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Glosse

Ad nauseam, Herr Wirtschaftsreferent

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt gibt der Wirtschaftsreferent die Parole „investieren statt konsumieren“ aus. Anstatt mehr Gelder für soziale Projekte zu fordern, muss man eben zufrieden sein mit dem was man hat.

Wo nichts ist, kann auch nichts verteilt werden.

Bei Zahlen ist es ja oft so, dass sie erst ins Verhältnis gesetzt werden müssen, möchte man ein besseres Verständnis ihrer Bedeutung erhalten. 140 Kilogramm Körpermasse etwa klingen erstmal recht viel. Im American Football hingegen ist das auf manchen Positionen das Durchschnittsgewicht und die Spieler sind sportlich vermutlich fitter als der typische Bundesbürger. Ein anderes Beispiel: 2009 sprach Karl-Theodor zu Guttenberg bei einer Bierzeltrede davon, dass „die Milliarde volksnah geworden“ sei. Der frühere CSU-Shootingstar und Ex-Verteidigungsminister drückte damit ein neues Verhältnis aus, Staatsausgaben zu betrachten. Denn um die sogenannte Finanzkrise bewältigen zu können, wurden innerhalb kürzester Zeit bis dahin unvorstellbare Summen aufgewendet.

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Auch jetzt bewegt die Politik wieder Milliarden an Euro zur Bewältigung der Corona-Krise. Im Verhältnis dazu mögen einem die am vergangenen Mittwoch im Regensburger Sozialausschuss beschlossenen 53.400 Euro Fördergelder für soziale Projekte fast schon als irrelevant vorkommen (hier geht es zur Verwaltungsvorlage). Ein Trugschluss, wie der neue Wirtschaftsreferent Georg Stephan Barfuß während der Sitzung eindrücklich erläuterte.

Acht Verbände der freien Wohlfahrtspflege und soziale Initiativen werden im Haushalt 2021 finanziell unterstützt. Neben der Regensburger Tafel (nach Prüfung der Verwaltung sollen 5.000 Euro bewilligt werden) sind dies der Kontakt e.V. (3.000 Euro), die DrugStop Drogenhilfe (2.500 Euro), der Spritzentausch für Drogen konsumierende Menschen des Roten Kreuzes (mit 30.000 Euro der größte Posten), Dali Polytox Suchthilfe (1.200 Euro), sowie KulTür e.V. und die Frauen-Beratungsstelle Solwodi (jeweils 5.000 Euro).

1.700 Euro Kultgeld für die Sozialen Initiativen

Die seit Ende der 70er jährlich an die Sozialen Initiativen überwiesenen 1.700 Euro (früher 3.500 DM) bezeichnet deren Vorsitzender Reinhard Kellner im Übrigen als „Kultgeld“. „Wir wollen tatsächlich gar nicht mehr. Das hilft uns für die Miete und zur Finanzierung des Busses“, so Kellner auf Nachfrage. Mehr Geld bedeute im Zweifel weniger Freiheiten und man arbeite als sozialer Dachverband „doch in 90 Prozent der Fälle eher gegen die Stadt“. Die kleine Aufwendung habe nach über 40 Jahren einen gewissen „Kultfaktor“ erreicht. Warum aber zum Beispiel die Tafel nicht mehr bekomme, das verstehen weder Kellner noch der Einzelstadtrat Jakob Friedl. Der stellte am Mittwoch im Sozialausschuss den Antrag, den Verbänden und Initiativen einfach die beantragten Summen zu geben und bestenfalls gleich noch etwas draufzulegen – das wären etwa 40.000 Euro mehr. Unterstützung bekommt der finanzielle Dolchstoß von Theresa Eberlein und Wiebke Richter (Grünen-Fraktion) sowie Ernst Zierer und Thomas Mayr von der Brücke.

Doch es kommt eben auf die richtige Einordnung an. Mehrfach, man könnte fast sagen ad nauseam (lateinisch: „bis zur Seekrankheit“; ein Ausdruck für eine Diskussion, die bis zum Punkt „des Erbrechens“ geführt wurde und der von Barfuß bereits wiederholt verwendet wurde), betont der Wirtschaftsreferent die bestehende Wirtschaftskrise, die wegbrechenden Steuereinnahmen und die Freiwilligkeit der verhandelten Fördergelder. „Natürlich darf man als Stadt entscheiden, dass man für wichtige Projekte freiwillig Steuergelder zur Verfügung stellt. Wir sollten froh sein, dass es noch – Ausrufezeichen – möglich ist, diese Gelder zur Verfügung zu stellen“, gibt Barfuß zu bedenken. Ein Automatismus, aufgrund dessen man jedes Jahr mehr Geld fordert, würde diesen guten Willen der Stadt überreizen. Denn: „Wir haben nichts mehr zu verteilen. Der Kuchen wird immer kleiner“, so Barfuß’ mahnende Worte.

