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Amtsgericht Regensburg

Maskengegnerin wegen Beleidigung vor Gericht

Die Regensburger Lehrerin und Autorin („Kinderfrei statt kinderlos“) Verena Brunschweiger soll einen Polizisten beleidigt haben. Das wirft ihr zumindest die Staatsanwaltschaft vor. Sie streitet das ab. Beim für heute anberaumten Prozess am Amtsgericht Regensburg gibt es darüber keine Klarheit, weil die Angeklagte ohne Mund-Nasen-Schutz nicht ins Gerichtsgebäude gelassen wird. Die Verhandlung wird nach einigem Geplänkel vertagt.

Verena Brunschweiger mit Ehemann Jörg auf dem Bismarckplatz im Oktober 2020. Foto: om

„Behinderter, diskriminierender Mensch.“ Das soll die Lehrerin und Autorin Verena Brunschweiger am Nachmittag des 28. November 2020 in der Gesandtenstraße gegenüber einem Polizisten gesagt haben. Dieser fühlte sich beleidigt. „Nur aus Verärgerung“ über eine Personenkontrolle, heißt es im erlassenen Strafbefehl, den sie samt 3600 Euro Strafe nicht akzeptieren wollte. Deshalb sollte es heute zur Hauptverhandlung am Amtsgericht kommen.

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Kein Zutritt ohne Maske

Doch die angeklagte Maskengegnerin scheitert am Montag bereits an der Pforte. Sie sich weigert sich, eine im Gerichtsgebäude vorgeschriebene FFP2-Maske zu tragen. Ein Attest, das sie von der Maskenpflicht befreien soll, will man dort nicht akzeptieren. Später wird es immerhin in die Gerichtsakte aufgenommen.

Im Sitzungssaal, in dem verhandelt werden soll, warten Beteiligte und Zuschauer vergebens. Richterin Miriam Röslmeier teilt zunächst mit, dass sie in der Verhandlung auf eine Mund-Nasen-Bedeckung bestehe. Aufgrund ihres sozialen Umfelds mit gefährdeten Personen und im Sinne des Gesundheitsschutzes der Anwesenden in dem kleinen vollbesetzten Saal, weiche sie bewusst vom Vermummungsverbot im Gerichtsverfassungsgesetz ab. Als Vorsitzende könne sie solche Ausnahmen anordnen.

Ein Polizeiaufgebot gegen Brunschweiger

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Gerichtsverhandlungen ist während der Corona-Pandemie immer wieder ein Thema. Die Regensburger Richterinnen und Richter gegen damit unterschiedlich um. Manche verlangen die Maske und erlauben lediglich Personen, die sprechen, sie abzunehmen. Andere verzichten teilweise oder ganz darauf. Ein Amtsrichter stellte es etwa letzte Woche allen Anwesenden frei, Maske zu tragen oder eben nicht.

Brunschweigers Verteidiger Otmar Spirk stellt nach Röslmeiers Ankündigung in den Raum entweder einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellen zu wollen oder eine Terminverschiebung anzustreben. „Ein typischer Spirk,“ murmelt ein Polizeibeamter, der als Zuschauer die Verhandlung verfolgen möchte. Fünf weitere Polizistinnen und Polizisten (darunter der mutmaßlich Beleidigte) sind als Zeugen geladen und warten vor der Tür. Sie müssen letztlich wieder gehen.

Das nächste Mal mit PCR-Test

Denn die Richterin kommt Spirk entgegen und verfügt eine Terminverschiebung. Brunschweiger müsse das nächste Mal entweder eine FFP2-Maske oder medizinische Mund-Nasen-Bedeckung anlegen, einen vollständigen Impfschutz oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Einem Test stimme seine Mandantin zu, so Spirk, der zuvor nach draußen eilt, um sich mit Brunschweiger zu besprechen. Auch der Rechtsanwalt ist seit Monaten in der Anti-Coronamaßnahmen-Szene aktiv.

Gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung sagt die Deutschlehrerin dass sie bei der Personenkontrolle gegenüber dem Polizisten „Sie Behinderte diskriminierender Mensch“, geäußert habe. Partizip also und keine auf den Beamten bezogene Beleidigung. Sie selbst habe eine Behinderung von 20 Grad und bezog das als Maskenbefreite auf sich. Sie und ihr Ehemann haben immer wieder mit solchen Kontrollen zu tun.

Maskenkritiker-Paar Brunschweiger

Keine zehn Minuten nach ihrer Kontrolle in der Gesandtenstraße wurde am 28. November auch Jörg Brunschweiger am Neupfarrplatz kontrolliert und abgeführt. Auch er hatte keine Maske auf und zudem ein Demonstrationsschild dabei. Darauf stand unter anderem: „Keine Maulkorbpflicht“ und „Gegen jede Diskriminierung“.

Jörg Brunschweiger, der Bundestagskandidat der Querdenken-nahen Partei die Basis ist, tritt in Regensburg als Hauptaktivist gegen die Maskenpflicht auf. Das Ehepaar war seit Beginn bei den Corona-Rebellen- beziehungsweise Querdenken-Protesten anwesend und aktiv. Jörg Brunschweiger veranstaltete über Wochen am Haidplatz schlecht besuchte Kundgebungen gegen die Maskenpflicht. Am 13. März hatte er als Begleitung auch den Publizisten Henryk M. Broder dabei.

Kundgebung von Jörg Brunschweiger im März 2021. Mit dabei Henryk M. Broder (rechts) und Rechtsanwalt Otmar Spirk (Mitte). Foto: om

Die beiden Lehrkräfte, die sich selbst als Linke verstehen, gehen gelegentlich demonstrativ ohne Maske durch die Fußgängerzone. Er häufig mit Demo-Schild. Dabei kommt es auch schon zu verbalen Auseinandersetzungen mit Passantinnen und Passanten. Auch unter Verwendung von Schimpfwörtern. Diverse Male wurden sie schon aus Geschäften herauskomplimentiert.

Am Schluss ist es also nur konsequent, dass Brunschweiger auch das Gerichtsgebäude partout nicht mit Maske betreten will. Der nächste Termin findet am 28. Juni statt. Dann wird Verena Brunschweiger wieder keine Maske, wohl aber einen negativen PCR-Test dabei haben.

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Kommentare (72)

  • Mr. T.

    |

    Die Pandemie macht das einfach nur sichtbarer …

  • Piedro

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    3600 Euro Strafe für diese mutmaßliche Beleidigung? Das erscheint mir restlos überzogen. https://www.juraforum.de/ratgeber/ordnungswidrigkeiten/was-kostet-eine-beamtenbeleidigung

    “Ein Attest, das sie von der Maskenpflicht befreien soll, will man dort nicht akzeptieren.”
    Warum nicht? Wenn das Attest nicht koscher ist, gehört das ausgeforscht und ggf geahndet. Wenn es stimmt gehört es auch akzeptiert, oder auf Veranlassung des Gerichts ein neuer Termin mit aktuellem Test anberaumt, nicht erst, weil sich ein Anwalt für die Klientin einsetzt.

