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Früherer Landgerichtsvize hegt "erhebliche Zweifel"

Ist Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister geeignet?

War bis Ende 2017 eines der bekanntesten Gesichter der Regensburger Strafjustiz: Werner Ebner, Landgerichtsvizepräsident a.D.. Foto: Archiv

Werner Ebner war bis zu seinem Ruhestand im Oktober 2017 Vizepräsident des Landgerichts Regensburg, Vorsitzender der Zweiten Großen Strafkammer und der Schwurgerichtskammer. In seinem Gastbeitrag für regensburg-digital beschäftigt sich Ebner damit, ob Joachim Wolbergs – abseits einer strafrechtlichen Beurteilung – nach wie vor für das Amt des Oberbürgermeisters geeignet ist. Die Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.

Von Werner Ebner

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Der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs kämpft im Strafprozess vor dem Landgericht Regensburg um seine berufliche Existenz und Rehabilitierung. Wiederholt betonte er seine Absicht, im Falle eines Freispruchs vom Vorwurf der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme sofort in sein Amt zurückzukehren und im Jahr 2020 erneut zu kandidieren. Er verkennt dabei jedoch die politische Bedeutung und Tragweite seiner im Zusammenhang mit dem Strafprozess offenkundig gewordenen Äußerungen, Handlungen und Unterlassungen. Seine Eignung für das Amt des Oberbürgermeisters hängt nämlich nicht nur von seiner strafrechtlichen Unschuld ab.

Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle können objektiv regelwidrige, fehlerhafte Handlungen und auch bloße Nachlässigkeiten eines Politikers oder Amtsträgers dem Verbleib im Amt entgegenstehen, wenn durch sie das Vertrauen der Wählerschaft in seine Integrität und Kompetenz nachhaltig beschädigt wurde. Ohne eine allein dem Gericht obliegende strafrechtliche Beurteilung der Herrn Wolbergs zur Last liegenden Taten vorzunehmen, bestehen aus folgenden Gründen erhebliche Zweifel an seiner Eignung zum Oberbürgermeister:

Unwürdige Verfehlungen

1. Im Dezember 2017 griff Herr Wolbergs in einem MZ-Interview die Staatsanwaltschaft in polemischer und diffamierender Weise an, indem er unsubstantiiert behauptete, sie verbreite in dieser Stadt ein Klima der Angst, wer sich wehre, bekomme ein Ermittlungsverfahren „übergebraten“, eine ganze Stadt werde in Generalhaftung genommen. Er erhob sogar den absurden, ein Vergehen der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) implizierenden Vorwurf, die Staatsanwaltschaft bringe Dinge zur Anklage, von denen sie genau wisse, dass sie nicht stimmen. Sie suche nicht nach Recht und Gerechtigkeit.

In diesen Kontext gehört auch seine infame Behauptung, die ermittelnde Staatsanwältin habe dem Bauträger Thomas D. wegen Bestechung des Oberbürgermeisters einen Strafbefehl „abgenötigt“, ihm selbst würde etwas „untergejubelt“. Diese Äußerungen, seine Drohung mit einer Amtshaftungsklage gegen die Staatsanwältin und sein abwegiger Vorwurf der „Willkür“, durch die er das Ansehen des für die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats bedeutsamen Rechtspflegeorgans zu beschädigen und das Vertrauen der Bevölkerung in dessen Funktionsfähigkeit zu erschüttern versuchte, stellen einen gravierenden Verstoß gegen seine Pflicht als kommunaler Wahlbeamter dar. Ein solcher hat durch sein Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG).

Dies gilt auch für sein mitunter unbeherrschtes, lautes Verhalten und seine despektierlichen Bemerkungen gegenüber den Staatsanwälten im Prozess („Anstandswauwau“, „Sie sind ja so gescheit“, „Sind Sie wahnsinnig“, „Obergschaftler“). Mögliche – in der Hauptverhandlung korrigierbare – Fehler der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Telekommunikationsüberwachung relativieren diese eines Oberbürgermeisters unwürdigen Verfehlungen nicht.

Großes Verschuldungsrisiko im Wahlkampf

2. Die auf Kommunalebene ungewöhnlich hohen OB-Wahlkampfkosten des Herrn Wolbergs in Höhe von circa 1,2 Millionen Euro offenbaren seine Selbstüberhöhung und sein unbedingtes Machtstreben. Sie stellten für ihn von vornherein ein großes Verschuldungsrisiko dar, das er bzw. sein mit der Wahlkampfabwicklung betrauter SPD-Ortsverein ohne sehr hohe Spenden mehrerer ortsansässiger, an der Vergabe städtischer Grundstücke und Baugenehmigungen interessierter Bauträger nicht eingehen und tragen hätte können.

Er versäumte zudem pflichtwidrig die Einholung der erforderlichen Genehmigung des SPD-Landesvorstands für ein Darlehen in Höhe von circa 228.000 Euro, das er seinem Ortsverein zur Tilgung eines Teils der Wahlkampfkosten gewährte, nachdem er hierfür selbst ein Bankdarlehen aufgenommen hatte.

Verdacht einer wechselseitigen Abhängigkeit

3. Der Schuldenberg als Folge des teuren OB-Wahlkampfs, das wirtschaftliche Interesse örtlicher Bauträger am Erwerb städtischer Grundstücke und deren Spenden an den SPD-Ortsverein des Herrn Wolbergs legen den Verdacht einer wechselseitigen Abhängigkeit nahe. Die zahlreichen Spenden von Personen aus dem Umfeld des Bauträgers Tretzel in Höhe von 475.000 Euro, die jeweils gestückelt in Teilbeträgen von 9.900 Euro an den SPD-Ortsverein des Herrn Wolbergs zum Zweck der Finanzierung der Wahlkampfkosten flossen, widersprechen dem Transparenzgebot und erwecken zumindest den Eindruck einer trickreichen Umgehung des Parteiengesetzes und einer zu geringen Distanz zwischen ihm und BTT Tretzel.

Die pauschale Behauptung des Herrn Wolbergs, „SPDler“ hätten diese Problematik nicht „auf dem Schirm“, kann nur mit Befremden zur Kenntnis genommen werden, zumal ihm im Jahr 2015 eine E-Mail eines SPD-Landesgeschäftsführers mit Hinweisen zur Problematik von Parteispenden zuging, und es jedermann zugängliche Publikationen hierzu gibt.

Informationsrecht des Stadtrats verletzt

4. Mit E-Mail vom 16.06.2014 schickte der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Hartl vorab an den Bauträger Tretzel und zur Kenntnisnahme an Herrn Wolbergs einen Ausschreibungsentwurf bezüglich der Bebauung des „Nibelungenareals“ mit dem Hinweis, Änderungswünsche „rot einzutragen“. Diese Vorzugsbehandlung eines einzelnen Kaufinteressenten stellt einen Verstoß gegen den wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar und hätte sowohl den konkurrierenden Bauträgern als auch dem Stadtrat offenbart werden müssen, dessen Informationsrecht durch die Unterlassung verletzt wurde.

Diese Pflichtwidrigkeit muss sich Herr Wolbergs wegen eines vorwerfbaren Organisationsverschuldens selbst dann zurechnen lassen, wenn er diese E-Mail nicht zur Kenntnis genommen haben sollte. Als Oberbürgermeister hat er nämlich durch organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass er in dieser bedeutsamen Angelegenheit hiervon umgehend Kenntnis erlangt. Der Verkaufsbeschluss des Stadtrats zugunsten von BTT Tretzel ist auch infolge dieses Organisationsverschuldens rechtsfehlerhaft zustande gekommen und wäre rechtsaufsichtlich zu beanstanden gewesen.

Einlassung, die auf Argwohn und Skepsis stoßen wird

5. Die Umstände im Zusammenhang mit den Reparaturrechnungen für das Ferienhaus und die „Pächterwohnung“ des Herrn Wolbergs, die in Höhe von circa 20.000 Euro von BTT Tretzel übernommen und auf andere Tretzel-Bauprojekte umgeschrieben wurden, sind geeignet, das Vertrauen vieler Menschen in den Oberbürgermeister nachhaltig zu erschüttern und eine Befangenheit im persönlichen Umgang miteinander sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtverwaltung und des Stadtrats zu begründen, weil seine Einlassung, er habe von diesen Vorteilen nichts gewusst, sehr oft auf Argwohn und Skepsis stoßen wird.

Dies gilt auch für die Rabatte bzw. die von BTT Tretzel erbrachten Leistungen für zwei Wohnungen von Angehörigen des Herrn Wolbergs, die diese vertraglich als Eigenleistungen selbst hätten erbringen müssen.

Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht

6. Die Herausgabe von fotokopierten Protokollen einer nichtöffentlichen Aufsichtsratssitzung der Stadtbau GmbH durch Herrn Wolbergs an einen Journalisten im Zusammenhang mit der Bestellung des ehemaligen Geschäftsführers von BTT Tretzel zum technischen Leiter der Stadtbau GmbH stellt einen Verstoß gegen die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dar (§ 37 Abs.1 BeamtStG, §§ 52 Abs. 1 GmbHG, 93 Abs. 1, 116 AktG), der den Verdacht eines Vergehens der Verletzung der Geheimhaltungspflicht und von Privatgeheimnissen begründet (§ 85 Abs. 1 GmbHG, § 203 Abs. 2 StGB). Später bat Herr Wolbergs den Journalisten, die Kopien zu vernichten.

All dies begründet erhebliche, nicht ausräumbare Zweifel an der Integrität und Fähigkeit des Herrn Wolbergs, sein Amt unter strikter Beachtung von Recht und Gesetz auszuüben, zumal ihm jedenfalls gravierende Nachlässigkeiten vorzuwerfen sind, sofern man seine stereotype Behauptung der Unkenntnis in wichtigen öffentlichen und privaten Angelegenheiten akzeptiert. Ein freiwilliger Amtsverzicht des Herrn Wolbergs könnte ihm Respekt bei vielen Menschen verschaffen, die ebenso wie ich seine Wahl zum Oberbürgermeister mit großer Sympathie aufgenommen haben und sich nun von ihm abwenden.

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Kommentare (181)

  • Mr. T.

    |

    Sehr gute Zusammenfassung, die schön darlegt, warum Joachim Wolbergs abgesehen von jeder strafrechtlichen Schuldigkeit als Oberbürgermeister mittlerweile untragbar ist. Dem letzten Satz kann ich mich uneingeschränkt anschließen. Es wäre schön, wenn sich Joachim Wolbergs hierzu äußern würde und erklärt, warum er zu diesen Punkten anderer Ansicht ist.

  • Zuschauer

    |

    Danke.
    Zwischen all den aufgeregten Beiträgen tut mir diese Zusammenfassung einfach nur gut.

  • Karin Haber

    |

    Die berufliche Vergangenheit Ihres Gastautors ändert nichts daran, dass dieser Text eigentlich in der Kommentarfunktion publiziert werden müsste. Er bringt inhaltlich nichts Neues außer einem weiteren moralisch motivierten Vorurteil gespeist aus persönlicher Betroffenheit eines Ex-Juristen.
    Allerdings stützt es einmal mehr die wenig neutrale Position von rd. Von mir wird das mit wenig Sympathie aufgenommen und ein zurückhaltenderes Auftreten würde Ihnen wiederum bei mir mehr Respekt verschaffen. Dieser gilt derzeit tatsächlich ungleich mehr dem kämpferischen Auftreten unseres OB.

  • Markus Panzer

    |

    Der Beitrag eines pensionierten Richters des Landgerichtes stellt in meinen Augen eine ungeheuerliche und anmaßende Einmischung in ein laufendes Verfahren dar.
    Dies ist eines ehemaligen höheren Mitgliedglieds der Rechtspflege nicht würdig und zeigt in seiner urteilsgleichen Form eine grenzenlose Respektlosigkeit gegenüber der derzeit verhandelnden Kammer insbesondere gegenüber der vorsitzenden Richterin.
    Die verbalen Ausfälle von Joachim Wolbergs gegenüber der Staatsanwaltschaft mögen nicht schön sein, stehen aber in keinem Vergleich zu offenkundigen Fehlern der Ermittler die u.a. zur Inhaftierung und Suspendierung eines demokratisch gewählten Oberbürgermeisters geführt haben. Das wird auch nicht mehr durch die Hauptverhandlung
    korrigiert , wie der Herr Richter a.D. lapidar meint.
    Abschließend darf ich den Herrn Juristen noch daran erinnern, dass die Entscheidung über
    die Wahl zum OB, sollte Herr Wolbergs aufgrund eines Freispruches wieder kandidieren können, ausschließlich in der Verantwortung des Souveräns liegt und Gott sei Dank nicht in den Händen eines pensionierten Richters. Was passiert, wenn Justiz Politik macht, haben wir an anderer Stelle bereits erlebt.
    Im übrigen möchte ich Joachim Wolbergs an dieser Stelle zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren und wünsche ihm viel Kraft die weiteren vermutlich wieder anonymen Kommentare gelassen zu ertragen.

  • Stefan Aigner

    |

    @Karin Haber

    Tatsächlich handelt es sich um einen Meinungstext. Deswegen steht „Meinung“ oben drüber und er ist rot hinterlegt.

  • Joachim GraF

    |

    Eine exzellente Analyse, der ich mich – bei aller vorläufigen Unschuldsvermutung – nur anschließen kann!
    Joachim Graf
    ÖDP-Stadtrat

  • David Liese

    |

    Hervorragender Text. Uneingeschränkte Zustimmung. Diejenigen, bei denen die Medienkompetenz gerade von der Maustaste zum Capslock reicht, wird er natürlich nicht überzeugen. Da müssen schon fundierte inhaltliche Erörterungen wie “die anderen sind schuld” her.

  • Anton Riemhofer

    |

    Über die juristische Seite des Beitrags kann ich keine Beurteilung abgeben. Aber ein OB der so naiv ist zu glauben, dass Personen oder Firmen hohe Geldbeträge spenden ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten ist für mich für das Amt als OB ungeeignet. Dies unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

  • semmeldieb

    |

    auch wenn ich den ausführungen des verfassers fast in allen, sehr nachvollziehbar formulierten punkten zustimme, hätte ich doch das alles lieber abschliessend und am ende der verhandlung aus dem munde der zuständigen richterin gehört.

    es ist einerseits gut, die meinung eines anderen richters – a.d. oder nicht – zu dem fall zu lesen, aber es ist auch ein wenig befremdlich.

    hmmm.

  • Mr. B.

    |

    @Karin Haber und Markus Panzer

    Ich finde den Meinungsbeitrag von Herrn Ebner sehr wichtig. Das solch ein Beitrag auf R-D veröffentlicht wird, ist insofern für einen außenstehenden hilfreich, da R-D bisher meines Erachtens von den Verhandlungstagen sehr sachgemäß berichtet hat, was man vom Inhalt anderer Medien nicht behaupten kann. Ich finde, dass alle Bürger, auch welche, die nicht an den Verhandlungstagen den Sitzungen beiwohnen können ein Anrecht darauf haben zu erfahren, um was es in dem Prozess geht!!!!!!! Oder, stehen sie lieber zu einer Verschleierung von Tatsachen, um bestimmte Beteiligte zu schützen. Der Bürger darf und sollte in einer Demokratie umfassend darüber informiert werden, wenn vom Bürger gewählte Personen im Verdacht stehen, mit ihnen anvertrauten Werten der ganzen Stadt so umgehen, als wäre es ihr persönliches Eigentum!!!! Sollten hier Unregelmäßigkeiten im Raum stehen, so wird dies im laufenden Verfahren vom Gericht geklärt. Alles andere würde unserer Demokratie noch mehr Schäden zufügen.

  • Mr. T.

    |

    semmeldieb, was Werner Ebner hier ausführt, hat nicht viel mit dem zu tun, was vor Gericht verhandelt wird. Dies ist keine Wertung der Anschuldigungen.

  • Samson

    |

    Lieber Herr Ebner,

    Man kann durchaus Zweifel an Wolbergs Integrität haben, ob’s für eine Strafe ausreicht? Die Protokolle wurden ja laut Wolbergs zu seiner Verteidigung vorgelegt.
    Aber es gab ein System in Regensburg, zweifellos.
    Über Jahrzehnte wurden Grundstücke verschleudert,
    Besonders krass ist das Beispiel mit der Halle am Schlachthof. Da ging’s um direkte persönliche Zuwendungen.
    Da wird ja unglaublicher Weise ein Deckel draufgehalten.
    Warum schreibt das keiner ?
    Die ganze Ganghofersiedlung wurde an die LBB verkauft, der Denkmalschutz aufgeweicht und dann ist das beim IZ gelandet. Genauso das schlachthof Areal zuerst nach Österreich, dann zurück zum IZ.
    Vielleicht schreibt ihr mal jemand einen Gastkommentar.
    Einen Titel hätte ich schon dafür:
    Was ein richtiges Parteibuch in Bayern alles kann!

  • Stefan Aigner

    |

    @Samson

    Gerade zum Schlachthof, aber auch zur Ganhofersiedlung haben wir sehr viel veröffentlicht.

  • Robert Hankowetz

    |

    Ein sehr netter und auch mit persönlicher Einschätzung geschriebener Kommentar.
    Für die sich daran angeschlossene Diskussion darf ich anmerken, dass der Autor auch als Vorsitzender Richter a.D. immer noch Volljurist ist und man ihm insofern durchaus zutrauen kann, das Gesetz mit unstrittigen Themen in Übereinklang zu bringen.
    Darüber hinaus stellt der Beitrag als reiner Kommentar eigentlich eben keine Würdigung des laufenden Verfahrens dar, sondern bildet die Meinung des Autors ab.
    Dass dies hier überhaupt angegriffen werden kann empfinde ich als eher befremdlich

  • mkv

    |

    Der Autor, Vorsitzender Richter im Ruhestand, macht hier von seinem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch. Einem aktiven Richter obliegt das sog. Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, seine Rechte aus Artikel 5 GG sind einschränkt.

    Im vorstehenden Meinungsartikel sehen wir den Autor im vollen Ornat. Seine Äußerungen befassen sich mit einem laufenden Strafverfahren; ganz eindeutig “urteilt” er in manigfaltiger Hinsicht dieses Verfahren betreffend.

    Ich halte dafür:
    Mit Einschränkung gelten auch für einen Ruhestandsbeamten/-richter die genannten Gebote der Zurückhaltung entsprechend. Insbesondere wenn es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

    Zur diesbezüglichen Überprüfung, ob und ggf. in welchem Umfang die Gebote der Mäßigung und Zurückhaltung im vorliegenden Fall den Autor als um Ruhestand befindlichen Richter treffen, dürfte der zuständige bay. Justizminister berufen sein.

    Ich gehe davon aus, dass die Verteidigung kein leichtes Geschütz auffahren wird.

    —-

    Zur weiteren Info
    https://www.saechsische.de/was-darf-ein-richter-3602247.html

    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richter-moderne-medien-wuerde-amt-zurueckhaltung-und-maessigungsgebot/

  • Stefan Aigner

    |

    @mkv

    Die Verteidigung hat sich bereits bei uns gemeldet.

    Zum Foto: Wir hatten kein anderes zur Hand.

  • Christoph Sichler

    |

    Selbstverständlich hat auch ein pensionierter Richter das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Alle Kommentatoren, die Herrn Ebner dieses Recht absprechen, haben ein sehr fragwürdiges Grundrechtsverständnis.

    Im Übrigen teile ich Herrn Ebners Meinung. Auch ich vertrete die Ansicht, dass Herr Wolbergs seine Nichteignung für das Amt des Oberbürgermeisters einer Großstadt in mehrfacher Hinsicht (teilweise sogar per Video) dokumentiert hat. Das gilt ganz unabhängig von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für sein Handeln.

