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Tag 45 im Wolbergs-Prozess

Schlammschlacht um Glaubwürdigkeit

Um Glaubwürdigkeit sollte es bei der Vernehmung des geschassten Stadtbau-Geschäftsführers Joachim Becker gehen. Die Zuhörer erfahren außerdem etwas über mögliche psychische Erkrankungen, soziale Kompetenzen, Wohnungskäufe und manche andere Details. Zu Beginn des Sitzungstages gab es von Richterin Elke Escher eine deutliche Distanzierung vom Gastbeitrag des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts bei regensburg-digital.

Musste über eine Stunden auf seine Vernehmung warten: Joachim Becker (li.) mit seinem Zeugenbeistand. Foto: om

Richterin Elke Escher hat im Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs und seine Mitangeklagten schon einige Klippen souverän umschifft – seien es die zutage getretenen eklatanten Ermittlungsfehler, die Ausbrüche des suspendierten Oberbürgermeisters, die sogar zu einem Beschluss in Sachen „Obergschaftler“ mündeten, die andauernden Nicklichkeiten zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft sowie manch diffizile Beweisanträge. Die öffentliche Wortmeldung ihres früheren Vorgesetzten, Richter und Landgerichtsvizepräsident a.D. Werner Ebner, habe sie und die Kammer allerdings „kalt erwischt“, erklärt Escher.

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Gerade hat Peter Witting Ebners Gastbeitrag bei regensburg-digital – er beschäftigt sich mit Wolbergs’ Eignung als Oberbürgermeister – über eine halbe Stunde lang mit markigen Worten gegeißelt, über journalistisches Ethos, die charakterlichen Defizite mancher Personen und „billige Stimmungsmache“ gesprochen. Er habe beim Bayerischen Justizministerium eine Beschwerde gegen Ebner eingereicht, so der Wolbergs-Verteidiger. Nun spricht auch Escher, allerdings nicht flankiert von Medienschelte, „eine klare Distanzierung im Namen der gesamten Kammer“ aus. 

„Dieses Gericht wird unbeeinflusst ein Urteil finden, egal was jemand schreibt.“

Die Mittelbayerische Zeitung hatte den Leserbrief von Werner Ebner zunächst zu einem Interview umgearbeitet und für die Seite 2 ihrer Samstagsausgabe vorgesehen. Eine halbe Stunde, nachdem am Freitagabend das E-Paper vorab für Abonnenten erschienen war, wurde die Seite entfernt und ersetzt. Aus “journalistischen Gründen”, wie es heute heißt. Wir haben den Leserbrief komplett prominent als Gastbeitrag veröffentlicht und halten diese Entscheidung auch weiter für richtig – aus journalistischen Gründen.

Ob Ebners Äußerungen zulässig seien oder nicht, gehe sie nichts an, so Escher. Allerdings sei dessen Beitrag „hochproblematisch“, „völlig unangebracht“ und mache sie „fassungslos“. Ebner nehme nicht an dem Verfahren teil und könne rechtliche Bewertungen, die er selbstverständlich vorgenommen habe, „getrost uns überlassen“. Angesichts von Ebners hohem Bekanntheitsgrad berge sein Beitrag „die Gefahr von besonders gewichtigen Vorverurteilungen“. Im Extremfall könne so etwas ein Verfahren sogar zu Fall bringen. “Und wir haben hier weiß Gott schon genügend Verfahrensprobleme.” Das mache eine deutliche Distanzierung unabdingbar. „Dieses Gericht wird unbeeinflusst ein Urteil finden, egal was jemand schreibt.“

Die Staatsanwaltschaft sehe das „grundsätzlich genau so“, schließt sich Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier an. Er selbst habe bei Ebners Beitrag nach zwei Absätzen zu lesen aufgehört. „Sie entscheiden und ich gehe davon aus, dass die Kammer sich davon nicht beeinflussen lässt“, so Kastenmeier (Wir werden zu dem Thema demnächst einen separaten Beitrag veröffentlichen. Anm. d. Red.). Mit gut einstündiger Verspätung wird dann der einzige Zeuge dieses Verhandlungstages hereingerufen.

Gab es Druck auf Stadtbau-Chef Becker?

Die Staatsanwaltschaft hatte die Vernehmung des früheren Stadtbau-Chefs Joachim Becker beantragt. Es geht um eine Stellenbesetzung bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und die Frage wie glaubwürdig Wolbergs’ Aussagen dazu sind, wie glaubwürdig er überhaupt ist. Am Ende wird es aber auch um Beckers Glaubwürdigkeit gehen.

Von August 2016 bis zu seiner Verhaftung im Januar 2017 war Franz W., über 20 Jahre Geschäftsführer beim Bauteam Tretzel und Mitangeklagter im Korruptionsprozess, Technischer Leiter bei der Stadtbau GmbH. Die Stellenbesetzung hatte für medialen Wirbel und auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gesorgt, doch angeklagt ist der Sachverhalt nicht. Allerdings hatte Wolbergs im Rahmen des Verfahrens mehrfach erklärt, dass er keinen Einfluss genommen oder gar Druck auf Becker ausgeübt habe, um W.s Anstellung durchzusetzen.

Ein “recht unerfreuliches Telefonat”

Dem widersprach der frühere Stadtbau-Geschäftsführer bereits bei Vernehmungen gegenüber der Kripo und er bekräftigt dies auch am Donnerstag vor Gericht. Konkret sind es zwei Dinge, die Becker anführt, durch die er sich von Wolbergs unter Druck gesetzt gefühlt habe. Zum einen habe es im Vorfeld der letztendlichen Stellenbesetzung ein „recht unerfreuliches Telefonat“ gegeben, bei dem es um die Personalie W.. gegangen sei. Darin habe ihm Wolbergs mitgeteilt, dass er sich Franz W. für die Stelle wünsche, ansonsten könne Becker „auch richtig Ärger haben“. Zum anderen habe Wolbergs damit gedroht, Franz W. als zweiten Geschäftsführer zu installieren (Hier hätte Becker kein Mitspracherecht gehabt.), sofern Becker diesen nicht als Technischen Leiter vorschlage.

Bei der entscheidenden Sitzung des „Beschließenden Ausschusses“, ein verkleinertes Gremium des Aufsichtsrats der Stadtbau, das unter anderem für Personalangelegenheiten zuständig ist, habe er zwar zunächst noch eine andere Bewerberin favorisiert, so Becker. Diese habe er bereits von einem Projekt gekannt, dass ein Bauträger in direkter Nachbarschaft zur Stadtbau durchgeführt hatte. Am Ende habe er aber angesichts des vorhandenen Drucks „klein beigegeben“ und sich „für das kleinere Übel“, also einen ihm unterstellten Technischen Leiter anstelle eines gleichberechtigten Geschäftsführers, entschieden. Er habe Angst um seinen Job gehabt. Dieser sei ja befristet gewesen und insofern sei er in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Wolbergs gestanden.

Verhältnis zu Wolbergs “von Anbeginn schwierig”

Das Gericht fragt genau nach. Manchmal ist Becker sich bei Terminen nicht sicher – die Stadt Regensburg hatte dem im Oktober gefeuerten Geschäftsführer – in Person von Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer – den nochmaligen Zugriff auf seinen dienstlichen Kalender im Stadtbau-Büro verweigert. Ein Umstand, den später auch Wolbergs bedauert. Oft dauert es auch länger bis Becker vom Vagen zum Konkreten kommt. Manchmal gelingt das gar nicht.

Unter anderem geht es aber auch um Wolbergs’ Aussage, ob Becker „richtig Ärger haben“ wolle. Ob das denn nicht auch daher rühren könne, dass Becker abseits der üblichen Gepflogenheiten die komplette Bewerberunterlagen bereits vor der Sitzung an die Mitglieder des beschließenden Ausschusses versandt habe, will Elke Escher durch mehrmaliges Nachhaken erfahren. Doch hier beharrt Becker darauf: „Das Ärgernis waren nicht die Unterlagen, sondern dass ich bei W. noch nicht nachgegeben habe.“

Das Verhältnis zu Joachim Wolbergs beschreibt Becker als „durchaus von Anbeginn schwierig“. Eine Zuschreibung, bei der sich die beiden einig sind, wenngleich mit teils unterschiedlichen Argumenten. Wolbergs habe im Wahlkampf gefordert, ihn als Geschäftsführer abzusetzen, eine Verlängerung seines Vertrages um weitere fünf Jahre noch unter Hans Schaidinger sei gegen den Widerstand der SPD zustande gekommen, so der 56jährige. Nach der Wahl sei Wolbergs’ Interesse an der Stadtbau „außerordentlich gering“ gewesen. Er sei häufig „angenervt“ gewesen und habe ihn kaum unterstützt. Er, Becker, habe versucht, das „in eine geschäftsmäßige Normalität zu bringen“. Doch gelungen sei das nicht.

“Unmissverständlich verständlich”

Auch Rechtsanwalt Witting geht es um Details. Immer wieder geraten er und Becker aneinander. Mehrfach will Witting wissen, was Wolbergs denn nun konkret gesagt habe. Woraus er denn nun genau geschlossen habe, dass dieser unbedingt Franz W. auf dem Posten sehen wollte. Doch Becker bleibt bei den zwei oben genannten Punkten. Zwar sei es auch darüber hinaus „unmissverständlich verständlich“ gewesen, dass Wolbergs und SPD-Fraktionschef Norbert Hartl Franz W. auf diesem Posten haben wollten. Konkrete Aussagen aber wisse er nicht mehr.

Witting fragt nach, Wolbergs erklärt. Foto: Oswald

Es geht darum, wem Becker sein Leid zur Stellenbesetzung geklagt habe. Becker nennt Mitglieder des Aufsichtsrats, die Stadträte Erich Tahedl (CSU), Christian Schlegl (CSU) und Margit Kunc (Grüne). Warum er darüber auch CSU-Stadträtin Astrid Freudenstein informiert habe, will Witting wissen. Schließlich sitze diese doch gar nicht im Aufsichtsrat der Stadtbau. Ob er das für richtig halte? Ja, sagt Becker. Der Stadtrat als Gesellschafterversammlung sollte Bescheid wissen.

Ein entlarvter Informant?

Auch zur Genese eines Artikels im Regensburger Wochenblatt fragt Witting nach Details. Dort wurde bereits Anfang März 2016 darüber berichtet, dass ein „aus der Geschäftsführung eines großen Regensburger Bauträgers ausgeschiedener Ingenieur“ die Stelle bekommen sollte – zu einem Zeitpunkt also, als die Ausschreibung noch lief, als W.s Bewerbung noch nicht einmal eingegangen war.

Für die Ermittler war dies ein Indiz dafür, dass die Besetzung durch Franz W. bereits von Anfang an feststand. Für Witting stellt sich hingegen die Frage, ob dies möglicherweise durch Becker via Freudenstein lanciert wurde, um die Bewerbung von Anfang an zu torpedieren. Becker verneint. Wolbergs wird später sagen, dass ihm „ein Journalist bestätigt“ habe, dass die Information ans Wochenblatt von Becker kam.

