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Prostituierte mit Falschgeld geprellt

Dilettantisch, aber effektiv

Am Donnerstag verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Regensburg einen 29-jährigen Handwerker wegen Geldfälschung und Betrugs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte hatte verschiedene Euro-Scheine am heimischen Drucker hergestellt und zur Bezahlung von sexuellen Dienstleistungen verwendet.

Heute wisse er nicht mehr, warum er das damals alles gemacht habe, gibt der Angeklagte vor Gericht an. Foto: bm

Es sind fast schon anerkennende Worte, mit denen die Vorsitzende Richterin Andrea Costa am Donnerstag die Beweismittel beschreibt. „Auch wenn das Vorgehen dilettantisch war, fällt es mir schwer, optisch einen klaren Unterschied zu einem echten Geldschein festzustellen.“ Dass die drei geschädigten Frauen erst nach erbrachter Dienstleistung auf das Falschgeld aufmerksam wurden, sei daher nicht verwunderlich. „Man weiß ja aus Filmen, wie dort das Licht oft ist“, so die Richterin.

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Im Sommer letzten Jahres hatte der Angeklagte am heimischen Drucker die falschen Scheine – insgesamt handelt es sich um neun 20 Euro- und einen 100 Euro-Schein – angefertigt. Etwas Feingefühl und Rumprobieren habe es gebraucht, ehe das Ergebnis überzeugen konnte, erzählt der geständige Handwerker. Dabei habe er eigentlich nur darauf achten müssen, dass das Papier richtig gedreht und eingelegt wird. „Schließlich müssen Vorder- und Rückseite genau aufeinander passen“, so der heute 29-Jährige. Keine drei Stunden habe es gedauert. Das verwendete handelsübliche Druckerpapier musste dann nur noch passend zugeschnitten werden.

Nur wenige Millimeter Unterschied würden zu den Maßen eines echten Geldscheines fehlen, so der damals ermittelnde Polizeibeamte. Das weitere Vorgehen des Angeklagten sei hingegen nicht mehr so „professionell“ gewesen. Über das eigene Telefon und per WhatsApp kontaktierte dieser an unterschiedlichen Tagen drei Prostituierte und nahm deren Dienstleistungen in Anspruch. Die Bezahlung tätigte er mit Hilfe der eigenen Produktlinie, was den Frauen erst im Nachhinein auffiel. Über die Telefonnummer habe man den Angeklagten dann aber schnell ausfindig machen können, so der Ermittler weiter.

Mehrfach vorbestraft

Trotz vermeintlich leichten Spiels sei es zu vorübergehenden Ermittlungsproblemen gekommen, da der Angeklagte nicht ausfindig gemacht werden konnte. Denn zu jener Zeit – es ist der Spätsommer 2019 – saß dieser bereits wegen anderer Delikte in Untersuchungshaft. Er arbeite sich seit einigen Jahren „langsam durch das Strafgesetzbuch“, betont später Staatsanwältin Angelina Schlagenhaufer in ihrem Plädoyer.

Schon in der Jugendzeit kam es zu drei Verfahren, die ohne Verhängung einer Strafe endeten. 2012 (Verkehrsunfall) und 2013 (Erschleichung von Leistungen) wurde der Angeklagte dann nach Erwachsenenstrafrecht zu Geldstrafen verurteilt. 2017 verhängte das Gericht wegen Erschleichung von Leistungen in zwei Fällen eine erste Bewährungsstrafe. Ein Jahr später kam es zu einer Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes und einer Gesamtstrafenbildung von drei Jahren auf Bewährung. Der Angeklagte war damals Mitglied in einem Schützenverein und hatte ein Luftgewehr offen im Auto gelagert. „Mir war nicht klar, dass das nicht erlaubt ist.“

Ernst der Lage bisher nicht erkannt

Die bis dato verhängten Strafen zeigten aber offenbar keine abschreckende Wirkung. Denn bereits im Dezember 2019 kam es erneut zu einer Verhandlung. Diesmal ging es um unerlaubten Cannabisbesitz, Diebstahl von KFZ-Kennzeichen und das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Aus der damals verhängten Bewährungsstrafe waren vor dem jetzigen Verfahren wegen Geldfälschung noch sieben Monate ausstehend. „Das lässt durchaus zweifeln, ob eine Bewährung als Warnung verstanden wird“, äußert am Donnerstag die Staatsanwältin daher Bedenken, ob dem Angeklagten der Ernst der Lage bewusst sei.