    Das kann man natürlich anders sehen, muss man aber nicht. Und wie es der Wähler sieht, wird sich zeigen, sofern Herr Wolbergs im März nächsten Jahres tatsächlich wieder zur Wahl stehen sollte. Ich bin gespannt…

  • Mr. T.

    |

    Wie ich es mir oben schon von Joachim Wolbergs gewünscht habe, würde ich die/den eine(n) oder andere(n), die/der mit dem Kommentar nicht einverstanden ist, bitten, mit der Kritik auf die Punkte von Werner Ebner einzugehen, und nicht auf einer Meta- oder Ad-Hominem-Ebene zu verbleiben.

  • Cabral

    |

    Ich finde den Kommentar gut. Nicht mehr, nicht weniger. Ich komme aus Norddeutschland, und wunderte mich, das ein SPD Oberbürgermeister solch einen Wahlkampf führen kann, dessen Folgen dann, durch den eigenen Schatzmeister an die Öffentlichkeit gelangten. Ich fand, das hatte was von Elonquenz. Hätte es sowas von Konsequenz auch von der staatstragenden Partei in Bayern gegeben? Wohl eher nicht, denke ich mir.
    Ich stehe und stand Herrn Wolberg ganz neutral gegenüber. Mein Eindruck: eloquent, politisch beschlagen, kaum Selbstreflexion, vielleicht eine Hybris aus Anspruchsdenken und falscher Moral, wie man sie öfter bei Politikern findet. Ist dieser “Fall” in Regensburg, eine Stadt, die mir seit meinen Besuchen sehr ans Herz gewachsen ist, symthomatisch für die ganze Republik? Ich sehe hier unseren OB in Göttingen mit ganz anderen Augen.
    Beachtlich aber auch, was so an Fakten auf den Tisch kommt. Das ist schon befremdlich. Das Herr Wolberg zurück an seinen Schreibtisch möchte, kann ich nachvollziehen, ist aber völlig auszuschließen.

  • Dolittle

    |

    Ein sehr wohltuender Beitrag, der in keiner Weise eine “ungeheuerliche und anmaßende Einmischung in ein laufendes Verfahren” (Markus Panzer) darstellt. Sondern aus den wabernden von politisch über verschleiernd bis esoterisch-verschwörungstheoretisch reichenden Luftblasen des Herrn Wolbergs die Luft heraus lässt. Es sind die Verfehlungen aufgezählt, die zugestanden, unstrittig oder zweifelsfrei nachgewiesen sind.

    Von den Gläubigen gibt es dementsprechend entrüstete und harsche Reaktionen. Sehr schade, Herr Panzer, dass Sie noch nicht begriffen haben, welchen enormen Schaden Herr Wolbergs der SPD und der politischen Kultur in dieser Stadt zugefügt hat. Völlig unabhängig von einem strafrechtlichen Schuldspruch sind all diejenigen, die sich ehrenamtlich oder ehrlich für das Gemeinwesen einsetzen, durch die Großmannssucht eines Berufspolitikers diskreditiert. Auch Sie, Herr Panzer!

    Zu den strafrechtlich relevanten Fragestellungen nimmt Herr Ebner gerade KEINE Stellung. Er behauptet weder, hier habe es sich um Korruption gehandelt, noch wirft er dem Angeklagten persönliche Bereicherung vor. Aber er benennt die Pflichtverletzungen, die einer guten Amtsführung zuwider laufen. Und er tut das sachlich, engagiert, routiniert und rechtlich fundiert. Herr Ebner, vielen Dank!

  • Chenkover

    |

    Irgendwie wirkt ein Bild des vormaligen Regensburger Vizepräsidenten Ebner in Richterrobe über einem privaten (Gast)Beitrag auf mich sehr befremdlich, zumal dieses anscheinend im selben Sitzungssaal entstanden ist, in dem derzeit das “Wolbergsverfahren” stattfindet.

    Es wird m.E. irgendwie suggeriert, dass der Gastbeitrag eine aktuelle richterliche Meinungsäußerung darstellt, selbst wenn Herr Ebner (wie natürlich im Beitrag korrekt angegeben) seit geraumer Zeit Landgerichtsvizepräsident außer Dienst ist.

    Jetzt fehlt eigentlich nur noch ein Gastbeitrag e. pensionierten Oberstaatsanwältin, bzw. Oberstaatsanwaltes mit einem Bild in Staatsanwaltsrobe aus dem betreffenden Sitzungssaal.

    Ich denke auch, dass man es dem Gericht somit nicht einfacher gemacht hat in Ruhe zu einem Urteil zu finden, ohne Querschüsse von der Seitenlinie, natürlich kann eine Meinungsbildung über die Persönlichkeit eines Angeklagten auch urteilsrelevant sein.

    Ansonsten kann ich mich nur der Meinung anschließen, dass RD bislang sehr umfassend und sachlich berichtet hat.

  • R.G.

    |

    Im Text des Gastautors ist ausschließlich die Befangenheit, und wenn man so will, die vermeintliche Verflochtenheit des Oberbürgermeisters (im Umgang) mit der Immobilienwirtshaft thematisiert.
    Eine Vor-Beurteilung der vor Gericht angeklagten möglichen Tatbestände wurde komplett unterlassen.

    Herr Wolbergs selbst schlug während des Prozesses wiederholt Wahlkampftöne an, es ist daher eine logische Folge, dass ab da seine Eignung als Politiker von Wählern aktuell hinterfragt werden würde, wie bei jedem anderen Bewerber um das Amt.

    Für ein Portal wie ” regensburg-digital ” sind Gastbeiträge wie der aus der Immobilienwirtschaft, nun eines pensionierten Siptzenjuristen, oder die aufrüttelnden Berichte des Juristen Spirk, eine großartige Sache. Einerseits ihres Inhaltes wegen, andererseits weil die Autoren damit zeigen, dass sie Herrn Aigner sein Bemühen um Objektivität absolut abnehmen.

    @Günther Herzig
    Obwohl Sie sich gerne eines zynischen oder sarakastischen Humors bedienten, käme mir nicht in den Sinn, Ihnen deswegen das Recht auf die Äußerung einer politischen Meinung abzusprechen.
    Oberflächlich sympathischeres Auftreten bedingt nicht zwangsläufig auch höhere Urteilskraft.
    Im Gegenteil hege ich eher das Vorurteil, Menschen mit schneidender Art besäßen in der Regel größeren Intellekt.

  • XYZ

    |

    Zu mkv 17.45:
    Würde den Gastbeitrag ( der nach seiner Aufmachung eher einen redaktionellen Anschein hat ) auch unter die Rubrik Real-Satire einordnen : nächste Woche ist Aschermittwoch. Das letztinstanzliche Urteil spricht dann das Jüngste Gericht . . .

  • Karl Krantz

    |

    Danke. Eine profunde Meinungen, die überzeugend dargestellt wird.

  • Gerdl

    |

    Eine ausgezeichnet dargelegte Meinung, die wohl den meisten aus der Seele spricht. Dafür an dieser Stelle von mir ein großes Dankeschön. Bisher traut sich ja fast keiner öffentlich diese Meinung auszusprechen. Es scheint ein Tabu zu sein. Die SPD ist hier ganz vorne mit dabei. Nur keine Neuwahlen, lieber auf den Stühlen kleben. Es wäre ein Befreiungsschlag wenn Herr Wolbergs sich endlich ins Privatleben zurückziehen würde und die Regensburger einen echten Neuanfang starten könnten.

  • Alfred Meier

    |

    Ich frage mich, was den Richter und Vizepräsidenten a. D. Werner Ebner umtreibt, der hier im vollen Ornat den Kommunalpolitiker Joachim Wolbergs niedermacht und ihm die charakterlichen Fähigkeiten für ein Oberbürgermeisteramt abspricht. Fürchtet er als erfahrener Strafrechtler, dass Wolbergs freigesprochen wird? Dann soll Wolbergs wenigstens bei der nächsten Oberbürgermeisterwahl scheitern!

  • mkv

    |

    R.G. schreibt und behauptet:
    “Eine Vor-Beurteilung der vor Gericht angeklagten möglichen Tatbestände wurde komplett unterlassen.”

    Stimmt das? Wo doch alles mit allem zusammenhängt?

    Man lese nur Ziffer 4 des Gastbeitrags. Ohne hier (erneut; es gibt keine ursächliche(!), durchschlagende Verletzung des Inforechts der Mitbewerber) auf das dortige Fazit der vermeintlichen “Pflichtwidrigkeit” etc. eingehen zu wollen.

    Die vormalige Präsidentin des BVerfG Limbach hat in ihrem Buch “Im Namen des Volkes” den Begriff “RICHTERETHOS” definiert.

    Dieses Ethos sollte sich mMn nicht im Ruhestand eines Richters verflüchtigen. Der Gastbeitrag – für mich wegen des greifbaren Zusammenhangs mit dem laufenden Strafverfahren ein NO-GO – wird, die Gefahr besteht, u.a. die beiden Schöffen in ihrer Meinungs- und Urteilsfindung beeinflussen.

    Würde und wäre nicht dann durch den Gastbeitrag das Vertrauen in die und das Ansehen der Justiz in bedeutsamer und fragwürdiger Weise beeinträchtigt? Nach den kaum zählbaren Verfassungsverstößen der Ermittlungsbehörden?

  • Checker

    |

    Ein hervorragender Beitrag welcher mir aus der Seele spricht.
    Wolbergs war als Oberbürgermeister von Anfang an ungeeignet. Das wichtigste für ihn war er selber und an zweiter Stelle seine Partei. So lange sie ihm nützte.

  • Christoph Sichler

    |

    @mkv:
    Habe hier ja schon viel komisches Zeug von Ihnen gelesen, aber der letzte Beitrag scheint mir dann doch in eine neue, bisher nicht erreichte Sphäre des Unsinns vorzudringen.

    Herr Ebner bricht Ihres Erachtens den “Limbachschen Richterethos“, weil er sich zur Person Wolbergs äußert? — So viel Fantasie möchte ich auch gerne haben…

    Setzen Sie sich doch einfach inhaltlich mit Ebners Meinung auseinander und stellen fest, warum Wolbergs sehr wohl für das Amt des OB geeignet ist. Das wäre eine Diskussion an der Sache. Aber hören Sie doch bitte auf, respektablen Persönlichkeiten den Mund zu verbieten.

  • R.G.

    |

    @mkv
    Zum Beitrag:

    ” „Im Namen des Volkes“ den Begriff „RICHTERETHOS“ definiert.

    Dieses Ethos sollte sich mMn nicht im Ruhestand eines Richters verflüchtigen. Der Gastbeitrag – für mich wegen des greifbaren Zusammenhangs mit dem laufenden Strafverfahren ein NO-GO – wird, die Gefahr besteht, u.a. die beiden Schöffen in ihrer Meinungs- und Urteilsfindung beeinflussen.”

    Es gibt zwei Möglichkeiten, um Ihr Ziel zu erreichen.
    Sie bauen den Schöffen Bunker, wo sie von jeglichen Außeneinflüssen ferngehalten werden, oder Sie verbieten die freie Presse, das Fernsehen, das Internet, private Diskussionen, Träume und vieles mehr, weil alles die Schöffen beeinflussen könnte.

    Die dritte Möglichkeit, Sie trauen den Schöffen zu, dass sie sinnerfassend lesen können.

    Herr Oberbürgermeister Wolbergs hat selbst den Wahlkampf verbal begonnen, er ist ein erwachsener und für seine Handlungen voll verantwortungsfähiger Mensch, somit weiß und will er, dass man sich mit seinen politischen Fähigkeiten kritisch auseinandersetzt.
    Nicht weil er vor Gericht steht, sondern weil er wiedergewählt werden will.

    Nun noch persönlich an die vielen Juristen hier, weshalb sollten Verteidiger sich öffentlich äußern dürfen, Richter und Staatsanwälte im Ruhestand dagegen nicht?

    Worte von Verteidigern beeinflussen nicht?

  • XYZ

    |

    Zu mkv 19.35:
    Es geht letztlich um eine fragliche Einmischung eines pesionierten Richters desselben Gerichts in ein laufendes Strafverfahren: U.a. 3, wechselseitige Abhängigkeit und 4, Verletzung des Informationsrechts des Stadtrats – daraus wird der finale Schluss gezogen: der suspendierte OB ist für das Amt nicht geeignet – auch wenn er nicht strafrechtlich verurteilt werden sollte – und damit wird die Öffentlichkeit via Presse beeinflusst und der ohnehin auf den Prozessbeteiligten liegende Druck erhöht.
    In Strafverfahren darf eine journalistische Tätigkeit nicht die Grenzen zulässiger journalistischer Kommentierung überschreiten – darüber kann man sich hier streiten . . .

  • Cheker

    |

    XYZ

    Ich kann sie beruhigen. Meinungsfreiheit kann sehr sehr viel in einer Demokratie. Das wird sich Wolbergs von mutigen Zeitgenossen schon gefallen lassen müssen.
    Wir müssen seit Jahren auch das unmögliche Verhalten des Herrn Wolbergs aushalten.

  • XYZ

    |

    Nachtrag: der Richter a.D. ist ja recht forsch – über eine Amtsenthebung hat nach einem rechtskräftigen Strafurteil allein die insoweit selbständige Disziplinar-Abteilung der Landesanwaltschaft Bayern zu entscheiden, die beurteilt es dann . . .

  • Ehemals Student

    |

    Inhaltlich mag der Artikel zutreffend und – mit der vom Autor zu erwartenden Präzision – gut begründet sein. Irritierend finde ich ihn trotzdem in mehrerlei Hinsicht sehr:

    Zunächst mal – so verstehe ich den Autor – wird sich hier an primär RECHTLICHEN Begriffen abgearbeitet, um dann zu einer primär MORALISCHEN Einschätzung bzw. einem moralischen URTEIL zu kommen. Das finde ich etwas schief. Ja, grundsätzlich hat der Autor natürlich völlig recht damit, dass sich Herr Wolbergs aus Sicht vieler Menschen – auch vieler seiner ehemaligen Wähler – sowohl durch sein Verhalten im Gerichtssaal als auch die dort zutage getretenen Sachverhalte als moralisch nicht geeignet erwiesen hat, erneut gewählt zu werden. NUR: ein “moralisches Urteil” fällt kein Richter (auch kein ehemaliger), sondern letztlich jeder für sich selbst bzw. in Bezug auf das Bürdermeisteramt der Wähler. Und der kann auch ganz anders entscheiden. Wird er zwar in Regensburg sicher nicht, aber wenn man die Maßstäbe des Autors zugrunde legt, dann hätte auch der heutige US-Präsident Trump bereits lange vor seiner Wahl aus moralischen Gründen seine Wählbarkeit eingebüßt. Gewählt werden konnte er aber trotzdem – und wurde es sogar auch. Insofern “verkennt” Herr Wolbergs die Situation (zumindest theoretisch) auch nicht unbedingt mehr, als all diejenigen, die an einen Sieg des “unmöglichen” Donald Trump glaubten. Und dann erstaunlicherweise doch Recht behielten.

    Und zum anderen – aber das haben andere Kommentatoren in ähnlichen Worten ja auch schon erschöpfend behandelt – irritiert es dann doch sehr, dass sich ein ehemaliger Regensburger Richter zum selbsternannten moralischen Richter einer Person aufschwingt, über welche an eben jenem Gericht aktuell noch verhandelt wird. Von @mkv wurde ja schon angedeutet, dass der Autor sich damit möglicherweise selbst auf dünnes Eis begibt. Aber selbst wenn (wovon bei einem erfahrenen Richter auszugehen ist) sein Meinungsbeitrag hier völlig wasserdicht ist und ein möglicher Verstoß gegen ein mögliches Mäßigungsgebot in keinster Weise vorliegt: vom MORALISCHEN Standpunkt hat er mit diesem – eigentlich nämlich völlig unnötigen – Beitrag tief ins Klo gegriffen und zeigt damit eigentlich genau das gleiche Verhalten, das er an Joachim Wolbergs so zutreffend kritisiert: rechtlich vielleicht in Ordnung, aber moralisch weit daneben. Denn dass ich jemanden, der sich wie Herr Wolbergs vor Gericht verhält (bzw. im Kontext mit dem Verfahren verhalten hat) nicht (mehr) wählen würde, dazu benötige ich keine “fachliche” Bewertung dieses unschönen Verhaltens durch einen Juristen, das kann ich auch ganz alleine. Und wenn ich mich trotzdem anders entscheiden wollte: dann hätte ich auch dazu das Recht! (ich verweise nochmals auf die Wahl von Präsident Trump, die ich zwar bedauere, aber in der Demokratie läuft das halt so)

  • Vernunftbegabt

    |

    Zu Punkt 1.

    Mir kamen die Vorwürfe von Wolbergs gegenüber der Staatsanwaltschaft keineswegs haltlos vor. Von dem was bis jetzt berichtet wurde kommt man schnell zu dem Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft eingeschüchtert hat und Menschen bedrohte um Schuleingeständnisse und Geldzahlungen (die dem Ganzen noch mehr Gewicht verleihen) zu bekommen.

    Wer es nötig hat nachweislich den Wortlaut der Telefonüberwachung zu verfälschen erweckt natürlich erhebliche Zweifel an der Integrität der Organe. Wer wird dafür zur Rechenschaft gezogen? Wer kontrolliert die Kontrolleure? Befürchtet man nicht genug Beweise zu haben?

    Falls er damit gegen ein Beamtengesetz(Nestbeschmutzerparagraph?) verstoßen haben sollte, finde ich, hat er im Interesse der Bürger gehandelt darauf aufmerksam zu machen.

    Frage mich ob es vielleicht auch Gesetze gibt die es den Anklägern verbietet medienwirksam Dinge an die Presse zu “leaken”.

  • Checker

    |

    Viele Kommentare hier sind nicht mehr nachvollziehbar und künden von einer Ergebenheit gegenüber Wolbergs welche er durch sein unmögliches Verhalten auf keinen Fall verdient hat.
    Um so wichtiger sind solche Kommentare wie er oben von dem Herrn Richter zu lesen ist. Hoffentlich öffnet er dem ein oder anderen verbohrten die Augen. Ich fürchte aber dass es erst zu Ende ist wenn Wolbergs rechtskräftig verurteilt ist.

  • highwayfloh

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    FJS aka Helmut Schleich würde sagen:

    “Ja zefix nomal! Han denn nur no Deppen da in der CSU und in der Judikative? Für was ebbs b in i so lang der bayrische Monarch gwesen ha???!!! Unter mir hätts so ebbs ned gebn! Dö Gegner meiner Partei wärn eigsperrt wordn und dö wo zblöd gween han in der eigenen Partei – genauso! Und iatz? I muass mi schamma dass nur no Dilletanten am Werk han .. und dass i vor Grant im Grab rotier werd no als Folge fom Klimawandel dargstellt und ned ob der wirklichen Ursache des politischen Unvermögens meiner Nachfolger! Zefix nomal!”

  • Rigobert Schneider

    |

    Zu Vernunftbegabt
    ‚Von dem was bis jetzt berichtet wurde kommt man schnell zu dem Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft eingeschüchtert hat und Menschen bedrohte um Schuleingeständnisse und Geldzahlungen (die dem Ganzen noch mehr Gewicht verleihen) zu bekommen‘

    Diesen Eindruck (um Schuleingeständnisse und Geldzahlungen… zu bekommen) finde ich doch etwas an den Haaren herbeigezogen ;-o

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Checker” – Wenn ein Kommentator – bei aller notwendigen Kritik an Wolbergs –
    keine Dreckkübel über diesen ausgießt, dann sprechen Sie von “Ergebenheit.”
    Nein, das ist faires, demokratisches Verhalten; Sie jedoch scheinen aus unerfind-
    lichen Gründen Wolbergs zu hassen, anstatt ihn einfach sachlich zu kritisieren.
    Ich habe in all den Jahren, wo ich Wolbergs in kritischer Solidarität zur Seite stand,
    kein Gesetzbuch gebraucht um nachzusehen, ob es erlaubt ist, ihm offen die
    Meinung zu sagen. Egal, ob ihm das jeweils gefallen hat oder nicht: Es war immer
    zu seinem Besten.

