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Zweiter Prozess

Wolbergs: Oberlandesgericht lässt zweite Anklage zu

Die Anklage gegen Joachim Wolbergs, unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit durch den Boss des “Immobilien Zentrum Regensburg”, wird nun doch zugelassen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die erstistanzliche Entscheidung des Landgerichts Regensburg aufgehoben.

Rückschlag für Wolbergs: Das Oberlandesgericht Nürnbergs hat die zweite Anklage gegen ihn zugelassen und bejaht einen hinreichenden Tatverdacht.

Joachim Wolbergs muss sich nun doch in einem zweiten Prozess wegen Korruptionsvorwürfen – Bestechlichkeit und Vorteilsannahme – verantworten. Das OLG Nürnberg sieht einen hinreichenden Tatverdacht wegen der Vorwürfe in Zusammenhang mit Spenden des Eigentümers des “Immobilien Zentrum Regensburg”. Es folgt die Pressemitteilung des OLG Nürnberg.

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Mit Beschluss vom 16. April 2019 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg eine weitere Anklage gegen Joachim Wolbergs zugelassen.

Die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg verhandelt seit 24. September 2018 gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg u. a. wegen des Vorwurfs, er habe sich in strafrechtlich relevanter Weise Zuwendungen des mitan geklagten Bauunternehmers T. versprechen lassen. Zudem soll er gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, da die Spenden in den jeweiligen Rechenschaftsberichten nicht richtig erfasst worden sein sollen.

In einer weiteren Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 legt die Staatsanwaltschaft Regensburg Joachim Wolbergs zur Last, aufgrund einer Unrechtsvereinbarung Spenden für den SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden durch das Immobilienzentrum Regensburg (IZ) erhalten zu haben.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg lehnte mit Beschluss vom 11. März 2019 die Eröffnung eines zweiten Hauptverfahrens gegen Joachim Wolbergs wegen Spenden des Immobilienzentrums Regensburg (IZ) an den SPD- Ortsverein ab.

Die Kammer war der Auffassung, dass bei allen Anklagepunkten eine untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen bestehe, die schon Gegenstand der laufenden Hauptverhandlung seien, so dass das Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit der Durchführung einer weiteren Hauptverhandlung entgegenstehe. Im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg vom 11. März 2019. Zur Begründung der sofortigen Beschwerde wird Bezug genommen auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 13. März 2019.

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg hat Erfolg. Nach Ansicht des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg handelt es sich bei den Vorwürfen in der neuen Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 um eigenständige prozessuale Taten. Der Senat legt u. a. dar, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der ursprünglichen Anklageschrift mit denjenigen in der weiteren Anklageschrift nicht durch – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – unrichtige Deklarierung der Spenden in Rechenschaftsberichten so miteinander verknüpft seien, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörigen Geschehens führen würde. Im Gegenteil: Es würden unterschiedliche Lebenssachverhalte mit anderen Tatzeiten, Tatorten und Tatgegenständen unnatürlich vereinigt, wenn man der Ansicht des Landgerichts Regensburg folgen würde. Nach den Anklagevorwürfen handle es sich um verschiedene Vorteilsgeber, von denen der Angeklagte jeweils Zuwendungen gefordert habe bzw. sich habe versprechen lassen.

Daher kommt der Senat im Ergebnis dazu, dass die neuen Vorwürfe aus der Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 in tatsächlicher Hinsicht weder von der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 26. Juli 2017 noch dem Eröffnungsbeschluss der 6. Strafkammer vom 1. März 2018 im derzeit laufenden Strafverfahren umfasst seien.

Der Senat bejaht einen hinreichenden Tatverdacht und hat deshalb das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 4. Oktober 2018 zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg zugelassen. Die Akten werden nunmehr an das Landgericht Regensburg zurückgegeben. Über die weitere dortige Vorgehensweise erteilt die Pressestelle des Landgerichts Regensburg Auskunft.

(Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 16.04.2019, 2 Ws 167/19)

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Kommentare (31)

  • Christian

    |

    Hoffentlich fällt das wöchentliche Facebookvideo diesen Freitag nicht wegen des Feiertags aus!

