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Tag 35 im Wolbergs-Prozess

Innenausbau inklusive und günstige Nebenkosten dank BTT

Ein weiterer Zeuge bestätigte am Dienstag, dass Innenausbauten in den Tretzel-Wohnungen von Wolbergs’ Mutter und Schwiegermutter durch BTT durchgeführt wurden. In der Verhandlung wurde auch deutlich, dass die Kaufverträge eine andere Regelung vorsahen: Die Käufer sollten selbst für den Innenausbau zuständig sein. Der vernommene Bauleiter Tretzels legte zudem eine bevorzugte Behandlung des (Ober-)Bürgermeisters nahe. Erstmals in der Verhandlung erklärte sich auch Volker Tretzel. Allerdings nicht zu den Anklagepunkten, sondern zum Energiekonzept und der Nebenkostenberechnung seiner Firma.

Steht für günstige Nebenkosten und schenkt manchen sogar den Innenausbau: Volker Tretzel. Foto: om

„Zufrieden sind alle mit BTT“. Oliver S. sorgt für großes Gelächter im Gericht und einen zustimmenden Ausruf Volker Tretzels, als er auf die Frage der beisitzenden Richterin Britta Wankerl antworten soll, wie die Mutter von Joachim Wolbergs darauf gekommen sei, beim Bauteam Tretzel (BTT) eine Wohnung zu kaufen. Ob ihr die Immobilienfirma etwa von jemandem empfohlen wurde, der mit BTT zufrieden war?

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Am 35. Verhandlungstag des Verfahrens gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Norbert Hartl und den ehemaligen BTT-Mitarbeiter Franz W. wegen Vorteilsannahme bzw. -gewährung sagt der Tretzel-Bauleiter S. aus, der wie der tags zuvor geladene Vertriebsangestellte Heinz K. bereits zum dritten Mal als Zeuge vor dem Landgericht geladen ist. S. ist derjenige Mitarbeiter Tretzels, über den das Gros der im Prozess behandelten Baustellen abgewickelt wurde.

Tretzel übernahm Innenausbau, für den laut Vertrag der Käufer selbst zuständig war

S. organisierte sowohl die Renovierungsarbeiten in Wolbergs‘ Ferienhaus in Mitterhaselbach und teilweise in der Pächterwohnung der Alten Mälzerei als auch die Bautätigkeiten der BTT-Neubauwohnungen für Hartl (2009), Wolbergs‘ Mutter (2012) und Wolbergs‘ Schwiegermutter (2015). Er habe, bestätigt der Zeuge am Dienstag, die jeweiligen Werkplanprotokolle über die Materialbestellungen, Baufortschritte und Ausstattungsarbeiten erstellt.

Diese Protokolle spielen eine bedeutende Rolle im Zusammenhang mit den bereits gestern in die Verhandlung eingeführten Innenausbauten und Sonderwünschen, die Mutter und Schwiegermutter von BTT nicht in Rechnung gestellt wurden. Die Anklage beziffert von BTT übernommene Sonderausstattungskosten bei der Vierzimmerwohnung von Wolbergs‘ Mutter im Quartier „La Serena“ auf etwa 16.000 Euro. Der Innenausbau hätte zudem laut Kaufvertrag von Wolbergs erledigt werden sollen, nicht von BTT.

Mit der Preisgestaltung hatte er zwar nichts zu tun, so S., die über die üblichen Standardausführungen hinausgehenden Kosten für Sonderwünsche habe er aber zusammengestellt. Darunter beispielsweise Sonderheizkörper, einen wertigeren Parkettboden und Sanitärbedarf. Der Bauleiter lässt keinen Zweifel daran, dass BTT die Innenausbauten ausführte und Sonderwünsche erfüllte. Wie und ob diese anschließend in Rechnung gestellt wurden, wisse er nicht. Das sei Sache des Vertriebs oder der Buchhaltung.