  • highwayfloh

    |

    @Checker 02. Mär 2019 23:05 Uhr:

    Ihr Kommentar ist wohl der späten Stunde geschuldet, denn im Gegenteil Ihrer Äusserung sind die meisten Kommentare hier auf der Plattform – u.a. auch von Ihnen – in diesem Zusammenhang GEGEN (!) Wolberg verfasst worden und diese waren nie “zimperlich”! Hier den Mitkommentatoren eine Einseitigkeit für Wolbergs vorzuhalten zeugt eher von eigener einseistigen Warhnehmung – meiner Meinung nach.

    Zitat als Cheker 02.03.2019 22:11 Uhr:

    “Wir müssen seit Jahren auch das unmögliche Verhalten des Herrn Wolbergs aushalten”

    Ihre Kommentare ob unmöglich oder nicht, müssen auch ausgehalten werden!

  • Mr. T.

    |

    Checker, ich meine nicht, dass das jetzt noch vielen “die Augen öffnet”. Diejenigen, die kritisch genug waren, haben ihre Meinung zu Wolbergs bereits den Umständen angepasst. Bei vielen anderen könnte es auch eine Art Angst davor sein, zugeben zu müssen, sich in jemandem getäuscht oder aufs falsche Pferd gesetzt zu haben.
    Ich kenne auch Menschen, die ihm noch sehr blauäugig gegenüber stehen. Für die ist das alles nicht so schlimm oder ganz normal und die anderen machen es ja auch so. Wenn man sie auf die Spenden aufmerksam macht, sagen sie, dass man es ja kaum ablehnen könnte, aber man sich deswegen noch lange nicht den Spendern gegenüber gewogen macht. Es hilft auch nichts zu fragen, warum denn komischerweise so extrem hohe Spenden nur aus einier einzigen Branche kommen und aus keiner anderen. Interessanterweise der einzigen Branche, deren Profit direkt von lokalen politischen Entscheidungen abhängt – von Einzelfällen in anderen Branchen abgesehen.

  • Lothgaßler

    |

    JA, ABER: Treffen viele der Kritikpunkte ggü. Wolbergs nicht auch auf seinen Vorgänger zu: Machtstreben, Umgang mit Herrschaftswissen, Erinnerungslücken, Taktieren, Schnauze, u.a.m.? Schaidinger! Gut, wir können bezüglich der Spenden vieles bei der CSU und in der Vergangenheit nur vermuten, liegen dabei aber ebenfalls vermutlich nicht falsch.
    UND wie halten wir es mit Mitgliedern des Landtages, wie z.B. MdL Franz Rieger? Copy & paste!
    => Der politische Weg in die höchsten Ämter läuft über die Parteien, und wenn die diese förderungs- und spendenwürdigen Vereinigungen dergleichen Charaktäre in die Spitzenpositionen hieven, dann gehört dies zu unserer Demokratie.
    @Wolbergs, wenn er mitliest: Gelegentlich einen Spiegel vorhalten und bessern. Die Enttäuschung über Sie ist bei vielen Regensburgern und Kommentatoren deshalb so groß, weil zwar ein Wolbergs in den Spiegel blickt, aber ein Schaidinger rausgrinnst.

  • Checker

    |

    Mathilde Vietze und Andere:

    Ich hasse Wolbergs nicht. Er tut mir sogar sehr Leid. Aber nicht einmal jetzt zu erkennen, dass er als OB absolut ungeeignet ist ist schon sehr naiv.

    Kommentatoren wie Sie die die ganzen Anklagen noch relativieren fordern Reaktionen geradezu heraus. Denken Sie ein Richter gibt gerne zu Wolbergs gewählt zu haben und nun erschrocken und maßlos enttäuscht von dem Herrn Wolbergs zu sein?

    Ihr Einfluss auf Wolbergs kann die letzte. Jahre anscheinend nicht so groß gewesen sein sonst hätte er sich hoffentlich nicht so viele Anklagen eingefangen.

    Wenn Wolbergs denkt das ist normal für einen OB tut er mir noch mehr Leid. Den größten Einfluss auf Wolbergd hatten die die ihn gesponsert haben.

  • Checket

    |

    Und noch etwas. Die Staatsanwältin hat treffend bemerkt, dass das Strafgesetzbuch für Herrn Wolbergs nicht umgeschrieben wird. Und das was er getan hat ist halt leider strafbar. Das werden hier einige noch erkennen müssen.
    Wenn man vorher freiwillig zurücktritt behält man zumindest einen Großteil seiner Ehre. Vielleicht hat Herr Ebner auch deshalb diesen Kommentar geschrieben.

  • xy

    |

    Si tacuisses, philosophus mansisses! Auch pensionierte Richter können es offenbar nicht immer lassen, auch nach ihrer Pensionierung noch den Richterhammer zu schwingen. Wenigstens die jedem bayerischen Richter angeborene Sympathie zur Staatsanwaltschaft sollte man ablegen. Und dass ein Angeklagter auf die Staatsanwaltschaft schimpft, gehört zum Geschäft, nur eben für einen Richter nicht. Also Herr Ebner, lehnen Sie sich entspannt zurück und genießen Sie Ihre Pension. Frau Escher wird es schon richten, auch ohne, dass Sie sich einmischen müssen!

  • gustl

    |

    Diese (richterliche) Einschätzung ist ein hartes Urteil und geeignet, Wolbergs Hoffnung für ein “Alles wird wieder gut” zu zerstören. Wolbergs sollte in Erwägung ziehen, der im letzten Satz ausgesprochenen Empfehlung von Ebner zu folgen.

  • Empörer007

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine ollen Kamellen. Das gießt nur unnötig Öl ins Feuer.

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

    |

    Eine langweilige Diskussion: Dir Wolbergs-Anhänger gehen auf die meisten Argumente von Ebner nicht ein, die Gegner wiederholen schon 1000x Gesagtes. Im Kern stellt sich mir die Frage: Wer würde SPD und CSU noch wählen, wenn sie nicht von Reichen mit einschlägigen Interessen das Geld für ihre Wahlpropaganda und ihren Parteiapparat bekommen würden ? Kurzum : Nicht gekaufte Wahlen wird es erst nach Abschaffung des Spendenunwesens geben .

  • Hans

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine haltlosen Unterstellungen.

  • R.G.

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    @gustl
    Zu Ihrer Meinung:
    “Diese (richterliche) Einschätzung ist ein hartes Urteil und geeignet, Wolbergs Hoffnung für ein „Alles wird wieder gut“ zu zerstören. …”

    Wahlkampf war immer eine Zeit der Auseinandersetzung. In der Regel spricht man dabei in viel schärferen Tönen, als Herr Aigner hier gestatten kann. Es braucht niemand zu wundern, wenn Kandidaten für die nächste Wahl auf ihre Eignung, die Probleme der Gegenwart und Zukunft zu meistern, hinterfragt werden. Von Genossen aus der Partei, Wählern und Medien.

    Klare Meinungen geben die Gelegenheit, brillant zu kontern.

    Ich rechne, falls es zu einer Verurteilung käme, auf jeden Fall damit, dass der Fall durch weitere Instanzen geht.
    Sollen alle bis zum Abschluss des Verfahrens in vielen Jahren, einem Denkverbot und absoluter Schweigepflicht unterliegen, während Oberbürgermeister Wolbergs sich weiter aus “Sozialen” und anderen Medien fleißig aus der Sicht eines Politikers seines Formats äußert?

    Nicht wäre vernichtender für sein berufliches Ansehen, als ignoriert zu werden.

  • Richard Heigl

    |

    Würde der Autor Heribert Prantl heißen, käme keiner auf den Gedanken, dass ein ehemaliger Richter zu einer konkreten Auseinandersetzung in seiner Stadt seine begründete Meinung nicht äußern darf. Das wäre ja auch ein absurdes Verständnis von Öffentlichkeit. Bei Herrn Ebner wird das nun von einigen Kommentator/innen versucht. Irgendwie erwartbar, trotzdem enttäuschend.

    Dabei verleiht der deutliche Hinweis von RD auf Ebners frühere Position seinen Argumenten nicht mehr Geltung, sondern ist eine zentrale Information, um den Kommentator und seine Haltung einordnen zu können. Das ist die besagte Transparenz, die man in Regensburgs Öffentlichkeit sonst so vermisst.

    Denn mit dem Hintergrund als ehemaliger Richter wendet sich Ebner gleich im ersten Punkt entschieden gegen die systematischen Angriffe auf die Staatsanwaltschaft, auf unsere Rechts- und Strafverfolgungsorgane, mit denen lediglich gezielt Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaat gesäht wird, um so Herrn Wolbergs als unschuldig Verfolgten inszenieren zu können und die Öffentlichkeit von den zu klärenden Sachfragen abzulenken.

    Nun ist die Kritik von Verfahrensfehlern ein zwingend nötiger Bestandteil eines jeden Verfahrens. Das geht gar nicht anders. Und es ist unstrittig, dass die Staatsanwaltschaft aus diesem Prozess nicht ohne Blessuren herauskommen wird. Das ist alles klar und das weiß auch jeder. Dass eine Verteidigung auch mal Nebelkerzen wirft, ist auch erwartungskonform.
    Aber jeder einzelne Prozesstag zeigt, dass eine umfassende richterliche Klärung der ausgeübten Vergabepraktiken in der Gebietskörperschaft, die Wolbergs weiter leiten möchte, mehr als angezeigt ist. Hier kommt der Rechtsstaat endlich seiner gesellschaftlichen Funktion nach. Wie diese Klärung am Ende ausgeht, ist weiter offen und dazu sagt Ebner auch bewusst nichts.
    Aber, dass es ein Verfahren gibt, ist in jeder Hinsicht richtig. Das ist sein Argument. Und dann wechselt er mit Punkt 2 das Spielfeld.

    Denn Joachim Wolbergs beansprucht auch die Wiedereinsetzung in seine Leitungsfunktion als OB. Nun hat aber ein Oberbürgermeister und Wahlbeamter, der Vorsitzende einer Parteigliederung und Bürgermeisterkandidat auch ein paar rechtliche Pflichten und Gebote einzuhalten. Herr Ebner zeigt konzise auf, dass hier gegen wesentliche Aufgaben verstoßen wurde, ob nun unwissentlich oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Er argumentiert also ganz und gar nicht “moralisch”, wie hier ein Kommentator meint, sondern nennt – typisch Jurist – die Pflichten.
    Denn als Geschäftsführerin, als Kindergartenleiter oder im Management eines größeren Unternehmens kann ich aber auch nicht sagen “davon wusste ich nichts”, “hier wird ja ein Klima der Angst erzeugt” und es werden hier aus politischen Gründen Unschuldige verfolgt, nur weil ich meinen Job nicht so mache, wie die Öffentlichkeit das von mir erwartet und mir auch rechtlich zur Auflage gemacht hat. Dieses Mimimi hilft mir am Ende nichts. Auch nicht der Satz “das war der Hartl”. Ich habe konkrete Anforderungen zu erfüllen. Und das ist nicht passiert. Ganz im Gegenteil. Und dann kann man den Job nicht richtig machen. Das sollte den Wählerinnen und Wählern klar sein – ganz unabhängig davon, ob man Joachim Wolbergs nun sympathisch findet oder nicht, ob er einem Leid tut oder nicht, ob er einem politisch liegt oder nicht. Das ist alles egal.

    Denn letztlich geht es gar nicht um die Person Wolbergs, sondern um die Anforderungen an einen neuen OB (m/f/d), wie wir ihn in Regensburg bislang wohl noch nicht hatten. Jemand, der diese Fragen in den Blick nimmt, der zusammen mit seiner Partei und Vertretern anderer Parteien selbstkritisch und aktiv gegen Korruption und Vorteilsnahme vorgeht.

    Das eigentliche Drama ist, dass wir in Regensburg keine politische Kultur haben, die dieses Problembewusstsein und das nötige Selbstverständnis in unserem Politapparat mit Nachdruck fördert und fordert.

  • Johannes Urban

    |

    Ich begrüße es, wenn an dieser Stelle der Herr Wollbergs, der uns jeden Freitag mit seiner behaupteten Inkompetenz und Ignoranz arrogant ins Gesicht lacht, indem er mit seiner Logik meinem gesunden Menschenverstand widersprucht, öffentlich von einem anderen Großkopferten Gegenwind bekommt.

    Und zwar deshalb, weil der Wohlbergs schon wieder Wahlkampf macht. Diese öffentlichen Auftritte kann man so nicht unerwiedert stehen lassen!

    Und ich kommentiere hier mit Klarnamen. Wolbergs, meine Meinung ist: Du bist untragbar und genauso inkompetent wie dein Vorgänger. Weg von den politischen Ämtern und raus aus den Aufsichts- und Verwaltungsräten! Das kannst du auch gerne bei der nächsten Wahl schriftlich bekommen in Form einer schmachvollen Einstelligen Niederlage. Es ist eine Schande, was ihr mit dieser Stadt und dem Vetrauen in die Kommunalpolitik gemacht habt!

  • hansemann52

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    Wolbergs-, Oberbürgermeister???
    Kurz gesagt, einfach untragbar.
    Pasta.

  • Meier mit "ei"

    |

    Dass es sich hier bei diesem Artikel um eine „Meinung“ handelt, ist schwer erkennbar, da als „Dachzeile“ von außen berichtet wird, dass ein „Landgerichtsvize“ erhebliche Zweifel hegt. Der rot hinterlegte Text hilft hier weniger.

    Der Artikel von Herrn Ebner erinnert mich sehr an Lobbyismus, also die Einflussnahme auf andere. Das Foto, von Regensburg Digital ausgewählt, impliziert, dass Herr Ebner noch im Amt ist. War er auch noch vor einem guten Jahr.
    Ich denke, auch wenn Herr Ebner schon ein gutes Jahr Pensionär ist, gilt eine Pflicht zur Zurückhaltung und Mäßigung. Es geht hier zwar nicht um eine dienstliche Tätigkeit eines Richters, aber um ein öffentliches Auftreten als Privatperson, allerdings unter Hinweis auf sein ehemaliges Richteramt. Dieses Grenze ist durch das Foto zusätzlich nicht vorhanden.

    Das Mäßigungsgebot soll das Vertrauen gegenüber der Justiz als Institution schützen. Ein Richter hat eine besondere Verantwortung. Er repräsentiert in seiner Person die Dritte Gewalt. Dieser Rolle muss er im dienstlichen wie im außerdienstlichen Verhalten gerecht werden. Er muss sich so verhalten, dass in der Öffentlichkeit kein ernstlicher Zweifel daran auftritt, dass gerecht und unabhängig geurteilt wird. Je höher sein Amt ist, desto mehr Zurückhaltung ist geboten. Betreffen Äußerungen laufende Verfahren anderer Gerichte oder Behörden, ist äußerste Zurückhaltung geboten. Politische Ideen und Auffassungen darf ein Richter nicht in aufhetzender oder andere Personen verletzender Weise kundtun. (§ 39 DRiG, Wahrung der Unabhängigkeit, Deutsches Richtergesetz)

    Abschließend würde mich schon interessieren, ob Herr Ebner von Regensburg- Digital gefragt wurde, einen „Kommentar“ zu veröffentlichen, oder ob sich Herr Ebner selbst angeboten hat?

  • Stefan Aigner

    |

    @Meier

    Herr Ebner hat uns diesen Leserbrief zugeschickt und ich habe entschieden, ihn in dieser Form zu veröffentlichen.

  • Empörer007

    |

    @Meier

    Sie könnten naturgemäß die gleichen Fragen an den Wahlbeamten OB (supendiert) Wolbergs richten. Wo wäre da der Appell an gewahrte Mäßigung oder gar Zurückhaltung. Werfen Sie einen Blick in seine “Video-Show”, hier fehlt nur noch die OB-Amtsskette, dafür tritt er immer mit dem (lächerlichen) Regensburg-Sticker auf…,
    Es sollte viel mehr solcher Beiträge geben, um den “Kerl” endlich aus dem OB-Amt zu jagen.
    Einzig das Bild v. E. finde ich überzogen, aber das werden Anwälte schon entdeckt haben, seine “Hofschranzen” in der Leserschaft sowieso…

  • Giesinger

    |

    Eine sehr gute Entscheidung Stefan Aigner, den Leserbrief zu veröffentlichen, Danke!

    Vielen Dank natürlich auch von mir an Herrn Ebner!

  • Ernst Seler

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    Kommentar gelöscht. Keine wüsten Spekulationen.

  • Weichserin

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    Die MZ bietet ihren E-Paper Lesern die Ausgabe vom nächsten Tag bereits am Vorabend ab 20.30Uhr zu lesen. Am Freitag Abend konnte man diesen Artikel auf der zweiten Seite ,ganzseitig , bereits lesen. Aber in der Samstagsausgabe – schwupps – war er verschwunden.
    Was ist denn da in der MZ passiert???

  • Markus Panzer

    |

    Die MZ hat in diesem Fall Anstand bewiesen und einem Richter, der seine Verantwortung vergessen hat, kein Forum für seine Selbstgerechtigkeit geboten.

  • Giesinger

    |

    @Weichserin 16.59

    das kann ich Ihnen nicht sagen. Nur kann ich Ihnen berichten, es gab in besagter Zeitung 2018 mal einen regionalen Bericht über ein am Verwaltungsgericht anhängiges Verfahren (meine Verwandschaft betreffend) , welcher leider ebenfalls ausschließlich online zu lesen war. Mein Gedanke damals war, die trauen sich nicht so ohne weiteres gegen einen Bürgermeister und einen Landrat gleichzeitig groß zu schreiben.
    Insofern fand ich die Entscheidung unseres Chefs nur goldrichtig, den Leserbrief hier zuzulassen.
    Man muß auch mal Mut beweißen und sich seinen journalistischen Standpunkt bewahren können, dafür steht r-d für mich!
    Wie heißt es auf regensburg-digital u.a.,”Positioniert”.

    Nachtrag @Weichserin: Der Artikel, meine Verwandschaft betreffend, war immer noch online zu sehen, nur niemals gedruckt.
    Nachdem Stefan Aigner bereits am Samstag geschrieben hat, die Verteidigung hätte sich schon gemeldet (2.3. 17:52), vermute ich mal, die von der anderen Zeitung waren vielleicht etwas eingeschüchtert bzw. hatten einfach nur Schi**!

  • Giesinger

    |

    @Markus Panzer, ich kenne Sie nur von Ihren Äußerungen in der Presse seit Juni 2016.
    Aber eines sei Ihnen gesagt: Sie haben in der Tat am falschen Pferd, wie auch an der falschen Partei festgehalten, und zwar ohne einen Funken…, die Spur einer Einsicht. Die Antwort werden auch Sie bei der nächsten Wahl bekommen!
    Forderungen von Walter Tonio z.B. , mal als Partei komplett zurückzutreten empfanden Sie übrigen SPD’ler ja komplett abwegig. Hätten Sie nur mal auf den Tonio z.B. gehört. Ist der eigentlich noch in der SPD, darf der da noch sein?

  • XYZ

    |

    Ich frage mich dazu nun, ob es sich nicht eher um Tatsachenbehauptungen handelt die zu beweisen wären – daran arbeitet ja gerade das Gericht – erst am Schluss des Gastbeitrags kommt wohl die Meinung: der OB ist ungeeignet und sollte zurücktreten.
    Im übrigen war der Vergleich zum Mitglied der Chefredaktion der SZ/Meinung ( bis 01.03.2019 ) , seit 1988 Journalist, und dem 2017 pensionierten Richter ( Einschränkung durch Gesetz , Nachwirkung? ) zur Meinungsfreiheit m.E. wohl etwas unpassend . . .

