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„Wirtschaftlichere Variante“

Arbeitsagentur und Krankenkasse lassen Rollifahrer hängen

Bodyguard, Hilfsmittel, Weg zur Freiheit – das alles ist für Matthias Krieger sein Spezialrollstuhl. Doch nun droht er diese Freiheit zu verlieren – und sowohl die Agentur für Arbeit wie auch die Techniker Krankenkasse weigern sich, die Kosten für einen neue Rollstuhl zu übernehmen.

Für Matthias Krieger ist sein Spezialrollstuhl essentielles Mittel zu Freiheit und Selbstbestimmung. Jetzt hat er Angst, all das zu verlieren.

Noch kommt Matthias Krieger zur Arbeit und noch kann er nach draußen, um dort seine Freizeit verbringen. Aber er hat mittlerweile jeden Tag Angst, dass es damit vorbei sein könnte. Seit seiner Jugend ist Krieger auf einen Spezialrollstuhl angewiesen. Ein Modell, das auf seine speziellen Bedürfnisse angepasst ist. Der 35jährige ist kleinwüchsig und seit seinem zweiten Lebensjahr halbseitig gelähmt. Doch seinen Nachnamen hat sich der gelernte Bürokaufmann zum Programm gemacht – er erkämpfte sich ein selbständiges Leben, engagiert sich politisch in der CSU und arbeitet seit mittlerweile elf Jahren als Schreibkraft bei der Regensburger Verkehrspolizei. Sein Rollstuhl ist essentieller Bestandteil dieser Freiheit und Selbständigkeit.

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Früher waren es mal zwei Rollstühle – einer mit links-, einer mit rechtsseitiger Steuerung, um seine gelähmte Körperseite zu trainieren und die andere nicht zu überlasten. „Der Rollstuhl ist für mich eigentlich alles. Bodyguard, Hilfsmittel – mein Weg zur Freiheit“, sagt Krieger. Doch diese Freiheit ist nun in Gefahr.

Prozess mit der Agentur für Arbeit

Seit über zwei Jahren steht Kriegers Arbeitsrollstuhl, der auch als Fahrersitz im Auto dient, kaputt in der Garage. Ein Prozess mit der Agentur für Arbeit, die 2009 noch die Kosten dafür übernahm, sich nun aber weigert, zieht sich hin. „Wir haben ein eigenes ärztliches Gutachten beim Sozialgericht eingereicht, das belegt, dass der Rollstuhl für die Arbeit zwingend erforderlich ist“, erzählt Krieger. Das Gericht habe zudem ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Doch die Entscheidung in dem Rechtsstreit lässt bislang auf sich warten.

Auch der zweite Rollstuhl ist seit mittlerweile mehreren Monaten teilweise defekt. „Der kann jederzeit den Geist aufgeben.“ Und dann wäre Krieger von heute auf morgen an seine Wohnung gefesselt. Vor knapp einem Jahr – im Mai 2020 – hat Krieger deshalb einen Antrag auf Ersatzbeschaffung bei seiner Krankenkasse gestellt. Doch die TK weigert sich, die Kosten für ein neues Gerät zu übernehmen – es geht um rund 30.000 Euro.

Wirtschaftliche Entscheidungen und fragwürdige Vorschläge

Zwar sei man sich mit Matthias Krieger einig, dass er den fraglichen Spezialrollstuhl brauche, teilt uns die TK auf Anfrage mit. Allerdings sei man vom Gesetzgeber zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Und hier komme man nach „intensiver Prüfung“ zu dem Schluss, „dass eine Reparatur die wesentlich wirtschaftlichere Variante als eine Neuanschaffung ist“. Die Kosten hierfür beziffert die TK auf etwas mehr als 15.000 Euro. Das ist zum einem deutlich weniger als die Schätzung eines Sanitätshauses, die Krieger vorliegt. Hier kommt man zu dem Ergebnis, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wäre.

Das grundsätzliche Problem zum anderen: Eine solche Reparatur wäre nur direkt beim Hersteller in Schweden möglich. Geschätzte Dauer: mindestens acht Wochen. Im Juli 2020 hat Krieger deshalb bereits Widerspruch gegen diese Entscheidung bei der TK eingelegt. „Ich kann ja in der Arbeit schlecht sagen, dass ich jetzt für acht Wochen nicht mehr komme.“ Da er mit vertraulichen Unterlagen arbeite, sei Home Office bei ihm nicht möglich, ganz abgesehen davon, dass er während dieser Zeit auch ansonsten seine Wohnung nicht mehr verlassen könnte – insbesondere zur Physiotherapie, um seine linke Körperhälfte weiter zu aktivieren. „Soll ich dafür künftig immer den Krankenwagen rufen?“ So etwas – einen Liegendtransport zur Therapie – habe man ihm beispielsweise bei der TK vorgeschlagen.

Über 61.000 Unterstützer

Eine Online-Petition, die Krieger gestartet hat, verzeichnet mittlerweile über 61.000 Unterstützer (hier geht es zur Petition). Ein schöner Erfolg. Doch das Problem wird dadurch nicht gelöst. Die Techniker Krankenkasse bleibt bei ihrer Haltung.

Man stehe mit Krieger „in engem Austausch“ und sei „daran interessiert“, dass er „gut versorgt“ werde, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion. Doch ein neuer Rollstuhl komme nicht in Frage – das habe eine Prüfung durch hauseigene Reha-Techniker ergeben, die dies auch beurteilen könnten. Kriegers Widerspruch gegen die Entscheidung wurde deshalb von der TK abgelehnt. „Sollte Herr Krieger seine Meinung ändern und einer Reparatur zustimmen, könnte diese jederzeit angegangen werden.“

Hat man sich wirklich mit Kriegers Fall beschäftigt?

