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Beschluss des Stadtrats

Rechtsschutz: Stadt übernimmt Großteil der Anwaltskosten von Ex-OB Schaidinger

„Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung“, heißt es in der Vorlage, die der Regensburger Stadtrat Ende Oktober mehrheitlich beschlossen hat. Demnach übernimmt die Stadt 70 Prozent der Verteidigerkosten, die Hans Schaidinger im Zuge zweier Ermittlungsverfahren ausgegeben hat. Der Alt-OB hatte als Bediensteter der Stadt Rechtsschutz beantragt.

„Zum Schluss wird abgerechnet“, hatte Hans Schaidinger anlässlich seines 70. Geburtstags mit Blick auf die damals noch laufenden Ermittlungen prophezeit. Das wurde jetzt auf Euro und Cent gemacht. Foto: Archiv/Staudinger

36.952,09 Euro – so hoch ist die Summe, die die Stadt Regensburg Altoberbürgermeister Hans Schaidinger im Rahmen von Rechtsschutz für seine Verteidigung bei zwei Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdachts gewährt. Damit übernimmt der Steuerzahler 70 Prozent der Anwaltskosten des langjährigen Stadtoberhaupts. „Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung“, heißt es in der Vorlage, die Ende Oktober in den nichtöffentlichen Sitzungen von Personalausschuss und Stadtrat mehrheitlich Zustimmung fand und unserer Redaktion vorliegt. Zunächst hatte die Mittelbayerische Zeitung darüber berichtet.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Verfahren gegen Schaidinger in Zusammenhang mit der Vergabe von Flächen auf der ehemaligen Nibelungenkaserne an die BTT Bauteam Tretzel GmbH und einer Erhöhung von Wohnbauflächen im Bebauungsplan „Rennplatz Nord/Lilienthalstraße“ ermittelt. Ein Beratervertrag, den Schaidinger nach seinem Ausscheiden aus dem Amt bei BTT angenommen hatte, machte die Ermittler hier hellhörig. Im zweiten Verfahren ging es um eine Baugenehmigung für eine Wohnanlage am Feuerbachweg im Stadtwesten von Regensburg im Jahr 2013. In beiden Fällen lautete der Vorwurf Bestechlichkeit. Im August 2019 und im März 2020 wurden die Ermittlungen jeweils eingestellt (Mehr dazu hier und hier.)

„Diese Voraussetzungen für Rechtsschutz liegen vor.“

Im Nachgang hatte Schaidinger Rechtsschutz bei der Stadt zwei Anträge auf Rechtsschutz gestellt. Laut Personalreferent Karl Eckert, der für die Vorlage verantwortlich zeichnet, waren dafür die Regelungen des Freistaats Bayern zum Rechtsschutz für Bedienstete zu prüfen. Dieser kann demnach gewährt werden, wenn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren „mit einer dienstlichen Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang steht“.

Dafür notwendige Voraussetzungen seien, dass

  • „ein dienstliches Interesse an einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung“ besteht und unter Umständen Schadenersatzforderungen an die Stadt als Folge einer Verurteilung entstehen könnten,
  • die Verteidigungsmaßnahme „wegen der Eigenart der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint“,
  • den Betroffenen „kein oder nur ein geringes Verschulden trifft“
  • kein anderweitiger Anspruch auf Rechtsschutz besteht.

„Diese Voraussetzungen liegen bei beiden gestellten Anträgen vor“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage für den Stadtrat.

Schadenersatzansprüche seien im Fall eines pflichtwidrigen Handelns des Oberbürgermeisters „zu erwarten bzw. zumindest denkbar gewesen“, angesichts der „Komplexität (…) und Bedeutung der Tatvorwürfe“ sei die Bestellung einer „versierten Rechtsanwaltskanzlei“ als notwendig anzusehen und zudem seien beide Verfahren gegen Schaidinger eingestellt worden. Laut den Informationen, die der Ex-OB der Stadt mitgeteilt habe, bestehe bei ihm auch kein anderweitiger Anspruch auf Rechtsschutz – beispielsweise über eine Versicherung.

