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Tag 10 im zweiten Wolbergs-Prozess

Baulöwe in der Regensburger „Spenden-Hölle“

Beugehaft? Abgenötigter Strafbefehl? Der wegen Bestechung verurteilte Baulöwe Thomas Dietlmeier weist am Mittwoch solche Aussagen zurück und spricht sogar von einer fairen Behandlung durch die Staatsanwaltschaft. In einer von Reue und Unrechtsbewusstsein geprägten Aussage be- und entlastet er Joachim Wolbergs.

Kein Groll: Am Ende von Dietlmeiers Aussage schüttelt Joachim Wolbergs dem einstigen Gönner die Hand. Foto: mo

„Mir kommen gleich die Tränen.“ Strafverteidiger Michael Haizmann wird zynisch. Es ist kurz vor 18 Uhr, als der Rechtsanwalt des Unternehmers Ferdinand Schmack den heute geladenen Zeugen befragt, oder besser: dessen Aussagen kommentiert. „Belasten, belasten, belasten“, sagt Haizmann mehrfach, während er Thomas Dietlmeier Passagen aus dessen Vernehmungsprotokoll beim Ermittlungsrichter vorhält. Kurz vor seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im November 2017 hatte der Bauträger (Immobilien Zentrum Regensburg) dabei nicht nur Joachim Wolbergs, CSU-OB-Kandidat Christian Schlegl und den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger, sondern auch Haizmanns Mandanten belastet.

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“Da macht man reinen Tisch.”

Es habe nie den Versuch gegeben, ihn zu bestechen habe der damals noch amtierende Oberbürgermeister bei einem Weihnachtsbesuch 2016 zu ihm gesagt, heißt es in diesem Protokoll. Lediglich „der Schmack“ habe es mal probiert, aber das habe er, Wolbergs, abgelehnt. Welchen der beiden Schmacks, Martin oder Ferdinand, Wolbergs gemeint habe, das wisse er nicht, sagt Dietlmeier auf Nachfrage von Haizmann. Und als der Rechtsanwalt ihm mehr oder weniger unterstellt, dass er einfach alle möglichen Leute angeschwärzt habe, um irgendwie aus der Untersuchungshaft zu kommen, weist Dietlmeier das mit einem lauten „Nein“ zurück.

Niemand, weder die Staatsanwaltschaft noch die Kripo, habe ihn dazu aufgefordert, andere zu belasten, aber „wenn Sie eingesperrt sind, haben Sie natürlich mehr Druck, die Wahrheit zu sagen und dann macht man gleich reinen Tisch.“ Überhaupt sei die Person, die er am meisten belastet habe, er selbst, so der 54jährige. Und im Gegensatz zu Haizmann kämpft Dietlmeier am Mittwoch tatsächlich des öfteren mit den Tränen.

“Ich habe mich schuldig gemacht.“

Die Aussage des Unternehmers war mit Spannung erwartet worden. Er hat bereits einen Strafbefehl wegen Bestechung von Joachim Wolbergs und wegen zweier Fälle der Vorteilsgewährung akzeptiert, verbunden mit einer einjährigen Bewährungs- und rund 500.000 Euro Geldstrafe. Zuvor saß Dietlmeier zwei Wochen in Untersuchungshaft. Insbesondere die rechtliche Bewertung als Bestechung in diesem Strafbefehl teile man nicht, ließ er anschließend über seine Rechtsanwälte aus der Kanzlei Gauweiler wissen. Doch den zugrunde liegenden Sachverhalt räumt Dietlmeier bei seiner Vernehmung vor der fünften Strafkammer am Landgericht Regensburg nicht nur vollumfänglich ein, sondern bekundet zudem auch Reue und zeigt deutliches Unrechtsbewusstsein.

Aussagen, denen zufolge er in „Beugehaft“ genommen und ihm der Strafbefehl „abgenötigt“ worden sei – Joachim Wolbergs hatte in der Vergangenheit auf dieser Bewertung beharrt – verneint Dietlmeier sowohl auf Nachfragen von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting als auch Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier. Er habe sich schuldig gemacht, als er die Wahlkämpfe von Wolbergs, Schlegl und Rieger über die Bezahlung von Scheinrechungen unterstützt habe. Das habe er schon seit Jahren mit sich herumgetragen. Das habe ihn schon seit Jahren belastet. Und er bedauere, dass er diese Tatsache zu Beginn der Ermittlungen gegen sich „stark beschönigend dargestellt“ habe.

“Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sind ein schweres Delikt.“

Die rechtliche Problematik der Spenden – Wolbergs ließ Dietlmeier über Bekannte, Mitarbeiter, Familie und Tochtergesellschaften zwischen 2012 und 2016 insgesamt rund 160.000 Euro zukommen, nach ähnlichem Muster flossen auch Spenden an die CSU – sei ihm erst im Zuge der Ermittlungen bewusst geworden, so Dietlmeier. Er fühle sich in diesem Punkt auch „aus subjektiver Sicht“ nicht schuldig, „aber wenn ein Gericht das feststellt, dann ist das so“. Damit, dass er sich schuldig gemacht habe, könne er bis heute nicht leben.

Christine Ernstberger, die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft, die auch den Haftbefehl gegen ihn beantragt hatte, habe er erst vor kurzem auf der Straße getroffen, erzählt Dietlmeier unter Tränen. „Ich bin in ihre Richtung gegangen und habe mit ihr ganz normal gesprochen und mich für die faire Behandlung bedankt.“ Er habe auch zu der Staatsanwältin gesagt, dass er es verstehe, wenn man bei Korruptionsvorwürfen härter vorgehe. „Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme im geschäftlichen Umgang sind ein schweres Delikt.“ Das dürfe nicht vorkommen. Das mache das Geschäft unberechenbar. Natürlich habe es ihm nicht gefallen, dass Ernstberger ihn hinter Gitter gebracht habe, „für einen Grund, den ich bis heute nicht einsehe“. „Aber ich habe auch etwas falsch gemacht.“

“Komischer Nachgeschmack” bei Schmack

Dietlmeiers Eingeständnis ist der Schlusspunkt unter einen Verhandlungstag, der zunächst mit einer Überraschung begonnen hat. Das Verfahren gegen Martin Schmack wird gegen eine Geldauflage von 80.000 Euro vorläufig eingestellt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich im Vorfeld auf dieses Vorgehen verständigt. Das Gericht unter Vorsitz von Georg Kimmerl stimmte der Einstellung nach § 153a Strafprozessordnung zu.

Zwar sei der Tatverdacht der Vorteilsgewährung in Zusammenhang mit Spenden und der Genehmigung der Logistikhalle LAGO A3 gegen Martin Schmack „noch nicht entfallen“, so Kimmerl. Allerdings sei sein möglicher Tatbeitrag „nach vorläufiger Bewertung“ geringer einzustufen als noch zu Beginn des Verfahrens. Eine Geldauflage von 80.000 Euro sei geeignet, das öffentliche Interesse an einer weiteren Strafverfolgung entfallen zu lassen. Mit einem Nicken in Richtung seines Bruders Ferdinand, der noch bleiben muss, verlässt Martin Schmack um 9.40 Uhr den Gerichtssaal.

Für Peter Witting hat diese Entscheidung einen „komischen Nachgeschmack“. Für den Strafverteidiger wäre es „ein gutes Zeichen an die Öffentlichkeit“ gewesen, den Komplex LAGO A3 unter weiterer Beteiligung von Martin Schmack zu Ende zu bringen. Sein Mandant Wolbergs spricht in einer Verhandlungspause von einer Rechtsprechung „wie auf dem Basar“. Dann beginnt das Warten auf die Aussage von Thomas Dietlmeier.

Anfängliches Sträuben gegen öffentliche Aussage

Der Gründer des „Immobilien Zentrum Regensburg“ hat bereits seit Sitzungsbeginn in einem separaten Raum auf seine Vernehmung gewartet. Er scheut das Licht der Öffentlichkeit. Und nachdem der Unternehmer, flankiert von seinen beiden Rechtsbeiständen Peter Gauweiler und Christian Pelz, im Zeugenstand Platz genommen hat, äußert er sich zunächst nur zu seinen Personalien. Dann wird zum ersten Mal die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um darüber zu beraten, ob die Öffentlichkeit bei Dietlmeiers weiteren Einlassungen ausgeschlossen werden soll.

Thomas Dietlmeier mit seinem Zeugenbeistand Peter Gauweiler. Foto: Wiendl

Gauweiler und Pelz begründen einen entsprechenden Antrag mit den Persönlichkeitsrechten ihres Mandanten. Dietlmeier müsse mit einer Aussage vor Gericht an seiner eigenen Anprangerung mitwirken. Dabei habe er den Strafbefehl auch insbesondere deshalb akzeptiert, um eine weitere öffentliche Bloßstellung für sich und sein Unternehmen zu vermeiden. Und generell habe jeder Straftäter ein Recht auf Resozialisierung, ein Recht auf Vergessen. Die Kammer lehnt dies ebenso ab wie die, erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit beratene Berufung von Dietlmeiers Anwälten auf ein mögliches Auskunftsverweigerungsrecht.

“Kein Zusammenhang mit Spenden”

Erst am Nachmittag, gegen 13.40 Uhr, beginnt die Vernehmung des Unternehmers, der zunächst mit zittriger Stimme eine zusammenfassende Erklärung den Vorwürfen verliest, später Fragen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern beantwortet und – zunehmend selbstsicher – auf Nachhaken und Vorwürfe reagiert. Korrigieren muss er sich während der darauffolgenden vier Stunden kaum. Lediglich gelegentlich kommt es zu Missverständnissen.

Bei dem Areal „Auf der Platte“ bestätigt Dietlmeier zwei direkte Kontakte zu Wolbergs Ende 2015, einmal persönlich, einmal telefonisch. Er habe ihm dabei seine Argumente, die für eine Bebauung des Areals in einem Landschaftsschutzgebiet sprachen, vorgetragen. Wolbergs habe ihm jeweils zugesagt, sich darum zu kümmern, ohne dabei eine endgültige Entscheidung pro Bebauung zu versprechen. Tatsächlich hatte Wolbergs bei der Planungsreferentin um eine „wohlwollende Prüfung“ des Bauvorhabens gebeten. Er räumt selbst auch ein, dass er gewollt habe, dass dies (im Rahmen des rechtlich Zulässigen) ermöglicht werde.

Einen Zusammenhang zu seinen Spenden hätten dabei aber weder er noch Wolbergs hergestellt, sagt Dietlmeier. “Das war nie Thema.” Dass er sich unmittelbar vor dem besagten Telefonat bei seiner Buchhalterin zum Stand von Spendenüberweisungen erkundigt habe, begründet Dietlmeier damit, dass er nicht als jemand habe dastehen wollen, der seine Zusagen nicht einhalte.

