Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Nach Urteil im Wolbergs-Prozess

Wolbergs: Früherer Landgerichtsvize zu den Reaktionen auf seinen Gastbeitrag

Nach seinem vieldiskutierten Gastbeitrag vom 2. März, in dem er die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister infrage gestellt hatte, äußert sich Werner Ebner (Richter im Ruhestand und Landgerichtsvizepräsident a.D.) nun zu den Reaktionen, die sein Text bei Lesern, Medien, Gericht, Verteidigung und Wolbergs selbst hervorgerufen hat. Der Beitrag lag uns bereits vor dem Urteil im aktuell zu Ende gegangenem Prozess vor und wird in Absprache mit Herrn Ebner nun bewusst erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg veröffentlicht.

Von Werner Ebner

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hat ihr Urteil über den suspendierten Oberbürgermeister Wolbergs gefällt. Da es noch nicht rechtskräftig ist, wird möglicherweise erst im Jahr 2020 oder später feststehen, ob und gegebenenfalls wie er sich strafbar gemacht hat. Selbstverständlich enthalte ich mich ebenso wie in meinem Gastbeitrag (regensburg-digital, 2.3.2019) weiterhin der strafrechtlichen Würdigung der ihm zur Last liegenden Taten und nun auch der Bewertung des Urteils.

WERBUNG

Obwohl ich für meinen zunächst als Leserbrief konzipierten Gastbeitrag von zahlreichen Lesern, (ehemaligen) Richtern, Staatsanwälten und Journalisten über die Grenzen Regensburgs hinaus Zustimmung bekam, halte ich es nunmehr für angezeigt, auf die wesentlichen kritischen Reaktionen zu replizieren und einige Äußerungen von Herrn Wolbergs seit meinem Gastbeitrag kritisch zu beleuchten.

Zur „Unzeit“ veröffentlicht?

1. Gelegentlich wurde moniert, dass die Veröffentlichung des Gastbeitrages zur „Unzeit“ erfolgt sei. Das Prozessende hätte abgewartet werden sollen. Da meine begründeten Zweifel an der Eignung des Herrn Wolbergs als Oberbürgermeister aber unabhängig von seiner strafrechtlichen (Un-)Schuld und einem rechtskräftigen Urteil bestehen, kam nur die Veröffentlichung eine längere Zeit vor dem (vorläufigen) Prozessende in Betracht, um diesen fehlenden Zusammenhang zu verdeutlichen.

Wäre der Gastbeitrag nach dem Prozessende oder gar erst nach dem Eintritt der Urteilsrechtskraft erschienen, hätte im Falle des Schuldspruchs der Vorwurf des „Nachtretens“ und nach einem Freispruch derjenige der „Besserwisserei“ erhoben werden können.

Verstoß gegen das Mäßigungsgebot?

2. Der Vorwurf, ich hätte gegen das aus § 39 DRiG folgende „richterliche Mäßigungsgebot“ verstoßen, der sogleich nach der Veröffentlichung insbesondere vom Verteidiger des Herrn Wolbergs erhoben wurde (SZ, 6.3.2019), ist rechtlich verfehlt.

Abgesehen davon, dass der Inhalt meines Gastbeitrages vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt ist und – hätte ihn ein amtierender Richter verfasst – das Mäßigungsgebot nicht verletzt, gilt § 39 DRiG infolge meiner Versetzung in den Ruhestand (1.9.2017) für mich ohnehin nicht mehr. Die juristische Auslegung dieser Norm ergibt nämlich, dass sie nur auf im Dienst befindliche Richter anwendbar ist. Ein pensionierter Richter ist jedoch kein Richter, der durch sein Verhalten das „Vertrauen in seine Unabhängigkeit“ gemäß § 39 DRiG gefährden könnte. Durch die Versetzung in den Ruhestand verliert der Richter nämlich seinen Status und seine Rechtsprechungskompetenz, für die Art. 97 Abs. 1 GG dessen persönliche und sachliche Unabhängigkeit postuliert und garantiert.

Ein Mäßigungsgebot nach der Beendigung des Richteramts lässt sich aus dem Gesetz demnach nicht herleiten. Dies erschließt sich auch aus dem Vergleich mit der Pflicht zu einem amtsangemessenen Verhalten nach § 34 Satz 3 BeamtStG. Ein Verstoß gegen diese gilt für Beamte und Richter im Ruhestand nämlich nicht als Dienstvergehen (Art. 2 Abs. 1 Nr. 2b BayDG, Art. 2 Abs. 1 BayRiStAG).

Dem Verteidiger, dem die Rechtslage bekannt sein dürfte, kam es somit vermutlich nur auf Effekthascherei und Stimmungsmache an. Er legte zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mich ein, von der ich bis heute keine offizielle Kenntnis habe. Dieser untaugliche Disziplinierungsversuch, mit dem mein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Kritik an Herrn Wolbergs in Frage gestellt wird, ist umso befremdlicher, als dieser seit vielen Monaten dieses Grundrecht regelmäßig und zu Recht (bisweilen allerdings unter Missachtung der Pflicht nach § 34 Satz 3 BeamtStG) auch außerhalb des Gerichtssaals ausübt, indem er mithilfe diverser Medien, Blogs und Informationsveranstaltungen seine Kritik an der Staatsanwaltschaft und seinen Kritikern einem breiten Publikum vermittelt.

Vorverurteilung?