  • Ulrich Hingson

    |

    Ich glaube jetzt langs allmählich.

  • Checker

    |

    War eigentlich logisch und zu erwarten.

    Nun sollte mal niemand mehr über die Staatsanwaltschaft Regensburg lamentieren.

    Der 2. Strafsenat in Nürnberg bejaht einen hinreichenden Tatverdacht gegen Wolbergs. Nun muß halt mal verhandelt werden und geschaut werden was dabei raus kommt.

    Die Staatsanwaltschaft Regensburg kann jedenfalls nichts dafür wenn sich Leute in Regensburg so verhalten, dass gegen sie ermittelt werden muß. Die ganze Sache wurde ja auch noch von der SPD ins Rollen gebracht also bitte. Soll da der Staat die Augen verschlissen?

  • Lieschen Müller

    |

    Es wird nach Ostern nochmal richtig aufregend…

    @Christian
    Ich bin so frei und nehme die Schlagwörter des kommenden Wolbergvideos vorweg:

    ●bemerkenswert
    ●spannend
    ●interessant
    ●lässt tief blicken
    ●entbehrt jeglicher Grundlage
    ●an Absurdität nicht zu überbieten
    ●respektlos
    ●Hass und Häme

  • Dolittle

    |

    Das ist schlecht für Herrn Wolbergs. Der OB wird weiter auf der Anklagebank Platz nehmen und mit dem Makel des Verdachts der Korruption leben müssen. Das füllt vielleicht die Inhaltsleere von Vereinen, deren frisch gewählter Vorsitzender er ist.

    Der entscheidende Satz des OLG Nürnberg (das schon oft Entscheidungen Regensburger Gerichte aufheben musste):

    “Es würden unterschiedliche Lebenssachverhalte mit anderen Tatzeiten, Tatorten und Tatgegenständen unnatürlich vereinigt, wenn man der Ansicht des Landgerichts Regensburg folgen würde. Nach den Anklagevorwürfen handle es sich um verschiedene Vorteilsgeber, von denen der Angeklagte jeweils Zuwendungen gefordert habe bzw. sich habe versprechen lassen.”

  • Checker

    |

    Neben der Staatsanwaltschaft Regensburg wird nun wohl auch der 2. Strafsenat in Nürnberg nicht mehr Freund unseres Herrn Oberbürgermeisters sein.

    Ein guter Rat an ihn er sollte sich zukünftig mit seinen Bewertungen gegenüber der Staatsanwaltschaft Regensburg zurückhalten. Ein guter Verteidiger würde ihm das auch raten. :(

  • BTH

    |

    @ checker

    “unseres Herrn Oberbürgermeisters” susp. – soviel zeit muss sein…

  • Prozesskostenhilfe

    |

    Hr. Wolbergs stellt es immer so dar, als würde man ihn finanziell “ausbluten” lassen mit dem neuen Prozess.

    Zum einen bekommt er nach wie vor ein üppiges Gehalt im Vergleich zu Normalsterblichen. Über die Angemessenheit der Größe der Wohnung für einen Alleinstehenden und die damit verbundenen Kosten sollte er sich einmal Gedanken machen. Es wäre an der Zeit, seine Lebenshaltungskosten zu reduzieren. Es ist unnötig, in einem OB-Tempel zu residieren, ein schlichtes 30m²-Appartement tut es für einen Single auch.

    Zum Anderen bekommt jeder in Deutschland, der darauf angewiesen ist, Prozesskostenhilfe vom Staat (§§ 114 ff. ZPO). Damit ist es auch Herrn Wolbergs möglich, sich verteidigen zu lassen und seine Rechte geltend zu machen. Klar sind das keine sündhaft teuren Star-Verteidiger mehr aus München. Aber ist das wirklich notwendig? Ein Normalsterblicher könnte sich diese auch nicht leisten.

    Es handelt sich hier also lediglich um Jammern auf höchstem Niveau. Es wird Zeit, die Realität anzuerkennen und sich entsprechend darauf einzustellen.

  • Alfred Meier

    |

    Bahnt sich da ein neuer Justizskandal an?