Spenden, um den Zugang zu Wolbergs nicht zu verlieren

Er habe Wolbergs 2012 versprochen, ihn langfristig finanziell zu unterstützen. Mehrfach habe der Oberbürgermeister später dann bei ihm nachgefragt, ob diese Zusage noch gelte und ihm seinen Geldbedarf für noch nicht bezahlte Wahlkampfkosten oder den Weiterbetrieb seines Büros geschildert. „Er hat mich halt beim Wort genommen.“ Anlass der von Wolbergs initiierten Gespräche sei dabei zunächst immer in Sachthema gewesen, irgendwann sei es dann ums Geld gegangen. Stets ohne direkten Zusammenhang mit konkreten Projekten, wie Dietlmeier immer wieder betont.

Mehrfach hakt das Gericht dennoch zu den Gründen für die Nachfrage bei der Buchhalterin nach. Doch Dietlmeier bleibt stets bei derselben Version. Er habe ganz allgemein befürchtet, den Zugang zu Wolbergs zu verlieren – die Möglichkeit eines kurzfristigen Termins, die Möglichkeit, vor einer Entscheidung seine Argumente vorzutragen – wenn er sich nicht an seine Zusagen halte. Er habe sich verpflichtet gefühlt. „Sie wissen ja wie das ist. Wenn Sie bei jemandem mal unten durch sind, dann sind Sie unten durch.“ Und bei dem Telefonat zum Gebiet „Auf der Platte“ seien die Spenden dann gar kein Thema gewesen.

Wolbergs’ Jammern, Riegers Drohen

Dietlmeier räumt ein, kurz nach der gewonnenen Stichwahl ums OB-Amt im März 2014 die Rechnung einer von Wolbergs beauftragten Wahlkampfagentur über 30.000 Euro netto via Scheinrechnung übernommen zu haben. Der designierte Oberbürgermeister sei zu ihm gekommen und habe ihm wieder einmal „sein Leid geklagt“. Er habe erneut um Spenden gebeten und von der Rechnung besagter Agentur erzählt. Deren Inhaber sei ein Freund von ihm, die baldige Bezahlung sei wichtig und von existentieller Bedeutung für das Unternehmen. „Ich habe ihm gesagt, er soll den Inhaber zu mir schicken und dass ich mich darum kümmere.“ Wolbergs sei damit zwar klar gewesen, dass er das Problem löse, aber wie genau, das habe er mit ihm nicht besprochen.

Pelz und Gauweiler müssen bei der Vernehmung ihres Mandanten nur selten intervenieren. Foto: om

Auf spätere Nachfragen schildert Dietlmeier dann, dass dieses System der Scheinrechnungen vor allem bei der CSU zum Einsatz gekommen sei – für die Wahlkämpfe von Christian Schlegl und Franz Rieger. Über das Gespräch mit Rieger habe er sich so geärgert, dass er unmittelbar danach seiner Frau und mindestens zwei Mitvorständen des „Immobilien Zentrum“ davon erzählt habe.

Rieger habe eine Spende von 60.000 Euro gefordert und sei dabei „drohend“ aufgetreten. „Sie wissen schon, wer in Zukunft über Baugebiete und Baugenehmigungen entscheidet“, habe der Abgeordnete unter anderem sinngemäß gesagt. Rieger habe ihn auch über die 10.000-Euro-Grenze bezüglich der Veröffentlichungspflicht von Spenden aufgeklärt und außerdem vorgeschlagen, einen Teil der Zahlungen über Scheinrechungen abzuwickeln. Mit Riegers Wahlkampfmanager Peter Kittel habe er dies anschließend im persönlichen Gespräch genauer vereinbart und Scheinrechnungen von dessen Agentur Passwort GmbH bezahlt. Insbesondere Riegers Verhalten habe ihn mit dazu bewogen, beim Kommunalwahlkampf mit der SPD eine Partei zu unterstützen, „die mir eigentlich fernsteht“.

„Es war die Hölle für mich, irgendwelche Spenden zu geben.“

Warum er dann bei Wolbergs von sich aus auf das „System Scheinrechnung“ zurückgegriffen und nicht ganz normal gespendet habe, will Staatsanwalt Wolfgang Voit an einer Stelle von Dietlmeier wissen. Er habe das Gefühl gehabt, dass jede Partei von der anderen weiß, welche Spenden, die jeweils von wem bekomme. „Wenn ich der einen was gebe, wären die anderen auch gekommen.“ Sein Fazit: „Es war die Hölle für mich, irgendwelche Spenden zu geben.“

Gegen Ende des zehnten Verhandlungstages scheint es keinen Groll zwischen Wolbergs und Dietlmeier zu geben. Zum Abschied schüttelt der Angeklagte dem Zeugen mit einem tröstenden Schulterklopfen die Hand.

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Kommentare (69)

  • viper1

    |

    Schuld hin oder her. wollen wir regensburger bürger einen OB, der bei Bauträgern (oder sonstigen Unternehmen) um Spendengelder bettelt (in jedem Telefonant spricht)? Nicht einmal sondern über Monate und Jahre? Es geht hier nicht Hunderte, es geht um Tausende von Euros – wenn ich lese, was D. hier über alle OB-Kandidaten und insbesondre über Wolbegrs sagt, wird mir schlecht. An D. gerichtet: wenn Sie nich spenden wollen/wollten, warum spendeten Sie in dieser Höhe? Und daß alles nur, um den OB dann schnell ans Telefon oder zum Austausch zu bekommen? Sehr lebensfremd.

  • Dieter

    |

    Nun ja, wenn es generell um Spenden geht, redet sich D. das immer noch schön:

    Einen Zusammenhang zwischen dem Spenden und Vorteilen gäbe es nicht, einen Zusammenhang zwischen Nicht-Spenden und geschäftlichen Nachteilen allerdings schon. Ansonsten hätte man ja auch “nein” sagen können und wäre dieser “Hölle” ganz einfach entkommen.

    Dass Spenden-Stückelung kein Kavaliersdelikt ist, sollte man ab einem gewissen Bildungsgrad auch wissen. Von Scheinrechnungen ganz zu schweigen.
    Warum verlässt man ohne Not den Boden des Rechtsstaats wenn einem nicht ein immenser Gegenwert winkt? Bzw. dass man beim Nicht-Spenden unten durch wäre.

    Interessant ist auch, dass sich die Spenden-Höhe relativ schnell verzehnfacht hat. Noch interessanter, dass die eine Partei wissen soll, wieviel die andere bekommen habe.

    Mit einer “politischen Landschaftspflege” oder Wahlkampf hat das alles eindeutig nichts mehr zu tun.

    Es wäre schön gewesen, wenn D. wirklich reinen Tisch gemacht hätte und nicht nur das zugegeben hätte, was man ihm sowieso nachweisen konnte.

  • Mr. T.

    |

    Gute Frage! Ist es schon ein Vorteil, wenn man keinen Nachteil hat?

  • Giesinger

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    Es ist schlimm. Schlimm für mich vor allem zu sehen, wie zwar die “Geldgeber” (wie auch schon im ersten Verfahren) mit immens hohen Strafen abgestraft werden, andererseits der Bettler und Schnorrer W. wohl mit seiner Tour durchkommen wird. Am Ende noch frühpensioniert, die Beine hochgelegt und genüsslich sein Zigarretterl rauchend.

    Mir wird schlecht.

  • Markus Feilner

    |

    Doppler:
    “Das habe er schon seit Jahren mit sich herumgetragen. Das habe ihn schon seit Jahren belastet. “

  • Stefan Aigner

    |

    @Markus

    Das ist kein Doppler. Das hat er so gesagt.

  • lol

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    auf jeden Fall interessant, sich auch schockierend für uns unbedarfte zu sehen wie “Politik” funktioniert. Bei vielen liegt der Gedanke mit dem Sack und Knüppel nicht fern. Ist nicht meine persönliche Meinung, aber die Damen und Herren Kandidaten sollten sich das vor Augen führen vor dem nächsten Spendensammeln. Denn hinterher über AfD und Konsorten abzulassen ist dann schon zynisch.
    Und bevor mich einer falsch versteht, nie die AfD aber Ribisel hat zumindest meine Stimme gewonnen.

  • Giesinger

    |

    Zitat von Dieter 15: 39
    “Es wäre schön gewesen, wenn D. wirklich reinen Tisch gemacht hätte und nicht nur das zugegeben hätte, was man ihm sowieso nachweisen konnte.”

    Die Bau-Leute wollen alle weiter im Geschäft bleiben und haben auch künftig mit Entscheidungsträgern der Stadt zu tun.
    Um nochmal zum ersten Verfahren nachzutarocken:
    Da fand ich die Aussagen der Handwerker sehr schwächlich, etwas feige und …ja, schon auch etwas devot dem Herrn Wolbergs gegenüber.
    Keiner will ihm gegen den Karren fahren oder ans Bein pinkeln und somit kommt nichts beim Verfahren gegen ihn heraus.
    Schade!

  • Empörer007

    |

    Liest man die Aussagen der “Zeugen”, wird mir mehr als übel…, wie erwartet keiner nennt Ross u. Reiter”, der dumme Wähler (Stimmvieh) soll nur nicht nachfragen…, Gestern ist man euroweit gegen die “Mafia” vorgegangen; hat man auch in Regensburg zugeschlagen??
    Alles “schlimme Finger”, fortschreibend vom OB-Kandidaten W. bis hin zum “unsäglichen” MdL Dr. R., ein Abgrund von “Sumpf”…
    “Heinrich mir graut vor dir…”

  • Dieter

    |

    @Mr. T.

    “Ist es schon ein Vorteil, wenn man keinen Nachteil hat?”

    Für mich schon, für die Angeklagten ist das das moralische (und evtl. rechtliche) Hintertürchen.

    Letztendlich geht es um Chancengleichheit auf der einen und Neutralität auf der anderen Seiten.

    Gebe ich der Müllabfuhr zu Weihnachten 10€ weil ansonsten mein Müll nicht regelmäßig abgeholt wird? Ein Nachteil.
    Oder weil sie mir im Stillschweigen die manchmal übervolle Tonne auch mitnehmen? Ein Vorteil.
    Der Nachteil wäre hier deutlich ärgerlicher.

    Oder weil ich einfach Danke für die gute Arbeit sagen will? Obwohl, Moment – das ist ja hier eigentlich auch verboten.

    Nochmal im Ernst: Den Nachteil haben bei dieser Spendenpraxis alle die die es nicht machen.
    Oder den Vorteil alle die die gespendet haben. Ersteres hat D. quasi bestätigt, zweiteres natürlich nicht. Das zahlreiche Entgegenkommen der Stadt bzgl. dem IZ war wohl rein zufällig.

    Man sollte vielleicht auch mal die Bauträger interviewen, um die es in den letzten Jahren in Regensburg verdächtig still geworden ist oder die eben immer wieder nicht zum Zug gekommen sind. Mir würde da der ein oder andere einfallen. Ob davon jemand Tacheles reden würde, kann ich mir allerdings kaum vorstellen. Man will ja nicht unten durch sein.