S. legt bevorzugte Behandlung des (Ober-)Bürgermeisters durch BTT nahe

Auf die Frage von Staatsanwältin Christine Ernstberger, wer seiner Ansicht nach entschieden habe, dass diese Kosten nicht in Rechnung gestellt würden, meint S.: „Die Geschäftsführung.“ Und nach kurzer Pause: „Oder man hat’s einfach vergessen.“ Die Kosten wären aber eigentlich dazu dagewesen, „um in Rechnung gestellt zu werden“, bewertet S. diese für ihn als langjährigen BTT-Mitarbeiter ungewöhnliche Rabattpraxis.

Der Lageplan des Tretzel-Baugebiets “La Serena”. Dort befinden sich die Wohnungen von Wolbergs’ Mutter und Schiegermutter. Bild: Bauteam Tretzel

Auf die Anschlussfrage Ernstbergers, warum er denn glaube, dass die Durchführung des Innenausbaus durch Wolbergs in den Notarvertrag hineingenommen wurde, obwohl in Wirklichkeit BTT diesen erledigte, antwortet S. mit einer Gegenfrage. „Was glauben Sie, warum das drinstand?“, so der Bauleiter zur Staatsanwältin, ohne viel Interpretationsspielraum. Wie bereits der zuständige Vertiebler K. legt damit auch S. eine bevorzugte Behandlung des damaligen Bürgermeisters und späteren Oberbürgermeisters nahe. Der Zeuge bestätigt, dass auch bei der Wohnung von Wolbergs‘ Schwiegermutter Hannelore H. der Innenausbau unter seiner Bauleitung vollständig von BTT vorgenommen wurde.

Erhebliche Preisnachlässe auch bei Hartl?

Auf etwas andere Art sei es hingegen einige Jahre zuvor bei Norbert Hartl gewesen. Auch Hartls Wohnung im Projekt “Il Giardino” am Galgenberg habe S. gebaut. Anders als zu den beiden Käuferinnen aus Wolbergs‘ familiärem Umfeld hatte er mit dem Stadtrat deutlich mehr Kontakt. Dieser sei „sehr emsig“ gewesen und hätte sich „viel gekümmert“. „Jeden dritten Tag“ habe es mit ihm eine Besprechung gegeben, gibt der Zeuge schmunzelnd zur Kenntnis.

Hartl habe „relativ viele Sonderwünsche“ gehabt und deren Umsetzung teilweise direkt mit den Handwerkern abgestimmt und berechnet. Auch bei Hartl steht aber im Raum erhebliche Preisnachlässe seitens BTT erhalten zu haben. Bestandteil der Anklage sind diese allerdings nicht. Der langjährige SPD-Fraktionschef im Stadtrat war und ist kein Amtsträger.

Tretzel-Verteidigung will beweisen: “Kein messbarer wirtschaftlicher Vorteil” durch Wohnungspreise

Am Dienstagnachmittag behandelt die Kammer um Elke Escher auch einige Anträge der Verteidigung. Es wird abgelehnt, den Ermittlungsrichter, der im Januar 2017 die Haftbefehle Wolbergs’, Tretzels und W.s unterzeichnete, als Zeugen zu laden. Staatsanwältin Christine Ernstberger muss sich ferner nicht dienstlich erklären, welche Telefongespräche sie vor Beantragung der Untersuchungshaft tatsächlich angehört habe. Dies hatte Wolbergs-Verteidiger Peter Witting verlangt. Die Ablehnung des Gerichts quittiert er seufzend mit einem lauten „Schade“. Die frühere Büromitarbeiterin von Wolbergs, Ulrike W., wird auf Wittings Antrag hin wahrscheinlich ein zweites Mal geladen. Sie soll genauere Auskunft über Alltag und Funktionsweise von Wolbergs’ „Dauerwahlkampfbüro“ geben.

Die Tretzel-Verteidigung stellt Beweisanträge, Preislisten verkaufter BTT-Wohnungen ins Verfahren einzuführen, um nachzuweisen, dass die Wohnungen von Edda Wolbergs und Hannelore H. im Vergleich zu anderen Wohnungen „im ausgewogenen Verhältnis“ stünden. Ein “messbarer wirtschaftlicher Vorteil“, sei nicht gegeben, so Tobias Pretsch und Florian Ufer.