Wenn die Null droht

Und so wirken die 53.400 Euro – verglichen mit einer drohenden Null – auf einmal ganz schön groß. Denn die Gelder wollen zusammengehalten werden. Und deshalb hat Barfuß vor allem eine Bitte: „Ich wünsche mir, dass wir uns alle ein bissl anders einnorden.“ Jetzt müsse investiert statt konsumiert werden. Dass Barfuß diese Worte im Sozialausschuss äußert und betont, es gäbe keinerlei rechtlichen Anspruch auf die 53.000 Euro Fördergelder, mag dem einen oder der anderen zynisch vorkommen.

Doch in Zeiten der finanziellen Unsicherheit muss eben jeder ausgegebene Euro wohlüberlegt sein. Ein soziales Einbahnstraßensystem wie etwa die 5.000 Euro an die Regensburger Tafel ist nun mal reiner Konsum. Zum Glück finanziert die Tafel die Versorgung von 3.000 Bedürftigen pro Woche und die Kosten von mehreren Millionen Euro pro Jahr über die eigenen Einnahmen und durch Spenden.

Die zusätzlichen Ausgaben für den Anfang Herbst getätigten Umzug in die neuen Räumlichkeiten in der Abensstraße können im Übrigen erst einmal nicht aus dem städtischen Fördertopf beglichen werden. Zur Antragsfrist im März konnten nämlich noch keine genauen Angaben zu den Kosten gemacht werden. Zur nächsten Antragsfrist kann Barfuß dann aber auch schon genauer sagen, ob man denn überhaupt noch freiwillig fördern kann. Klare Verhältnisse helfen allen Beteiligten. Das sieht man auch beim Thema „Faszination Altstadt“. Denn die hier aufgewendeten 75.000 Euro müssen ganz klar als Investition verstanden werden. Jeder Euro kommt mit dem Altstadt-Zehner schließlich doppelt und dreifach wieder zurück.

Management mit Familiensinn

Der „Manager mit Familiensinn“, wie die MZ im August 2019 Barfuß der Öffentlichkeit präsentierte, denkt bei allen Geldsorgen auch an die künftigen Generationen. „Momentan nehmen wir ab nächstem Jahr Schulden auf. Jeden einzelnen Euro den wir jetzt ausgeben, bürden wir […] unseren Kindern als Schulden auf.“ Dass Schulden nicht per se etwas Dramatisches sein müssen und auch die oft bemühte Dramaturgie der Schuldenlast für künftige Generationen nicht die ganze Geschichte ist? Unwichtige Nebengeräusche. Die Aussage entfaltet ihre drohende Wirkung.

Denn wir dürfen nicht vergessen, und das kann gar nicht ad nauseam gesagt werden: „Wir befinden uns in einer Wirtschaftskrise und uns fallen langsam die Steuereinnahmen weg.“ Da tut jeder soziale Euro einfach weh. Die Hoffnung liegt nun auf Barfuß, dem Sparfuchs.

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Kommentare (20)

  • Joachim Datko

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    Und es hat funktioniert!

    Zitat: “Der frühere CSU-Shootingstar und Ex-Verteidigungsminister drückte damit ein neues Verhältnis aus, Staatsausgaben zu betrachten. Denn um die sogenannte Finanzkrise bewältigen zu können, wurden innerhalb kürzester Zeit bis dahin unvorstellbare Summen aufgewendet.”

    Wir hatten zwischenzeitlich eine sehr gute wirtschaftliche Entwicklung und haben seit mehreren Jahren den größten Leistungsbilanzüberschuss aller Länder.

    Z. B. Leistungsbilanzüberschuss 2018:
    1. Deutschland: 290 Milliarden US-Dollar
    2. Japan: 175 Milliarden US-Dollar
    3. Russland: 113 Milliarden US-Dollar

  • Heinrich Kielhorn

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    @Joachim Datko

    Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns mit der Förderung der Faszination Altstadt ein ähnlicher Coup gelingen wird.