  • Auch ein Zuschauer

    |

    Schön zu sehen, wie sich der Bauträger und der susp. OB fast wortlos verstehen.
    OB: „Ich habe ein finanzielles Problem. Eine Rechnung vom Wahlkampf über ca. 30.000 € ist noch nicht noch bezahlt.“
    Bauträger: „Ich werde mich darum kümmern“ und bezahlt die Rechnung.
    Etwas später.
    Bauträger: „Ich habe ein Problem, ich möchte dort bauen.“
    OB: „Ich werde mich darum kümmern.“
    Noch Fragen?

  • Mr. B.

    |

    Da kommen bei mir jetzt erst einmal Fragen auf?
    Der Zeuge D. ist ja nicht erst seit der Wahl des bereits verurteilten Ex-OB`s in Regensburg tätig. Er war es ja schon viele Jahre zuvor auch. War es da für Ihn auch schon “die Hölle zu spenden”? Wussten damals auch schon die anderen, was man “holen” kann, um (ich unterstelle) den heißen Draht zu haben?
    Man hat ja nach einem “Auftrag” vermutlich genug verdient, so dass man vermutlich die “Entscheider” auch “mitkommen lassen” konnte?
    Ist die sog. “Stadtspitze” seit vielen, vielen Jahren für einige wenige (die, welche es sich leisten können) käuflich, korrupt….., oder sonst “irgendwie entgegenkommend”?
    Blieben andere Bauträger, weil sie ehrlich waren, auf der Strecke und kamen nicht zum Zug?
    Haben die höchst Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung und der Stadtrat niemals irgend etwas geahnt oder mitbekommen??????

    Wenn man sich die bis jetzt bekannten Sachverhalte (nur) auf dem Immo-Sektor (nicht nur in Regensburg) vor Augen hält, muss man sich schon fragen, ob man zu lange den “Weißkragen” (auf beiden Seiten) einfach nur vertraut hat und diese z. T. für ihr Handeln gar kein Unrechtsbewusstsein mehr hatten? Da sollte sich m. E. dringendst was ändern!!!!
    Und erstmal zuletzt: “Darf Herr Rieger, aufgrund der Aussage des Herrn D., z. B. morgen schon wieder zum “Wohle des Landes im Landtag mitreden und mitregieren”?

    Fragen über Fragen, welche mich persönlich und mit Sicherheit auch einige Bürger, auch interessieren würden.

  • Robert

    |

    Wenn ich mich richtig erinnere, hat Wolbergs die letzten Jahre mehrfach, den Unschuldigen mimend und öffentlich behauptet, niemand habe je versucht, ihn zu bestechen. Nun sagt D. aus, Wolbergs habe ihm gesagt, der Schmack habe es versucht. Was stimmt denn nun Herr Wolbergs?

    Das von D. eingeräumte Fehlverhalten und Schuldbewusstsein sehe ich tatsächlich als etwas Außergewöhnliches und Positives an. Dieses Eingeständnis wird allerdings fast wertlos, wenn D. kurz darauf bzgl. seiner Parteispenden von einer „Hölle“ spricht. Sind Sie, Herr D., mit ihrer Spendenpraxis und Geschäftsidee nicht zu außergewöhnlichem Wohlstand, Reichtum und Ansehen gekommen?

    Die gängige Praxis von Parteispenden (zumindest) im kommunalen Bereich ist ein Grundübel, das grundsätzlich abgeschafft gehört. Ansonsten wird die Parteien-Demokratie weiter zu Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung neigen und Bestechung provozieren.

  • Mr. B.

    |

    Zu
    Günther Herzig
    19. Dezember 2019 um 17:50| #
    “Ribisel hat meine Stimme nicht. Weil ich nicht wahlberechtigt bin. Wäre ich es, würde ich F.D.P. wählen.”

    Herr Herzig, sind sie noch reicher als teilwiese diejenigen, um die es hier im Gesamten u. a. geht? Oder haben sie vielleicht auch viele Hotelanlagen, die mal wieder eine Steuererleichterung brauchen? Sie wissen, was ich meine!

  • XYZ

    |

    Was mir auffällt und missfällt ist: Es gibt eine ebenso alte wie bewährte Verwaltungspraxis dass der Behördenleiter = hier OB oder auch Landrat bei wichtigen Anliegen oder Gesprächen mit Bürgern namentlich z. B. in Bausachen den jeweiligen Sachbearbeiter und/oder Amtsleiter hinzuzieht – schon wegen der Informationslage und der Neutralität. Unbekannt? Stattdessen ein reger Austausch ausserhalb mit Spenden-Hinweis am Ende?

  • Regensburger

    |

    “Zum Abschied schüttelt der Angeklagte dem Zeugen mit einem tröstenden Schulterklopfen die Hand.”

    Einige Fragen an die Juristen im Forum :
    Angenommen, die Anteilnahme und der Trost durch W. beim Abschied wurden richtig interpretiert : woran nimmt W. Anteil und worin will er D. Trost spenden ?
    Könnte man das Schulterklopfen auch als Anerkennung interpretieren ?
    War die Zeugenaussage von D. entlastend für W. ?
    Kann W. nun weiterhin davon ausgehen, dass zwar D. die Vorteilsgewährung eingestanden hat, aber von seiner Seite keine Vorteilsannahme vorliegt ?

  • Stefan Aigner

    |

    Bitte jetzt keine parteipolitischen Debatten…

  • XYZ

    |

    Regensburger 19.02:
    Das steht für mich in den juristischen Sternen alias Paragraphen. Der zweite Prozess muss nicht so ausgehen wie der erste, es handelt sich auch um andere Personen und Beziehungsgeflechte. Erinnert an die Redewendung vom Hornberger Schiessen:
    “Jedwedes Kind auf der weiten Erd vom Hornberger Schiessen schon hat gehört. Das Pulver ging aus zur schönsten Stund, so dass man nicht mehr schiessen kunnt”. Anno 1564.

  • Regensburger

    |

    XYZ 20:37:
    Kneifen gilt nicht. Meine Fragen waren doch echt einfach. Kann man auch ganz kurz mit ja, nein, vielleicht, keine Ahnung beantworten.
    Eine 20-seitige Begründung würde ich ja eh nicht lesen.

  • XYZ

    |

    Regensburger 20.42
    Kann man eben nur mit jein beantworten, bin kein Prophet. Die Beweislage scheint wohl im zweiten Prozess zu Ungunsten von W. etwas dürftiger. Daher mein ironischer Hinweis zum Hornberger Schiessen: das Pulver geht aus.

  • XYZ

    |

    Wie das Regensburger oder Hornberger Schiessen ausgeht kann man nicht voraussagen. Die Redensart bedeutet dass eine mit grossem Aufwand und Brimborium öffentlich geplante Veranstaltung ohne Ergebnis im Sande verläuft. Der historische Hintergrund: im Schwarzwald wartete die Bevölkerung auf den hohen Besuch des Herzogs und obersten Gerichtsherrn, der verspätet kam. Inzwischen waren alle Böller abgeschossen und kein Pulver mehr da ( Joseph Eiselein, Badisches Sagenbuch 1846, S. 485 ). Kann auch in R sein.

  • R.G.

    |

    Man sollte sich vor Augen halten, in korrupten politischen Räumen besteht häufig nur die Chance zwischen sehr reich werden oder gar keinen Auftrag mehr erhalten.
    Gibt man, steigt mit der Inflation der erwartete Betrag.
    Je öfter man “spendet”, desto größer die Chance, angezeigt zu werden.
    Dass das Stress bedeutet, ist zu verstehen.

  • Ronald McDonald

    |

    @ Stefan Aigner 19.12.2019, 19:09h

    “Keine parteipolitischen Debatten …”, aber eine parteipolitische Wahlempfehlung sollte schon gestattet sein:
    Am 15.03.2020 geben alle Fast-(and/or)Junk-Food-ler*innen 3 (drei!) Stimmen dem wahren, echten Burgermeister und Culinary Expert-Specialist for System Catering in Town and County of Regensburg, dem ehrengeachteten von seiner Partei (anti-U.S.A.-umtriebig ?!) lediglich auf den 40. (vierzigsten!) Platz diskriminierten Frank Mosher https://www.astrid-freudenstein.de/work/stadtratsliste-2020/
    Dieser “Freßbuden-Löwe” wird “in der Regensburger ‘Spenden-Hölle'” nicht korrumpierbar sein, da erstens wirtschaftlich unabhängig, weil erfolgreich
    https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-land-nachrichten/investition-schafft-60-neue-arbeitsplaetze-21364-art710566.html
    und zweitens von überragender politischer Erfahrung und Kompetenz
    https://www.wochenblatt.de/politik/regensburg/artikel/219968/frank-mosher-spricht-beim-neujahrsfruehschoppen-bei-der-csu-in-alteglofsheim
    nur in der sozialpolitischen Ausprägung besteht noch ein klein wenig Handlungsbedarf
    https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/mcdonalds-kaut-an-fernsehkritik-21179-art65608.html

  • Ex Regensburger

    |

    Interessant, das massive Auftreten von Rieger und Chr. Schlegl. Aber interessiert anscheinend niemanden, da die damals keine Amts-Posten hatten. Also kommen die CSU’ler wieder davon….?

  • Interessierter Mitleser

    |

    Es lichten sich die Nebel. Bestechung wird auch in der Kimnerl Kammer wohl nicht hängen bleiben, ist nach bisherigen Aussagen wohl auch ned gegeben. Aber Vorteilsnahme? Naja, wenn jemand spendet, damit er keine Nachteile hat, auch nach der Wahl noch, bei Sachgesprächen am Schluss von OB auf die Spendenzusagen immer wieder angesprochen wird? Da muss man nix klarer formulieren. Wenn hier kein Zusammenhang gesehen würde, wäre das etwas lebensfern. Der mächtige Amtsträger bittet nach Erörterung von Sachanliegen um weitere Spenden. Der Bürger zahlt, weil er Angst vor Nachteilen hat. Zusammenhang Amtsträgereigenschaft und Geldzuwendung? Kann sich jeder selber beantworten.

  • gustl

    |

    Wer glaubt, dass es zwischen den Spenden vom Chef des IZ-Zentrums und den Unterstützungen Wolbergs keinen Zusammenhang gibt, der glaubt auch, dass es zwischen dem Angestelltengehalt und der Leistung des Angestellten keinen Zusammenhang gibt.

    Hier will man uns glauben machen, dass es keine Vereinbarung gibt: Der Chef gibt sein Geld an den Mitarbeiter, weil er den gut findet; und der Mitarbeiter arbeitet für seinen Chef, weil er die Arbeit grundsätzlich toll findet.

    Wer’s glaubt wird selig.

  • Rengsburger

    |

    Robert:

    Natürlich gibt es Parteispenden. In einem normalen Rahmen ist das ja auch alles legitim und nachvollziehbar. Aber in Regensburg und speziell von Wolbergs wurde jedes Mass und Ziel verloren.

    Ein OB Kandidat kann doch keinen Wahlkampf für Millionen führen dann eine Rechnung über fast 30.000 Euro nicht bezahlen können und dann zum nächst besten Bauträger gehen und ihn fragen ob er das für ihn regeln kann???