Und was passiert während der achtwöchigen Reparaturzeit? Die TK spricht davon, dass der 35jährige während der Übergangszeit doch auch seinen „Aktiv-Rollstuhl mit elektrischem Radnabenantrieb“ nutzen könne, den man ihm seit einigen Jahren zusätzlich zur Verfügung stelle. Dieser sei „entgegen der Auffassung von Herrn Krieger, auch für den Außenbereich geeignet und entsprechend zugelassen“. Unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes habe man ihm „außerdem angeboten, ihn während der Reparaturzeit mit einem adäquaten Multi-Funktionsrollstuhl zu versorgen. Dies hat er jedoch leider abgelehnt.“

Als Krieger diese Antwort der TK gegenüber unserer Redaktion liest, wird er fuchtig. Der „Kinderrollstuhl“, den er in seiner Wohnung nutze, sei weder zum Autofahren geeignet noch für längere Strecken. Auch das Angebot eines „adäquaten Multi-Funktionsrollstuhls“ kenne er. „Da komme ich mit meiner Körpergröße nicht einmal auf die Fußraster.“ Er wolle ja niemanden bloßstellen, aber das klinge so als ob man sich nicht wirklich mit der Sache beschäftigt habe. „Ich bin kein Standardfall.“

Nur weil Inklusion in aller Munde ist, wird es nicht unbedingt leichter…

Nach der Klage gegen die Agentur für Arbeit, wird Krieger nun also auch eine gegen die TK einreichen – unterstützt vom VDK. „Bis das entschieden ist, hoffe ich, dass das Ding noch hält.“ Und trotz oder vielleicht gerade wegen dieser psychischen Belastung verbreitet Krieger sein Anliegen weiter über die Sozialen Medien. „Ich möchte auch einmal deutlich machen, dass es Menschen mit Behinderung nicht unbedingt leichter haben, nur weil überall von Inklusion die Rede ist. In meinem Fall machen weder die Agentur für Arbeit noch die Krankenkasse ihren Job.“

Im Gegensatz zur Techniker Krankenkasse wollte die Agentur für Arbeit mit Verweis auf das laufende Verfahren keine Stellungnahme abgeben.

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Kommentare (29)

  • Markus Frowein

    |

    So kennt man die Techniker Krankenkasse, immer für einen Gag zu haben …

    Vor einigen Jahren, als ich noch als Behindertenassistent gearbeitet habe:

    Telefonat:

    TK: “Wir haben gesehen, dass Ihr Klient sehr viele Inkontinenz-Windeln verbraucht.
    Kann Ihr Klient die Windeln nicht tragen, bis sie auch wirklich voll sind?
    Pro Windel passt ja ein ganzer Liter rein, bei weniger ist das ja Verschwendung.”

    Ich: “Ich würde Ihnen raten, sich selbst mal eine solche Windel anzuziehen, die dann
    vollzupissen und ein paar Stunden mit dieser Windel am Arsch sitzen zu bleiben.”

    TK: aufgelegt

  • Piedro

    |

    Moin Herr Krieger. Ich nehme an, Sie sind meiner Empfehlung im Petitionsforum gefolgt, sich an Herrn Aigner zu wenden. Regionale Öffentlichkeit hat noch eine andere Qualität als die über Petitionen. Die ist ja bereits recht erfolgreich, aber leider wirkungslos. Womöglich finden sich hier eine Kunden dieser kranken Kasse, die einen Wechsel in Betracht ziehen, und den Grund dafür mitteilen.
    Es ist wirklich erbärmlich wie mit Ihnen umgegangen wird. Das als menschenverachtend zu bezeichnen ist schon verharmlosend. Die Rolle des Jobcenters wird dabei so unrühmlich sein wie die der TKK, aber da liefert der Artikel leider keine Informationen. Trotzdem wette ich ne Kiste Schampus gegen ne Pulle Bier, dass rechtswidrig agiert wurde. Auch im Bereich dieser Thematik sollte ihr Fall öffentlicher werden.

    Wenn es Sie freut, darf Herr Aigner Ihnen gern meine Kontaktdaten geben, auch die Telefonnummer, falls noch vorhanden. (Mails kann ne Weile dauern.)

    Ihren Namen tragen Sie zum Glück mit Würde. Bleiben Sie stark, sie sind schon jetzt größer als diese Sesselwärmer, gegen die Sie kämpfen müssen.

  • Klaus

    |

    Das Thema Wirtschaftlichkeit. Das ist ja nur ein Aspekt einer Bewertung.
    Der andere ist in einem Fall wie diesem, das der Rollstuhl nicht “irgendein Hilfsmittel” darstellt, sondern die Basis für ein selbstbestimmtes Leben.
    Ich finde solche Entscheidungen schwer nachvollziehbar.

  • R.G.

    |

    Herr Krieger, wären als Denkvariante für die Zeit bis zur Klärung ein Alber e-fix System auf Ihrem manuellen Rollstuhl als Zweitsystem möglich? Das sollte jede Krankenkasse schnell zur Leihe bereitstellen und montieren lassen können.
    Mir ist klar, dass das keinen ausreichenden Sitzkomfort für dauernd bietet, die Krankenkasse sollte das auch wissen.
    Was wäre das Wunschmodell für Sie, das sich nach der Beratung als für Sie richtig erwies?

  • Piedro

    |

    @Klaus
    “Das ist ja nur ein Aspekt einer Bewertung.”
    Interessant ist, dass die TKK hier zu einer anderen Bewertung kommt als das Sanitätshaus, und anhand dieser Bewertung offenbar konstruierte Zumutbarkeit hinsichtlich der Alternativen bemüht um nicht zahlen zu müssen. Auf die Wertung des Gerichts darf man gespannt sein.
    “…sondern die Basis für ein selbstbestimmtes Leben.”
    Hier setzten meine Überlegungen bezüglich des Jobcenters ein. Nach dem Gesetz hätte ein unabweisbarer Bedarf festgestellt werden müssen, mit eben dieser Begründung. Der Verweis auf einen anderen Leistungsträger greift hier nur bedingt, da die Ablehnung des Bedarfs nachgewiesen ist. § 24 SGB II ist da eindeutig. Wenigstens ein Darlehen hätte bewilligt werden müssen, um den Bedarf unverzüglich zu decken. Wenn ein anderer Leistungsträger vorrangig in der Pflicht ist, kann sich das Jobcenter mit diesem auseinander setzen. Eine Ablehnung ist meiner Ansicht nach nach dem Gesetz nicht möglich gewesen.