Tretzels energiepolitische Grundsatzrede

Am Ende des Verhandlungstages gibt Volker Tretzel eine bereits am Vortag angekündigte und überhaupt erste persönliche Erklärung ab. Es geht um das Energiekonzept von BTT und die Berechnung von Nebenkosten. Er nutzt diese Erklärung für eine energiepolitische Grundsatzansprache. Anlass dafür seien, so der Baumogul, „Pressenotizen“, die das Energiekonzept seines Unternehmens nicht verstünden. BTT verwende für seine Wohnanlagen stromgeführte Blockheizkraftwerke mit einem Wirkungsgrad von 90 Prozent (gegenüber einem üblichen Kraftwerkswirkungsgrad von gerade einmal 40 Prozent).

Tretzel holt weit aus, kritisiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das das Strommanagement teurer gemacht habe, beklagt die Strompreisvolatilität, die große Probleme bei der Netzeinspeisung von Strom bereite und die Produktion von Biokraftstoff (Mais), durch die sich “Campesinos” in Brasilien “ihre Tortillas” nicht mehr leisten könnten. „Die Presse“ werfe BTT vor, keine erneuerbaren Energien einzusetzen, was jedoch nur zum Teil stimme. Neben russischem Gas und Öl würden auch CO2-neutral Pellets verfeuert. Man könnte die BTT-Anlagen grundsätzlich durch Bezug von Biogas auch gänzlich CO2-neutral betreiben, allerdings könnte man dadurch Strom und Wärme nicht mehr so billig erzeugen. Durch die Wirkungsgradeffektivität könne BTT den Strom um „glatt zehn Cent pro Kilowattstunde“ günstiger anbieten als die REWAG. Der Preis liegt laut Tretzel trotz EEG-Umlage bei 17,9 Cent/kWh.

Nebenkosten im Nibelungenareal: 1,40 Euro pro Quadratmeter

Zu Nebenkosten, insbesondere im Nibelungenkasernenareal (regensburg-digital hatte jüngst über Inserate mit deutlich höheren Nebenkosten berichtet), äußert der Bauträger, dass diese trotz Anstiegs der Grundsteuer und der Müllabfuhrgebühren bei 1,97 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen würden. Abzüglich „weiterer wirtschaftlicher Vorteile“, die man als BTT-Kunde habe, wie „Fernsehen, Strom und was wir sonst noch liefern“, käme man effektiv auf 1,40 Euro.

Am Ende des Tages sind alle zufrieden mit BTT. Tretzel selbst ist begeistert.

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Kommentare (39)

  • Joachim Datko

    |

    Strom super billig!

    Zitat: “Der Preis liegt laut Tretzel trotz EEG-Umlage bei 17,9 Cent/kWh.”

    Ich habe 2017 auf dem “freien” Markt ungefähr 27 Cent/kWh gezahlt. Die Endabrechnung für 2018 habe ich noch nicht.

    Preisrechner REWAG:
    Beispiel von heute für 2.300 kWh:
    rewario.strom.best; 31 Cent/kWh (ohne Gewähr)
    Siehe: https://www.rewag.de/privatkunden/service/preisrechner.html

  • Mr. T.

    |

    Hat man Tretzel nicht gefragt, was er mit der Abwärme im Sommer macht? Wenn sie nur der Klimaerwärmung dient, haben seine BHKWs keinen Wirkungsgrad von 90%.

  • Lothgaßler

    |

    @Datko:
    BTT betreibt faktisch Inselnetze mit Anschluss ans Netz der Strom-/ TK-Anbieter. Damit beteiligen sich BTT und seine Kunden nicht bzw. nur in kleinem Umfang an gesellschaftlichen Aufgaben. Gut, dass diesen Weg nicht alle mitgehen können!

  • Joachim Datko

    |

    Zu Lothgaßler 11:57 “BTT betreibt faktisch Inselnetze mit Anschluss ans Netz der Strom-/ TK-Anbieter. Damit beteiligen sich BTT und seine Kunden nicht bzw. nur in kleinem Umfang an gesellschaftlichen Aufgaben. Gut, dass diesen Weg nicht alle mitgehen können!”

    Zitat aus dem Artikel: „Der Preis liegt laut Tretzel trotz EEG-Umlage bei 17,9 Cent/kWh.“

    Hier wird ja ausdrücklich gesagt, dass die EEG-Umlage abgeführt wird.