3. Erstaunlich und nicht nachvollziehbar war für mich der auf einer Fehlinterpretation meines Gastbeitrages beruhende Vorwurf der „Vorverurteilung“ des Herrn Wolbergs und der „Einmischung“ in den Prozess. Ich habe nämlich unabhängig vom Ergebnis des Strafprozesses auf der Grundlage unstrittiger, von den Medien übereinstimmend berichteter Fakten lediglich die Eignung des Herrn Wolbergs als Oberbürgermeister in Zweifel gezogen, wobei die Urteilskompetenz des Gerichts nicht ansatzweise tangiert wurde.

Die Mittelbayerische Zeitung hatte den Leserbrief von Werner Ebner zu einem Interview umgearbeitet und für die Seite 2 ihrer Ausgabe am 2. März. vorgesehen. Eine halbe Stunde, nachdem am Freitagabend das E-Paper vorab für Abonnenten erschienen war, wurde die Seite entfernt und ersetzt. “Aus journalistischen Gründen”, wie es heute heißt.

Dies ergibt sich schon unzweifelhaft aus dem einleitenden und dem abschließenden Absatz meines Gastbeitrages. In diesem befasste ich mich in den Ziffern 1., 2., 4., 5. mit strafrechtlich irrelevanten Äußerungen, Handlungen und Nachlässigkeiten des Oberbürgermeisters. Die Ausführungen unter Ziffer 3. beinhalten keinen strafrechtlichen Tatverdacht und haben nichts zu tun mit dem „hinreichenden Tatverdacht“, den die Strafkammer in ihrem das Hauptverfahren eröffnenden Beschluss selbst bejahte. Der unter Ziffer 6. geäußerte strafrechtliche Tatverdacht betrifft nicht verfahrensgegenständliche Straftatbestände.

Zum Kreis derjenigen, die meinen Gastbeitrag in diesem Sinne fehlinterpretierten, gehört die Chefredaktion der Mittelbayerischen Zeitung (MZ, 8.3.2019). Zuvor war mein mit dem Gastbeitrag inhaltsgleicher Leserbrief am 1. März 2019 im „ePaper“ der MZ in der Form eines Interviews erschienen und auf Intervention der Chefredaktion kurz darauf gelöscht worden. In der Printausgabe am 2. März 2019 fehlte er. Dieses ungewöhnliche Verhalten der MZ irritierte nicht nur mich.

Mein Verlangen, eine Gegendarstellung zu der unsinnigen Kritik im MZ-Artikel vom 8.März zu veröffentlichen, wurde aus formalrechtlichen Gründen abgelehnt. Ich teilte daraufhin dem Chefredakteur schriftlich mit, dass diese Vorgehensweise mit den Grundsätzen eines fairen Journalismus und einer guten Pressearbeit nicht vereinbar sei. Dadurch, dass die MZ zumindest den wesentlichen Inhalt meines Leserbriefs oder meiner Gegendarstellung nicht veröffentlichte, konnten ihre Leser nämlich die Gründe der Chefredaktion für die Löschung meines Textes weder nachvollziehen noch auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüfen.

Eine ähnliche journalistische Fehlleistung ist dem Autor des Kommentars im „Wochenblatt“ vom 4. und 6. März 2019 anzulasten. Dieser hat mit seinen polemischen, ehrverletzenden Vorwürfen („Sondertribunal“ u.a.) und der falschen Behauptung, ich hätte mich „in einem Beitrag an ausgewählte Medien und Blogs gewandt“ (richtig ist, dass ich meinen Leserbrief nur der MZ und regensburg-digital zur Verfügung stellte), das Ansehen des Wochenblatts „schwer beschädigt“ und sich selbst „einen Bärendienst erwiesen“.

Am meisten überraschten und befremdeten mich in diesem Zusammenhang allerdings das Verhalten und die unangemessenen Äußerungen der Vorsitzenden Richterin (MZ, 8.3.2019; regensburg-digital, 7.3.2019), mit denen sie ein grobes Missverständnis meines Gastbeitrages offenbarte. Sie ließ in der Hauptverhandlung nicht nur die prozessfremde Polemik des Verteidigers des Herrn Wolbergs gegen meinen Gastbeitrag zu, sondern missachtete sogar in richterlicher Amtsausübung mit ihrer absurden, emotionalen Kritik mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Weitere irritierende Äußerungen

4. Auch nach der Veröffentlichung des Gastbeitrages, in dem ich eines Oberbürgermeisters unwürdige verbale Entgleisungen des Herrn Wolbergs thematisierte, fiel er erneut durch irritierende und inakzeptable Äußerungen auf.

Dies gilt zunächst für seinen unangebrachten Hinweis auf die Türkei („Das ist in der Türkei auch so“; regensburg-digital, 23.4.2019) im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Ermittlungsrichters im Haftprüfungsverfahren. Dieser die Rechtslage verkennende Vergleich war geeignet, als Vorwurf der Rechtsstaatswidrigkeit interpretiert zu werden.

Mangelndes Rechtsverständnis für seinen Status als kommunaler Wahlbeamter offenbarte er, als er die Aufhebung seiner Suspendierung verlangte, weil sie „jeglichem Demokratieverständnis“ widerspreche (regensburg-digital, 23.4.2019).

Seine Neigung zu despektierlichen Äußerungen bewies er wieder, als er in Bezug auf die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung die rhetorische Frage stellte: „Und dann darf ich nicht sagen, dass die nicht ganz dicht sind?“ (SZ, 4.4.2019), als er nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft sagte: „In meinen Augen sind die verrückt“ (regensburg-digital, 7.5.2019) und als er gegenüber einer Staatsanwältin äußerte: „Da brauchen Sie gar nicht so dämlich zu lachen“ (regensburg-digital, 1.7.2019). Damit hat er sich entgegen seiner Selbsteinschätzung erneut nicht als „Vorbild für die Kinder und Jugendlichen, dass man sich nicht alles gefallen lässt“, erwiesen (MZ, 8.2.2019). Die Respektabilität und Vorbildfunktion eines Amtsträgers hängen nämlich auch von einer angemessenen Wortwahl in der Öffentlichkeit ab. Dies gilt auch dann, wenn er sich gegen aus seiner Sicht unzutreffende Anklagevorwürfe verteidigt.