  • R.G.

    |

    Hallo Herr Krieger, inzwischen habe ich ein Bild gesehen, wo sie sich von einem vermutlich mit Alber e-fix 35 ausgestatteten Rollstuhl auf den für draußen und die Arbeit umsetzen.
    Es ist wirklich schade, dass Alber für Sie aufgrund der Schwere Ihres Falles nicht mehr die ganztägig mögliche Lösung ist, denn die schwäbische Firma wird gelobt dafür, sich bei der Krankenkasse auch mal für Kunden einzusetzen.
    Möchte sich das die Firma des für Ihre Bedürfnisse nötigen Rollstuhls abschauen? Ist hier ein rühriger schwedisch sprechender Leser, der für Sie bei den Herstellern guten Wind machen könnte?

  • Stefan Aigner

    |

    Das Jobcenter ist nicht involviert.

  • Antoine

    |

    Zunächst mal wünsche ich dem jungen Mann alles Gute, der es sicher nicht immer leicht hatte und hat.
    Allerdings sollte sich jeder andere Versicherungsnehmer mal fragen, ob er bei seiner KK auch einfach so mehr als das Doppelte veranschlagen darf. Jeder Krebspatient wüsste mit 15000 Euro mehr sicherlich auch etwas mit besserer Medikation anzufangen.
    Zwei Fragen:
    Warum lässt Herr Krieger sich für die 8 Wochen nicht krank schreiben, den Verdienstausfall kann ja dann dieTK übernehmen?
    Wieviele vermietete Häuser und Wohnungen besitzt Familie K in Winzer? Bei den derzeitigen Immobilienpreisen in Regensburg dürfte sehr hoher Besitz da sein. Nicht falsch verstehen, wenn es ihm zusteht soll er es bekommen. Nun ist es aber so, dass jeder Versicherungsnehmer für Extrawünsche diese halt aus eigener Tasche zahlt.

  • Piedro

    |

    @Stefan Aigner
    Danke. Dann liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung des § 24 SGB II bei der Agentur für Arbeit.

    @Antione
    “…den Verdienstausfall kann ja dann die TK übernehmen?”
    Nein. Erst nach 6 Wochen wird Krankengeld gezahlt, das sind dann 70% des Bruttogehalts. Bis dahin gilt Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.

    “…Extrawünsche…”
    Ich glaube ich lese nicht richtig. Es geht um eine angemessene Versorgung, nicht um Wünsche, schon gar nicht extra. Auch Ihr Verweis auf die Familie erschließt sich mir nicht. Die Deckung eines Rechtsanspruchs darf der Leistungsträger nicht auf mutmaßlich solvente Dritte übertragen.

  • Joschka

    |

    Zu Antoine
    Vermutlich hast du dir mit deinem Kommentar keinen gefallen getan.
    Ähm , nicht falsch verstehen.

  • R.G.

    |

    @Antoine
    “Allerdings sollte sich jeder andere Versicherungsnehmer mal fragen, ob er bei seiner KK auch einfach so mehr als das Doppelte veranschlagen darf.”
    Sanitätsfirmen können zu sehr unterschiedlichen Empfehlungen kommen, an ihrer Begründung liegt mitunter, wie die Entscheidung der Kasse ausfällt. Während ein Betrieb oder eine Kasse es kostengünstiger findet, in Abständen ein neues Modell zu gewähren, muss man bei anderen mit häufigen Reparaturen am alten Produkt leben, was wiederholt vorübergehend den Verlust des Fortbewegungsmittels und erträglichen Sitzplatzes bedeutet, und immer wieder Ansuchen, Warten, Hoffen, Zittern, ob dann alles passt.

    “Warum lässt Herr Krieger sich für die 8 Wochen nicht krank schreiben, den Verdienstausfall kann ja dann dieTK übernehmen?”
    Vielleicht besitzt er eine Arbeitshaltung, von der sich mancher was abschauen könnte.
    Behinderte erreichen den Erhalt ihrer Fähigkeiten zur Teilnahme am Beruf häufig durch regelmäßige und anstrengende Therapie, mehrere Wochen Verzicht darauf kann zu einem Rückbau der Bewegungsbreite führen.

    “Nicht falsch verstehen, wenn es ihm zusteht soll er es bekommen. Nun ist es aber so, dass jeder Versicherungsnehmer für Extrawünsche diese halt aus eigener Tasche zahlt.”
    Sind es Extrawünsche? Was würden andere Sanitätshäuser dazu sagen? 3x eine Reparatur im fernen Ausland, wäre das billiger als Neues? Was wenn Herr Krieger wieder, weil Hersteller irgendwann wegen Haftungsfragen nicht mehr Ersatzteile liefern und reparieren, ein nicht mehr benützbares Gerät in der Garage stehen hat, die Kasse aber sagt, schade, Sie haben zu viel Geld für Rollis gebraucht; sie müssen jetzt warten?
    Es ist nicht leicht, richtig zu urteilen.

  • R.G.

    |

    Zum Ersatz – Aktivrollstuhl mit Radnabenzusatzantrieb.
    Ich kann das Modell auf der Petitionsseite nicht genau erkennen.
    Was ich sehe ist eine geringere Sitzhöhe, einfachere Sitzpolsterung, eventuell nicht mehr bequeme Sitzbreite – und dann wird es ungemütlich.
    Der Aktivrollstuhl ist für Aktivität konzipiert, ein ganztägiges relativ bewegungsunfähiges Sitzen darin ist unbequem und schwer erträglich, deshalb wechseln selbst aktive Sportler gerne im Haus zu einem stabileren Modell.

