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Mordprozess Maria Baumer

Provokation kurz vor Schluss

Im Mordprozess um den Tod von Maria Baumer sorgt die Ankündigung eines Beweisantrags für Misstöne zwischen dem Kammervorsitzenden Michael Hammer und Strafverteidiger Michael Euler.

Rechtsanwalt Michael Euler ist der Wahlverteidiger von Christian F. Foto: Archiv/om

„Sie können auch noch am Tag der Urteilsverkündung einen Antrag stellen. Aber mir ist nicht ganz klar, warum das erst jetzt kommt.“ Das erste Mal im Mordprozess um den Tod der 26jährigen Maria Baumer ist der Vorsitzende Richter Michael Hammer hörbar verärgert.

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Im Grunde ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Eine letzte, kurzfristig geladene Zeugin, die frühere, mittlerweile geschiedene Frau eines Bruders von Christian F., hat sich eingereiht unter die Angehörigen des Angeklagten, die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben. Die Facebook-Chats, die sie mit Maria Baumer kurz vor deren Tod geführt hat, werden den Verfahrensbeteiligten als dicker Packen Papier übergeben. Auch die psychiatrische Begutachtung, der Christian F. kurz vor knapp nun doch noch zugestimmt hatte, ist weitgehend abgeschlossen. Die vom Gericht beauftragte Sachverständige Dr. Susanne Lausch hat zwei längere Explorationsgespräche geführt. Am 29. September wird sie vor Gericht aussagen und bereits vorher ihr Gutachten übergeben.

„Eine Frage, wie man miteinander umgeht“

Nun wird bereits seit einiger Zeit über das Procedere bei den anstehenden Plädoyers diskutiert, und gerade hat man sich darauf geeinigt, dass bereits am 29. September damit begonnen werden soll und auch der nächste Verhandlungstag – am 2. Oktober – dafür freigehalten wird, sollte die Zeit nicht reichen. Doch nun kündigt Michael Euler einen weiteren Beweisantrag an, der allerdings „noch der Absprache bedarf“. Er wolle möglicherweise drei Zeugen vernehmen, die Aussagen zu einem möglichen Cannabis-Konsum Baumers machen sollen.

Diesen Antrag solle er dem Gericht dann zumindest bis zum Abend noch faxen, bittet Richter Hammer nachdrücklich. Es ärgere ihn, dass Euler es während der fast vierwöchigen Verhandlungspause nicht geschafft habe, diesen Beweisantrag fertigzustellen. Wozu man denn nun überhaupt über die Abstimmung der Plädoyers geredet habe, wenn das nun komme. Euler ficht das nicht an. Er habe das Recht, auch am Tag der Plädoyers noch einen Antrag zu stellen, legt er nach. „Ich habe, wenn Sie zugehört haben, sogar noch einen späteren Termin genannt“, erwidert Michael Hammer. „Darum geht es nicht. Es ist eine Frage, wie man miteinander umgeht.“

„Was glauben Sie, worauf ich plädieren werde?“

Nun soll voraussichtlich am 25. September über Eulers Beweisantrag entschieden werden. An der Einschätzung der Staatsanwaltschaft dürfte eine mögliche Vernehmung dieser Zeugen ebenso wenig etwas ändern wie die Erklärung, die Christian F. kurz vor dem Ende de Beweisaufnahme über Euler abgegeben hat. Darin hatte er, über acht Jahre nach dem Tod seiner Verlobten, eingeräumt, ihre Leiche im Wald vergraben und die Geschichte von ihrem Verschwinden inszeniert zu haben. Maria Baumers Tod stellt Christian F. hingegen als selbstverschuldeten Unfall dar. Den tödlichen Cocktail aus Tramadol und Tavor soll sie demnach als Eigenmedikation eingenommen haben.

Staatsanwalt Thomas Rauscher, der diese Einlassung bereits am selben Verhandlungstag als „peinliche Märchenstunde“ bezeichnet hatte, lässt am Montag keinen Zweifel daran, dass er für Christian F. einen Schuldspruch wegen Mordes fordern wird. „Was glauben Sie, worauf ich plädieren werde?“

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Kommentare (12)

  • Heiner Peters

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    Es dürfte auf eine Verurteilung wg. Mordes hinauslaufen. Das ist dem Anwalt bewusst. Ob sein neuer Beweisantrag dies noch abwenden kann, erscheint unter Vorbehalt mehr als fraglich.