  • Werner Hamert

    |

    @paul panzer die MZ hat genauso viel Anstand wie die Bild Beide schreiben, dass was Ihre Verleger erlauben und Ihnen in den Kram passt

  • Giesinger

    |

    sorry, “beweisen”

  • Mathidle Vietze

    |

    Zu “Giesinger” – Tonio Walter hat zunächst große Töne gespukt. Als er dann
    aber (nur für kurze Zeite) Stadtrat und OV-Vorsitzender war, “entdeckte” er
    plötzlich, daß er das Ganze “mit seinem Beruf zeitlich nicht mehr schaffen
    könne” und haute ab. Ob er noch in der SPD ist, interessiert inzwischen
    keine alte Katze mehr.

  • Bertl(Original)

    |

    Wolbergs wurde zum OB gewählt mit Hilfe eines beispiellos großen Budgets für seinen Wahlkampf, stammend aus Spenden einer bestimmten Branche für einen sehr kleinen Ortsverein.

    Gegen JW läuft ein Verfahren mit verschiedenen Anklagepunkten, weswegen er von seinem Amt suspendiert wurde.

    Und während des Verfahrens macht er weiter Werbung für sich und sein Handeln in geradezu öbzöner Art und Weise.

    Er fordert damit heraus, dass öffentlich Stellung zu seinem Verhalten genommen wird.
    Und ich finde es sehr gut, dass Meinungen wie zum Beispiel die von Herrn Ebner veröffentlicht werden, die m.M. nach nicht das Verfahren selbst betreffen, sondern die Voraussetzungen aufzeigen wollen, die jemanden zum Amt befähigen.

    Ich fühle mich in meinem Unbehagen gegen politische Akteure wie JW durch die veröffentlichte Meinung des Herrn Ebner bestätigt und ich wünsche mir, dass sie von vielen Wählern der nächsten OB Wahl Regensburgs gelesen werden.

    Die Veröffentlichung diverser Meinungen ist notwendig als Gegengewicht zur selbstherrlichen Werbetrommel von JW, die er in einem nicht unterbrochenen Wahlkampf weiter betätigt.

    Wäre JW als OB zurückgetreten und hätte sich bis zum Abschluss des Verfahrens aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, wäre die öffentliche Diskussion über seine Person nicht in diesem Maß erfolgt. Aber offensichtlich entspricht das nicht seinem Charakter.

  • Westendler

    |

    Danke für den Beitrag!
    Einfach sehr gute Arbeit was RD Tag für Tag abliefert!

    Für alle Verschwörungstheoretiker!
    Bitte blickt nach Ingolstadt, da steht der ehem. OB (CSU) vor Gericht. Einfach a bissl Geduld haben…

  • Karl-Heinz Kagermeier

    |

    Meiner Meinung nach eine völlig richtige Einschätzung!

  • Mr. T.

    |

    Wir haben jetzt schon 70+ Kommentare auf diesen Meinungsartikel. Viele stehen dahinter, viele kritisieren ihn aber auch. Allerdings hat sich keiner von letzteren bemüht, auch nur eines der Argumente von Werner Ebner zu wiederlegen. Ist es so schwer? Hat er vielleicht recht? Jegliche Kritik dreht sich nur darum, ob es ihm zusteht, seine Meinung zu äußern.

  • Gerda Maler

    |

    zu Mathilde Vietze
    Ihre Kommentare stimmen mich doch sehr nachdenklich:
    ‚Tonio Walter hat zunächst große Töne gespukt…‘ oder
    ‚Jetzt ist er wieder aus dem Loch herausgekrochen,
    der siebengescheite Herr Professor um die SPD
    mit seinen Weisheiten zu beglücken.‘
    https://www.regensburg-digital.de/spd-spitze-sollte-geschlossen-zuruecktreten/06022017/

    Vielleicht sollten mal einige Genossen das Kriegsbeil begraben und nicht nur ihrem suspendierten OB nachtrauern, sondern sich um den Erhalt der SPD kümmern.

  • Nik Ramsey

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    Ich stimme Mr. T. völlig zu. In meinen Kommentaren auf Wolbergs Facebookseite ist es das Gleiche. Es wird fast nicht in der Sache argumentiert!

  • mkv

    |

    Der Gastbeitrag im Übrigen kommt zur Unzeit.

    Der Prozess neigt sich allmählich seinem Schlusspunkt zu. Zwei Entwicklungen sind absehbar; beide machen die Auseinandersetzung mit dem Gastbeitrag nicht nur wegen seines “OBs” und seines Stils (“infam”) völlig unnötig:

    1. Der Angeklagte J. Wolbergs wird zu einer Strafe verurteilt, die ihm von Gesetzes wegen das passive Wahlrecht als OB ggf. samt aller erworbener Pensionsansprüche entzieht. Dass er sich mit allen ihm zustehenden Mitteln dagegen wehrt, garantiert ihm der Rechtsstaat, auch dass er nicht zum “bloßen Objekt staatlichen Wirkens herabgewürdigt werden darf”.

    2. Wolbergs erhält wegen der hinter-fragens-würdigen weiten, auch nur in einem Satz des BGH angedeuteten Rechtsprechung (“Eindruck”) eine geringe(re) Strafe u.a. wegen Vorteilsannahme, die ihm aber keinesfalls gesetzlich verbietet, das OB-Amt weiter und wieder auszuführen, um sich sodann als Amtshinhaber dem Wählervotum der Regensburger 2020 zu stellen.

    Darüber und über die derzeitige vorläufige Suspendierung zu entscheiden wäre dann Sache der Landesanwaltschaft auf der Grundlage der bayerischen Disziplinarregeln, nicht eines Gastbeitrags bei r-d.

    Die Frage, die sich damit von alleine stellt, lautet:

    Warum kommt dieser Gastbeitrag gerade jetzt, wo sich allein zum Komplex “Sparkasse” bei Teilen der Ermittler eine “déformation professionnelle” zu offenbaren scheint, nachdem sich zu diesem Anklagepunkt nichts materiell Greifbares zulasten Wolbergs auch nach der Aussage des Zeugnis ablegenden Kriminalbeamten ergab??

    Zum Nachdenken:

    Folgt aus der weiten und uferlos erscheinenden Rechtsprechung des BGH nicht ganz von alleine quasi spiegelbildlich die Frage nach der Erfüllung des Tatbestands der Verfolgung Unschuldiger, § 344 StGB? Worauf sich der diesbezügliche Vorwurf Wolbergs mit einigem Recht stützen mag?

    Sind Rechtsprechung und gesetzliche Regeln, die mit dem Gebot der Rechtsklarheit und -sicherheit (“Eindruck”, “drohende Gefahr” beim Polizeiaufgabengesetz) kaum vereinbar sind, nicht strikt abzulehnen? Aus Gründen der alle bindenden Verfassung? Damit “Meier, Müller, Huber” und die Vertreter des Staates wissen, was sie (nicht) dürfen, was geht und was bei drohender Bestrafung nicht?

  • Lol

    |

    ob geeignet oder nicht die Regensburger habe Ihn gewählt.

    Dummerweise wussten die natürlich nicht, dass das Schaidinger System einfach weitergeführt wird sondern hatten auf einen Wechsel gesetzt.

    Der Versuch “wiedergewählt” zu werden, ist für mich Laien nichts anderes als “Betriebsblindheit” eines Politiker Egos.

    Sicher verstehe ich das Anliegen Hartz4 entgehen zu wollen, aber JW sollte auch verstehen, dass es viele (v.a. ehemalige Wähler) als unverschämten Schlag ins Gesicht empfinden.

  • Regensburger ohne juristische Vorbildung

    |

    Mit Ihrem letzten Kommentar zum diesem Gastbeitrag schießen Sie – mkv – auch
    wenn man Ihnen die Rolle eines advocatus diaboli unterstellt weit über das Zeil hinaus.

    Vielleicht wollen Sie ja “nur” zu weiteren Kommentaren provozieren und so die 100er Marke überspringen ?

    Das Timing des Gastbeitrags und auch die Person des Verfassers könnten nicht besser gewählt werden. Markus Panzer war sicher versucht, diesen Beitrag als Fake hinzustellen.Wolbergs hat mit seinen Video-Botschaften und halb-öffentlichen Auftritten aggressiv – ohne Abstimmung mit “seiner” Partei – den Wahlkampf zu den nächsten OB-Wahlen eröffnet und muss damit auch Argumente akzeptieren, die gegen seine Eignung als OB sprechen : ihm steht es frei, Punkt für Punkt mit nachweisbaren Fakten zu entkräften. Im Gastbeitrag sehe ich keine diffamierenden Unterstellungen oder Behauptungen. Jeder aufmerksame Prozessbeobachter kann die Ausführungen nachvollziehen.

    Ich bin zwar kein Jurist, aber dennoch des Lesens mächtig. Dem Gastbeitrag konnte ich nicht entnehmen, dass dessen Verfasser eine Entscheidung über die vorläufige Suspendierung Joachim Wolbergs beanspruchen wollte. Es ging lediglich um die Frage der Eignung Joachim Wolbergs als OB.

    Sollte Ihr §344StGB bei der Urteilsfindung greifen, so ist damit die Wiederwahl Joachim Wolbergs in 2020 noch lange nicht gesichert.

    In 2020 handelt es sich um eine Wahl. Und sie wissen – und bedauern wahrscheinlich auch – das die Wahlentscheidung eines Großteils der Wähler aus Ihrer Sicht irrational ist und dass Wähler auch Argumente und Begründungen heranziehen, die Werner Ebner treffend zusammengefasst hat.

  • jonni

    |

    @Mathilde Vietze und weitere SPD’ler:

    Vielleicht erinnert sich das ein oder andere Regensburger SPD-Mitglied noch daran, dass Wolbergs (beleidigt) seine OB-Kandidatur unmittelbar zurückgezogen hat, als Tonio Walter vom SPD-Stadtverband als weiterer interner OB-Kandidat aufgestellt wurde. Ein kurzer Lichtstrahl leuchtete auf die Regensburger SPD.

    Der innere Zirkel (ohne Margit Wild) hat dann Wolbergs nicht lang überreden müssen doch anzutreten und die Mehrheit der Stadtverbandsdeligierten bequatscht, den Wolbergs zum OB-Kandidaten zu benennen.

    Die Bürger wählten allerdings Schaidinger und der Rest ist Geschichte: Damit Wolbergs einen Bürgermeisterposten unter Schaidinger bekommt, wurde die Regensburger SPD von Wolbergs und dem Rest des Stadtverbandsvorstands zur Koalition mit CSU genötigt. Ab da durfte dann Wolbergs bei den Immobiliengeschäften der Stadt Regensburg mitreden.

  • Master of desaster

    |

    @ jonni:
    Rückblick auf das Wahljahr 2008: Sch. war Anfang des Jahres wg. des “Korruptionsskandals bei der Stadtbau” unter Druck geraten. Der GF wurde entlassen, die SPD ermunterte diesen gegen die Entlassung zu klagen. Vor dem Wahltermin im März konnte sich W profilieren und rückte bis ca. 800 Wählerstimmen an Sch heran. Die Entscheidung W zum Bürgermeister in der Koalition zu machen, war logisch im Hinblick auf die Kommunalwahl 2014. Wäre Sch Plan aufgegangen, hätte das Duell 2014 W ./. Betz gelautet.
    Die Zeit von 2008 bis 2014 konnte W zur Vorbereitung auf das Amt des OB nutzen. Sein Problem war aber, dass er und seine Partei es versäumt hatten, im Koalitionszeitraum die personellen Weichen für eine Erneuerung der Stadtpolitik zu stellen. Sch kam mit allen seinen Personalvorstellungen durch, die mitnichten allein auf die Fähigkeit des Bewerbers ausgerichtet waren. bestes Beispiel ist der Kulturreferent. W hat zumindest den Eindruck nach 2014 gemacht, den Politikstil Sch 1:1 zu übernehmen. Das, war es nicht, was seine WählerInnen wünschten. Das ist frustrierend und schade.
    Ob es mit einem OB Tonio Walter besser geworden wäre, bleibt Spekulation. Vermutlich nicht.
    Die spannende Frage für 2020 ist, wer wird das Rennen machen, die künftige Stadtpolitik gestalten. SPD und CSU und deren OB-Kandidaten wohl eher nicht.

  • Checker

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    Die Einschätzung von Herrn Ebner scheint im Wolbergs Lager massiv Eindruck hinterlassen zu haben.

    Wolbergs schickt sein bestes Pferd ins Rennen um zu kontern nämlich Herrn Dr. Eckl vom Wochenblatt.

    Herr Ebner hat seine Meinung zum besten für Regensburg geäußert und wird dafür im Wochenblatt öffentlich an den Pranger gestellt. Herr Wolbergs steht vor Gericht und wird mit allem was man hat verteidigt.

    Da stimmt doch was nicht liebes Wochenblatt. Ihr habt den Boden der Neutralität seit langen verlassen.

  • Christian Peter

    |

    Zu einem großen Teil liest sich die Meinung wie die wiederholte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, nur in der gewollten Hinleitung zu einem moralischen Deckmantel. Eine moralische Beurteilung geht ohnehin bereits parallel zum Prozess im Diskurs einher (im Forum, in den Bürger-Diskussionen). Es hat daher auch keinen Neuigkeitswert, sondern ist bestenfalls eine Zusammenfassung der laufenden Diskussionen von einer vermeintlichen Obrigkeit welche nochmals Nachdruck verleihen möchte.

    Was bringt die explizit gemachte Distanzierung von einer strafrechtlichen Beurteilung, außer der gewollten rechtlichen Absicherung des Verfassers? Alle diese aufgeführten Punkte und die Bewertung aus moralischer Sicht werden höchstwahrscheinlich auch im strafrechtlichen Urteilsspruch aufgegriffen werden. Hier gehen moralische Beurteilung mit einer strafrechtlichen Auslegung Hand in Hand. Wie auch sonst soll in einem so komplexen Sachverhalt eine Urteil gefällt werden, welches „gerecht“ sein sollte und dem Volk zu vermitteln ist. Und genau aus diesem Grund ist die Platzierung dieser „Meinung“ sehr fragwürdig. Das es diese Meinung geben darf, ist unstrittig. Dass die Redaktion diese Meinung mit einer Aufmachung (als abgebildeter Richter) platziert, die sich hoffentlich als verstärkender Mediator der Meinung herausstellt, hat dann doch ein paar Fragezeichen mit sich gebracht. Hier lässt sich auch ein gewisser Stolz erahnen, dass das Meinungsbild eines ehemaligen Landgerichts-Vizepräsidenten an RD herangetragen worden ist (auch wenn nur als Second-Source). Der Redaktion steht es frei welche Meinungen sie veröffentlicht. Und das Credo des „unabhängigen, aufklärenden Journalismus“ verlangt sicherlich ein hohes Maß an permanenter Reflexion um aufrecht erhalten zu werden. Verständlich dass dies nicht immer gelingt; aber für die Legitimation einer journalistischen Nische erscheint dies dann essentiell.

    Tatsächlich gibt es hier wenig sachliche Erwiderungen auf die aufgeführten Anschuldigungen. Aber welche Wirkung kann es auch nur haben, wenn man in Form einer Lobby in diesem Forum die persönlichen Erklärungen von H. Wolbergs (vor Gericht, in den Video-Statements) als erklärende Antwort abgibt? Anschuldigungen können relativ leicht von jedem Dritten eingebracht werden, entlastende Erklärungen wohl doch nur vom Beschuldigten selbst, da Zusammenhang und Situation des oftmals nur schwer zu greifenden Ablaufs nur subjekt-bezogen erlebt und daraus vermittelt werden können. Welche Wertigkeit und Akzeptanz hätte es also, als entlastendes Argument zu bringen: „Der Wolbergs hat aber in seinem Video dazu erklärt dass …“.

    Und daher ist wohl die Teilung der Meinungslager aus einer gewissen Dogmatik getrieben. Bin ich noch in Black oder springe ich meinungstechnisch schon auf White über? Wie integrieren sich die Erklärungen von H. Wolbergs mit meiner subjektiven Lebenswirklichkeit? Welches Maß an Empathie kann ich für die vermittelten Absichten von H. Wolbergs aufbringen (Warum bringt gefühlt ein so auffallend hoher Anteil an Frauen in meinem persönlichen Umfeld sowie auf Facebook ein größeren Verständnis und weiterhin ein hohes Unterstützungsniveau für H. Wolbergs auf?). Wie gewichte ich in meiner persönlichen Reflexion die „… Zweifel an der Integrität und Fähigkeit, sein Amt unter strikter Beachtung von Recht und Gesetz auszuüben“, wie wiederholend vom Meinungsverfasser dargestellt, im Universum der weiteren Aufgaben und Herausforderungen als Oberbürgermeister von Regensburg im Zusammenhang mit dem Willen zum sozial-verträglichen Wohnungsbau, der Aufnahme von Flüchtlingen, der Förderung von Bildung und Kultur. Bringe ich es mit mir in Einklang, dass es ein höheres Maß an Machtstreben bedarf, um sich auf dem Wege des parteiendemokratischen Systems als OB-Kandidat durchsetzen zu können, und dann als OB auch wirklich handlungsfähig zu sein?

    Dieser persönliche Diskurs der Wähler bestimmt die Wahl. Und daher ist es auch ein Statement von RD eine solche Meinung in der Aufmachung zu diesem Zeitpunkt abzubilden.

  • Mr. T.

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    Au weh, der DrEckl steigt für den Wolbergs in den Ring. Argumentatv ist er – wie von ihm nicht anders zu erwarten – ganz dünn aufgestellt. Man kann zwischen den Zeilen richtig gut lesen, wie verächtlich der Redaktionsleiter eines renommierten überregionalen Anzeigenblatts das Wort “Blog” in seine Tastatur hackt. Da hätte Wobergs besser gleich seinen Friseur vorgeschickt …

  • jonni

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    Der Eckel erweist mit seinem Geschreibsel seinem Käseblatt einen Bärendienst. Nun ist er erwartungsgemäß ganz unten beim eaux d’égout vom Kittl-Schmierblatt angekommen.

  • Giesinger

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    @Checker, @Mr. T. , ich hab es auch gerade gelesen.

    Über regensburg-digital von einem “Blog” zu sprechen, ist schon recht despektierlich von Herrn Eckl.
    Für mich ist es eine Internet-Zeitung und zudem die Zeitung für regionale Themen in Regensburg schlechthin!

    @Herr Eckl vom Wochenblatt: Wo wird ihr Anzeigenblatt eigentlich momentan verteilt?
    Nur noch in Regensburg-Stadtmitte?
    Ich habe jedenfalls seit vermutlich 20 Jahren kein Exemplar mehr in der Hand gehalten. Nur mal so, als Hinweis für Sie, wie auch für ihre Anzeigenkunden gedacht.

  • Burgweintinger

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    Wen interessiert denn des Kasbladl vom DrEckl no? Seitdem der Wendl weg is kannst des Bladl gar nimma lesn…

  • Mathilde Vietze

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    Kommentar gelöscht. Es geht hier nicht um Tonio Walter.

  • WerAuchImmer

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    Ich bin Herrn Ebner für seinen Kommentar / Leserbrief äußerst dankbar. Ja, es ist auch aus meiner Sicht überraschend, dass ein ehemaliger Richter sich zu so einer Stellungnahme ‘hinreissen’ lässt. Aber auch wohltuend zu sehen, was für Lesarten aus diesem Blickwinkel möglich sind. Spannend auch die kritischen Einlassungen dazu (z.B. Ehemals Student).

    Schade nur, dass der Text (hier schließe ich mich Mr. T. an) ansonsten von den Meisten nicht an sich inhaltlich ernst genommen, sondern von Vielen nur nach den üblichen Freund-Feind-Schemata verwurstet wird. Da werden die wenig hilfreichen Schützengräben wieder sichtbar, in denen sich viele offenkundig unverrückbar verschanzt haben und wo sie für Argumente nicht mehr erreichbar sind.