  • R.G.

    |

    Es hat länger gedauert, bis ich den abstrusen Witz begriffen habe. Ich werde lediglich die Figuren wechseln.

    Ein Polizist, wohnhaft auswärts, er ist auf sein Fahrzeug für den Weg zur Arbeit angewiesen, bekommt vom Mechaniker der Reparaturwerkstätte gesagt, das wird acht Wochen dauern, bis dein Auto wieder fit ist. Kannst dich für die zeit krankschreiben lassen, macht eh nichts. ; )))

    Jetzt mit Originalperson.
    Ein Behinderter, Arbeitnehmer BEI DER POLIZEI, bekommt gesagt, wenn dein Rollstuhl zur Reparatur ist, kannst dich krankschreiben lassen für die Zeit, ist völlig OK !

    (Frage: Was ist Rechtschaffenheit?)

  • R.G.

    |

    Hallo Admin, Sie können gerne die Links einfügen ich wusste nicht, ob das wegen der Markennennung OK wäre.

    Ich wollte den Lesern anhand von Videos aus YouTube die Problematik schrittweise veranschaulichen. Man erkennt daraus, dass die Kasse durchaus logisch denkt und argumentiert, jedoch scheint es offensichtlich so, als passten die Lösungen für Fälle mit anderen Voraussetzungen.

    Zur Erläuterung für die Leser, wie sich ein sportlicher Mann von einem Aktiv-Rollstuhl in ein Auto umsetzt, empfehle ich ein Video auf Youtube, zu finden unter den Suchworten,
    *Transfer vom Rollstuhl ins Auto und verladen des Rollstuhls
    Max Gretschmann*
    Man stelle sich vor, der Mann aus dem Film müsste in ein deutlich höheres Auto, etwa kleineres Lastauto, einsteigen. So nämlich stellt sich die Lage für einen Kleinwüchsigen bei einem Wechsel von einem Rollstuhl in Kinder-Sitzhöhe hinüber in ein Fahrzeug dar.
    Die andere Körperarchitektur noch nicht beachtet.

    Einmal im Auto drin, müsste Herr Krieger den festen Rücken seines Aktiv – Rollstuhls abmontieren, ehe er ihn zusammenklappen könnte und weit hochheben müsste. Dazu sollte er sich turnerisch weit hinunterbeugen und das Gewicht hochstemmen. Gelingt ihm das, nimmt ihn jeder Weltzirkus als Akrobat auf.
    Seine gelähmte Seite haben wir jetzt noch gar nicht berücksichtigt.
    Die Montage eines vergleichbaren Rückenstücks sehen Sie in einem Video mit den Suchworten,
    *Unser JAY-Spezialist erklärt den J3 Rollstuhlrücken – 3 – Wie wird das Rückensystem angebracht?*
    Ab 3:23 die Montage. Stellen wir uns den kopfüber aus dem Autositz heraus hantierenden Herrn vor, wie er am Kinder Aktiv-Rollstuhl rumwerkt.

    Was ein sehr guter Multi-Funktionsrollstuhl kann, sieht man unter den Suchworten,
    *der neue Multifunktionsrollstuhl*.
    Pflegebedürftige sind damit gut unterstützt, wenn eine helfende Person die Verstellmöglichkeiten bedient.

    Technische Überlegungen zum Einstieg als Kleinwüchsiger vom Rollstuhl ins Auto. Hier ist ein Mensch mit Lähmung auf einer Seite , wie sie bei Herrn Krieger vorliegt, nicht berücksichtigt. Zu finden mit den Suchworten,
    *Ratgeber Handicap#40 Autofahren mit Kleinwuchs und Skoliose*

    Wie anders es mit einem ordentlichen Elektrorollstuhl funktioniert , ins Auto und ans Lenkrad zu gelangen, zeigt ein Video mit den Suchworten,
    *Fahrschule für Menschen mit Behinderung: Udo mit der Glasknochenkrankheit & Kleinwuchs*

  • xy

    |

    Oben heißt es: “Wieviele vermietete Häuser und Wohnungen besitzt Familie K in Winzer?”

    Ich meine, wer sich problemlos selbst ein solches Edel-Ding zum Preis von drei Dacia-Autos leisten kann, sollte nicht der Allgemeinheit in die Tasche greifen und öffentlich über die Ungerechtigkeit der Welt lamentieren! Nicht jeder mögliche Anspruch, den man gegen die Allgemeinheit hat, muss auch mit allen Mitteln durchgesetzt werden, wenn es peinlich zu werden beginnt…

  • R.G.

    |

    @xy
    Sind Sie Mäuschen im Hause dieser Familie?
    Wissen sie, ob der Spross wirklich leicht auf das Vermögen seiner Sippe zugreifen könnte?

    Wenn es von Gesetz Einkommensgrenzen der Eltern zu berücksichtigen gibt, wird das so getan, wenn nicht, wollen Sie neue Forderungen einführen?

  • Stefan Aigner

    |

    Über das Einkommen und die privaten Verhältnisse der Familie Krieger wird hier nicht weiter diskutiert. Danke.

  • Hthik

    |

    @Piedro 26. April 2021 um 19:56

    “@Antione
    “…den Verdienstausfall kann ja dann die TK übernehmen?”
    Nein. Erst nach 6 Wochen wird Krankengeld gezahlt, das sind dann 70% des Bruttogehalts. Bis dahin gilt Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.”