Gutachten zu Verteidigerkosten

Dazu, ob die von Schaidinger vorgebrachten Verteidigerkosten angemessen sind, hatte die Stadt im Vorfeld eigens zwei Gutachten bei der Rechtsanwaltskammer München in Auftrag gegeben. – 32.182,25 Euro netto sind es für das erste, 20.606,45 Euro für das zweite Ermittlungsverfahren. Diese Kosten fußen laut Beschlussvorlage auf einer eine Vergütungsvereinbarung mit festen Stundensätzen, die „eine erhebliche Überschreitung des gesetzlichen Gebührenrahmens“ mit sich brächten. Doch laut Anwaltskammer seien weder die Vereinbarung noch die vereinbarten Stundensätze zu beanstanden.

Wäre Schaidinger noch amtierender Oberbürgermeister, müsste er gemäß seiner Besoldungsstufe 40 Prozent seiner Anwaltskosten übernehmen. Da er mittlerweile Pensionär ist, reduziert sich dieser Satz auf 30 Prozent. Der Alt-OB zahlt für seine Verteidigung demnach 15.836,61 Euro.

„Zum Schluss wird abgerechnet.“

Schaidinger selbst hatte sich in der Vergangenheit kaum zu den Vorwürfen geäußert. Das wohl längste Statement von ihm dazu stammt von einer Feierstunde anlässlich seines 70. Geburtstags im Alten Rathaus. Zu den damals noch laufenden Ermittlungen sagte er:

„Das, was mir eine mit mangelhafter Allgemeinbildung und Unkenntnis der bayerischen Kommunalverfassung ausgestattete und rechercheaverse Kriminalpolizei andichten wollte, und was die Staatsanwaltschaft mit einer gigantischen Verzögerungsstrategie erledigt, wird auch einmal zu einem Ende kommen. Dann werde ich auch etwas dazu sagen und dann steht fest, was Sache ist. Nicht vorher. Auch wenn sich die größten Vorverurteiler, die in den Medien und in der eigenen Partei zu finden sind, was anderes einbilden: Zum Schluss wird abgerechnet. Vorher möchte ich mir das Feiern nicht nehmen lassen.“

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Kommentare (25)

  • Mr. T.

    |

    Fehlt nur noch, dass Schaidinger eine Entschädigung für entgangene Einnahmen wegen des abgebrochenen Beratervertrags verlangt ?

  • Tröster

    |

    Ja, ja, der Hans, der kann’s.
    Der Schaidinger muss sich doch jeden Abend kaputt lachen: Spezlwirtschaft, fetter Beratervertrag, zahnlose Justiz und am Ende zahlt der Steuerzahler noch den Großteil der Anwaltsrechnung.

  • AnneFranz

    |

    Ok, Herr Alt-OB Schaidinger

    1. steht unter keinerlei Anklage, er ist nicht vorbestraft, nix

    2. er erhält berechtigterweise als ehemaliger Bediensteter der Regensburgs Rechtsbeihilfe.

    Und nun?

    @Tröster

    Trösten se mal die anderen hier. Bleibt wohl leider nichts kleben von dem geworfenen Dreck, was?
    Muss ne blöde Situation sein, wenn dann Leute aus dem eigenen Lager sehr wohl Dreck am Stecken haben und schambefreit im Stadtrat hocken.

    Danke Schaidi, Du hast viel für Regensburg getan und siehst ja, was nachgekommen ist. Omei, omei!

  • joey

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    „kein oder nur ein geringes Verschulden trifft“
    Eigentlich sollte die Stadt als Nebenkläger Prozeßbeteiligter sein. Schaidinger hat der Stadt vielleicht ja schwere Schäden zugefügt.
    “kann” bezieht sich ja wohl auf eine Ermessenentscheidung, für die es nur wenig Präzedenzen gibt, die also recht frei zu entscheiden war.
    Der Regensburger CSU gelingt also ein Abschied aus der Korruption nicht, ebenso wenig der SPD. Über Brücke braucht man gar nichts sagen, Wolbergs stellt dann auch so einen Antrag… ihn trifft ja auch nur eine geringe Schuld.

    “Schuldig” ist vermutlich nur Regensburg Digital, denn ohne diese Berichterstattung wäre es wohl nie zu den Ermittlungen gekommen.

  • Jonas Wihr

    |

    Unser Ehrenbürger! Vielleicht wird auch noch eines Tages eine Gasse im Marina-Quartier nach ihm umbenannt.