    “„Ein typischer Spirk,“ murmelt ein Polizeibeamter, der als Zuschauer die Verhandlung verfolgen möchte.”
    Stimmt. Er setzt sich immer voll für seine Mandanten ein, egal, was man von seinem covidbezogenen Agieren halten mag: seinen Mandanten tanzt man nicht so leicht auf Nase rum.

    “Denn die Richterin kommt Spirk entgegen und verfügt eine Terminverschiebung.”
    DER war gut! Ein ärztliches Attest ist zu akzeptieren. Entweder hätte ein Kollege die Verhandlung übernehmen müssen, oder es gibt eine Verschiebung mit Test. Das ist kein Entgegenkommen. Man hätte der Frau gleich mitteilen sollen, dass sie mit Maske teilnehmen soll, dann hätte sie das schon im Vorfeld klären können. Einen Menschen nicht zu zwingen gegen ärztlichen Rat zu handeln ist kein Entgegenkommen. Auch Provos haben ihre Rechte, und die sind gefälligst ohne wenn und aber zu akzeptieren.

  • Georg K

    |

    Schöne Grüße aus Wien, wo gestern, am gut besuchten Prater, sowie auch in der restlichen Stadt Eine Maskenpflicht nur noch in geschlossenen Räumen obsolet ist, die Saunas offen haben und das Leben genossen wird. Gehen jetzt noch was trinken oder Tauben vergiften im Park , bei herrlichem 26 Grad und amüsieren uns über Provinzpossen aus der Heimat..

    PS: ich glaub, ich bleib hier..

  • Privatfrau

    |

    Soso – da hat Frau Brunschweiger also der MZ öffentlichkeitswirksam mitgeteilt, gegenüber dem Polizisten nicht die Formulierung “Behinderter, diskriminierender Mensch”, sondern “Sie Behinderte diskriminierender Mensch“ und sich damit als Partizip nicht auf den Beamten bezogen zu haben. Auf sowas muss man erstmal kommen!
    Ist aber im Ergebnis auch egal, der Tatbestand der Beleidigung des § 185 StGB unterscheidet nicht zwischen Polizisten und Menschen.
    Eine Beleidigung dürfte es so oder so sein.

  • Hutzelwutzel

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    Schon wieder hat die Oberpfalz einen “Verfall der Sitten und des Anstandes” zu beklagen. Genau das, was uns der Bayerische Innenminister seit einiger Zeit sorgsam “einreden” will. Also müssen wir in der Oberpfalz besonders für “law and order” sorgen, um es dem Rest der Republik zu zeigen wie “brave Untertanen” sich zu verhalten haben. ;-) Politisch korrekt, nur immer stehen die Polizist:innen irgendwie als die Leidtragenden da. Früher oder später. ;-)

  • R.G.

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    Die Chance, als Talkshowgast rumreisen zu dürfen, wurde möglicherweise somit begründet…..

  • powidltaschkerl

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.

  • Charlotte

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    Dass das Ehepaar Brunschweiger immer noch auf unsere Kinder losgelassen wird, dass ist der eigentliche Skandal.

  • Gerda Huber

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    Der ganze Vorfall und das Tohuwabohu wäre entbehrlich, wenn sich die Stadt Rgbg. endlich dazu durchringen könnte, die leidige und überflüssige Maskenpflicht im Freien zu beenden. So wie in anderen Städten. Angesichts des niedrigen Infektionsgeschehens ein schon seit Wochen überfälliger Schritt. Maskenpflicht auf der Steinern Brücke ist da nur die Speerspitze der absurden Komik.
    Die Gängelei der Bürger muss ein Ende haben.
    Ansonsten drängt sich der Eindruck auf, dass die Pandemie bis zum Herbst auf niedriger Flamme geköchelt werden soll, damit man im Spätherbst – wenn die Coronaviren saisonal wieder aktiver werden – neuerliche Lockdowns verhängen kann, sorry, “muss”. Mir stellt sich schlicht die Frage, wie lange man diesen grundrechtseinschränkenden Quark noch durchziehen will.
    Allmählich drängt sich mir der Eindruck auf, dass sich immer mehr “Verschwörungstheorien” bewahrheiten.

  • nemo udeis

    |

    @Gerda Huber:
    Sorry, aber die Maskenpflicht auf den Straßen ist seit heute aufgehoben … siehe Internetseite der Stadt Regensburg.

  • Gscheidhaferl

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    Warum wird dieser Person so viel Aufmerksamkeit zuteil? Ziehen sich hier die Medien etwa systematisch Freaks heran, über die sich in der sauren Gurkenzeit dann irgendwelche Lückenfüller schreiben lassen? Jedenfalls finde ich es kontraproduktiv, so breit über die überflüssigen Kapriolen belanglose Wichtigtuer zu berichten.

  • Jürgen

    |

    Somit ist der Beweis erbracht, dass nicht alle Lehrer wirklich in allen Bereichen Wissen angereichert haben, sie aber trotzdem oder gerade weil sie Lehrer sind, den Anspruch haben, mit allem Recht zu haben.
    Zum Glück sind nicht alle so.

  • Brunhilde v. B.

    |

    Herr Oswald, können Sie bitte erklären, was die Aussage der von ihnen nach MZ zitierten Partizip-Konstruktion sein könnte. „Sie Behinderte diskriminierender Mensch“.
    Ich werde leider nicht schlau daraus und die MZ liegt mir nicht vor.
    Danke.

  • Martin Oswald

    |

    @Brunhilde v. B.: Mit einer Relativsatzkonstruktion wird die Bedeutung vielleicht klarer. Brunschweiger meint: “Sie Mensch, der Behinderte diskriminiert.” Oder prägnanter: “Sie diskriminieren Behinderte”.

  • R.G.

    |

    @
    nemo udeis
    “Sorry, aber die Maskenpflicht auf den Straßen ist seit heute aufgehoben … siehe Internetseite der Stadt Regensburg.”

    Ja g’wiss is’,
    die Gerda Huber denkt,
    “Masken im Freien weg”,
    und die Stadt lenkt. ; )

  • Brunhilde v. B.

    |

    Danke Hr. Oswald.
    Dann am ehersten so: “Sie (sind ein) Behinderte diskriminierender Mensch.” Oder: “Sie ! Behinderte diskriminierender Mensch!”
    Aber doch nicht : „Sie Behinderte diskriminierender Mensch“.

    Mitlerweile konnte ich das MZ-Video mit Fr. Bunschweiger, ihrem RA Spirk und dem Chefreporter C.Eckl ansehen. Darin spricht Fr. B. die obigen Worte nach, sie klingen sinnlos und konstruiert.
    Auch ihre Aussagen wie: “Der Rechtsstaat ist tot!”

    Mich wundert, dass Fr.B., die Deutsch und Englisch am Gym unterrichtet, sich so eigenartig alsgedrückt haben will. Keine gute Daitsch.
    Vielleicht wird´s ja noch ne gelungene Verteidigung gegen den Strafbefehl, darum geht´s ja bei der Gerichtsverhandlung im toten Rechtsstaat ;) . Und um reichlich öffentliches Entrüsten und Aufmerksamkeit.