    Sich wissentlich krank zu stellen, um dem AG die zustehende Arbeitsleistung zu entziehen, ist Betrug, auch bei Behinderten. Da das Arbeitsrecht, heutzutage schon auf die Unterschlagung einer Flasche Desinfektionsmittel mit Entlassung reagiert, braucht man nicht viel Phantasie, was da passieren wird, zudem Herr Krieger bei der Polizei und da auch noch in einem besonders sensiblen Bereich arbeitet. Der AG muss sich hier absolut auf die Rechts- und Diensttreue verlassen können. https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Diebstahl-von-Desinfektionsmittel-rechtfertigt-Kuendigung~.html

    Im Sinn der Fairness wäre es allerdings interessant zu wissen, was die TK zu Folgendem sagt

    “Der „Kinderrollstuhl“, den er in seiner Wohnung nutze, sei weder zum Autofahren geeignet noch für längere Strecken. Auch das Angebot eines „adäquaten Multi-Funktionsrollstuhls“ kenne er. „Da komme ich mit meiner Körpergröße nicht einmal auf die Fußraster.“”

    Es mag schon sein und wäre nicht untypisch, dass das daran liegt

    “Er wolle ja niemanden bloßstellen, aber das klinge so als ob man sich nicht wirklich mit der Sache beschäftigt habe. „Ich bin kein Standardfall.“”

    aber richtig deutlich wird es nicht.

    Ich möchte noch machen, was ich immer mache, auf https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51852.htm und wenn SGB III und SGB V in Frage kommen https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51853.htm hinweisen. Das muss man ausdrücklich beantragen, sonst können die TK und die Agentur machen, was sie wollen.

    Der Anwalt hat hoffentlich einen guten Plan, wie schnell die Versorgung sichergestellt werden kann, wenn der Rolllstuhl plötzlich nicht mehr funktioniern sollte.

    Erwähnenswert finde ich noch das

    “… dass er während dieser Zeit auch ansonsten seine Wohnung nicht mehr verlassen könnte – insbesondere zur Physiotherapie, um seine linke Körperhälfte weiter zu aktivieren. „Soll ich dafür künftig immer den Krankenwagen rufen?“ So etwas – einen Liegendtransport zur Therapie – habe man ihm beispielsweise bei der TK vorgeschlagen.”

    Nicht nur hört sich das nach Geldverschwendung an, das darf die TK überhaupt nicht zahlen, da Fahrten zur Therapie nach den Krankentransport-Richtlinien zu erstatten sind und dort steht

    Ҥ 6 Krankentransporte
    Ein Krankentransport kann verordnet werden, wenn Patientinnen oder Patienten während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens (KTW) bedürfen oder deren Erforderlichkeit aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.”

    Das trifft aber offensichtlich nicht zu. An Herrn Kriegers Zustand, insbesondere ob er fachlicher Betreuung bedarf ändert sich dadurch, dass sein Rollstuhl zur Reparatur auf Reise ist, ja wohl gar nichts. Der Arzt darf den also nicht verordnen, macht er es doch, darf die TK die Fahrten nicht genehmigen und auch soweit aufgrund einer Ausnahme, die vorherige Genehmigung nicht nötig ist, nicht leisten. Die Krankenkasse ruft also zum Rechtsbruch auf. Wenn Herr Krieger das verordnet bekommen sollte, dann gilt § 60 SGB I

    “Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat … alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, …”

    Er darf die Verordnung nur bei der TK einreichen, wenn er zugleich darauf hinweist, dass die Tatsachen anders sind, als dort angegeben. Alles andere wäre Sozialbetrug. Damit zieht er nicht nur, aus den oben angegeben Gründen, bei der Polizei aus, sondern womöglich in die JVA ein.

    Ähnlich ist es bei anderen Liegendtransporten, etwa einem Liegendtaxi.

    Übrigens darf er die Leistung auch dann nicht einfach akzeptieren, wenn die TK zahlen sollte, sondern muss die entgegenstehenden Tatsachen immer wieder mitteilen. Ich weiß, dass es einigen schwer fällt, das zu glauben, aber die Rechtsprechung legt § 60 SGB I so aus. Wenn noch Diskussionsbedarf ist und die Moderation zustimmt, können wir darüber nochmal reden.

  • Hthik

    |

    @R.G. 26. April 2021 um 22:53

    “Es hat länger gedauert, bis ich den abstrusen Witz begriffen habe. Ich werde lediglich die Figuren wechseln.”

    Geht mir auch noch oft so, dass ich bei Behörden zuerst denken “Das kann ja nicht so gemeint sein”.

    “(Frage: Was ist Rechtschaffenheit?)”

    Es juckt mich, zu schreiben, woher soll ausgerechnet die Krankenkasse das wissen?

    Aber Scherz beiseite. Beim Betrug gibt es auch einen Anstiftungstatbstand.

  • Piedro

    |

    @Hthik
    “Sich wissentlich krank zu stellen, um dem AG die zustehende Arbeitsleistung zu entziehen, ist Betrug, auch bei Behinderten.”
    Eine Arbeitsunfähigkeit muss nicht zwangsläufig an einer Krankheit liegen. Der Arzt könnte auch wegen des Rollstuhls eine AU ausstellen – oder wegen einer defekten Brille, Hörgerätes, Prothese o.ä. Trotzdem dürfte die KK zunächst keinen Verdienstausfall leisten. Der AG könnte den Lohn allerdings einfordern, wenn die KK rechtswidrig beschieden hat. Für einen engagierten Arbeitnehmer wäre das allerdings mehr als unangenehm, “nur” wegen seiner Behinderung zu fehlen.

    “Der Arzt darf den also nicht verordnen…”
    Der § besagt noch wesentlich mehr als das zitierte. Der Vorschlag kam ja von der KK, und die kann durchaus Fahrtkosten zu Therapien übernehmen, auch im Krankenwagen, wenn etwa ein Taxis nachweislich nicht genutzt werden kann. Der Arzt darf das verordnen, die KK darf das auf Antrag zusichern. § 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V, § 115 a SGB V. Bei Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilslos) sowieso, ist der Krankentransport, wenn notwendig, sowieso zu leisten.