Kryptisch und interpretationsbedürftig war seine Anmerkung, er sei „mit 70 Prozent gewählt und habe eine ganz andere Legitimation als die Staatsanwaltschaft“ (SZ, 4.4.2019). Wollte er damit seine Überlegenheit über die dem Legalitätsprinzip verpflichtete Strafverfolgungsbehörde oder gar eine Art Immunität, die ihn vor Strafverfolgung schützt, zum Ausdruck bringen?

Seine Selbstüberhöhung und ein bizarres Demokratieverständnis wurden deutlich, als er sich über mich wegen meines Gastbeitrages in einem Interview wie folgt äußerte: „Dieser pensionierte Richter ist ein Herrenmensch. Wer glaubt, er kann sich in seinem Urteil über die Wähler stellen und jemanden (sic!) die Befähigung absprechen, der stellt sich über andere Menschen“ (Onetz, 24.5.2019).

Damit verkennt er das Recht auf freie Meinungsäußerung und stellt das in einer Demokratie selbstverständliche Recht eines jeden Bürgers zur Kritik an gewählten Amtsträgern und Politikern in Abrede. Wäre eine solche Aussage nicht eher von einem Autokraten als von einem demokratisch gewählten Oberbürgermeister zu erwarten?

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (47)

  • Mr. T.

    |

    Der Herr Ebner erzwingt sich mit seiner Argumentation – leider – meine volle Zustimmung.

    Ich hoffe, er erreicht mit der Veröffentlichung hier genug Reichweite, um die vielfache, unwidersprochene Fehlkolportage seines Leserbriefs zurechtzurücken.

  • xy

    |

    Manche lernen einfach nie dazu…

  • Ehemals Student

    |

    Sehr geehrter Herr Ebner,

    Sie halten es also “nunmehr für angezeigt, auf die wesentlichen kritischen Reaktionen zu replizieren”.
    Ich bedauere, dass Sie meine kritische Reaktion daher offenbar nicht als wesentlich erachten und wiederholte deren Kern daher gerne an dieser Stelle (die Vollversion finden Sie in der Kommentarspalte im vorangegangenen Artikel):

    “[…]selbst wenn (wovon bei einem erfahrenen Richter auszugehen ist) sein Meinungsbeitrag hier völlig wasserdicht ist und ein möglicher Verstoß gegen ein mögliches Mäßigungsgebot in keinster Weise vorliegt: vom MORALISCHEN Standpunkt hat er mit diesem – eigentlich nämlich völlig unnötigen – Beitrag tief ins Klo gegriffen und zeigt damit eigentlich genau das gleiche Verhalten, das er an Joachim Wolbergs so zutreffend kritisiert: rechtlich vielleicht in Ordnung, aber moralisch weit daneben.”

  • Checker

    |

    XY:

    Das ist Ihre Meinung und die dürfen Sie vertreten.

    Meine Meinung ist Herr Ebner hat Charakter.

  • O. Scheid

    |

    Mir war der erste Beitrag einfach zu langatmig und zu moralinsauer, hab ihn nicht ganz gelesen. Diesen auch nicht, vielleicht sollte ich das, um die redaktionelle Absicht nicht falsch zu interpretieren.

  • Dieter

    |

    Ich persönlich finde es gut, dass sich Ebner zu diesem Zeitpunkt noch einmal zu Wort meldet und der polemischen Kritik an seinem Kommentar/Leserbriefe/Gastbeitrag deutlich antwortet.

    Wolbergs und Wittings Theatralik war natürlich zu erwarten, aber Eschers Reaktion darauf fand ich sehr fragwürdig und vor allem unsouverän.

  • Piedro

    |

    @ Herr Ebner
    “Sie ließ in der Hauptverhandlung nicht nur die prozessfremde Polemik des Verteidigers des Herrn Wolbergs gegen meinen Gastbeitrag zu, sondern missachtete sogar in richterlicher Amtsausübung mit ihrer absurden, emotionalen Kritik mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.”

    Mei, sie war halt ganz ergriffen von den Leiden des älteren W., und nun musste er noch mehr leiden, weil (nicht nur sie) erklärt haben, warum sie ihm für ungeeignet halten. Und sie treffen den Nagel auf den Kopf, mit jeder Feststellung. Es war eine Freude das zu lesen, es freut mich, dass sie Ihren Scharfsinn nicht verloren haben und wir daran teilhaben dürfen.

  • Christoph Sichler

    |

    Eine wirklich gelungene Zusammenfassung, der Verbaleskapaden des Herrn Wolbergs. Vielen Dank für den gelungenen Text, Herr Ebner. Ich teile im Übrigen Ihre Meinung vollumfänglich, tue dies hier öffentlich kund und mache damit ebenso Gebrauch von einem Grundrecht.

  • Rudi Goeritz

    |

    Ich sage einfach nur Danke, Herr Ebner!

  • Lexie

    |

    Si tacuisses philosophus mansisses!!

    Ich frage mich wirklich, wem es etwas genützt hat, dass Sie aus dem Off Ihrer Pensionierung Ihren Senf dazu gegeben haben.
    Im Gegenteil: Sie haben dazu beigetragen, dass dieser Prozess noch ein bisschen schwieriger zu handhaben war, als er das ohnehin schon gewesen ist.