  • auch_ein_regensburger

    |

    Hoffentlich verschwinden all diese Narzisse mit nachlassendem Pandemiegeschehen dann auch wieder in der Versenkung.

  • Partizipienreiter

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    Mit ein wenig mehr Achtsamkeit wäre das nicht passiert :)

  • Christoph Sichler

    |

    Ich gebe @Charlotte vollumfänglich recht:

    Durch das außerdienstliche Verhalten haben sich die Eheleute Brunschweiger für den Schuldienst disqualifiziert. Es bleibt zu hoffen, dass das Kultusministerium jede denkbare beamtenrechtliche Möglichkeit nutzt, um diese Herrschaften zumindest vom Unterrichtsgeschehen fernzuhalten.

  • R.G.

    |

    Broder, Henryk Marcin (Modest) , hält nach eigenen Aussagen,
    Bohlen, Dieter, für einen Philosophen. Eilt nach Regensburg, Brunschweigers zu beobachten oder ihnen beizustehen.

    Konsequent, der Mann.

  • Hartnäckig

    |

    Ich habe mir gerade das MZ-Video angesehen.
    Mir erschien Frau Doktor B. doch leicht erregbar.
    Wenn sie den behaupteten Satz so grammatikalisch überkorrekt gegenüber dem Polizisten ausgesprochen hat, durfte sie in diesem Moment sicher nicht auf 100 gewesen sein. So einen für den Normalbürger gedrechselten Satz, der keine Beleidigung sein soll, bringst Du nicht einfach aus dem Ärmel heraus.
    Ein Lehrstück, wie man sich herausreden will !

  • Leugnen und leugnen lassen

    |

    Da könnte ja wirklich jeder alles behaupten, ich warte jetzt erst mal ab, bis Herr Spirk sich von der Hin- und Herlauferei erholt hat und die Wahrheit schreibt. Schließlich war er auch der einzige Medienvertreter, der zur Gründung der Regensburger Basis eingeladen war. Da finde ich es mehr als angebracht, wenn er nach gleichzeitiger Förderung von Wahlkampf und Vertretung vor Gericht ein bisschen Luft zum Verschnaufen bekommt, bevor er sich in die Berichterstattung wirft. Das ist nämlich Selbstkritik, wenn man sich selbst die Kritik schreibt.

  • Andreas

    |

    Sehr ichbezogen, wenn nicht gar narzisstisch, wirkt sie schon. Aber in der Sache hat sie recht.

    Und mit einer Verurteilung wegen Beleidigung wird’s auch nix werden. Dass ein Regensburger Polizist einen so kompliziert gebauten Satz nicht richtig verstehen konnte, erscheint durchaus plausibel; hat ja schließlich nicht Deutsch studiert wie die Beklagte. Nicht plausibel erscheint es dagegen, dass sie ausgerechnet das Wort “behinderter” genutzt haben soll, um einen Polizisten beleidigen zu wollen.

  • Piedro

    |

    Das Verfahren wird eingestellt. Der Sachverhalt lässt sich nicht aufklären, Aussage gegen Aussage. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Frau “Behinderter” als Schimpfwort gebrauchen würde, nur, weil sie ihre Behinderung als diskriminierte Monstranz mit sich schleppt, um als Diskriminierungsopfer (wegen einer Personenkontrolle, weil keine Maske – weia! Da wird in Polizist doch noch nachfragen dürfen, ohne dass man gleich zum Opfer wird…) fühlen zu können. Die Beleidigungsanzeige war ein Schnellschuss, die Erregung vor dem Gericht reine Selbstgefälligkeit. Der – entgegen anderslautenden Behauptungen – noch nicht völlig verstorbene Rechtsstaat wird dem traurigen Schauspiel ein unspektakuläres Ende bereiten, was im realen und virtuellen Umfeld der Beschuldigten bald ein ganz ein großer Sieg gegen das System der Corona-Diktatoren sein wird.

    Gnä Frau Brunschweiger, nebenbei, meine Kinder hätte ich nicht gern von Ihnen unterrichtet, auch, wenn Sie fachlich und pädagogisch dazu geeignet sind. Nicht wegen Ihrer Einstellung zu den Covid-Maßnahmen, sondern weil es Ihnen gefällt die Beherrschung zu verlieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer meiner Lehrernden sich vor einem Gericht so aufgeführt hätte. Nix für ungut.

    Hr. Spirk, Sie lesen hier auch ganz gern: cooler Auftritt. Besonnen, deeskalierend, in der Sache gerade und stark. Ich hoffe, was bei Ihnen zu lesen sein wird kommt ohne die Attitüde (und Feindseligkeit) der letzten Zeit rüber. (Hihi, oben wurden Sie als Medienvertreter bezeichnet…) Auch nix für ungut.

  • Stefan Egeli

    |

    Gerda Huber “Der ganze Vorfall und das Tohuwabohu wäre entbehrlich, wenn sich die Stadt Rgbg. endlich dazu durchringen könnte, die leidige und überflüssige Maskenpflicht im Freien…”
    Darum geht es nicht. Es gilt oder galt eine allgemeine Maskenpflicht und die ist für alle verbindlich. Genauso wie es andere Regeln für die Allgemeinheit gibt. Man kann sie hinterfragen, ja. Man muss sie auch nicht gut finden. Aber wir leben in einer Demokratie und da fügt man sich eben einer Allgemeinverordnung. Es ist ohnehin traurig genug, dass sich die öffentliche Hand nun auch noch mit solchen Quatsch beschäftigen muss. Es gibt genug wirkliche Probleme in der Welt und in diesem Land. Wo ist denn das Problem, das Ding über den Mund und Nase zu ziehen? Mein Gott, dieses Land verblödet komplett. Ja ich weiß, ziviler Ungehorsam ist ja schick. Dass man damit anderen gewaltig auf den Keks geht, interessiert ja nicht. Hauptsache man ist dagegen. Wenn es um die eigenen Rechte geht, da steht man dann ganz vorne in der ersten Reihe. Mit den Pflichten nimmt man es dann nicht mehr so genau.

  • Piedro

    |

    @Stefan Egeli
    “Wo ist denn das Problem, das Ding über den Mund und Nase zu ziehen?”
    Für die meisten Menschen geht das problemlos, aber eben nicht für alle. Ich kenne welche, die kriegen dann schlicht kaum noch Luft, mein Vater zB. Andere haben damit Probleme psychischer Art. Von diesen Menschen kann und darf man das halt nicht verlangen, ist nicht sooo schwer zu verstehen. Aber offenbar muss man nicht komplett verblödet sein, um das nicht zu verstehen. Vielleicht kennen sie einen Mediziner, der Ihnen mal erklärt welche Indikationen dem Maskentragen widersprechen.
    Dass ein Gericht sich mit dem Widerspruch gegen einen Strafbefehl auseinander setzt ist nicht zu beanstanden, so funktioniert der (todgesagte) Rechtsstaat. Und der ist, wie Sie ja wissen, nicht wegen einer Maske oder nicht begründet. Ich würde auch widersprechen wenn ein Polizist behauptet ich hätte ihn beleidigt, obwohl das nicht der Fall war. Allerdings traue ich mir auch zu so ein Missverständnis auszuräumen, ehe es zu einer Anzeige kommt. Diese Pädagogin hatte vermutlich andere Prioritäten.