    Allerdings profitieren die Stadtwerke von der Gewinnabführung der REWAG, die zu ungefähr 2/3 der “Stadt” gehört. Damit wird z.B. der Busbetrieb massiv subventioniert.

    Der Jahresüberschuss der REWAG betrug 2017 23 Millionen €. Da sind meiner Ansicht nach die Preise viel zu hoch, sie entsprechen nicht dem Aufwand.
    Siehe: http://geschaeftsbericht.rewag.de/jahresabschluss/guv/

  • Taxifahrer

    |

    Ich bin auf den nächsten Exkurs von Tretzel gespannt. Vielleicht erklärt er uns die Welt, die deutsch-russischen Beziehungen oder warum es im Winter so wenig Erdbeeren gibt.

  • Mr. T.

    |

    Ein strombedarfsgeführtes BHKW, das Abwärme nicht nutzt, hat keine 90% Wirkungsgrad. Das wird nur bei voller Nutzung der Abwärme erreicht. Das ist – zumindest im Sommer – Energievernichtung. Seine 90% sind so eine falsche Aussage.

  • erik

    |

    neulich habe ich einen Bericht im deutschen Staatsfernsehen gesehen wie korrupt es in Rumänien zugeht, ich fühlte mich sofort an Deutschland erinnert, wenn man sich die Vorgänge in den Gemeinden, Kreisen, Ländern, Bund ansieht und vermutlich die meisten “Aktivitäten” überhaupt nicht ans Licht kommen, sind meine Vorbehalte nicht unbegründet

  • Anna

    |

    Vielleicht könnte der Tretzel hier ja mal die einzelnen Positionen und “weitere Einsparungen” mit Beträgen hinterlegen:

    Grundsteuer
    Wasserkosten
    Abwasser
    Heizkosten
    Straßenreinigung + Müllabfuhr
    Hausreinigung + Ungezieferbekämpfung
    Beleuchtung
    Gartenpflege
    Wäschepflegeeinrichtungen
    Gemeinschaftsantenne + Breitbandkabel
    Fahrstuhl
    Schornsteinreinigung
    Hauswart
    Versicherungen

    Ersatzweise könnte es ja von einem/r der Stadträte kommen, die das “beste” Angebot kapiert und dafür gestimmt haben.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Der Ist gut: Stadträte und kapiert…

  • gustl

    |

    Wenn die Mitbewerber gewusst hätten, dass bei den Nebenkosten gestrichen werden darf, dann hätten die z.B. Fahrstuhl, Hauswart, Gartenpflege, Versicherungen, Hausreinigung und Wäschepflegeeinrichtungen weglassen können und so das “bessere Angebot” gehabt.
    Wenn man alles rausstreicht liegen die Nebenkosten unschlagbar bei 0 EURO (Null) .

  • mkv

    |

    Mehrmals ist der Bericht ungenau, was sich ua. in diesem Zitat widerspiegelt:
    “Der Innenausbau hätte zudem laut Kaufvertrag von Wolbergs erledigt werden sollen, nicht von BTT.”

    Wer ist mit ´Wolbergs` gemeint?

    Hätte nicht die Höflichkeit es nahe gelegt, von Frau Wolbergs zu schreiben? So wird für den oberflächlichen Leser zwischen den Zeilen auf den Sohn abgehoben, der unstreitig nicht Vertragspartner war? Und was hat juristisch die nachträgliche Willensänderung der Vertragsparteien im Rahmen der Strafbarkeitsprüfung mit dem Sohn zu tun?

    “Hartl 2009”: Allein aus Gründen des Zeitablaufs: Wer begründet wie die Kausalität (2014 ff) in den Köpfen der Betroffenen?

  • Bertl(Original)

    |

    Bei der in der Süddeutschen angebotenen 4-Zimmer-Wohnung, Regensburger Westen, handelt es sich lt. Anzeige um eine Wohnung mit Fertigstellung 2013, 108 qm. Angegeben ist ausserdem “Blockheizkraftwerk”. Die Nebenkosten sind mit Euro 306 aufgeführt.
    Wenn es sich um eine Tretzel-Wohnung handelt, dürfte sich der Preis seither verdoppelt haben (sofern der Angebotspreis erzielt wird).
    Es errechnet sich ein Gesamtnebenkostenpreis von 2,86 pro qm, wobei es sein kann, dass ein größerer Gartenpflegeanteil enthalten ist, da mit einem parkähnlichen Grundstück gweworben wird.