  • Piedro

    |

  • R.G.

    |

    Sehen wir uns das genauer an.
    Ein Arbeitnehmer – er musste lange Zeit auf Selbstausbeutung leisten, Praktika machen, befristete Verträge akzeptieren, usw – hat nun endlich einen fixen Arbeitsplatz mit Verantwortung. Bei der Polizei, wo die Aktiven besonders sportlich und gesund sein müssen. Man wird ihn streng messen.
    Nehmen wir an, es wäre moralisch vertretbar und er säße am goldenen Quell, sodass er den Verdienstausfall während der Reparatur des Rollstuhls locker wegstecken könnte. Es dauerte aber statt acht Wochen zwölf. Er besäße die Energie, sich nachher “zurückzustreiten”, was man ihm vorerst verwehrte, verzichtete damit auf seine Freizeit, denn Behördenstreits kosten Zeit und Kraft.

    Der Rollstuhl kommt repariert zurück, aber es passt etwas nicht, es muss größer nachjustiert werden, ein Ersatzteil funktioniert nicht ganz.
    Vom Auto kennt man das, manchmal ist der Wurm drin.
    Nun noch einmal, acht oder vierzehn Wochen. Vielleicht stellt sich heraus, man kann zwar noch alles richten, aber der Hersteller lässt das Service für das Modell auslaufen.
    Arbeitnehmer Krieger kommt nun nach einem halben Jahr Warten auf den Rollstuhl zurück an den Arbeitsplatz, steckt sich aber bald bei einem Kollegen mit einem grippalen Infekt an.
    Drei Viertel eines Jahres, mit Ausnahme von wenigen Tagen gefehlt, und dann sitzt er nicht richtig im Rollstuhl, hat durch das viele Liegen zugenommen oder ist nun spindeldürr, die Maße passen nicht mehr zum Gefährt, zum medizinischen Hilfsmittel…

    Wetten, dass man da spätestens liebevolles Interesse dran hätte, ihn zwingend aus dem Arbeitsleben zu entfernen?

    Fazit: Es kann für ihn nicht akzeptabel sein, wegen einer Rollstuhlreparatur am Arbeitsplatz über Wochen zu fehlen. Die Folgen könnten irreparabel sein.

  • Hthik

    |

    @Piedro 30. April 2021 um 16:21

    “Eine Arbeitsunfähigkeit muss nicht zwangsläufig an einer Krankheit liegen.”

    Wir reden hier vom “gelben Schein” richtig?
    Ich bestreite wie üblich nicht, dass es das tatsächlich geben kann, nur ist das nicht rechtmäßig. In dem Bereich ist viel üblich, was unrichtig ist. Z.B. hat der Arzt den Schein dem AG zu übermitteln, nicht der AN.

    “Der Arzt könnte auch wegen des Rollstuhls eine AU ausstellen – oder wegen einer defekten Brille, Hörgerätes, Prothese o.ä.”

    Rechtswidrig und regreßpflichterzeugend könne er das machen. Ich kenne keine Rechtsprechung, die das erlaubt. Wie soll er überhaupt wissen, wer etwa eine zweite Brille daheim hat?

    “Der AG könnte den Lohn allerdings einfordern, wenn die KK rechtswidrig beschieden hat.”

    Der AG kann die Bescheinigung prüfen lassen. Aber es geht hier ja um Fahrten zur Therapie. Mit Fahrten zur Arbeit hat die Krankenkasse sowieso nichts zu tun. Der AN ist verpflichtet, dass er rechtzeitig erscheint. Fällt der Rollstuhl aus, muss er entweder dafür sorgen, dass er doch zur Arbeit kommt oder die Folgen des Nichtkommens tragen. Die Nachteile, die ihm dadurch entstehen, dass er das eine oder andere muss, muss der verpflichtete Träger ausgleichen. Das ist kein Sozialrecht mehr, sondern Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung. Dafür gilt eine Schadensminderungspflicht, daher mein Hinweis, dass der Anwalt das vorplanen soll.

    “Für einen engagierten Arbeitnehmer wäre das allerdings mehr als unangenehm, “nur” wegen seiner Behinderung zu fehlen.”

    Das ist aber Lebensrisiko, genauso wie wenn das Schrottauto streikt.

    “Der § besagt noch wesentlich mehr als das zitierte.”

    Ja, und?
    Es gibt noch die schwere, ansteckende Krankheit, aber die trifft hier auch nicht zu.

    Die Rechtslage ist hier zugunsten von Herrn Krieger, da sie ihn davor schützt, einen KTW benutzen zu müssen, was er ja nicht will.

    “Der Vorschlag kam ja von der KK, und die kann durchaus Fahrtkosten zu Therapien übernehmen, auch im Krankenwagen, wenn etwa ein Taxis nachweislich nicht genutzt werden kann.”

    Krankenkassen versuchen manchmal das Recht zu brechen und manchmal haben sie Erfolg damit. Das Recht sagt “wenn etwa ein Taxis nachweislich nicht genutzt werden kann” steht nunmal nicht da, sondern nur fachliche Betreuung erforderlich oder zu erwarten und schwere ansteckende Krankheit.

    “Der Arzt darf das verordnen, …”

    Nein.
    Nach welcher Norm denmn?

    “… die KK darf das auf Antrag zusichern.”

    Nicht unter den Voraussetzungen., die wir hier kennen.

    “§ 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB V,”

    Bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus steht da https://www.buzer.de/s1.htm?a=60&g=sgb+v&kurz=SGB+XII&ag=3415

    Nr. 3 entspricht abgesehen von schweren ansteckenden Krankheiten der Richtlinie.

    “§ 115 a SGB V.”

    Da steht was zu Rahmenverträgen. Wie soll da das Argument sein?

    “Bei Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), dem Merkzeichen Bl (blind) oder dem Merkzeichen H (hilslos) sowieso, ist der Krankentransport, wenn notwendig, sowieso zu leisten.”

    Wo steht das?