Warum er eigentlich so gegen Franz W. gewesen sei, fragt Witting. Wegen dessen fehlender Qualifikation, aber auch, weil er durch Gespräche mit Volker Tretzel und dem Bauträger Thomas Dietlmeier davon gehört habe, dass W. eine psychische Erkrankung habe, sagt Becker. „Warum haben Sie diese wichtige Information nicht Herrn Wolbergs gesagt?“ Das seien „vertrauliche Informationen“ gewesen, erwidert Becker. Und er habe ja kein Attest vorliegen gehabt.

Widerspruch mit größerer Tragweite

Eine Ungereimtheit dürfte sowohl die Ermittlungsbehörden wie auch die Kammer näher interessieren. Becker hatte ausgesagt, dass er sich durch Aussagen von Wolbergs unter Druck gesetzt gefühlt habe. Bei einer Belegschaftsversammlung im August 2016 habe Wolbergs mit Blick auf Becker erklärt, dass er sich von diesem „mehr Loyalität erhofft“ hätte. Er habe dies mit seiner Zeugenaussage bei der Kripo in Verbindung gebracht. Wolbergs habe wenige Tage zuvor zu verstehen gegeben, dass er diese Aussage kenne. Jetzt wird Witting laut. Die Verteidigung von Wolbergs habe erst einen Monat später Akteneinsicht bekommen. Wolbergs habe die Vernehmungsprotokolle also gar nicht kennen können. „Es kann nicht richtig sein, was sie behaupten.“ Becker kann sich das zwar nicht erklären, bleibt aber bei seiner Aussage.

Interessant ist dieser Widerspruch allerdings auch deshalb, weil die Ermittlungsbehörden darin laut Wolbergs einen der Punkte für Verdunkelungsgefahr sahen, die zu seiner Untersuchungshaft geführt haben. Aufgeklärt wird das Ganze am Donnerstag allerdings nicht.

Wolbergs: “Hätte Beckers Vorschlag mitgetragen.”

Nach Beckers Vernehmung folgt eine lange Erklärung von Wolbergs, in der er seine Sicht der Dinge zur Besetzung des Leiter-Postens mit Franz W. schildert. Wichtigste Aspekte:

  • Laut Protokoll der fraglichen Sitzung habe er Becker ausdrücklich Bedenkzeit übers Wochenende gegeben, um einen Bewerber vorzuschlagen. Er, Wolbergs, werde diesen Vorschlag mittragen, habe er fixiert. Ein Punkt, den später auch Norbert Hartl in seiner bislang ersten Wortmeldung im gesamten Prozess bestätigt.
  • Das Telefonat, in dem er Becker mit Ärger gedroht habe, könne es gegeben haben, räumt Wolbergs ein. Es sei aber mit Sicherheit um die Vorabherausgabe von Bewerberunterlagen gegangen. „Ich habe eine Praxis angemahnt, die Becker selbst eingeführt hat“, so Wolbergs.
  • Einfluss auf die Bewerbung von Franz W. habe er nie genommen, auch wenn er sicher gesagt habe, dass er diesen prinzipiell für geeignet halte. Nach wie vor sei er der Auffassung, dass die Entscheidung für Franz W. „korrekt, geboten und völlig richtig“ gewesen sei. Becker habe schlicht einen fähigen Mann verhindern wollen, aus Angst, dieser könne ihn irgendwann ablösen.

Unterfüttern kann Wolbergs seine Ausführungen mit Zitaten aus Protokollen, E-Mails und sonstigen Aufzeichnungen. Er ist bestens vorbereitet. Einen Großteil seiner Stellungnahme liest er ausnahmsweise ab.

Wolbergs fordert Vorgehen gegen Becker

Vornweg allerdings schickt der suspendierte Oberbürgermeister, dass er nun die Stadt Regensburg auffordern werde, wegen der Verletzung von Dienstpflichten gegen Becker vorzugehen: Dieser habe ihn nicht über eine mögliche psychischer Erkrankung von Franz W. informiert, er habe verschwiegen, dass er eine Bewerberin um den Posten schon im Vorfeld gekannt habe und schließlich habe er Interna aus einer Aufsichtsratssitzung an eine Stadträtin weitergegeben, die dort nicht vertreten war. Dies müsse Konsequenzen haben.

Etwas später wird es dann noch schmutzig. Wolbergs legt Wohnungskäufe von Becker und dessen Familie auf dem Nibelungenareal offen, er zitiert aus Stadtbauprotokollen aus dem Jahr 2010, wo es um Beckers Bestellung als Geschäftsführer ging, wo dessen soziale Kompetenz in verschiedenen Wortbeiträgen vermisst oder bemängelt wurde und es teils sehr detailliert um Gründe geht, die gegen ihn sprechen.

Becker habe einen Großteil der Stadtbau-Mieter „für Abschaum gehalten“, so Wolbergs. Er habe immer wieder wegen des unsozialen Umgangs Beckers mit Mietern interveniert, mehrfach habe der Geschäftsführer sich gegen Entscheidungen des Aufsichtsrats, ja sogar Weisungen des Oberbürgermeisters gestellt. Da sei es wenig glaubwürdig, wenn Becker nun behaupte, er habe plötzlich aus Angst um seinen Posten nachgegeben und deshalb Franz W. als Technischen Leiter vorgeschlagen. „Was ist das für ein Geschäftsführer? 200.000 Euro Jahresgehalt, aber kein Rückgrat.“

Mehrfach erklärt Wolbergs, dass er es bedauere, Becker so beschädigen zu müssen. Aber verantwortlich dafür sei die Staatsanwaltschaft. Schließlich gehe es ja um Glaubwürdigkeit.

Der Prozess wird am 20. März fortgesetzt. Dann wird CSU-Stadtrat Erich Tahedl vernommen. Er soll Teile von Beckers Aussage bestätigen können.

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Kommentare (70)

  • XYZ

    |

    Damit beginnt und endet der Prozess medienwirksam: die allein zuständige Wirtschafts-Strafkammer wird davon unabhängig ihr neutrales Urteil finden.

  • omeiomei

    |

    Das ist natürlich Taktik aus dem Handbuch des Winkeladvokaten: Nachdem der Zeuge weg ist, gibt man eine “Erklärung nach § 257 StPO” ab, in der man dann lauter Dreck ausgießt, gegen den sich der Zeuge nicht mehr wehren kann, weil er dazu nicht gefragt wurde.
    Warum die Strafkammer irgendwelche (von niemandem gefoderte) Distanzierungs- und Entsetzenserklärungen über Interviews mit Ebner abgibt, fragt man sich auch, und dass so ein Beitrag eines Ex-Vizepräsidenten zum Platzen des Prozesses führen könnte, ist rechtlich eher abwegig.
    Warum sagt man nicht einfach: wir lesen überhaupt keine Presseartikel, für uns ist nur maßgeblich, was hier im Gerichtssaal passiert, aus die Maus. Eine derartige unterwürfige vorauseilende Anbiederung bei der Verteidigerriege ist ja eher peinlich.

  • Unfassbarer Diletant

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    Die Aussage Beckers ist absolut glaubwürdig. Umso erschreckender ist der Umgang Wolbergs damit. Sachliche Argumente Fehlanzeige. Vielmehr persönliche Angriffe. Dieser Mann ist untragbar für jedes öffentliche Amt

  • Rainer Wehpunkt

    |

    Nicht überraschend hat sich Richterin Elke Escher klar und unmißverständlich gegen die Meinungsäußerung von Herrn Werner Ebner abgegrenzt. Es leuchtet ein, dass sie diesen Prozess erfolgreich abschliessen möchte und subjektiv eine solche Stellungnahme als störend empfindet.

    Dass es sich um nichts Anderes als eine Meinungsäußerung handelt, zeigt die Tatsache der angedrohten juristischen Schritte gegen Herrn Ebner, welche sich zu einer ‘Beschwerde beim Justizministerium’ verdünnisiert haben – nun ja, da wird sich demnächst irgendein Ministerialbeamter am Kopf kratzen und fragen, was denn der Schmarrn schon wieder soll?!!!

    Ähnlich wird es wohl der Ankündigung von Herrn Wolbergs ergehen, die Stadt Regensburg auffordern zu wollen, gegen Herrn Becker wegen der Verletzung von Dienstpflichten vorzugehen.

    Wir erleben viel empörte Schaumschlägerei unter häufiger Verwendung von verbalen Injurien, um vom Eigentlichen abzulenken. Und dieses “Eigentliche” hat Herr Ebner in seinem Kommentar präzise, feinfühlig und übersichtlich auf den Punkt gebracht.

    Egal wie der Prozess juristisch ausgehen wird, die Alternative zu 12 Jahren Schaidinger hatte ich mir bei der OB Wahl 2014 etwas anders vorgestellt. Doch mit jedem Prozesstag wird klarer, dass es keine Fortsetzung dieser Amtsführung durch den derzeit suspendierten OB geben wird.
    Ich wünsche Herrn Wollbergs aufrichtig, dass er sich in seinem eigenen Interesse, aber auch im Interesse seiner Partei und im Interesse der Regensburger Bürgerschaft von einem solchen Anspruch lösen kann.

  • R.G.

    |

    Mein Beitrag bezieht sich auf kein prozessentscheidendes Detail.

    Erwähnt wird jedoch, der Zeuge habe im beruflichen Kontext Kunden für Abschaum gehalten.

    Im Umgang mit Klienten, Mietern, kann es Situationen der Überforderung geben, unter anderem wenn es zu emotionalen Angriffen oder Ausfällen der Wohnungswerber bzw- -mieter gegen Personal kommt, oder deren Wohnverhalten bzw. Lebenssituation jenseits der eigenen Vorstellbarkeit liegt.
    Richtig und zeittypisch ist, in den Ämtern einer Großstadt eine Art Training und Supervision anzubieten, damit in geschützter Atmosphäre als Gruppe und auch als Einzelner Probleme im Kundenverkehr besprochen, und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden können. Meine Rede bezieht sich ausdrücklich nicht auf Therapie, sondern meint stetes Training zum Neuerwerb sich sonst im Alltag abschleifender sozialer Kompetenzen.

    Ich habe einen ersten Beruf, für den sich technisch begabte, egozentrische Menschen am besten eignen, wiewohl zu Auftragsbeginn und -ende souveräner Kontakt zu in der Regel komplizierten Kunden nötig ist,
    und einen zweiten, in dem freundliche, langdauernde und verständnisvolle Hinwendung zu anderen unerlässlich ist – deshalb wählen ihn Personen mit angeblich besonders starken Fähigkeiten im Menschlichen.

    Ein, zwei Jahrzehnte nach Berufsantritt scheinen mir die “Egoisten” mit dem anfangs geringen social skills jedoch für den Umgang mit Menschen besser gewappnet, ganz einfach, weil man sich bemüht, ihnen laufend, nachdem man sie zuerst Dampf ablassen ließ, Fähigkeiten für die Gespräche mit den nächsten äußerst fordernden Kundinnen zu vermitteln.