  • Lutherer

    |

    Ich wollte hier eigentlich einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, dennoch kommt mir nur folgender Gedanke: Leberwurst! Dieses Produkt, welches mit dem Namen jäh grob oder fein über die Ingredienzen täuscht verhält sich, wenn auch in kulinarischer Sicht beleidigt durch Kunstdarm, wesentlich friedvoller als so manch Mensch, so man ihn in einer, der Wahrnehmung der Wurst beim Verpacken in Kunstdarm ähnlichen Erfahrung aussetzt. Zumindest sind Masken im Gegensatz zu Kunstdarm luftdurchlässig.

  • Max

    |

    Seit heute ist dieser Maskenschmarrn zmdst im Freien vorbei, ich denke für immer. Nächster Schritt Innenräume. Ansonsten, sehr dubiose Geschichte das ganze…allerdings sind Polizisten ja sehr dünnhäutig. Im Gegenzug wurden wir von der Polizei schon öfter mit verpisst euch am Bismarckplatz vertrieben…

  • Lieschen Müller

    |

    Bislang habe ich den Verschwörungserzählungen ja nicht geglaubt. Aber, so wichtigtuerisch und übertreibend („Polizeiwillkür“, „Rechtsbeugung“, „Rechtsstaat ist tot“) sich Frau B. im MZ-Interview gebärdet, kann es nur eine Erklärung geben: der Bill Gates steckt dahinter!

    Von einer sicheren Quelle hörte ich, Gates hat seine offiziellen und offiziösen Akten und Unterlagen, die er über Fr. B. anlegen hat lassen, dem MZ-Chefreporter Christian E. zugespielt, damit dieser Frau B. interviewt und sie unbeabsichtigt als schrille und unglaubwürdige Wichtigmacherin bloßstellt. Gates will so einer Regensburger Führungsfigur der Anti-Corona-Politik bzw. der ganzen Volksbewegung den Garaus machen, logo.
    Wer etwas anderes behauptet, ist ein Agent des Bills, schwört sicher jeden Meineid und will nur ablenken von dieser riesengroßen Sauerei. ;))

  • Mr. T.

    |

    Ich hab mir das Video mal angeschaut. Es nährt natürlich den Verdacht, dass die medzinische Indikation nicht über Querulantentum hinausgeht. Es wäre natürlich interessant, ob der/die ausstellende Ärztin/Arzt eher im Team Drosten oder im Team Schiffmann spielt. Es soll ja durchaus Ärzte geben, die einen veritablen Dachschaden schon als Grund genug sehen.

    Ganz interessantes Detail am Rande: der Tagessatz, der für eine (beurlaubte?) Lehrerin festgesetzt wird, kann durchaus höher sein, als der für einen leitenden Controller eines großen Automobilherstellers.

  • Privatfrau

    |

    @Max
    Was glauben Sie, wo wir heute ohne diesen Maskenschmarrn stünden? Und wie können Sie sich erdreisten zu behaupten, dass Polizisten ja sehr dünnhäutig seien?
    Jetzt hätte ich mich beinahe hinreißen lassen, Ihren Beitrag als armseligen und peinlichen Ausdruck von Realitätsverweigerung und – was die Dünnhäutigkeit von Polizisten betrifft – von Dummheit zu verstehen. Aber zum Glück konnte ich mich gerade noch bremsen.

  • Tom

    |

    Ach Lieschen,
    si tacuisses philosophus mansisses!

  • Dieter

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    Brunschweiger hat schon in der Promophase zu ihrem Buch keine besonders gute Figur abgegeben. Man kann sicher über das Bevölkerungswachstum diskutieren, wenn man sich die aktuellen Statistiken ansieht, sind in Europa die Zahlen seit Jahren rückläufig. Hier ging es also eher um die Kontroverse statt einem sinnvollen Beitrag zur Diskussion. Für diverse Talkshows hat es gereicht.

    Ähnlich scheint mir das Thema Maskenverweigerung zu sein – hauptsache mal wieder etwas Aufmerksamkeit. Fürs TV reicht es damit wohl nicht, ob die Dame wohl einen YT Channel oder eine Telegram Gruppe hat?
    Wie auch immer, wer das Wort “behindert” als Schimpfwort benutzt, diskreditiert sich selbst.

    Ich stamme selbst aus einer Familie von Asthmatikern, zumindest bei uns hat niemand in der Theorie und in der praktischen Anwendung Probleme mit Masken, geschweige denn würde sich deswegen ein Attest holen. Im Gegenteil. Das ist natürlich subjektiv, interessant wäre allerdings, welcher seriöse Pneumologe so ein Attest überhaupt ausstellt.

    Der Seitenhieb mit dem Zitat gegen Spirk ist mir doch zu offensichtlich – weniger ist manchmal mehr. Interessant war allerdings die Verbindung zur ‘Basis’.

  • Hans Dampf

    |

    Die behinderte Dame (ihre eigenen Worte) hat mit Verlaub ein Problem Ihre Emotionen im Zaum zu halten. Aber kein Wunder bei all der Empörung kann man schon mal die Verbindung zur Basis (Wortspiel) verlieren.

    Ihr toller Mann lehrt ja Naturwissenschaft in KEH und ein mir wohl bekannter Vater hat schon berichtet dass der Unterricht seines Kindes aller erster Schlagsahne ist. Topf und Deckel zum Wohl der Welt, gut dass beide keine Kinder kriegen (können).

  • Jonas Wihr

    |

    Ja, ja, stimmt schon, diese Masken bewirken gar nichts. Kein Chirurg der Welt setzt einen Mund-Nasen-Schutz auf, wenn er operiert.

  • Mathilde Vietze

    |

    Diese “Dame” wird immer wieder einen Weg finden, sich in Szene zu setzen
    und sie wird auch immer wieder den “richtigen” Verteidiger finden.

  • R.G.

    |

    Gemischte Gedanken.
    Frau Brunschweiger ist in einem Alter, wo sich Lehrer schon mal ausgebrannt fühlen können. Sie taucht dagegen kraftvoll in der Öffentlichkeit auf, hat eine Mission, die sie im Leopardenmantel und in körperbetonender Kleidung vorträgt, was ihrer Botschaft zweifellos zusätzliche Aufmerksamkeit beschert.
    Ohne Atemschutzmaske zu einer Zeit, da man sich das Gesicht aus Gründen des Infektionsschutzes zu verhüllen hat. Um sie Zweifler an der Ansteckungsgefahr durch den neuen Virus.
    Der Rest ist für mich wie eine Wiederholung des Skandals um Eva Hermann. Beide Frauen verorte(te)n sich selbst nicht rechts, beide treten mit Sendungsbewusstsein ihre Vorstellung von selbstbestimmter Weiblichkeit vor, die negative Reaktion der Mehrheit feuert sie an. Sie scheinen schon selbst nicht mehr in die gesellschaftliche Mitte gewollt zu haben, bevor man sie weiter ausstieß.