    Für mich ist das triumphale (aber letztlich häufig auch reichlich alberene) Feixen ob der Verfehlungen von Wolbergs mitunter auch nur schwer erträglich, obwohl ich manchmal selbst dazu neige. Ich wäre daher letztlich sogar froh, wenn in der Angelegenheit mal jemand auf ernstzunehmende und überzeugende Weise eine Lanze für Wolbergs brechen würde. Weil das für mich heißen würde, das da jemand eine wirklich neue , berreichernde Perspektive einbringt.

    Aber da kommt in der Regel kaum mehr als “die CSU /der Schaidinger ist / war doch noch viel schlimmer”, “zu mir war er immer ganz nett” und “das ist doch alles boshaft von oben / von CSU-Seilschaften gesteuert” oder “aber der Stadt ist doch daraus kein Schaden entstanden” und schließlich als zynische Krönung “was wollt ihr denn? Ist doch alles ganz legal”. Zumal als Erwiderung auf eine derart profunde Stellungnahme, wie die von Herrn Ebner.

    Soll mir einfach mal einer erklären, warum das offenkundige Verhalten von Wolbergs (unabhängig von dessen Strafbarkeit) als OB und im Wahlkampf (speziell aus einer im wörtlichen Sinne sozial-demokratischen Perspektive heraus) gut zu heißen ist. Wo ist denn da der Mehrwert gegenüber dem vorangegangenen Mist?

    Bislang kamen da aus meiner Sicht überwiegend nur Bankrotterklärungen, über die ich mich nicht wirklich freuen kann. Anrüchige SPD-/Wolli-Machenschaften sind keine Alternative zu anrüchigen CSU-Machenschaften. Ich will beides nicht. Und noch viel weniger will ich eine selbsternannte dumpf-deutsche Pseudo-Alternative, die nur die Denkfaulheit und die selbstgerechten Affekte bestimmter Kreise bedient und am Ende unverdient von solchen Unsäglichkeiten der ‘etablierten Volksparteien’ profitiert. In Österreich lässt sich wunderschön sehen, wohin die Verkommenheit und Selbstbedienungsmentalität der Ex-Großparteien führen kann: Zu einem rechtspopulistischen Vizekanzler sowie einem brügerlich-konservativen Lager, dass in Teilbereichen nicht mehr vom braunen zu unterscheiden ist. Und sogar bei den Roten haben sich schon entsprächende Verfärbungen ergeben.

    Ich bin sehr altmodisch bzw. naiv: Ich hätte gerne sachorientierte, möglichst rationale Politik mit Anstand und Hirn, getragen von BürgerInnen, die nicht nur dem eigenen Tellerrand bzw. dem eigenen Parteibuch oder der entsprechenden Ideologie verpflichtet sind, sondern sich wirklich um Problemlösungen bemühen, die dem (zugegebenermaßen schwer zu fassenden) Allgemeinwohl dienen. (Ich bin deswegen schon fast soweit, dass ich in Regensburg den Janehle wegen seiner Zebrastreifen wähle…)

    Wenn ich mir bei der Wahl nur mehr aussuchen kann, von welcher korrupten Elite das Gemeinwesen (mehr oder minder legal) ausgenommen werden soll, dann brauch ich keine Wahl mehr. Ich möchte nicht so tief sinken und mich erntshaft zwischen ‘Pest und Cholera’ entscheiden.

    Und wenn eine Partei nur die Verfehlungen der Konkurrenz für verwerflich hält und nicht bereit ist, sich den eignen zu stellen, dann ist sie für mich entbehrlich. ‘Nestbeschmutzer’-Rhetorik, wie sie hier immer wieder von Einigen gebraucht wird, oder das Pflegen von inner- oder überparteilichen ‘Dolchstoß-Legenden’ ist für mich jedenfalls ein besorgniserregender Indikator für gemeinwohlgefährdende ‘Betriebsblindheit’ und Lernresistenz. So jemandem übetrage ich doch keine (Regierungs-) Verantwortung, wenn ich noch einigermaßen bei Trost bin.

  • Checker

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    Ich möchte voraus schicken ich kenne Herrn Ebner nicht persönlich. Aber was das Wochenblatt da versucht nicht nur mit Herrn Ebner sondern mit allen, die sich erdreisten gegen den heiligen Herrn Wolbergs was zu sagen ist schon bodenlos.

    Beispielhaft ist der aktuelle Artikel im Wochenblatt:

    Im ersten Absatz spricht der Autor noch von dem hochgeachteten Vorsitzenden der ersten Strafkammer Herrn Ebner.

    Anscheinend genügt es dem Autor, dass sich der ehemalige Richter über das Verhalten des suspendierten OB Wolbergs beschwert, dass er all diese Hochachtung sofort über Bord schmeisst und ihm sogar unterstellt er hätte die Würde des Gerichts beschädigt.

    Man darf doch einen Politiker kritisieren man darf auch einen OB sogar immer kritisieren. Wie wurde Kohl oft kritisiert. Wie wird Seehofer kritisiert? Damit wird doch der nicht schlechter oder unwürdiger der Kritik übt. Ein Politiker muß damit leben. Wolbergs müßte sogar damit leben wenn man ihm vorwirft er hat seine Familie im Wahlkampf eingesetzt und dann die Frau verlassen. Selbst mit so etwas müßte er leben und umgehen. Für so etwas wird Wolbergs aber nicht kritisiert sondern er wird für handfeste Vergehen kritisiert die sogar derzeit vor Gericht behandelt werden.

    Und er denkt immer noch der richtige OB für das schöne Regensburg zu sein. Da muß man Menschen wie Herrn Ebner dankbar sein die Wolbergs in die Schranken weisen.

    Ich wollte es zwar nicht schreiben aber das Verhalten von Wolbergs und seinen Anhängern nötigt mich dazu. Schröder war der Kanzler der Bosse und Wolbergs ist und war hoffentlich bald der OB seiner Immobilien Kumpels.

    Mehr sog i ned.

  • Giesinger

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    Liebe Kommentatoren aus Regensburg, ihr seid eurer Politiker zum großen Teil überdrüssig, was ich da so lese.

    Bitte haut’s es naus, bei de nächsten Wahlen!

    Nehmt aber bitte rechtzeitig meinen Vorschlag an, notfalls von auswärts welche zu importieren.

  • WerAuchImmer

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    @Günther Herzig

    Ich hätte vermutet, dass sich Herr Ebner vielleicht dazu berufen fühlt, Wolbergs ob seines Mangels an Respekt gegenübe der Justiz einzubremsen. Aber kommt es da wirklich so sehr auf die mögliche Motivation an? In der Sache wirken die Ausführungen auf mich durchaus substanziell. Mangels genauerer Kenntnis der (beruflich-persönlichen) Hintergründe kann ich schwe einschätzen, worauf der Kommentar sonst noch abzielen könnte. ‘Leitplanken’ für die mit dem Verfahren betraute Richterin wird er damit doch kaum aufstellen wollen bzw. können, oder? Und dominiert hier in der Kommentarspalte unter den Juristen nicht ohnehin die Auffassung, dass Wolbergs Verhalten zwar fragwürdig, aber kaum strafbar ist? Ist das nicht auch ein wenig Kaffeesatzleserei, weil die letztendliche Würdigung der Vorkommnisse der Richterin obliegt? Ist das nicht auch ein wenig ein Wettbewerb unter Ihnen und Ihren Kollegen, in dem es darum geht, das noch zu treffende Urteil bestmöglich vorherzusagen? Ich nehme es jedenfalls auch so wahr, dass sich Herr Ebner (entgegen der unter den Juristen hier vorherrschenden weitreichenden Zurückhaltung) relativ weit aus dem Fenster lehnt.

  • Mathilde Vietze

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    Zu “Gerda Maler” – Die Regensburger SPD wird sich “um ihren Erhalt” kümmern.
    Sie hat ja einige ganze Reihe fähiger Leute.

  • Checker

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    Günther Herzig:

    Herr Ebner vorverurteilt Herrn Wolbergs doch nicht.

    Er zählt Fakten und Tatsachen auf warum er für ihn als OB absolut ungeeignet ist.

    Und das tut er sogar mit offenem Visier unter Nennung seines Namens.

    Also genau das was die Wolbergs Fans immer wollten.

    Wolbergs muß mit Kritik leben können wenn ich nur daran denke wie er sich an Wulff abgearbeitet hat.

    Gerade wenn man so viel falsch gemacht hat wie Wolbergs muß man mit Kritik leben können.

  • Fanny Lederer

    |

    ‚Spaßgerilja‘?
    Wenn ich mir den Verlauf des Regensburger Korruptionsskandal anschaue, erhebt sich in mir mittlerweile der Verdacht hier tritt in Teilen eine Laienspieltruppe auf.
    Zum Teufel noch mal. Aber was soll’s, wenn der Wahrheitsfindung dient.

  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Jetzt lassen wir es bitte mit der Personaldebatte in der SPD an dieser Stelle auch gut sein. Danke.

  • Dieter

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    Der Kommentar ist so in Ordnung, allerdings bietet er auch nichts neues. Diesmal ist die Empörung groß, da ein pensionierter Volljurist das zusammengefasst hat, was man hier schon hundertfach, auch von mir, lesen konnte.
    In anderen Fällen würde man sich eigentlich über so einen Kommentar freuen.

    Nun gut, hier eine neue Idee mit der man diese Diskussion verkürzen könnte:

    Warum nicht ein Bürgerbegehren oder Misstrauensvotum, die sich gegen eine potentielle Rückkehr Wolbergs ins Amt aussprechen?

    Ich meine damit natürlich nicht die nächste Wahl, sondern aktuell, unabhängig von einem Urteil vor Gericht. Andere Politiker wurden schon wegen weniger aus dem Amt zurückgetreten.

    Ein Anfang könnte ja eine Online Umfrage sein: “Wünschen Sie sich eine Rückkehr Wolbergs in das Amt des OBs?
    A) Nur bei Unschuld
    B) Auch bei einem Schuldspruch
    C) Keines von beidem.”

    Es wäre nämlich durchaus interessant, wie groß die Unterstützung für Wolbergs tatsächlich noch ist.

  • Stefan Aigner

    |

    Zur Information:

    https://www.tvaktuell.com/mediathek/video/parteispendenprozess-anwaelte-von-wolbergs-wehren-sich-gegen-presseartikel/

    “Die Berichterstattung der Medien ist im Prozess gegen Regensburgs vorläufig suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs schon oft ein Thema gewesen. Er selbst hat die Presse mehrmals gerügt. Jetzt hat das Ganze eine neue Dimension erreicht. Seine Verteidigung will juristisch gegen einen Presseartikel vorgehen.”

  • R.G.

    |

    @Dieter
    Sie schlagen vor:
    “Ein Anfang könnte ja eine Online Umfrage sein: „Wünschen Sie sich eine Rückkehr Wolbergs in das Amt des OBs?
    A) Nur bei Unschuld
    B) Auch bei einem Schuldspruch
    C) Keines von beidem.“

    Während ich die Äußerung der Meinungen von Personen unterschiedlichster Gesinnung für gerechtfertigt und nötwendig halte, stufe ich eine Abstimmung der Art wie Sie sie vorschlagen, für lediglich geignet ein, unmenschliches Mobbing bzw. Hasstürme zu erzeugen.

    So wichtig wie die Einstellung zu einer Causa ist ihre fundierte und persönliche Begründung.
    Der “SOZIALE TOD” (Fachbegriff) ist eine der härtesten Strafen, die überhaupt ausgeteilt werden kann.

    OB Wolbergs hat das Recht auf einen Prozess vor Gericht, alle derzeit nicht angeklagten Bürger ein Recht darauf, zu wissen, dass ausschließlich vor Gericht verhandelt und verurteilt wird.
    Aber nicht in Zeitungs- oder Internetumfragen.

  • XYZ

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    Es wird immer erheiternder, es ist Karnevalszeit in der alten Römerstadt: am Aschermittwoch mögen sich alle Beteiligten am ehrwürdigen Justitia ( Gerechtigkeits ) Brunnen auf dem Haidplatz zum Geldbeutelwaschen einfinden – vielleicht dient’s ja der Wahrheitsfindung . . .

  • Lutherer

    |

    Da schreibt eine feine Feder über den Satz des Seneca: was das Gesetz nicht verbietet, verbietet die Moral! Hier im Forum wird mit plattestem Filzstift über Voxpopulis Satz geschrieben: Derf der des? Es ist nicht die strafrechtliche Frage die Wolbergs beantworten muss – das geht nur und ausschließlich ihn was an! Straftaten begehen Straftäter, die im Prozess ja auch lügen dürfen. Die Frage nach seiner Integrität, muss er auch nur sich selbst beantworten. Und das hat nichts mit Moralinsäure zu tun, sondern nur mit dem Spiegel, der Herrn Wolbergs vorgehalten werden muss. Der Leserbrief ist eine gute Anregung für die Verantwortlichen. Dennoch sehe ich wenig Platz für eine überraschende Antwort.

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

    |

    Soso, die Herren Anwälte wollen gegen rd vorgehen, am liebsten finanziell ruinieren, damit Ruhe einkehrt, das wärs ! ! Also Volltreffer ! Das spannende an Ebner s Beitrag ist der Blick auf das für mich Wesentliche: Sollen Politiker Bürgermeister werden/sein , die mit Baulöwen oder überhaupt der reichen Oberschicht dermassen verbandelt sind, dass sie mit deren Geld ihren Wahlkampf führen und an die Macht kommen ? Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing .Oder? Und die ,freie Presse’ ? Singt auch nur, ob sie nun Strasser oder Eckl heissen, das Lied ihrer reichen Eigentümer, die ,natürlich’ mit ihrem Geld Einfluss auf die Politik nehmen. Bloss :Ist das noch Demokratie, wenn das Geld zumindest Einfluss darauf hat, wer ,das Volk’ vertritt – Für mich ist das eine gekaufte Demokratie. Da spende ich nötigenfalls gerne für die Verteidiger der Demokratie -also rd.

  • Stefan Aigner

    |

    @Bürgerbegehren

    Den Vorwurf gegen die Kollegin Strasser halte ich für nicht gerechtfertigt. Sie leistet mit dem Liveblog sehr anstrengende und hervorragende Arbeit. Dass sie den Prozess quasi allein covern muss, liegt in der Verantwortung der Chefredaktion.

  • Dolittle

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    Nochmals: Richter a.D. Ebner verurteilt nicht. Er gibt eine politische Meinung ab. Fundiert, was etwaige Pflichtverletzungen als OB (die keine Straftaten sein müssen) anbelangt.

    Wer glaubt oder behauptet, damit sei Einfluss auf das laufende Strafverfahren genommen, der nimmt die urteilende Strafkammer nicht ernst. Wer glaubt denn ernsthaft, dass sich die Vorsitzende Richterin Frau Escher von einem ehemaligen Kollegen das Urteil diktieren lässt? Auch wenn dies offensichtlich weder die geballte Staatsanwaltschaft noch die hochkarätige Verteidigerschar vermögen? Oder ist Frau Escher so befangen? Absurd.

    Genauso absurd die Einschüchterungstour der o.g. Verteidigerschar gegen RD oder den Autor. Solches Gebaren vervollkommnet die verschwörungstheoretischen Kartenhäuser von Herrn Wolbergs. Und es wird ausreichend Gläubige geben, die sich bestätigt fühlen: “Sauerei!” Aber die Gemeinde wird kleiner, wie man anhand der Zugriffszahlen zum wöchentlichen Video des Herrn OB (in denen sehr rücksichtslos ausgeteilt, unterstellt und angegriffen wird) sehen kann.

    Wie viele Getreue werde es am Ende noch sein?

  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

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    …Hier war sie (glaube ich), nicht dabei, aber dieses Pseudo-Interview oder die Entfernung des Leserbriefes von Ebner aus der MZ zeigt , daß hier eine extreme Verharmlosungslinie gefahren wird. Für mich ist es nicht vorstellbar, dass es hier keine Vorgaben durch die MZ-Führung gibt

  • XYZ

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    Zu Lutherer 19.20:
    Stoa und Ethik – soweit so richtig. Aber: da haben Politiker und Strafjuristen – unsere nachwirkende Vergangenheit ? – wohl wenig Ahnung. Marc Aurel in seinen Selbstbetrachtungen: Vernunft und Logik gebieten eine Gemeinwohlorientierung.

  • XYZ

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    Um einen Missverständnis vorzubeugen: mit der Gemeinwohl-Orientierung meinte er alle Menschen ohne Ansehen des Herkommens und des Standes und der Nation.

  • Bürgerblick

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    Herr Richtet a.D. Ebner scheint sich selbst das Zeugnis auszustellen: „Nicht für ein Richteramt geeignet“. Solange Frau Ehrensberger das Urteil nicht ausgesprochen hat, steht es außer Frage wie man eine Vorverurteilung formuliert. Freie Meinungsäußerung können alle Bürger haben. Aber persönliche Wertungen gegenüber Personen solange die Unschuld noch gilt ist dümmlicher Populismus.

  • mkv

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    Kommentar gelöscht. Bitte beim Thema bleiben.

  • Ahnungloser

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    @Bürgerblick

    Wer ist Frau Ehrensberger? Und warum soll sie ein Urteil aussprechen? Meinen sie evtl. die Staatsanwältin Ernstberger? Dann können wir natürlich ewig warten, weil sie überhaupt kein Urteil fällt. Das wird die Richterin Frau Escher machen.

    Ihre Beurteilung von Herrn Ebner ist zum Glück irrelevant, da er die Pensionierungsgrenze erreicht hat und es daher auf die Eignung nicht mehr ankommt. Aber eine richtige Begründung haben sie ja für Ihre Ausführungen auch dazu nicht abgegeben.

  • Dieter

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    @R.G.

    Jetzt hab ich das Wahlrecht googlt – es gibt tatsächlich Bundesländer, in denen ein Bürgermeister, auch ein OB, per Bürgerentscheid abgewählt werden kann. Bayern gehört nicht dazu.

    Damit ist natürlich auch jede Vorabstimmung
    sinnbefreit. Sie würde lediglich den Dauerwahlkampf Wolbergs beenden.

    So kann man sich 2020 auf eine/einen CSU OB einstellen. Eine Liste Wolli oder die kurshaltende SPD werden keine 20% machen.

  • Checker

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    Na dann bin ich mal gespannt wie die Anklage des Herrn Witting gegen Herrn Ebner lautet.
    Vermutlich Majestätsbeleidigung gegen einen ehrenwerten, außer Frage stehenden mit 70 Prozent gewählten OBs. ???
    Aber ich vermute mal das ist alles wieder heiße Luft wie oft wollte denn Wolbergs schon jemand anklagen und gemacht hat er nie etwas.

  • mkv

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    Wer soll/will/wird? hier wen vertretungsweise aus welchem Recht “anklagen”, Checker? Mann-oh-Mann!

  • Giesinger

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    Dieter schrieb, “eine Vorabstimmung würde lediglich den Dauerwahlkampf Wolbergs beenden.”

    Das glaube ich nicht. Herr Wolbergs hat nun gelernt, daß man dazu gar kein sündhaft teures Wahlkampfbüro mit MitarbeiterInnen braucht.
    Nein es geht auch ganz einfach und billig, per Video jeden Freitag.
    Das einzige Mittel (Material) den Dauerwahlkampf zu beenden, kommt aus Schweden und hat man in Amsterdam nicht an den Fenstern.

    Zwitscher…Träller…Pfeif!

  • gustl

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    Das Kommunalwahlrecht regelt die Wählbarkeit, also das passive Wahlrecht zum Bürgermeister in Bayern. Da steht nichts von sozialer oder fachlicher Kompetenz als Voraussetzung für das Amt. Jeder Depp kann sich in unserer Demokratie wählen lassen, wenn er ausreichend Unterstützer hat. Es liegt also in der Verantwortung der Unterstützer und später der Wähler, wenn sie zum OB wählen. Die Unterstützer/Wähler sollten sich daher einfach mal vorher überlegen, wenn sie wählen. Da hilft die Bewertung eines ehemaligen Richters schon weiter.