  • Rechtsanwalt Veits

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    Tafeln – Hartz IV – konzertierte Aktion aus der Mitte des Stadtrats

    Die unterstützte Arbeit der Tafeln ist zwar – bundesweit – ein bürgerschaftlicher Kraftakt. Gleichwohl: Er dokumentiert seit Jahrzehnten einen – immerwährenden – Skandal der Politik, der historisch mit der Regierung Schröder/Fischer und im Gefolge mit den Regierungen Merkel untrennbar verbunden ist: Hartz IV ist himmelschreiendes Unrecht!

    Und verfolgt man die aktuellen Pläne der GroKo, für 2021 die H4-Sätze – völlig ungenügend, auch und gerade wegen der C-Pandemie – anzupassen, dann verstärkt sich der Eindruck, dass die Berliner Politik an diesem Unrecht festhalten will.

    Studie der Paritätischen
    https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangellagen-eines-lebens-mit-hartz-iv/

    Jenseits der gewährten 5000 EUR sollte daher aus der Mitte der Gesellschaft, in Regensburg durch den Stadtrat, ein mit den Städtetagen vernetzer Alarm-Ruf in das Kanzleramt, zum Ältestetenrat des Bundestags geschickt werden, um der weiteren menschenunwürdigen Herabwürdigung von Millionen Mitbürgern in einer konzertierten Aktion entgegenzuwirken. Die Fraktionen des Stadtrats sind gefordert, ihren Verpflichtungen aus Artikel 1 Grundgesetz zu genügen. Dort heißt es nämlich auch: “Sie, [die Würde der H4-Empfänger] zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

    Vor diesem tatsächlichen wie rechtlichen Hintergrund erscheint es angebracht, dass sich jeder einzele des Regensburger Volkes, “von dem alle staatliche Macht ausgeht” (Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 GG), klar und und laut an seine Vertreter:innen im Stadtrat wendet, um einen nachhaltigen Beitrag auf den Weg zu bringen, der an die Wurzeln dieses schreienden Unrechts geht und es hilft zu beseitigen. Der Weg entsteht im Gehen.

    Aktuell dazu ein Beitrag (von angekündigten dreien) mit dem Titel:

    15 Jahre Hartz-Reformen
    25. Oktober 2020
    von Renate Dillmann
    https://www.heise.de/tp/features/15-Jahre-Hartz-Reformen-4933395.html

  • Joachim Datko

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    Warum sollen die Lebenshaltungskosten durch die Pandemie steigen?

    Zitat: “Und verfolgt man die aktuellen Pläne der GroKo, für 2021 die H4-Sätze – völlig ungenügend, auch und gerade wegen der C-Pandemie – anzupassen, […]”

    Im September ist die Inflationsrate sogar unter 0 gerutscht.

    Wegen der Pandemie wurde die Mehrwertsteuer gesenkt. Es gab einen starken Einbruch bei der Nachfrage. Die Lebenshaltungskosten sinken zurzeit.

  • R.G.

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    Es ist unfassbar, was sich Menschen herausnehmen.

  • Solitär

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    Soll das eine Glosse sein? Ich dachte immer, die wären witzig…

  • Piedro

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    @Rechtsanwalt Veits
    Danke. Bezüglich Regensburg lässt sich noch konkret ergänzen: nachdem die Stadt jahrelang die Kosten der Unterkunft nach einem unzureichenden, weil nicht schlüssigen Konzept, wie es der Gesetzgeber verlangt, sondern willkürlich festgelegt hat, wurde dies dank der Klage eines Einzelnen (nach Jahren) gerichtlich gekippt. Geholfen hat das nur diesem Einzelnen, alle anderen, die einen Teil der Miete vom Regelsatz zahlen mussten – oder eine Wohnung nicht beziehen durften – blieben über.

    Nun dürften die nächsten Klagen anstehen, denn wieder zahlen viele Bürger einen Teil der Miete von ihrem Existenzminimum, das für banale Bedarfe wie Nahrung, Kleidung, ein Mindestmaß an sozialer Teilnahme bestimmt ist. Dann dauert es wieder Jahre, bis dieser Anschlag auf die Grundversorgung von einem Richter korrigiert wird, und wieder bleiben hunderte über, die unter dem Existenzminimum leben müssen.

    Auch deshalb sind die Tafeln für viele lebensnotwenig, die Willkür liegt nicht nur bei der Regierung, die mit billigen, aber wirksamen Tricks die Regelsätze klein rechnet. Und damit auch die arbeitende Bevölkerung schädigt, die bei bedarfsdeckenden Regelsätzen auch einen höheren Steuerfreibetrag hätten.

