den tödlichen Schüssen auf den Studenten Tennessee Eisenberg scheint der Fall nun endgültig abgeschlossen zu sein. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat den Klageerzwingungsantrag der Familie zurückgewiesen (Begründung im Wortlaut am Ende des Artikels). Damit wird es keine Anklage gegen die beiden Polizeibeamten geben, die am 30. April 2009 insgesamt 16 Schüsse auf Eisenberg abgegeben und zwölf Mal getroffen haben. Es sei „mit erheblicher Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass die beiden Beamten in Notwehr gehandelt hätten und entsprechend dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten nicht verurteilt werden könnten, so das Gericht am Donnerstagmorgen. Eisenberg hatte zunächst seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht. Der konnte flüchten, rief die Polizei. Die zehn Beamten drangen in Eisenbergs Wohnung im ersten Stock ein, wo der ihnen mit dem Messer entgegentrat und auf sie zuging. Die Beamten wichen über die Treppe zurück. Pfefferspray und Schlagstockeinsatz blieben wirkungslos. Im Eingangsbereich des Hauses feuerten zwei Beamte schließlich ihre Magazine leer – die letzten vier Schüsse waren tödlich. Insbesondere bei den letzten Schüssen hatten die Rechtsanwälte der Familie erhebliche Zweifel an der Notwehrtheorie geäußert und auch ein entsprechendes Gutachten des Rechtsmediziners Bernd Karger vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte zunächst das Verfahren eingestellt (Begründung im Wortlaut). Die Beschwerde dagegen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg zurückgewiesen. Der Klageerzwingungsantrag blieb als letztes Rechtsmittel. Das OLG Nürnberg war ein knappes halbes Jahr mit diesem Antrag beschäftigt, der nun zurückgewiesen wurde. Eisenberg-Anwalt Andreas Tronicsek, dem die Begründung des Gerichts ebenso wenig vorliegt wie seinem Kollegen Helmut von Kietzell, zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht. „Diese Geschichte hat das Vertrauen in Polizei und Staatsanwaltschaft bei weiten Teilen der Bevölkerung erschüttert“, so Tronicsek. „Es wäre besser gewesen, die Sache in öffentlicher Verhandlung und nicht auf dem Büroweg zu klären.“ Theoretisch besteht nun noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Am Donnerstag wollte sich Tronicsek dazu noch nicht äußern. Der Polizeieinsatz hatte bundesweite Wellen geschlagen und wurde mehrfach im bayerischen Landtag diskutiert. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte Fehler bei dem Einsatz eingeräumt – so gab es etwa keine Einsatzleitung (ein Interview dazu mit Polizeipräsident Rudolf Kraus). Alle Berichte zu dem Fall finden Sie hier. Im Folgenden dokumentieren wird die heute veröffentlichte Presseerklärung des Oberlandesgerichts Nürnberg: Der Zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat am 19.10.2010 entschieden, dass wegen der tödlichen Schüsse auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg am 30.04.2009 keine Anklage gegen die beteiligten Polizeibeamten zu erheben ist. Ein mit diesem Ziel gestellter Antrag der Eltern des Getöteten wurde zurückgewiesen. Wie zuvor bereits die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg kam der Senat dabei zu dem Ergebnis, dass die Beamten mit so hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt haben, dass kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geboten ist. Nach den von der Staatsanwaltschaft Regensburg mit großem Aufwand geführten Ermittlungen war aus Sicht des Gerichts von dem folgenden Sachverhalt auszugehen: Am 30.4.2009 ging bei der Polizei in Regensburg die Meldung ein, dass der später getötete Student Tennessee Eisenberg in seiner Wohnung in Regensburg einen Mitbewohner mit einem Messer bedroht und beinahe erstochen habe. Als sich mehrere Beamte gegen 11 Uhr an der Tür zur Wohnung von Tennessee Eisenberg im ersten Stock eines Hauses In Regensburg bemerkbar machten, trat ihnen Eisenberg mit einem 31 cm langen Küchenmesser entgegen. Die Beamten wichen vor dem auf sie zugehenden Studenten langsam über die Treppe nach unten zurück. Mehrfache Aufforderungen, das Messer wegzuwerfen, wurden von Tennessee Eisenberg ignoriert. Ein Einsatz von Pfefferspray blieb wirkungslos; der Versuch, ihm das Messer mit einem Schlagstock aus der Hand zu schlagen, misslang. Auf die Androhung des Schusswaffengebrauchs reagierte Tennesse