    Ich lasse die Vorgesetzten einer Abteilung daher aus der Verantwortung für das Arbeitsklima in einem Büro mit Kundenverkehr nicht raus, aber die Vorgesetzten der Vorgesetzten, und letztendlich auch den obersten aller Chefs, eben auch nicht.

    Für die Zukunft wäre es wichtig, guten Umgang mit schwierigen Menschen als ZIELVORGABE zu sehen, die unter laufender positiver Verstärkung, und bei generell gutem Arbeitsklima unter den Kollegen, tatsächlich erreicht werden kann.

  • Dieter

    |

    Ebner’s Leserbrief ist nicht die erste und sicher nicht die letzte (rechtliche) Einschätzung eines Volljuristen zur Cause Wolbergs.
    Letztendlich greift Ebner durch die ab Blume auch die, sag wir mal, nachsichtige Prozessführung Eschers an. Das finde ich zum Teil nachvollziehbar. Wolbergs und Wittings respektloses Verhalten hat absolut niemanden genützt, weder dem OB noch dem Prozess.

    Interessant finde ich, dass Becker nicht mehr auf seinen Terminkalender zugreifen durfte. Das bietet natürlich zusätzliche Angriffsflächen. Nicht, dass sich dieser die letzten Jahrzehnte mit Ruhm bekleckert hätte. Da hätte ich mir doch noch ein paar Fragen zum generellen Sinn und Nutzen der Stadtbau seit Schaidinger gewünscht.

  • BTH

    |

    …grotesk, bizarr…, mir gehen die Worte aus…
    Ich, wir dotieren diese Leute mit hohen Gehältern /Pensionen
    erschreckend ist das Niveau dieser “Honoratioren” (Jw, Tr, H, W)

    Ich hoffe auf Frau escher

  • R.G.

    |

    Die Vorstellung, mein Chef hätte von mir eine Meldung erwartet, wenn amtsfremde Bauträger über einen Bewerber auf einen Posten bericheten, dieser habe psychische Schwierigkeiten, dann würde ich mich fragen, ob ich noch in einem Rechtsstaat, oder doch in ….hausen lebe.

    Was trug man an Kollegen unserer Firma schon alles heran?
    Dass Kollegin X eine Prostituierte sei, sie habe wirklich einen bordellroten Flauschpulli angehabt. Kollege Y. treibe es mit jeder freizügigen Schönen , während seine Frau kein Wirtschaftsgeld von ihm erhalte. Die künftige Vorgesetzte der Abteilung … habe sich emporge…, sie könne fachlich nichts. Mehrere Mitarbeiter wären psychisch gestört oder schlügen ihre Frauen. Der Chef in der Produktion trinke 20 Bier pro Tag….

    Sachliche, nachprüfbare Bewertungskriterien verhinderten allerdings ein Agieren auf der Ebene von Andeutungen und Gerüchten.
    (Und keine der dramatischen Behauptungen über Dritte stimmte.)

  • liltroll

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    Uiiii, da wird’s heute in der wöchentlichen Wolli-Facebook-Show wieder hoch hergehen … Popcorn liegt schon bereit :-)

  • Bernd

    |

    @RD
    “Wir haben den Leserbrief komplett prominent als Gastbeitrag veröffentlicht und halten diese Entscheidung auch weiter für richtig – aus journalistischen Gründen.”

    Vorschlag / Fragen an die Redaktion:
    In den letzten Jahren ist in den Online-Medien (mehr als im Print) in Punkto Transparenz einiges vorangetrieben worden, z.B. Offenlegungen durch den/die Journalisten, dass sie in der Vergangenheit mal bei XY beschäftigt waren wenn sich der Beitrag um XY dreht, laufende Geschäftsbeziehungen usw. usf.: Ich fände es daher nach wie vor gut, wenn es eine redaktionelle Distanzierung von Gastbeiträgen gäbe. Das ist doch eigentlich journalistisches Ethos 101. (*)

    Und: Mir war auch nicht klar, dass speziell dieser Beitrag an mehrere Medien verschickt wurde. Ohne diesen Hinweis wirkt “Gastbeitrag” umso mehr als “speziell für RD geschrieben / zur Veröffentlichung gedacht”. Diese Info wäre also auch interessant. Siehe auch euren, sorry, “verschleiernden” Hinweis “In seinem Gastbeitrag für regensburg-digital beschäftigt sich…”.
    Es kann ja auch sein, dass der Beitrag von euch erst veröffentlicht wurde, nachdem klar war, dass die MZ ihn nicht bringt. Umso mehr wäre eine redaktionelle Einordnung begrüßenswert gewesen.

    (*) Disclaimer: Es geht mir hier um journalistische Standards, nicht um die persönlichen Lesefähigkeiten einzelner Kommentatoren.

  • omeiomei

    |

    Dass sich auch ein Uniprofessor aus Regensburg auf dem Beck-Blog zu dem Verfahren (und anders als Ebner nicht nur zum Prozessverhalten, sondern zur rechtlichen Einschätzung) äußert hat bislang offenbar noch nicht zu Empörung bei der Kammer und bei Wolle geführt.

  • omeiomei

    |

    Wenigstens die SZ unterstützt heute mit einem Kommentar die Presse- und Meinungsfreiheit von RD und Ebner. Der Wollespezl/spindoctor Eckl meint, es sei ein Sieg der Presse, wenn die mz veröffentlichte Artikel zurückzieht. Aber das passt ja zu seinem Promotionsthema…

  • Niederbayerischer Freigeist

    |

    Seit Anfang der Affäre lese ich mit viel Humor die Beiträge hier im Forum. Mein Resümee: Ihr liebt ihn ja doch euren Wolli! Ihr könnt euch so an ihm ab arbeiten und eure Seele von mancher Last befreien.
    Wollt ich hoffe du bleibst als OB den Regensburgern erhalten. Sie finden sowieso keinen Besseren.
    Viele liebe Grüße aus Niederbayern.

  • Verlinker

    |

    Dieser Artikel zeigt, wie seriöser Journalismus aussieht (bestätigt auch die RD-Entscheidung, den Beitrag von Herrn Ebner zu veröffentlichen):

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburg-korruptionsprozess-wolbergs-1.4358322

    Dieser Artikel zeigt, wie Journalismus aussieht, der unterwürfig für eine Partei Stellung bezieht:

    https://www.wochenblatt.de/politik/regensburg/artikel/278194/der-managertyp-joachim-becker-wollte-offenbar-bloss-einen-nebenbuhler-verhindern

    Journalismus sollte zumindest versuchen, eine neutrale Position einzunehmen.
    Vielen Dank an Herrn Aigner, dem dies (als einem der wenigen in der lokalen Medienlandschaft) immer wieder gelingt.

  • Stefan Aigner

    |

    @Bernd

    „Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der gesamten Redaktion wider. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Kommentare – insbesondere beleidigenden Inhalts – zu kürzen und gegebenenfalls nicht zu veröffentlichen. Kommentare spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.“

    So steht es im Impressum. Eine Mehrfachdistanzierung halte ich für unnötig. Zur Genese der Veröffentlichung und warum als Gastbeitrag werde ich noch etwas schreiben.

  • Checker

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    Die Voraussetzungen für den Posten bei der Stadtbau war ein Universitätsstudium.

    Es gab zwei Bewerberinnen mit ausreichender Qualifikation.

    Wie weit reicht die Macht eines Oberbürgermeisters wenn sie dazu führt, dass ein gelernter Maurer dann den Posten bekommt?

    Den beiden Damen sagt der Herr OB im Anschluß auch noch persönlich ab weil er sich sie in anderen Positionen vorstellt. Die könne doch selber entscheiden wo sie arbeiten wollen.

    Nichts gegen die Qualifikation des Mauerer Meisters. Er kann ein spitzten Mann gewesen sein mit unheimlichen Organisationstalent. Aber beim Staat läuft das doch anders. Es kann doch auch keiner Kriminalbeamter werden nur weil er ein ausgezeichneter Detektiv ist. Oder ein Offizier bei der Bundeswehr nur weil er laut schreien kann.

    Jetzt kommt noch die persönliche Verquickung zwischen OB und Maurer Meister hinzu. Der Mauerer Meister ist laut eigenerer Angabe des OB fast schon ein Freund von ihm der ihm sein Ferienhäuschen kostengünstig herrichtet.

    Hallo das ist doch schön langsam alles irre und nicht mehr nachvollziehbar was da gelaufen ist.

  • kb

    |

    “Verfahren zu Fall bringen” – verstehe ich nicht. Könnte ich mir nur vorstellen als durch den Leserbrief verursachte Befangenheit der Richter, aber die sieht ja offenbar nicht einmal die Verteidigung.

    Daher finde ich den Umgang mit dem Leserbrief im Prozeß unsouverän. Die Verteidigung hätte sich nicht eine halbe Stunde über diese Meinungsäußerung außerhalb des Prozesses verbreiten dürfen, und das Gericht hätte die Verteidigung ermahnen sollen, beim Gegenstand des Prozesses zu bleiben, bei weiterem Verstoß das Wort entziehen sollen und selbst lediglich ganz kurz darauf hinweisen sollen, daß es eine Entscheidung selbstverständlich nur aus dem “Inbegriff der Verhandlung” treffen wird, so wie es im Gesetz steht. Hätte in drei Minuten abgehandelt werden können.

    Und wenn die Verteidigung das prozeßfremde Thema nicht aufgegriffen hätte, hätte es gar nicht auftauchen sollen.

  • Lieschen Müller

    |

    Tja, hätten sich das Superteam Witting und Wolbergs einmal im Griff gehabt. So hat der Gastbeitrag erst recht hohe Wellen geschlagen und es kommt fast keiner dran vorbei.

    Auf das Video freue ich mich auch schon sehr!
    Vielleicht schafft es Wolli mal wieder mehr Kommentare zu bekommen.
    Ich habe kurz aufgeschrieben , wie diese abgenommen haben. Das allein finde ich schon sehr aussagekräftig.

    Video 21.12.18 257 Kommentare
    Video 11.1.19 131 Kommentare
    Video 1.2.19 120 Kommentare
    Video 8.2.19 94 Kommentare
    Video 15.2.19 61 Kommentare
    Video 22.2.19 57 Kommentare
    Video 1.3.19 40 Kommentare

  • Robert

    |

    Von dem Vorhaben die Glaubwürdigkeit Wolbergs zu testen, blieb in der gestrigen Verhandlung kaum mehr übrig als eine Schlammschlacht. Wobei ich nicht weiß, wer mehr mit Dreck geworfen hat, Wobergs oder Becker.