  • Giesinger

    |

    Zum “wer ist mit Wolbergs gemeint” von @mkv 17: 39

    Ich gehe mal davon aus, daß die gesamte Erbengemeinschaft gemeint ist, also inclusive OB Wolbergs.
    So wurde z.B. der gesamte Kaufpreis vom Konto der Erbengemeinschaft beglichen (laut Aussage OBW im MZ-Blog zu lesen).
    Dazu noch ein Zitat aus dem MZ-Newsblog, @mkv:

    ” Witting will außerdem betonen, dass aus dem Kaufvertrag ein Nießbrauchsrecht der Mutter hervorgehe.”

    Leider erfahren wir zuwenig über die einzelnen Verträge.
    Ich hoffe mit einem Urteil wird hier für mehr Klarheit gesorgt.
    Ich bin kein Ruheständler und kann mich leider nicht zu den Prozeßtagen gesellen. Vor allem bin ich kein Jurist!
    Wurde vor Gericht nichts zum Inhalt des notariellen Vertrags gesagt?

  • X

    |

    Die SZ berichtet gross im Bayernteil über Miesbach und nicht mehr über Regensburg:
    “Amigoaffäre könnte glimpflich enden: Das Gericht sieht weitere Vorwürfe als erledigt an, es geht nur noch um Untreue” – also die nachzuweisende Unrechtsvereinbarung.

  • X

    |

    Die zentrale Frage ist ganz einfach: Eine gemutmasste Unrechtsvereinbarung – die StA hat nicht die Telefonate als zugrunde legende unmittelbare Beweismittel angehört –
    das ist nach der europ. MRK schlicht und einfach unzulässig. Die RSpr. des BGH StR “zum Erwecken des Anscheins der Käuflichkeit” ist mehr als dubios und stammt aus vergangenen Zeiten.

  • Paragrafenreiter

    |

    X,

    aha, so ist das also ……

    Die Telefonate wurden sogar in der Haptverhandlung abgespielt und dabei von der StA angehört …..
    Was stellt das in ihren Augen dar? Das kann wohl nur ein weiterer Verstoß gegen die “MRK” sein, oder? Neben dem unsäglichen Eselsohr in der Ermittlungsakte!

    Dank Ihrer ebenso erhabenen, wie überzeugenden Argumentation wird die gesamte bisherige Rspr des BGH nun als obsolet erachtet werden müssen, und zwar nicht nur die beiden Kremendahl Entscheidungen, sondern jegliche Urteile des BGH, datieren diese doch alle in die Vergangenheit zurück.

    So, und dank A und dessen wahrlich brillianten Ausführungen dürfte jetzt Wolles Freispruch wegen erwiesener Unschuld nichts mehr entgegenstehen.

  • Paragrafenreiter

    |

    Die Berichterstattung der SZ über eine Amigoaffäre in Miesbach dürfte für das Strafverfahren gegen Wolbergs u.a. die gleiche Relevanz haben, wie eine Unrechtsvereinbarung für den Straftatbestand der Untreue.

    Es hilft immer weiter, wenn echte Experte die Rechtslage aufhellen. Andere müssen dann nicht so im Dunkeln tappen und stolpern womöglich noch.

  • Checker

    |

    So wie Herr Tretl früher die Stadträte dumm geredet hat versucht er es nun mit der Richterin.
    Nur ist die nicht so dumm darauf rein zu fallen. All die Ausführungen haben nichts mit den Strafvorwürfen zu tun. Herr Trezl sollte mal erklären warum seine Firma kostenlos Arbeiten zum Wohle der Mitangeklagten erledigt hat. Und dies in der Notarurkunde auch noch anders beurkundet ist? Das stinkt doch alles nach Verschleierung. Und Betrug. Mehr sog i ned.