    Wie er es regelt interessiert ihn dann angeblich gar nicht mehr. Hoffentlich läßt Wolbergs seine Probleme nicht öfters auf solche Art und Weise regeln.

    Wenn das erlaubt ist und kein Korruptionsdelikt wird in Zukunft jeder aussichtsreiche OB Kandidat seien Rechnungen fürs Häuschen, für den Wahlkampf oder die Wohnung der Mutter so regeln lassen. Pfui Deifl.

    Übrigens hat er anscheinend nichts dazu gelernt. Denn bei dem Wahlkampf der Brücke wird anscheinend auch kein Low Budget Wahlkampf geführt.

  • Lothgaßler

    |

    zu Schmack:
    wenn die Logistikhalle so glimpflich für Schmack ausgeht, dann wohl auch für Wolbergs. Für Wolbergs ein gefühlter Freispruch (in eigener Sache, versteht sich).

    zu Dietlmeier:
    Dietlmeier informiert sich über den Spendenstand und telefoniert dann, aber es soll keine konkrete Verknüpfungen zwischen den Spenden und seinen Anliegen gegeben haben. Einzig der direkte Draht/ Zugang zum OB war ihm wichtig. Warum grätscht die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht bei solch einfach gestrickten Geschichten nicht dazwischen? Er hat auch an Dr. Rieger “gespendet”, wollte er auch hier den direkten Zugang sichern? Sein direkter Draht war rein geschäftlicher Natur. Hat nur Dietlmeier mit Wolbergs bzw. mit Mitgliedern der Verwaltung gesprochen (direkter Zugang)? Mit ziemlicher Sicherheit nicht, und auch da gings nur ums Geschäft. Das Geschäft des IZ ist ein über zig GmbHs und Projekten augesplittetes Interessengeflecht. Der Nachweis einer vermeintlichen 1:1-Beziehung zwischen Geben und Nehmen führt hier in die Irre.
    Seine Praxis des “Spendens” lief schon länger (läufts noch?). Natürlich war das nie nicht direkt mit einem Gegengeschenk verbunden, aber denk einer an die teure Anmietung des marinaforums oder an “fair wohnen” (https://www.regensburg-digital.de/fair-wohnen-oder-die-subventionierung-eines-geschaeftsmodells/24082018/). Irgendwie ist der gesponserte Zugang dann doch immer wieder hilfreich fürs Geschäft gewesen.

  • R.G.

    |

    @Rengsburger
    Ich würde sagen, wer es hinkriegt, alle glauben zu lassen, das alles rundum Feinde sind, sollte Spenden als Verteidgungsbudget vom Gefühl abbuchen dürfen.
    Steuerfrei.

  • Mr. T.

    |

    Rengsburger, wer nix falschgemacht hat, brauch auch nix dazulernen.

    Die bruecke hat ja mal so eine Art Mini-Transparenz bei den Spenden angekündigt. Nicht mal die hat sie eingehalten. Keine Ahnung, ob es wieder Baulöwen sind, die sie finanzieren. Aber ein wesentlicher Teil der Kandidaten ist sehr wohlhabend und wird wohl einiges zuschiessen.

    Wolbergs bekommt von jedem einzelnen Schulterklopfer (und später Wähler) einen Persilschein und weiß, dass er genau so weitermachen kann.

  • Julian86

    |

    Ich will Ihre Fragen, Herr Regensburger, vorläufig beantworten.

    Zunächst sei darauf hingewiesen, dass Ihr Eingangszitat aus dem Bericht bereits eine subjektive Wertung (“tröstendes” Schulterklopfen”) darstellt. OB Wolbergs seine Reaktion selbst so verstanden hat, weiß gewiss nur er.

    1. Ihre ersten beiden Fragen gemeinsam beantwortend, meine ich “aus der Ferne”, ohne die Glaubhaftigkeit des Zeugen D. aus unmittelbarem Erleben abschließend beurteilen zu können:

    Seine mit dieser Einschränkung glaubwürdige Aussage hat bei mir einen tiefen Eindruck hinterlassen. Mit sich ringend, bekannte er sich offen für das von ihm eingeräumte Fehlverhalten; schilderte auch die “Zwickmühle”, in die er sich von Rieger/Wolbergs gedrängt sah, ohne freilich einen “Befreiungsschlag” zu wagen, weil er u.a. glaubte, zu seiner aus der Vergangenheit herrührenden Spendenzusage stehen zu müssen, da er allgemein befürchtete, ansonsten beim Verwaltungsschef kein Ansehen mehr zu haben.

    “Wahrheit, Vernunft, Anstand”?

    Der Zeuge, sprach er nicht die Wahrheit, als er sein Fehlverhalten (fingierte Rechnungsübernahme) einräumte? Handelte er nicht vernünftig als Firmenchef, sich einen guten Draht zum Verwaltungschef zu erhalten? Und hielt er den Anstand nicht hoch, als er zu seiner Spendenzusage stand und seine Finanzchefin beauftragte an die SPD zu spenden, mit dem Hinweis, es sei nicht eilig, aber jedenfalls Vollzug bis zum Jahresende?

    Vor diesem Hintergrund erscheint es mir so, dass der Angeklagte Wolbergs dieses stringente Verhalten des Zeugen anerkannte und wohl auch von der Art der Zeugenaussage berührt war. Warum auch nicht.

    2. “War die Zeugenaussage von D. entlastend für W. ?”

    a. Ja, insoweit als er zum Ausdruck brachte, dass die Idee der “Rechnungsübernahme” von ihm selbst ausging, und er mit Wolbergs über das WIE der tatsächlichen Handhabung nicht sprach, dieser es also im Rahmen ihres Gesprächs gar nicht wissen konnte, wie die Sache erledigt werden sollte.

    b. Ja, entlastend auch zum Vorwurf Bestechlichkeit/Vorteilsannahme. Warum? Nach der Staatsanwaltschaft und deren anfänglicher Gedankenkonstruktion habe der zeitliche nahe Zusammenhang zwischen der fraglichen Unterredung und dem Spendeneingang eine tragende Rolle gespielt. Nun kann man heute wissen, dass dieser zeitliche Zusammenhang eher ein Zufall war, da die Finanzchefin des Zeugen ihren wohl vom Frühsommer herrührenden Spendenauftrag weisungsgemäß bis Ende des Jahres zu Ende brachte.

    Insoweit spricht viel dafür, dass es zwei von einander völlig unabhängige Handlungsstränge gibt, so dass die fraglichen Straftatbestände nicht beweisbar sind.

    Zudem der Koalitionsausschuss mit den beiden Stadträten und Richtern (FW und SPD) der Einzelbaugenehmigung für die zweite Halle nicht nur nicht entgegentraten, sondern die Genehmigung gut hießen, wie insgesamt vom Wirtschaftsreferenten Damminger herbeigesehnt. Insoweit bestand eine eigene, vom Spendenwesen völlig losgelöste politische Handlungsdynamik der Koalitionäre, die Wolbergs mit seiner Unterschrift unter die Baugenehmigung nur noch formell vollzog.

    3. “Kann W. nun weiterhin davon ausgehen, dass zwar D. die Vorteilsgewährung eingestanden hat, aber von seiner Seite keine Vorteilsannahme vorliegt?”

    Ihr Frage, Herr Regensburger, ist fehlerbehaftet. Der Zeuge hat die Vorteilsgewährung/Bestechung nicht eingestanden. Er hat ausdrücklich gesagt, dass er das anders als die StA bewerte, aber er insoweit den Strafbefehl aus weiterreichende Gründen (Familie etc.) auch nach Rücksprache mit seinem Verteidiger akzeptiert habe.

    Vorteilsannahme etc. durch Wolbergs? Nein. Wolbergs hat die

    (Jahre vorher zugesagte Unterstützung durch den Zeugen D. , der Monate vorher die Anweisung der Spenden für das fragliche Jahr bei seiner Finanzchefin verfügt hatte)

    nur zufällig im Dezember eingegangene Spende NICHT “für die Dienstausübung” iSd § 331 StGB “angenommen”.
    https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html

    Diese “Dienstausübung” (Baugenehmigung für zweite Halle) hatte einen vollständig eigenen, von Spenden losgelösten Handlungsstrang, dessen Dynamik vom auch heute in der MZ gefeierten Wirtschaftsreferenten Damminger ausging, vom Rechtsreferenten Schörnig keinesfalls gestoppt worden war und von den Koalitionären, insbesondere deren Juristen, den Berufsrichtern Artinger und Rappel, mit beschlossen worden war.

    P.S.
    Das Selbstverständnis mit dem Rieger laut Aussage des Zeugen auftrat und 60 000 EUR “einforderte”, eingefordert haben soll, erinnert doch an das “MIA SAN MIA”. Uns kann niemand? Mit der schwarzen Muttermilch aufgesogen?

    Danach ging das gesplittete Spendenwesen seit (spätestens?) 2012 von Rieger und der CSU aus. Er, Rieger, habe dem Zeugen das mit der Grenze der 10.000 EUR erklärt; seine Zahlungsaufforderung habe er, der Zeuge, als “bedrohend” empfunden.

    Nun, ich meine, der rechte Weg wäre gewesen: Riegers Verhalten unverzüglich öffentlich zu machen, um erste Schritte einzuleiten, den wohl seit Jahrzehnten bestehenden Sumpf trocken zu legen. Von daher kann es im Ergebnis nicht sein, dass der in vielen Bezügen blauäugig und naiv handelnde OB Wolbergs allein den Kopf hinhalten soll.

    “Amtsträger” waren auch andere, oder nicht?
    https://de.wikipedia.org/wiki/Amtstr%C3%A4ger

  • Rengsburger

    |

    Mr. T.

    Wenn das geht was Wolbergs und seine Freunde da gemacht haben, dann ist jeder Dorfbürgermeister der sich in Zukunft nicht finanzieren lässt ein Depp.

    Er kann sich für jedes gute Einwirken vorab bezahlen lassen oder den Wahlkampf finanzieren lassen. Er darf nur nicht zugeben, dass ihn das beeinflußt hat.

    Es gibt immer noch das BGH Urteil, dass der Anschein der Korruption schon vermieden werden muß. Bei Wolbergs ist es kein Anschein mehr. Es stinkt zum Himmel. Und das in wenigen Monaten der Amtsführung. Was wäre denn alles geschehen wenn er 18 Jahre wie Schaidinger regiert hätte???

  • Julian86

    |

    Frage an uns Schreiberlinge:

    Die FW haben eingenommen Spenden, erinnerlich in Höhe von EUR 10.000. Weiß jemand, von wem diese Spende herrührt?

  • Rengsburger

    |

    Lieber Julian 86:

    Dass Wolbergs mit einer 30.000 Euro Rechnung zu einem Baulöwen geht. Mit dem er weiss, dass er später als OB viel zu tun haben wird! Und ihn bittet die Sache zu erledigen. Dass ist doch schon der Wahnsinn.