    Überrascht hat mich das offenkundige Desinteresse der Staatsanwaltschaft an Becker. Bestenfalls ein- bis zweieinhalb unmotivierte Fragen wurden von der StA gestellt.
    Dass Hartl und Wolbergs den ehemaligen BTT-Geschäftsführer Franz W. unbedingt in der Stadtbau GmbH haben wollten und dies gegen Becker durchsetzten, ist unbestritten. Hartl sprach lt einem rd-Bericht von August 2016 von einer „politischen Entscheidung“: pro Franz W. und gegen den Stadtbau-Geschäftsführer Joachim Becker. Hartl damals: „Wenn wir das nicht mehr machen dürfen, können wir aufhören.“ Er habe sich da nichts vorzuwerfen, so Hartl. https://www.regensburg-digital.de/neuer-stadtbau-geschaeftsfuehrer-war-auch-fuer-immobilien-zentrum-taetig/18082016/

    Für mich ist es in der Rückschau stimmig, dass Wolbergs sein „Freund“ und Parteispender Franz W. in der Stadtbau GmbH haben und ihn als Nachfolger oder Korrektur von Becker als Geschäftsführer etablieren wollte.

    Becker sagte gestern im Prozess, dass Franz W. „nicht zu verhindern gewesen wäre“. Das mag sein. Andererseits hat Becker die Qualifikation von Franz W. gestern so bewertet, dass dieser seiner Ansicht nach schon bei der ersten Vorauswahl der Kandidaten ausgeschieden wäre. Der Grund: nicht zuletzt weil Maurermeister Franz W. kein Studium habe und nur in der BTT-Welt des Bauträgers Tretzel gelebt und gearbeitet habe, die Anforderungen in der Stadtbau nun mal aber ganz andere gewesen seien. Das ist nachvollziehbar.

    Warum Becker dann den ehemaligen BTT-Geschäftsführer Franz W. dennoch als Technischen Leiter vorschlug, blieb mir gestern unklar. Im Juli 2016 gab Becker gegenüber der MZ noch an, dass er – im Gegensatz zu Wolbergs und Hartl – die „Projekte, an denen der ehemalige BTT-Geschäftsführer beteiligt war“ nicht gekannt habe. Das ist natürlich Quatsch. Gestern sagte Zeuge Becker aus, er habe sogar gewusst, dass Franz W. psychisch krank gewesen sei und dass er sich zur Beurteilung der Qualitäten von Franz W. (der damals bei einer IZ-Tochter arbeitete) sogar mit dessen ehemaligen Chef V. Tretzel unterhalten habe.

    Interessant hätte ich es gefunden, wenn die Staatsanwaltschaft gestern tatsächlich zu klären versuchte hätte, ob J. Becker beim Kauf der vier BTT-Wohnungen auf dem Nibelungenareal (die er bzw. seine Familie lt. J. Wolbergs besitzt) auch Preisnachlässe bekommen hat und ob hierin vielleicht eine Erklärung für Beckers Einschwenken auf Franz W. als Technischer Leiter bei der Stadtbau GmbH liegen könnte.

  • Robert

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    Nachtrag:
    So kurios die politisch durchgesetzte Einstellung von Franz W. bei der Stadtbau GmbH ist, so strange ist sein geplanter Abgang. Im Oktober 2016 beraten OB J. Wolberg und BTT-Chef Tretzel in einem von der Kripo abgehörten Telefonat „ob der Unternehmer seinen früheren Geschäftsführer Franz W. nicht wieder bei sich einstellen könne.“ „Wenn es Wolbergs recht sei, dann werde er W. wieder zu BTT holen, sagt Tretzel“ in diesem Gespräch. Dazu kam es nicht. Franz W. wurde als Angestellter der Stadtbau verhaftet und sitzt nun hinter Tretzel und Wolbergs vor Gericht . https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-prozess-gespraeche-ueber-geld-schmierblaetter-und-eine-drecksau/14022019/

  • Checker

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    Habe gerade interessiert die beiden neuen Artikel in Wollis Wochenblatt gelesen. Auch besser bekannt unter dem Namen Wollis Märchenstunde. :)

    Ist schon interessant erst hört man tagelang nichts von Herrn Dr. Becker aber wenn etwas vermeidlich für seinen Freund und gegen Regensburg Digital spricht erweckt das seinen Jagdtrieb. Da werden dann gleich 2 Artikel in einer Stunde raus geschossen.

    Mit meiner Vermutung hatte ich dann auch recht. Witting macht keine Anzeige gegen Herrn Ebner. Er wollte sich wohl doch nicht juristisch vollkommen deplatzieren mit dieser aussichtslosen Anzeige. Aber er hat Beschwerde gegen ihn eingelegt. Oh da wird Herr Ebner aber Angst haben.

    Abschliessend ist es schon peinlich wen Wolbergs und Witting schon alles anzeigen wollten und das dann doch nicht taten. Die Staatsanwaltschaft, RD, die MZ den Richter Ebner vielleicht sogar den Checker. Sicherlich warten alle gespannt auf die Anzeige spätestens wenn Wolli wieder Oberbürgermeister ist. Lauten sollte sie eindeutig auf Majestätsbeleidigung eines Provinzfürsten. :)

  • R.G.

    |

    @Bernd u.a.

    Zur Notwendigkeit, sich bei jedem Artikel zu äußern, dass man als Redaktion nicht mit der Meinung von Leserbriefschreibern oder Gastautoren konform gehe:
    Bevor ich das erste Mal in regensburg-digital einen Artikel las, sah ich mir das Impressum an, seither weiß ich, die Distanzierung von Inhalten diverser fremder Schreiber und Gastautoren ist korrekt angeführt.

    Gelegentlich konnte ich beobachten, dass eine Werbeeinschaltung nach Veröffentlichung eines Artikels von einem der Hauptautoren des Blogs plötzlich verschwand. Dennoch machte man keinen Rückzieher. Man nahm offensichtlich lieber finanzielle Verluste in Kauf. Ein hoher persönlicher Preis für die Meinungsfreiheit.

    Anders läuft es bei kommerziellen Druckhäusern.
    Die reinen Herstellungskosten lägen wesentlich höher als der erzielbare Kaufpreis einer Zeitung oder eines Magazins. Das Geld kommt in wesentlichem Ausmaß durch Werbekunden, und bei Gratiszeitungen im EU-Bereich in den vergangenen Jahren, zunehmend durch öffentlich finanzierte Einschaltungen (wenn beispielsweise über neue staatliche Kampagnen, Beratungsstellen etc. informiert wird) , herein.
    Salopp besagt, die Arbeitsplätze und Maschinen finanzieren sich durch die Interessen der großen außerbetrieblichen Firmen, Parteien, etc..
    Ihnen ist wichtig, dass kein einziger Artikel erscheint, der sich mit ihren momentanen Interessen spießen könnte. Passt ihnen alles, setzen sie Inserate ein. Das Ziel Eines Druckhauses/Verlagshauses ist, sie durch Wohlverhalten als Dauerkunden an sich zu binden.

    Um die Zahl der von den Großinserenten als gerade noch tolerabel empfundenen Informationen zu erhöhen, druckt man “zu allem und jedem” noch eine vorsorgliche Distanzierung ab, von den Inhalten der Gastschreiber, Poster usw

    Rechtllich besteht aber kein Grund, sich dauernd zu wiederholen.

  • Giesinger

    |

    @Checker 12:18, @redaktion:
    Es wurde im Text offensichtlic der J.Becker mit Dr Eckl vertauscht. Bitte vielleicht ändern/richtigstellen.

  • Samson

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    Eigentlich unglaublich und etwas was fast untergeht.
    Die MZ bastelt einen Laser Brief in ein Tribunal um.
    Stellt die richtigen Fragen, damit die Pfeile besser treffen. Das ist Journalismus pur. Da muss unser größtes Medienhaus sich von einem Einmannbetrieb zeigen lassen, wie man es richtig macht.
    Schade dass ich nicht gedruckt wurde.

  • Sepp Maier

    |

    Gestern in der Verhandlung kam ja heraus, dass Herr Becker wohl nicht die Wahrheit in Bezug auf ein gefordertes Studium ausgesagt hat, die Verteidigung von Franz W. hat wohl Unterlagen vorgelegt die etwas anderes aussagen. Mit den Qualitäten von Herrn Becker ist es anscheinend auch nicht weit her, was man so aus den Protokollen zitiert bekommen hat. Neben mir saß eine Dame die bei der Stadtbau beschäftigt ist, sie hat mir erzählt, welch positiver Ruck durch die Belegschaft ging, als sie erfuhren der Becker fliegt. Das er Angst um seinen Job wegen Franz W. hatte halte ich für ein Gerücht, so wie der aufgetreten ist. Es scheint so, er wollte selbst eine Bekannte installieren um weiterhin der allmächtige Herrscher zu bleiben. Es ist zu befürchten, dass Herr Becker noch länger auf der Gehaltsliste der Stadtbau (190.00.- Gehalt) bleiben wird. Wer holt sich so jemanden ins Haus? Für mich sind das alles Nebenkriegsschauplätze und alte Rechnungen die beglichen werden müssen. Schade das ihnen eine Bühne geboten wird. Kann man eine Glaubwürdigkeit prüfen, indem man Erzfeinde, (ich nenn sie jetzt mal so) aufeinanderhetzt? Ob Herr Becker Rabatte für die 4 Wohnungen bekommen hat ist doch unwichtig. Genauso unwichtig ist ob Herr Becker vor 10 Jahren der Richtige oder Falsche war. Die Staatsanwaltschaft hat ja auch nicht angeklagt.

  • Dieter

    |

    Ja, der prägnante SZ-Kommentar, der oben verlinkt wurde, sagt eigentlich alles zum Thema.
    Dass Escher Ebners Kommentar als Bedrohung für das Verfahren einstuft, finde ich “hochproblematisch” und macht mich “fassungslos”. “Obergschaftler” etc. ist scheinbar normaler Ton im Verfahren, aber ein sachlicher Leserbrief erwischt einen kalt.
    Wie zahnlos kann man als Richterin sein? Nun gut.

    Interessant ist auch, dass Christian Eckl vom lokalen Werbeblatt seinen ‘Ethos’ bzgl. Quellenschutz (“Für sie schwöre ich jeden Meineid”) bei Becker dann doch ganz schnell wieder über Bord wirft. Verwundern tut dies freilich nicht, CE gibt sich aber wirklich alle Mühe sich und sein Käseblatt ins Abseits zu schießen. Man möchte fast sagen “Weiter so”, dann hat sich die Postille bald von selbst erledigt.

  • xy

    |

    Ebner sollte sich bei der Kammer und den Verfahrensbeteiligten für seine Blutgrätsche entschuldigen und glaubhaft Besserung geloben!

  • dugout

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    @Dieter
    ” Man möchte fast sagen „Weiter so“, dann hat sich die Postille bald von selbst erledigt.”

    Das letzte Wochenblatt welches ich in Händen hielt war noch magere 6 Seiten “stark”
    DAS ist das Problem eines Eckl. Da wird ihm auch der Wolli nicht mehr helfen.

  • Empörer007

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.