    Ich meine, der aktuelle Prozess produziert zwangsläufig nur Verlierer, oder zwei Gewinner, je nachdem wie man es betrachtet.
    Gesetzt den Fall, Frau Brunschweiger hat einen hoch intellektuellen, “geschraubten” Satz gesagt, der sich in der Eile für den Beamten wie eine Beleidigung anhörte. Polizisten sollten den durchschnittlichen Wortschatz der Menschen verstehen und bewerten können, ich erwarte mir von ihnen nicht, in bereits aufgeheizter Stimmung über besondere Ausdrucksweisen nachsinnen zu können. Auflösen kann man das Ereignis daher nur am Beginn der Amtshandlung.
    War sie so nötig? Das entscheidet wahrscheinlich nicht der konkrete Polizeibeamte, sondern jemand über ihm, wie der Umgang mit mutmaßlichen “Coronaleugnern” oder “Maskenverweigerern” auszusehen habe. Im Prozess könnte sich für beide Seiten weiter klären, wie weit man gehen soll und darf.

    Das Problem entstand, laut Berichterstattung, weil Frau Brunschweiger ein ärztliches Attest zu haben scheint, das sie vom Tragen einer Infektionsschutzmaske befreit, von ihr aber verlangt wurde, Mund und Nase zu verhüllen. Sie wäre dem nicht nachgekommen…
    Wie ich schon schrieb, sollte ich schon lange vor Corona eine Schutzmaske tragen, leider bekomme ich damit nicht genug Luft. Ich würde gerne besser verstehen können, wie man mit vermindertem Atemvolumen körperlich so fit wie Frau Brunschweiger demonstrieren, und zum Sprechen gut fähig, auftreten kann.
    Sie gewinnt das Ansehen ihrer Szene jedenfalls, bei Verurteilung oder Freispruch.
    Zu Herrn Spirk: Ich hatte ihn ausdrücklich ermuntert, seine Ansichten öffentlich zu zeigen, in einem eigenen Blog oder anderswie.
    Jedes sichtbare Agieren gibt anderen die Möglichkeit, zu seinen Meinungen Position zu beziehen.
    Dem wird er sich dann allerdings stellen müssen.

  • V.B.I.E.N.

    |

    Irgendwie sind sich viele darin einig:
    Das ganze Gebaren von Frau Brunschweiger dient vor allem ihr selbst und ihrem unersättlichen Geltungsdrang.
    Dieser geht mitunter sehr weit getreu dem Motto: was ich sage und denke ist das Richtige, etwas anderes ist falsch.
    Unterschwellig gestaltet sie mit ihrer Attitüde Konflikte, besonders unter Jugendlichen, die sich unterbewusst möglicherweise verletzt fühlen. Jeder Jugendliche hat oder hat nicht eine Vorstellung davon, wie er sein Leben später gestalten will und ob darin Kinder vorkommen dürfen oder sogar sollen. Sie stempelt dagegen alle Frauen die gebären wollen, als willenlose Individuen ab, die quasi einer Gehirnwäsche unterzogen wurden. Soviel dazu.
    Jeglicher Gegenwind eröffnet dieser Frau ungeahnte Möglichkeiten, ihre Geltungssucht zu nähren, das ist bereits bekannt.
    Jetzt dies mit der Maske und dem Polizisten, völlig typisch. Etwas anderes braucht man von ihr nicht zu erwarten, im Gegenteil. Es ist darauf Verlass, dass sie immer noch eins drauf setzt. Dieses ganze Gepose vor dem Gericht, als Beispiel.
    Es ist ja in Ordnung, wenn einer eine besondere Meinung hat, aber dieses unverschämte Provozieren um jeden Preis, das stößt auf.
    Die höchste Strafe für so eine Person ist, wenn man sie einfach nicht mehr beachtet.
    Dass die Richterin sich und die Personen in ihrem Umfeld aus genannten Gründen schützen will und vielleicht auch muss, ist doch wohl mehr als verständlich und durchaus ihr gutes Recht. Da kann Frau Brunschweiger mit 10 Attesten winken.
    In einer Elternsprechstunde würde ich auch die Krise kriegen, wenn so ein Mensch sich einen Spaß daraus macht, in dieser Art keine Rücksicht auf andere zu nehmen. Da würde ich lieber nicht mit so einer Person reden wollen, denn ich bin Risikopatient.

  • xy

    |

    So lautstark, wie die Dame auftritt, halte ich ernsthafte Probleme atemtechnischer Art, die das Tragen einer Maske verbieten würden, für nahezu ausgeschlossen. Ob der Arzt, der das (falsche?) Attest ausgestellt hat, § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) kennt, das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden und die Approbation kosten kann?

  • R.G.

    |

    Der Beamte hat für sich und die Kollegen bei der Polizei, auch wenn er nicht recht behält mit dem Gefühl, es wäre eine Beleidigung gewesen, auf jeden Fall einen Sieg errungen.
    Gegen Bürger vorgehen zu müssen, weil sie ganz normal als Mensch mit harmlosem Gesicht auf der Straße zu sehen sind -also ohne Infektionsschutzmaske – das macht im Laufe der langen Zeit der “Pandemie” etwas mit einem selbst. So wie es auch uns veränderte, von Menschen einfordern zu wollen oder müssen, sich uns nur geschützt bis auf eine Distanz nähern zu dürfen.
    Wir lesen von Städten, wo seitens der Einsatzkräfte mit überbordender körperlicher Gewalt reagiert wurde. Zu wissen, dass man das nicht muss, sondern klagen kann, gibt die Möglichkeit, sich einzubremsen.In seinem Ordnungshandeln doch eine Grenze gehabt zu haben, ist der Sieg dieses einzelnen Sicherheitsbeamten. Den kann ihm keiner mehr nehmen.

    Wie geht man mit Herausforderern ab jetzt in der Stadt um, wenn erhofft wird, dass man ein negatives Beispiel setzt?
    Das ändert sich, nachdem eine Partei gegründet wird, nochmals.

  • Souvi

    |

    Ob die Dame eine Maske tragen kann oder dafür zu behindert ist, müssen Ärzte Wissen. Tatsache ist, wenn sie keine Maske in geschlossenen Räumen trägt, dann gefährdet sie potentiell andere Menschen. Und, die Richterin hat es gesagt, dass in ihrem familiären Umfeld Risikogruppen sind. Also was tun? Ein guter Anwalt hätte dies zur Prozessvorbereitung dem Gericht mitgeteilt – das Gericht hätte einen größeren Raum nehmen können oder andere Sitzungsanweisungen machen können. Die Dame und ihr Anwalt wollten es doch so – sich künstlich aufregen und zu Opfern stilisierten. Mit Rücksicht ist es da nicht weit her. Ich bin behindert und die anderen sind mir egal. Nur, wenn diese eben auch persönliche Einschränkungen haben, dann bedarf es der Rücksicht. Das haben beide nicht drauf. Irgendwie echt behindert.