  • Skyrider

    |

    Rechlich in Ordnung. Moralisch eine einzige Katastrophe.

  • R.G.

    |

    Jeder anständige Mensch sollte Malz und Freude aufkommen lassen, wenn die Politik sich den Allerbedürftigsten der Stadt gütig zuwendet.

    Eine Frage habe ich doch, hätte man nicht für 70K eine auswärtige Werbeagentur beauftragen können, einen vorläufig einmaligen Akt des elementaren sozialen Ausgleichs der Bevölkerung in bunten Farben emotional näher zu bringen?

    Vegetieren und andere hochleben lassen!

  • Hthik

    |

    @Günther Herzig 24. November 2020 um 17:01

    “Die Stadt hat ihm nichts geschenkt und wenn deshalb eine Rechtsgrundlage anzunehmen ist, ist das Ergebnis, offenbar ein Vergleich, in Ordnung, auch wenn es niemandem gefällt.”

    Was für ein Vergleich? Mir ist im Strafverfahren nur die Verständigung bekannt, ein Vergleich ist allenfalls über zivilrechtliche Ansprüche im Adhäsionsverfahren möglich. Vorliegend sind mir nur zwei Verfahrenseinstellungen bekannt, über die hier auch berichtet wurde und die oben verlinkt sind.

    Mein erster Eindruck war, dass es sich um aus Sicht der Strafjustiz nicht erforderliche Verteidigungskosten handelt. Kann das jemand aufklären?

  • Rita

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    Dem Steuerzahler muss die Unschuld schon was wert sein.
    „Im Nachgang hatte Schaidinger Rechtsschutz bei der Stadt zwei Anträge auf Rechtsschutz gestellt. „
    Es wäre natürlich schon interessant zu wissen, ob der Beschuldigte zu Beginn der Affäre die Stadt einschlägig informiert hat und ggf. um Kostenübernahme gebeten hat.
    Keine (Berufsrechtschutz-)Rechtschutzversicherung! Mich wundert nichts mehr.

  • xy

    |

    Im Normalfall hätte Schaidinger Anspruch auf Zahlung von Mittelgebühren nach dem RVG, also auf 70% aus einer Grundgebühr (RVG VV 4100) und einer Verfahrensgebühr für das Vorverfahren (RVG VV 4104), macht incl. Pauschalen und MwSt. (458,15 EUR*70%) 320,71 EUR zzgl. Kopieauslagen etc. (vgl. 2.1.3 der Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen betreffend den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaats Bayern – https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV230264-NN61).

    Eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstgebühr darf nur dann ausnahmsweise als notwendig anerkannt und bei der Bemessung des Darlehens oder Vorschusses berücksichtigt werden, wenn dies nach der Bedeutung der Angelegenheit sowie nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit gerechtfertigt erscheint (2.1.3 S. 4 der Rechtsschutzbekanntmachung). Ob eine solche Ausnahme vorliegt, die das mehr als 100-fache Überschreiten des gesetzlich vorgesehenen Normalfalles (statt 320,00 EUR 37.000 EUR ) rechtfertigt, halte ich für eher zweifelhaft. Insbesondere hätte es im Stadium des vorliegenden Vorverfahrens wohl keiner fürstlich zu zahlenden Münchener Verteidiger bedurft. Das war nicht gerechtfertigt im Sinne des Gesetzes. Unter Regensburger Verteidigern wäre Schaidinger auch zu einem Bruchteil dieser Kosten fürstlich verteidigt worden. Nur das ist gerechtfertigt. Mit einem Wort: Ich sehe die Zahlung sehr, sehr kritisch.

  • xy

    |

    Ich habe mich zu korrigieren: Da es sich um zwei Ermittlungsverfahren handelte, was ich versehentlich nicht berücksichtigt habe, wären im gesetzlich vorgesehenen Normalfall (2*320,71 EUR) 641,42 EUR statt der gezahlten 36.952,09 EUR zu zahlen gewesen, entspricht also knapp 2%.

  • Mathilde Vietze

    |

    Jetzt muß er – Gott sei Dank – nicht verhungern, der Ärmste.

  • Fragender

    |

    Das Ermittlungsverfahren muss mit der dienstlichen Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Der Tatvorwurf war die private Entgegennahme von finanziellen Vorteilen. Wo bitte steht diese Tathandlung im dienstlichen Zusammenhang, wenn er privat Vorteile annimmt, weil er OB ist. Er war dienstlich sicher nicht dazu gezwungen.

