18 Mrz2009
Sparfuchs-Affäre: Anwalt eingeschaltet
Im CSU-Streit um nicht gezahlte Mandatsträgerbeiträge bleiben die Fronten zwischen dem Regensburger Oberbürgermeister und dem Kreisvorstand weiter verhärtet. Während sich Bürgermeister Gerhard Weber mit dem Kreisvorsitzenden Franz Rieger über die Zahlungsmodalitäten geeinigt hat, ließ Hans Schaidinger mittlerweile seinen Anwalt einschalten. Er selbst will sich zu dem Thema nicht mehr äußern. Ohnehin hatte der Oberbürgermeister sich – abgesehen von einem scharfen offenen Brief an den CSU-Kreisvorsitzenden – mit öffentlichen Aussagen zurückgehalten. Nach wie vor unklar ist die Höhe von Schaidingers Schulden an die Partei. Während innerhalb der CSU die Summe von 6.000 Euro die Runde macht, hatte Schaidinger bislang lediglich Zahlungsrückstände von 1.593,50 Euro eingeräumt. Unklar ist auch, ob es sich dabei nun ausschließlich um Mandatsträgerbeiträge handelt oder auch um Mitgliedsbeiträge. Mandatsträgerbeiträge sind Abgaben, die hauptamtliche Politiker an ihre Partei abführen. Die Höhe errechnet sich aus dem jeweiligen Einkommen als z.B. Abgeordneter oder Oberbürgermeister.
Während zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen jedes Parteimitglied verpflichtet ist – nicht nur per Satzung, sondern auch rein rechtlich –, ist diese rechtliche Verpflichtung bei den Mandatsträgerbeiträgen zumindest umstritten. Schaidinger hat bislang eingeräumt, Mandatsträgerbeiträge nicht gezahlt zu haben. Für die Mitgliedsbeiträge gebe es dagegen seit Jahren einen Abbuchungsauftrag. Der Kreisvorsitzende Franz Rieger hatte dagegen gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung auch von Mitgliedsbeiträgen gesprochen. In einem Brief an Hans Schaidinger spricht Rieger von „Beiträgen in ganz erheblichem Umfang“.
Johannes Mühlbauer
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Unabhängig von der juristischen Konstellation – welche ich im vorliegenden Fall für eindeutig halte, da die CSU-Satzung explizit eine Verpflichtung zur Zahlung der Mandatsträgerabgabe vorsieht – erstaunt mich diese Meldung sehr. Es stellt sich nämlich inwoeit die Frage, wieso Schaidinger überhaupt noch in dieser Partei Mitglied ist, wenn eine solche Eskalation herbeiführt. Schließlich ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts so ziemlich das deutlichste Mittel anzuzeigen, dass man zu Gesprächen nicht mehr bereit ist und die Fronten verhärtet sind. Wäre es nicht ehrlicher, zeitgleich den Austritt zu erklären oder fürchtet Schaidinger um seine Pfründe als bayerischer Städtetagspräsident (welcher Mehrheitlich von der CSU besetzt ist) und als Mitglied des Verwaltugngrats der bayerischen Landesbank (welche von der Regierungspartei gestellt werden)? Deutlicher kann Doppelmoral kaum zum Vorschein kommen.
Ratisbonicus
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Das Herr Rieger in diesem Fall nicht endlich Mal richtig auf den Tisch haut und dem OB den Parteiaustritt nahelegt ist eigentlich überhaupt nicht zu verstehen.
Denn ohne die CSU wäre Herr Schaidinger nicht da wo er heute ist und würde vorallem nicht ein Grundgehalt von über 100.000 Euro im Jahr kassieren – wohl gemerkt: GRUNDGEHALT! Da kommen noch einige Euros mehr zusammen.
Und wenn mann einfach nur kurz überschlägt so hat der despotische OB, mit Hilfe der von ihm skrupellos missbrauchten Partei, seit seinem Amtsantritt bis dato schon über 1,25 Millionen Euro abgegriffen!! (in Zahlen: 1 250 000.-)
Also Herr Rieger – jetzt aber endlich richtig auf den Tisch gehauen, denn auf ein Freundschaftsarmband von Herrn Schaidinger können sie lange warten!
Mündiger Bürger
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Die CSU sollte sich unverzüglich von Schaidinger trennen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit erhalten will. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Europa- und Bundestagswahlen.
Wer kann schon eine Partei wählen, die ihre eigenen Reihen nicht sauber hält und Mitglieder duldet, die so unverfrohren moralische Standarts verletzen und sogar mittels Anwalt gegen die eigene Partei vorzugehen. Wie soll man einer solchen Partei nur zutrauen, den Sumpf “Brüssel” auszumisten, womit sich die CSU sonst bei jeder Gelegenheit brüstet? Richtig, überhaupt nicht!
