Regenbsurg Digital

Journalism is publishing
what someone doesn't want
us to know, the rest is
propaganda.
   HoracioVerbitsky

Auf der Suche nach dem Verstehen

IMG_0982Mit einem am Wochenende in verschiedenen Tageszeitungen veröffentlichten Interview sorgte ausgerechnet der oberste Dienstherr der bayerischen Polizei, Innenminister Joachim Herrmann (CSU), für neuen Zünd- und Diskussionsstoff: Hatte er noch Anfang der vergangenen Woche von „Hier ist etwas sehr tragisch verlaufen“ gesprochen und gefordert „Der Einsatz muss nachbearbeitet werden sobald das Ermittlungsergebnis vorliegt“ soll er nach einem Interview-Bericht in der örtlichen Tageszeitung fünf Tage später keine Zweifel mehr daran gehabt haben, dass hier „Notwehr oder Nothilfe vorlagen“. Für ihn stellt sich nach diesem Bericht nicht mehr die „Schuldfrage“ sondern es gehe nur noch um eine „konkrete Tatbestandsaufnahme“. Überdies dreht er den Spieß um und weißt nun den Anwälten der Angehörigen und dem von ihnen beauftragten Rechtsmediziner die Schuld an den sich über Gebühr hinziehenden Ermittlungen zu.

Diese Steilvorlage aus München ist anmaßend und unverständlich zugleich, betrachtet man die Ohnmacht (oder praktizierte Zurückhaltung) der Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit gegenüber. Denn unbestritten haben nicht nur die Hinterbliebenen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf zu erfahren, was an jenem 30. April wirklich im Haus Schwandorfer Straße 11 abgelaufen ist. Statt von „Hetze gegen die Polizei“ und „Spekulationen“ zu sprechen sollte man endlich damit aufhören zu mauern und anfangen, die Menschen auf der Straße aufzuklären – falls notwendig auch einzugestehen, dass hier etwas ganz gewaltig aus dem Ruder gelaufen ist.

Derweil bleibt es nicht aus, dass immer neue Details „nach draußen“ dringen. So beispielsweise soll eine Kugel abseits des eigentlichen Geschehens auf ihrem mehr als zehn Meter weiten Weg von der Hauseingangstüre aus durch die (offene oder verschlossene) Korridortüre der Erdgeschosswohnung, weiter durch den dahinter liegenden Flur und ein angrenzendes Zimmer die Fensterscheibe zur (belebten) Schwandorfer Straße hin durchschlagen haben. Das Bundeskriminalamt soll in seinem ballistischen Gutachten dem Vernehmen nach dieses Geschoss als „nicht zuordenbar“ eingestuft haben.

Gesichert ist auch, dass sich außer Tennessee Eisenberg kein weiterer Bewohner mehr im Haus aufhielt, als die Beamten eintrafen. Zumindest ein Teil von ihnen soll sich im Laufe des Gefechts auf den Hof zurück gezogen haben. Warum nicht alle? Hätte man dann nicht abwarten können, bis Eisenberg durch diesen – einzigen – Ausgang herauskommt und ihn dann ohne Schusswaffengebrauch überwältigen können? Oder ihn mit chemischen Mitteln zur Aufgabe zwingen können? Fragen über Fragen, die auf eine Antwort warten.

Ganz offensichtlich hat hier die Politik und auch die Justiz jedes Augenmaß dafür verloren, was die Regensburger Bevölkerung wirklich bewegt. Da wird beklagt, dass die Polizeibeamten querbeet Aggressionen und Anpöbeleien ausgesetzt sind und Vorverurteilungen stattfinden – doch sind dies nicht alles Zeichen von Verunsicherung und Angst? Angst davor „Was passiert mit mir, wenn …“ Um diese massiven, inneren Vorbehalte abbauen zu können, braucht es Verständnis, doch dieses wiederum setzt Verstehen voraus. Schließlich geht es hier um ein gewaltsam ausgelöschtes Menschenleben auf der einen und um die berufliche Zukunft von zwei Polizeibeamten auf der anderen Seite.

anzeige1

Weitere Artikel zum Thema

Unterstützen Sie uns jetzt!

Ihnen hat dieser Artikel gefallen? Sie möchten auch weiterhin Regensburg-Digital lesen? Dann unterstützen Sie uns, indem Sie für dieses Angebot bezahlen. Einfach und bequem per Flattr oder PayPal. Danke!

217 Kommentare

  1. @Gast2

    Das weisst Du und der normale User der sich dafür interessiert und alles aufmerksam liest. Hier wirst Du für Deinen Kommentar aber leider sehr viele Minuse (wenn nicht sogar Beleidigungen) ernten. Ich geb Dir aber Recht (bin die Beleidigungen und Minuse schon gewohnt).

  2. ***„Der Zombie, wie ihn eine Polizistin nannte, sei weiter auf sie zugeschritten . . .“***

    Davon war doch schon mehrfach die Rede, daß der Getötete sich nicht situationsbewußt verhielt (“erschießt mich doch”), der aufforderung zum Weglegen der Waffe nicht Folge leistete und auch von seinen Angriffen auf die von seinem Wohnpartner zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten nicht abließ.

  3. EISENBERG – SIE NANNTE IHN “ZOMBIE”

    „Der Zombie, wie ihn eine Polizistin nannte, sei weiter auf sie zugeschritten . . .“
    ((Frankfurter Allgemeine – FAZ.NET 25.07.2009 Tod eines Studenten)

    Also eine Frau war bei der Zombiejagd auch dabei. Ja, ja: im Film müssen’s auf die Untoten schon oft schießen, bis die umfallen. Da nützt auch kein Pfefferspray oder Schlagstock. Das ist schon richtig. Jetzt kommt ja auch bald der Film: „Zombieland – Aufrüsten für den Kampf gegen die Untoten.“ Da soll auch ein Eisenberg mitspielen. Da heißt es im Kommentar: „Harrelson spielt einen Zombie-Jäger namens Albuquerque, Eisenberg soll einen Angsthasen names Flagstaff mimen . . .“ Dann ist ja der Fall geklärt. Wenn die Polizei von einem Zombie redet, war das eindeutig Notwehr. Man muß sich die Filme nur anschauen.