  • Piedro

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    @Joachim Datko
    Ihre Ahnungslosigkeit ist mal wieder entzückend. Die allgemeine Entwicklung der Preise ist für Menschen in der Grundsicherung uninteressant. Wichtig ist da zB der Strompreis, und der ist weiter gestiegen. Haushaltsenergie wird vom Regelsatz beglichen, und da herrscht seit Jahren anhaltend eine Unterdeckung vor. Nur ein Beispiel.

    Wenn nun eine Nachzahlung für Strom ins Haus trudelt, eh schon ein Teil des Regelsatzes für die Miete aufgewendet wird, ist das eine Katastrophe. Da bleibt dann nur noch die Tafel. Wegen der Pandemie hatten viele Tafeln schlicht geschlossen, dieser immer nötigender Flicken des Sozialsystems fiel weg. Hinzu kam, dass die Spenden zum Teil ganz ausblieben, oder die Helfer, die oft selbst zur Risikogruppe gehören, einfach nicht mehr verfügbar waren.

    Es gibt so viele Berichte zur Realität, aus so vielen Quellen, da muss sich ein mündiger Bürger nicht auf die Inflationsrate beziehen um ein ernstes Problem zu verneinen. Aber wer mag kann das natürlich tun.

  • Piedro

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    Man darf auch nicht vergessen, dass 50% aller Bescheide der Jobcenter falsch sind, zum Nachteil der Betroffenen. Ein Bruchteil beschreitet den Rechtsweg. Diese Quote hat ich aktuell etwas verbessert, aus dem einfachen Grund, dass es weniger Bescheide gibt. Und das gilt auch für Regensburg. Falls hier Sachbearbeiter mitlesen (ja, das tun sie): auch wenn interne Weisungen etwas anderes besagen seit ihr trotzdem verpflichtet die KdU korrekt zu genehmigen. Alles, was im Mietvertrag festgeschrieben ist, gehört dazu, ob eine Garage, ein Stellplatz, ein Kabelanschluss. Das hat das BSG schon vor Jahren entschieden. Das solltet ihr wissen, viele werden es wissen, ihr bescheidet trotzdem anders. Euch kann ja nix passieren. 20, 30, 50 Euro im Monat weniger und es geht schon nicht mehr ohne Tafel (oder es muss ohne Strom gehen).

    Die wird mit 5000 €iern gefördert. Die Geschäftsführung eines Vereins von Gewerbetreibenden der Altstadt bekommt das Vierzehnfache. Christlich, sozial, sozialdemokratisch. Prost Mahlzeit. Aber stimmt schon, investieren kann man nicht in die Armen, Investitionen gehören da hin wo Geld ist, nicht wo es gebraucht wird.

  • Jakob Friedl

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    Wo sollte investiert werden und wie? Innenstadt Werbung durch eine auswärtigen Kommunikations Agentur oder Mut zu förderfähiger Stadtteilkultur?

    In der Oberen Bachgasse wird 2021/22 für 1.207.000 € der alte Mischwasserkanal von 1901 saniert. Um die von den Baustellen betroffenen Geschäfte zu unterstützen, wird für 70 000 € eine auswärtige „Kommunikationsagentur“ engagiert. Meiner Meinung nach eine überflüssige Maßnahme, betreibt doch bereits das mit 150 000 € subventionierten Stadtmarketing eine „Initiative Pro Einzelhandel“. Zudem wird die Händlervereinigung „Faszination Altstadt“ mit einem Budget von 75 000 € pro Jahr für zwei Stellen und 10 000 € für Straßenfeste bezuschusst. Authentischer wäre es, die Nachbarschaft würde mit einem kleinen Budget ermutigt sich selbst um das Flair der Baustelle in ihrer Gasse zu kümmern – unterstützt durch Regensburger Künstler*innen und historisch versierte Vereine. Anstatt Geld in noch mehr Innenstadtwerbung zu stecken, sollte die Stadt im drei Stadtteile überspannenden Sanierungsgebiet Innerer Süd-Osten leerstehende Ladengeschäfte anmieten und engagierten Initiativen kostenlos für Stadtteilkultur zur Verfügung stellen. Über die Bahngleise hinweg könnte so ein Netz aus neu belebten Orten entstehen. Investitionen in das Programm Soziale Stadt sind zu 60% durch Bund und Land förderfähig und müssen nicht zurückgezahlt werden.
    Mit den vorgeschlagenen Umschichtungsmaßnahmen würde Geld nachhaltiger eingesetzt ohne einen Cent mehr ins IP einstellen zu müssen.