Reumütig gibt dieser die Taten bereits nach Verlesung der Anklageschrift zu. Auch während der Ermittlungen habe er sich kooperativ und sofort geständig gezeigt, betont zudem sein Verteidiger Dr. Christian Weinelt. Warum er überhaupt „auf die geniale Idee“ (Richterin Costa) gekommen sei, könne er heute nicht mehr genau sagen, gibt der Angeklagte an. Darüber, ob man sein Handy nachverfolgen könnte, habe er sich zunächst auch keinerlei Gedanken gemacht. Es sei eine schwierige Zeit gewesen, versucht er dann zumindest eine gewisse Begründung zu finden. Bei der Arbeit sei es nicht sonderlich rund gelaufen und auch mit der damaligen Freundin habe es nur noch Streit gegeben.

Eine Erklärung sei dies allerdings nicht, hält die Staatsanwältin fest. Trotz schwieriger Auftragslage sei die Geldfälschung keineswegs aus einer finanziellen Not des Angeklagten, „sondern im wahrsten Sinne des Wortes für das eigene Vergnügen“ begangen worden. „Es ist wirklich unterste Schublade, Prostituierten selbstgedruckte Geldscheine in die Hand zu drücken.“ Die drei Stunden Aufwand hätte er durchaus sinnvoller nutzen können, so Schlagenhaufer weiter.

Falsche Beweismittel und fragwürdige Polizeitaktik

Aus Sicht von Verteidiger Weinelt ist hingegen das Vorgehen der Polizei fragwürdig. Diese hätten im Verlauf der Ermittlungen versucht, den Angeklagten auch mit anderen Vorfällen der Geldfälschung in Verbindung zu bringen. „Bei jedem Falschgeld, das den Beamten in die Finger geraten ist, wurde angerufen und gefragt, ob das der Angeklagte war.” Dabei habe sich der Angeklagte von Beginn an geständig gezeigt „und in einem Fall die Tat zugegeben, obwohl ihn die Geschädigte gar nicht wieder erkannte“, betont Weinelt. Als seinem Mandanten jedoch weitere Vorfälle zur Last gelegt wurden, habe er „natürlich von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern“. Die Beamten hätten hier klar versucht, „meinen Mandanten in eine Ecke zu stellen und ihn für weitere Taten zu belangen”.

Unter den Beweisstücken befinden sich zudem gefälschte Geldscheine, die mit den konkreten Vorwürfen gar nichts zu tun haben und deren Anfertigung vom Angeklagten auch bestritten wird. Für die Beweisaufnahme spielen diese dann keine weitere Rolle. Ausschlaggebend sei am Ende vielmehr die Aussage der Bewährungshelferin gewesen, wie die Richterin bei der Urteilsverkündung deutlich macht. Diese betreut den Angeklagten seit diesem Frühjahr. Eine Auflage aus dem zurückliegenden Verfahren vom Dezember.

„Es stand Spitz auf Knopf“

Das Auftreten des Angeklagten und dessen gefestigtes soziales Verhältnis sieht die Bewährungshelferin in deutlichem Widerspruch zu den bisherigen Straftaten. „Der Proband hält die Termine zuverlässig ein. Er hat mehrere Gespräche bei der Drogenberatung absolviert und er ist engagiert bei der Arbeit.“ Es ist lediglich eine kurze Vernehmung der Zeugin. Doch das geschilderte Bild wirkt sich am Ende strafmildernd aus.

„Es stand Spitz auf Knopf“, erklärt die Richterin bei der Urteilsbegründung. Dass die verhängte Strafe von einem Jahr und sechs Monaten doch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden ist, müsse als letzte Warnung verstanden werden. „Wenn sie in den kommenden vier Jahren schwarz fahren oder auch nur einen Kaugummi klauen, dann bedeutet das Haft.“ Die Nachricht sei angekommen, versichert der Angeklagte bei seinem abschließenden Wort. Die Untersuchungshaft während den Ermittlungen bezeichnet er zudem als „Hölle“. „So etwas möchte ich nie wieder erleben.“

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Kommentare (1)

  • Einfädlerin

    |

    In welcher Währung wurde der Dr. Weinelt bezahlt? falsch oder echt?

Kommentare sind deaktiviert

drin