    Wenn der Eisenberg aber doch kein Zombie war? – Dann ist das schon makaber: da schaut die Polizistin zu, wie sie den armen Kerl abknallen und sagt: das war ein ZOMBIE. Knallen ihn ab und dann wird er noch verhöhnt . . . nette Leut’ . .

  4. @veits – Buchempfehlung

    Vielen Dank. Leider werde ich zum Lesen in den naechsten Monaten keine Zeit haben, weil mich ein ganz anderer Missbrauch in die Pflicht nimmt. der Missbrauch von Musikinstrumenten seitens einiger Musiker. Im Vergleich zum Tod unseres Kollegen Eisenberg freilich ein sehr kultivierter Missbrauch.

  5. @torschtl
    Ich glaube, daß hier doch auch einige schreiben, die mit Gewalt in ihrem Beruf umgehen müssen; Volltrunkenheit/auf Trip kombiniert mit ‘Aggresivität; in diesen Situationen haben die Aggressoren eine körperliche Stärke, deren sie sich im Normalzustand gar nicht bewußt sind. Wenn man sich gegen solche Menschen allein oder höchstens zu zweit ohne Waffen wehren muß, erscheint die Situation mit Tennessee so unverständlich; da ist es sogar egal, ob er vielleicht wirklich in diesem Moment aggressiv gewesen ist (Was ja laut Medien bereits widerlegt ist); es waren 8 : 1 ! Tut mir leid; Unverständnis.
    Wie war das damals mit der Busentführung? Sogar Reporter konnten mit dem Aggressor Interviews machen; auch da lief einiges schief. Was hat man daraus gelernt? Wahrscheinlich nichts. So wird es auch hier sein. Aber die Verantwortlichen sollen die Konsequenzen tragen.

  6. Es ist schlimm, hier die Kommentare zu lesen, in denen man sich mittlerweile gegensietig zerfleischt; es gäbe eine einfache Lösung: der StA kennt die Wahrheit; zeigt uns die Akten! Warum warten, wenn der Gutachter keine anderen Ergebnisse erhalten kann, wie das unabhängige LKA/BKA. Die Verhandlung wird auf jeden Fall mehr Wahrheit an den tag bringen; und auch die Polizisten müßen dann aussagen. Ich finde es schrecklich, sie hier die Angehörigen von staatlicher Seite fertig gemacht werden. Polizisten verstecken sich bei ihren Einsätzen meist hinter Paragraphen und sie erwarten von uns Bürgern zu dem zu stehen was wir “anstellen”; selbst aber verstecken sie sich hinter ihrem Beruf. Ein normaler Bürger würde jetzt bereits in U-Haft sitzen und auf das Ende der Ermittlungen warten; egal daß er einen Job, Familie , Wohnung und Zukunft hatte. Diese Polizisten haben sich nicht nur falsch verhalten, sie werden jetzt auch falsch gehätschelt.

  7. @ Eichenstein

    Falls Sie in Ihren Probepausen etwas Zeit finden, dann werfen Sie – anknüpfend an Ihr franz. Zitat – einen Blick in:

    “Macht und Missbrauch”
    von Wilhelm Schlötterer
    Fackelträger Verlag, 2009
    insb. die Seiten 287-335
    (Strafverfolger und Ermittler)

    Ansonsten wünsche ich Ihnen, dass Sie in Aix auf der richtigen Straßenseite der
    “Hauptstraße” das südliche Leben genießen können.

  8. @veit ” . . . vorsichtiger formulieren”

    Aber, aber – da reden Politiker von „Hinrichtung“ andere von „staatlichem Mord“ und ein Dirigent der zuletzt nur die Möglichkeiten deutschen Rechts ins Auge faßt soll im „eigenen Interesse“ vorsichtiger formulieren. Das klingt wirklich lustig. Ist es in Deutschland jetzt schon strafbar, wenn man nach deutschem Recht Schlüsse zieht? – Lebt man denn schon gefährlich, wenn man sich auf deutsches Recht beruft? – Also gut: Jemand fährt an einer Kreuzung einen Fußgänger tot. Die Medien berichten darüber. Die Frage stellt sich, stand die Ampel auf Grün oder Rot. Man spekuliert und diskutiert in allen möglichen Foren. Die einen sagen, klar, das war Mord. Die anderen, Nein, es war Grün. Und nun kommt der Dirigent und sagt, wenn er über Rot gefahren ist, hat sich der Fahrer strafbar gemacht.
    Und jetzt kommen Sie und sagen: der Dirigent sollte sich vorsichtiger ausdrücken und sich nicht darauf festlegen, daß der Fahrer eine strafbare Handlung begeht, wenn er über Rot fährt.
    Das ist bester Karl Valentin! – Daraus könnte ein lustiger Einakter werden und es ergäbe zuletzt einen ungeheuerlichen Sinn, wenn es am Ende des Stückes hieße: „Sie haben sich strafbar gemacht. Sie haben in diesem Fall das deutsche Gesetzbuch zitiert und sich auf dieses berufen“ – „Ja aber“, sagt Valentin, „der andere beruft sich auf viel Schlimmeres; staatlicher Mord, ruft der.“ – „Das darf er“, sagt der Richter, „das ist ja nur seine Meinung.“ –

    Bedauerlich, in Aix en Provence beginnen morgen die Proben, jetzt wo es anfängt hier lustig zu werden . . .

    „La justice est devenue la prostituée du puissant“, sagt man bei uns in Frankreich.