    Bezüglich der Raumaquise des Quartiersmanagements Soziale Stadt, das eigentlich drei und nicht nur einen Stadtteil überspannen sollte, habe ich am 15.10.20 einen Antrag auf Berichterstattung im zuständigen Ausschuss. Sehr lesenswert wie ich finde. https://ribisl.org/wp-content/uploads/2020/10/Antrag_Berichterstattung_ISEK_Erweiterung_Quartiersmanagement.pdf
    […abschließend heißt es in der Beschlussvorlage jedoch auch: „Für die Anmietung von Räumen für ein zweites Quartiersbüro müssen eventuell zusätzlicheHaushaltsmittel in Höhe von jährlich 10.000 Euro ab 2021 auf Haushaltstelle 0.6151.5310 bereitgestellt werden. Gegebenenfalls lassen sich zusätzliche Kosten für die Anmietungeines zweiten QM-Büros aber auch durch die Mitnutzung bestehender städtischer Liegenschaften im Stadtosten, z. B. der Stadtteilbücherei Candis oder des Jugendzentrums KONTRAST, vermeiden. Diese Option wird vor der Anmietung eigener Räumlichkeiten geprüft. Sollten zusätzliche Kosten für die Anmietung eines zweiten QM-Büros anfallen, sind diese im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls mit bis zu 60 Prozent förderfähig. “
    Es steht zu befürchten, dass hier an der falschen Stelle gespart werden könnte, nämlich der förderfähigen Anmietung von Räumlichkeiten ausserhalb bereits bestehender Einrichtungen. Neu belebte Räume an Ankerpunkten in den Quartieren verfügen über das benötigte soziale Potenzial um trotz schmaler personellen Ressourcen und wenig Geld für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des sozialen Stadtraums, die über das bereits Bestehende hinausgeht, Sorge zu tragen. Die Lage solcher Begegnungsorte im Stadtteil ist ein ganz zentraler Punkt, wenn es darum geht Projektideen aus der Zivilgesellschaft aufzugreifen und zu verstetigen. …] […Dazu muss Sozialarbeit, Selbsthilfe, Vernetzung und Stadtteil-Kultur auch außerhalb institutionalisierter Strukturen gedacht werden. Nur so werden auch in Zukunft soziokulturelle Förderprogramme greifen können. Durch eine Unterbringung des QM in bereits bestehende sozialpädagogisch betreute Räume würde das Potenzial des Programms Soziale Stadt erheblich limitiert werden und die Fördergelder womöglich fehlinvestiert. Die Sichtbarkeit des QM wäre durch die Erschließung und Nutzung von Leerstand im Stadtteil besser gegeben. Zudem würden bereits bestehende Fördermöglichkeiten für anfallende Mietkosten unausgeschöpft bleiben. Eine mit Kostenersparnis begründete Unterbringung des Beratungsangebots des Quartiersmanagements Soziale Stadt im weit abseits der Wohnbebauung des Hohen Kreuzes gelegenen und bereits mit Sozialarbeit ausgestatteten Familienzentrum Kontrast oder als zusätzliches Angebot in der bereits bestehenden Stadtbücherei Candis erscheint wenig ambitioniert und bei näherer Betrachtung auch als verfehlt. Vielmehr muss es im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK darum gehen über viele Knotenpunkte hinweg ein Netz aus neu zu belebenden Orten zu spannen, die Anknüpfungspunkte für Beratungsangebote, Sozialarbeit, Begegnung, Selbstorganisation, Bürger*innenengagement und selbstorganisierter Stadtteilkultur sein können. Aufgabe des QM ist es entsprechende Strukturen zu etablieren und zukunftsfähig zu machen. Entsprechend der Aufgabenstellung an das QM ist also die Erschließung neuer Räumlichkeiten sinnvoller als das Integrieren der zusätzlichen halben Stelle in bestehende Orte.
    Geeignete Räume sind eine Grundvoraussetzung für eine effektive Arbeit des Quartiersmanagments im Rahmen des Programms Soziale Stadt. …] […Bisher scheint das QM mit seinem niederschwelligen Angebot zu guten Teilen jedoch damit beschäftigt zu sein einen grundlegenden Mangel an Sozialberatung im Sanierungsgebiet auszugleichen, die mit festen Stellen des Jugendamts oder langfristig angelegt in einem der Familienzentren anzusiedeln wären. Um jedoch darüber hinaus den Zielen des ISEK und des Förderprogramms Soziale Stadt effektiv näher zu kommen, kann es jedoch nicht genügen diesen Mangel notdürftig zu verwalten. Notwendigerweise muss vor allem über das Potenzial von Räumen nachgedacht werden: Darüber, wie sich aktivierte Räume im Stadtgebiet strategisch günstig verteilen.]