    Dass die Verteidigung hier tobt war doch klar vorhersehbar, auch für Sie als erfahrener Strafrichter.

    Dabei ist es völlig egal, was Herr Wolbergs getan hat , oder nicht.

    Das herauszubekommen ist nicht Ihre Aufgabe, sondern alleine die von Frau Escher, die es ganz großartig gemacht hat.

    Von mir an ihrer Stelle hätten Sie eine noch klarere Ansage bekommen.

  • Melle

    |

    Der verständigen Leserschaft war bereits am 2. März völlig klar, dass es sich bei dem Beitrag Herrn Ebners nicht um eine “Vorverurteilung” handelte. Das ergab sich aus dem Text, direkt, ohne Weiteres, deutlich.
    Herr Ebner äußerte und begründete seine Meinung zur Geeignetheit Herrn Wolbergs’ als OB. Es ist nicht “moralinsauer”, Politiker zu bewerten, sondern zu jeder Zeit legitim und angebracht.
    Herr Wolbergs dagegen hat weitergemacht mit seinen unsachlichen Äußerungen und Herrn Ebner damit ja immer wieder bestätigt.
    Ich schließe mich Dieter, Piedro, Herrn Sichler und Herrn Goeritz an.

  • Jürgen

    |

    Was soll man beim Herrn Ebner noch hinzufügen…ausser einem Danke für die Ausführungen

  • R.G.

    |

    Den ersten Beitrag des Gastautors las ich im Gesamtkontext als ausgesprochen deeskalierend und genau zur richtigen Zeit.

    Wiederholt hatten – vor allem in anderen Medien – Poster versucht, mit Diagnosen ihnen unverständliche Reaktionen zu erklären. Eine unzumutbare und in vielen Fällen praktizierte Unsitte, die aber hier in “Regensburg – digital” oder auch im Blog des Juristen Müller nicht zugelassen wurde.
    Gleich schlimm wenn nicht noch schlimmer empfand ich Freundesgetue, das Herrn Wolbergs vermitteln wollte, er sei als Mensch persönlich verfolgt und gehasst, der Prozess wäre lediglich auf Niedertracht gebaut, es gehe nicht um Sachfragen.

    Der Sozialist Wolbergs verfügte in der Phase dennoch über eine sehr geschliffene oder wenn er es dienlicher fand, hemdsärmelige Ausdrucksweise, er wählte eine rational nachvollziehbare Verteidigungslinie. So ein gestandener Mann wird darauf bestehen, er sei einen gleich starken Gegner wert.

    Das war bei Herrn Werner Ebner absolut der Fall. Er sprach in der Phase, da rundum Privatleben, Familie, Vorbildung und noch allerhand Intimes zerpflückt wurde, den Oberbürgermeister ausschließlich auf seine Außendarstellung als Politiker- zwar kritisch – an und bewertete ihn nur auf dieser Ebene, aus den Augen eines oppositionellen Wählers.

  • Mr. B.

    |

    Vielen, vielen Dank Herr Ebner. Ich hatte ihren Beitrag schon verstanden und mir war auch sofort klar, wenn es aufgrund der Sachlage keine eindeutigen Freisprüche geben wird, dass sie dann mit zum Buhmann gemacht werden (Strategie der Verteidigung, wenn man an der Sache nicht mehr rütteln kann). Sie hatten sich zu keinem Zeitpunkt zu den Anklagepunkten ausgesprochen. So ein Beitrag muss aufgrund der freien Meinungsäußerung legitim sein, wenn man nur beschreibt, wie sich eine Person des öffentlichen Lebens, z. B. vor Gericht, wahrscheinlich noch nie dagewesen, aufführt (dies darf nämlich nicht jeder). Die Sache mit der MZ ist selbstredend. Ich glaube hier hieß es früher mal “unparteiisch”. War wohl nur ein Marketinggag!

    Zum Schluss wieder mal Dank an R-D, das dies hier, wie sonst nirgends, möglich ist, auch wenn dies oftmals auch harte Kritik von wahrscheinlich enttäuschten Wählern, unberechtigten Vorteilsnehmern – Profiteuren dieses ungeheuerlichen Vorgangs aufs Schärfste kritisiert wird. Sie haben sich meiner Meinung nach schon längst von der
    Demokratie, auf welche auch sie sich ab und zu beziehen, nämlich wenn es eng wird, verabschiedet.

  • Sandra

    |

    Langatmig. Langweilg. Vorzeitlich. Anstrengend abgehoben. Und gleichzeitig direkt lustig: Was denken Sie, Herr Ebner, warum hat die MZ Ihren Leserbrief nicht gedruckt?

  • Queen of Suburbia

    |

    @ Werner Ebner

    Herzlichen Dank für Ihre präzisen Ausführungen und auch für Ihren Mut, Ihre Meinung nicht nur im engen Kreis, sondern öffentlich mitzuteilen. In diesem besonderen Fall ist das absolut notwendig.
    Für die noch anstehenden Wolbergs-Prozesse hoffe ich sehr, dass dem Regensburger Landgericht mit Ihrer Pensionierung nicht der einzige Richter von Ihrem Format, mit Verstand und klarem Blick abhanden gekommen ist ;-)

    Und weil ich schon dabei bin, ein Dank auch an zahlreiche

    @ Kommentator*innen, insbesondere Rainer Wehpunkt, Biber, Dolittle, Mr. T., aber natürlich auch Lotte E., Dieter, Checker, Lothgaßler, Klara Geznicht, Lieschen Müller, Johann Doe, Mr. B., Scientia, R.G. und viele weitere:

    Sie alle sind nicht nur für mich ein steter Trost, da Sie erkennen lassen, dass es selbst in dieser von Korruption und Spezlwirtschaft durchtränkten Stadt durchaus auch Leute gibt, die sich nicht von dem würdelosen Theater und narzisstischen Blendwerk eines Joachim Wolbergs und seiner Seilschaften täuschen lassen.