    Dass er sich dann nicht einmal dafür interessiert wie die Sache erledigt wird, ist zwar kaum zu glauben aber macht die Sache doch noch problematischer.

    Ihm muß doch klar gewesen sein, dass der Baulöwe die Sache nicht legal regeln kann. Er hat wissentlich in Kauf genommen, dass die Rechnung auf strafbaren Wegen beglichen wird. So jemand kann doch kein OB sein.

  • Karl55

    |

    Im Beitrag von “Auch ein Zuschauer” vom 19. Dez./ 17.32 Uhr, ist eigentlich alles zum Prozess kurz und prägnant gesagt. Wenn dieses Verhalten nicht korrupt bzw. kriminell ist dann kann dieser Straftatbestand aus dem Strafregister ersatzlos gestrichen werden.

  • Lothgaßler

    |

    @Julian86:
    Sie schreiben “…weil er u.a. glaubte, zu seiner aus der Vergangenheit herrührenden Spendenzusage stehen zu müssen, da er allgemein befürchtete, ansonsten beim Verwaltungsschef kein Ansehen mehr zu haben…”
    Wenn Worte wie Waschmittel wirken: Ein Spendenzusage begründet keine ewige Verpflichtung, sonst wäre es keine Spende mehr. Und Spenden “muss” niemand, das würde ja bedeuten die Spende erfolgte unter Zwang, das wäre wohl Nötigung. Und schließlich die Scheingeschäfte, die nur einen zweck haben: Verschleiern der Zuwendung. Wolbergs wollte die Zuwendung, er wollte nur nicht wissen wie das abläuft. Dietlmeier wollte die Zuwendung geben, aber nicht als legale Spende. Also alles sauber?
    Dieses Gewürge um ehrenhaftes Verhalten (ich halte mich an meine Zusagen) steht im argen Konflikt zum Geschäftsgebaren. Leid tut dem Ertappten einzig, dass er ertappt wurde, das rührt ihn dann auch zu Tränen.
    Um “Ansehen” ging es nie. Bei Entscheidungen in Verwaltungen darf “Ansehen” keine Rolle spielen. Hier ging es um Zugang zum Chef der Verwaltung. Das aber muss sich niemand erkaufen!!! Ein erkaufter Zugang hebelt das Recht aus! Und weshalb spielt das “Ansehen” beim Chef der Verwaltung einer Stadt überhaupt eine große Rolle? Bis auf wenige Ausnahmen kümmert es keinen Unternehmer/ Selbständigen/ Bürger, ob der Chef der Verwaltung der Stadt Regensburg es einem krumm nimmt, dass keine Spenden fließen. Das “Ansehen beim OB” ist kein Vergabekriterium und kümmert einen Sachbearbeiter auch nicht. Gerade hier offenbart sich ein starkes Indiz dafür, dass gespendet wurde, weil damit Vorteile für die eigenen Geschäfte gesichert werden sollten, bzw. eine gezielte Benachteiligung vermieden werden sollte. Der “Spender” selbst stellt damit klar, dass ihm seine zukünftigen Interessen am Herzen lagen, die er später zu gegebener Zeit konkretisieren wollte. Ist das Anfüttern?
    Die Juristerei tut sich erkennbar schwer damit diese Schmutzeleien als solche zu verfolgen.

  • Julian86

    |

    “Was wäre denn alles geschehen wenn er [Wolbergs] 18 Jahre wie Schaidinger regiert hätte???”

    Die vorausgehende Frage ist doch:
    Was ist(!) alles geschehen während der Schaidinger-Ära? Welche Strukturen wurden in der Verwaltung gelegt, in die Wolbergs (überfordert?) antrat? Warum hat sich z.B. bei der Genehmigung der ersten Halle verwaltungsintern kein (!) Widerspruch erhoben? Ließ man, um es spanisch umgangssprachlich zu formulieren, seine “cojones en casa”?

    https://de.pons.com/%C3%BCbersetzung/spanisch-deutsch/%C2%A1cojones

    Ausgehend von den obigen Fragen von Mr. B (u.a. “Blieben andere Bauträger, weil sie ehrlich waren, auf der Strecke und kamen nicht zum Zug?) ist auch zu fragen:

    Waren die herausgebildeten Strukturen (Stadt als Aktiengesellschaft, Schaidinger als Vorstandsvorsitzender) so, dass es aus der Sicht der Immo-Branche eine normative Kraft des Faktischen gab, “immerwährend” an die Macht innehabenden Parteien zu spenden?

    Weil man sonst, ohne “Landschaftspflege”, aus dem “Gefüge der Vergabe” herausviel?

    Vor diesem Hintergrund ist es für die Stadtgesellschaft wichtig, dass die laufenden und noch kommenden(?) Verfahren das Gesetz des Schweigens (Omertà) durchlöchern.

    Andere Fragen sind die nach der strafrechtlichen Verantwortung des einzelnen.

    Und die nach der “Würde” des Amtes des Oberbürgermeisters und wer am ehesten in der Lage scheint , diese zum Wohle der Mehrheit der Bürgerschaft mit Sachverstand und menschlicher Zuwendung auf der Basis von Gesetz und Recht zu vollziehen. Darum geht es bei der Wahl 2020.

  • Wintermute

    |

    @Rengsburger: Genau, das bringt es auf den Punkt. Ein Betrag übrigens, der die Budgets der meisten Parteien für den Wahlkampf übersteigen dürfte.

    Und er geht ja direkt zu jemand, von dem klar ist, dass er mit Entscheidungen zu dessen Projekten zu tun haben wird. Meiner Meinung nach schwingt da die Korruption immer mit, ohne dass da so konkret überhaupt gedroht werden muss wie bei Rieger oder dass überhaupt ein Zusammenhang hergestellt werden muss. Dem OB ist klar und dem Bauträger ist klar, dass gespendet werden soll und dass Entscheidungen zu Projekten des Bauträgers fallen werden, so oder so. Und so hat es D. ja im Grunde auch ausgesagt. Er hatte Angst, benachteiligt zu werden, wenn er es nicht tut.

    Abgesehen davon haben die Bauträger mit ihren Strohmannspenden ein Super System gefunden, wie Parteispenden für Kapitalgesellschaften doch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Das ist im Prinzip Steuerhinterziehung.

  • Empörer007

    |

    Man kann nur so oft wie möglich auf die “Beurteilung” v. Hrn. E. (LG-Vize a.D.) im Prozeß1 zurückkommen…
    W. ist charakterlich (absolut) f. den OB-Posten in Rbg. ungeeignet; und diese Einschätzung teilen ja mittlerweile die Mehrzahl der Regensburger Wähler…, und das war vor seinen “peinlichen u. selbstvernichtenden” Videobotschaften…
    Jetzt jammert er erneut dem LG über die lachhafte Aufsplittung (Handy, Laptop) in dienstlich u. privat vor, um seine “Unbestechlichkeit” unter Beweis zu stellen… ist der Herr so unbedarft oder hält er alle für “blöd”? Schon einmal was gehört von Flatrates Hr. W.? Haben Sie nun damals wirklich Ihre Bratwürstl (Schwiegermutteraussage im Prozeß 1) bezahlt? Können Sie dafür einen Beleg vorweisen? Fragen über Fragen aus dem Bay. Landgericht zu Rbg. 2019…
    Es darf weiterhin gelacht werden, unglaublich, welche Konstruktionen vom Angeklagten u. den Zeugen hier angestellt werden, um “Spenden” zu rechtfertigen.

  • Brenner

    |

    @Rengsburger

    D. hätte das m.E. schon legal lösen können. Also zumindest ohne Steuerhinterziehung zu begehen. Indem er einfach den Rechnungsbetrag privat überwiesen und die Zahlung nirgends geltend gemacht hätte.

    Sofern Wolbergs genau davon ausging, hätte er diese Sachspende dann aber im Rechenschaftsbericht ausweisen müssen. Angesichts der Höhe wohl auch unter Benennung des Spenders.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass Wolbergs genau so argumentieren wird. Beim Rechenschaftsbericht hatte er das dann halt nicht auf dem Schirm. Wie so vieles…

  • Rengsburger

    |

    Brenner:

    Ich weiß ja nicht in welcher Welt Sie leben aber mir hat noch niemand eine Rechnung geschweige denn eine 30.000 Euro Rechnung bezahlt.

    Und schon gar nicht ohne Gegenleistung. Die Rechnung hätte auch an den SPD Ortsverein gehen müssen. Allein das Umschreiben der Rechnungsadresse wäre doch für einen halbwegs korrekt denkenden Menschen schon ein no Go. Aber das war ja im 1. Prozess bei den Handwerker Rechnungen anscheinend im Umfeld von Wolbergs gang und gäbe.

    Wenn er damit jetzt wieder ohne Strafe durchkommt versteh ich die Welt nicht mehr.

  • Julian86

    |

    Herr Rengsburger, ich kann Ihre emotionale Empörung gut nachvollziehen. Aber jetzt mal Butter bei die Fische: Versuchen Sie, das nun Unstreitige unter das Strafrecht zu subsumieren, wie könnte sich Wolbergs insoweit konkret strafbar gemacht haben?

    Zeigen Sie doch bitte einmal juristische Substanz. Dann reden wir weiter. Danke.

  • Alfred Meier

    |

    In den USA hat kürzlich eine Präsidentschaftskandidatin aufgegeben, weil sie nach eigenem Bekunden nicht genug Spenden für ihren Wahlkampf einsammeln konnte. Offenbar gab es zuwenig wohlhabende Spender, die sich von dieser Politikerin Vorteile erwarten konnten: Seien es Steuersenkungen oder auch nur ein angesehener Botschafterposten. Anscheinend kann man sich auch bei uns in Deutschland ohne Spenden aus der regionalen Wirtschaft nicht erfolgreich für das Amt eines Oberbürgermeisters oder eines Landtagsabgeordneten bewerben.

    Da ist doch ein Fehler im System, für den man nicht Wolbergs büßen lassen sollte!!

  • Mr. T.

    |

    Rengsburger schrub: “Wenn das geht was Wolbergs und seine Freunde da gemacht haben, dann ist jeder Dorfbürgermeister der sich in Zukunft nicht finanzieren lässt ein Depp.”

    Da möchte ich noch einmal an den OB von Weiden erinnern, der Spenden von einem Bauunternehmer, mit dem er befasst sein könnte, als Horrorvorstellung bezeichnete.

    Es ist also doch alles andere als normal, Spenden (vor allem in der Höhe) aus genau dieser Branche anzunehmen. Alleine die Annahme der Spenden war hochgradig unanständig.

  • Mr. B.

    |

    Sehr geehrter Herr Herzig, da haben Sie mich falsch verstanden.
    Ich meinte nicht sie persönlich (Feststellungen), sondern die von Ihnen vorgeschlagene Partei bei der nächsten Wahl und deren Wirken für das Volk in Bayern aus vergangener Zeit (letzte Regierungsbeteiligung in Bayern).
    Ich bin nämlich der Meinung, dass man als Regierungspartei oder Mitregierender für alle Bevölkerungsschichten etwas übrig haben muss, nicht wie in letzten vielen, vielen Jahren in Regensburg erstmals für die eh schon “Geldigen” und sich selbst!!!
    Die Gesamtgesellschaft ist bereits weit gespalten und ich weiß nicht, ob es auf Dauer gut ist, wenn das immer so weitergeht?
    Ihre vorgeschlagene Partei ist da an erster Stelle sicherlich nicht hilfreich!