  • Fragender

    |

    Dazu gibts auch einen interessanten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof aus 2013 (Beschluss vom 17.05.2013 – 1 B 2234/12)
    “Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn kann es gebieten, dass einem Beamten Beistand zu seiner Rechtsverteidigung in Strafsachen gewährt wird. Die Fürsorgepflicht gebietet es jedoch nicht, unterschiedslos in allen Fällen Rechtsschutz zu gewähren. Der Dienstherr kann die Gewährung von Rechtsschutz auf solche Fälle beschränken, in denen dies in seinem Interesse liegt. Da die Fürsorgepflicht des Dienstherrn das Korrelat zu der besonderen Inanspruchnahme des Beamten in Gestalt der Dienst- und Treuepflicht ist, kann der Dienstherr die Gewährung von Rechtsschutz insbesondere dann versagen, wenn der gegen den Beamten erhobene strafrechtliche Vorwurf ein Verhalten betrifft, welches möglicherweise gegen die Interessen des Dienstherrn gerichtet war und gegebenenfalls einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Dienst- und Treuepflicht beinhaltet.
    Es steht im Ermessen des Dienstherrn, über Inhalt und Umfang der Gewährung von Rechtsschutz zu entscheiden. Der Umstand des Abschlusses einer Rechtsschutzversicherung durch den Dienstherrn hat keinen Einfluss auf Art und Umfang des zu gewährenden Rechtsschutzes.”
    Ich denk mal, den Beschluss könnt man hier analog anwenden. Außerdem sieht man, dass es eine reine Ermessensentscheidung der Stadt Regensburg ist, keine Verpflichtung.

  • rita

    |

    @Fragender
    “Ich denk mal, den Beschluss könnt man hier analog anwenden”

    Was du denkst, ist aber gottseidank in dieser Sache völlig unerheblich.

    Herr Schaidinger ist unschuldig und hat eben doch einen Anspruch. Findeste blöd mit dem Rechtsstaat und dem ganzen Quatsch, oder?

    Du wirst aber ned gefragt.

  • Hthik

    |

    @Fragender 25. November 2020 um 09:46

    “Außerdem sieht man, dass es eine reine Ermessensentscheidung der Stadt Regensburg ist, keine Verpflichtung.”

    Was ich vermute, hat xy schon sehr schön genauer ausgeführt. Ein Ermessen kann aber auch auf Null reduziert sein. Dazu, die Verantwortung dafür abzuschieben, dienen wohl die zwei Gutachten. Bei der Rechtsanwaltskammer. Das ist etwa so, als würde man beim Verband der Schuhverkäufer fragen, ob man schlecht beraten war, als man dem Verkäufer glaubte, der sagte man brauche neue Schuhe.

    Nein, ich kenne die Gutachten nicht. Ja, es ist nicht zwingend so, dass die schlecht sind. Richtig, man kann von meiner grundsätzlichen Kritik des Systems und des Ablaufs soweit er mir bekannt ist, nicht darauf schließend, dass das sich das Risiko, dass da etwas unsauber ist auch tatsächlich verwirklicht hat.

    Außerdem sagt 1. Korinther 14:34 f

    Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens. Wie in allen Gemeinden und Städten der Heiligen lasset eure Bürger schweigen in den Foren, denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, dass sie spekulative Ansichten entwickeln, sondern sie sollen untertan sein, wie auch das Gesetz sagt. Wollen sie etwas lernen, so lasset sie beim Knei ihre Gemeinde beziehungsweise Stadträte fragen. Es steht den Bürgern übel an, in der Gemeinde zu reden.

    Vielleicht etwas leichtsinnig von Bruder Aigner, dass er Leute hier ohne Rechts- und Sachkundenachweis und behördliche Schreiberlaubnis schreiben lässt. Er ist halt so naiv und vertrauensselig, der Gute.

  • Mr. B.

    |

    “Zu Fragender
    25. November 2020 um 08:27 | #”

    Sie treffen hier die Meinung vermutlich von vielen Bürgern, welche Tag für Tag hart arbeiten, nicht fürstlich entlohnt werden und sich ggf. ihren Rechtsschutz teuer bei Versicherungen erkaufen müssen!!!!! Auch hier gibt es Ausschlussgründe.