    An dieser Stelle deshalb ein herzliches Dankeschön für Ihre meist sehr guten und manchmal auch recht witzigen Beiträge und machen Sie alle weiter so, am besten nicht nur in diesem Forum; vertreten Sie Ihre Ansichten auch bei Ihren Freunden, Bekannten, Kollegen und Verwandten, gegenüber Parteien und Verwaltungen. Sofern mit diesem Gerichtsverfahren – samt Urteil und Begründungen – überhaupt etwas bewiesen wurde, dann hauptsächlich dies, dass Ihr klarer Verstand und Ihre deutlichen Worte in dieser Stadt dringender benötigt werden denn je!

  • XYZ

    |

    Moral hat im Recht nichts zu suchen: die ist des Volkes wechselnder Meinung unterworfen, auch wenn das Urteil nach wie vor im Namen des Volkes gesprochen wird. Die Menschenrechte gehen schlicht und einfach vor: das gilt auch ausserhalb eines Strafverfahrens.

  • Johannes Urban

    |

    @ Lexie:
    „Dabei ist es völlig egal, was Herr Wolbergs getan hat , oder nicht.“
    – gar nicht egal. Er wird von uns als Oberbürgermeister bezahlt, hat sich aber im Amt der Vorteilsnahme schuldig gemacht und wurde letzte Woche verurteilt. Vorbestraft. Korruption nenne ich das. Ist Ihnen das egal?

    Oben wurde er auch Sozialist genannt. Er hat ja nichtmal das SPD-Parteiprogramm gelesen (Hat er so vor Gericht gesagt und ich glaub‘s ihm sogar).

    Sehr kompetent, der Typ.

  • XYZ

    |

    In R gibt es übrigens zwei merkwürdige Geschäfte: Hosjanna und Alleluja – zuerst Jubelruf dem Messias und dann kreuzigt ihn! Die Juden nach Johannes 19: wir haben ein Gesetz!

  • Dieter

    |

    @XYZ:

    Erst Jubeln und dann Kreuzigen ist kein typisches Regensburger Phänomen und erst recht kein neues. Das gab es schon immer, die Yellow Press lebt übrigens davon.
    Ich kenne auch niemanden persönlich der bei Wolbergs tatsächlich gejubelt hat und/oder ihn nun kreuzigen will.

    Und zur strikten Trennung von Moral und Gesetz – das ist schlichtweg falsch, das gibt und gab es zu genüge, man erinnere nur an § 175 oder 218 StGB.

  • Beat

    |

    Herr Ebner hat nochmals deutlich aufgezeigt, warum Joachim Wolbergs für Regensburg untragbar ist. Vielen Dank dafür. Es ist für mich unverständlich, wie die Vorsitzende Richterin Elke Escher die schützende Hand über den Angeklagten gehalten hat und sich von Wolbergs und seinem Verteidiger hat manipulieren und instrumentalisieren lassen. Instrumentalisieren lassen insofern, als dass Wolbegs jetzt als Opfer einer rachsüchtigen Staatsanwaltschaft dasteht und nicht als Mensch, der sich strafbar gemacht hat.

  • Christian Peter

    |

    Ich sehe weiterhin das eigentliche No-Go in dem ersten Meinungsbeitrag von H. Ebner in der Aufmachung mit dem Foto als Richter im betreffenden Gerichtssaal. Das ist aber wahrscheinlich nicht H. Ebner zuzuschreiben. Die Wirkung auf den oberflächlichen Leser war daher verständlicherweise irritierend. Mit einem nüchternen Blick darauf ist dies doch ganz einfach nachzuvollziehen.
    Die Legitimitätsdiskussion jetzt nur in Bezug auf freie Meinungsäusserung zu führen ist doch schon etwas vereinfachend.

  • R.G.

    |

    Kommentar gelöscht. Das führt jetzt wirklich etwas weit vom Thema weg.

  • Mike F.

    |

    Herr Ebner ist nicht nur pensionierter Richter, sondern auch Privatmann und Wähler. Ich habe schon den ersten Beitrag als private Meinung verstanden und finde Frau Eschers Reaktion darauf sehr unsouverän.

    Ich teile Herrn Ebners Meinung und bin froh dass er sie äußert und dass RD ihm dies ermöglicht. Ich habe Herrn Wolbergs nie gewählt und werde ihn nie wählen. Der einzige Punkt, wo ich etwas milder in der Einschätzung wäre, betrifft den Türkeivergleich. Als juristischer Leihe ist es tatsächlich schwierig, zu verstehen, warum derselbe Richter die Haft anordnen kann und später die Überprüfung vornimmt. Ob man da gleich auf die Türkei referenzieren muss, steht auf einem anderen Blatt. Aber Zuspitzung ist nun mal eine Methode, die in der Politik Anwendung findet.

  • Lexie

    |

    @Johannes Urban : Sie verstehen nicht, was ich meine.

    In der exponierten Stellung, die Herr Ebner innehat, hat man sich jeglichen Kommentars zu enthalten und zwar schon aus Gründen der Kollegialität gegenüber dem zur Entscheidung berufenen Gericht.