    An RD: Ich gebe keine Wahlempfehlung ab. Aber aufgrund der Antwort d. Herrn Herzig an mich, musste ich mich zu diesem Thema nochmals melden und antworten.

  • Rengsburger

    |

    Julian 86:

    Sie meinen also dass es juristisch nicht strafbar ist wenn ein Politiker einen Baulöwen um die Übernahme einer 30.000 Euro Rechnung bittet.

    Und dies in dem Wissen, dass er nach der Wahl mit vielen Projekten des Baulöwen betraut sein wird. Er hat ja nach Ausführungen des Baulöwen geradezu um das Geld gefleht.

    Wenn das nicht das Flehen um Vorteile ist und damit Vorteilsnahme dann kann dieser Paragraph getrost aus dem Gesetzbuch gestritten werden.

    Wolbergs hat doch von der Rechnung nichts mehr gehört. Ihm musste doch klar sein, dass die Sache von seinem Angeflehten erledigt wurde.

  • Empörer007

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    zur Spendenpraxis:
    Die fatale Crux ist doch, dass die(se) Spenden (und das weiß W.) durch die herrschende Spenden-Praxis in Deutschland mehr als gedeckt sind…,
    solange dies vom Gesetzgeber abgesegnet wird, kein Richter wird dagegen angehen (wollen oder können) …
    Unser OB (suspendiert) hat dies ja eindrucksvoll in seinen “Erklärungen” zur Parteienfinanzierung widergegeben, dies wird er auch im lfd. Prozeß immer und immer wieder betonen…
    Das Dilemma liegt bei der Kumpanei von Legislative (allen voran die MdBs der FDP u. CDU) mit den (klammen) Parteien…, den “Sumpf” dieser Art der “Korruption”, kann man nur trockenlegen, wenn sich alle einig sind, “Spenden” an Parteien müssen rigoros offengelegt werden, ohne Wenn und Aber!
    Die bestehende Veröffentlichungs”pflicht” der 10 TSD € Obergrenze ist eine “Verarschung” und lädt die “Spender” regelrecht ein, dies zu umgehen…, siehe den Hrn. W., der von “Stückelung” der Spenden lt. eigener “Aussage” nie etwas mitbekommen…
    hat…
    Bei W. ist es allergings wesentlich bizarrer, hier haben wir keinen “Fall” von Pflege der “politischen Parteienlandschaft”, sondern eine eindeutige Abzielung auf “wohlwollende” Beeinflussung von “Entscheidungsträgern”, lokal begrenzt (OB) und eindeutig mit einem “erfolgreichen Ergebnis”, zu tun.
    Frage: Warum haben die Immobilienträger IZ, BTT, Schmack u.a. nicht direkt an die Bundes-(Landes)-SPD gespendet, mit der “Bitte” diese Gelder an den 21- Mitglieder-SPD-Ortsverein in Burgweinting weiterzuleiten? Naive Frage, oder…?

  • Mr. T.

    |

    Alfred Meier, das ist doch kompletter Blödsinn. Für eine Präsidentschaftsbewerbung in den USA braucht man richtig viel Geld, da nichts ohne extrem viel PR geht.
    Für einen OB-Posten braucht man das bei weitem nicht. Wolbergs wäre auch mit 10% seines Wahlkampfs OB geworden. Anderswo geht’s ja auch ohne Probleme. Spenden sind ja auch in Ordnung, aber wenn dann nahezu alle Spenden an beide aussichtsreichen Parteien (!) von genau drei Unternehmern (!) kommen, die auch wirklich von politischen Entscheidungen enorm profitieren können, sind vielleicht immer noch nicht die juristisch erforderlichen Grenzen für Korruption überschritten, aber jedoch sämtliche Grenzen des Anstands.

  • R.G.

    |

    Nehme ich nur die hingeworfenen Stöckchen auf?
    Lasse ich mich auf das Spiel ein, der Oberbürgermeister möge nicht nach fixen Gesetzen sondern nach Gewohnheitstun am Ort, nur in Relation zu anderen beurteilt werden?

    Die im Raum stehenden Paragraphen will man uns als grundsätzliche Gummiparagraphen deuten, weshalb die Notwendigkeit bestehe, sie zu entfernen,
    weil aber selbst bei der Ansicht etwas hängenbleiben könnte, verwendet man das Stilmittel des Vergleichs: Fiktiv, so wie es in Regensburg nicht sein könnte, der Kuno hat frech vier Schokis haben wollen und eine genommen, obwohl das verboten war, der Rene hat nett um vier gefragt, also ist der Kuno ein Dreckspatz und der Rene unschuldig….
    Zur Bestätigung, wie nett er ist, stellt der Rene Botschaften ins Netz, bei denen jeder seine Zornader sehen darf.
    Stringentes Auftreten?

  • XYZ

    |

    Es geht letztlich mal wieder um das Transparenzgebot nach 21 Abs. 1 Satz 3 GG: Parteien müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben. Es wäre dem Gesetzgeber, zumal im digitalen Zeitalter, ein leichtes dass alle Spenden und gleichwertige Zuwendungen wie etwa die Übernahme von Agentur-Rechnungen auch unter der 9.999 € Grenze mit der Herkunft veröffentlicht werden müssen, und nicht nur über den wenig aussagefähigen Rechenschaftsbericht. Aber da waren die Mehrheitsparteien im BT bisher dagegen. Im normalen Wirtschafts- und Bankenverkehr üblich. Vielleicht kann da Prof. Christian Erdmann behiflich sein, Leiter der deutschen Arbeitsgruppe Kommunen bei Transparency International, oder der Europarat. Transparens kommt von durchsichtig.

  • R.G.

    |

    @Alfred Meier
    Wie elastisch für Sie die Rechtsauffassung sei, zeigt Ihr Beispiel.
    Sie spannen einen Bogen von:
    “In den USA hat kürzlich eine Präsidentschaftskandidatin aufgegeben, weil sie nach eigenem Bekunden nicht genug Spenden für ihren Wahlkampf einsammeln konnte.”
    zu:
    “Da ist doch ein Fehler im System, für den man nicht Wolbergs büßen lassen sollte!!”
    Das ist geradezu originell, hatten wir hier noch nicht.
    Wenn Sie bitte Vergleiche aus Gambia, Uruguay und Fidschi folgen lassen könnten, damit Ihre Weltläufigkeit noch besser unterstrichen wäre.
    Reisen sie einfach mit dem Finger auf der Landkarte, bis sie das Land finden, das die für Wolbergs passendsten Gesetze hat!

  • Giesinger

    |

    Es ist bestimmt 35 Jahre her, aber ich erinnere mich bei der Gelegenheit. Der Jürgen Buchner von und aus Haindling hatte damals ein Lied mit der Schlußzeile, “Und bitte schmeissens a Geid einah!”

  • Julian86

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    Nicht nur für Herrn A. Meier verlinke ich zu seinen Ausführungen einen BBC-Beitrag, der auf eine Studie verweist, wonach die von ihm ins Spiel gebrachte USA eine Oligarchie, keine Demokratie (mehr) seien.
    https://www.bbc.com/news/blogs-echochambers-27074746

    Geht der “Westen” mit seiner ´marktkonformen Demokratie`(Merkel) und seinen Tausenden von Lobbyisten in Berlin/Brüssel nicht längst auch diesen Weg der Untergrabung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze? Gepampert von den MSM, die sich immer mehr ihren neoliberal ausgerichteten Besitzern als ihrem grundgesetzlichen Auftrag verantwortlich fühlen.

    Am Ende wird der BBC-Leser aufgefordert, sich an die BBC per Mail zu wenden, ggf. mit einem weiteren Beispiel wie das Geld die Politik befördert, gar bestimmt.

    @ Rengsburger, leider ohne juristischen Ansatz zeigt sich Ihr Betrag. Siehe oben schon Brenner, wonach eine “Erledigung” durch D. auch auf rechtlich nicht zu beanstandeter Weise möglich war.

    Um es klar zu sagen:
    Es geht hier um Fragen strafrechtlicher Verantwortung, nicht um das ´rechte` Bild, das man sich als Bürger von einem jederzeit integren Inhaber des Amts des Oberbürgermeister macht …..

    Es geht darum, nicht alles in einen Topf (der Emotionen) zu werfen.

  • Mr. B.

    |

    Zu Alfred Meier
    20. Dezember 2019 um 16:35| #

    Lieber Herr Meier,
    wenn man eine Straftat begeht und erwischt wird, darf man sich auch über eine Strafe nicht beschweren (wie immer sollte auch hier “ohne Ansehen der Person gelten”!
    Zu diesem Handeln sind die dafür vorgesehenen Organe unseres Staates verpflichtet.
    Sie können hier nicht einfach wegschauen, wenn der Verdacht besteht, dass die Anzeige nicht nichtig ist!
    Ihr Anliegen mit dem amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf ist doch etwas weit hergezogen. In aller Regel werden in den USA Präsidenten gewählt, von denen bekannt ist, dass sie bereits Milliardäre sind und die können oder konnten ihren Wahlkampf selbst finanzieren! Hier ein paar Beispiele aus der Presse… Kennedy, die Bush” s, Obama, Trump.

  • Regensburger

    |

    Herzlichen Dank @Julian86 (20. Dezember 2019 um 10:35 ) für die Antwort auf meine
    einfachen Fragen.

    Als Jurist stellen Sie natürlich Einschränkungen zu Ihrer
    Einschätzung – wie vorläufig, Glaubhaftigkeit des Zeugen D., usw. – voraus, die eine
    stringente, logische Konstruktion Ihrer Argumente erlauben, aber auch eine vollständige
    Rücknahme Ihrer Aussagen zulassen, sofern Ihre Annahmen nicht zutreffen.

    Insofern ist Ihre Antwort ohne Aussage, unverbindlich.

    Könnte man die Prämissen für die Beantwortung meiner Fragen nicht auch anders setzen ?

    1. Die Glaubwürdigkeit des Zeugen D. möge bitte das Gericht beurteilen.
    Für mich gehört das emotionale Auftreten des Zeugen D. zu dessen Strategie, wie auch
    die Wahl seiner Anwälte vermuten lässt.
    Es ist kaum anzunehmen ( das widerspricht zumindest meiner erlebten Lebenswirklichkeit ), dass
    der Gründer eines vermögensstarken Unternehmenskonsortiums nach Jahrzehnten
    wohlwollender, nicht öffentlicher Parteienfinanzierung, zum Teil mit illegalen Mitteln
    und nicht zuletzt zum Wohle seines Unternehmens sein Verhalten unter dem Eindruck
    juristischer Konsequenzen in Frage stellt.
    Die Begriffe “Wahrheit, Vernunft, Anstand” werden in Ihrer Antwort schlicht missbraucht,
    indem Sie die korrelierenden Eigenschaften ungeprüft dem Zeugen D. zuordnen.