  • Joachim Datko

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    Der Strompreis ist gesenkt worden!

    Zu Piedro 18:05 – “Die allgemeine Entwicklung der Preise ist für Menschen in der Grundsicherung uninteressant. Wichtig ist da zB der Strompreis, und der ist weiter gestiegen.”

    Zum 01.07.20 ist die Mehrwertsteuer auf Strom von 19 % auf 16 % gesenkt worden. Ich erwarte in der Jahresendabrechung eine Senkung meiner Stromkosten, da die Mehrwertsteuer geringer ist als vor der Pandemie.

    Viele Menschen werden jetzt merken, dass ihre Lebenshaltungskosten geringer sind als vor der Pandemie.

    Energie könnte bei uns viel günstiger sein.

  • da_Moartl

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    Kommentar gelöscht. Bitte nicht persönlich werden.

  • Piedro

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    @Joachim Datko
    Ja, der Strompreis ist gesunken. Im Durchschnitt. Für alle, die den Anbieter frei wählen können und nicht auf die Grundversorger angewiesen sind. Im Durchschnitt sank der Strompreis von Januar bis Juni um 0,5% (immer noch Unterdeckung, im Regelsatz ist weit weniger veranlagt). Bei den Grundversorgern stieg der Strompreis im gleichen Zeitraum um 3,5%. Um Durchschnitt. Einige Versorger wurden um mehr als 6% teurer. Bundesweit haben nur zwei den Preis gesenkt.
    (https://www.energate-messenger.de/news/203235/halbjahresstatistik-gas–und-strompreise-gesunken)

    Sehen Sie, das ist wie bei der Behauptung, die Lebenshaltungskosten seien gesunken. Im Durchschnitt ist das richtig, aber wer sich kein Auto leisten kann profitiert nicht von günstigerem Treibstoff, wer keinen Urlaub genießt hat nichts von günstigeren Flügen oder Hotels. In der Grundsicherung ist der Durchschnitt nicht relevant, sondern der Bedarf.

    Erinnern Sie sich an die beinahe ausgeräumten Geschäfte? Für Sie macht es keinen Unterschied, ob Sie die teuren Nudeln kaufen oder nicht. In der Grundsicherung ist es ein gewaltiger Unterschied, wenn solche Artikel das Dreifache kosten. Das ist eine andere Welt als die Ihre, Herr Datko. Der wird man mit Oberflächlichkeit nicht gerecht.

  • Jakob Friedl

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    Der Sport wird in Regensburg traditionell bevorzugt gefördert. Unter OB Maltz-Schwarzfischer wurde seit 2015 für den sozialen Bereich Vieles verbessert. Es ist jedoch erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit manche enorm hohen Kosten hingenommen werden, während an anderer Stelle bei freiwilligen Leistungen ausführlich begründet im Kleinen gespart wird:
    Aus 9 Mio. für die Leichtathletikhalle sind 24, 98 Mio. bzw. 27,14 Mio. geworden.
    Für das neue Hallenbad sind nun nicht mehr 9,5 Mio. sondern 22,86 Mio. veranschlagt. In Regensburg werden weitere Schwimmlernflächen benötigt, dass sich allerdings die eingangs veranschlagten Kosten schon mit der Präsentation der Wettbewerbsergebnisse mehr als verdoppeln bzw. fast verdreifachen hat wohl auch mit der Ausschreibung des Wettbewerbs und der Auswahl der Ergebnisse zu tun.