  9. alle, die hier was von “überzogen” oder ähnlichem schreiben:
    ihr habt anscheinend noch nie in einem beruf gearbeitet, wo euch aggressivität mitten ins gesicht schlägt… fahrt mal 1 nach auf dem rtw mit – von nem streifenwagen will ich gar nicht reden.

    im enfeffekt habt ihr hier alle so viel ahnung wie ich und das ist NICHTS.

  10. @WAldorf
    “Hier sind Polizisten-, Behörden und Staatsverachter zugange…
    Von waldorf am 08. Aug 2009, 06:48 Uhr ”

    “Wer glaubt seine Argumente würden stärker, wenn er Andermeinende persönlich angreift und herabsetzt, der irrt.”

    Es scheint Sie messen mit zweierlei Maß.
    Andermeinende herabzusetzen, z.B. als eine Staatsfeind zu bezeichnen, scheint für Sie selbst in Ordnung zu sein.

  11. +Wer so dumm-dreist ins Blaue redet, dem kann auch durch ein Wunder nicht mehr geholfen werden+

    Ich halte nichts von persönlichen Angriffen, bzw. Beleidigungen und werde mich daran nicht beteiligen.

    Zur Klarstellung. Ich habe darauf hingewiesen, daß es sich bei der “juristischen Darstellung des Dr. Müller” um eine Meinungsäußerung handelt.

    http://www.regensburg-digital.de/?p=3908
    *Warum zitieren Sie nicht die juristische Darstellung von Dr. Müller? –*
    Von Eichenstein am 09. Aug 2009, 13:05 Uhr

    **Das ist auch nur eine “Meinung”.**

    Weiterhin habe ich darauf hingewiesen, daß es eben nicht auf die “Meinungen” einzelner Bürger, (die sind unterschiedlich, wie nicht zuletzt dieser thread zeigt), der Angehörigen und deren rechtlichen Vertreter ankommt.

    * Entscheidend und verbindlich ist, was die dazu befugten Stellen feststellen.*

    Wer glaubt seine Argumente würden stärker, wenn er Andermeinende persönlich angreift und herabsetzt, der irrt.

  12. Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld

    Diesen Prüfungs-Aufbau einer Staftat lernt der Jurastudent ab dem 2. Semester.

    @ eichenstein

    Sie schreiben:
    “Die deutsche Justiz bezieht sich nicht auf dergleichen sondern allein auf den dargelegten Sachverhalt und auf deutsches Strafrecht. Ausschlaggebend sind hierfür die gesammelten Beweise, die zu Protokoll gegebene Aussagen der Beteiligten und die Indizien, welche in Verbindung mit deutschem Strafrecht eindeutig belegen, daß von Notwehr nicht mehr die Rede sein . . . Ist aber der Tatbestand der Notwehr nicht mehr gegeben liegt nach deutschem Recht eine strafbare Handlung der bei der Erschießung Eisenbergs beteiligten Beamten vor.”

    Ich meine dazu:

    1. Ihr Vertrauen in die deutsche Justiz scheint noch nicht erschüttert. Meine Erfahrung zeigt: Wachsames Skepsis, ja bisweilen Misstrauen erscheint angezeigt.

    2. Es ist nicht hilfreich, dass man sich hier auf dieser Website festlegt – das schreiben Sie selbst. Und womöglich ist es nicht ungefährlich.

    Denn: Sie vergessen § 33 StGB – also selbst wenn ein Fall der Notwehr – teilweise – nicht vorläge, mithin die einschlägigen Straftatbestände hinsichtlich
    “Tatbestand” und “Rechtswidrigkeit” der Tat vorlägen, wird nur in einer Strafverhandlung über die Frage der “Schuld” (u.a. unter Umständen Schuldausschließungsgründe gemäß § 33 StGB?) zu entscheiden sein.

    In Ihrem ureigenen Interesse sollte Sie daher vorsichtiger formulieren – dazu rät

  13. @waldorf – Das ist auch nur eine “Meinung”.

    Das deutsche Strafgesetzbuch nur die Meinung eines Anwalts.– Wer so dumm-dreist ins Blaue redet, dem kann auch durch ein Wunder nicht mehr geholfen werden.
    Ungeachtet dessen, will ich Ihnen aber noch etwas anderes erzählen. Ein Arzt sprach mir vor einiger Zeit von einem Patienten, welcher in angeblicher Notwehr einen Menschen erschossen hatte und dem ein Jahr nach der Tat der Tote jede Nacht im Traum erschien. Diese Träume trieben ihn zuerst in den Wahnsinn, dann in den Selbstmord. Dieser Mann war die letzten Jahre seines Lebens nervlich ein Wrack, dessen Leben nur noch aus Medikamenten und Alkohol bestand. Am Ende sah er den Toten sogar in Gestalt seines Arztes wieder . . .
    Tote reden nicht und doch lassen sie manchen nicht mehr in Ruhe. –
    Und auch bei Ihnen werde ich den Verdacht nicht los, daß Sie irgend etwas nicht zur Ruhe kommen läßt – Aber Sie können sich trösten – Gehen sie auf „YouTube“ und geben Sie „Tennessee Eisenberg“ ein, da hören Sie dieses vernichtete Leben singen und spielen und vielleicht träumen sie von ihm . . . manche Menschen gehen nach dem Tode noch seltsame Wege . . . Gute Nacht . . .

  14. @Eichenstein.

    Ich habe meine Meinung und ich gestehe anderen Menschen ihre Meinung zu.

    Ich unterstelle allerdings niemanden, er sei ein Mörder oder habe daran Lust, andere zu töten.

    Ihren Appell sollte Sie nicht an mich, sondern an die Vorverurteiler und Ehrabschneider richten.

  15. + Warum zitieren Sie nicht die juristische Darstellung von Dr. Müller? *

    Das ist auch nur eine “Meinung”. Entscheidend und verbindlich ist, was die dazu befugten Stellen feststellen. Wir ja in Kürze veröffentlicht werden. Ob das dann den Kritikern hier gefallen wird, ist eine andere Sache.