  • Scientia

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    Was ich nicht verstehe ist, dass ein Leserbrief, der die Meinung eines einzelnen wiedergibt, Gegenstand des Verfahrens wird und ca. eine Stunde lang diskutiert wird. Vor allem weil es Ebner ja primär nicht um die Strafbarkeit Wolbergs, sondern dessen Eignung und Würdigkeit für das Amt des OB ging. Warum wird etwas, das mit den Vorgängen im Sitzungssaal eigentlich nichts zu tun hat, so lange erörtert. Werden jetzt zukünftig auch alle Kommentare in regensburg-digital vor Gericht erörtert?

    Zum Thema Mäßigung: Ebner ist pensionierter Richter und darf sich vor allem zu politischen Themen äußern. Nur weil man den Richtereid ablegt, verliert man noch lange nicht seine Meinungsfreiheit, auch wenn man eine Meinung vertritt, die nicht in die Verteidigungsstrategie von Wolbergs und Witting passt. Geboten wäre Zurückhaltung dann, wenn er noch im Dienst wäre, zumindest solange das Verfahren am LG Regensburg anhängig ist. Würde man das Mäßigungsgebot irrsinniger Weise soweit verstehen, wie Witting, Wolbergs und teils auch ein mkv, dürften Richter und Beamte sich überhaupt nicht mehr äußern. Wäre interessant, wie dann die zahlreichen Beamten und Richter im Stadtrat ihr Mandat ausüben würden.

  • Piedro

    |

    @xy
    Für was soll er sich denn entschuldigen? Weil er Erkenntnisse aus dem Gerichtssaaal analysiert hat um die Eignung eines Kandidaten für ein politisches Amt als Privatperson zu reflektieren? So weit kommt es noch, irgendwann darf dann keiner mehr was über angeklagte Politiker sagen oder schreiben ehe sie verurteilt sind, und danach wohl erst recht nicht mehr.

    Nö, so geht das nicht mit der Meinungsfreiheit und der demokratischen Willensbildung.

    @Scientia
    “Vor allem weil es Ebner ja primär nicht um die Strafbarkeit Wolbergs, sondern dessen Eignung und Würdigkeit für das Amt des OB ging.”

    Eben. Ich kann auch nicht nachvollziehen warum dieser Artikel im Verfahren besprochen werden musste. Vermutlich weil die Vorsitzende ganz klar machen wollte, dass sie unbeeinflusst und objektiv urteilen wird. Naja, wenn sie das braucht…

    @Dieter
    “Interessant ist auch, dass Christian Eckl vom lokalen Werbeblatt seinen ‚Ethos‘ …”

    DER war gut!

  • Dieter

    |

    @dugout

    Ja, das WB geht hoffentlich bald seinem Ende entgegen. Als “königstreuer” Gefälligkeitsjournalist hat sich Eckl schon beizeiten beim Donaukurier und der PNP positioniert. Wer weiß, wie diese Kontakte entstanden sind.

  • Ahnungsloser

    |

    @Scientia

    vielen Dank dafür.

    Ergänzend möchte ich noch anmerken: Dies betrifft ja nicht nur politische Äußerungen von Richtern/ehemaligen Richtern/Beamten, sondern auch Meinungsäußerungen (auch zu juristischen Themen und gerichtlichen Verfahren) eines Vorsitzenden Richters des Bundesgerichtshofes. Oder hat Dr. Thomas Fischer in seinen zahlreichen Kolumnen bei Zeit.de oder Spiegel Online während seiner Amtszeit immer wieder gegen § 39 DRiG (das hier so häufig zitierte “Zurückhaltungsgebot”) verstoßen?

  • mkv

    |

    Die StA hatte diese Zeugeneinvernahme beantragt. Warum die Kammer diesem Antrag folgte, erschließt sich mir nur insoweit, als sie womöglich einem Revisionsantrag der StA eine potentielle Grundlage entziehen wollte.

    Wir “erlebten” also einen Handlungskomplex, der bekanntlich nicht Gegenstand der Anklage, des Verfahrens ist. Allein, um die Glaubwürdigkeit des Angeklagten Wolbergs zu erschüttern. Nach Bekundungen von Prozessteilnehmern habe sie, die StA, nur zwei bis drei Nachfragen gestellt.

    Hätte Sie, wie von @Robert (um 11:55) in seinem letzten Absatz angeregt, gründlich nachgefasst, hätte sie ggf. die Glaubwürdigkeit des eigenen Zeugen untergraben.

    Im Übrigen teile ich die oben vertretene Ansicht, dass hier zwei Alpha-Männer aufeinandertrafen, die nie miteinander konnten und deren zutage getretener “Rosenkrieg” keinem der Prozessbeteiligten ETWAS gebracht hat.

    Zu R.G. (dem schreibenden Nacht-Geist :-) ) und dem Disclaimer:

    Ob mit oder ohne einen distanzierenden redaktionellen Hinweis: Prinzipiell haften die Medien für den Inhalt des abgedruckten Leserbriefes genauso wie sie sonst auch für die Verbreitung von Aussagen Dritter haften.
    (vgl. Soehring, Presserecht, 3. Auflage, Rn. 16.19).

  • Stefan Aigner

    |

    @Dieter

    Das ist alles dieselbe Verlagsgruppe. Ansonsten bitte ich, dieses Thema hier nicht allzu sehr zu vertiefen. Darum geht es allenfalls am Rande.

  • postScriptum

    |

    Ich bin weiterhin der Ansicht, dass dem Gastbeitrag und dessen Veröffentlichung durch Regensburg Digital zuzustimmen ist, auch wenn ich verstehe, dass die Verfahrensbeteiligten not amused sein mögen. Meinungen dürfen in einer freiheitlichen Gesellschaft auch mal weh tun.
    @xy:
    Wenn man Herrn Ebner etwas vorwerfen kann, dann sicherlich keine „Blutgrätsche“, sondern wohl in erster Linie, dass er die Bereitschaft mancher Teile der Öffentlichkeit, seinen Kommentar sauber zu lesen und fair zu bewerten sowie die Souveränität der Kammervorsitzenden weit überschätzt haben dürfte. Wahrscheinlich ging er einfach von sich selbst aus. Er hätte nämlich die Meinung anderer (auch wenn sie ihm nicht gefallen hätte) geachtet und sich sicherlich nicht ohne Not vor der Verteidigung in dieser schon fast grotesk-überzogenen Art und Weise in den Staub geworfen. Bei ihm wäre das Thema „Gastkommentar eines Pensionisten“ in zehn Sekunden als irrelevant aus der Hauptverhandlung verbannt worden. Herr Ebner hätte im Übrigen wohl auch im Zwischenverfahren die wesentlichen Gespräche notfalls bis tief in die Nacht selbst abgehört und – falls er das entgegen seiner üblichen Akribie nicht getan hätte – in der Hauptverhandlung klar die Verantwortung dafür übernommen, statt den Schwarzen Peter alleine bei der Polizei und Staatsanwaltschaft zu belassen.
    Und der Hauptangeklagte wäre bei Herrn Ebner sicherlich – unabhängig von der Frage, ob „Obergschaftler“ nun eine strafbare Beleidigung darstellt oder nicht – notfalls mit den vom Gerichtsverfassungsgesetz nicht umsonst zur Verfügung gestellten Ordnungsmitteln dazu bewogen worden, sich anständig zu benehmen. Und zwar, weil anständiges Benehmen aller Beteiligten die Grundvoraussetzung einer geordneten Hauptverhandlung ist (und nicht, weil man sonst zu den bösen Protokollierungsanträgen so lange Beschlüsse schreiben muss.)

  • Mathilde Vietze

    |

    Soweit mir bekannt ist, hat Schaidinger vor der letzten Kommunalwahl den Vertrag
    des höchst umstrittenen Herrn Becker extra noch verlängert, um einem möglichen
    Nachfolger auf dem OB-Sessel “ein Ei” zu legen.

  • Taxifahrer

    |

    Escher wird mir immer sympathischer. Ich finde sie ist die Idealbesetzung in dem Prozess. Und sie hat absolut Recht: Ein ehemaliger Richter, der mit einem Bild von sich in Richterrobe so einen Text verfasst, trägt dazu bei, dass nur noch weitere unnötige Nebenkriegsschauplätze entstehen.

  • Zitierer

    |

    Da sicher nicht alle den Artikel in der SZ (siehe Post “Verlinker”) gelesen haben, hier die Kernaussage, welche mir aus dem Herzen spricht:

    “Dem Portal Regensburg Digital, das die Ebner-Kritik veröffentlichte, wirft Wolbergs-Verteidiger Peter Witting journalistisches Versagen vor. Derweil lobt er das “journalistische Ethos” der Mittelbayerischen Zeitung, die den Gastbeitrag aus ihrer Digitalausgabe löschte, nachdem der Beitrag auch dort kurzzeitig erschienen war. Als Journalist muss man da mit einem Satz kontern, den Wolbergs gern benutzt, wenn er gegen Justiz und Medien wettert: Ja, geht’s noch? Gilt für den OB und seine Verteidiger die Presse- und Meinungsfreiheit nur dann, wenn sie der Prozessstrategie nützlich ist? Dass das Grundgesetz alle Meinungen schützt, auch solche, die einem Politiker nicht in den Kram passen, finden Wolbergs’ Verteidiger offenbar ungeheuerlich.”

    In Wahrheit ist es ungeheuerlich, welche Bühne der Verteidigung hier durch die Richterin geboten wird (siehe ausschweifende Erwiderung). Ich habe in meinem beruflichen Umfeld einige Verfahren begleitet und noch nie durfte sich ein Angeklagter soviel herausnehmen.
    Es ist unfair gegenüber anderen Angeklagten in anderen Verfahren, dass der OB hier mit Samthandschuhen angefasst wird und so übervorteilt wird. Frau Escher habe ich leider noch in keinem anderen Verfahren erlebt. Es wäre interessant zu wissen, ob Sie immer so nachsichtig und “angeklagtenfreundlich” ist, oder ob das hier eine Ausnahme darstellt…

  • Piedro

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    Das Bild hat nicht er ausgesucht, wie weiter oben zu lesen ist. Er hat auch nichts aufgemacht, schon gar keine Schauplätze irgendwelcher Art, er hat sich zur Eignung eines derzeit suspendierten OB geäußert, der verkündet hat wieder ins Amt zu wollen. Seine Analyse war sachlich und hat nichts strafrechtliches berührt, sondern lediglich das, was über den Kandidaten in spe durch diesen Prozess bekannt wurde, zT durch seine eigenen Aussagen, respektive das was er am Rande abgelassen hat.

    Ich kann die Kritik an dieser Meinungsäußerung kaum nachvollziehen, auch nicht die Stellungnahme der Richterin. Sie hätte das ignorieren können, da es für den Prozess nicht relevant ist. Für die Wähler dieser Stadt allerdings nicht. Selbst wenn Herr W. nicht verurteilt wird hat er recht deutlich gemacht, dass es bessere Oberbürgermeister als ihn geben muss, welche die halbwegs den Überblick behalten und wenigstens merken wenn sie privat mit Nachlässen, Vergünstigungen und Handwerkerarbeit beschenkt werden. Vielleicht sogar welche, die ihren Wahlkampf ohne getarnte Zuwendungen eines Unternehmers führen können.