    Vielleicht sollte sein Mandant den Mut aufbringen, ein umfassendes Geständnis abzulegen. Angesichts dessen, was ihm bislang nachgewiesen werden konnte bzw. er selbst zugegeben hat, wäre das konsequent.

  • layla

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    Ich frage mich was es ändert, hätte maria b. tatsächlich ein paarmal gekifft. Habe noch nie gehört daß Marihuana Konsumenten zur Einnahme von Beruhigungsmitteln (Tavor, Tramadol) neigen. Was sollte eigentlich das anonyme Schreiben – Täter aus der Kirche?
    Dieser Christian F. muss bis an sein Lebensende weg von der Menschheit.

  • R.G.

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    Es würde nichts ändern, wenn Maria von zig neuen Zeugen beispielsweise in Gevelsberg kiffend gesehen worden wäre.

    Aber hat denn keiner gesehen, dass sie als Kind einen Kaugummi unbeobachtet von den Lehren auf die Unterseite des Tisches geklebt hätte? Könnte man das nicht irgendwie zur Entlastung des Angeklagten anführen?

  • Manfred

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    Es ist schon verwunderlich, auf welche Ideen solche Advokaten kommen.
    So hätte vermutlich auch die Kirche einen Missbrauchstäter verteidigt:
    “Maria war böse, die hat gekifft, da musste doch der Präfekt …”, man kann es sich bildhaft aus der bischöflichen Pressestelle vorstellen.

    Hier geht es aber um Mord, nicht um Missbrauch.
    Im übrigen wundert mich, warum der Clan des Verdächtigen ständig von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Wüssten sie nichts, brauchten sie nicht zu verweigern. Könnten sie ihn entlasten, wäre es dumm zu verweigern.
    Also können sie ihn nur belasten und haben kein Unrechtsbewusstsein, sonst würden sie nicht verweigern.

  • XYZ

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    Zu Manfred 20.48
    Da wäre ich mal vorsichtig: 52 StPO soll den Zeugen, der näher verwandt ist, vor Konfliktlagen in der Familie und bei sich selbst schützen, selbst wenn er evtl. mehr weiss. Auch ein Seelsorger hat übrigens ein umfassendes Aussage-Verweigerungsrecht.

  • XYZ

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    Nachtrag zu Manfred:
    Die von Ihnen angesprochene Aussageverweigerung ist natürlich unter einem anderen, aber nicht prozessualen, Aspekt zu sehen: der Ruf dürfte ruiniert sein, zumal in einer eher ländlichen Gemeinde wie Bernhaldswald und der Caritas-Altenwohnungs-Affäre. Und der RA Euler kommt zum Heulen mit Cannabis oder Marihuana, hat wohl Torschlusspanik.

  • XYZ

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine Spekulationen.

  • Bruckmandl

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    Das mit dem Cannabis hat einen ganz einfachen Grund:

    Barbara Baumer, Marias Zwillingsschwester hat ausgesagt, dass Maria niemals unnötig Medikamente genommen hätte und dass sie und ihre Schwester sich alles gesagt hätten. Euler möchte wohl nachweisen, dass Maria Cannabis konsumiert hat, ohne dass Barbara davon Kenntnis hatte. Das würde im Umkehrschluss heißen, dass sie doch nicht alles von ihrer Schwester wusste – und dass Maria evtl. doch wegen Depressionen Tavor und wegen schwerer Schmerzen Tramal genommen haben könnte, ohne ihre Schwester darüber zu informieren.

    Es geht für die Verteidigung ja nur noch darum, die Version des Angeklagten zu untermauern, Maria habe sich mit Tavor und Tramal (versehentlich) selbst umgebracht.

  • Hthik

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    @Bruckmandl 23. September 2020 um 10:26

    “Das mit dem Cannabis hat einen ganz einfachen Grund:”

    Nämlich im Kern die Neigung der Juristen, statt in Wahrscheinlichkeiten zu denken ein völlig irreales Schwarz-Weiss-Denken an den Tag zu legen.