  • Piedro

    |

    @Souvi
    “Ein guter Anwalt hätte dies zur Prozessvorbereitung dem Gericht mitgeteilt…”
    Es ist nicht Sache des Anwalts, die Zugangsbeschränkung zu kommunizieren, das muss der tun, der ein- oder vorlädt. Wird ja in anderen Bereichen auch gemacht. Dass die Frau maskenlos unterwegs ist – mit Attest – dürfte aus der Fallakte hervor gehen. Hinzu kommt, dass dies wohl nicht einheitlich geregelt ist, sondern dem Richter überlassen wird. Also muss der Richter auch dafür sorgen, dass eine Verhandlung entsprechend vorbereitet wird, also entweder einen Test verlangen, eine virtuelle Präsenz ermöglichen oder einen Raum verwenden, der entsprechend eingerichtet ist.

    Man hätte auch gleich sagen können: alles klar, dumm gelaufen, nächster Termin dann bitte mit Test.

    Herrn Spirk zu unterstellen er sei kein guter Anwalt ist völlig unangemessen. Das Gegenteil hat er längst bewiesen, nicht nur fachlich, auch menschlich. Da gibt es ganz andere, gerade im Bereich Sozialrecht. Auch, wenn sich mir bei einigen seiner jüngeren Artikel die Zehennägel kräuseln, respektiere ich ihn weiter als engagierten und kompetenten Streiter für die Rechte seiner Mandanten, oft genug Menschen, die sonst gar keine Hilfe bekommen, von niemandem.
    Rechte hat auch Frau B., dazu muss man sie nicht sympathisch finden oder ihre Positionen teilen. ZB hat sie das Recht, dass ihr gültiges Attest akzeptiert wird, ohne wenn und aber.

    “…dann bedarf es der Rücksicht. Das haben beide nicht drauf.”
    Beide? Was für eine Frechheit. Oder nur Dummheit? Wurscht. Sie entehren sich selbst, nicht den Herrn Spirk (nach Konfuzius).

  • Wumpe

    |

    @Piedro
    Man muss nicht zwingend davon ausgehen, dass diese Dame ohne Maske kommt. Eine Behinderung, vor allem so gering wie diese (20 Prozent nach meinem Wissen) kann auch vorübergehend sein.
    Frau Brunschweiger wirkt durchaus nicht so, als ob ihr die Luft ausgehen würde. Laut ist sie genug.

    Ein Anwalt muss menschlich sein? Seit wann denn das?
    Auf welcher Seite er menschlich ist, liegt wohl auch nur im Auge des Betrachters.

    Ein Attest muss nicht akzeptiert werden, wenn sie dadurch ohne Gewissen aber mit Willen jemanden potentiell gefährdet. “Ohne wenn und aber,”..Sie haben aber eine diktatorische Ausdrucksweise.

    Es ehrt Sie ebensowenig, wenn Sie andere als dumm oder frech bezeichnen, das macht Sie auch nicht intelligenter.
    Rücksichtslos ist Frau Brunschweiger auf der ganzen Linie. Ich zitiere sie, “es ist mir völlig wumpe,was die sagen.”
    Das darf ihr alles wumpe sein,solange sie andere mit ihrem Gedankengut nicht verletzt und beeinflusst. Das tut sie aber schamlos, Kinder manipulieren und beeinflussen.

  • Wumpe

    |

    @ Piedro
    Entschuldigung, ich habe mich nicht ganz korrekt ausgedrückt.
    Natürlich sollte ein Attest als solches akzeptiert werden. Jedoch ist das nicht als Freibrief zu sehen, weil dadurch die notwendigen Schutzvorkehrungen nicht eingehalten werden können. Das liegt dann im Ermessen und ist völlig legitim, wenn man davon “Abstand” nimmt.

  • Mr. T.

    |

    Das erinnert mich an frühere Diskussionen zu Helmpflicht und Anschnallpflicht. Da kursierten auch die Adressen von Ärzt*innen, die schnell mal ein Attest zur Befreieung rausschrieben weil man unter dem Helm Kopfweh bekam und der Gurt aufs Herz gedrückt hat. Im Gegensat zr heutigen Maskendiskussion haben sich die Darwin-Award-Qualifikanten damals aber maximal selbst gefährdet. Die Maskenpflicht dient(e) dazu, auch andere zu schützen bzw. die Ausbreitung einer Pandemie einzudämmen. Deswegen finde ich es auch sehr gut, dass die Atteste in vielen Geschäften nicht akzeptiert wurden. Es ist ja bekannt, dass viele Atteste das Papier nicht wert sind, auf dem sie rausgeschrieben wurden. Ich kenne Personen, die sogar bei seriösen Ärzt*innen eines bekommen hätten, das aber nie in Erwägung zogen und lieber mal eine halbe Stunde zum Einkaufen unter der Maske gelitten haben, anstatt sich und andere zu gefährden. Und wer das trotzdem nicht will, die/der darf halt solche Orte nicht aufsuchen. Und die ganz wenigen, die wirklich aus pneumologischen oder psychologischen Gründen keine Maske aufsetzen können, müssen eben eine andere Lösung finden. Man kann aus Gründen auch nicht per Attest erzwingen, mit 10% Sehvermögen Auto fahren zu dürfen.

  • Piedro

    |

    @Wumpe
    “Ein Anwalt muss menschlich sein?”
    Sagt keiner. Aber manche sind es. Manche sogar sehr.

    “Auf welcher Seite er menschlich ist, liegt wohl auch nur im Auge des Betrachters.”
    Mag sein. Ist vielleicht auch eine Frage von Information. Hier konnte man lange Zeit lesen wie sehr sich Herr Spirk für seine Mandanten engagiert.

    “Ein Attest muss nicht akzeptiert werden, wenn sie dadurch ohne Gewissen aber mit Willen jemanden potentiell gefährdet. … .Sie haben aber eine diktatorische Ausdrucksweise.”
    Beschweren Sie sich beim Söder oder beim Landtag. Mit entsprechenden Attest ist mensch von der Maskenpflicht befreit. Basta. Steht so im Gesetz.

    “…wenn Sie andere als dumm oder frech bezeichnen…”
    Ich habe diese Aussage gewertet, nicht Ihre Person.

    “Jedoch ist das nicht als Freibrief zu sehen, weil dadurch die notwendigen Schutzvorkehrungen nicht eingehalten werden können.”
    Dann muss der Schutz von den anderen ausgehen. Abstand, virtuelle Kommunikation, Scheiben und Lüftung. Es sind nicht alle Richter, die sich ihre Regeln selbst stricken. Wer im Büro arbeitet muss auch mit anderen Räume teilen, teils ohne Maskenpflicht. Und wie sich gezeigt hat gibt es ja Möglichkeiten sich vor einer Ansteckung durch die Frau zu schützen.

    “Rücksichtslos ist Frau Brunschweiger auf der ganzen
    Linie.”