  • Samson

    |

    Wolbergs dürfte jetzt endgültig erledigt sein, wenn das Verfahren wieder drei Jahre dauert werden es im ganzen sechs Jahre. So lange hat keine Person des öffentlichen Lebens durch, die danach noch ein öffentliches Amt bekleiden will.
    Darüber hinaus ist es relativ unwahrscheinlich, dass es danach zu einem Verfahren gegen Schaldinger kommt, wenn dieses wirklich nochmals hinten angestellt werden sollte.
    Dies ist besonders erstaunlich, denn Herr .D! vom Immobilienzentrum hat sich ja dahingehend eingelassen, Dass er öffentlich mitgeteilt habe, dass er dieses Verhalten so gewohnt war.
    Wenn eben dieses Verhalten für eine Anklage lang und die andere fallen gelassen wir, dürfte dies einer Strafvereitelung im Amt sicher sehr nahe kommen.
    Da wird sich heute einer zurücklegen und eine gute Flasche Champagner öffnen.

  • Giesinger

    |

    Laut MZ will Wolbergs’ Münchner Verteidiger ja notfalls bis zum BGH. Herrscht dort dann eigentlich Anwesenheitspflicht für die Angeklagten? Nach Karlsruhe fährt man ja nicht eben mal so schnell. Dann noch die Regensburger Verfahren…hm…
    Möchte nicht wissen, wie die vom Brückenverein heute aus der Wäsche schauen. (Doch natürlich würde ich es gerne wissen).
    Falls die StA in Revision geht, hat sie doch das Thema eigentlich vom Hals, oder? Da sind doch dann die Bundesanwälte zuständig, liege ich da richtig?

  • ExRA

    |

    …do schaug her! “Unser” OLG! Quod erat expectandum. Daß die Dietlmeier-Geschichte zwar im Prinzip dasselbe, aber rechtlich gesehen etwas völlig anderes ist, war eigentlich jedem klar. Oder? ;-)

  • Piedro

    |

    Ich fand die Ablehnung eh nicht wirklich verständlich und etwas verstörend.

  • R.G.

    |

    Politikerpension: Kann die Pension dem suspendierten Oberbürgermeister, anlässlich des weiteren Prozesses, auch wenn er nicht zur Wahl antritt, doch schon jetzt zuerkannt werden?
    Wer weiß etwas darüber?

  • Lothgaßler

    |

    Womit bewiesen wäre, dass Juristen nicht einer Meinung sein müssen. Aber ich bin hier voll und ganz der Meinung des OLG, was die Auslegung von “Lebenssachverhalten” angeht. Andere Personen, andere unterstellte Vorteile, andere Zeitpunkte, folglich andere Sachverhalte!
    Wäre es nicht so, jeder Ladendieb sollte sich auf die Auslegung des LG hinausreden, denn schließlich war jeder Diebstahl irgendwie ein Diebstahl, halt nicht immer im gleichen Laden.
    Ich rate mal ins Blaue, wofür der neue Verein “Brücke” Spenden sammeln wird: vermutlich 20% leibliches Wohl, 30% Prozesskosten und 50% Wahlkampf. Wäre das noch gemeinnützig?

  • Samson

    |

    Eher so:
    Wolbergs dürfte jetzt endgültig erledigt sein, wenn das Verfahren wieder drei Jahre dauert, werden es im ganzen sechs Jahre. So lange hat keine Person des öffentlichen Lebens durchhalten, die danach noch ein öffentliches Amt bekleiden will.
    Darüber hinaus ist es relativ unwahrscheinlich, dass es danach noch zu einem Verfahren gegen Schaldinger kommt, wenn dieses wirklich nochmals hinten angestellt werden sollte.
    Dies ist besonders erstaunlich, denn Herr .D! vom Immobilienzentrum hat sich ja dahingehend eingelassen, dass er öffentlich mitgeteilt habe, dass er dieses Verhalten so gewohnt war. Wenn eben dieses Verhalten für eine Anklage langt und die andere gegen Schaidinger fallen gelassen wird, dürfte dies einer Strafvereitelung im Amt sicher sehr nahe kommen.
    Da wird sich heute einer zurücklehnen und eine gute Flasche Champagner öffnen.