    2. Sie übernehmen die Strategie der W.-Verteidigung, indem Sie die Initiierung
    der “Rechnungsübernahme” an D. abschieben. Meine Frage : auf welchem Wege wurde D. die
    offene Agenturrechnung bekannt ? Doch wohl über ein Telefonat mit W.
    Wieso hat ihm W. dies mitgeteilt ? Smalltalk ?

    Die Idee der getrennten Handlungsstränge finde ich sehr interessant. Ich möchte dies mal
    auf meine Lebenswirklichkeit umsetzen : Mit den Mitarbeitern der städtischen Müllabfuhr
    tausche ich regelmäßig ein paar Worte aus, habe regelmäßig Kontakt. Sie entsorgen ja
    auch zuverlässig meinen Müll. Alljährlich gehen sie zum Jahreswechsel von Haus zu Haus und Wünschen
    ein Gutes Neues. Letztes Jahr war ich etwas knapp bei Kasse, und versprach Ihnen daher, nächstes Jahr 50€
    als Anerkennung für Ihren Einsatz zu spenden. Bei der jährlichen Glückwunschtour überreiche ich
    die 50€. Ich hoffe insgeheim, dass sie im Zweifelfall so klug sind, sich auf einen Verbotsirrtum
    zu berufen. Von Bestechlichkeit/Vorteilsannahme kann man eh nicht sprechen, da es sich um
    zwei getrennte Handlungsstränge handelt ( Müll einsammeln, Neujahrsglückwünsche übermitteln ).
    Zudem verhalte ich mich ausgesprochen anständig, weil ich meine Zusage aus dem Vorjahr einhalte.
    Vernunft spielt auch eine gewisse Rolle; es wird dann wohl auch mal eine Tonne entleert,
    die etwas überfüllt ist.

    3. Meine Annahme bzgl. der Tatsache, dass D. Vorteilsgewährung eingestanden hat mag
    aus Ihrer Sicht fehlerhaft sein. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass in einem Urteil/Vergleich
    zum Einen Schuldtatbestände festgestellt werden und zum anderen ein entsprechendes Strafmaß
    zugeordnet wird. Den Strafbefehl hat D. akzeptiert, den Schuldtatbestand dagegen lehnt er ab.
    Wenn man die subjektive Bewertung der Tat durch den Täter als Maßstab nimmt, wären wohl 99%
    aller Straftäter unschuldig.

    Das Konstrukt getrennter Handlungsstränge bezüglich Spendenzusage und tatsächlicher Spende finde
    ich sehr interessant, wie bereits unter 2 beschrieben. Eine praktische Transformation in den Alltag
    wäre sicher einige Gedanken wert.

    Ich bitte nachzusehen, dass meine Ausführungen nicht sehr paragrafenlastig sind. Mir fehlt
    schlicht der juristische Hintergrund, aber auch der Wille mich in dieses Dickicht zu begeben. Aber damit bin ich nicht allein.

    Der P.S.-Nachsatz – oder besser gesagt der Nachtritt – ist in diesem Zusammenhang
    fehl am Platz. Ein anderes Verfahren wird diese Vorwürfe sicherlich noch zu klären versuchen.

    Es wäre Aufgabe der W.-Verteidigung W. als blauäugig, naiv, als stümperhaften Imitator und als
    alleiniges Opfer der Aufdeckung langjähriger Korruptionspraktiken der Regensburger Stadtspitze
    hinzustellen.

    Zu solchen Äußerungen sollten Sie sich als Jurist in Ihren Kommentaren auf RD nicht hinreißen lassen.

  • Mr. T.

    |

    Julian86 meint so ganz und gar nicht klar:
    “Es geht hier um Fragen strafrechtlicher Verantwortung, nicht um das ´rechte` Bild, das man sich als Bürger von einem jederzeit integren Inhaber des Amts des Oberbürgermeister macht ….. ”

    Darum geht es eben nicht! Darum geht es nur in der Verhandlung unter Richter Kimmerl. Ich bin kein Richter und schon gar nicht mit der Sache befasst. Ich kann andere Maßstäbe setzen und mein eigenes Urteil fällen. Das hat natürlich nicht im Ansatz eine große Bedeutung für Wolbergs. Aber quasi jeder andere ist hier in der selben Position.

  • Julian86

    |

    Ihre Fleißarbeit lobend: Halten Sie sich Ihren Sarkasmus wach! Mr. R.

  • Rengsburger

    |

    Was sagt den Herr Wolbergs auf Facebook überhaupt zu dem Betteln um die Übernahme der 30.000 Euro Rechnung. Kann er sich daran noch erinnern? Hält er das für normal? Glaubt er nicht, dass er nach so einer Aktion dem Baulöwen was schuldig ist?

  • Lothgaßler

    |

    @Julian86:
    Die Ausführungen von Regensburger kann ich gut nachvollziehen. Staatsanwaltschaft wie Gericht müssen zur Wahrheitsfindung etwas kritischer die Geschichten der Zeugen und der Angeklagten hinterfragen.
    Schon alleine der Sachverhalt mit der Scheinrechnung schließt ein oberflächliches Geplaudere zwischen Wolbergs und Dietlmeier aus. Ersterer musste Betrag, Gläubiger und ggf. Fälligkeit nennen (eine klare Aufforderung, schon keine Bitte mehr), letzterer dieses wissen und ggf. um Kontaktdaten für ein vorbereitendes Gespräch (zur Anbahnung einer Scheinrechnung) nachfragen. Auch Wolbergs musste entweder von Seiten des Gläubigers oder von Seiten Dietlmeiers die Rückmeldung erhalten, dass die Schulden beglichen waren und in der “Buchhaltung” (Lach!) glatt gestellt werden konnten. Wie konnte eigentlich die Buchhaltung (Schatzmeister/Schatzmeisterin des SPD-Ortsvereins, oder die Wahlkmapfzentrale?) das ohne Bauchzwicken durchwinken? jeder e.V. hätte arge Probleme damit! Wenn Wolbergs nicht die Rechnung des Gläubigers an Dietlmeier übergeben hat, samt “Abtretungserklärung”, dann musste auch Wolbergs davon ausgehen, dass hier ein eher nicht legaler Weg beschritten werden muss. Dietlmeier selbst musste auch in seiner Buchhaltung einen legal scheinenden Weg mit Belegen finden, sonst hätte er das nicht über geschäftliche Konten abwickeln können. Allen MUSS klar gewesen sein, dass ohne Spende ein nicht legales Konstrukt zum Einsatz kam. Nach alter Väter Sitte ist das ein Gefallen, der mit einem Gegengefallen abgegolten werden muss, quasi eine Schuld unter “Ehrenmännern” (Lach!).
    Juristen machte endlich euren Job, die Demokratie wird durch dergleichen Machenschaften untergraben und geschädigt!

  • Mr. B.

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    Zu Lothgaßler
    22. Dezember 2019 um 09:27| #
    “Juristen machte endlich euren Job, die Demokratie wird durch dergleichen Machenschaften untergraben und geschädigt!”

    Ich stimme Ihnen voll und ganz zu! Das Wahlvolk wird hier seit vielen, vielen Jahren nur noch verarscht (mein persönlicher Eindruck) und niemandem, bis auf wenige, fällt etwas auf? Manche finden diese geheimen “Handlungsweisen” auch noch gut! Sind wir bereits so weit, dass in dieser Stadt aus diesem “Treiben” schon so viel mehr Vorteilsnehmer hervorgegangen sind? Viele werden wieder nicht zur nächsten Wahl gehen, weil sie sich damit abgefunden haben, dass “die da oben sowie machen, was sie wollen”! Diejenigen, die “machen was sie wollen”, werden bestimmt gehen und sogar der Oma in der Briefwahl sagen, was zu wählen ist, damit sich ihr Geldvermögen und der Wohlstand, wie auch immer, auf Kosten der anderen, vermehrt. Die sog. bürgerlichen Parteien (sie sind es schon lange nicht mehr) entfernen sich immer mehr vom normalen Wahlvolk und fördern dies auch noch!
    Da kann man wohl bald nicht mehr von Demokratie sprechen, denn in meinen Augen schädigen sie diese “selbstherrlich”, wobei dem Volk fast täglich gepredigt wird, dass die Demokratie geschützt werden muss! Wie geht das alles zusammen?
    Wann setzt bei diesen Menschen wieder der Verstand ein, soweit noch vorhanden????
    Wenn es dann nach der Wahl für die eine oder andere “Bürgerpartei” nicht so aufgeht, wie man es sich “erwünscht” hat, dann kann man ja wieder sagen, die AFD war schuld oder der Bürger hat unser Wahlprogramm nicht verstanden. Wir analysieren jetzt erst einmal 4 – 8 Wochen, denn das Vorangegangene ist mit Sicherheit nicht mitverantwortlich!

  • Julian86

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    Mr. T und andere

    Allein schon, wie Sie meine differenzierenden Sätze in einer Sauce zitieren, zeigt von alleine, dass auch Sie, wie andere, nicht gewillt sind, das Strafrecht, von Emotionen/Moral und Politik zu trennen.

    Und nein, es geht bei Gericht nicht um Demokratie, es geht um den Rechtsstaat, dessen Gewaltentrennung hier angesprochen wird. Solange das die nicht Wenigen hier nicht unterscheiden können/wollen, sondern sich pauschal in ihren Vorverurteilungen als Nichtrichter “sonnen”, solange wird des Pudel Kern des Strafrechts einfach nicht “touchiert”. “Setzen 6!” würde mein Lateinlehrer sagen.