    Mag ja sein. Vielleicht deppert auch noch. Das ändert aber nichts an ihren Rechten. Ein Bürger darf rücksichtslos sein, wenn er nicht gegen ein Gesetz verstößt, jeder Mensch darf so blöd sein, dass es beim Atmen quietscht. Trotzdem darf er, auch nicht von einem Richter, entrechtet werden, es sei denn im Zuge eines rechtswirksamen Urteils.

    Mehr hätte ich dazu nicht zu sagen, wenn Sie anderer Meinung sind, bitte.

  • Taxifahrer

    |

    Die Frau scheint ernsthafte Probleme zu haben.

  • Gerda Huber

    |

    Erst einmal: Danke an Piedro für seine differenzierten Ausführungen zu Herrn Spirk, zu den Rechten von Frau Brunschweiger und zur Maskenfrage.

    Und – einige Stunden nachdem ich die Aufhebung der Maskenpflicht in der Altstadt hier im Forum gefordert habe, wurde die endlich gekippt. Ist doch prima, die Bürgermeisterin hört halt auf mich :-).

    Dazu: “Wo ist denn das Problem, das Ding über den Mund und Nase zu ziehen? Mein Gott, dieses Land verblödet komplett”. Wer der “Verblödete” ist, ist jedoch noch nicht raus. Die Schweden hatten nie Maskenpflicht und die Infektionsrate und die Todesrate pro 1 Million liegt seit einigen Monaten deutlich unter den Deutschen. Und – es gibt verblüffender- und unbeachteterweise über 45 wissenschaftliche Studien die aussagen, dass Masken wenig bis nichts bringen; das ist ja auch nicht ohne – oder? Dagegen stehen 2 Studien aus 2020 (!), die sich “PRO” aussprechen. Beleg und Auflistung der Studien:
    http://www.aerzteklaerenauf.de/masken/index.p

    Zu Herrn Wihr: Richtig, beim Operieren setzen die Chirurgen OP-Masken auf, dagegen habe ich mich auch noch nie ausgeprochen (trotz der Studie von ORR). Frage: Wer operiert eigentlich wen in der Altstadt beim Spazierengehen? Und einen chirurgischen Schnitt mit offenen Bauchraum habe ich beim Einkaufen auch noch nie gesehen.

  • Mr. T.

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    Gerda Huber, verbreiten sie den Bockmist eigentlich vorsätzlich oder wissen sie es nur nicht besser oder ist es Ihnen zu komplex? Letzteres würde sie etwas entschuldigen.

  • Piedro

    |

    @Gerda Huber
    “Dagegen stehen 2 Studien aus 2020 (!), die sich “PRO” aussprechen.”
    Und wieder dokumentieren Sie Ihre selektive Wahrnehmung. (Das Link funzt nicht. Man findet diese Seite über die Homepage.) Die meisten aufgeführten Studien liegen deutlich vor 2020, nicht gemerkt? Die Aussagen sind schon beim Drüberschauen fragwürdig. Beispiel: Masken helfen nicht gehen Influenza-Infektion. Dann würde ich gern wissen, wieso in D-Land diese Infektionen ungewöhnlich stark zurück gegangen sind. Nr. 43 (2020) verlangt, vorhandene Masken dem professionellen Einsatz in Gesundheitseinrichtungen vor zu behalten. Weil? esichtsmasken keinen wirksamen Schutz vor einer Coronavirusinfektion bieten. Aha. Etwas später kommt eine Studie zu dem Ergebnis Masken helfen gegen Influenza, aber nicht gegen Covid. Oder Nr. 44: “85% der COVID-19-Fälle waren Personen, die häufig oder immer Masken tragen.” Aha. Könnte daran liegen, dass die meisten, zB in New York, versuchten sich im öffentlichen Raum zu schützen. Wie die Infektionsrate bei Verweigerern aussieht wird wohl nicht erläutert. Es gibt noch weitere Hinweise auf ein zielorientiertes Zusammensuchen von Studien (und Dissertationen), aber bitte. Kann sich ja jeder selbst ein Bild machen. Für manche ist das ja eh eher eine Glaubensfrage.

  • R.G.

    |

    Zu Maskenstudien.
    Historisch: Al Gore, Ex-Präsidentschaftskandidat, hatte Studien zur Schädigung der Golfkriegssoldaten, und später der unter Sick-Building Syndrom bzw. Multiple Chemical Sensitivitiy Leidenden, gefördert. Gemeinsam war vielen von ihnen, dass sie nur mit Atemmaske (meist mit Aktivkohlefilter) aus dem Haus konnten.
    Die Verursacher, um nicht Schadenersatz zahlen zu müssen, leugneten den Zusammenhang zwischen Schadstoffen und den Symptomen der Betroffenen. Nun erschienen Arbeiten über die Unwirksamkeit von Masken, man versuchte gleich alle Umweltkranken pauschal für ….. zu erklären.

    Diese älteren Erzählmuster tauchten im Zuge der COVID II Bewertung, mit nur geringen Modifizierungen, wieder auf; Masken seien mindestens unwirksam oder schädlich.

    Rein wirtschaftliche Nebenaspekte. Hülfen Atemschutzmasken nun doch, müsste betroffenen Umeltkranken diese in Konsequenz plötzlich als Heilmittelbedarf zuerkannt werden.
    Hersteller von Grippemitteln beklagten das Ausbleiben der üblichen Influenzawelle, für ihr Geschäft ist eine durch Masken geschützte Bevölkerung negativ.
    Da man Patienten mit Umweltkrankheiten, wegen des Tragens der Maske aufgrund ihrer Symptome, als geistig krank hinstellte und mit Psychopharmaka behandeln konnte, entginge weiteres Geschäft, sobald man Mund-Nasenschutz grundsätzlich als wirksam anerkennt.
    Kurz: Studien über die Wirksamkeit von Masken gegen “Coronainfektionen”, haben Konsequenzen für die mögliche Neubewertung anderer Erkrankungen, was hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnte.
    Es ist wahrscheinlich zielführend, sich anzusehen, welche Haltung Autoren einer Studie, vor Corona zum Tragen von Atemschutzmasken durch Leute aus der Bevölkerung, einnahmen.

  • R.G.

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    V.B.I.E.N.
    9. Juni 2021 um 11:44 | #
    ZU Ihren Argumenten,
    “Das ganze Gebaren von Frau Brunschweiger dient vor allem ihr selbst und ihrem unersättlichen Geltungsdrang.”
    Ich glaube eher, sie ist wirklich von einer Sendung getragen. Das ist eines Jeden Bügers Recht, Ideen zu leben, solange damit nicht die Freiheit der anderen eingeschränkt wird.