  • Ehemals Student

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    Schöne und mehr als verdiente Klatsche für den einstigen Vorgesetzten von Frau Richterin Escher. Bei manchen “Meinungen” – oder rechtlichen Einschätzungen – spielt eben nicht nur der Inhalt eine Rolle, sondern auch, wer sie wann äußert. Und in diesem Fall gilt nun einmal: falscher Zeitpunkt und vielmehr noch falsche Person. Und das musste Herrn Richter a.D. Ebner auch klar sein. Punkt eins.

    Punkt zwei: ungeachtet dessen war es natürlich völlig richtig von Regensburg Digital, die Zeilen des Richters a.D. publik zu machen. Denn das ist es, was Journalismus tut: Dinge veröffentlichen, von denen manche wollen, dass sie nicht veröffentlicht werden. Für mich liegt der Wert dieser Berichterstattung durch Regensburg Digital auch mitnichten im eher banalen Inhalt des Gastbeitrags (nämlich dass sich Herr Wolbergs in einer Art und Weise aufführt, dass ihn sich die Regensburger mehrheitlich nicht mehr als OB wünschen werden), sondern vielmehr darin, die Arroganz und mangelnde Sensibilität des Richters a.D. publik zu machen, anstatt – wie die MZ – ihm diese selbstverschuldete Peinlichkeit gnädigerweise zu ersparen.

    Und drittens: es befremdet mich, wie offenbar von allen Seiten (sowohl im Gerichtssaal als auch unter den Kommentatoren) eine psychische Erkrankung als etwas Skandalöses angesehen zu werden scheint, was ja unbedingt der potentielle Arbeitgeber hätte erfahren müssen, denn dann hätte er ja bestimmt nicht eingestellt. Ist das die Reaktion einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft, in welcher psychische kranke Menschen nicht mehr stigmatisiert werden und als gleichwertig behandelt werden gegenüber Menschen die an anderen Erkrankungen – wie rheumatoider Arthritis, Arthrose, Schwerhörigkeit oder multipler Sklerose – leiden? Hätte es einer der Prozessbeteiligten gewagt, sich darüber zu beklagen, dass Herr X. dem Herrn Y. nicht mitgeteilt hat, dass Herr Z. ja an multipler Sklerose leidet und das ja schon beachtet werden müsse? Ist es das die Einstellung, die wir uns von unserer Gesellschaft wünschen? Ich finde das beschämend und entlarvend. Psychische Erkrankung – z.B. früher vielleicht mal unter Ängsten oder Zwängen gelitten, die aber jetzt gut im Griff – bedeutet nicht zwangsläufig fehlende Eignung für einen verantwortungsvollen Posten, schon gar nicht ohne jedwede weitere Differenzierung. Offenbar scheint das aber immer noch die verbreitete und völlig ohne Widerspruch bleibende Denke in unserer Gesellschaft. Schade.

  • XYZ

    |

    Möchte nur noch am Rande bemerken: der Ri a.D. nimmt sehr wohl – wenn auch verklausuliert – Stellung zu Rechtsfragen die erst das LG zu entscheiden hat: die konkludente Unrechtsvereinbarung = wechselseitige Abhängigkeit und den Anschein der Käuflichkeit = Spenden. Das mag ihm zustehen, aber m.E. kein öffentliches Vor-Urteil.

  • R.G.

    |

    Die Gesamtheit der Empörungsreden macht, dass man das gut als einschüchternd gegenüber all jenen empfinden könnte, die sich anders als lobend und bewundernd dem Oberbürgermeister nähern, sei es verbal oder physisch.

    Besonderer Schutzbedürftigkeit – und damit dem Schutz vor öffentlicher Korrektur überhaupt – unterliegen für mich jedoch nur schwache und unmündige Personen (besonders Kinder) – einem erwachsenen Politiker traue und mute ich zu, so viel als legitim ansehen zu dürfen, wie jeder andere Bürger.

    Gleich, als die Meinung des Gastschreibers und pensionierten Richters erschien, beim Lesen der Einleitung schon war mir klar, wäre ich in der Rolle eines Richters im Prozess, oder als Schöffe bestellt, wollte ich Texte in Blogs und Artikel in Zeitungen zum aktuellen vor Gericht verhandelten Fall während seines Verlaufs nicht lesen. Die mir bekannten Richter halten es übrigens so.
    Schelte im Gerichtssaal gegen den Meinungsäußerer, oder Distanzierung von Inhalt der Veröffentlichung, erübrigt sich dann von selbst.

    Ich nehme die Prozessführung der Richterin Escher, wie sie in den Medien berichtet wird, nämlich dass dem angeklagten Berufspolitiker für seine Worte und Emotionen viel Raum gelassen wird, als durchaus neuartig wahr. Villeicht werde ich erkennen müssen, dass Frauen äußerlich ab jetzt in allen Causen derart/anders vorgehen wollen, als wir es von ihren männlichen Kollegen bisher gewohnt sind; was letztlich zählt ist das Ergebnis, das so weit als irgend möglich gerechte Urteil, sowie seine saubere und sachliche Begründung…

  • Rainer Wehpunkt

    |

    @Zitierer
    8. März 2019 um 21:09
    _____________________________________________________________
    Die Nachsichtigkeit des Gerichtes gegenüber dem Verhalten von Herrn Wolberg war in der Tat oft unerträglich und unverständlich.

    Inzwischen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass Frau Escher eine hervorragende Richterin ist, welche die Taktik der Verteidigung durchschaut hat, den Prozess – direkt oder indirekt – zum Scheitern zu bringen.

    Diesem Verhalten nimmt sie den Wind aus den Segeln, indem sie dem Angeklagten immer wieder ‘goldene Brücken’ baut, ohne dabei jedoch ihre Souveränität zu verlieren.
    Es erinnert an Gerichtsverfahren gegen Politaktivisten wie Rainer Langhans, Fritz Teufel oder Daniel Cohn-Bendit , welche die Richterschaft durch ungebührliches Verhalten zur Weißglut brachten und so die Verfahren dominierten und vorführten.

    Eine Lähmung durch provozierte Nebenkriegsschauplätze, die u.U. eskalierend sogar zu einem erfolgreichen Befangenheitsantrag führen könnten, will Frau Escher verhindern. Eine solche Prozessführung ist zwar nicht gerecht gegenüber anderen Angeklagten in anderen Verfahren, welche nicht diese Samthandschuh-Behandlung erfahren, um der Sache willen in diesem Verfahren jedoch geRECHTfertigt.

  • Serenissima

    |

    Die MZ veröffentlicht den Leserbrief von Herrn Ebner aus journalistischen Gründen nicht. Gleichzeitig druckt sie aber letzte Woche den Leserbrief eines ehemaligen Stadtmitarbeiters, der sich in Sachen neue Grieser Brücke äußert und dabei ganz explizit fordert, was die Stadtmitarbeiter in dieser causa nun zu tun oder zu lassen hätten. Er mischt sich weit mehr ein, als Herr Ebner das tat. Es empört und distanziert sich – niemand. Und das zu Recht.

    Die Äußerungen der Verteidiger und die ausführliche Distanzierung der Kammer haben in der Sitzung meines Erachtens nichts verloren. Es hätte der kurze Hinweis gereicht, dass sich die Kammer weder von journalistischen Beiträgen, noch von Interviews mit Universitätsprofessoren (die die MZ ebenfalls völlig empörungsfrei veröffentlichte, obwohl Prof. Müller dabei sehr wohl juristische Wertungen zur Strafbarkeit von Spenden vornahm), noch von Gastbeiträgen ehemaliger Kollegen, noch von Videos des Angeklagten selbst (die ja ebenfalls völlig unüblich sind) beeinflussen lässt.

    Man stelle sich einmal umgekehrt vor, die Staatsanwaltschaft würde sich jede Woche zur neuesten Videobotschaft von W eine halbe Stunde äußern wollen. Oder, weiter gedacht, alle Verteidiger im NSU-Prozess zur SZ von letzter Woche… Das würde jeden Prozess sprengen. Das ist eine Hauptverhandlung und nicht der Presseclub!

    Und dass sich Herr Witting nun hilfesuchend ans Ministerium wendet – die böse Macht, die CSU gesteuert doch aus Ws Sicht die Staatsanwaltschaft erst zu den ganzen Anklagen gegen ihn getrieben hat, nun, das ist in meinen Augen schon ein besonders netter Witz. Ich bin auf die (Nicht-) Reaktion gespannt.

    Herr Ebner hat seine Meinung gesagt, das steht ihm zu, man kann sie teilen oder nicht. Regensburg digital jedenfalls hat aus meiner Sicht alles richtig gemacht. Weiter so!

  • Alfred Meier

    |

    Dieses Strafverfahren ist geprägt durch vier Persönlichkeiten der bayerischen Justiz:

    Da ist der Landesschatzmeister einer Partei, der sich plötzlich seiner Rolle als Staatsanwalt erinnert und mit einer “dienstlichen Erklärung”, deren Inhalt bis heute nicht öffentlich geworden ist, dieses Verfahren ohne Not auslöst. Da ist eine Staatsanwältin, die mit einem abgehörten und falsch verschrifteten Telefongespräch den angeklagten Oberbürgemeister in Untersuchungshaft bringt. Und da gibt es einen pensionierten Vizepräsidenten des verhandelnden Landgerichts, der noch mal in seine Richterrobe schlüpft und unabhängig von der Schuldfrage dem Angeklagten die Eignung für das Amt des Oberbürgermeisters abspricht.

    Kein gutes Bild! Tröstlich nur die Vorsitzende Richterin, die nicht zum ersten Mal eine verfahrene Sache retten muss.

  • postScriptum

    |

    Nur eine kleine Klarstellung, weil einige Mitkommentierende das aus der SZ so übernommen haben: Herr Vizepräsident a.D. Ebner war nicht der „Vorgesetzte“ von Frau VRiinLG Escher, so wie auch der gegenwärtige Präsident des Landgerichts nicht ihr „Vorgesetzter“ ist. Die Vorgesetzteneigenschaft (wenn man sie so nennen mag) bezieht sich auf die Justizverwaltung (Wachtmeister, Geschäftsstellen etc.), nicht aber auf die Richterinnen und Richter, welche nach Art. 97 Abs. 1 GG unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen sind.