  • Lothgaßler

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    @Julian86:
    sehr forsch, das motiviert zu einer parade riposte! Die Notengebung ist die Domäne der Pädagogen, also Vorsicht damit.
    Übrigens zur Gewaltenteilung, die: “..gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie..”(https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/gewaltenteilung-246408). Das hat der Lateinlehrer nicht wissen können!
    Zudem werden vor einem Strafgericht auch “politisch motivierte” Straftaten verhandelt. Sind die hier zur Verhandlung stehenden Vorgänge “politisch motiviert”: Wolbergs sagt ja, denn er betont, er habe als Politiker gehandelt. Politik ist aber mehr als Parteien, denn Wolbergs ist vom Souverän gewählt worden, nicht von der Mehrheit im Stadtrat. Damit hat der Souverän und damit der Bürger/die Bürgerin dieser Stadt ein Recht auf Teilhabe am Prozess und auf Meinungsäußerung zum Prozess.
    “Strafrecht” ist nur ein Teil der Juristerei, und nicht nur die kommt in diesem Gesamtkomplex zu tragen. Ich erinnere an die Suspendierung, die nicht auf einen Paragraphen im Strafrecht zurück geht. Sie selber haben schon auf Verwaltungsrecht (im Komplex LAGO3) verwiesen, und deren mögliche Bedeutung dann im Strafprozess.
    Juristen sind keineswegs neutral (die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft ohnehin nicht) und das Gericht urteilt auch auf Basis von Annahmen und Überzeugungen (hoffentlich muss keiner im Nachhinein doch als befangen verdächtigt werden: Parteizugehörigkeit usw.), also Vorsicht vor Berufsblindheit und Überschätzung der eigenen Einsichten.
    Ja, ich bin kein Berufsrichter und nicht mal ein Jurist, aber für die ist das Recht auch nicht gemacht worden! Ich “urteile” auf Basis der mir zur Verfügung stehenden Informationen und auf Basis meiner Kenntnisse um die Verhältnisse in Regensburg (soweit ich kleiner Mann das erleben durfte/darf). Und das darf ich auch, ohne diesen Prozess zu schädigen und ohne Wolbergs, Dietlmeier u.a. zu verunglimpfen. Wäre ich im Prozess als Jurist engagiert, ich würde so manche Geschichte doch genauer hinterfragen. Evtl. mangelt es Juristen hier an Kenntnis der Lebenswirklichkeit, so im juristischen Elfenbeinturm gefangen.
    Juristerei gehört zu den Geisteswissenschaften, begründet sich nicht zuletzt auf Moral und war schon immer ein Spielfeld für Streitigkeiten (2 Juristen 3 Meinungen), leider hängt sie immer noch zu sehr der wiederkäuenden Textanalyse diverser Juristenahnen und -Vorbilder nach (sogenannte Hermeneutik) und formuliert für den “Laien” (jene um die es geht) gerne unverständlich.
    Aber bitte trotz aller Kritiken dabei bleiben: Die juristische Einschätzung bereichert nicht nur meine Sicht auf die Vorgänge. Vielleicht verstehe ich so zum Schluß, weshalb die Urteile so und nicht anders ausgingen.

  • Mr. T.

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    Juian86, “Setzen, 6” hat mir mein Lateinlehrer oft genug gesagt. War mir damals auch schon egal, weil ich seine Bemühungen auch als Themaverfehlung für die Realität erachtet habe.
    Ich bin sogar mehr als gewillt, Strafrecht von Moral zu trennen. Ich bin nur nicht gewillt, die Frage der Moral auszublenden und alles aufs Strafrecht zu reduzieren, das bei seiner Beurteilung der Schuld von Wolbergs starke defizite aufweist, da es wohl einen Nachweis einer Unrechtsvereinbarung fordert. Und ich sehe die Kette “keine Schuld nachweisbar -> unschuldig -> nix falsch gemacht -> problemlos wieder wählbar/Amt wiederaufnehmbar” sehr kritisch.
    Deswegen will ich auch eine klare Trennung von Strafrecht und Moral. Strafrecht -> Urteil von Richter Kimmerl; Moral -> Urteil des Wählers. Und das moralische Urteil ist nicht abhängig vom juristischen. Da ich mir weder von meinem Lateinlehrer noch von einem Jurastudium die Sicht aufs Leben habe vernebeln lassen, maße ich mir an, die unanständige Annahme der Spenden und anderer Vorteile in dieser Höhe und die damit verbundenen Entscheidungen zum Nachteil der Bürger von Regensburg als moralisch verwerflich zu verurteilen. Natürlich hat das für Wolbergs nahezu keine Konsequenzen als den Verlust meines Vertrauens, was ihm sicherlich vollkommen egal ist. So leicht, wie ich mein Urteil fällen kann, so wenig wiegt es. Wäre ich aber gezwungen, die selben Maßstäbe wie der Richter anzusetzen, würde es trotzdem nicht mehr wiegen. Deswegen sollten keine normalen Menschen aufs juristische Glatteis gezwungen werden, um ihnen dort die Füße wegzuziehen, wie es die beauftragten und unbeauftragten Verteidiger von Wolbergs so gerne versuchen.

  • Rengsburger

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    Mr. T., Lothgaßler…

    Eine Auseinandersetzung mit Julian86 scheint völlig sinnlos. Das einzige Ziel welches er verfolgt, ist, dass sich am Ende keiner mehr auskennt.

    Am Ende möchte er dann einen Oberbürgermeister Wolbergs, der zwar moralisch und wirtschaftlich völlig ungeeignet für dieses Amt ist, aber auf Grund von vorher veranstalteten Chaos trotzdem gewählt wird.

    Ich kann nur warnen davor. Für jeden kleinen Häuslebauer wird in Zukunft die Gefahr bestehen, sich in Regensburg finanziell an der Finanzierung der Parteien beteiligen zu müssen, wenn Wolbergs mit seinem Konzept der Parteienfinanzierung durchkommt.

  • Interessierter Mitleser

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    Ich glaube nicht, dass fachjuristische Diskussionen hier von besonderem, allgemeinen Interesse sind. Recht kann auch einfach, undifferenziert und verkürzt für Nichtjuristen dargestellt werden:
    1. Wenn ein Amtsträger dafür Geld bekommt, dass er Amtsträger ist, ist das strafbare Vorteilsnahme. (Moralischer/ethischer Hintergrund: Rechtsstaat will kein Anfüttern und damit geschaffene Loyalitäten und “Verpflichtungen”)
    2. Wenn ein Amtsträger für eine konkrete, rechtswidrige Diensthandlung Geld bekommt, ist das strafbare Bestechung. (Moralisch/ethischer Hintergrund: Rechtstaat will nur rechtmässige Handlungen und Gleichbehandlung alles Bürger, nach für alle gültigen, rechtlichen Vorgaben)
    Ersteres mag jeder bei JW -nach der Aussage von D.- selbst beurteilen.
    Zweiteres ist vorliegend nach meiner Meinung nicht nachweisbar (war wohl auch nicht so).

  • XYZ

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    Zu Mitleser 23.12, 10.04
    Zu differenzieren: Moral oder griechisch ethos = von einer Gesellschaft anerkannte Regeln des Zusammenlebens – seien sie es national oder international – sind mit Vorsicht zu sehen.
    Kommt von mores = Sitten her. Ein historisch vermintes Gelände, man sehe u.a. die Nazi-Zeit. Es geht mehr um den Begriff der Demokratie, demos=Volk und kratie=Herrschaft (im Gegensatz zur Autokratie). Karl Popper stellte dazu die Frage zur parlamentarischen Demokratie ob weder das Volk noch die Mehrheit herrschen, sondern tatsächlich die jeweilige Regierung. Nicht Herrschaft des Volkes sondern wenn auch zeitlich begrenzte Macht oder Herrschaft über das Volk. Das Parlament erlässt die Gesetze und die Justiz kontrolliert die Einhaltung und Anwendung im Einzelfall. Da geht es nicht um Moral, die mal so und mal anders betrachtet werden kann. Und der Gesetzgeber ist auch verantwortlich wenn er unklare Gesetze verabschiedet, siehe ParteiG oder Steuer cum-ex oder Pkw-Maut.

  • Julian86

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    Zur angesprochenen Konrolle der Exekutive durch die Justiz – Bay. MP Söder missachtet die Gewaltentrennung.

    “Der BayVGH wirft der Staatsregierung und seinem Ministerpräsidenten Markus Söder evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie die Bedrohung des Fortbestands des Rechtsstaats vor. Diesen Vorwurf begründet das Gericht ausführlich und zutreffend. Insbesondere verwirft das Gericht das Argument des Freistaats, er habe nur bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten ausgenutzt. Dazu stellt der BayVGH fest, dass sich der Freistaat der Erkenntnis verweigert, dass alle Entscheidungen abschließend sind und seit langem keine Rechtsmittel mehr bestehen (Beschluss, Rn. 63).”
    https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-wirft-der-staatsregierung-gezielte-missachtung-des-gerichts-vor/

    Niemand steht über dem Gesetz. Das sagt man uns immer wieder. Dass Söder Andi Scheuer (“Ausländer-Maut” als Wahlknüller für die rechte Wählerschaft, Millionenskandal) obendrein noch stützt, erscheint als weitere Altlast, die alle ins neue Jahr getragen werden.

  • Julian86

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    Zu Lothgaßler. Er offen-bart, dass das Rechtliche nicht verstanden wird. Es gibt auch keine “Bierdeckel-Lösungen”, wie “Interessierter Mitleser” uns glauben machen will.

    Es ist die alleinige Zuständigkeit des Bundestagspräsidenten durch seine Verwaltung feststellen zu lassen (durch Verwaltungsakt), dass der fragliche SPD-Spenden-Bericht unrichtig ist. Das ist meines Wissen bisher nicht geschehen.

    Aber nur, wenn diese Feststellung durch Schäuble getroffen wurde, sind daraus ggf. weitere Konsequenzen zu ziehen.

    a. Eine evtl. Verfügung Schäubles gegenüber der Bundes-SPD, ggf. bis zu einem X-fachen des Fehlbetrages an die Staatskasse als Strafe zu zahlen (§ 31 c PartG).

    b. Ggf. (erst dann) staatsanwaltliche Ermittlungen, Gerichtsverfahren / Strafbefehl etc. wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 31d ParteiG.

    ####

    Siehe dazu § 31 c Satz 3 ParteiG
    “Der Präsident stellt die Verpflichtung der Partei zur Zahlung des Betrages durch Verwaltungsakt fest.”

    Der Straftatbestand des § 31 d ParteiG, setzt der diesen Verwaltungsakt des Bundestagspräsidenten voraus? Ich meine JA.

    Wortlaut des PartG
    https://www.bundestag.de/resource/blob/189336/5d192027d48c097aa998a2eb8713a060/pg_pdf-data.pdf

    Fazit:
    Wegen der bisher fehlenden Feststellung der potentiellen Unrichtigkeit des Spendenberichts durch BTPräs. Schäuble muss das aktuelle Strafverfahren (“Erledigung der Agenturrechnung” durch D.) juristisch-faktisch derzeit ins Leere gehen.

    Etwas ganz anderes ist es, ob der Regensburger Wahlbürger wieder einen OB Wolbergs wählt, der 2014 wohl zwischen OB-Wahl/Stichwahl quasi “bettelnd” die fragwürdige Wahlkampf-Finanzierung der SPD faktisch einräumt und so, wie von D. bemerkt, dem Amt des OB einen Bärendienst erweist.
    Doch auch insoweit fragt man sich: War Wolbergs für den Wahlkampf allein verantwortlich? Wer waren seine ebenfalls in Verantwortung stehenden Mitstreiter innerhalb SPD?

  • XYZ

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    Nachtrag zu Mitleser:
    Ethos ist insoweit richtig als damit der Charakter oder persönliche Werte einer Person bezeichnet werden, etwa im Sinne von Verantwortungs- oder Pflichtbewusstsein. So wird das Wort wohl inzwischen gebraucht. Nach Aristoteles ist ethos die Autorität und Glaubwürdigkeit eines Redners die durch geistige Überlegenheit und Logik überzeugt. Da mag sich freilich jeder seinen Reim darauf bilden.

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drin