    Vor allem lässt man sich nicht noch zusätzlich in Richterrobe ablichten, um dem ganzen einen offiziellen Anstrich zu geben.

    Ob Herr W.für Regensburg weiter tragbar ist, wird auch nicht hier und auch nicht von Herrn Ebner oder von Ihnen entschieden, sondern dafür gibt es Wahlen.

    Das scheinen Sie im Eifer des Gefechts durcheinander zu werfen, wobei mich das jetzt bei Herrn Ebner doch etwas wundert

    Ein Gericht trifft keine politische Entscheidung, sondern es entscheidet über Schuld oder Unschuld anhand der vorhandenen Beweise.

  • Dolittle

    |

    Vielen Dank an Herrn Ebner. Denn obwohl Herr Ebner Richter a.D. ist, argumentiert er politisch und kulturell. Weil Herr Ebner Richter a.D. ist, seziert er das Verhalten von Herrn Wolbergs am Maßstab der demokratischen Kultur unwiderleglich als untragbar.

    Der Beißreflex der Wolbergs-Freunde war damit unausweichlich. Und selbstentlarvend in seiner ideologischen Sicht. Leider auch bei der verurteilenden Vorsitzenden Escher, die sich in vorauseilendem Gehorsam von der politisch-kulturellen Bewertung ihres ehemaligen Kollegen distanzierte. Nach diesem Urteil ist allerdings diese Parteinahme auch nicht mehr verwunderlich. Herr Ebner sollte das mit Gelassenheit sehen.

    Unbekannt war mir noch die “Herrenmensch”-Bemerkung von Wolbergs vom 24.05.2019 (Onetz). Unerträglich. Der Verlust an demokratischen Bewusstsein und Mäßigung in der Rede ist so eklatant, dass diese Person nie wieder ein demokratisches Amt bekleiden sollte.

  • Arno Nym

    |

    @ Lexie

    soweit ich mich erinnere hat Herr Ebner sich nicht in Richterrobe für diesen Kommentar ablichten lassen, sondern RD hat dieses Bild aus dem Archiv gewählt.

    Herr Ebner entscheidet nicht allein ob Herr Wolbergs tragbar für Regensburg ist, aber als Wähler darf er auch mit entscheiden und als dieser darf er auch seine Meinung äussern, ob er ihn für tragbar hält oder nicht.
    Keiner muss sich dieser Meinung anschließen. sie dürfen weiterhin wählen wen sie wollen. So wie sie anscheinend der Meinung sind, dass Herr Wolbergs tragbar ist und dies kundtun, ist es Herr Ebner halt nicht.

  • Checker

    |

    Arno Nym:

    Sie sprechen mir aus der Seele. Den Wolli Fans wäre as das liebste wenn keiner mehr Kritik äussern dürfte.

    Zur Ehrenrettung von RD darf ich noch anmerken, dass der Richter als erstes auf einer MZ Seite so abgebildet war welche im Anschluß nach Anfeindungen aus Richtung Wolli schnell wieder gelöscht wurde.

    Im Übrigen sind dies alles nur Nebensächlichkeiten welche vom eigentlichen Geschehen ablenken sollen, bei dem ganzen Sumpf der da rund um Wolli besteht. :(

  • Rainer

    |

    der Beitrag von Herrn Ebner trifft den Nagel auf den Kopf!

  • Lexie

    |

    Arno Nym

    Sie sollten mal richtig lesen, was ich geschrieben habe, nämlich zur Tragbarkeit des Herrn Wolbergs nicht ein Wort.

    Als Organ der Rechtspflege mit jahrzehntelanger Berufserfahrung habe ich mir nur erlaubt, vox populi etwas einzubremsen.

    Habe daher( anders als die meisten von denen, die hier meinen kommentieren zu müssen )Ahnung wovon ich schreibe.

  • R.G.

    |

    @Lexie
    meint “In der exponierten Stellung, die Herr Ebner innehat”
    Ich verstehe, Rentner zu sein ist eine exponierte Stellung, und daher gilt:

    “hat man sich jeglichen Kommentars zu enthalten und zwar schon aus Gründen der Kollegialität gegenüber dem zur Entscheidung berufenen Gericht.”
    Ja, ist denn die Richterin selbst schon eine Rentnerkollegin? Natürlich nicht, und deshalb darf sie aktuell noch richten.

    “Vor allem lässt man sich nicht noch zusätzlich in Richterrobe ablichten, um dem ganzen einen offiziellen Anstrich zu geben.”
    Herr Aigner schrieb doch, das war bloß ein Bild aus dem Archiv.
    Ein aktuelleres Foto war halt nicht da.

    “Ob Herr W.für Regensburg weiter tragbar ist, wird auch nicht hier und auch nicht von Herrn Ebner oder von Ihnen entschieden, sondern dafür gibt es Wahlen.”
    Vor der Wahl gibt es in normalen Städten harte Diskussionen unter den Kandidaten der Parteien und Listen, Journalisten stellen die Personen mehr oder weniger unvoreingenommen dar, Wähler fragen gemäß eigenen Schwerpunkten und kritisieren, wo sie nicht zufrieden sind.

    Finden Sie sich ab, Rentner haben mehr Interressen als nur Enkel hüten oder Probeliegen im Sarg. Sie nehmen sich das Recht heraus, mit all ihren Fähigkeiten Teil unseres Lebens zu sein.
    Und Herr Ebner schreibt manchmal Leserbriefe über sein Vorstellungen von einem Politiker. In Ganzwortsätzen, länger als eine Short Message. Klasse!