  • Edmund Kleinert

    |

    Ich bin schon sehr erstaunt, wie ‚freundschaftliche Verbundenheit’ verstanden werden kann (MZ online 29.1.19): ..sei Wolbergs ja schon Bürgermeister gewesen. Und er schob nach: „Wenn auch noch nicht der Richtige.“…
    Das saß. Mehr sog i net.

  • Mr. T.

    |

    X, richtig müsste es heißen, die SZ berichtet heute groß im Bayernteil über Miesbach und nicht über Regensburg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SZ nicht mehr über Regensburg berichtet. Aber da werden wir bald sehen, wer recht behält.
    Außerem wäre ein vollständiges Zitat besser, also: “Die Vorwürfe der Vorteilsgewährung und der Vorteilsannahme sieht das Gericht demnach als erledigt an, denn nach seiner Einschätzung fehlte es bei all dem Geben und Nehmen rund um die Miesbacher Sparkasse an einer Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung.” Diese Verknüpfung ist aber in Regensburg offensichtlich. Zumindest gibt es eine Korrelation von Leistung und Gegenleistung. Der Nachweis eine Kausalität ist sicher schwer, da niemand so dumm sein wird, dies nachweisbar festzuhalten, aber diese Korrelation als reinen Zufall darzustellen, wird für die Verteidigung nicht einfacher sein.

  • Ex Regensburger

    |

    Oha, “Der Jahresüberschuss der REWAG betrug 2017 23 Millionen €”. Ich bin REWAG-Stromkunde u. ich frage mich jetzt, was die mit dem Geld machen. Den Strompreis niedrig halten offenbar nicht!

  • Checker

    |

    Ex Regensburger:

    Sie haben aber die Wahl Ihren Stromanbieter selber zu bestimmen. Wenn ich es richtig verstehe läuft das bei den BTT Mietern anders. Die müssen auch noch den Strom bei BTT kaufen. Das da keiner aufmuckt ist klar. :)

  • Bürgerblick

    |

    Alle reden von dezentraler Energieversorgung und Tretzel macht es. Dafür wird er als Monopolist gerügt . Er verbürgt sich für geringere Nebenkosten und wird dafür gerügt. Wenn die REWAG Gewinne einfährt für Ihre Stromkalkulation beschwert sich keiner. Warum? Laut EG Recht ist nicht erlaubt Gewinne auf andere (defizitäre ) Betriebe der Stadtwerke oder Bayernwerke umzuleiten. Das wird seit vielen Jahren so gemacht. Keine Kläger? Ja warum wohl ? Weil es alle Versorger und Kommunen so Stillschweigend handeln. Aus diesem Kreis bricht Tretzel aus und wird dafür gegeißelt.
    Die Vergabekriterien an Tretzel sind deshalb endlich zielführend gewesen im Sinne einer regionalen Energiepolitik die jetzt und künftig überall Planungsvorgabe sein muss. Ein Vorbild ist dazu Tretzel. Und zu den Wohnungskäufen der Wohlbergsmüttern: Zum Verkauf gehören zwei: wenn der Verkäufer Preise einfordert sind die zu zahlen. Sollte der Käufer sein Veto einlegen? Hallo ich will aber mehr bezahlen.!!! Wer dem OB nachweisen kann dass er dadurch dem Tretzel unlautere Wertungsvorteile einräumen wollte kennt die Rechtsgeschäftigkeit innerhalb der Verwaltung nicht. Der O B ist zwar Chef der Verwaltung. Diese lässt sich aber nicht zu unlauteren Geschäftsabschlüssen anweisen. Also der Prozess um das Umfeld vom Wochenendhaus bis zur Schwiegermutterwohnung ist eine vom CSU Justizminister eingfädelte Medienshow bei der die Staatsanwältin Ehrensberger jetzt weisungsbedingt schlechte Karten spielen muss. Wann sie aus dem ihr peinlich verlaufenden Justizspektakel entlassen wird ist eine Frage der Zeit. Die Dame muss zum Arzt: Diagnose : Burn out !!!! Die Politikfarce ( Zeuge Christa Meier) ist für mich schon lange überfällig !