  • R.G.

    |

    An die Rollstuhlfirmen mit Modellen mit Zulassung als medizinisches Hilfsmittel:
    Die Werbeclips sind so gestaltet, dass damit Multiplikatoren und Entscheider in den Kassen beeindruckt werden sollen. Filme für Männer, nach der Art wie man ein Auto oder teures Werkzeug bewirbt. Es werden damit Emotionen geweckt, Datentabellen liefern trocken nötige Entscheidungsgrundlagen nach.
    Letztes Jahr bat ich einen vermeintlichen Mitarbeiter eines der führenden Hersteller von Leichtrollstühlen, die Werbung anders zu gestalten. Es sollten die Benützer informiert werden, wie das jeweilige Modell funktioniert, ob es zu ihrer Einschränkung passen kann, und welche Gründe gegen dieses und eher für ein anderes Modell der Firma sprechen. Um selbstbewusster gegenüber den Kassen auftreten zu können, sei das notwendig.

    Was ich nicht wusste, ich hatte die ganze Zeit mit dem obersten Boss gesprochen. Er gab zu, dass mein Zugang überlegenswert wäre, er fürchte aber, dass unmäßige Forderungen der mündiger gemachten Patienten nach für sie nicht geeigneten oder zu teuren Lösungen die Kassen verärgerten. Man werde sich als Erzeuger unbeliebt machen und aus der Liste verschwinden.

    Hier setzt meine Bitte an.
    Arbeitet mit gesellschaftlich aktiven Behinderten bzw – Verletzten zusammen, die trainiert genug sind, mit euch Lehrvideos zu drehen, weshalb und in welchem Ausmaß eine Rollstuhlart für ihre Einschränkungen sehr gut geignet, und eine andere völlig ungeeignet ist.

    (Man kann überlegen, ob dabei schräger Humor zum Einsatz kommen darf, beispielsweise, dass ein Kleinwüchsiger einen normalen und sogar teuren Komfortrollstuhl für “Große” zugewiesen bekommt weil das der Kasse luxuriös erscheint, er sich jedoch einen Kran angefordern muss, der ihn in den Sitz hebt, und ein Longinus im Gegenzug einen Kinderrollstuhl zu akzeptieren hat, weil seine Hüftbreite schmal genug ist. Da nun seine Füße auf dem Boden schleifen, gewährt man ihm Kufen für die Knie.)
    Setzt Gesunde für einen Tag auf ein für sie von den Maßen her passendes tolles Aktiv-Gefährt, aber lasst sie damit Büroarbeit machen. Würden sie das durchhalten? Wahrscheinlich nicht, die Modelle sind für Bewegung gemacht.
    Könnten sie in einem massiveren Elektrorolli, wie ihn Herr Krieger jetzt noch hat, besser Schreibtischtätigkeit ausüben?

    Wer durchschnittlich lange Beine und Arme hat, bindet sie euch nur für kurze Zeit angewinkelt zusammen auf halbe Länge, setzt euch damit in ein Fauteuil, rückt nach vor (ein Helfer passt auf euch auf), versucht nun konzentriert am Schreibtisch zu lesen…Könntet ihr das einen Tag durchhalten, sich völlig verrenken zu müssen und keinen Halt im Sitz zu haben ? Ahnungsweise so erginge es einem Kleinwüchsigen in einem Komfortrollstuhl.
    Behinderte mit anderen Voraussetzungen wären glücklich damit.

    Sachbearbeiter müssen gegenüber Vorgesetzten argumentieren können, weshalb eine gut gemeinte Lösung für den Fall X gar nicht erst als passend angedacht werden sollte, mit Hinweis auf Links, wo es eindrücklich filmisch dargestellt wird.

    (Übrigens: Leeroy will es wissen, eine die Jugend beeindruckende Serie, begonnen in Youtube.)

  • Piedro

    |

    @Hthik
    Sie sind auf dem Holzweg. Herr Krieger könnte sich arbeitsunfähig schreiben lassen, wenn der Rollstuhl hin ist, und das wird er auch wissen. Er will das aber nicht, er will sein Leben führen und arbeiten können.

    Die Grundlage der Krankschreibung wäre §2.11 der Richtlinie
    des Gemeinsamen Bundesausschusses
    über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die
    Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach
    § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V, Stand 1.4.21, War aber vorher auch schon so. Das gilt für Körperprothesen, Brillen, Hörgeräte, je nach Job auch Zahnprothesen.

    “(11) Ist ein für die Ausübung der Tätigkeit oder das Erreichen des Arbeitsplatzes erforderliches Hilfsmittel (z. B. Körperersatzstück) defekt, besteht Arbeitsunfähigkeit so lange, bis die Reparatur des Hilfsmittels beendet oder ein Ersatz des defekten Hilfsmittels erfolgt ist.”
    https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2470/AU-RL_2021-03-18_iK-2021-04-01_AT-15-04-2021-B3.pdf

    “Wo steht das?”
    § 60 SBG V, 1.1-3

  • Piedro

    |

    Nachricht aus dem Petitionsforum: Der Widerspruch wurde abgelehnt. Hr. Krieger bittet jetzt darum, sein Anliegen per Mail an die TKK zu unterstützen. Die Petitionsseite und den Aufruf finden Sie hier: https://www.change.org/p/die-techniker-krankenkasse-permobil-f5-spezial-rollstuhl-für-einen-mobilen-krieger/u/28960941?cs_tk=Av6Sg8-ss_cNDONmjWAAAXicyyvNyQEABF8BvC8HFpIakk9p4juSaDa_a20%3D&utm_campaign=bbda652b733e4163a44836ef5b6d63d7&utm_content=initial_v0_4_0&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs

    @Matthias Krieger: Ich finde es schade, dass Sie sich hier nicht selbst zu Wort melden. Sie finden über rd bestimmt weitere Unterstützer. Informationen, auch dazu, wären interessant, etwa die Begründung der Ablehnung.