  • Lenerl

    |

    @melle hat es schon sehr schön gesagt, wie ich meine:
    „Der verständigen Leserschaft war bereits am 2. März völlig klar, dass es sich bei dem Beitrag Herrn Ebners nicht um eine „Vorverurteilung“ handelte. Das ergab sich aus dem Text, direkt, ohne Weiteres, deutlich.“

    Da steht aber auch „der verständigen Leserschaft“ und nicht „der oberflächlichen Leserschaft“. Dass der oberflächliche Leser irritiert sein mag, liegt wohl in der Natur des oberflächlichen Lesens. Da kann keiner was dafür, außer eventuell (?!), vielleicht (?!) der oberflächliche Leser.

    Ansonsten kann ich mich dem Post von @melle nur anschließen
    (das ist hier ja fast wie bei einem Kommentatoren- Kettenbrief).

    Und meinen größten Respekt an Herrn Ebner!

    (Richter im Ruuuuuheeeestaaaaand und Landgerichtsvizepräsident aaaaaaaaaa.DDDDDDDDDD.)

  • Risiko Rechtsanwalt

    |

    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie bitte beim Thema.

  • xy

    |

    Was Ebner tut, gehört sich einfach nicht. Der alte Papst redet dem neuen Papst ja auch nicht öffentlich in seine Enzykliken und Dogmata hinein und rechtfertigt sich dann anschließend auch noch großmächtig, anstatt solches Geschäft klaglos dem berufenen Nachfolger zu überlassen, ganz unabhängig von aller “Meinungsfreiheit” etc…

  • Jonas Wihr

    |

    Wenn sich Ex-Richter Eber nicht äußern darf/kann/soll, dann soll gefälligst auch Herr Prantl von der SZ (auch Richter!) seinen Rand halten!

  • R.G.

    |

    @xy
    Liebsten Dank für einen prustenden Lachanfall!

    Haben Sie ernsthaft das Richteramt mit dem Papstamt verglichen?
    Warum nur fallen mir solche Gags nie ein?

  • M.B.

    |

    @lexie, Sandra, xy u.a.:
    Ich selbst lese die beiden Äusserungen von Herrn Ebner als Äusserungen der Meinungsfreiheit, die unter den Kommentaren heraus ragt. Seine sehr treffende Meinungsäusserung als “Senf beitragen” zu bezeichnen, ist dagegen nicht so qualifiziert.
    Und der Vergleich mit dem alten Papst hinkt ganz beträchtlich.
    1. Papst Benedikt wohnt weiter im Vatikan bzw. einer seiner Immobilien.
    2. Der emeritierte Papst trägt weiter seine weißen Amtskleider.
    3. Er äussert sich weiter, wenn auch selten, zu kirchlichen Fragen.
    4. Ein emeritierter Uni-Professor bekommt zuweilen mit Zustimmung seiner ehemaligen Fakultät die Genehmigung, ein Zimmer nutzen zu können, um seine Forschungsarbeiten weiter betreiben zu können.

    Herr Ebner trägt in seinem Ruhestand weder seine ehemalige Berufskleidung, ich habe von ihm auch noch keine fachlichen öffentlichen Äusserungen zu laufenden Verfahren gehört und er hat wohl auch keinen Wohnsitz in einem Gerichtsgebäude oder ein Büro, das er nutzen darf.
    Herr Ebner darf öffentlich seine Meinung zu Politikern oder Wahlbeamten sagen, so wie jeder andere Bürger auch.
    Und ich bin Herrn Ebner dankbar.

  • Ehemals Student

    |

    @R.G.

    Was soll an dem Vergleich lustig oder unpassend sein?
    Ob Papst, Richter, Bundeskanzler, SPD-Ortsgruppenvorsitzender, Theaterintendant oder Polizeipräsident ist in dem Kontext doch völlig schnurzegal – haben Sie das nicht verstanden? Man quatscht in einer solchen Situation als “Ehemaliger” schlichtweg nicht dermaßen oberschlau rein, wenn man etwas Anstand hat – völlig unabhängig davon, dass das rechtlich erlaubt ist und auch wenn es inhaltlich richtig sein mag. Das ändert nichts daran, dass es von einem Mangel an Anstand und Respekt zeugt und deshalb schlicht PEINLICH ist.

  • Markus Frowein

    |

    @ xy (9. Juli 2019 um 18:59)

    Zitat: “… Der alte Papst redet dem neuen Papst ja auch nicht öffentlich in seine …”

    Die ganzen “Argumente” verschiedener Kommentatoren, warum Herr Ebner dies oder
    jenes nicht tun sollte, werden von Mal zu Mal immer peinlicher und realitätsfremder.

    Vielen Dank, Herr Ebner.

  • Gschaftler

    |

    @Student:
    Es gab im Prozessverlauf weitaus bessere Momente, wo etwas “Anstand” nicht geschadet hätte – vielleicht kommen Sie noch drauf.

  • Markus Frowein

    |

    @ Ehemals Student (9. Juli 2019 um 20:27)

    Zitat: “… Mangel an Anstand …”

    Was genau ist daran unanständig, wenn man seine Meinung zum Besten gibt?