  • Lothgaßler

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    Einige Sachverhalte sind bemerkenswert:
    1) Wie schon “Ehemaliger Student” bemerkt, wird eine (angebliche) psychische Erkrankung des Franz. W. thematisiert. Lt. Zeuge Becker hat er diese Information von Tretzel und Dietlmeier. Das riecht doch für ein bisschen Ärger für Tretzel und Dietlmeier, dergleichen erfüllt doch einen Straftatbestand (üble Nachrede, Beleidigung, verbale Gewalt, Schaden)!?
    Dazu kommt noch der Kalauer von Wolbergs zu diesem Sachverhalt, seiner Beschwerde Becker hätte ihn hierüber nicht in Kenntnis gesetzt: Das kann so sein und wäre auch wegen des Gerüchtecharakters dieser Ferndiagnose von Tretzel und Dietlmeier dringlich geboten, ABER Tretzel selbst hatte doch gegenüber Wolbergs in einem Telefonat davon gesprochen, dass besagter Franz W. Größenwahn entwickelt hätte.
    2) Ab wann konnten Wolbergs u.a. davon Kenntnis haben, dass Franz W. sich um den Posten bei der Stadtbau bewerben wollte? Dazu zitiert die MZ Wolbergs wie folgt: “…Wolbergs will sich während der laufenden Ermittlungen dazu nicht äußern. Bei der Delegiertenkonferenz des SPD-Stadtverbands ging er am Montag aber doch auf die Personalentscheidung ein. „Die Stelle für den technischen Leiter bei der Stadtbau wurde ausgeschrieben und es gab ein ganz normales Bewerbungsverfahren. Daraufhin gab es einen Anruf von einer Person, ob sie sich auf diese Stelle bewerben darf. Die Person hat zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr beim Bauteam Tretzel gearbeitet…“ (Quelle: https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs-nachrichten/neue-verwirrung-um-stadtbau-personalie-23476-art1400820.html).
    => Es gab also einen Anruf von Franz W. (wann) zwecks Bewerbung (bei wem). Diese Person wusste also vor Eingang der Bewerbung von Franz W., dass dieser den Job haben wollte. Die Frage ist nun: Wer war das? Das Gericht könnte ja mal nachfragen.
    3) Schlammschlacht: Weiter so, denn bei gekränkter Eitelkeit ist regelmäßig die Zunge schneller als das Hirn.

  • postScriptum

    |

    @ Herrn Alfred Meier:

    Dass ein Schatzmeister, wenn er auf mögliche Pflichtverletzungen stößt, nach Ihrer Ansicht offensichtlich diesen Zustand decken soll, statt ihn rechtsstaatlich offenzulegen, stimmt bedenklich.
    Es war nicht „eine Staatsanwältin“, sondern es waren drei unabhängige gerichtliche Instanzen, die die Anordnung der Untersuchungshaft erließen bzw. bestätigten.
    Die Untersuchungshaft beruhte auch nicht auf „einem“ Telefongespräch.
    Es wäre im Übrigen die Pflicht der Vorsitzenden Richterin und der Kammer gewesen, die aufgezeichneten Telefongespräche in dem sieben Monate (!) dauernden Zwischenverfahren nach Eingang der Anklageschrift (§§ 202, 203 StPO) selbst (jedenfalls auszugsweise) anzuhören, weil das Gericht in dieser Phase nämlich unter anderem die Beweismittel prüfen muss, um den hinreichenden Tatverdacht beurteilen zu können. Daher ärgert es mich, wenn der Vorsitzenden (die ich ansonsten durchaus schätze) hier ein unkritischer Heiligenschein verpasst wird. Fairer wäre es, schlicht festzustellen, dass man sich allseits hier nicht mit Ruhm bekleckert hat.

  • Christian

    |

    @Alfred Meier
    Ist da nicht auch noch dieser OB, dem man einfach so eine Mio an Parteispenden untergeschoben hat? Und dem man persönlich heimlich ein paar Mille an Reparaturrechnungen geschenkt hat? Und dem man mit einer Email in CC in die Breduille bringen will, obwohl er doch auch davon nichts gewusst hat? Und das nur, weil ein Bauträger, der doch zum Wohl der Stadt handelt, noch ein paar Millionen mehr verdienen kann?

    Und mal im Ernst:
    Glauben Sie wirklich die “Dochstoßlegende” vom SPD-Landesschatzmeister als U-Boot der CSU???

  • Checker

    |

    Alfred Meier:

    Glauben sie das wirklich selber was sie da schreiben? Am Ende behaupten sie noch der Schatzmeister der SPD ist ein CSU U-Boot.

    Bitte verschonen sie uns mit ihren Verschwörungstheorien. Wolbergs hat sich die Sache zusammen mit seinen Spezis selber eingebrockt und sollte nun endlich aufhören alle mit in den Dreck zu ziehen.

  • Günther Peissig

    |

    Dass Herr Ebner die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nimmt, ist m.E. legitim. Oder gilt die Mäßigungspflicht für Beamte bis zum Lebensende? Und gilt die Mäßigungspflicht nicht für Wahlbeamte, wie den suspendierten OB Wolbergs? Wer seine freitäglichen Video-“Botschaften” anhört, der kommt ins Grübeln. Nicht nur, daß der “Botschafter” darin Gift und Galle spuckt, nein, er möchte mit seinen Interpretationen die Hörer auf seine Seite ziehen. Anscheinend traut er ihnen eigenes Denken nicht zu.
    Soweit mir bekannt ist, fällt das Gericht die Entscheidungen über Wolbergs Verfehlungen. Diese Souveränität trauen Wolbergs und seine Anwälte dem Gericht anscheinend nicht zu. Die Regensburger Bürger werden sich aber sehr wohl an dem getroffenen Urteil orientieren.
    Daß die Redaktion von rd den Pensionär Herrn Ebner in Richterrobe abgebildet hat, war unglücklich, aber nicht so wesentlich, um so zu reagieren, wie es Richterin Escher in der Verhandlung vom Donnerstag tat. Jedermann ist sich sicher, daß kein Mitglied des Gerichtes sich von Leserbriefen, Gastkommentaren oder journalistischen Beiträgen beeindrucken oder beeinflussen läßt. Das gebietet alleine schon der Anspruch auf Unvoreingenommenheit.
    Der Verteidiger RA Wittig nahm diesen Text allerdings zum Anlass, ein vorgezogenes Plädoyer zu halten. Zum wer-weiß- wie-vielten Mal in diesem Prozess geißelte er das Verhalten und die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft, zeichnete von Wolbergs ein Bild eines gebrochenen Mannes, auf den nun auch noch ein ehemaliger Richter eintritt. Kaum ein Wort über die Verfehlungen von Herrn Wolbergs bei der Annahme von gestückelten Spenden und finanziellen Vorteilsgewährungen durch Bauträger. Der Verteidigung gehen anscheinend die Argumente aus, und sie beten deshalb immer wieder die Geschichte von einer unfähigen, aber böswilligen Staatsanwaltschaft vor.
    Leider übersehen die Verteidiger und ihr Mandant dabei, daß alle die Menschen, die mit einem einigermaßen funktionierenden Gerechtigkeitsgefühl ausgestattet sind, im allermindesten Fall einen gewaltigen Interessenkonflikt darin sehen, wenn ein OB Spenden in Höhe von fast einer halben Million von Unternehmen annimmt, die auf Zuschläge und Genehmigungen der Stadt angewiesen sind. Wenn dann noch weitere persönliche finanzielle Vorteile dazukommen, muß sich auch Herr Wolbergs nicht wundern, wenn die Zahl seiner “Bewunderer” weniger wird. Auch durch sein unreflektiertes, maßloses Handeln als verfolgte Unschuld vor Gericht und den verbalen Ausfällen in seinen Botschaften und gegenüber der Staatsanwaltschaft, läßt Herr Wolbergs jegliche Souveränität und jegliches Format vermissen. Er steht sich mit seiner Persönlichkeit selbst im Wege.
    Nichts anderes hat Herr Ebner gemeint

  • Checker

    |

    Also wie schon mehrmals hier erwähnt ist die Chefin des Verfahrens Frau Escher wirklich zu bewundern. Sie macht nie den Eindruck sich das Verfahren aus der Hand nehmen zu lassen. Auch die Ausführungen von Herrn Witting oder Herrn Wolbergs bringen sie nicht aus der Ruhe. Durch diese Ruhe sagt Herr Wolbergs oft mehr als er müsste oder sollte und trägt viel erhellendes zu den Vorwürfen bei. Auch den Zeitplan des Verfahrens hat sie voll im Griff. Man kann ja alles und jeden kritisieren und jeder Mensch und Richter hat ja auch seine eigene Art. Ich denke da an den Prozess mit Uli Höhnes auch diesen Richter habe ich für seine Arbeit sehr bewundert. Obwohl es vermutlich wesentlich leichter ist mit einem geständigen Angeklagten zu verhandeln.

  • Giesinger

    |

    Mein Tip an alle Neuen. Bitte schonen Sie ihre Energien und antworten Sie nicht mehr auf die seit Juni 2016 inhaltlich immer gleichen Beiträge von Alfred Meier, Regensburger und einiger anderer Unbelehrbaren dieser Sorte.
    Diese Leute sind beratungsresistent , lassen sich nicht informieren, wollen nichts lesen, was nicht ihrer einmal beschlossenen Meinung entspricht.
    Es wäre schade für die vielen klugen, neuen Köpfe und Schreiber(innen) hier im Forum.

    Diese besagten Schreiber nerven damit eigentlich nur die Leser (mich zumindest ).

    Nix für Ungut für meine hoffentlich deutliche Meinung, Giesinger

  • R.G.

    |

    Welches Gesamtbild gäbe es ab, wenn ich sagte, ich delegiere die Organisation privater Rechnungen an Freunde aus einem Privatbetrieb, mit dem ich als Bediensteter zu tun bekomme, da ich mich nicht um alles selbst kümmern könne, und in einer anderen Abteilung meines Einflussbereichs verlangte, ich wolle, wenn Chefs jener Firma Gerüchte mit Diagnosecharakter über den psychischen Zustand eines bei ihnen ausgeschiedenen Mitarbeiters aussprächen, gewarnt werden, denn der verdiene in “meinem” Einflussbereich keine Führungspoition?

    Eine Gewissenseintscheidung, wie ich sie an einem meiner ersten Arbeitsplätze hinlegte, als ich erschreckt aufstand und mit den Worten, ich sei kein Charakterschwein, eine sofortige Lösung des Arbeitsverhältnisses verlangte, weil man mir strikt etwas abverlangte, was ich nicht mittragen konnte, hatte selbstredend Folgen.
    Mir wurden viele Türen verschlossen. Andere gingen dafür auf.

    Wie aussichtslos hätte es für mich geendet, wäre mir das in einer Zeit passiert, wo man öffentliches Bossing durch einen Chef (das war bei mir damals ein Politiker) zur Verhaltensnorm erklärte?
    Da wäre nur noch eine Auswanderung nach Uruguay geblieben.

  • mkv

    |

    Zu R.G. und seiner unzutreffender Wahrnehmung und anderen, die ihm folgend, sich über die Vorsitzende empören. Ich empfehle, sich einmal über das Stichwort: “Tribalismus” etwas schlau zu machen. Auch hat Thea Dorn in der SZ am FREITAG in ihrer Meinungskolumne eindringlich gewarnt davor, was diese Phänomene mit unserer Gesellschaft anstellen.

    R.G. schrieb u.a.:

    “Ich nehme die Prozessführung der Richterin Escher, wie sie in den Medien berichtet wird, nämlich dass dem angeklagten Berufspolitiker für seine Worte und Emotionen viel Raum gelassen wird, als durchaus neuartig wahr.”