Eisenberg nur mit der Aufforderung, auf ihn zu schießen. Im Erdgeschoss des verwinkelten und durch verschiedene Gegenstände verstellten Treppenhauses angekommen wandte sich Tennessee Eisenberg mit dem Messer in der Hand einem einzelnen Polizeibeamten zu, der sich in eine Nische zurückzog und ihm nicht mehr ausweichen konnte. In dieser Situation gaben zwei der im Flur stehenden Kollegen dieses Beamten nach einem erfolglosen Warnschuss zwei gezielte Schüsse auf Tennessee Eisenberg ab, die ihn an Knie und Oberarm trafen. Tennessee Eisenberg änderte daraufhin seine Richtung und ging nun mit dem Messer in der Hand auf die Polizeibeamten zu, die auf ihn geschossen hatten. Diese schossen weiter auf ihn und brachten ihm mehrere Körpertreffer bei. Gleichwohl näherte sich Tennessee Eisenberg einem Beamten weiter mit dem Messer an, der daraufhin nochmals auf ihn schoss. Bei dieser letzten nur noch von einem Beamten abgegebenen Serie von vier Schüssen wurde Tennessee Eisenberg im Bereich des Herzens getroffen und verstarb. Der Zeitraum zwischen dem ersten und dem letzten Schuss betrug maximal 30 Sekunden. Nach Auffassung des Senats ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Beamten im Fall einer Anklage für die von ihnen abgegebenen Schüsse nicht verurteilt werden könnten, weil nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten anzunehmen wäre, dass sie zunächst in Notwehr zugunsten ihres Kollegen und danach zum Schutz ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit gehandelt haben. In Notwehr handelt, wer sich oder einen anderen gegen einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff mit den erforderlichen Mitteln verteidigt. Für den Senat steht außer Zweifel, dass von Tennessee Eisenberg eine erhebliche Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der eingesetzten Polizeibeamten ausging und deshalb ein durch ihn veranlasster rechtswidriger Angriff vorlag. Bei der Abgabe der ersten beiden Schüsse war dieser Angriff gegen die körperliche Unversehrtheit des Polizeibeamten in der Nische des Treppenhauses gerichtet. Da der Abstand zwischen dem bedrohten Beamten und Tennessee Eisenberg zu diesem Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit nur 1,0 bis 2,0 Meter betrug und deshalb in Sekundenschnelle überwunden werden konnte, durften die Beamten ohne weiteres Zögern helfend eingreifen. Dabei waren Schüsse in Knie und Oberarm das einzige noch verbliebene Abwehrmittel, nachdem sich alle zuvor unternommenen Versuche, Tennessee Eisenberg zu überwältigen, als fruchtlos erwiesen hatten. Anschließend waren die schießenden Polizeibeamten selbst einem Angriff mit dem Messer auf ihre körperliche Unversehrtheit ausgesetzt. Da Tennessee Eisenberg in seiner Handlungsfähigkeit durch die bereits erlittenen Schussverletzungen nicht entscheidend eingeschränkt war, kamen nur weitere Schüsse als geeignetes Abwehrmittel in Betracht. Weil es Tennessee Eisenberg trotz einer weiteren Schussserie mit mehreren Körpertreffern gelungen war, sich mit dem Messer in der Hand einem der Beamten bis auf 1,0 bis 1,20 Metern anzunähern und diesem Beamten ein weiterer Rückzug ohne zusätzliche Gefährdung nicht mehr möglich war, durfte nochmals geschossen werden. Andere Abwehrmittel standen nicht mehr zur Verfügung. Im Hinblick auf entsprechende Einwände der Antragsteller hat der Senat betont, dass die Beamten nicht gehalten waren, eine waffenlose Überwältigung von Tennessee Eisenberg zu versuchen und sich dabei in den unmittelbaren Einwirkungsbereich des Messers zu begeben. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich Tennessee Eisenberg möglicherweise in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Ein Polizeibeamter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Verteidigung gegen einen Angriff auf sich oder andere nur deshalb Leib und Leben aufs Spiel setzen, weil die Verantwortlichkeit des Angreifers beschränkt ist. Die Auffassung der Antragsteller, die eingesetzten Beamten hätten durch ihr Eingreifen zu der Eskalation des Geschehens beigetragen, hat der Senat unter Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung der Polizei zur Abwehr von Gefahren zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts sieht die Strafprozessordnung kein Rechtsmittel mehr vor. (Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 19.10.2010 – 2 Ws 227/10)