  • Ehemals Student

    |

    @Gschaftler:

    Ich vermute, Sie spielen damit an auf verschiedene, wenig souveräne und außerdem überflüssige Auftritte bzw. Äußerungen von Wolbergs, oder?
    Sie scheinen anzunehmen, dass ich das anders sehe – mitnichten! Das steht für mich doch gar nicht in Frage, vielmehr ist genau das ja – zumindest meines Erachtens – der eigentliche Punkt:

    Erstens braucht man nämlich keinen Richter a.D. Ebner um zu der Feststellung zu kommen, dass manche Verhaltensweisen von Wolbergs als peinlich einzuordnen sind, selbst wenn sie rechtlich nicht zu beanstanden sein sollten. Dazu braucht man auch keine Paragraphen zu bemühen, das erkennt man sogar als einfacher regensburg-digital-Leser.
    Zweitens aber macht Herr Ebner mit genau dieser Einordnung im Kern exakt das, was er Wolbergs zum Vorwurf macht: was er – Ebner – tut, ist rechtlich zwar nicht zu beanstanden (“Meinungsfreiheit”, “Mäßigungsgebot gilt nicht für Pensionäre”), es ist aber als genauso peinlich einzuordnen.
    Zumindest Richterin Escher scheint Ebners Einlassungen ja auch als durchaus überflüssig und peinlich empfunden zu haben – und ihr steht es wohl noch am ehesten zu, diese “Einordnung” Ebners ihrerseits zu bewerten. So richtig und zutreffend diese Einordnung Ebners inhaltlich auch gewesen sein mag – wie gesagt: das ist nur überhaupt nicht relevant.

    Umso mehr bedauere ich auch, dass Ebner zwar auf zahlreiche Kritikpunkte eingegangen ist, auf meine Kritik aber nicht. Vielleicht, weil ihm auch schon aufgefallen ist, dass es kein gutes Argument ist, seine Anstandslosigkeit lediglich mit dem Recht auf Meinungsfreiheit zu entschuldigen. Insbesondere, nachdem er sich zuvor groß und breit über die (vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckte) Anstandslosigkeit Wolbergs vor Gericht ausgelassen hat …

  • auch_ein_regensburger

    |

    Im Prinzip hätte er schreiben können, was er will. Solange es gegen Wolbergs geht, hätte er seine Fans hier im Forum gefunden.

  • Lol

    |

    @ auch_ein_regensburger

    ist wohl richtig, dass was “Spendenaffäre” angeht mittlerweile kaum noch jemand bereit ist Argumente anzuhören.

    Wenn ich nicht irre, hatte Stefan Aigner dass auch in einem seiner Kommentare (oder war es in seinem BR Interview?) angesprochen.

  • R.G.

    |

    @auch_ein_regensburger
    Sie schrieben:
    “Im Prinzip hätte er schreiben können, was er will. Solange es gegen Wolbergs geht, hätte er seine Fans hier im Forum gefunden.”

    Das ist wieder einer Beiträge, von denen ich meine, sie taugen höchstens um eventuell ein Verfolgungsgefühl beim Menschen Wolbergs erzeugen zu “dürfen”, aber nicht zur Einordnung des Tatsächlichen.

    Man könnte ihn theoretisch sehr mögen und gerade deswegen meinen, dass seine Art sich mit dem, wie man sich einen Politiker vorstellt, beißen muss. Als Immobilienmakler schiene er einem vielleicht besser geeignet, als fiktives Beispiel.

    Herr Wolbergs ist kein öffentliches Kuscheltier, keine als Projektionsfläche für private Gefühle allen verfügbar sein müssender Mensch.
    Die Auseinandersetzung mit ihm soll sich an seinen dienstlichen und öffenlichen Auftritten, sowie an seinem dargestellten Verhältnis zum Rechtsstaat erschöpfen.

  • Bürgerblick

    |

    Meinungsfreiheit! Ich bin auch ein Bürger und genieße die Meinungsfreiheit. Der Unterschied zwischen mir und Herrn Richtera.D. Ebner ist aber dass sich alle Medien auf ihn stürzten ob seiner Meinung und diese seitdem bis in das Gericht hinein zum Thema hoch gefahren wird. Im Artikel verteidigt er seine Meinungsfreiheit. Darf er auch. Aber die Medien betreiben dadurch Meinungsmache. Meine Meinung zur OBfähigkeit des Herrn Wolbergs kann ich « nur » am Wahlzettel festmachen. Damit hat Herr Ebner mit seiner Bürgermeinung durch die Presse hochgespielt, wie man aus den Kommentar ablesen kann. Frau Richterin Escher liegt mit ihre Bewertung zur Erklärung des ehemaligen Kollegegen absolut richtig. Sie bleibt bei der Einzelbewertung eines Bürgers die genauso steht wie meine.Herr Ebner soll seine Einschätzung in der Wahlkabine niederschreiben. An dem Beispiel sieht man: Die Presse ist das Problem: Wieso hat sie nur die Meinung des Herrn Ebner reflektiert ? und nicht die Meinung ggf. von einem der 70% Wolbergswähler abgefragt? Einen Bürger eben der vielleicht nicht die Meinung von Herrn Ebner teilt! Frau Richterin Ebner hat nach Schuld geurteilt und nicht die OBfähigkeit in ihr Urteil einbezogen. Das sollte sich Herr Ebner als Beispiel nehmen. Gott sei Dank war HerrEbner nicht der Richter, weil man ihn mit seiner emotionalen einseitigen Befangenheit ablehnen hätte müssen. Bei der Strafsache gegen Herrn OB Schaidinger in gleicher Sache könnte Herr Ebner im Nachgang ggf. sich die gleiche Wertung vornehmen: «  war als OB nicht geeignet » Ich bin gespannt ob sich dann Herr Ebner dann wieder kommentierend mit seiner Bürgermeinung äußert.

  • Stefan Aigner

    |

    Nachdem wir bereits mehrere Kommentare in der Warteschleife haben, die zunehmend unsachlich und/oder redundant werden, wird dieses Forum geschlossen.

Kommentare sind deaktiviert

drin