    “Barbara Baumer, Marias Zwillingsschwester hat ausgesagt, dass Maria niemals unnötig Medikamente genommen hätte und dass sie und ihre Schwester sich alles gesagt hätten. Euler möchte wohl nachweisen, dass Maria Cannabis konsumiert hat, ohne dass Barbara davon Kenntnis hatte.”

    Jeder mit etwas unter dem Hut weiß, dass das nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zutreffend ist.

    “Das würde im Umkehrschluss heißen, dass sie doch nicht alles von ihrer Schwester wusste – und dass Maria evtl. doch wegen Depressionen Tavor und wegen schwerer Schmerzen Tramal genommen haben könnte, ohne ihre Schwester darüber zu informieren.”

    Dementsprechend hat auch der Umkehrschluss nur eine bestimmte Wahrscheinlichkeit und die Frage ist eigentlich, wie sehr erhöht sich die Wahrscheinlichkeit durch ein höhere Wahrscheinlichkeit von Cannabiskonsum. Das nennt man bedingt Wahrscheinlichkeit. Diese Abschätzung im Kopf zu treffen fällt nicht nur Richtern schwer. Um es kurz zu machen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering und als “Einstiegsdrogen-Fehlschluss” bekannt. Die ist sogar bei Wikipedia als Beispiel dafür genannt, dass Menschen bedingte Wahrscheinlichkeiten häufig intuitiv falsch verstehen. https://de.wikipedia.org/wiki/Confusion_of_the_Inverse

    Für den Anwalt, egal ob er dieses Problem selbst versteht oder nicht, ist aber entscheidend, ob ihm ein Richter den Trick abkauft. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, wenn man sich als Richter den Durchschnittsabiturenten und dessen Verständnis der Wahrscheinlichkeitsrechnung vorstellt, recht gut sein.

    Das ist keine Kritik am zitierten Kommentar. Ganz im Gegenteil, denn dieser stellt die Denkstrukturen ja korrekt dar. Die sind das Problem.

  • R.G.

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    Ein junger Mann aus dem Bekanntenkreis unseres Kindes war in auf etwas ungewöhnliche Weise verstorben. Es war allerhöchstwahrscheinlich Suizid, denn alle Briefe und Emails sprachen dafür.Der Gegenstand, mit dem er sich ins Jenweits gebracht hatte, ist eigentlich in jedem Haushalt und Betrieb reichlich vorhanden.
    Jahre später stellte sich in einem Gespräch heraus, dass keine/r seiner damaligen näheren Bekannten und Freunde, alles Menschen unterschiedlichster Herkunft und Temperaments, dieses Alltagsprodukt je wieder ohne Not benutzt hätte.

    Warum führe ich das hier an? Ich kann nicht glauben, dass ein liebender Verlobter, dessen Partnerin ihm im Ehebett verstarb an der angeblichen Selbsteinnahe von Mitteln, die er ihr illegal aus der Arbeit besorgt hatte, und der sie ehrlich vermisste, danach wieder aus der Arbeit gestohlene Mittel sorglos einer neuen Angebeteten zur fröhlichen Enthemmung gegeben hätte, obwohl seine Verlobte an solchen Sachen verstorben war.

    Die Tatsache, dass ER nach dem “Vermissen” der Braut, der Neuen ein aus der Arbeit gestohlene Medikament verabreichte, wie er in einem Prozess eingestand, bestätigt keinesfalls, dass seine Braut die für sie tödlichen Medikamente wissend und freiwillig und selbst eingenommen habe.
    So wie es keines der zwei Frauenschicksale erklärte, wenn Maria tatsächlich schon mal gekifft hätte.

  • XYZ

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    Der RA möchte m.E. vorbringen, dass auch MB von Stimulantien abhängig war, statt tavor cannabis – dagegen sprechen alle bisherigen Zeugenaussagen. Ziel ist wohl: kein Mord aus niedrigen Beweggründen, keine fahrlässige Tötung, nur ein lapsus bei der Verabreichung von nachgewiesenen Medikamenten, die im BKH frei zugänglich waren, zur Befriedigung etwaiger Sexuallüste – genug der Märchen.

  • Mathidle Vietze

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    Zu “R.G.” – …. und an Märchen, bzw. Märchen-Erzähler glauben Sie auch noch?

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