Aber wahrscheinlich hält immer noch der Landesbank-Verwaltungsrats-Spezl Huber seine schützende Hand über unseren Hansi. Schade, dass München sich nicht einmischt. Hier könnte Dobrint Profil beweisen. Aber Männerfreundschaften sind wohl dicker als moralische (und rechtliche) Verpflichtungen.
Veits M.
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@ Mündiger Bürger und ALLE
Die “Botschaft” Ihres Nicknames aufgreifend meine ich, jedermann hat das Recht, sich auch durch Hilfe eines Anwalts seiner angenommenen Rechtspositionen zu versichern, darum zu kämpfen. Das muss auch für den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg gelten.
Das ist das eine.
Das andere ist: mir fällt auf, dass die vorliegende Thematik doch so kompliziert nicht ist. Sie wurde schon auf dieser Website angesprochen. Warum bleibt man nicht eng am Ball und knüpft an der dortigen Diskussion an? Es führt doch in der Sache nicht weiter, wenn man nur “Luft” ablässt – oder?
Wichtig dafür, ob der OB bei der Stichwahl im Februar/März 2008 noch CSU-Mitglied war oder diese – beim VG Regensburg von mir angefochtene – Wahl mangels passivem Wahlrecht des Johann Schaidinger aufzuheben ist, bleibt die Beantwortung folgender Fragen:
1. Waren – rückblickend – seit der Aufstellung Schaidingers zum OB-Kandidaten im Kolpinghaus des Sommers 2007 (Wann war das genau?) bereits 8 Monate vergangen, ohne dass er seine Mitgliedbeiträge ( Nur um diese geht es !!) bezahlt hatte?
2. Die MZ spricht davon, man wolle Schaidinger säumige Zahlungen aus dem Jahre 2006 wegen Verjährung “erlassen”. Spricht dieser Umstand nicht dafür, dass Schaidinger eben bereits 2006 auch mit der Zahlung von CSU-Mitlgieds-Beiträgen in Zahlungsverzug war? Das sollte definitiv beantwortet werden. ( Er beruft sich ja darauf, dass eine Abbuchungsermächtigung bestanden habe – auch das sollte sich abklären lassen – oder?)
3. Entscheidend ist weiteres, wann Schaidinger im Jahr 2006 wegen dieser angeblich nicht bezahlter Mitgliedsbeiträge ein zweites(!) Mal abgemahnt wurde mit (!) dem Hinweis, dass nach Ablauf von 6 Monaten – laut Satzung – automatisch ein Ausscheiden aus der Partei erfolgt,falls die Beiträge nicht bezahlt werden.
4. Dann gibt es noch eine “weitere” Frist von zwei Monaten ( Man lese bitte die Satzung!). Notwenig für den automatischen(!) Verlust der CSU-Parteimitgliedschaft wäre zudem, dass der Vorstand der zuständigen CSU-Ortsgruppe (wohl R-Süd?) von dieser zweiten Abmahnung erfuhr und zwei Monate lang nichts (!) unternahm. Um den Lauf dieser zwei Monate bestimmen zu können, ist zwingend notwendig zu wissen, wann(!) der Vorstand dieser Ortgruppe von dieser zweiten Abmahnung erfuhr.
Sind beide Fristen abgelaufen, wäre Schaidinger bei der Aufstellung im Kolpinghaus (2007) automatisch nicht mehr CSU-Mitglied gewesen (drauf kommt es an!), ein Umstand, den das Verwaltungsgericht R. von Amts wegen bei der Wahlanfechtungsklage zusätzlich zu prüfen hätte – Stichwort: passives Wahlrecht!
In einer Partei, die parteiintern demokratischen Grundsätzen folgt, sollten diese Frage eindeutig beantwortet werden können, was meinen Sie, Mündiger Bürger? Und wer wäre dazu berufen und in der Pflicht?
Daran mitzuarbeiten betrachte ich als die Aufgabe jedes einzelnen. Als Teil der Souveräns ist es unsere Aufgabe und Recht zugleich, in Erfahrung zu bringen und zu wissen. ob es bei der (Stich)Wahl Schaidingers “mit rechten Dingen” zuging, ob er insbesondere ein passives Wahlrecht hatte.
“Sagen, was ist!” – war das nicht die eigentliche Aufgabe der Presse? Ich erwarte also inbesondere auch von der “Heimatzeitung” objetive und tiefschürfende Recherchen, die Licht in diese Sache bringen. Der Demokratie wegen und weil es auch insoweit um die “Herrschaft des Rechts” und nicht um das “Recht der Herrschenden” geht.