Ostentum: 65 Meter – oder weniger

„Damit hat sich der Investor keinen Gefallen getan“, sagt Joachim Graf (ödp). „Wir sind sehr unglücklich über diese Eskalation“, meint Christian Schlegl (CSU). „Bei solchen Vorwürfen muss Herr Ruscheinsky schon den Beweis antreten“, schimpft Norbert Hartl (SPD). Am Dienstag wurde den Stadträten im Planungsausschuss die „Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung“ (SVU) zum Ostenturm präsentiert. Wie berichtet, hält das damit […]

In eigener Sache: Endspurt beim Social Media Preis – heute noch einmal für regensburg-digital abstimmen!

Wir haben es geschafft: regensburg-digital.de wurde via Facebook-Abstimmung für die zweite Runde des Social Media Preises Deutschland in der Kategorie „Gesellschaft“ nominiert. Das freut uns! Wir bedanken uns bei allen, die ihre Stimme für uns abgegeben haben. Noch bis zum 27. Oktober läuft jetzt die zweite Runde, bei der ohne Facebook-Account abgestimmt werden kann. Dabei […]

Nach Gutachten: Ostenturm vor dem Aus?

108 Meter soll er hoch werden – der Ostenturm, den Alexander Ruscheinsky und Konrad Habbel im Businesspark Regensburg in der Nähe der Osttangente errichten wollen. Vor gut fünf Jahren haben die beiden ihre Hochhaus-Idee der Öffentlichkeit vorgestellt, das fünfthöchste Gebäude in Bayern soll es werden. Nun sieht es ganz so aus, als müssten die beiden […]

Stadtrat fordert Hausverbot für rechtsextreme „Hassprediger“

Sie sind gewalttätig, beuten das deutsche Sozialsystem aus und wollen sich partout nicht integrieren – das ist das Bild, das Udo Ulfkotte von „Orientalen“ zeichnet. Unter diesem Begriff fasst er Muslime, „zugewanderte anatolische Frauen“, „aggressive Intensivstraftäter“, „illegal hier lebende Türken“ etc., etc. zusammen. Erschienen ist Ulfkottes Hasstirade auf die „Heuschrecken der Migrations- und Integrationsindustrie“ (Titel: […]

Tipp: Literatur und BRATZE

Juli Zucker, Lucia Mederer und Manuel Niedermeier – so lauten die Namen der drei jungen Autoren, die bei der on3-Lesereihe 2010 für Regensburg ins Rennen gehen. Am Montag, 18. Oktober, fällt um 20 Uhr in der Alten Mälzerei der Startschuss für eine Woche Literatur und Live-Musik in fünf bayerischen Städten, veranstaltet von on3, dem Crossmedial-Programm […]

BayernLB: Verwaltungsräte und Vorstand sind haftbar

Sauber! Laut einem 1.300 Seiten starken Gutachten der Anwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg können Vorstände und Verwaltungsräte der BayernLB in die (bislang stets bestrittene) Verantwortung genommen und für ihre milliardenteuren Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden. Das heißt: Schadenersatz! Im Fokus steht dabei neben Erwin Huber, Günther Beckstein und CSU-Fraktionschef Georg Schmid auch der Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger. […]

Deutsch-türkische Familiengeschichten

Lale Akgün ist nicht nur Türkin und Psychotherapeutin, sondern zudem politisch aktiv – ein Umstand, der bei beiden Bevölkerungsgruppen eher selten vorkommt. Akgün war sogar von 2002 bis 2009 für die SPD im Bundestag. Ihre Erfahrungen in der SPD-Bundestagsfraktion, noch mehr aber die mit ihrer Familie verarbeitet sie in heiteren, manchmal boshaften Geschichten. Schon 2008 […]

Stadtmarketing Bad Kötzting präsentiert: Eva Herman

Sichtlich bewegt: Bürgermeister Wolfgang Ludwig überreicht Eva Herman ein Gastgeschenk. Mittwoch, kurz nach 20 Uhr. Früher konnte man Eva Herman um diese Zeit als Tagesschau-Sprecherin auf den Fernsehbildschirmen sehen. Sie war der „Liebling der Nation“, hatte einen „Bekanntheitsgrad von 97 Prozent“ (Herman über Herman). Früher. Heute sitzt Herman vor knapp 200 Zuhörern, viele Seniorinnen und […]

Regensburger Brückenstreit: Stadt muss nacharbeiten

Viel erfährt man nicht aus der heute verschickten Presseerklärung zum Treffen des Welterbe-Steuerungskomitees. Die in Regensburg installierte Schnittstelle zwischen Stadt und UNESCO (mehr darüber) traf sich am Mittwoch zum vierten Mal – ein im Stadtosten geplantes Hochhaus („Ostenturm“) und die Ersatztrassen standen auf dem Programm. „Bezüglich der Ersatztrassenplanungen einigte man sich im Gremium, dass die […]