  • mkv

    |

    Hat sich hier schon einer, außer dem fragenden Alfred Meier, in der Sache wirklich substantiiert geäußert? Was hat jetzt der 2. Strafsenat des OLG Nürnberg für Recht befunden und inhaltlich WIE (überzeugend) begründet? Und was spricht dafür, was dagegen? Häme etc. hilft insoweit nicht weiter oder?

    Der “Pferdefuß” ist prima facie doch in der Behauptung “unrichtige Deklarierung der Spenden” (PM) enthalten! Oder hat der Nürnberger Senat das Professoren-Gutachten der Vert. auseinandergenommen und entkräftet?

    Warten wir das Hauptverfahren ab, darin werden gewiss auch die Weichen für das zweite Verfahren gestellt, wenn es dazu überhaupt kommt.

    Im Übrigen:
    Wundert sich noch jemand, warum die bayerische Staatsanwaltschaft via Justizministerium binnen fast Jahresfrist immer noch anscheinend kein zusätzliches StA-Personal für R. zur Verfügung stellte (angeblich ist man ja in R. personell zu schwach besetzt), um in Sachen Schaidinger, Rieger und Co. im laufenden (ruhenden, auf Eis gelegten?) Ermittlungverfahren eine Entscheidung herbeizuführen?

    Quod licet Iovi, non licet bovi:
    Hat nicht der Alte vorgemacht, was dem Jungen jetzt vorgeworfen wird? Und wieso scheint der “Eifer” der StA so einseitig verteilt zu sein? Um Antwort wird gebeten! Weitere Intransparenz könnte das Restvertrauen der Bürgerschaft in einen gesetzmäßigen Vollzug des Legalitätsprinzips zerstören.

    Ich schließe mich Meiers Frage an (damit sind wir schon ZWEI, wer schließt sich noch an?) und warte auf die Reaktion der Verteidigung gegen die Beschwerde-Entscheidung des OLG.

  • nützlichekatastophen

    |

    @christian
    Da bin ich auch schon besorgt .
    Da der Shawshank Redemption Trumpf nach den tretzelsken Darstellungen nicht mehr ganz so seine Wirkung erziehlt wird wieder mal die Staatsanwaltschaft dran glauben müssen.
    Schön wäre auch mal eine Homestory von Wollis Haussender. Vielleicht könnte die Reporterinendarstellerin mal eine Homestory von Wolli onair stellen . So mit ganz viel Gefühl und “Überstunden” im Büro. Wie es der Meister gerne mag.

  • Checker

    |

    Lieber mkv

    Wenn jemand diesem Gefälligkeitsgutachten dieses Professors folgen würde hätten wir in Deutschland legale Korruption.

    Spätestens der BGH wird dieses Gutachten kassieren. Und jetzt haben wir schon drei Instanzen welche von Straftaten ausgehen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg, die 5. Kammer in Regensburg sonst wäre die Verhandlung nicht zugelassen worden und der Strafsenat in Nürnberg. Spätestens beim BGH wird der Witting und der Wolli dann ganz klein.

