Wegen versuchten Totschlags verurteilt das Landgericht Regensburg einen 26-Jährigen, der letzten Dezember im Drogenrausch einen jungen Mann fast getötet hatte. Er wird zunächst in einer Entzugsklinik untergebracht.
Der Täter mit seinem Rechtsanwalt Helmut Mörtl. Foto: as
Ein kluger und gutaussehender junger Mann, der allen Grund hatte, optimistisch in die Zukunft zu blicken. So beschreibt Dr. Michael Hammer Vadim D. (Name geändert), das Opfer einer fast tödlichen Attacke in der Frankenstraße. „Dieses Leben fand am 7. Dezember 2022 ein Ende.“ Seit diesem Tag sei das Leben von Vadim D. „von Leid geprägt“.
Bei seiner Urteilsbegründung im Prozess um das versuchte Tötungsdelikt, begangen von einem Mann im Drogenrausch, widmet sich der Vorsitzende der zweiten Strafkammer am Landgericht Regensburg zunächst ausführlich dem damals 20-jährigen Opfer. Dem „schier unvorstellbaren Überlebenswillen“, mit dem sich der schwerstverletzte Mann noch vor die Wohnungstür schleppte, so dass Nachbarn noch rechtzeitig Polizei und Rettungskräfte alarmieren konnten. Davon, dass er eine Kämpfernatur sei und dass ihm wohl jeder im Saal wünsche, sich in ein Leben zurückzukämpfen, das zumindest halbwegs von Normalität geprägt sei.
Der 26-Jährige, der vergangenes Jahr im Drogenrausch einen jungen Mann mit Hammer und Messer fast umgebracht hat, bittet das Gericht in seinem letzten Wort um die Möglichkeit einer Drogentherapie. Seine Tat sei durch nichts zu entschuldigen. Auch sein Opfer meldet sich zu Wort.
Trotz DNA-Spuren gestaltet sich der Prozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger vom Donaupark kleinteilig und aufwändig. Der Angeklagte streitet alles ab.
Wegen unvollständiger Angaben beim Verkauf eines Grundstücks an einen Bauträger 2016 könnten auf die städtische Wohnbautochter Stadtbau GmbH erhebliche Schadenersatzzahlungen zukommen.
Der Fall hielt im Spätherbst 2020 Regensburg in Atem und löste eine Fahndung aus, in deren Zuge über 500 Männer DNA-Proben abgaben. Jetzt steht ein 34-Jähriger vor Gericht, der damals jungen Frauen nachgestellt haben und eine von ihnen vergewaltigt haben soll. Er will mit alledem nichts zu tun haben.
Es klingt wie ein Horrorfilm, was einem 19-Jährigen im vergangenen Dezember angetan wurde. Seit Mittwoch steht der Täter vor dem Landgericht Regensburg.
Beim Verkauf eines Grundstücks der städtischen Stadtbau GmbH an einen Bauträger blieb eine wichtige Wasserleitung im Boden unerwähnt. Müssen Stadt oder Stadtbau für den entstandenen Schaden aufkommen – oder bleibt der Käufer auf den Mehrkosten sitzen?
Über eine Million an Sozialversicherungsbeiträgen soll der Betreiber eines Pflegedienstes allein 2015 und 2016 unterschlagen haben. Der 63-Jährige mit einem Hang zum Reichsbürgertum beschäftigte dabei ausschließlich Osteuropäerinnen.
Mit einer Einstellung des Verfahrens und mahnenden Worten des Gerichts endet der Prozess gegen Ex-Pfarrerin Elke G. Zwar hat die Kammer Zweifel an deren Schuldfähigkeit, eine Unterbringung in der Psychiatrie aber sei nicht verhältnismäßig.
Folgt man einer Stellungnahme der städtischen Pressestelle, dann waren das Beteiligungsmanagement und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verantwortlich für die peinlichen und möglicherweise teuren Formfehler bei der Kündigung des REWAG-Vorstands. Wobei: Fehler will man gar keine gemacht haben – und zögert das Ganze hinaus.
Mehrfache Körperverletzung und Beleidigung, Sachbeschädigung, der Versuch, einen Welpen zu vergiften und Verleumdung. Die Latte an Vorwürfen gegen eine Ex-Pfarrerin ist lang – doch ist die Frau überhaupt schuldfähig?
Kosten mehrere Formfehler bei der Kündigung von Vorstand Torsten Briegel die REWAG weit über 600.000 Euro? Und wer ist für diesen Fehler verantwortlich?
Sie will mehrfach für den Friedensnobelpreis nominiert gewesen und von Papst Benedikt XVI. zur Kardinälin ernannt worden sein – mit Aussicht auf das Papst-Amt. Seit Dienstag muss sich eine Pfarrerin aber wegen eher unchristlicher und wenig friedfertiger Delikte vor Gericht verantworten – ihr könnte eine Unterbringung in der Psychiatrie drohen.
Lebenslänglich. So lautet das Urteil im Neutraublinger Mordprozess. Die Schwurkammer am Landgericht Regensburg bewertet die Tat als heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen. Von einer besonderen Schwere der Schuld geht das Gericht aber nicht aus.
Die Klage des im März geschassten REWAG-Chefs Torsten Briegel gegen seinen Rauswurf scheint gute Erfolgsaussichten zu haben. Beim Gütetermin vor dem Landgericht Regensburg macht die Vorsitzende Richterin klar: Man hat es wohl nicht zustande gebracht, eine juristisch korrekte Kündigung zuzustellen.
37-Jähriger vor der Schwurkammer des Landgerichts Regensburg. Er soll aus Eifersucht seine Partnerin heimtückisch ermordet haben. Ihm droht lebenslänglich
Es hörte sich zunächst nach einem Martyrium an, das eine junge Frau durchmachen musste und mit dem sich das Landgericht Regensburg diese Woche beschäftigt hat. Doch nun hat sich die 29-Jährige mit ihrem vermeintlichen Peiniger verlobt und will eine Familie mit ihm gründen.
Nach dem Rauswurf von REWAG-Vorstandschef Torsten Briegel im März wird nun auch sein Stellvertreter gehen. Er wechselt nach Berlin. Der Aufsichtsrat erfuhr davon aus einer Pressemitteilung des neuen Arbeitgebers.
Das Gericht hat für den stellvertretenden CSB-Vorsitzenden Thomas Mannstaedt Haftverschonung angeordnet. Der Unternehmer saß wegen Betrugsvorwürfen seit Mai in Untersuchungshaft.
Nach rund zwei Jahren Ermittlungs- und Verfahrensdauer wurden diesen Mittwoch am Landgericht Regensburg die Fallakten rund um die Kinderpornoplattform „TweenFanIsland“ geschlossen. Mit dreieinhalb Jahren Haft ist auch der letzte Angeklagte verurteilt worden.