Magie der Medien in Flossenbürg

Das ehemalige Konzentrationslager Flossenbürg. In Regensburg befand sich eines der zahlreichen Außenlager des KZs. Foto: Archiv Mehr als 62 Jahre dauerte es, bis in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg in einer ersten Ausstellung an das Leid der über 100.000 Häftlinge und der 30.000 Toten erinnert wurde. 2007 holte das „vergessene KZ“ als letzte Gedenkstätte nach, was bundes- […]

In eigener Sache: regensburg-digital.de im Rennen um den Social Media Preis

Mit Freude hat unsere Redaktion registriert, dass regensburg-digital.de für den Deutschen Social Media Preis vorgeschlagen wurde. Der twittwoch e.V. möchte damit Projekte belohnen, „die mit viel Witz, Geist und Engagement, aber ohne großes Budget kleine Social Media-Perlen ins Leben rufen“. Noch bis Freitag läuft die Abstimmung via Facebook. Wir brauchen 250 „Likes“ um in die […]

In eigener Sache: Diözese Regensburg ./. regensburg-digital.de

UPDATE: Der Termin wurde auf den 11. Januar, 13.30 Uhr, verlegt. UPDATE: Der erste Verhandlungstermin vor dem LG Hamburg wurde auf Dienstag, 7. Dezember, 13.45 Uhr, festgelegt Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und regensburg-digital.de (Az 325 O 153/10) hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz vergangene Woche die Klageerwiderung beim Landgericht Hamburg eingereicht. Wir haben beantragt, […]

Naziaufkleber statt Gedenktafel/ Update: Polizei ermittelt

Amberg hat kein Naziproblem. Dieses Mantra tragen sowohl Oberbürgermeister Wolfgang Dandorfer wie auch die Polizeidirektion vor sich her. Anders sahen das die Teilnehmer einer Demonstration Ende September. Sie präsentierten eine Chronik mit Rechtsrockkonzerten, Infoständen und Veranstaltungen der NPD und „Freien Nationalisten Amberg“. Der Stadt warfen sie eine Politik des Ignorierens vor. Im Rahmen der Demonstration […]

Hochschule Regensburg: Bei Baustopp Aufnahmestopp?

Hochschulpräsident Professor Josef Eckstein (Foto) spricht von einer „Katastrophe“. Im Rahmen seiner Sparbeschlüsse hat das Bayerische Kabinett auch vor den Universitäten und Hochschulen nicht halt gemacht. Noch ist nichts endgültig beschlossen, doch eines scheint klar: Entgegen aller Sonntagsreden wird es auch hier Einschnitte geben. Insbesondere davon betroffen ist die Hochschule Regensburg: Planungsmittel für lange geplante […]

FOS/BOS: Danke, aber…

Auf Konfrontation mit den politischen Akteuren ist man bei der FOS/BOS Regensburg nicht aus. Sei es nun Schulleiter Karl-Heinz Kirchberger, die Vertreter von Elternbeirat, Personalrat und SMV: Für das Angebot der Stadt, künftig die Räume in der Landshuter Straße 17 nutzen zu können, bedanken sich beim Pressegespräch am Donnerstag alle. Möglichst noch in den Herbstferien […]

Der lange Marsch zum Sozialticket

„Warum können Städte wie Leipzig und Köln sich ein Sozialticket leisten und Regensburg nicht, wo hier doch wirtschaftlich alles so gut läuft?“ Die Frage von Stadtrat Richard Spieß (Linke) bleibt am Donnerstag unbeantwortet. Beim Abend zum Thema Sozialticket, den die Sozialen Initiativen (SI) organisiert haben fehlen die Gegner. Aufs Podium wurde von SPD, CSU, FDP […]

Kirchenbann für Michael Jackson

Endlich! Die Diözese Regensburg greift im Fall eines Pfarrers hart durch. „Es ist (…) nicht gestattet, die Feier der Trauung mit liturgiefremder oder liturgieungeeigneter Musik zu gestalten“, heißt es „aus aktuellem Anlass“ in einer Meldung auf der Bistumsseite, die offenbar als Zurechtweisung für säkularaffine Pfarrer zu verstehen ist. Überschrift: „Kirchliche Trauungen sind kein Wunschkonzert“ Wie […]

drin