Veits M.
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Ich finde soeben ein passende Ergänzung, die ich den streitbaren Lesern von r-dig. nicht vorenthalten will:
“Auch Guttenberg fordert deshalb mehr innerparteiliche Transparenz, um Entscheidungsprozesse nachvollziehbar zu machen, auch er fordert mehr Mut zum “Rauftum” in den Parteien, plädiert für offenere Strukturen. Auch der CSU-Aufsteiger beklagt das zunehmende Desinteresse der Bürger an Parteipolitik.”
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/531/462150/text/8/
Johannes Mühlbauer
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@ Veits M. :
Ist Ihnen bewußt, dass es überhaupt nicht darauf ankommt, ob Schaidinger zum Zeitpunkt der Kandidatenaufstellung zur Kommunalwahl CSU-Mitglied war? Schließlich kann ein Wahlvorschlagsträger auch einen parteilosen Kandidaten aufstellen.
Im Ãœbrigen war Schadidinger damals unzweifelhaft CSU-mitgleid, da er von Welnhofer nicht gemahnt wurde.
Veits M.
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@ Johannes Mühlbauer
Wollen Sie also behaupten, dass der CSU-Verfassungspsezialist Welnhofer, als der er gilt, Herrn Schaidinger die – allseits – vorgetragene Säumigkeit hat durchgehen lassen, sehenden Auges, und dadurch selbst gegen das CSU-Regelwerk verstieß?
Dann hätten sich ja schon zwei über das Satzungsrecht hinweggesetzt? The rule of law – nur für die anderen, das Fußvolk?
Ich habe verschiedenlich in den hiesigen Medien gelesen, dass Schaidinger abgemahnt worden sei – was sicherlich noch kein Beweis wäre.
Aber die Zuständigen werden schon ganz im Sinne von zu Guttenberg um Transparenz sorgen, meinen Sie nicht auch?
Und ihre einleitenden Sätze: Läge dann nicht eine Art Wählertäuschung vor?
Johannes Mühlbauer
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@ Veits M.:
Nach meienen Informationen verhält es sich tatsächlich so, dass Welnhofer unserem OB diese “Säumigkeit hat durchgehen lassen”.
Bezüglich des warum grassieren zwei Theorien:
Nach einer Theorie hatte Welnhofer seinen Verband nicht im Griff und kümmerte sich insbesondere nicht in der gebotenen Art um selbigen, da er seine Münchener Aufgaben bevorzugte und dadurch seine Regensburger Pflichten vernachlässigte.
Andere Stimmen sprechen davon, dass Schaidinger Welnhofer erklärt haben solle, dass er nur bereit sei, einen bestimmten (geringen) Betrag zu leisten. Dies sei quasi der Preis dafür, wenn die Regensburger CSU ihn als OB haben wolle.
Ob eine oder beide Theorien zutreffen, kann ich nicht beurteilen. Ich erachte jedoch erstere für realistisch während mir zweitere schon fast zu diabolisch erscheint um wahr zu sein. Daher schreibe ich die zweite Theorie eher der allgemeinen Contra-Schaidinger-Stimmung zu.
Sollte jedoch eine der Theorien zutreffen – was ich ausdrücklich nicht behaupte – so stünden dem Kreisverband womöglich Schadensersatzansprüche zu. Möglicherweise käme dann auch eine Strafbarkeit wWelnhofers wegen Untreue in Betracht. Aber das wissen Sie als Anwalt wohl selbst.
Eine Wählertäuschung – mit der von Ihnen ersehneten Folge einer ungültigen Aufstellungsversammlung – kommt jedoch nicht in Betracht, da es dabei nur um die Frage geht, ob eine bestimmte Person gewählt wurde. Welche Motivation den einzelen Wähler bzw. Delegierten dabei zur Stimmabgabe bewegte, ist irrelevant. Widrigenfalls wären alle Wahlen anfechtbar, da die Parteien in der Regel Wahlversprechen aufstellen, von denen sie bereit sim Vorfeld wissen, dass sie diese nicht einhalten wollen oder werden.
Wenn Sie alo die “Schwarzen” ärgen wollen, so kümmern Sie sich am besten um die “Causa Welnhofer”. Da könnte noch Zündstoff drin sein. Die Anfechtung der Kommunalwahl sehe ich als wenig erfoglreich an, es sei denn es bestünden im zeitpunkt der Aufstellung oder Wahl Gründe des Art. 39 Abs. 2 GLKrWG oder Gründe zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den beamtenrechtlichen Vorschriften.