  • Lothgaßler

    |

    @mkv:
    Ich bin schon erstaunt über Ihre Wandlung im Laufe dieses Prozesses. Sie scheinen mir immer mehr in die Rolle eines Verteidigers auf Wolbergs Seiten zu schlüpfen.
    Ja, die Schonung der CSU-Beteiligten ist skandalös, aber wer muss hier mit Nachdruck zur Arbeit aufgefordert werden? Wie kann ich als Bürger dazu beitragen, dass diese Herren nicht auf Verjährung hoffen dürfen?
    Weshalb sollte ein Gutachten eines Juraprofessors ein Gericht beeinflussen? Sie schreiben von Substanz. Welche Substanz enthält dieses Gutachten? Welche “Rechtwissenschaft” wird hier betrieben, von einem Rechtswissenschaftler (Prof)? Welche Substanz enthielt die Rechtsauffassung des LG zum “Lebenssachverhalt”? Lag der Lebenssachverhalt in Spenden oder in Spendenstückelung oder in Korruptionsvorwürfen oder in einer Mischung? Ich würde der Sicht des LG eingeschränkt zustimmen können, wenn Wolbergs die Spendenstückelung eingefordert hätte, dann würden diese Vorgänge zu seiner Lebenswirklichkeit (sprich Charakter) gehören. So weit geht die Staatsanwaltschaft in der Anklage nicht, es deutet in meinen Augen alles auf ein einvernehmliches stilles Geben und Nehmen hin, dazu bedurfte es einer Gelegenheit aber keiner Worte und verfänglicher Zeilen.
    Und welcher Rechtsauffassung folgen Sie, wenn Sie darauf verweisen, dass der “Junge” (Wolbergs ist keinesfalls jung und auch kommunalpolitisch nicht unerfahren) dem Vorbild des “Alten” (Schaidinger) folgt? Soll nun das mögliche Unrecht des einen zum Recht des anderen werden, quasi Tradition bzw. Gewohnheitsrecht der Regierenden? Reden Sie einem Kastenwesen das Wort?

  • mkv

    |

    OLG-Beschluss –> BGH? –> BVerfG?

    Ihr Lieben,

    laut MZ hat Wolbergs Verteidigung angekündigt, gegen die jüngste OLG Beschwerdeentscheidung den BGH anzurufen. Wer weiß mehr darüber?

    Jenseits von § 135 Abs. 2 GVG finde ich
    https://dejure.org/gesetze/StPO/310.html
    wonach eine weitere Beschwerde (zum BGH) grundsätzlich nicht zulässig ist.

    Die Verteidigung beklagt sich, dass das OLG sich nicht mit ihren Einwänden inhaltlich auseinander gesetzt habe.

    Folglich beklagt sie ggf. die Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs ihres Mandanten auf rechtliches Gehör
    https://dejure.org/gesetze/GG/103.html

    sowie den verfassungsrechtlichen Anspruch jeden Bürgers auf effektiven Rechtsschutz.

    Es sei daran erinnert, dass die WStrK über den komplexen Antrag (aller Vert) auf Einstellung des gesamten Verfahrens wegen nicht heilbarer Verfahrensmängel BIS HEUTE NICHT entschieden hat.

    Wenn der Rechtsweg ausgeschöpft sein sollte (siehe eingangs), dann bliebe ggf. in engen Grenzen gemäß einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ausnahmesweise gegen den Wortlaut des § 210 Abs.1 StPO – eine Verfassungsbeschwerde, die gegen den OLG-Beschluss einzulegen wäre. Denn es ist dieser, der den Grundsatz des fairen Verfahrens durch eine (Auf)Spaltung des gesamten Geschehens zum Nachteil vor allem des Angeklagten Wolbergs vertiefend zu verletzen scheint.

    Einzelheiten hier
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/02/2-bvr-2001-02.pdf

    An @ Lothgaßler:

    Ich habe über den künftigen Ausgang der Verfahrens keine feste, (vorver)urteilende Meinung: Ich weiß aber aus tiefer Akteneinsicht (Verfahren 152 Js 1457/08 Schaidinger), wozu die Regensburger StA fähig ist. Daher ist Skepsis ein Gebot der Vernunft. Und als Organ der Rechtspflege, das die über 150 000 Anwälte in Deutschland sind, zeige ich hier auf, was mir wichtig erscheint. Lesen Sie doch mal den Artikel 1 GG in aller Ruhe vollständig(!) durch und fragen sich, was dieser nicht nur für die Prozessbeteiligten bedeutet, bedeuten sollte!

    Andere er-götz-en sich an ihren pauschalen, faktenarmen bis -leeren Meinungsäußerungen, wie der “liebe” CHECKER z.B. – soll er.