    Finanzreferent Barfuß betonte eindringlich, dass eine gleichzeitige Realisierung von kostenexplodiertem Hallenbad und Leichtathletikhalle den städtischen Haushalt sprengen würde. Bei einem unausgeglichenen Haushalt wäre die Stadt dann von der Regierung der Oberpfalz gezwungen die freiwilligen Leistungen zu streichen. Darum wurde die Realisierung der Leichtathletikhalle im IP zeitlich nach hinten versetzt, was wegen der getrennten Baustellenabwicklung wiederum mit Mehrkosten von ca 3 Mio. verbunden ist. Während die Stadträte der Brücke dafür plädierten Ostbad und Leichtathletikhalle gleichzeitig zu bauen, setze sich Benedikt Suttner dafür ein die Leichtathletikhalle erst einmal ganz aus dem IP zu streichen und das Hallenbadvorhaben einer Kostenprüfung zu unterziehen, die vor allem Wert auf die Funktionalität legt. Nicht zuletzt ist es auch weiterhin eine ungeklärte Frage, was aus dem denkmalgeschützten Hallenbad in der Gabelsbergerstraße wird….
    Vgl.Aufzeichnung des Sportausschusses: https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/stadtrat/aufzeichnungen-der-stadtratssitzungen/oeffentliche-sitzung-des-sportausschusses-vom-20-10-2020

  • Joachim Datko

    |

    Die Stromkosten in der Grundversorgung waren in den letzten Jahren weitgehend stabil!

    Zu Piedro 06:51 “Ja, der Strompreis ist gesunken. Im Durchschnitt. Für alle, die den Anbieter frei wählen können und nicht auf die Grundversorger angewiesen sind.”

    Hier der langjährige Vergleich mit den Regelsätzen von “Hartz IV”:

    01.04.2013: 30,5 Cent pro kWh in der Grundversorgung
    01.04.2019: 31,94 Cent pro kWh in der Grundversorgung
    + 4,7 % in 6 Jahren.

    2013: 382 € – “Hartz 4” Regelsatz
    2019: 424 € – “Hartz 4” Regelsatz
    + 11 % in 6 Jahren.

    Preiserhöhungen bei Strom sind noch dazu in der Regel durch gesetzliche Belastungen bewirkt. Dagegen kann man durch seine Stimme bei Wahlen etwas tun. Unsere Lebenshaltungskosten könnten wesentlich niedriger sein.

    Siehe: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154908/umfrage/strompreise-fuer-haushaltskunden-seit-2006/

    Zitat: “Das ist eine andere Welt als die Ihre, Herr Datko. Der wird man mit Oberflächlichkeit nicht gerecht.”

    Ich bin Asket und rechne als vorsichtiger Mensch mit spitzem Stift.

  • Piedro

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    @Joachim Datko
    Ich weiß ja nicht wo Sie Ihre Zahlen her haben, aber für mich sind sie nicht glaubwürdig. Eine Quelle habe ich Ihnen schon gegönnt, hier wäre noch eine: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/boerse/strompreis-107.html Eine von vielen. Ihre Aussage stimmt einfach nicht. Allein im August sind die Preise der Grundversorger um 3% gestiegen. Auf dem freien Markt kauft man durchschnittlich 18% günstiger, und diese Preise fließen in die Bedarfsermittlung ein.

    Was den Regelsatz angeht: mit der derzeitigen Ermittlung können Sie sich gern beschäftigen, die Quellen und die Kritik daran sind leicht zu finden. Aber es sollte leicht zu verstehen sein, dass der Regelsatz sämtliche Bedarfe einbezieht. Die Erhöhungen des Anteils für Energie erfolgt immer nachträglich, mit einem Verzug von bis zu zwei Jahren. Gerade die Energieversorgung in der Grundsicherung ist ein anhaltendes Thema, in das man sich, bei Interesse, leicht einlesen kann. Ein Kritikpunkt ist, dass der Bedarf eben aus dem Durchschnittspreis errechnet wird, obwohl der Mehrheit der Leistungsberechtigten kein Zugang zu Anbietern außerhalb der Grundversorgung möglich ist.

    Lassen wir das, das Thema ist eh ein anderes, nämlich die Verhältnismäßigkeit der kommunalen Förderung in Regensburg. Da sieht’s so aus, dass alle (!) sozialen Projekte weniger gefördert werden als ein Verein von Gewerbetreibenden, dem eine professionelle Geschäftsführung bezahlt wird, und der das Mehrfache der Tafel erhält. Das mag jeder werten wie er will. Ich meine halt, dass die Aufgabe der Tafel wichtiger, weil für viele Bürger existentiell ist, als die Arbeit dieses Altstadthändlervereins. Das ist keine Angelegenheit des Gesetzgebers, sondern Sache des Stadtrates.