  16. @waldorf „darum geht’s . . .“

    Dies ist ein öffentliches Forum, wo jeder um seine Meinung gebeten wird. Jeder kann seine Gedanken öffentlich einbringen wie er persönlich zum Falle Eisenberg Stellung bezieht. Der eine sagt staatlicher Mord, der andere eine Schießübung der Polizei, der nächste Befangenheit des Staatsanwalts, der übernächste daß die Polizei richtig gehandelt habe. –
    Nun widerstreben Ihnen einige dieser Meinungen, welche die Polizei verurteilen. Sie empören sich darüber, weil Sie eine andere Meinung haben. Das ist, nochmals gesagt, Ihr gutes Recht. Hier muß keiner die Meinung des anderen übernehmen. Die einen vertreten den Stanpunkt der Hinrichtung, die anderen das Gegenteil derselben. Der eine sagt, das war eine dienstliche Schießübung, weil sooft nur in der Polizeiausbildung geschossen wird und ein andere pocht auf das Recht der Beamten.

    Zuletzt sind diese Meinungen aber – und das werden Sie nicht bestreiten können – die privaten Ansichten vieler Einzelner die folglich für die juristische Sachlage vollkommen unerheblich sind. Die deutsche Justiz bezieht sich nicht auf dergleichen sondern allein auf den dargelegten Sachverhalt und auf deutsches Strafrecht. Ausschlaggebend sind hierfür die gesammelten Beweise, die zu Protokoll gegebene Aussagen der Beteiligten und die Indizien, welche in Verbindung mit deutschem Strafrecht eindeutig belegen, daß von Notwehr nicht mehr die Rede sein . . . Ist aber der Tatbestand der Notwehr nicht mehr gegeben liegt nach deutschem Recht eine strafbare Handlung der bei der Erschießung Eisenbergs beteiligten Beamten vor. Und zwar im mehrfachen Sinne . . . Und nur darum geht es.

  17. darum gings:

    *****Ich denke, dass hier ja gar keiner in Frage stellt, dass diese Polizisten Tennessee nicht aus “Spaß”, wie du es so schön nennst, erschossen haben…**

    Aber sicher wird genau dies von ein paar Leuten vertreten- Lies den/die threads nach.***

  18. Und noch ein wichtiges Detail im Fall Eisenberg darf nicht übersehen werden: Warum griff der Polizist, welcher angeblich von Eisenberg „in die Enge getrieben“ wurde, nicht selbst zur Waffe? – Weil er, seiner Aussage zur Folge, von Eisenberg nicht angegriffen wurde. – Trotzdem wurde geschossen. Ein weiteres starkes Indiz, daß Notwehr hier nicht gegeben war,

  19. @waldorf Recherchen

    Da haben Sie brav recherchiert. Das muß honoriert werden. Inzwischen sind wir aber beginnend bei der Spekulation mehr und mehr zu juristischen Tatsachen fortgeschritten zu diesen Sie leider noch keine Stellung bezogen haben. Natürlich können Sie jede Meinung kritisieren die Ihnen mißfällt, Das ist ihr gutes Recht. Mittlerweile haben wir aber eine definitive juristische Darstellung die nichts mehr mit einer Meinung zu tun hat, daß nämlich nach den Aussagen der Beamten und dem deutschen Strafrecht es sich im Falle Eisenberg nicht mehr um Notwehr handelt. Sie haben unsere Meinungen brav zitiert. Warum zitieren Sie nicht die juristische Darstellung von Dr. Müller? – DEUTSCHES RECHT ist letzten Endes entscheidend, nicht was an Meinungen hier zutage gebracht wird. Also: zitieren sie uns die juristische Darstellung von Dr. Müller. Es wird Ihnen sicher keine Umstände bereiten sie zu finden, Sie haben Ihr Talent zu recherchieren bewiesen. Und dann versuchen Sie einmal vom juristischen Standpunkt zu antworten. Meinungen sind Glaubensartikel und da läßt sich’s ewig streiten, juristische Tatsachen jedoch im Sinne von Dr. Müller: das sind Fakten und Fakten werden am Ende entscheiden, gleichgültig was die Republik für eine Meinung dazu hat. In diesem Sinne warten wir gerne auf Ihre Aussage über die juristische Darstellung von Dr. Müller . . .

    Natürlich muessen sie dazu nichts sagen, Sie können von Ihrem Schweigerecht gebrauch machen. Nur wird sich an den Fakten damit nichts aendern . . ..

  20. http://www.regensburg-digital.de/?p=2943
    Das war staatlicher Mord
    1. Von seppl am 12. Mai 2009, 16:24 Uhr

    1. dass jetzt in der Stadt mit Flugblättern – vielleicht beflügelt durch die polizeifeindlichen Kommentare in diesem Forum –unter dem Motto “Hinrichtung durch die Polizei” anonym zu einer Demo aufgerufen wird.
    Von Baumann am 13. Mai 2009, 09:45 Uhr

    http://www.regensburg-digital.de/?p=2802
    Ich würde auch den meisten Polizisten unterstellen, dass sie gerne mal zuschlagen oder der Situation nicht gerechtfertigt handeln. Das die Polizei gerne mal prügelt, davon kann ich aus Erfahrung sprechen
    1. Von bernd am 04. Mai 2009, 13:40 Uhr

    http://www.regensburg-digital.de/?p=3018
    Es wurden im Falle der Hinrichtung Eisenbergs bisher viele Fragen gestellt
    das hat uns richtig Spass gemacht endlich einmal nicht bloss auf tote Scheiben schiessen. Einen Menschen mit vornehmer Gesinnug abknallen – auch das muss einmal geuebt werden