Adalbert Singhuber
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Viel entscheidender als die Diskussion um “ungelegte Eier”, also die Wahlanfechtung durch den Ex-Beinahe-OB-Kandidat Veits oder mutmaßliche Verfehlungen Welnhofers ist doch Frage, wie die CSU sich nun verhalten wird oder zumindest sollte.
Wird sie – und damit meine ich insbesondere die Parteispitze in München – Schaidinger nun die kalte Schulter zeigen, ihn möglicherweise auf Beitragszahlung verklagen und ihn evtl. sogar aus der Partei werfen? Oder wird die CSU – wie Herr Mühlbauer vermutet – Schaidinger die Stange halten mit der Konsequenz, dass bald kein Mandatsträger mehr seine Beiträge bezahlt, die Partei verarmt und alsbald keinen Wahlkampf mehr bezahlen kann und sich sodann auflöst?
Mündiger Bürger
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“Dann hätten sich ja schon zwei über das Satzungsrecht hinweggesetzt?” (M.Veits)
Drei, Herr Veits. Vergessen Sie Herrn Weber nicht.
Was ist jetzt eigentlich aus den Vorwürfen gegen diesen wegen privater Nutzung des Diensttelefons und der Sekretärin geworden?
Jochen Schweizer
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An mündiger Bürger,
interessante Frage!
Hat H. Chrisitan Schlegl hier nicht Herrn Bürgermeister Weber verteidigt mit dem Argument, es gäbe eine Flatrate, inklusive Sekretärin?, bei der Stadtverwaltung? Wie kommt ein steuerzahlender Bürger ebenfalls in den Genuß dieser Flatrate?
F-Berger
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Wie meinen Mündiger Bürger, hat der Herr Weber seine Sekretärin privat genutzt?
Der Weber kanns halt a net lassen, gnutzt hats erna trotzdem net
big easy
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>Was ist jetzt eigentlich aus den Vorwürfen gegen diesen wegen privater Nutzung des Diensttelefons und der Sekretärin geworden?>
Ach komm, das sind doch Kindereien
Mündiger Bürger
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@ big easy:
Kindereien??
Jedem Hauch von Korruption und Selbstbebreicherung muss entschlossen entgegengetreten werden! Gerade in der öffenlichen Vewaltung und gerade in der öffentlichen Verwaltung!
Die Frage ist nicht, ob Weber möglicherweie 20 cent gespart hat, sondern ob ein solches Verhalten grundsätzlich in Ordnung ist. Hier geht es um das Prinzip. Wehret den Anfängen.
big easy
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Natürlich geht es denen, die wegen der Kosten für ein Ortsgespräch aus (noch nicht mal) einer Mücke einen Elefanten machen um’s Prinzip – und eben nur ums Prinzip. Ich finde diese Aufgeregtheiten um 0,20 Euro für mehr als übertrieben.
Synonym
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Genau, es geht ums Prinzip. Bei Reichskriegsflagge und rechten Sprüchen kann man schon mal ein Auge zudrücken, aber bei einem Telefonat…
big easy
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*Genau, es geht ums Prinzip.*
Schön, daß insoweit Übereinstimmung besteht.
Dies hier:
*Reichskriegsflagge und rechten Sprüchen*
ist schlicht ein anderes Thema
Und dies hier:
*bei einem Telefonat…*
ist und bleibt eine Kinderei
Mündiger Bürger
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Die Herrschaften verkennen die Bedeutung des “Prinzips”.
Richtig ist, dass die CSU aus Prinzip gegen den Verdacht rechtslastiger Gesinnung vorgehen muss. Sie hat die Angelegenheit zu untersuchen und aus dieser Untersuchung Konsequenzen herzuleiten. Dies ist geschehen. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, dann wählen Sie eben eine andere Partei.
Bezüglich der Telefonate und der privaten Nutzung der Arbeitszeit einer Sekretärein kann jedoch die Partei keine Untersuchungen anstellen. Aus Prinzip wäre somit eine Untersuchung des Sachverhalts notwendig.
Völlig unabhängig von jedem konkreten Fall gilt somit: Aus Prnzip sind Verstöße gegen geltende Regeln (ob CSU-Grundsätze oder haushaltsrechtliche Grundsätze) zu untersuchen und die daraus notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Und sollte dies einmal nicht erfolgt sein, so ist dies in anderen Fällen unabhängig von deren Geweicht erst recht notwendig.
Ruhig Blut
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Für einige Herren und auch Damen im politischen Betrieb dieser Stadt gilt nunmal die Devise:
“Solange aus Prinzip prinzipienlos, wie es fällt in den eigenen Schoß!”