    Ihre Wahrnehmung des Neuen trifft nicht zu. Wolbergs wird insoweit behandelt wie jeder andere Angeklagte. Sie suggerieren, der “Berufspolitiker” werde bevorzugt und leiten die leicht Verführbaren in die Irre. Insoweit ensteht eine “Blase”. Wer sich außerhalb dieser “Blase” stellt, gegen den wird pauschal und plump gehetzt (siehe Dorn).

    Ich habe mir daher die Mühe gemacht, das Nachfolgende für Sie und die r-d-community herauszusuchen.

    —–

    Aktuelle Fassung:

    § 257 StPO
    Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung

    (1) Nach der Vernehmung eines jeden Mitangeklagten und nach jeder einzelnen Beweiserhebung soll der Angeklagte befragt werden, ob er dazu etwas zu erklären habe.

    (2) Auf Verlangen ist auch dem Staatsanwalt und dem Verteidiger nach der Vernehmung des Angeklagten und nach jeder einzelnen Beweiserhebung Gelegenheit zu geben, sich dazu zu erklären.

    (3) Die Erklärungen dürfen den Schlußvortrag nicht vorwegnehmen.

    Text in der Fassung der Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe G. v. 17. Juli 2015 BGBl. I S. 1332, 1933 m.W.v. 25. Juli 2015

    https://www.buzer.de/gesetz/5815/a79957.htm#buildInHistory

    —-

    Zu Absatz 1:

    Dieses Erklärungsrecht steht jedem Angeklagten nur persönlich zu. Er hat dadurch die Möglichkeit, sich a) zum fraglichen Beweisthema ergänzend zu äußern und b) die Befugnis, sich argumentativ mit dem Beweisergebnis (also z.B. mit der Aussage des Zeugen B.) auseinanderzusetzen.

    Der Vorsitzende hat die Verpflichtung zu fragen, ob sich der Angeklagte äußern wolle; auch wenn er nicht fragt, hat jeder Angeklagte dieses Äußerunungsrecht. Er muss lediglich um Erteilung des Wortes bitten.

    Siehe dazu StPO Löwe/Rosenberg, Randziffer 6 und 7 bei books.google unter

    http://tinyurl.com/y5l4bo79

  • mkv

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    R.G. , wenn Sie vermehrt von ihren Arbeitsplätzen weiters spannend berichten wollen, von den dortigen Gerüchten und jüngst den konkret mit Mobbing/Bullying zusammenzufassenden Erzählungen, dann kommen Sie doch vielleicht mal mit Ihrem Klarnamen rüber und ihrem beruflichen Hintergrund, damit wir alle verstehen können, mit welchen mir bereits “trumpistisch” erscheinenden Absichten zum jeweiligen Artikel bei r-d sie hier zu agieren versuchen. Vielen Dank.

  • R.G.

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    @mkv
    Wenn ich Fallgeschichten erzähle, dann extra nichts, was mir in Regensburg passiert wäre.
    Weshalb spreche ich denn hier von mir oder meinem ehemaligen Umkreis, und nicht namentlich über bestimmte Zeugen oder Angeklagte aus dem Regensburger Prozess? Ganz einfach, ich sehe mich nicht als Richter über sie bezüglich einer bestrafbaren Tat, das leisten die dazu ausgebildeten Menschen.

    Es gibt jedoch in unserer Zeit entwickelte Grundregeln für den Umgang mit Menschen am Arbeitsplatz, an die ich anhand meines Beispiels erinnern möchte, unter anderem, dass Bossing – ein Fördern und Einverlangen von Gerüchten und das Weiterplaudern von Diagnosen – zu den negativ bewerteten Führungsstilen gehört. Man bringt solche Methoden mittlerweile mit der Erzeugung eines Unfriedens und Gegeneinanders der Untergebenen in Zusammenhang, Burnouts häufen sich laut Aussagen von Experten in derlei Umgebung.

    Vorgesetzten kommt die Verantwortung zu, aktiv das Weitergeben von Gerüchten zu unterbinden sowie gegen Mobbing zu wirken.

    Es erschüttert mich geadezu, wenn ein Zeuge – immerhin ein Mann in Leitungsfunktion – im Prozess ganz im Gegenteil von einem ihm Übergeordneten gerügt wird, er hätte von amtsfremden Chefs kommende Gerüchte über eine “psychische Erkrankung” eines Bewerbers um einen Führungsposten, weitererzählen MÜSSEN.

    Dass ich angesichts der Erzeugung eines solchen “Klimas” an meine erlebte Freiheit erinnere, einer Gewissensentscheidungen folgen gekonnt zu haben, unter anderem weil ich wusste, dass es Betriebe gab, die mich trotzdem/gerade deswegen aufnehmen würden, wird hoffentlich Mitgefühl wecken mit Menschen, die ihrerseits aus guten Gründen bestimmte Arbeitsplätze verlassen wollten. Ich muss ihre Gründe nicht wissen.
    Weshalb sollte ihnen jeder Ausweg in eine ihnen passendere Situation unterbunden werden, warum die Bemerkungen eines Chefs aus der freien Wirtschaft, für den sie nicht mehr tätig sein wollen, über ihre künftige Anstellung auf einem Amt oder anderswo entscheiden dürfen?

    Sie können mich gerne mit Donald Trump und seinen Methoden vergleichen. Das sagt mir mehr über sie als über mich – bei Strafverteidigern bin ich jedoch sehr nachsichtig. Deren allzu scharfe Klinge ist ein häufig Segen – in geordneten Situationen vor Gericht.

    Zuletzt zur Psyche: Ich kenne mittlweile mehr Menschen, die mal “was Psychisches” hatten, als solche, die frei davon blieben.
    Mit anderen Worten, ich erlebte Personen, die durch eine Zeit der Trauer, Traurigkeit, Angst, Verzweiflung, Ratlosigkeit oder Verwirrung gingen, und auch solche, die sich frei von “Psyche” wähnen und vorzugsweise andere traurig, verzweifelt, verwirrt machten.
    Raten sie mal, wer mir harmloser erscheint?

  • Barnie Geröllheimer

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    In Regensburg laufen derzeit die “Festpiele”. Oberammergau ist erst 2020. Ich hoffe nur, dass den Akteuren hier die Haare anständig rasiert werden.

  • R.G.

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    @Günther Herzig ; )
    Im Passionsspiel wäre für sie noch eine Rolle frei, wählen sie aus den beiden unbesetzten.
    Da wäre der, der den Angeklagten untadelig findet und sich seine Hände in Unschuld waschen geht, oder der Cholerische, der einem anderen das Ohr absäbelt, worauf man ihn als Fels empfindet, auf dem man eine liberalere Religion bauen muss…

    @mkv
    Ich möche Ihnen nun doch Vergleiche zwischen mir und Trump verbieten. Denn es könnte IHN beleidigen. Ich bin nicht schön und klug wie er. Mein Haar wird silbern, nicht golden werden, und überhaupt altere ich nicht so natürlich wie er und seine Melania…

    Zurück zur Realität.
    Sehen wir nicht doch eine unschöne Sündenbock – Rolle, die man dem Stadtbau-Chef oder auch Herrn W. zuweist?

  • Bürgerbegehren Korruotionssumpf SPD/CSU

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    Auch beim Thema Wohnungen /Mieter war Wolbergs nur ein Blender: Während er zum Beispiel – ganz im Trend – als großer Flüchtlingsfreund auftrat, hat er nicht das Nötige für die tatsächliche Integration der Flüchtlinge getan: Die anerkannten Flüchtlinge sitzen inzwischen entweder (etwa 300 Personen) in der Enge der Flüchtlingsunterkünfte fest, oder sie hausen überwiegend in miesen, völlig überteuerten Löchern , die der Steuerzahler via Jobcenter finanzieren darf. Auch zu seiner OB-Zeit wurden überhöhte Mieten und Mietwucher von der Stadt nicht geahndet, wie in rd zu lesen war. Wolbergs war und ist im Kern ein neoliberaler Politiker, der, wie er sagte, auf die Kräfte der freien Marktwirtschaft vertraut. So einem finanzieren Baulöwen doch gerne den Wahlkampf, die Wohnungsrenovierung usw..

  • Stefan Aigner

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    Und jetzt beruhigen wir uns alle mal wieder. Danke.

  • Checker

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    Lieber Bürgerbegehren…

    ich bin nun wirklich kein Freund von Wolbergs aber für den Flüchtlingsstrom und den damit verbundenen Mietwucher den es bei einigen schwarzen Schafen geben mag kann er nun wirklich primär nichts.

    Wir sollten beim Thema bleiben

  • Bürgerbegehren Korruptionssumpf SPD/CSU

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    @Checker, Wolbergs ist genauso wie OB Schaidinger und Bgm. Maltz-Schwarzfischer für alles verantwortlich, was er und seine Partei gegen Wohnungsnot und überhöhte Mieten hätten tun können , aber nicht getan haben bzw.immer noch nicht tun:
    1.Verpflichtung zur Sozialwohnungsquote bei Verkauf von Immobilien auf mindestens 50 % erhöhen. Wie Wolbergs im Prozess äusserte, hielt er 20 % für ausreichend.
    2.Stadtbau mit genug Geld für viel viel mehr sozialen Wohnungsbau ausstatten. Nicht getan, obwohl die Sozialwohnungszahl sogar drastisch gesunken ist.
    3.Wohnungs- und Obdachlose in leerstehende Wohnungen einquartieren, wie es ein Recht jeder Stadt ist.
    3.Rechtswidrig überhöhte Mieten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und Mietwucher verfolgen bzw. bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Dem Jobcenter und dem Sozialamt liegen schliesslich die Mietverträge vor. Nichts ist hier passiert.
    4. Verzicht auf den jährlichen Miet-Erhöhungs-Spiegel
    Bitte argumentieren Sie , statt mir Quatsch wie ich mache Wolbergs für den Flüchtlingsstrom zu unterstellen.

  • Alfred Meier

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    Kommentar gelöscht. Ihre Behauptung ist falsch.

  • Checker

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    Bürgerbegehren…

    Das mag ja alles richtig sein was sie da aufzählen. Aber diese Probleme gibt es doch in jeder Grossstadt. Wolbergs war auch nicht so lange OB um ihm das primär anzulasten. Mir hätte es schon gereicht wenn er ein halbwegs unbeeinflussbarer Kommunalpolitiker gewesen wäre.

  • XYZ

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    Kommentar gelöscht. Ihre Behauptung ist falsch.

  • Alfred Meier

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    Zu meinem gelöschten Kommentar vom 10. März

    Lieber Stefan Aigner, ich habe Ihnen nachgewiesen, dass meine Behauptung richtig war. Also seien Sie fair und machen meinen Beitrag öffentlich!

  • Stefan Aigner

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    @Alfred Meier

    Was soll ich öffentlich machen? Dass Sie zum xten Mal die immerselben Vorwürfe gegen Thomas Goger wiederholt haben? Ganz transparent und öffentlich: Nö!

Kommentare sind deaktiviert

drin