  • Ehemal Student

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    @Dolittle
    “Nochmals: Richter a.D. Ebner verurteilt nicht. Er gibt eine politische Meinung ab.”

    Naja, auch wenn er nicht verurteilt (kann er auch nicht, er ist ja pensioniert), geht sein Statement über eine bloße politische Meinung doch deutlich hinaus: es ist eine akkurate rechtliche Einordnung durch nicht irgendjemanden sondern jemanden, dem man hohe Kompetenz auf diesem Gebiet zuschreiben muss. Und sie kommt völlig ungefragt und ungebeten. Und sie liest sich tatsächlich fast wie die Blaupause für ein Urteil in einem Verfahren (nämlich ein Amtsenthebungsverfahren oder wie das offiziell korrekt heißen mag), das aber überhaupt noch gar nicht eröffnet wurde. Das als bloße politische Meinungsäußerung abzutun halte ich für keine dem Sachverhalt gerecht werdende Einschätzung. Ich empfinde es schon als ein sehr, sehr weites und für seine Person unangebrachtes aus-dem-Fenster-lehnen des Herrn Richters a.D.

  • Lieschen Müller

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    Danke für diesen Gastbeitrag!

    Eine präzise Analyse von Wolbergs moralischen Verfehlungen, die immer mehr Leute nur noch kopfschüttelnd zurücklassen. Die Zeit war überreif für eine derartige Zusammenfassung. Die Diskussion über Herrn Ebners frühere Tätigkeit ist einfach nur albern. Wäre denn dieser Beitrag weniger richtig und zutreffend, wenn er von einem pensionierten Vogelkundler geschrieben worden wäre?

    Im Übrigen wäre meine ganz persönliche Wunschbesetzung für die kommende Verhandlung am Donnerstag mit dem Zeugen Becker auch Herrn Dr. Pfaller als Vertreter der StA. ;)

  • Markus Frowein

    |

    Man stelle sich einmal vor, diese Freitagskundgebungen durch Herrn Wolbergs hätte es schon direkt nach seiner (Stich-)Wahl am 01.05.2014 regelmäßig jede Woche gegeben:

    Folge 1:
    Im Bild ist ein mit Orden sowie einer Schärpe behangener kurzhaariger Mann:
    “Hallo, ich bin’s, Euer neuer Oberbürgermeister, der Joachim. Ich bin ganz toll!
    Und weil ich so toll bin, habe ich über eine Million Euro an Wahlkampfspenden
    verbraten, mehr als man in ganz Berlin für den Wahlkampf der SPD ausgibt.
    Woher ich das Geld habe? Keine Ahnung, da muss ich meine Frau fragen, die
    macht die Finanzen meines Ortsvereins, weil ich davon gar keine Ahnung habe.

    Folge 2:
    Wieder derselbe, mit stolz geschwellter Brust auftretende Joachim Wolbergs:
    “Hallo, heute wollte ich Euch erzählen, wo ich das Geld für meinen Wahlkampf
    locker gemacht habe, denn zwischenzeitlich habe ich meine Frau getroffen
    und die hat mir erzählt, dass das ganze Geld von einigen meiner Freunde aus
    der Immobilienbranche kommt, natürlich gestückelt, damit keiner von Euch
    erfährt, wer alles gespendet hat, denn so sieht es nicht nach Korruption aus.
    Ich bin nämlich ein mindestens genau so schlauer Fuchs wie meine Frau.

    Folge 3:
    “Hallo Leute, mei, habe ich ein Glück gehabt, denn ich habe mich wohl in meinem
    Wahlkampf übernommen und musste einen Kredit von mehr als 200.000 Euro
    aufnehmen, um mein Dauerwahlkampfbüro zu finanzieren, aber dann kam eine
    Zusage von meinem Spezl Volker T., der mindestens genau so toll ist, wie ich
    und der hat gesagt, dass das alles kein Problem ist. Und meine Frau hat gesagt,
    dass es gar kein Problem ist, wenn ich keinerlei Genehmigung dafür hatte, für
    die finanzielle Unterstützung meines Ortsvereins ein Privatdarlehen zu nehmen.
    Aber bitte nicht weitersagen, sonst kriege ich Ärger mit meinem Schatzmeister …

    usw. usf.

    Herr Wolbergs hätte sich einigen Ärger und vor allem einige Handlungen erspart.

  • Riafan

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    Sehr gut zusammen gefasster Kommentar

  • WerAuchImmer

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    @Markus Frowein

    Sehr nette Vorstellung ;-)

  • Bernd

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    Ich finds total peinlich, wie hier einige, die von Herrn W. nichts halten, diesen Gastbeitrag als objektive, neutrale Meinung hinstellen und ihn geradezu bejubeln. Selbst wenn man Teilaspekten zustimmt: Gerade weil er ein Meinungsbeitrag ist und von einem ehemaligen Mitarbeiter eines Gerichts kommt, verfolgt er auch eine Agenda.
    Die lokale Druckzeitung schreibt soweit ich weiß groß und deutlich neben einen Gastbeitrag, dass die Meinung des Autors nicht unbedingt die der Redaktion wiederspiegelt. Das könnte auch RD machen (wurden Pressemitteilungen nicht mal unter “Propaganda” einsortiert?).
    Das kleine Wörtchen “Gastbeitrag” ist nicht genug. Und “rot” eher eine aufmerksamkeitsheischende Signalfarbe.
    Die Veröffentlichung war auch meiner Meinung nach ungut.

  • Lenerl

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    Subjektivität und Neutralität von einer Meinung zu verlangen finde ich ein bisschen viel erwartet, ehrlich gesagt. Dagegen finde ich eine aufmerksamkeitsheischende Signalfarbe als Hinweis auf einen Meinungsartikel gut durchdacht. Vielleicht sollte man über ein knall-polter-britzelrot nachdenken, aber auch dann wird es nicht jeder verstehen. :-(
    Mir bleibt nur ein mkv Zitat: “Mann-oh-Mann!”
    Gut, dass hier eigentlich fast jeder SEINE ganz persönliche Meinung kund tun darf. Ich lerne beim Lesen sehr viel. Mehr als mir manchmal lieb ist.

    Egal, man sieht hier jedenfalls mal wieder sehr schön, warum es einen Verein zur Förderung der
    MEINUNGS- UND INFORMATIONS V I E L F A L T gerade in Regensburg dringendst braucht.

    Liebe Regensburg- Digitaler: Ich kann gar nicht ausdrücken, wie hoch ich Eure Arbeit einschätze. Auch wenn ich beim Lesen aller Artikel und Kommentare hier manchmal zu der MEINUNG gelange, dass Hopfen und Malz längst gänzlich verloren sind. Aber solange es noch Bier gibt – Prost! Auf Euch!

  • WerAuchImmer

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    @Bernd

    Entschuldigung für die folgende (etwas ungeduldige) Zuspitzung: Aber ich bin zum Glück nicht farbenblind und zudem erwachsen. Und natürlich gibt es mir zu denken, dass sich hier ein ehemaliger Richter äußert. Das hat natürlich eine gewisse Brisanz und wirft Fragen auf.

    Davon abgesehen werden dort aber auch konkrete Argumente / Inhalte genannt. Wie wär’s, wenn Sie dazu was sagen würden, statt hier Formalnoten für das Layout von rd zu vergeben? Ihr Unwohlsein sei Ihnen ja unbenommen. Es wäre nur schön, wenn sie es vielleicht inhaltlich / argumentativ etwas substanzieller unterfüttern könnten. Ansonsten kann ich Ihnen nämlich nur sagen, dass ich das blaßrot ganz nett finde und keine Doppel- oder Dreifachdistanzierung seitens der Redaktion benötige. Und das war’s dann auch schon. Weil wenn wir bei oberflächlichen Befindlichkeiten verharren und die Inhalte außen vor lassen, kann da nix weiter bei rumkommen.

  • Piedro

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    @Bernd
    “Das kleine Wörtchen „Gastbeitrag“ ist nicht genug.”

    Finden Sie? Dann wird es Sie vielleicht verstören, dass es auch journalistische Gastbeiträge gibt. Und dann heißt die ganze Rubrik auch noch “Meinung”, ist das vielleicht genug?

    Auch ich finde, man könnte sich eher zum Geschriebenen wie zur ehemaligen Tätigkeit des Autors äußern. Jede Kritik am Text hängt sich nur daran auf, dass der Autor als Richter dieses oder jenes oder nicht… Und dann hat der Mann auch noch eine Meinung! Un-fass-bar!

    Ich finde den Text gut geschrieben, er versteigt sich nicht ins Juristische, er ist sachlich und bringt den Standpunkt (nicht nur) des Autors gut auf den Punkt. Und wer ein wenig aufmerksam ist weiß den Text auch entsprechend einzuordnen, nämlich als eine lesenswerte Meinungsäußerung.

  • Renate Nomahl

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    Der 200ste Kommentar bekommt von mir a Zwickerbussi :-O

  • R.G.

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    @Bernd
    Sie schreiben: “Die lokale Druckzeitung schreibt soweit ich weiß groß und deutlich neben einen Gastbeitrag, dass die Meinung des Autors nicht unbedingt die der Redaktion wiederspiegelt. Das könnte auch RD machen”
    Schlechter Vergleich. Herr Aigner druckt ja nicht herum, er postet.

    Weiter meinen Sie:
    “Das kleine Wörtchen „Gastbeitrag“ ist nicht genug.”
    Ein Popauf-fenster vor jedem Text (>Ich bestätige, dass ich über 18 Jahre alt bin und sinnerfassend lesen kann!) wäre genug auffällig?

    Und „rot“ eher eine aufmerksamkeitsheischende Signalfarbe.”
    Ampeltrauma?

    Mein Wort zum Dienstag:
    Das Kleingedrukte von regensburg-digital nicht gelesen?
    Die mittelgroßen Kategorie-Überschriften nicht gelesen?

    Ja dann! ; )

  • Schlegl-Fan

    |

    Vielen Dank für einen hervorragenden Kommentar, Herr Ebner!

    Ein Mann wie Herr Wolbergs ist wirklich völlig ungeeignet für das Amt des OB. Kaum zu glauben, dass es noch Unterstützer für ihn gibt. Diesen Leuten kann ich nur raten, einmal selbst zu einer Verhandlung zu gehen und sich die Ausraster des Herrn W. live anzusehen. Staatsanwaltschaft, Zeugen und Presse werden von ihm grundlos beschimpft, nur weil sie ihren Job machen. Unglaublich!

  • XYZ

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    Ein Artikel des R- Wochenblatts vom 25.08.2017 zu dem damals bevorstehenden Ruhestand des VPr. Ebner: “Im Gerichtssaal haben Emotionen nichts zu suchen”. Sehr richtig. Er hatte schwerste Mordfälle zu verhandeln, darin war er Meister – aber keine Wirtschafts-Strafsachen. Ein wohlgemeinter Ratschlag: Schuster bleib bei deinem Leisten . . .

  • mkv

    |

    Mit Schlegl-Fan, auf dessen Posts gewiss viele, ach was, sehr viele seit Tagen gewartet haben, “schaffen wir das”. Das Ziel sind 200 Pro und Contras, aber bitte weiterhin keine pauschalen Leerformeln, so können die anderen inhaltlich stets substantiell inhaltich anknüpfen. Lauter Pässe in die Tiefe zum Verwerten. Konkrete Vorlagen. Herrlich!

  • XYZ

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    Nachzutragen: die Redensart “Schuster bleib bei deinen Leisten” sagt aus dass jemand etwas tut oder sagt obwohl er keine Kenntnisse von dem jeweiligen Fachgebiet hat: Es wird über eine Leiste geschoren – ob der Fuss nun passt oder nicht . . .

  • Meier mit "ei"

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    Kommentar gelöscht. Es geht hier nicht um Herrn Schlegl.

  • Taxifahrer

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    “3. Der Schuldenberg als Folge des teuren OB-Wahlkampfs, das wirtschaftliche Interesse örtlicher Bauträger am Erwerb städtischer Grundstücke und deren Spenden an den SPD-Ortsverein des Herrn Wolbergs legen den Verdacht einer wechselseitigen Abhängigkeit nahe. Die zahlreichen Spenden von Personen aus dem Umfeld des Bauträgers Tretzel in Höhe von 475.000 Euro, die jeweils gestückelt in Teilbeträgen von 9.900 Euro an den SPD-Ortsverein des Herrn Wolbergs zum Zweck der Finanzierung der Wahlkampfkosten flossen, widersprechen dem Transparenzgebot und erwecken zumindest den Eindruck einer trickreichen Umgehung des Parteiengesetzes und einer zu geringen Distanz zwischen ihm und BTT Tretzel.”

    Das ist doch der zentrale Punkt, welcher bereits bewiesen ist. Allein aus diesem Grund kann er nicht mehr Oberbürgermeister sein und muss zurücktreten. Allein aus diesem Grund muss er verurteilt werden. Allein aus diesem Grund wird er auch verurteilt werden.

  • Giesinger

    |

    Die SZ schreibt auch schon darüber, TVA hat berichtet, nur die MZ macht einen Rückzieher?
    Mann-oh-Mann, was hätten die für eine Seite Zwei am Samstag gehabt!
    Ich habe keine Ahnung von Journalismus, aber der/die/das dafür Verantwortliche hat seiner Zeitung mit dieser Entscheidung keinen Gefallen getan.
    Jetzt brauchen sie auch nicht mehr daher kommen. Was können sie noch machen? Die Sache peinlich totschweigen und dafür vom morgigen Verhandlungstag ausführlich berichten.
    Was mir am SZ-Artikel besonders gefallen hat, die Schilderung, wie Verteidiger W*****g hörbar erbost ins Telefon schnauft…Hihi…

  • Markus Frowein

    |

    @ Taxifahrer 6. März 2019 um 01:14

    Zitat: “Allein aus diesem Grund wird er auch verurteilt werden.”

    Dazu ein Auszug aus § 31 d des PartG:

    “2. … als Empfänger eine Spende in Teilbeträge zerlegt
    und verbucht oder verbuchen lässt …”

    Dieser Satz ist allen Angeklagten bekannt und wird sich ähnlich strafmildernd aus-
    wirken, wie wenn man sich partout nicht mehr an den Geldkoffer erinnern kann …

  • mkv

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte keine nicht belegbaren Unterstellungen.

  • Andreas Silzle

    |

    Eine Meinungsäußerung muss nicht zwingend auf Stammtischniveau ausfallen. Auch eine juristisch qualifiziert begründete Meinungsäußerung fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit.

    In einem demokratischen Verfassungsstaat kann der Richter NICHT ein Bürger 2. oder 3. Klasse sein, dem lediglich nur eine rudimentäre Teilhabe am politischen Geschehen zukommt und der über weit weniger demokratischen Rechte verfügt, als die anderen.
    Genauso, wie allen anderen auch muss dem Richter – amtierend oder im Ruhestand – die Möglichkeit zur aktiven Teilhabe an der Bildung des politischen Willens durch Äußerung seiner Meinung offenstehen. Er darf von der aktiven Teilnahme an dem Prozess der öffentlichen Meinungsbildung und der demokratischen Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen werden.

    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit erschöpft sich auch nicht darin nur reine Werturteile äußern zu dürfen, wobei es gleichzeitig unzulässig wäre, diese auch zu begründen. Zum wesentlichen Kern des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gehört in gleicher Weise, dass jeder auch das Recht hat, in beliebigem Umfang, den er für notwendig erachtet, seine Meinung zu begründen mit dem Ziel andere zu überzeugen
    Dieses Recht aller kommt auch dem Richter zu. Dem Richter muss es – wie jedem anderen in der Demokratie – erlaubt sein, seine öffentlich geäußerte Meinung, in tatsächlicher und rechtlicher Sicht Hinsicht genau zu begründen und dabei einschlägige gesetzliche Bestimmungen zu bezeichnen.

    Bei der Äußerung seiner persönlichen Meinung muss sich der Richter deswegen nicht auf platte und plumpe Äußerungen beschränken, die gänzlich substanzlos sind, wie “Ich finde, das gehört sich nicht“.

    Sorgfältig juristisch begründete Meinungsäußerungen sind in der für die Demokratie existenziell notwendigen öffentlichen Debatte demokratischen Diskurs für die die Bildung der öffentlichen Meinung auch um ein ungeheures Maß wertvoller, als dümmlich-dumpfe Parolen.

    Soweit versucht wird dem Richter a.D. den Zeitpunkt seiner Meinungsäußerung zum Vorwurf zu machen, dann hat dieser wahrscheinlich seinen Grund darin, dass der suspendierte OB vor kurzem begonnen hat intensiv für seine Wiederwahl zu werben.

  • Bernd

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    @WerAuchImmer
    “Und natürlich gibt es mir zu denken, dass sich hier ein ehemaliger Richter äußert. Das hat natürlich eine gewisse Brisanz und wirft Fragen auf.”

    Hm, ja. Aber offensichtlich keine, die Sie interessieren. Insofern stelle ich Ihnen Ihre Frage zurück: ” Es wäre nur schön, wenn sie es vielleicht inhaltlich / argumentativ etwas substanzieller unterfüttern könnten. ”

    @Piedro
    “Finden Sie? Dann wird es Sie vielleicht verstören, dass es auch journalistische Gastbeiträge gibt. Und dann heißt die ganze Rubrik auch noch „Meinung“, ist das vielleicht genug?”

    Journalistische Kommentare und Meinungsbeiträge helfen Ihnen bei der Einschätzung, wie sich die Redaktion und der/die Herausgeber positionieren.
    Gastbeiträge von Dritten ohne Distanzierung sind demzufolge die Meinung der Redaktion.

    “…Ich finde den Text gut geschrieben, er versteigt sich nicht ins Juristische, er ist sachlich …”

    Stimmt. Äußerungen wie “Selbstüberhöhung und sein unbedingtes Machtstreben” sind die neutral-professionelle Einschätzung eines vereidigten Psychologen.

    @R.G.
    “Schlechter Vergleich. Herr Aigner druckt ja nicht herum, er postet.”

    Alberner Hinweis.

    “Ampeltrauma?”

    Vielleicht verstehe ich einfach, warum die Farbe Rot bei Ampeln fürs Bremsen gewählt wurde?

    Es wäre lesenswerter gewesen, wenn der Autor des Gastbeitrags aufgrund seiner ehemaligen Tätigkeit und Erfahrung Vermutungen angestellt hätte, wie es zu solchen grotesken Fehlern bei der Verschriftung der Abhörprotokolle (und derlei mehr) kommen kann. Davon abzulenken ist die eigentliche Leistung des Artikels (inhaltlich ist ja nichts Neues zu lesen). Die Überschrift hätte dann auch in ähnlicher Formulierung verwendet werden können.

  • WerAuchImmer

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    @ Bernd
    Angesichts der konkreten Inhalte und für mich nachvollziehbaren subjektiven Schlussfolgerungen des Beitrags von Herrn Ebner tritt für mich die Frage nach seiner Motivation tatsächlich in den Hintergrund.

    Zudem haben Sie Recht: Es steht nicht wirklich was Neues drin. Muss es aus meiner Sicht auch nicht. Weil das alles relevante Dinge sind, die unverändert und nicht entkräftet im Raum stehen. Diese betont sachliche Zusammenfassung verdient schon allein deshalb Anerkennung, weil sie dem zerfasern der Diskussion entgegenwirkt.

    Dass die Motivation dahinter kritisch in Frage gestellt werden kann (z.B. von Günter Herzig) oder vom Autor vielleicht auch bewusst die berufliche Expertise in die Waagschale geworfen wird, um eine höhere Urteilsfähigkeit für sich zu beanspruchen, mag ja sein. In Ihrem Fall hat Letzteres aber beispielsweise schon mal nicht funktioniert, sondern eher eine aversive Reaktion ausgelöst.