  • Checker

    |

    Bürgerblick:
    Für Sie ist wohl alles normal?
    Das im Notarvertrag vereinbart wird dass Wolbergs Mutter den Innenausbau macht und zahlt und das dann BTT übernimmt halten Sie für normal?
    Und Wolbergs war daneben gesessen und hat nicht zugehört. Halten Sie das für normal?

  • Checker

    |

    Und noch was. Die Anzeige gegen Wolbergs kam nicht von der CSU sondern vom SPD Landesschatzmeister seines Zeichens Staatsanwalt. Dem glaube ich im Zweifel mehr als dem Umfeld von Wolbergs.
    Schön das Wolbergs für eine Wurstsemmel für 20 Euro bezahlt. Das zeigt nämlich genau wie er tickt. Nicht normal. Einmal mit dem Geld rum hauen. Und wenn es dann nicht mehr reicht nach den reichen Spezis schreien. Die hauen einen dann schon raus. Kein Wunder wenn die Spezis danach an einem Projekt 30.000.000 Euro verdienen. Und die Stadt günstig Grundstücke abdrücken muß.

  • Bertl(Original)

    |

    Ein wesentlicher Grund für den günstigen Strompreis der BTT-Bewohner ist wohl die Erzeugung mittels Blockheizkraftwerk innerhalb der Wohnanlagen, also der Vermeidung von Versorgungsleitungen auf externen Grundstücken. Die dadurch erzielte Einsparung hat noch nichts mit Klimafreundlichkeit zu tun, sondern mit der Einsparung von Umlagen an den Staat. Stromabnehmern von REWAG, E-On usw. werden diese staatlichen Umlagen berechnet. Und: Mit den Überschüssen subventioniert z.B. die REWAG , soweit ich unterrichtet bin, den RVV und die städt. Bäder.
    Bis zu diesem Punkt dürfte also die Berücksichtigung von geringen Nebenkosten bei der Vergabe an BTT keine Rolle gespielt haben, denn die REWAG-Abnehmer leisten einen Beitrag zum Gemeinwohl der Stadt, die Tretzel-Bewohner nicht.
    Inwieweit die Blockheizkraftwerke von BTT darüber hinaus tatsächlich so umweltfreundlich sind, um das bei der Grundstücksvergabe zu berücksichtigen, kann ich nicht beurteilen.
    Und zur Clan-Posse mit den 20 Bratwürstl: Wieviel Bratwürstl kann man mit den eingesparten Bau-/Kaufkosten kaufen?

  • Giesinger

    |

    Keine Wurstsemmel @Checker, sondern 20 Würstl auf Kraut.

  • Checker

    |

    Verzeihung. Das hab ich dann falsch gelesen. Bei 20 Würstl mit Kraut. Kipferler waren sicher auch genügend dabei sind 20 Euro natürlich nicht zu viel. Meine sonstigen Aussagen nehme ich aber nicht zurück. Die Nähe Wolbergs zu dem Immobilien Unternehmer stinkt zum Himmel.

  • X

    |

    Möchte nur noch bemerken: Die Anklage wurde aufgrund fehlerhafter Verschriftlichungen zugelassen, wie mittlerweile wohl offenkundig. Das Gericht hat ganze vier dicke Aktenordner mit neuen Verschriftlichungen übergeben. Die StA hat sich die unmittelbaren Beweismittel, also die Telefonate, vor Erhebung der Anklage nicht mal angehört.
    Damit lässt sich der Verfahrensmangel bei der Zulassung der Anklage kaum noch heilen, der Senat muss durch Gesamtbeschluss entscheiden.

  • Taxifahrer

    |

    Am Ende bleibt die entscheidende Frage: Wo bekomm ich 20 Würstl mit Kraut für 20 Euro?

  • X

    |

    Dazu EuGH T-54/1, Beweisverwertungsverbote:
    “Die Verwertung solcher Aufzeichnungen berührt nicht das Recht auf ein faires Verfahren, wie es in Art. 6 EMRK verankert ist, solange dieses Recht nicht vorenthalten wird und sich die Beweisführung nicht ausschliesslich auf die Aufzeichnungen stützt.”

