Ist das eigenhändige Wechseln der Winterreifen erlaubt? Darf man allein auf einer Parkbank sitzen – und wenn ja, wie lange? Ein Regensburger Jurist wollte es genauer wissen. Wirkliche Klarheit brachte sein Antrag beim Verwaltungsgericht München aber nicht. Zwar darf aber er nun seine Reifen wechseln. Doch vorhandene Widersprüche ließ das Gericht unter den Tisch fallen. Faktisch obliegt die Auslegung, ob etwas verboten ist oder nicht, am Ende der Polizei.
Nach den gestern veröffentlichten Vereinbarungen von Bundesregierung und Länderchefs zu den Einschränkungen angesichts der Corona-Pandemie ist nicht nur klar, dass es schrittweise einige Lockerungen geben wird, sondern auch, dass die Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen in Kraft bleiben. Kernforderungen: ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen und möglichst kein Zusammentreffen mit Menschen, die nicht im selben Haushalt leben. „Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert“, heißt es in dem dazu veröffentlichten Papier der Bundesregierung.
In Bayern gibt es dazu noch weitergehende Regelungen inklusive Bußgeldkatalog. Die Wohnung darf hier nicht ohne „triftigen Grund“ verlassen werden. Doch was ist ein triftiger Grund? Die entsprechende Auflistung in der Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums wird mit einem „insbesondere“ eingeleitet, sie ist also weder umfassend noch abschließend. Und so bleibt es am Ende der individuellen Entscheidung der Exekutivbehörden – Polizei und Ordnungsamt – überlassen, ob ein triftiger Grund vorliegt oder nicht, und ob ein entsprechendes Bußgeld verhängt wird. 150 Euro werden laut dem Katalog von Innen- und Gesundheitsministerium fällig, wenn man die Wohnung ohne „triftigen Grund“ verlässt.
250.000 Euro schwer ist das „Corona-Notfall-Programm“, das die Stadt für freie Künstlerinnen und Künstler aufgelegt hat. Das Problem: Auf Unterstützung aus diesem Topf hat praktisch niemand Anspruch.
Auch das zweite Ermittlungsverfahren gegen Alt-OB Hans Schaidinger wegen Korruptionsverdachts hat die Regensburger Staatsanwaltschaft nun eingestellt. Der Anfangsverdacht habe sich nicht erhärtet, heißt es in einer Pressemitteilung vom heutigen Donnerstag.
Kenia oder bunt? Die künftige Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer will für ihre kommende Amtszeit auf eine Koalition und nicht auf wechselnde Mehrheiten setzen. Kommt die CSU mit den Grünen zusammen? Die FDP mit Grünen und ÖDP? Werden Einzelstadträte als Joker gezogen? Oder muss die SPD doch Brücke und mit ihr Wolbergs ins Boot holen?
500 Euro einmaligen Bonus soll es nach den Plänen von Ministerpräsident Markus Söder angesichts der Corona-Krise für die Beschäftigten in bayerischen Krankenhäusern geben. Als „herzliches Dankeschön für alle, die jetzt diesen großen Dienst leisten“. Bei einer Intensivkraft in einem Regensburger Krankenhaus sorgt diese Geste gerade mal für ein müdes Lächeln.
In der Notbesetzung des Ferienausschusses tagte der Regensburger Stadtrat am Donnerstag zum ersten Mal. Der Ärztliche Leiter in der Führungsgruppe Katastrophenschutz gab einen Überblick zur medizinischen, der Wirtschaftsreferent zur finanzielle Situation der Stadt Regensburg. Mehrere Punkte flogen von der Tagesordnung – nicht nur wegen Corona. Das Velodrom soll trotz deutlicher Abstriche beim Investitionsprogramm dennoch saniert werden – zumindest bislang.
Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen, gibt es auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz spezielle Verhaltensregeln. Doch wirklich einhalten lassen diese sich nicht immer. Und auch hier fehlt es an Schutzausrüstung.