  • Stefan Aigner

    |

    @mkv

    Die Presseerklärung der Verteidigung, auf die sich die MZ bezieht, ist hier in diesem Artikel verlinkt. Höchstvorsorglich hier nochmal:

    https://www.regensburg-digital.de/wp-content/uploads/2019/04/PM-Verteidigung-Wolbergs.pdf

    Von einer Beschwerde beim BGH oder sonstwo ist darin an keiner Stelle die Rede, sondern davon, dass man den Einwand “Verfahrenshindernis” aufrecht erhält und dieser bei einer späteren (!) BGH-Entscheidung behandelt werden müsse.

  • Elizabeth Parker

    |

    ***Vorsicht Spoiler!***
    Normalerweise sollte ein Verteidiger nicht vom Gang durch die Instanzen bis zum BGH schon vor dem ersten Prozesstag drohen, weil da geht’s nur hin, wenn der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft mit dem späteren Urteil nicht zufrieden sind. Hier scheint ein Verteidiger eine für seinen Mandanten ungünstige Verurteilung vorauszuahnen.

  • Alfred Meier

    |

    @Checker
    Sie beschuldigen einen Strafrechtsprofessor der Käuflichkeit, weil er in einem bezahlten Gutachten in der Entgegennahme und Verbuchung von Spenden des infragestehenden SPD-Ortsverein keine strafbares Handeln sah. Schaun Sie doch mal selbst ins Parteiengesetz: Strafbar ist nur, wenn der E m p f ä n g e r die Spenden stückelt und damit ihre Herkunft verschleiert. Hätte Anja Wolbergs als Kassiererin das getan, säße sie schon längst neben ihrem Ehemann auf der Anklagebank.

    Von der im Parteiengesetz angedrohten Strafe sind die Sanktionen zu unterscheiden, die der Bundestagspräsident wegen der Annahme von Spenden aus verbotenen Quellen (Ausland!) und/oder unrichtiger Deklarierung von Spenden verhängen kann. In dem anhängigem Verfahren vor dem Landgericht wurden den betroffenen SPD-Organisationen keine solchen Verfehlungen nachgewiesen. Andererseits hat aber der SPD-Bundesvorstand schon vor Jahren dem Bundestagspräsidenten in dieser Sache Verfehlungen gegen das Parteiengesetz gemeldet. Welche waren das? Ich halte es für geboten, dass der SPD-Vorstand seine damalige Meldung überprüft und ggf. gegenüber dem Bundestagspräsidenten richtig stellt.

  • Checker

    |

    Alfred Meier:

    Ich weiss nicht ob er gekauft worden ist??? Auf alle Fälle ist das Gutachten lächerlich und nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde. ;)

    Auch wenn ich mich wiederhole oder redundant wirke: Die Sache ins Rollen gebracht hat der SPD Schatzmeister er wird seine Gründe gehabt haben. Bei Zuständen wie in Regensburg kann der Staat nicht die Augen verschliessen.

  • Samson

    |

    @checker

    “Ich weiss nicht ob er gekauft worden ist??? Auf alle Fälle ist das Gutachten lächerlich und nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde. ;)”

    Der Wert liegt im Auge des Betrachters
    Für den ders verfasst hat, ist dieses Gutachten von erheblichem Wert.
    20 bis 30.000€ vielleicht.
    :-)!

  • Mr. T.

    |

    Lothgaßler, mir kommts fast so vor, als würde sich mkv schon seit Wochen in Stellung bringen, falls dem Wolbergs die Finanziers für seine Luxusanwälte ausgehen ;-)

    Checker, mit dem Meier diskutieren bringt nix. Moralische Maßstäbe gelten bei dem eh nix. Und alles andere dreht er sich so hin, dass es wenigstens grad noch legal ist – oder sich zumindest für ihn so anfühlt.