  • Hthik

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    @Joachim Datko
    @Piedro
    @Rechtsanwalt Veits

    Meine Herren, ich fürchte, sie diskutieren an der derzeitigen Rechtslage vorbei. In 1 BvL 10/12 vom 23.07.2014 hat das Bundesverfassungsgericht zwar allgemein aufrecht erhalten, dass der Gesetzgeber tätig werden muss, wenn eine “offensichtliche und erhebliche Diskrepanz” besteht, liefert aber nirgendwo einen Anhaltspunkt, ab wann das der Fall ist, oder wie man das nachweisen könnte. Wir wissen also nicht einmal, worum es dabei überhaupt konkret geht. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html

    Es weist weiter die Auffassung zurück, man könne eine Regelbedarfserhöhung dadurch erhalten, dass man dem Gesetzgeber nachweist er hätte nicht korrekt recherchiert oder nicht korrekt gerechnet. Alle Arbeit, die man sich damit gemacht hatte, weil es bei der Vorgängerentscheidung 1 BVL 1/09 noch den Anschein hatte, das wäre möglich, war daher für die Katz. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt es dem Gesetzgeber sich auf Statistik zu berufen, wann immer er will, aber sie auch nach Belieben zu missachten, wenn er das will. Am deutlichsten wird das hier

    “Auch eine sachgerechte Schätzung ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet, weshalb der Gesetzgeber nicht gezwungen ist, zur Bestimmung der Höhe von Sozialleistungen auf eine bloß näherungsweise Berechnung abzustellen (vgl. BVerfGE 125, 175 ).”

    Es begründet dies im Wesentlichen damit, dass es ja darauf ankommt, dass es im Einzelfall in der Summe reicht. Es müsste also ein Einzelner das durchklagen, wie oben für das unschlüssige Konzept beschrieben. Theoretisch ist das problemlos, denn bei Behörden und Sozialgerichte bis auf Landesebene besteht Amtsermittlungspflicht. Praktisch passiert dies nicht, weil diese aus 1 BvL 10/12 nicht die oben dargelegten Folgerungen ziehen, sondern sich mit diesen Teilen der Entscheidung gar nicht befassen und nur darauf verweisen, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelbedarfe in 1 BvL 10/12 geprüft und nicht für verfassungswidrig befunden hat. Also prüfen sie nicht, ob es im Einzelfall reicht, sondern gehen davon aus, dass der Regelsatz eben reicht.

    Wir haben seit Jahren eine offensichtlich fehlerhafte Rechtsauslegung durch die unteren Gerichte. Wie soll das durch Statistik änderbar sein? Dem Bundesverfassungsgericht kann man mit Statistik erst recht nicht kommen, da es diese praktisch vollständig schon grundsätzlich verwirft, siehe das obige Zitat.

  • Stefan Aigner

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    @all

    Könnten wir jetzt diese abseitige Diskussion hier beenden? Danke.

  • Hthik

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    @Solitär 26. Oktober 2020 um 17:17

    Dafür dürfte eine Variante von https://de.wikipedia.org/wiki/Poes_Gesetz verantwortlich sein. Sind die Verhältnisse genügend skurril verschwimmt der Unterschied zwischen Glosse und Nachricht.

  • Hthik

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    @Jakob Friedl 26. Oktober 2020 um 19:49

    “Authentischer wäre es, die Nachbarschaft würde mit einem kleinen Budget ermutigt sich selbst um das Flair der Baustelle in ihrer Gasse zu kümmern – unterstützt durch Regensburger Künstler*innen und historisch versierte Vereine.”

    Es liegt in der menschlichen Natur zu etwas “Größerem” beitragen zu wollen. Ein kluges Gemeinwesen nutzt dies zum Vorteil aller.

    “Investitionen in das Programm Soziale Stadt sind zu 60% durch Bund und Land förderfähig und müssen nicht zurückgezahlt werden.
    Mit den vorgeschlagenen Umschichtungsmaßnahmen würde Geld nachhaltiger eingesetzt ohne einen Cent mehr ins IP einstellen zu müssen.”

    Das ist schön, aber ich möchte trotzdem ermuntern ruhig mehr zu fordern. Die VWL nennt das antizyklisches Verhalten. Das Gegenteil nennt sich “schwäbische Hausfrau”, wobei hier eigentlich die Hausfrauen protestieren müssten, denn was damit gemeint ist, ist eine Verengung der Sicht nur auf kurzfristige Budgetschonung.

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