    Soweit so gut und daher die vier dicken Akten. Bleibt nur die Frage: Und was ist mit den Haftbefehlen und der Zulassung der Anklage? Diese wäre zumindest zu begrenzen.

  • Dieter

    |

    @Taxifahrer:

    Ha, das dachte ich mir auch schon. Aber wer
    einen Innenausbau und Rabatte in fünfstelliger Höhe nicht bemerkt und wem der Kaufpreis seiner Wohnung wurst ist, dem ist auch der “Würstl mit Kraut” Preis wurst.
    Geld spielt keine Rolle solange man weniger zahlen muss.

  • Joachim Datko

    |

    Eine Ursache von Armut in Deutschland: Deutschland hat mit Dänemark die höchsten Stromkosten in Europa, durchschnittlich 30,5 Cent/kWh.
    Zu Bertl(Original) 18:16 “Mit den Überschüssen subventioniert z.B. die REWAG , soweit ich unterrichtet bin, den RVV und die städt. Bäder.
    Bis zu diesem Punkt dürfte also die Berücksichtigung von geringen Nebenkosten bei der Vergabe an BTT keine Rolle gespielt haben, denn die REWAG-Abnehmer leisten einen Beitrag zum Gemeinwohl der Stadt, die Tretzel-Bewohner nicht.”

    Die Stromkosten könnten in Deutschland wesentlich niedriger sein. Die Stromversorger haben 2017 – 344.000 Haushalten in Deutschland die Stromversorgung abgeschaltet. Eine Stromsperre angedroht wurde 4,8 Millionen säumigen Zahlern.

  • Bertl(Original)

    |

    zu@Joachim Datko: Sie haben Recht, wir (ausser die BTT-Bewohner) können uns den Stromanbieter aussuchen, und: Deutschland hat sehr hohe Strompreise (u.a. auch wegen des an den Staat abzuführenden Anteils von inzwischen über 50 %).

    Was ich mit meinem Kommentar meinte: Die Stadt hat mit als einen der Hauptgründe für die Vergabe des Nibelungenareals an BTT die niedrigen Nebenkosten angegeben. Ich nehme an, dass für die Stadt die Energiekosten für die Nebenkosten standen. Und diese niedrigen Energiekosten erzielt BTT hauptsächlich auf die von mir geschilderte Weise, indem er mit diesen Abgaben nicht belastet ist.

  • Mr. T.

    |

    Man darf nicht nur die Strompreise sehen. Beim Betrieb des BHKW fallen Strom und Wärme an. BTT lässt sich beides vergüten und kann die Kosten beliebig hin- und herschieben. Wenn jetzt beim Stromanbieter die Wahl frei ist, beim Wärmeanbieter nicht, kann BTT zum Beispiel den Strom günstiger und die Wärme teurer anbieten, um auf Kosten und Gewinn zu kommen.

  • X

    |

    Bei den traditionellen Stromversorgern gibt es drei Kostenfaktoren:
    Brennstoff – Förderung und Transport
    Energie-Gewinnung im Kraftwerk und Netz
    Co2-Steuern
    Bei einem dezentralen Versorger fallen diese Kosten weitgehend weg und können bei den Nebenkosten als Vorteile weitergegeben werden.

  • X

    |

    Habe nun aus dem journalistischen Datenwust in etwa herausgesucht: BTT verrechnet beim Strom 17,9 cent pro kwh,
    und die REWAG: 28,29 cent pro kwh.
    Das muss man nur noch mit dem durchschnittlichen Strombedarf eines Haushalts multiplizieren und dann die Jahresrechnung = Vorteil errechnen.

  • X

    |

    Der durchschnittliche Strombedarf eines 2 bis 3 Personenhaushalts beträgt circa 3000 kwh pro Jahr – aus der Differenz der Stromanbieter ergibt sich also eine Ersparnis von mindestens 300 bis 400 € – habe mich hoffentlich nicht verrechnet.

  • X

    |

    Dazu wären noch die Heizkosten zu berücksichtigen – es geht ja um ein BHKW:
    Die durchschnittlichen Heizkosten liegen pro qm Wohnfläche zwischen 11 und 13 €, also weit höher als hier. 2.20 € Gesamtnebenkosten sind normal, die werden weit unterschritten.

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