    Persönlich verspreche ich mir von den Mails nicht mehr Erfolg als von der Petition. service@ ist ein digitaler Mistkübel. Sie werden klagen müssen, anders kommt man diesen xxx nicht bei. Es sei denn, die kranke Kasse verliert Kunden, die ihren Wechsel entsprechend begründen. DAS wird wohl zur Kenntnis genommen.

  • Hthik

    |

    @Piedro 1. Mai 2021 um 10:19

    “(11) Ist ein für die Ausübung der Tätigkeit oder das Erreichen des Arbeitsplatzes erforderliches Hilfsmittel (z. B. Körperersatzstück) defekt, besteht Arbeitsunfähigkeit so lange, bis die Reparatur des Hilfsmittels beendet oder ein Ersatz des defekten Hilfsmittels erfolgt ist.”

    Ich glaube nicht, dass das Gericht das so interpretieren wird, wie es wörtlich da steht. Man führe sich vor Augen, dass das heißen würde, dass ein Behinderter sich arbeitsunfähig machen kann, indem er einfach ein Reparatur, die ihm von der Krankenkasse angeboten wird, verweigert. Eine Reparatur ist grundsätzlich zumutbar, ebenso wie das Stellen eines Ersatzes für die Zeit der Reparatur. Wenn es, wie hier, darum geht, ob das im Einzelfall zumutbar ist, dann ist das vor Gericht zu klären, das heißt aber nicht, das man für die Dauer des Gerichtsverfahrens arbeitsunfähig ist.

    Behinderte sind in Deutschland in dem Sinne gleichgestellt, dass sie wie andere auch gegen Behörden und soziale Träger das volle Prozessrisiko tragen. Das heißt auf Deutsch: meint Herr Krieger, er hätte Anspruch auf das von ihm gewünschte neue Modell, weil die Ersatzsatzversorgung durch die TK unzumutbar ist, so kann er sich ja den Rollstuhl selbst kaufen und den Kostenersatz dann vor Gericht durchsetzen. Gewinnt er, ist alles gut, gewinnt er nicht, ist auch alles gut. Dann hat er sich eben geirrt und Irrtümer können nun mal Geld kosten.

    Ich weiß, dass klingt nicht sehr aufmunternd, aber so wird das meiner Ansicht nach laufen, weil so das Recht funktioniert. Man tut Herrn Krieger keinen Gefallen, wenn man ihm diese möglicherweise unangenehmen Wahrheiten verschweigt. Wir sind nicht zum Händchenhalten hier. Allerdings gehe ich, wie oben erläutert ohnehin davon aus, dass dass in seinem Sinn ist.

    “§ 60 SBG V, 1.1-3”

    Ist hier Absatz 1 Satz 1 bis 3 gemeint? Gehts bitte ein bisschen klarer?

  • Hthik

    |

    @Piedro 1. Mai 2021 um 11:08

    “Informationen, auch dazu, wären interessant, etwa die Begründung der Ablehnung.”

    Richtig. wie schon oben erwähnt, ist nicht so ganz klar, was genau die Unzumutbarkeit verursacht. Wobei ich Herrn Krieger verstehe, wenn er da zurückhaltend ist. Warum sollte er? Theoretisch ist das egal, denn das Gericht klärt den Sachverhalt mittels Gutachten, Ortstermin und so weiter vollständig auf. Der Rechts- und Sozialstaat funktioniert insoweit theoretisch auch ohne dass man in einem Internetforum seine Privatsphäre offenbaren muss. Außerdem gibt es Anwälte. Praktisch könnte es aber schon hilfreich sein.

    “Persönlich verspreche ich mir von den Mails nicht mehr Erfolg als von der Petition. … ”

    Da stimme ich auch zu.

    “Sie werden klagen müssen, …”

    Hier stimme ich auch zu. Wie schon erwähnt, trägt Herr Krieger dann das volle Prozessrisiko.

  • Piedro

    |

    @Hthik
    Sie verzetteln sich hier immer mehr. Herr Krieger braucht den Rollstuhl um arbeiten zu können, also gibt er ihn nicht wochenlang weg, um ihn reparieren zu lassen. Täte er das, würde er krank geschrieben, da der angebotene Ersatz für die Arbeit nicht taugt, er käme damit nicht zum Dienst und könnte nicht am Schreibtisch arbeiten. Aber darum geht es nicht, es gibt ja keine Krankschreibung, so wenig wie einen tauglichen Ersatz, was da angeboten wurde ist schlicht keiner und würde auch zur Arbeitsunfähigkeit führen, das versucht Hr. Krieger zu verhindern.
    Würde der Arbeitgeber oder die KK die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln, käme es auch nicht zu einer Verhandlung, sondern zu einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

    Ihr Verweis aufs selbst kaufen klingt zynisch. So ein Ding muss man sich erst mal leisten können. Da die Agentur für Arbeit involviert ist, kann er das vermutlich nicht.

    “§ 60 SBG V, 1.1-3”
    “Ist hier Absatz 1 Satz 1 bis 3 gemeint? Gehts bitte ein bisschen klarer?”
    Ist doch klar, das ist gemeint. Da steht das, was ich schrieb, direkt unter dem, was Sie anführten.

    Mehr möchte ich dazu auch nicht sagen, ich bin kein Jurist, aber das Gesetz und die Richtlinie sind klar. Mag sein, dass einzelne Richter das vielleicht anders sehen könnten, das ist oft so, aber man darf sich ruhig an den Buchstaben des Gesetzes orientieren. Dazu sind sie da, und dem stellen Sie ja auch nichts entgegen. Ein Prozessrisiko muss jeder selbst werten, und zur Not lässt sich das auch umlegen. Bei über 70.000 Unterstützern der Petition kriegt Hr. Krieger das auch noch hin. Hauptsache er lässt sich nicht unterkriegen, ich finde es abscheulich wie hier mit ihm umgegangen wird. Und möchte glauben, dass deutsche Gerichte das nicht so gelten lassen.

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drin