    1. Von Eichenstein am 30. Jul 2009, 03:06 Uhr

    http://www.regensburg-digital.de/?p=3235
    Polizisten ermorden einen jungen Mann, und die Presse schweigt,
    1. Von triamos50 am 23. Jul 2009, 00:17 Uhr

    http://www.regensburg-digital.de/?p=3713

    1. @Karry Ein schönes Märchen erzählen Sie da von den armen ach so armen Polizisten.Die haben 7 mal in den Rücken geschossen,nur ein toter Zeuge ist ein guter Zeuge. Diese Sch… gehören in den Knast – lebenslang
    Von peter Petry am 25. Jul 2009, 15:40 Uhr

  21. @ Hans

    Ob man Waldorf ins Gehirn geschissen hat wird wohl nie festgestellt werden und das wird die Aufklärung sicher auch nicht beeinflussen.
    Natürlich erzählt er Unsinn um von den Fakten abzulenken, vielleicht hat er auch nicht anderes zu tun. Aber bitte sachlich bleiben.

    Ja. Tut mir leid. Ich fand die Aussage nur so diffamierend und dumm-populistisch- simpel.

    Meine Antwort war einfach nur emotional (aber bedauerlicher Weise vielfach mehr als verkürzt)

  22. Ob man Waldorf ins Gehirn geschissen hat wird wohl nie festgestellt werden und das wird die Aufklärung sicher auch nicht beeinflussen.
    Natürlich erzählt er Unsinn um von den Fakten abzulenken, vielleicht hat er auch nicht anderes zu tun. Aber bitte sachlich bleiben.

  23. Von waldorf : Aber sicher wird genau dies von ein paar Leuten vertreten- Lies den/die threads nach.

    Ich bemühe mich ja immer, aber bei dem Beitrag von Ihnen mag ich noch nicht mal fragen, wo?
    Da fällt mir einfach nur die Frage ein:
    Hat dir jemand ins Gehirn geschissen?!?

    Period.

  24. @waldorf

    Wenn der erste Schuß bereits beim Betreten des Hauses abgegeben wurde,löst sich Ihre dargelegte Vorgeschichte fast vollständig in Luft auf. Was übrig bleibt ist der obskure
    Notruf des Mitbewohners.
    Die Gefährdung Unbeteiligter durch den Schuß in die EG-Wohnung nehmen Sie zudem offenbar bedenkenlos hin bzw. geben dafür Herrn Eisenberg die Schuld.Das halte ich für etwas fragwürdig.

    Die Ungereimtheiten gäbe es nicht, wenn die Beteiligten wahrheitsgemäß und nachvollziehbar die Ereignisse geschildert hätten.

  25. Dankenswerter Weise hat @ Eichenstein auf die Notwehrregelung hingewiesen. Sie verlangt immer einen “gegenwärtign, rechtswidrigen(!) Angriff”.

    Von Bedeutung wird auch § 33 StGB sein:

    1.
    Liegt bei den Beamten ein Notwehrexzess vor (gegen den sich der Student wehren durfte, da ein solcher Exzess selbst ein rechtwidriger Angriff ist?

    2.
    Sind die Beamten entschuldigt, weil sie aus “Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschritten” und damit mangels “Schuld” nicht bestraft werden können?

    Voreilige Statements des Leitenden Oberstaatsanwalts und des Innenministers und auch einiger Diskutanten können daher nicht weiterhelfen.

    Der gesamte Geschehensablauf ist zu rekonstruieren und abzuklären – in einer Strafverhandlung:

    1.
    Lag Notwehr auf Seiten der Beamten vor – bis zu welchem Schuss?
    2.
    Überschritten sie die Grenzen der Notwehr
    = Notwehrexzess?
    3.
    Handelte der Student selbst in Notwehr, da er sich gegen Exzesshandlungen der Beamten wehren durfte?
    4.
    Sind die Beamten nicht zu bestrafen, da sie zwar – teilweise? – rechtswidrig handelten/schossen, aber sie keine Schuld trifft, da sie gemäß § 33 StGB Schuldausschließungsgründe vortragen können?

  26. Erst kamen die Aktivitäten des Eisenberg (Bedrohen des Mitbwohners, Nichtbefolgen der Aufforderung zum Weglegen der Waffe, Angriff auf die Polizeibeamten, Nichablassen von seinen Angriffen). Ohne das Fehlverhalten des Getöteten wäre zu den angesprochenen “Ungereimtheiten” gekommen.

  27. @ waldorf
    „Ich bin mir ebenso sicher, wenn er seinen Mitbewohner . . .“

    Die Vorgeschichte, wie wir sie von den unabhängigen Medien kennen, muß nicht zwingend zu einem Tötungs-Delikt durch die Polizei führen. Folglich ist sie für die Kernfrage des Falles Eisenberg – Notwehr oder Totschlag – vollkommen unerheblich. Hier kommt es weniger darauf an welche Umstände den Einsatz auslösten, sondern wie bei diesem Einsatz gehandelt wurde. Hier geht es allein um den Tatbestand, ob nach deutschem Strafrecht Notwehr gegeben war. – Juristisch hat Herr Dr. Müller dazu bereits Stellung bezogen. (Siehe unten: Auszug aus dem Strafgesetzbuch) Wie letzten Endes entschieden wird, das wird die Justiz aufzeigen.

  28. *Ich bin zu 1000% sicher, dass Eisenberg heute noch am Leben waere, wenn mehrere Reporter unmittelbar vor Ort gewesen waeren.*

    Ich bin mir ebenso sicher, wenn er seinen Mitbewohner nicht mit dem Tode bedroht hätte, so daß der die Polizei um Hilfe gerufen hätte, oder wenn er der Aufforderung zur Niederlegung der Waffe Folge geleistet und wenigstens von seinem Angriff auf die Polizeibeamten abgelassen hätte, dann wäre auch nicht zu diesem tragischen Ende gekommen.