Der Regensburger Sonderweg von Wahlleiter Dr. Walter Boeckh bei der Auszählung der Stichwahl – das ausschließlich von städtischen Mitarbeitern ausgezählte Ergebnis kam erst am späten Dienstagnachmittag – hat Folgen. Wie die Rechtsaufsicht bei der Regierung der Oberpfalz am heutigen 1. April mitteilt wird die Wahl nach einer Beschwerde des Regensburger CSU-Chefs Michael Lehner für ungültig erklärt.
Dass in Betrieben wie Continental nach wie vor Mundschutz bei der Produktion von Autozubehör verbraucht wird, während in Kliniken Mangelwirtschaft herrscht, ist ein Skandal. Schluss mit dem Schutzmaskenball.
Seit am Donnerstag der „Notfallplan Pandemie“ in Kraft getreten ist, koordinieren zwei Versorgungsärzte die Praxen in Stadt und Landkreis. Ein Ärztlicher Leiter steuert die Patientenströme in der Region und am Jahnstadion wird ein zusätzliches Testzentrum für einen eng begrenzten Personenkreis eingerichtet. Man bereitet sich auf die erste große Infektionswelle vor und hofft, dass dann ausreichend Material zur Versorgung von Patienten und dem Schutz des Personals vorhanden sein wird.
Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb seines Haushalts nicht einhält, kann mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt werden. So sieht es die bayerische Verordnung zu den verhängten Ausgangsbeschränkungen vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nun relativiert. Ein generelles Verbot sei nicht verhältnismäßig. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung. Ein Bußgeld kann nur in bestimmten Fällen verhängt werden. Geklagt hatte ein Jurist aus der Oberpfalz.
Um das Ansteckungsrisiko zu verkleinern, tagt der Regensburger Stadtrat bis Ende April nur noch in der Besetzung als Ferienausschuss. Stadträtin Irmgard Freihoffer fragt sich, warum man bereits so weit im Voraus demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten einschränke und weshalb problemlos aufschiebbare Entscheidungen dort auf die Tagesordnung gesetzt wurden.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen werden Schutzmasken für die Beschäftigten rationiert und müssen mehrfach verwendet werden. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft via Facebook zum Nähen von Mundschutzmasken auf, um den Mangel zu dämpfen. Doch in nicht systemrelevanten Bereichen – wie der Autozulieferindustrie – werden täglich tausende dieser Masken verbraucht, um die Produktion aufrecht zu erhalten. Auch in Regensburg. Wie passt das zusammen? Die Gesundheitsministerien von Land und Bund schweigen sich zu der Frage aus.
In der Kostümwerkstätte des Regensburger Stadttheaters werden im Akkord Mund-und-Nasen-Schutz-Masken genäht. Es gibt auch private Initiativen, die gegen den drohenden Engpass annähen.
Zu den dringlichen Angelegenheiten, mit denen sich der Stadtrat am 2. April in der Notbesetzung des Ferienausschusses befassen soll, gehört auch die „Rahmenstrategie für Smart City Regensburg (SCR)“. Doch das achtseitige Papier ist weder dringlich noch sinnvoll. Es ist einfach nur peinlich.
Im Vorfeld der Stichwahl zwischen Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Astrid Freudenstein nutzt die Regensburger CSU die Corona-Krise als Wahlkampfthema – ohne irgendeine Ahnung von dem zu haben, was die Fachleute tatsächlich brauchen und fordern.
Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung nun nachgebessert und anstelle einer Verfügung eine gesetzliche Verordnung erlassen. Außerdem soll es ein Monitoring der jetzigen und weiteren Maßnahmen geben, um sie in Einklang „mit der Liberalität unseres Rechtsstaats“ zu bringen, so Ministerpräsident Markus Söder.
Die „Zwangs-Briefwahl“ in Bayern ist rechtswidrig. So lautet das Fazit zweier renommierter Regensburger Juristen in der Fachzeitschrift LTO. Ihre Bedenken sind weitreichend – und gehen über das Wahlrecht hinaus. Eine Mahnung zur Wachsamkeit.