  • Samson

    |

    Zum Schluss noch:

    Januar 2017 Hausdurchsuchung bei Schaidinger
    2017 Vorermittlungsverfahren gegen Rieger
    Jan 2018 Erneute Hausdurchsuchung bei Schaidinger
    Feb 2018 Ermittlungen und Durchsuchungen bei Christian Schlegl
    19. Juni 2018
    Hausdurchsuchung Rieger und Kittel
    Kittel regiert heldenhaft: Wer die Hitze fürchtet darf nicht in die Küche.
    So denken Andere:
    https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.ermittlungen-gegen-franz-rieger-illegale-gelder-die-regensburger-csu-im-sumpf.dae989e5-2702-4eaa-8fc7-ecfe8f80f73a.html

    Im Falle Schaidinger wird extra neues Recht erfunden:
    “Wer erst nach seiner Amtszeit eine Bestechung annimmt, der ist fein raus, denn dann handelt es sich nicht mehr um Bestechung” Lex Schaidinger
    Das ist aber so eindeutig falsch. So vermeintlich schlau wie der Fuchs waren schon andere.

    So siehts aus:
    Verjährungsbeginn mit Tatbeendigung
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass bei den Korruptionsdelikten die Tat mit dem Abschluss einer Unrechtsvereinbarung nicht beendet ist, sondern erst mit der Erfüllung der Unrechtsvereinbarung.
    BGH: Der Fall Schreiber

    Im Fall des Waffenlobbyisten Schreiber sollte nach der vom Gericht festgestellten Unrechtsvereinbarung zunächst der Amtsträger die pflichtwidrige Diensthandlung vornehmen. Dann sollte über einen längeren Zeitraum der Bestechungslohn in Raten gezahlt werden, wobei zum Zeitpunkt der Zahlung der letzten Raten das Amtsverhältnis des Empfängers sogar bereits beendet war.
    ………………………….

    Also beginnt die Verjährung frühestens mit der letzten Zuwendung, egal ob in der Amtszeit ein Schatten auf den OB fällt, oder nicht.
    Der wirkliche Nutznießer der Neuausschreibung war Schaidinger, der bekam einen hoch dotierten Beratervertrag und freie Flüge mit Privatmaschinen sowie Urlaub auf der Jacht.
    ::::::::::::::::::.:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
    Jetzt zur Lex Wolbergs:

    Bei Wolbergs werden Abhörprotokolle falsch abgetippt, oder gelöscht, immer zu seinem Nachteil. Nach zähen drei Jahren kommt alles ins Stocken und es wird ein neues Verfahren aus dem Hut gezaubert – von einem vorbestraften Immobilienmogul, der sich mit seinen Aussagen freigekauft hat.
    Bei allen großen Projekten des IZ ist die Vergabe zumindest mit dutzenden von Fragezeichen zu
    sehen. Riesige Areale wechselten den Besitzer hin und her bis sie schließlich beim IZ landeten, die Schlachthofhalle sogar mit Millionengeschenken der Stadt direkt in der eigenen Tasche von Herrn Dietlmeier, ein Parkhaus (Arnulfplatz) verschwindet in der Tasche eines ehemaligen Jahn Präsidenten.
    In welcher Amtszeit lagen diese Vorfälle?
    Richtig in der Lex Schaidinger Ära. Für einen Fliegerfreund greift er sogar selber zu Hörer un dbricht damit eindeutig Recht. Bei dem nicht genehmigungsfähigen Monster in Königswiesen ist seine Rolle noch unklar.
    Wer war der größte Nutznießer der Neuausschreibung, zuerst einstimmig von der CSU mitgetragen? Genau: Hans Schaidinger.
    ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
    Dietlmeier ist fein raus, der hat sich für einen BRUCHTEIL seines Vermögens freigekauft.

    Wo bleibt Wolbergs in diesem Kontext?
    Dadurch, dass die Verfahren nicht zusammengefasst wurden ist er ruiniert.
    Welche Genehmigungen hat das IZ in der Ära Schaidinger bekommen?
    Welche Genehmigungen in der Ära Wolbergs?

    Er eine hat einen Klumpfuß, der andere einen dicken Zeh.
    Zuerst kümmern wir uns natürlich um den dicken Zeh!

  • wahon

    |

    @Günther Herzig

    Warum so patzig-rechthaberisch?
    Wer als Angeklagter kein Geld hat, um einen Verteidiger zu bezahlen, bekommt einen Pflichtverteidiger, den der Staat bezahlt.

  • Stefan Aigner

    |

    Dieses Forum wird geschlossen. Die Debatte entgleist wieder einmal.

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