    Man wird der Angelegenheit nicht gerecht, wenn man die Vorgeschichte ausblendet.

  29. Nachfolgende Aussage steht auf festem Boden des juristischen, deutschen Rechtsstaates.

    AUSZUG AUS DEM DEUTSCHEN STRAFGESETZBUCH

    Notwehr und Notstand

    § 32
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Fazit: Nach mehrfachen und eindeutigen Aussagen der Regensburger Polizei, hat ein „rechtswidriger Angriff“ von Seiten Eisenbergs zu keinem Augenblick stattgefunden. Aufgrund dieser Tatsache kann nach deutschem Strafrecht von Notwehr nicht mehr gesprochen werden, da die Voraussetzungen hierfür laut polizeilicher Aussage gar nicht gegeben waren.
    (Regensburg-digital: Zitat: „Mit keinem Wort ist davon die Rede, daß Eisenberg Stoßbewegungen in ihre Richtung gemacht oder gar zu einem Sprung angesetzt hätte.” Auch der bedrängte Polizeibeamte habe dies nicht behauptet.)

    Von juristischer Seite ist der Tatbestand des Todschlags hier gegeben.

    Algarve, Rechtsanwalt Dr. Müller a. D.

  30. @grace

    Dass es dazu kommt, steht im Artikel und auch in einem Bericht
    http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/kontrovers/kontrovers-video-polizeischuesse-regensburg-ID1248346798313.xml wird davon gesprochen.

    Ob das aber unangemessen ist? Darüber kann man diskutieren. Wer die Schuld daran trägt auch.

    Ich denke viel zu der Problematik trägt die Polizei etc. selbst bei.

  31. Wie koennen polizeiliche Ausschreitungen in Zukunft vermieden werden?

    Die Medien muessen ihre Forderung durchsetzen, dass der Notruf von jedem Reporter mitgehoert werden kann, dass heisst immer genuegend objektive Zeugen sofort und nicht erst nach Stunden das Geschehen dokumentieren.

    DIE MEDIEN ALS UNABHAENGIGES KONTROLLORGAN DER POLIZEI –

    Ich bin zu 1000% sicher, dass Eisenberg heute noch am Leben waere, wenn mehrere Reporter unmittelbar vor Ort gewesen waeren. Da wuerde man ueber das Schweine – Pardon! – Schweigegerecht der Polizisten gelacht haben – da wuerde man ordentlich auspacken und mit dem Erscheinen der neuen Zeitung waere der Fall auch schon geklaert.

  32. @ Waldorf

    Noch eine Frage an Sie.
    In welchem Alter hört bei Ihnen eigentlich der alles verstehende Jugendschutz für – durchs Herumballern und Töten – traumatisierte Polizisten auf?
    Ich hatte gelesen diese seien 35 und 47 Jahre alt.
    Was die mit jungen Soldaten in Afghanistan zu tun haben erschließt sich mir nicht.

    Sie hören sich eher an, wie Menschen, die am lautesten krakehlen, wenn es darum geht “normale” jugendliche Täter ohne Jugendstrafrecht (bis 20 Jahre) und mit aller Härte des zuschlagenden Gesetzes zu bestrafen.

    Bei Polizisten dehnen Sie dass dann aber lamentierend auf bis zu 47 aus.

  33. @ Von Waldorf am 06. Aug 2009, 13:47 Uhr:

    “werden auch viele andere Polizeibeamten, der auch hier stattfindenden Hetze und den Verunglimpfungen und unbewiesenen oder besser unbeweisbaren Vorwürfen sei Dank, im Dienst und privat angepöbelt.”

    Nennen Sie bitte konkrete Beispiele.

  34. @ hallohallo – ich hoffe Sie trotz iher Grammatik . . .

    Man muss Waldorf verstehen: er hat sich sosehr in die Rolle der Polizisten hineingewuehlt, dass er vielleicht schon ein Trauma bekommen hat. Hoffentlich wird er kein Fall fuer Dr. Camin . . .

  35. @BB

    das meinte ich, halte es aber auch für anders gemeint

  36. und es stinkt gewaltig !!

  37. @Waldorf

    “Außerdem werden auch viele andere Polizeibeamten, der auch hier stattfindenden Hetze und den Verunglimpfungen und unbewiesenen oder besser unbeweisbaren Vorwürfen sei Dank, im Dienst und privat angepöbelt.”

    Wer seinen Stall nicht sauber hält, muss sich nicht wundern, wenn die anderen die Nase rümpfen, weil´s stinkt.

    ps ich hoffe Sie (trotz Ihrer Grammatik, insbes. Interpunktion) inhaltlich richtig verstanden zu haben.

  38. Man darf auch nicht vergessen, was der Ausspruch: “Ich hole jetzt die Polizei”, fuer ein ungeheures Gewicht bekommen hat. Damit koennte man sogar jemanden erpressen.

  39. @WAldorf

    “… oder besser unbeweisbaren Vorwürfen sei Dank…”

    Die Vorwürfe sind also nicht falsch, sondern nur nicht zu beweisen. Interessant.
    War wohl ein Freudscher Verschreiber.

  40. @ Dr. Camin – sozialpedagogischer Dienst in Regensburg

    Zwei Dinge duerften gewiss sein. Erstens: waeren Sie dabei gewesen, waere mit Sicherheit nicht ein Schuss gefallen – Zweitens: Eisenberg war KEIN psychisch Kranker. Er war ein ueberaus vernunftbegabter Mensch. Hier wurde ein anstaendiger, unbescholtener Staatsbuerger erschossen. Und jetzt ueberlegen Sie – Nicht fuer Eisenberg haette man Sie rufen muessen, sondern – fuer die Polizisten . . . Und dann haetten sie wiederum die Polizei rufen muessen, weil sie mit acht Polizisten nicht fertig geworden waeren . . . Was folgt:

    WIR BRAUCHEN EINE POLIZEI ZUM SCHUTZ VOR DER POLIZEI . . .