    Dessen ungeachtet kommt man doch an den geschilderten Dingen nicht vorbei. Schon gar nicht, wenn wir als Wähler angesichts der verhandelten Vorgänge vor der Frage stehen, ob Wolbergs noch wählbar ist. Sie werden ja wahrscheinlich nicht argumentieren wollen, wir sollten Wolbergs wählen, weil er aus Ihrer Sicht ungut von Herrn Ebner angegangen wurde und uns ansonsten empfhelen, über alles andere hinwegzusehen, oder?

    An welcher Stelle können Sie denn Herrn Ebner überzeugend inhaltlich widersprechen? Dass er sich mit seiner Äußerung aus ihrer Sicht unangemessen verhalten hat, ist eine legitime persönliche Bewertung, die Ihnen unbenommen sein soll. Aber sie ist kein wirkliches Sachargument. Nur weil jemand vielleicht etwas aus einer (für Sie) fragwürdigen Motivation heraus sagt, ist das Gesagte an sich deshalb ja noch nicht zwangsläufig falsch bzw. zu verwerfen.

    Auch wenn “der Falsche” was “Richtiges” sagt, bleibt es ggf. richtig. Und auch umgekehrt: Selbst wenn ein gescheiter Kopf Blödsinn redet, bleibt es doch Blödsinn. Herr Ebner hat aber definitiv keinen Blödsinn geschrieben. Warum auch immer.

  • G. von Lienen

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    Ich stimme der von Herrn Ebner in seinem Gastbeitrag ausführlich begründeten Meinung zu, dass erhebliche Zweifel an der Eignung des Herrn Wolbergs für das Amt des Oberbürgermeisters bestehen, und zwar unabhängig vom Ausgang des derzeit gegen diesen laufenden Strafverfahrens. Einige Kommentare zu dem Gastbeitrag bedürfen einer kurzen Erwiderung. Dies gilt insbesondere für den niveaulosen Kommentar des Herrn Eckl, der im Wochenblatt unter dem Titel „Ehemaliger Landgerichts-Vizepräsident richtet ein Sondertribunal Wolbergs ein“ veröffentlicht wurde.

    Herr Ebner hat kein Sondertribunal eingerichtet (Herr Eckl weiß offensichtlich nicht, was das ist), sondern im Rahmen einer politischen Bewertung von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht. Dieses Recht steht nicht nur Herrn Wolbergs, der seit längerer Zeit in verschiedenen Medien Propaganda für sich betreibt, sowie dessen Gefolgsleuten zu, sondern jedem Bürger, also selbstverständlich auch einem pensioniertem Richter und Landgerichtsvizepräsidenten.

    Wer den Gastbeitrag unbefangen liest, erkennt sofort, dass Herr Ebner – entgegen der Behauptung des Herrn Eckl – keine strafrechtliche Bewertung der Herrn Wolbergs zur Last liegenden Straftaten vorgenommen hat. Deshalb hat er sich weder in das Strafverfahren eingemischt noch das Ansehen der urteilenden Strafkammer oder des Landgerichts beschädigt.

    Zu den entscheidenden Fakten, mit denen Herr Ebner seine Meinung begründet, nehmen die Unterstützer des Herrn Wolbergs keine Stellung, weil ihnen dazu offensichtlich nichts Vernünftiges einfällt.

    Völlig unerheblich ist es, ob Herr Hartl per E-mail einen Ausschreibungsentwurf oder einen Entwurf für einen Stadtratsantrag an die Firma Tretzel verschickt hat, weil der Stadtrat in jedem Fall über die Vorzugsbehandlung der Firma Tretzel gegenüber den Mitbewerbern vor der Beschlussfassung hätte informiert werden müssen. Wenn Herr Wolbergs die auch ihm zugesandte E-Mail des Fraktionsvorsitzenden der SPD zu einem der wichtigsten Projekte für die Stadt Regensburg nicht zur Kenntnis genommen hat, ist dies als eine ihm zurechenbare organisatorische Nachlässigkeit zu werten.

    Allein schon der Umstand, dass Herr Wolbergs aus dem Umfeld der Firma Tretzel, über deren zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg er durch die Vergabe des Nibelungenareals zeitnah entscheidend mitbestimmte, über den von ihm dominierten Ortsverein außerordentlich hohe Wahlkampfspenden annahm und dadurch zumindest den naheliegenden Verdacht einer „Befangenheit“ begründete, lässt auch mich – unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens – nach meinem Verständnis von einer korrekten Amtsführung an seiner Eignung für das Amt des Oberbürgermeisters zweifeln.

    Diese Zweifel werden dadurch verstärkt, dass er objektiv weitere Vorteile für sich (Ferienhaus, Pächterwohnung) und seine Mutter (Innenausbau Eigentumswohnung) von der Firma Tretzel erhielt. Sein Verhalten empfinde ich als einen schweren Vertrauensbruch gegenüber seinen vielen Wählern und dem Stadtrat. An eine unparteiliche Amtsführung durch Herrn Wolbergs in der Zukunft kann ich nicht glauben.

    Ich stimme auch Herrn Ebner zu, dass sich Herr Wolbergs durch seine wiederholten und infamen Angriffe gegen die Staatsanwaltschaft als Oberbürgermeister disqualifiziert hat.

    Zweifelsohne haben die ermittelnden Staatsanwälte im Zusammenhang mit der Telefonüberwachung erhebliche Fehler begangen. Dass Herr Wolbergs zu recht und nicht willkürlich angeklagt wurde, ergibt sich schon daraus, dass die Anklage von der Strafkammer mit rechtlichen Änderungen zugelassen wurde und mehrere unabhängige Richter im Rahmen der Haftentscheidungen sogar einen dringenden Tatverdacht bejaht hatten. Auch für einen demokratisch gewählten Oberbürgermeister gilt das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung.

  • Stefan Aigner

    |

    Zur Ergänzung: Eine aktuelle Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg

    Medienbeiträge zur Amtstauglichkeit von Joachim Wolbergs

    Landgericht Regensburg pocht auf Neutralität

    Am vergangenen Wochenende wurde in zwei Regensburger Medien eine Stellungnahme des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Regensburg, Werner Ebner, zur Eignung von Joachim Wolbergs für das Oberbürgermeisteramt veröffentlicht. Der Verfasser ist als Vizepräsident des Landgerichts a. D. bezeichnet.

    Einer der Artikel zeigt ihn auf einem Foto mit Richterrobe am Richtertisch des Sitzungssaals, in dem derzeit gegen Joachim Wolbergs ein Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg stattfindet. Vor allem der Artikel mit dem Foto aus der aktiven Dienstzeit des ehemaligen Vizepräsidenten hat in zahlreichen Leserkommentaren zu Protesten unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der für das laufende Strafverfahren zuständigen Kammer geführt.

    In einem auf die Darstellung erwidernden Medienbeitrag ist sogar von einem „Sondertribunal“ die Rede.

    Vor diesem Gesamthintergrund besteht Anlass für folgende Klarstellungen: Bei der Stellungnahme von Herrn Ebner handelt es sich um eine Äußerung, die vom Landgericht Regensburg weder initiiert noch sonst beeinflusst worden ist. Das Landgericht Regensburg enthält sich ausdrücklich jeder Bewertung der Amtstauglichkeit von Joachim Wolbergs.

    Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hat einen Prozess von besonderer lokaler und regionaler Bedeutung zu führen. Um eine angemessene Teilnahme und Information der Öffentlichkeit zu ermöglichen, hat die Kammervorsitzende entsprechende Vorkehrungen getroffen, die von der Verwaltung des Landgerichts Regensburg unterstützt werden. Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und in der Kommunikation mit den Medien genießt dabei absolute Priorität. Es ist beabsichtigt, dies auch künftig so zu handhaben.

    Horst Böhm
    Präsident des Landgerichts

  • WerAuchImmer

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    …jetzt also (dem Pseudonym nach) noch ein ehemaliger Richter des Bundesgerichtshof als Kommentator? Wolli, Wolli, da hast Du Dir richtig viele Freunde gemacht…

    Immerhin: Bei seinen Ausbrüchen unterscheidet unser suspendierter OB nicht sonderlich ob es um Normalbürger, ‘Parteifreunde’, Staatsanwälte oder Richter geht. Das kann man ihm fast schon wieder zugute halten. Blöd nur, dass Letztere sich das von einem gescheiterten Jura-Studenten nicht unwidersprochen bieten lassen. Und sie haben (@Bernd) inhaltlich zudem aus meiner Sicht völlig Recht: Als gewählter Repräsentant ist ein gewisser Mindestrespekt vor staatlichen strukturen / Institutionen einfach unabdingbar. Den lässt er vermissen und bekommt daher die Punkte, bei denen er unbestreitbar angreifbar ist, um so heftiger – aber eben auch verdientermaßen! – um die Ohren gehauen. Natürlich wird damit die Verteidigungsstrategie unterlaufen, (z.B. durch lautstarkes Eindreschen auf die Ermittler ob ihrer fehlerhaften Arbeit) möglichst von der Kernapsekten der Verhandlung abzulenken.

    Wolbergs Anhängern und ihm selbst bietet das dann wieder eine Steilvorlage, um sich zum Justizopfer hochzustilisieren und von seinem unhaltbaren Gebaren abzulenken. Das ist alles leider alles nur allzu vorhersehbar.

    Insofern meine instädnige Bitte an alle Beteiligten: Nicht das Eigentliche aus dem Blick verlieren! Auch wenn’s mitunter wirklich schwer fällt. Es geht um viel, viel mehr als nur um die Eitelkeiten von gescheiterten SPD-Nachwuchshoffnungen, hilflos-gekränkter Parteisoldaten oder die Ungehaltenheit pensionierter Juristen.

    Es geht meines Erachtens gerade darum, dass die Stadt für alle ein lebenswerter Ort bleibt und nicht zu einem 1-Euro-Shop für die Immobilienbranche verkommt. Es gilt darum, diesen fatalen Eindruck, der durch die Amtsführung von Wolbergs entstanden ist, auszuräumen bzw. zu ahnden, falls es sich tatsächlich so verhalten sollte, wie (nicht zu unrecht!!!) viele befürchten.

  • Checker

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    Die Überschrift in der SZ müsste lauten:
    Jeder halbwegs vernünftige Mensch zweifelt die Eignung Wolbergs als OB an.?
    Lustig ist ja auch, dass sich laut Witting der Herr Ebner für das Richteramt unwürdig gezeigt hat. Herr Ebner ist doch schon im Ruhestand. Der würdige suspendierte OB der jede Spende nur zum Besten für Regensburg entgegen nahm dagegen noch nicht?
    Das schnaufen am Telefon ist verständlich wenn jemand getroffen ist und ihm nichts mehr einfällt reagiert man so.

  • Bernd

    |

    @WerAuchImmer
    Danke für die ausführliche Antwort.

    “Dessen ungeachtet kommt man doch an den geschilderten Dingen nicht vorbei. ”

    Natürlich nicht. Nur lese ich den Gastbeitrag nicht wie eine neutrale, objektive und korrekte Zusammenfassung der bisherigen Verhandlungstage. Sondern als Beitrag mit dem Ziel, die Fehler der “Rechtspflegeorgane” einseitig in Schutz zu nehmen, gerade vor dem beruflichen Hintergrund des Autors. Als Nebelkerze dient hier die Nichteignung des Angeklagten für sein Amt.

    Damit könnte ich es Bewenden lassen. Weil Sie aber auch so viel Zeit aufgewendet haben, ein paar kurze Anmerkungen zum Text an sich:

    Abschnitt 1:
    Was erschüttert Ihr Vertrauen in Zitat “das Ansehen des für die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats bedeutsamen Rechtspflegeorgans” mehr: Die laut dem Autor “infamen”, “unsubstantiierten” und “abwegigen” Äußerungen eines Angeklagten vor Gericht oder die tatsächlichen groben Fehler der Beweisaufnahme?

    Abschnitt 2:
    “Selbstüberhöhung und sein unbedingtes Machtstreben”. Wäre er doch nur so teamfähig und demütig wie FJS gewesen… aber Spaß beiseite.
    Die genannten Elemente sind Mosaikstückchen des großen Ganzen, die das Gericht gerade beurteilen und klären muss. Im Gastbeitrag eines der schwächeren Argument für Herrn W.’s Nichteignung.

    Abschnitt 3:
    “legen den Verdacht nahe” … “erwecken den Eindruck” …
    Schön zu lesende Mutmaßungen die aktuell gerade das Gericht klärt.

    Abschnitt 4:
    Wenn – ich betone: wenn – die E-Mail tatsächlich in der großen Flut von täglichen E-Mails übersehen worden ist, würde ich persönlich daraus kein Organisationsverschulden ableiten, das ihn zum Rücktritt zwingt. Alles weitere beurteilt das Gericht.

    Abschnitt 5:
    Mit dieser Vermutung liegt er richtig. Wenigstens aber haben zukünftige Erwerber einer Immobilie nun einen besseren Blick hinter die Kulissen und hoffentlich einen besseren Stand in Verhandlungen für Rabatte und Preisnachlässen.

  • XYZ

    |

    Kommentar gelöscht. Das ist nicht sehr passend.

  • Taxifahrer

    |

    “Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
    § 31d Strafvorschriften
    (1) Wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei oder des Vermögens zu verschleiern oder die öffentliche Rechenschaftslegung zu umgehen,[…]
    2.
    als Empfänger eine Spende in Teilbeträge zerlegt und verbucht oder verbuchen lässt […]
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    @Markus Frowein: Ich weiß nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe. Warum soll sich hier irgendetwas strafmildernd auswirken? Was haben die schwarzen Koffer der CDU damit zu tun? Mein Eindruck ist, dass Richterin Escher sehr unaufgeregt sich ein Urteil bildet. Es ist unbestreitbar, dass Wolbergs gegen das Parteiengesetz verstoßen hat und deshalb verurteilt werden muss und auch verurteilt wird.

  • Dieter

    |

    Wie man sieht gibt es ein besonders großes Echo auf diesen Leserbrief/Gastbeitrag/Meinung.
    Dieses betrifft sowohl die überregionale Berichterstattung als auch die Anzahl an Kommentaren.

    Ich würde sagen, sowohl Ebner als auch RD haben alles richtig gemacht. Auch wenn man den Inhalt des Leserbriefs nicht teilt.

  • mkv

    |

    Der PräsLG schreibt in seinen Klarstellungen von der “Amtstauglichkeit von Joachim Wolbergs” und “enthält sich ausdrücklich jeder Bewertung” derselben.

    Grundsätzlich gilt auch für den Autor des Gastbeitrags:

    Einmal Beamter – immer Beamter, so ist das beim Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Schließlich gelten alle Rechte und Pflichten für Beamte auch während des Ruhestands.
    http://www.ruhestandsbeamte.de/

    Das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis bedeutet für den Beamten u.a.:

    “Mäßigung in politischen Äußerungen; Verpflichtung zu außerdienstlichem Wohlverhalten; …”

    https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/das-dienst-und-treueverhaeltnis-des-beamten/

  • Stefan Aigner

    |

    @mkv

    Richter sind keine Beamten.

  • Lothgaßler

    |

    @mkv:
    “…Das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis bedeutet für den Beamten u.a.:
    “Mäßigung in politischen Äußerungen; Verpflichtung zu außerdienstlichem Wohlverhalten; …”
    Als ehemaliger Beamter erlaube ich mir den Hinweis, dass dies auch und besonders vor dem Hintergrund der Verpflichtung eines Beamten zum Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung zu sehen ist. Keinesfalls wird durch das Dienstverhältnis eine Nibelungentreue oder ein Verhalten vom Wohlgefallen irgendeiner Person oder Partei begründet. Das Leben lehrt freilich: Schändliche Arschkriechereien zum Wohlgefallen kommen trotzdem vor und erhöhen die Chance auf Beförderung.
    Solange der Beamte sich für eine funktionierende freiheitlich demokratische Grundordnung einsetzt, darf er sich auch frei äußern. Mäßigung bedeutet auch nicht, dass die Meinungsäußerung weichgespült formuliert werden muss, damit sich niemand daran stößt. Die Forderung nach Mäßigung und Wohlverhalten soll vor Beamten schützen, die ihr Amt und das Ansehen des von ihnen bekleideten Amtes zur Durchsetzung ihrer Meinungen und Ansichten missbrauchen. Dergleichen “Amtsmissbrauch” ist nur Klerikern und Berufspolitikern gestattet.

  • Schlegl-Fan

    |

    Die Einlassungen von Herrn Ebner stellen eben die Meinung eines Experten dar. Anhand unstrittiger Zitate und Sachverhalte erläutert er, wie er zu seiner Meinung kommt.

    Experten werden zu jedem möglichen Thema in Radio- und Fernsehstudios gezerrt. Also warum nicht zu einem für Regensburg so wichtigen Thema ?

    Manche Kommentatoren hier im Forum äussern sich zudem höchst widersprüchlich. Einerseits wollen sie “keine pauschalen Leerformeln, so können die anderen inhaltlich stets substantiell inhaltich anknüpfen.” – andererseits sind die faktenbasierten Erläuterungen des Herrn Ebner dann auch nicht gewünscht.

  • R.G.

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    ““Mäßigung in politischen Äußerungen; Verpflichtung zu außerdienstlichem Wohlverhalten; …”
    @mkv
    Ausgelegt als Maulkorbpflicht für pensionierte Richter?

  • XYZ

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    Dazu noch 39 RiG, Wahrung der Unabhängigkeit: der Richter hat sich auch bei politischer
    Betätigung so zu verhalten dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird – gilt m.E. auch für pensionierte Richter nach einer Karenzzeit von bis zu drei Jahren.

  • Markus Frowein

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    Kommentar gelöscht. Ihre Annahme ist falsch.

  • Politiker-Bebachter

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.

  • Arno Nym

    |

    mich würde mal interessieren, ob die Verteidiger-Reaktionen hier im Forum die gleichen wären, wenn es statt um Herrn Wolbergs um Herrn Schaidinger gehen würde…
    Müsste ja eigentlich, denn Herr Wolbergs hat ja nur das gemacht was Herr Schaidinger auch gemacht hat (wenn ich seine Verteidigung richtig verstanden habe).

  • mkv

    |

    Mäßigungsgebot des Richters – öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Richter, ich dachte @ Aigner, R.G. und Co. wüssten das, stehen ebenso in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, zwar eigener Art, dem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist.

    Über den bereits von @ xyz gezogenen § 39 Deutsches Richtergesetz, der meine obigen Hinweise bekräftigt; man lese
    https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html

    gibt es eine Reihe von die Richterschaft betreffende Vorschriften, wonach Beamtenrecht anzuwenden ist.

    Man lese z.B. nur nach §§ 58 f Bayerisches Disziplinargesetzes (BayDG).

    Selbst wikipedia hat es gut aufbereitet. Hier ein Zitat als kleiner Service:

    “Zu den Dienstpflichten des Richters gehören weiterhin die Pflicht, den Richtereid zu leisten (§ 38 DRiG), das Mäßigungsgebot, also die Pflicht, sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird (§ 39 DRiG), ….

    Ähnlich wie Beamte erhalten Richter nach Eintritt in den Ruhestand ein Ruhegehalt. Ebenso wie Beamte haben Richter einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall sowie einen Anspruch auf Urlaub.

    Richter unterstehen ähnlich wie Beamte einer Dienstaufsicht, wobei die Dienstaufsicht durch die richterliche Unabhängigkeit eingeschränkt ist. Als Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nur der Vorhalt und die Ermahnung zulässig (§ 26 Abs. 2 DRiG). …

    Pflichtverstöße von Richtern können durch Disziplinarmaßnahmen geahndet werden. Als mildeste Disziplinarmaßnahme kann der Dienstvorgesetzte durch Disziplinarverfügung einen Verweis aussprechen.”

    https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)

    Ergo: Die obige Rüge, ich würde hier “Maulkörbe” austeilen, ist greifbar falsch. Ich gebe im Ergebnis die Gesetzelage wieder; zugebenerweise zu verkürzt. Was ich hiermit gerne abstelle.