    Aber, wie schon vermutet, trifft dies bei der Stadt Regensburg einmal wieder nicht zu?
    Ich kann mir hier also schon vorher ggf. und wenn nötig alles “zurechtlegen”?
    Das gute Gewissen, der Stadtrat stimmt ebenfalls nach meinem “Verlangen” (natürlich in nicht öffentlicher Sitzung -was geht das den Steuerzahler an) und alles passt!!!
    Meine Frage: Wie kann man den Bürger noch verarschen?
    Trägt dies alles zur Demokratiestärkung durch die sog. bürgerlichen Parteien bei?
    Ich für meine Person bin entsetzt!!!!!!!!!

    Danke wieder an R-D für den wirklich guten Bericht!!!!!!!!
    Weiter so in Ihrer Berichterstattung!!!!!

  • Bertl

    |

    @Fragender:
    “Außerdem sieht man, dass es eine reine Ermessensentscheidung der Stadt Regensburg ist, keine Verpflichtung.
    Bin juristischer Laie, aber wäre bei einer “Verpflichtung” ein Stadtratsbeschluß nicht überflüssig?
    Und: Gilt die “Verpflichtung” auch gegenüber Beamten, die nicht mehr im Dienst sind?
    Auch mit dem HIntergrund, dass dies alles geheim gehalten werden sollte, komme ich als kritischer Bürger auf keine Erklärung.

  • Hthik

    |

    Ich habe gefehlt. Das Bibelzitat ist nicht ganz richtig. Es muss natürlich 1. Korinther 14:33 ff heißen. Es ist aber auch schwierig mit einer Hand zu tippen, weil man die andere zur Selbstgeißelung braucht.

  • Hthik

    |

    Kommentar gelöscht. Themenfremd.

  • erik

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    der Staat als Beute bzw. Selbstbedienungsladen, so muss das Motto der bayrischen Landes-, Kommunal-, und Stadtpolitiker lauten, für mich alles nur Anzeichen einer neuzeitlichen spätrömischen Dekadenz.

  • R.G.

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    Wo verbucht man eigentlich geheim bleiben sollende Zahlungen dieser Größenordnung, sodass sie den Augen der bösen Wählern nicht zu Augen kommen?
    Ich bin gespannt, etwas zu lernen.

  • Hthik

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    Ich versuche die Fragen ohne themenfremdes Abschweifen zu beantworten.
    1. Nein 2. Nein, 3. Undarlegbar.

  • Interessierter Mitleser

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    Keine Verschwörung, allenfalls politisch unklug! Fachlich ist es einfach:
    Es gibt für Bedienstete der Stadt analog den Vorschriften des FS Bayern, die Möglichkeit Rechtshilfe zu beantragen. Die Entscheidung erfolgt im Ermessen, das heisst aber nicht frei oder gar willkürlich. Das Gutachten bei RA Kammer galt nur der Höhe der zu erwartenden RA Kosten, nicht der Frage, ob Schaidinger angeklagt wird oder nicht, oder gar ob er schuldig ist oder nicht . Im Übrigen sind Personalangelegenheiten immer nicht öffentlich, das hat nix mit Verschleierung durch Stadt zu tun. Wie Eckert oder Maltz-Schwarzfischer Ermessen ausgeübt haben ist rechtlich wohl vertretbar, politisch ggf unklug. Ein Zusammenhang Stadtgeschäfte und Vorwürfe (Korruption als OB) bestand jedenfalls.

  • Hthik

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    @Interessierter Mitleser 27. November 2020 um 09:11

    “Im Übrigen sind Personalangelegenheiten immer nicht öffentlich, …”

    Nicht alles, was irgendwie mit einer Personalangelegenheit zusammenhängt ist schon deswegen schrankenlos nichtöffentlich, was man problemlos daran sieht, dass wir überhaupt von der Angelegenheit Kenntnis haben. Das Persönlichkeitsrecht ist gegen andere Rechte, insbesondere das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit abzuwägen. Es ist mir nicht klar, warum, warum es das viele Geld brauchte, schützenswert ist. Man kann auch Gutachten teilweise schwärzen. Hat Regensburg eigentlich eine kommunale Informationsfreiheitssatzung?

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drin