  41. @waldorf

    mit einem soldaten, der die waffe gebrauchen muss, kann ich ehrlich gesagt nur wenig mitgefühl empfinden. das ist die logische konsequenz aus dieser berufswahl. wir leben nicht mehr in den 70ern, wo die bundeswehr zur landesverteidigung da war. wir befinden uns im krieg. traumatisierte beamte haben durchaus mein mitgefühl, aber dieses mitgefühl ist kein vorwand, um offensichtliche ungereimtheiten bei diesem einsatz permanent zu relativieren. das tun sie.

  42. +Um die berufliche Zukunft der zwei (und der anderen beteiligten) Polizisten muss man sich keine Gedanken machen.*

    Zum “beruflichen”. Beamten, die ihre Pflichten wahrgenommen haben, die sich keine Pflichtverletzung zu schulden haben kommen lassen, brauchen sich in der Tat insoweit keine Sorgen um die berufliche Zukunft zu machen.

    Eher um die gesundheitliche. Unter vorurteilsfreien Menschen wird insoweit Einvernehmen bestehen, daß es keine geringe Belastung, gerade für junge Menschen, ist von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Man kennst es von jungen Soldaten die traumatisiert aus einem Auslandseinsatz (z.B. Kosovo, Afghanisan) zurückgekommen sind.

    Außerdem werden auch viele andere Polizeibeamten, der auch hier stattfindenden Hetze und den Verunglimpfungen und unbewiesenen oder besser unbeweisbaren Vorwürfen sei Dank, im Dienst und privat angepöbelt.

  43. @waldorf

    wenn’s nach ihnen geht, ist ein polizist offenbar auch bei dem kleinsten grund berechtigt, zu schießen, oder was? außer eisenberg war niemand im haus. er war allein in seiner wohnung. keine akute gefahr. was spricht also gegen die einschaltung eines psychologen oder gegen beratung? sie nehmen die polizei um jeden preis in schutz und lassen keine anderen argumente zu.

  44. +++und richtet (Appell an die Politik) in Regensburg einen SozialPsychiatrischen Dienst ein, der die Polizei bei solchen Einsätzen zukünftig berät.
    +richtet (Appell an die Politik) in Regensburg einen SozialPsychiatrischen Dienst ein, der die Polizei bei solchen Einsätzen zukünftig berät.+

    Das heißt,die Polizei soll erst dann gegen bewaffnete Leute, die Morddrohungen gegen Mitbürger ausgestoßen haben vorgehen, wenn der Sozialpsychiatrische Dienst zwecks Beratung hinzugegen worden ist?

    ++Dr. med. Harry Camin, unabhängiger und freier ärztlich – psychiatrischer Gutachter mit Praxis in Regensburg und tätig außerhalb von Regensburg.**

    Achos, WErbung für den eigenen Berufsstand…..

  45. Zu den Todesschüssen in der Schwandorfer Straße in Regensburg.

    Der Tod von Tennesse E. war vermeidbar. Als ärztlicher Gutachter übernahm ich in Regensburg in den Jahren 1995 bis 2002 inoffiziell Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Ich wurde durch das Vormundschaftsgericht zu ‘gefährlichen’ psychisch Kranken geschickt.

    Beispiel: Eine Junge Frau, die sich in deren Wahn für die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof hielt, griff mich mit Autolackspray (Versuch in meine Augen zu sprühen) und einer langen spitzen Schere (gegen meine Brust) an. Es gelang mir, sie zu entwaffnen und sie davon abzuhalten aus dem 4. Stock des Wohnhochhauses zu springen. Die dann gerufene Polizei hatte anschließend leichtes Spiel sie in das psychiatrische Krankenhaus zu bringen. Wegen einer zerbrochenen Vase klagten mich die Eltern der psychisch Kranken dann an. Aber wenigstens blieb deren Tochter am Leben und sprang nicht in den Tod.

    Bei einigen dieser Einsätze – leider wollte mich die Polizei nie vorbeugend begleiten, musste erst gerufen werden, wenn ich dem psychisch Kranken nicht alleine Herr wurde – ging es für mich ohne Prellungen und Hautabschürfungen nicht ab. Es kam dann verlässlich einen Tag später der Anruf des Richters wie es meinen Blessuren ginge. Meine Antwort: ‘Gut, der psychisch Kranke ist schon in Behandlung.’ Oftmals gelang es auch im Gespräch den psychisch Kranken zu überzeugen mit dem Sanitätswagen in meiner Begleitung in das Nervenkrankenhaus zu fahren.

    Vor ein paar Wochen wollte mich einer meiner psychisch Kranken Klienten aus Ostthüringen tot schlagen; ich bin so schnell wie noch nie in meinem Leben die Straße entlang gelaufen. Er powerte sich bei der Jagd nach mir derart körperlich aus, dass er erschöpft auf der Straße liegen blieb und von der Polizei – natürlich – ohne Schusswaffengebrauch in die psychiatrische Klinik begleitet werden konnte. Er überlebte und berichtet seitdem gerne von unserem Wettrennen.(Ich besuchte seine Frau öfter, die ebenfalls psychisch krank ist.)

    Wenn aus dem Tod von Tennessee nicht der Schluss gezogen wird, dass wir in Regensburg einen SPDI brauchen, der die Polizei bei Einsätzen mit (eben auch aggressiven) Menschen in psychischer Not berät, werden wir mit diesen Tragödien zu Leben lernen müssen. Einen solchen SPDI gab es zu den Zeiten meiner Tätigkeit in Regensburg auch nicht, aber zumindest konnte ich im Rahmen des Betreuungsrechtes unter dann erforderlicher Anwendung des Bayerische Unterbringungsgesetzes eingreifen. Tote gab es bei meinen ca. 30 Einsätzen nicht, einmal war es knapp. Die eine Frau (siehe oben) war nur mit größter Mühe vom Sprung abzuhalten . Dabei ging eben auch eine Vase zu Bruch. Eine Waffe hatte ich nie dabei. Nach einem schweren Übergriff auf mich nahm ich eine zeitlang (2 Jahre) so ein komisches Abwehrspray mit. Damals stach einer meiner Klienten 20 Mal auf seinen Vater ein. Da hatte ich dann doch Angst vor den Klienten, die ich vor dem Erstkontakt nur nach Aktenlage kannte.