    P.S. Gestern Abend fand in Stadtamhof ein Info-Abend mit Herrn Wolbergs statt. Gibt es Erkenntnisse hierzu?

  • mkv

    |

    Den Beitrag von @ Arno Nym aufgreifend, ein Zitat aus r-d zu den die dritte Anklage u.a. umfassenden Schlämmdeichen:

    “Einerseits die Genehmigung einer Industriehalle im Stadtosten Regensburgs, die Wolbergs noch während der laufenden Ermittlungen 2016 angewiesen hat. Sie wurde vor knapp zwei Jahren fertiggestellt. Das betroffene Areal auf den früheren Schlämmteichen der ehemaligen Zuckerfabrik gilt Naturschutzverbänden als wertvolles Biotop für Vögel. Zum Zeitpunkt von Wolbergs Weisung stand auf dem Gebiet bereits eine Halle – genehmigt unter seinem Vorgänger Hans Schaidinger.”

    Ich bin mit den Hintergründen nicht vertraut, frage mich aber u.a.:

    1. War für die fraglichen beiden Genehmigungen nun der OB zuständig oder nicht? Hatte er die Kompetenz zu entscheiden oder nicht?

    2. Erschiene es nicht logischer, die zeitlich vorhergehende “unter” OB Schaidinger erteilte Genehmigung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, könnte sich doch ggf. daran eine “kommunale Selbstbindung” für seinen Amtsnachfolger im Rahmen des Antragsverfahrens für die zweite Halle ergeben haben? Was erneut zur Frage führt, wo die Entscheidung der StA über das laufende Ermittlungsverfahren ggü Herrn Schaidinger verblieben ist.

  • R.G.

    |

    @mkv
    Wenn Sie echte Maulkörbe wollten, verstünde ich das in der Auseinandersetzung mit Ihnen als Diskussionsgrundlage, nicht als Dogma.
    Ich weiß doch um ihren beruflichen Hintergrund und Ihren dadurch professionellen “Widerspruchsgeist”.

    Sie werfen ein:
    „Zu den Dienstpflichten des Richters gehören weiterhin die Pflicht, den Richtereid zu leisten (§ 38 DRiG), das Mäßigungsgebot, also die Pflicht, sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird (§ 39 DRiG), ….”
    Keine Frage, ich empfinde den diskutierten Beitrag als ausgesprochen maßvoll, und zwar so sehr,
    ” dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird”
    Aufgrund seiner Pensionierung sehe ich den Gastautor ohnehin nicht in Gefahr, beeinflusst ein Urteil im Gericht auszusprechen.

    Ich sähe sogar, so er denn noch im Dienst wäre, seine Neutralität im Urteil in anderen, von ihm geführten Verfahren nach den Äußerungen im obigen Gastbeitrag nicht gefährdet.

    Die Richterin im hier im Portal besprochenen Prozess scheint mir ohnehin für keinerlei Zurufe empfänglich, abgesehen davon gab es in “regensburg-digital” im Beitragsteil bisher keinerlei Beeinflussungsversuche.

  • mkv

    |

    Korrektur bezüglich unvollständig wiedergegebener Rechtsgrundlage:

    Streiche:
    Man lese z.B. nur nach §§ 58 f Bayerisches Disziplinargesetzes (BayDG).

    Setze:
    Man lese z.B. nur nach §§ 58 f BayRiStAG, der das Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG) zur Anwendung bringt.

  • Checker

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    Witting hat ja bei der SZ und im Gerichtssaal eben ganz schön Dampf abgelassen.

    Meine Oma hat immer gesagt: Getroffenen Hunde bellen laut.

    Ein gestandener Mann läßt sich halt den Mund nicht verbieten auch von einem Herrn Witting nicht.

  • Meier mit "ei"

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    Laut Mittelbayerische- Blog sieht die Richterin Elke Escher das Verhalten von Ebner als „hochproblematisch“ und „völlig unangebracht“. Witting hat beim Justizministerium Beschwerde gegen Ex-Gerichtspräsident Ebner eingelegt.

  • R.G.

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    @Günther Herzig
    Es fällt leicht, vom berechenbaren und unaudringlichen Benehmen des angeklagten Unternehmers eingenommen zu sein, während das verbale Austeilen des anderen Angeklagten aus der Politik natürliche Abwehrreaktionen provoziert.

    Das führt zur einfühlenden Frage, ob der Politiker bei einem wirtschaftlichen Hintergrund gleich dem des anderen Angeklagten gelassen wie jener zu reagieren fähig wäre.

    Ein User hatte im Portal die grundsätzliche Frage erörtert, ob in einem Korruptionsfall der Bestecher oder der Bestochene als größerer Schuldiger gesehen werden solle.

    Ich meine, ein Dritter sei der Säumigste,, der Gesetzgeber, der einerseits die Ausschreibungspflichten und Vergabemodi
    zu wenig ausformulierte (Einsichtnahme und Beratung bzw. Verbesserungsvorschläge durch Fachkollegen und Bauträger vor Wettbewerbsveröffentlichung müssten allen Mitbewerbern mitgeteilt werden) und daher leicht untergehbar machte, und die “Gummi”paragraphen bezüglich der Parteienfinanzierung.

  • R.G.

    |

    “Laut Mittelbayerische- Blog”
    Den Blog habe ich mir (rein vom sprachlichen Level her !! ) gestern erstmals einbverleibt.

    “sieht die Richterin Elke Escher das Verhalten von Ebner als „hochproblematisch“ und „völlig unangebracht“. ”
    Sagte sie wann, wo und zu wem?… ; )

    “Witting hat beim Justizministerium Beschwerde gegen Ex-Gerichtspräsident Ebner eingelegt.”

    Das wird den gebildeten “Gastschreiber” und Spitzenjuristen nicht überraschen.

  • ExRA

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    “Richte nicht, auf dass du nicht selber gerichtet wirst!”, hat uns Christus als eine seiner Kernbotschaften hinterlassen. Da sitzen sie nun unter seinem Kreuz und sprechen Urteile über Menschen. Das hat mich schon immer ziemlich irritiert, aber keiner der “richtenden” und sich zum Christentum bekennenden Juristen-Kollegen kann mir bis heute halbwegs vernünftig erklären, wie er mit dieser schizophrenen Situation seelisch zurechtkommt. Offenbar geht manchem die “Richterei” derart in Fleisch und Blut über, daß man auch nach der Pensionierung nicht damit aufhören kann. Jedenfalls hochinteressant, was der Regensburger Korruptionsprozess so alles an öffentlichen Äußerungen und Wortmeldungen – insbesondere auch hier in den Kommentaren – auslöst.

  • Piedro

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    @ExRA
    Jedenfalls hochinteressant, was der Regensburger Korruptionsprozess so alles an öffentlichen Äußerungen und Wortmeldungen – insbesondere auch hier in den Kommentaren – auslöst.”

    Allerdings. Dass wir nicht in einem “Gottesstaat” leben wissen Sie aber? Und die Eignung eines Politikers zu reflektieren wäre selbst da erlaubt, schließlich sind die Zeiten vorbei, da sich die Herrschenden und deren Administration als gottgegeben betrachten können. Der OB wird gewählt, und allen Wählern steht es zu sich über die Eignung eines Kandidaten auszutauschen, das widerspricht keinesfalls einer angeblichen, christlichen Kernbotschaft, nicht mal in Bayern.

  • R.G.

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    @Günther Herzig
    In einem anderen Forum erlebte ich über Monate die Wortäußerungen eines Angeklagten in einer völlig anderen Sache. Seine Bewertungen über die Vertreter des Rechtsstaates eine starke mediale Präsenz, ein von ihm intensiv dargestelltes Gefühl Opfer von Verleumdung zu sein, gleichen für meine Beobachtung dem Auftreten eines der beiden jetzt Angeklagten, und zufällig haben/hatten beide den gleichen Verteidiger.

    Daher die Überlegung, ist einiges Lautes das einzig zur Verfügung stehende persönliche Benehmen, oder (teils) gecoachtes, weil bisher erfolgreich gewesenes, machtvoll wirken sollendes Strategieverhalten?

    Persönlich neige ich dazu, nach dem Peter-Prinzip ausloten zu wollen, ob in der Kritik stehende politische Machtträger beruflich noch auf einer Stufe ihrer Fähigkeit waren, oder doch schon auf der Stufe ihrer (sich auch ihnen überraschend zeigenden) Unfähigkeit.

  • ExRA

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    @Piedro: Was hat denn Christus mit einem “Gottesstaat” zu tun? Ausgerechnet Christus?
    Es geht schlicht darum, ob es christlich ist, aus einer immer noch bestehenden exponierten gesellschaftlichen Stellung heraus, ÖFFENTLICH den Stab über jemanden zu brechen (= verurteilen) und nicht darum, ob man die “Herrschenden” als “gottgegeben” betrachten muß (natürlich nicht!). Wenn Sie persönlich allerdings das christliche “Verurteile nicht!” nicht in Ihr Leben einbeziehen wollen, steht es Ihnen selbstredend frei, das, was Herr Ebner getan hat, auch moralisch zu billigen. Suum cuique! :-)

  • Lutherer

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    Also mal ganz ehrlich: was soll diese Diskussion? Ob ein Richter das darf oder nicht ist vollkommen unerheblich. Denn: es ist bereits geschehen. In der Konsequenz müsste man die Veröffentlichung rückgängig machen – was perse ja unsinnig ist – ebenso müsste man alle Forenbeiträge löschen. Eine Gegendarstellung einer Meinungsäußerung ist Zensur. Also regt euch nicht so auf, es ist in der Welt und gut. Über disziplinarische Konsequenzen befinden andere, auch müssen diese von anderen getragen werden. Über den Inhalt der Aussagen kann man trefflich streiten: Die Frage ob ein Richter AD das darf kann in jedem Fall dahin stehen. Die Antwort hat überhaupt keine Auswirkungen. Es ist absolut egal, überflüssig und wurscht!

  • ExRA

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    @Lutherer: “Absolut egal, überflüssig und wurscht”? Na, dann – ebenfalls “mal ganz ehrlich” – muß ich davon ausgehen, daß Sie Ihr Pseudonym nicht von Martin Luther ableiten. Oder doch?

  • Checker

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    Wenn man sieht was sich Herr Ebner alles anhören muß, nur weil er sein demokratisches Recht der Meinungsäusserung wahrgenommen hat verstehen jetzt hoffentlich alle Forenteilnehmer wie wichtig es in einer Demokratie ist auch anonym seine Meinung äussern zu dürfen.

    Ohne das der Staat eingreift und Nachforschungen anstellen darf. Wir leben nämlich in Freiheit und Demokratie und nicht in einem Überwachungsstaat.

  • mkv

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    Kommentar gelöscht. Bitte beim Thema bleiben.

  • Giesinger

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    Zitat von heute aus dem Wochenblatt: ”

    “Kein etabliertes Medium brachte den Beitrag, lediglich ein Blog veröffentlichte Ebners Ausführungen.”
    —–
    Ist da jemand neidisch?
    Nun, der “Herr vom Wochenblatt” kann ja schlecht was gegen den Herrn Wolbergs schreiben.

  • Meier mit "ei"

    |

    @Checker
    Anonym ist hier garnichts! Weil Herr Aigner unsere Email- Adresse hat. Und sie bei einer Klage vermutlich rausgeben müsste?!
    Warum werden auch einige Kommentare gelöscht? Damit es nicht von irgend einer angesprochenen Seite Ärger gibt. Zur unser aller Sicherheit.
    Das mit der Emailadresse könnte man natürlich umgehen.

  • Checker

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    Kommentar gelöscht. Bitte beim Thema bleiben.

  • Piedro

    |

    Kommentar gelöscht. Darum geht es hier nicht.

  • postScriptum

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    Die Mittelbayerische Zeitung zitiert in ihrem „NewsBlog“ ausführlich mehrere kritische Anmerkungen der Vorsitzenden, VRiinLG Escher, aus der Hauptverhandlung vom 07.03.2019 zu dem Gastbeitrag des Vizepräsidenten des Landgerichts a.D. Davon ausgehend, dass diese Zitate richtig und auch sinnerhaltend wiedergegeben sind, sind folgende Überlegungen veranlasst:

    (1) Die Kammer hat zu Recht klargestellt, dass die Meinungsäußerung des Vizepräsidenten des Landgerichts a.D. nicht die Meinung der Kammer sei und für das laufende Strafverfahren keine Bedeutung habe. Eigentlich sollte dies freilich eine Selbstverständlichkeit sein.
    Nebenbemerkung: Das von der Redaktion abgedruckte Bild des Gastautors in Robe und in eben jenem Sitzungssaal 104 war unglücklich gewählt. Das dürfte dem Gastautor aber wohl nicht zur Last gelegt werden.

    (2) Mit der weitergehenden, ausführlichen und kritischen Einordnung des Gastbeitrags bringt die Vorsitzende sich in die Gefahr, sich in das von der Verteidigung angekündigte oder bereits laufende dienstrechtliche Verfahren gegen den Vizepräsidenten des Landgerichts a.D. einzumischen. Die Vorsitzende beginge damit vielleicht den gleichen Fehler, den sie umgekehrt dem Gastautor vorwirft?

    (3) Mit Begriffen wie „unfassbar“ und „unbegreiflich“ eskaliert die Vorsitzende sprachlich unnötig und eröffnet Zweifel an der eigenen Souveränität. Sicherlich mag der Zeitpunkt des Gastbeitrages für das laufende Strafverfahren ärgerlich sein, da er den Verteidigern einen (weiteren) Nebenkriegsschauplatz eröffnet und somit der Kammer Verdruss bereiten mag. Aber wenn die freie, grundgesetzlich geschützte Meinungsäußerung eines Pensionisten zu Fragen außerhalb (!) des Kernprozessgeschehens auch nach einigen Tagen Überlegungszeit für die Vorsitzende immer noch „unfassbar“ und „unbegreiflich“ sein sollte, scheinen die Nerven doch mittlerweile recht blank zu liegen.

    (4) Es mag mit dem Ziel eines reibungsarmen Verfahrensablaufes taktisch klug sein, der Verteidigung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Aber man muss nicht über jedes Stöckchen springen. Die schlichte Feststellung, dass diese Meinungsäußerung des Gastautors zu dieser Zeit unglücklich gewesen sein mag, aber für das Verfahren irrelevant sein muss und sein wird (basta!), hätte genügt. Mehr war weder „ganz klar“ noch „in aller Deutlichkeit“ veranlasst. Und weniger hätte Zeit gespart, zumal die Verteidigung sicherlich nicht zum letzten Male auf diesem (nunmehr auch) von der Vorsitzenden zur Verfügung gestellten Pferde reiten wird.

    (5) Dass Herr Wolbergs (fraglos ebenfalls rechtmäßig) das Verfahren multimedial und doch ein wenig an Wahlkampf erinnernd begleitet, scheint die Vorsitzende (soweit ich lesen konnte) nicht „unfassbar“ und „unbegreiflich“ zu finden.

    (6) Auch der verständliche Ärger der Vorsitzenden ändert im Übrigen nichts daran: In seinen Kernaussagen überzeugt mich der Gastautor. Herr Wolbergs steht in dem Verfahren vor dem Problem, den Kuchen essen und zugleich behalten zu wollen. An mehreren Stellen will er wohl den ihm vorgeworfenen Vorsatz dahingehend wegverteidigen, dass er nur fahrlässig gehandelt habe. Das mag man ihm glauben. Ob man ihm dann dennoch erneut zum Oberbürgermeister wählen kann, ist eben eine andere Frage, die (und nur die) der Gastautor nachvollziehbar für sich verneint.

  • Mathilde Vietze

    |

    Man darf wohl erhebliche Zweifel hegen, ob der Beitrag des Herrn Ebner nur eine
    Meinungsäußerung war, ohne irgendwelche Hintergedanken.

  • Mr. T.

    |

    Ist doch klar, dass die Meinung von Werner Ebner für Richterin Escher alles andere als willkommen ist. Eigentlich könnte sie ihr ja scheißegal sein. Allerdings gibt es ja genug Leute, die einfach um jeden Preis seine Privatmeinung als vorweggenommenes Urteil darstellen wollen, um sich wenigstens etwas daran abarbeiten zu können, wenn sie inhaltlich schon nicht dazu in der Lage sind. Deswegen ist es so absurd, dass die Kammer meint, dass sie sich davon distanzieren muss. Kein Mensch, der von halbwegs klarem Verstand ist, würde meinen, dass die Meinung von Werner Ebner die Meinung der Kammer ist. Aber vielleicht distanzieren sie sich ja demnächst auch von Markus Froweins Kommentaren oder so (nix für ungut, nur so als Beispiel) ;-)

  • Meier mit "ei"

    |

    @Mr.T.
    “Kein Mensch, der von halbwegs klarem Verstand ist”:
    Ja, davon sollte man ausgehen. Wenn man aber vielerorts hinschaut, ist das halt leider nicht mehr so: Warum wählen manche bestimmte Parteien, wo man nur den Kopf schütteln kann? Warum wurde Trump gewählt?

    Bürgermeisterwahlen sind halt auch Persönlichkeitswahlen und Wolbergs hat durch seine junge, erfrischende Art begeistert. Mich würde mal interessieren, wieviel junge Wähler sich über Wolbergs aufregen? Ich habe das Gefühl, dass sich hier auf regensburg-digital Leute aufregen, die nicht die gleiche Generation sind wie Wolbergs?!

  • R.G.

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    >„Kein etabliertes Medium brachte den Beitrag, lediglich ein Blog veröffentlichte Ebners Ausführungen.”<
    ; )

    In der Tat bietet mir regensburg-digital den ganz persönlichen Vorteil von mehr oder weniger renommiertem Papieren nicht…

    Da man allerorts über mehr Mehrweg statt Müll diskutiert, beim Gemüseputzen sind Drucksachen als Unterlage ein zweites Mal nützlich, hier gilt, je bunter und glatter das Papier, desto besser.

    Wir sind aber sowas von ÖKO.
    Seit wir aus Ersparnisgründen kein Toilettenpapier mehr kaufen, schätzen wir hiefür Druckwerke auf wenig gestrichenen Papieren wegen ihrer besseren Saugfähigkeit (natürlich für unser Häuschen im Ausland) in unserer Kompost-Toilette mehr.

    In der lauten allseitigen Kritik gegen regensburg-digital wurde
    dieser "Nachteil" (?) des Online-Portals noch nicht erwähnt, ich wollte das der Vollständigkeit halber nur nachholen.
    ; )

  • Dolittle

    |

    Zu erwarten und völlig logisch die Reaktion des Tatgerichts: Größtmögliche Distanzierung vom Kommentar des ehemaligen Kollegen. Und man hat sicher geflucht, bei der StA und in der Kammer. Denn so ein Text von so einem Autor bringt Unruhe ins Verfahren. Man muss sich formal distanzieren. Natürlich wird man auch überprüfen, ob das mit den Pflichten eines Richters im Ruhestand vereinbar ist (ist es).

    Richter a.D. Ebner wird all das gewusst haben, als der den Text zur Veröffentlichung angeboten hat. Er hat das “billigend in Kauf” genommen. Warum? Vermutlich weil er sich als Kundiger über die Opferrolle, in der sich Wolbergs suhlt, über Wolbergs Angriffe, Bedrohungen und Beschimpfungen maßlos geärgert hat. Und vermutlich noch mehr, weil Wolbergs trotz seiner Latte an politischen Todsünden wieder als OB-Kandidat antreten will. Ebner wollte den Rechtsstaat gegen den Regensburger Trumpismus verteidigen.

  • Stefan Aigner

    |

    Nachdem sich die Argumente hier zunehmend wiederholen oder immer weiter vom Thema wegführen, schließen wir dieses Forum. Wir werden demnächst einen neuen Beitrag zu de Thema veröffentlichen, wo dann auch alle neuen Aspekte diskutiert werden können.

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drin