    Fazit: (An die Staatsanwaltschaft gerichtet): Klärt den Fall der Tötung durch die Polizisten schonungslos auf und richtet (Appell an die Politik) in Regensburg einen SozialPsychiatrischen Dienst ein, der die Polizei bei solchen Einsätzen zukünftig berät.

    Wenn nicht werden sich solche Tragödien in Regensburg öfter wiederholen als es sein müsste.
    Dr. med. Harry Camin, unabhängiger und freier ärztlich – psychiatrischer Gutachter mit Praxis in Regensburg und tätig außerhalb von Regensburg.

  46. Also der (west)deutsche Michel wird sich bestimmt nicht in Massen auf die Straßen begeben um einen Politiker aus dem Amt zu jagen. Der normale deutsche Michel geht wählen, zahlt seine Steuern (als Selbständiger evtl. auch Zwangsabgaben an die IHK) und für den Rest hat er doch bitte die Schnauze zu halten und den Dreck zu fressen/lesen den man ihm vorsetzt. Und wenn dann einer nicht sofort so spurt wie das befohlen wird, weil er noch nicht abgestumpft und gleichgerichtet ist, dann kann halt schnell Schluss sein.

  47. Das Menschenleben von Tennessee Eisenberg ist ausgelöscht.
    Um die berufliche Zukunft der zwei (und der anderen beteiligten) Polizisten muss man sich keine Gedanken machen.
    Noch weniger um den DPolG “öffentliche Hetze” Bezeichner:

    Benker, Hermann
    BPR beim PP Oberfranken
    09 21 / 506 – 19 90
    09 21 / 1 50 43 03

    bzw.:
    Hermann Benker
    1. Stellv. Bundesvorsitzender

    Landesvorsitzender der DPolG Bayern

    Landesgeschäftsstelle:
    Erzgießereistraße 20 b
    80335 München
    Tel.: (089) 52 60 04
    info(at)dpolg-bayern.de

    weil von Angehörigen, Anwälten und Öffentlichkeit um Aufklärung gebeten wird.

    Meine Meinung.

  48. @ Manfred Veits

    GG II. Der Bund und die Länder

    Artikel 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    GG 20 (4) wird zunehmend wichtig.

    Meine Meinung.

  49. Der Herr Innenminister kann ja auch nicht dazu. Der Informant, so muss man annehmen, war der Ruckdäschel. Die in München verlassen sich da immer auf die kleinen Geister, die sie auf die Posten in der Provinz plazierten. Auf den hat er sich verlassen. Und damit muss der Ruckdäschel weg, der nicht mehr zu halten ist. Aber bitte stante pede!

  50. Unerhört! Treten Sie zurück, Herr Innenminister!

    “Du hättest besser geschwiegen!” Man ist gewillt, diesen bekannten Imperativ dem die Grenzen des eigenverantwortlichen Handelns überschreitenden Innenminister entgegenzuschleudern.

    Was tut er? Er übt einen unsäglichen Druck aus auf Polizei und die Mitglieder der Justiz und disqualifiziert sich damit selbst. Er gibt diesen Vertretern des Staates, also insbesondere des Regensburger – und bundesweiten – Souveräns unverblümt und öffentlich zu verstehen, wie er sich – im Vorgriff der noch abzuschließenden Ermittlungen und des Inbegriffs des Ergebnisses einer durchzuführenden Strafverhandlung – das Ergebnis der Ermittlungen vorstellt: KEINE Rechtswidrigkeit der Tat!

    “Was passiert mit mir, wenn … ?”
    Diese Frage, so darf unterstellt werden, mag auch jedem Ermittler und Justizangehörigen durch den Kopf gehen, wenn sie sich dazu entschließen, nach einer schritt- und stufenweisen Sachverhaltsermittlung die Gesetze ohne Ansehung der Personen nach bestem Wissen und Gewissen anzuwenden; wenn sich ihre – noch zu treffenden – abschließenden Feststellungen von dem gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßende Vorgehen des Ministers unterscheiden sollten?

    Der nachfolgend verlinkten Beitrag der NEUEN RICHTERVEREINIGUNG (NRV) beweist, dass der Druck auf Justizangestellte kein Einzelfall ist. Dort heißt es u.a.: “„Was kann mir passieren, wenn ich das Recht nach meinem Gewissen sorgfältig und korrekt anwende, dabei aber …” (Ziffer 2).

    Mit dem Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung haben wir “… einen schleichenden Abbau des Rechtsstaats …” zu konstatieren.

    Der von dem bayerischen Innenminister Hermann ausgehende “Erledigungsdruck” ist ein Fanal und der letzte Beleg dafür, dass der weiteren Forderung der NRV und anderer, eine von Weisungen der Exekutive unabhängige(!) Staatsanwaltschaft zu installieren, uneingeschränkt zuzustimmen ist.

    Es liegt an der Bürgerschaft und ihren verantwortungsbewussten Politikern, eine solche Modernisierung des Staates und den Rücktritt des Innenministers zu fordern, was ich hiermit als Organ der Rechtspflege tue.

    Rechtsanwalt Veits, Regensburg

    P.S.
    Bericht der NRV über die Situation der Menschenrechte in Deutschland
    http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=321&lv_id=88&fg_id

    (insbesondere Ziffer 2)

Bitte kommentieren Sie

Wie Sie uns
unterstützen
können:


Danke!