    ” geht mitunter sehr weit getreu dem Motto: was ich sage und denke ist das Richtige, etwas anderes ist falsch.”
    In guten Sendungen im TV, beispielsweise im SWR mit Herrn Steinbrecher als Moderator, ist Frau Brunschweiger als eine Meinung unter mehreren vertreten, jede andere Person von ihren eigenen Einstellungen gleich überzeugt. Zusammen gibt das eine Ahnung von Mitte.
    Ich glaube, in einer Gesellschaft des Neu-Biedermeier, wo in YouTube die Darstellung von Frauen als einzigste Seele des Hauses, weltbeste Ordnungshalterin, schönste berufstätige Mutter von vier Kindern mit Silikonbusen ohne Schwerkraftchic und sonst der Figur einer Zwölfjährigen, die höchsten Einschaltquoten beschert, kann man den Großteil des Auftretens von Frau Brunschweiger als belebend gegenteilig empfinden.
    Sprechen vor Gruppen ist Alltag der Lehrer, deshalb wird es ihr leichter fallen, vor größeren Gemeinschaften zu sprechen.
    Was sie in der Phase nicht zu bemerken scheint, ist die Verletzlichkeit des Selbstbewusstseins der Jugendlichen, sie können gleichzeitig unfassbar dominant und gemein auftreten, und doch binnen kürzestem zerbrechen wenn sie meinen, jemand wolle nicht, dass sie existieren. Das Sprechen der Lehrerin über den Schaden, den Kinder allein durch ihre Existenz an der Natur anrichteten, kann vielleicht schon das Gefühl erzeugen, “Entschuldigung, dass ich überhaupt lebe!” Es gibt leider eine viele Opfer fordernde Seuche unter jungen Menschen, die Selbstmordgefahr. Darüber sollten die Schulbehörden in Ruhe mit ihr und den Schülern sprechen, wie die Worte wirklich bei den Jugendlichen ankommen. Philosophen sind in der Entwicklung ihrer Gedankengebäude nicht zwingend moralisch und streichelweich. Wenn der Unterricht dennoch in einer Atmosphäre der Gerechtigkeit und guten Wissensvermittlung erfolgt, kann das, besonders in der Oberstufe, in Ordnung gehen, dass ein Lehrer Ecken und Kanten zeigt.

    Ich glaube, man kommt Frau Brunschweiger näher, wenn wir über ihre oder unsere Angst vor der Apokalypse und unser aller Versuche zur Verdrängung der Bedrohung reden.
    In einer Wahrnehmung, unsere Welt sei komplett irregeleitet, denke selbst nicht mehr, sie gehe freiwillig auf einen Abgrund zu,mag die Beurteilung der Seuche COVID II anders ausfallen, als bei Menschen mit Fortschrittsglauben.
    Die beste Klärung ihrer eigenen Position, wird der selbstverantwortete Gang an díe Öffentlichkeit sein.
    Soll sie einen Blog pflegen oder eine Partei mit Gleichgesinnten gründen.
    Das schleift ab und klärt.

  • Hthik

    |

    @Piedro 9. Juni 2021 um 19:26

    “Beschweren Sie sich beim Söder oder beim Landtag. Mit entsprechenden Attest ist mensch von der Maskenpflicht befreit. Basta. Steht so im Gesetz.”

    Welches?
    Legt das Vorgehen am Amtsgericht nicht der Direktor fest?

    Im Übrigen ist durch ein Attest das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung nicht ausgehebelt. Das Bundesverfassungsgericht ist aber der Meinung, dass der Richter, dann eigene Fachkunde darlegen muss. Er kann aber auch Gutachter dazu hören.

  • Hthik

    |

    @Mr. T. 9. Juni 2021 um 19:07

    “Und die ganz wenigen, die wirklich aus pneumologischen oder psychologischen Gründen keine Maske aufsetzen können, müssen eben eine andere Lösung finden.”

    Einige Einrichtungen hatten die durchaus naheliegende Idee, in solchen Fällen das Tragen eines Spuckschutzes zu verlangen. Ich weiß nicht, warum das nicht weiter verbreitet war.

  • R.G.

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    Es gibt gewiss weitere Gründe für die Unfähigkeit, eine Maske zu tragen.
    Beispielsweise ein Trauma aus der Erfahrung von Gewalt und Missbrauch.

  • Hthik

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    @Piedro 9. Juni 2021 um 16:12

    “@Souvi
    “Ein guter Anwalt hätte dies zur Prozessvorbereitung dem Gericht mitgeteilt…”
    Es ist nicht Sache des Anwalts, die Zugangsbeschränkung zu kommunizieren, das muss der tun, der ein- oder vorlädt.”

    Ich glaube beides stimmt.

    “Herrn Spirk zu unterstellen er sei kein guter Anwalt ist völlig unangemessen.”

    Zu gut für diese Welt möglicherweise. Wenn etwa eine Behörde Unterlagen verlangt, die sie schon hat, sich eigentlich selbst beschaffen sollte, gar nicht braucht u.s.w. dann tut er sein Möglichstes diese doch beizubringen, damit ein Mandant die dringend benötigen Sozialleistungen schnell erhält. Das ist typisch Spirk, wie man ihn kennt. Was nutzt es auch, sich darum zu streiten, wenn der Mandant dann tot ist?

    Das ist aber nicht völlig unproblematisch. Herr Spirk sieht eine Behörde als Ansammlung mehr oder weniger zugänglicher Menschen. Ich sehe eine Behörde als Behörde. Eine Behörde handelt an dritter Stelle nach dem Recht, an zweiter Stelle nach Anweisungen der vorgesetzten Behörde und der Gerichte und an erster Stelle nach alter Gewohnheit. Ein Entgegenkommen wie oben beschrieben verstärkt das fehlerhafte Behördenverhalten.

    Obwohl ich es also anders sehe, halte ich die Entscheidung von Herrn Spirk für nachvollziehbar.

    Da fällt aber schon ein wenig auf, dass er hier scheinbar eine Gelegenheit im Vorfeld durch Entgegenkommen dafür zu sorgen, dass alles möglichst glatt und schnell über die Bühne geht, nicht nutzt. Dafür mag er nachvollziehbare Gründe haben, die mir unbekannt sind. Es geht ja auch nicht um Sozialleistungen.

  • Hthik

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    @Mr. T. 9. Juni 2021 um 19:07

    “Das erinnert mich an frühere Diskussionen zu Helmpflicht und Anschnallpflicht. Da kursierten auch die Adressen von Ärzt*innen, die schnell mal ein Attest zur Befreieung rausschrieben weil man unter dem Helm Kopfweh bekam und der Gurt aufs Herz gedrückt hat.”

    Es gab auch Bedenken, dass der Gurt schädigt, weil er einschneidet, oder weil man nicht mehr aus dem Fahrzeug geschleudert wird. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass jeder den Gurt richtig aufsetzt … Verzeihung: anlegt oder dass er richtig montiert sei und so weiter.

    Letztlich hat man sich einfach daran gewöhnt. Ein Handgriff, den man nach dem Einsteigen automatisch macht. Von der Notwendigkeit uns an Masken zu gewöhnen, werden wir nach derzeitigem Stand hoffentlich verschont.

    Ein Theorie damals zur Verweigerung war

    “In der Bundesrepublik Deutschland sollte durch die vorausgehende aufwändige Kampagne „Klick – Erst gurten, dann starten“ die weit verbreitete Abwehr vermindert werden. Die Vorstellung, sich im Auto zu fesseln, konnte tief sitzende Ängste auslösen. Die Studie Psychologische Forschung zum Sicherheitsgurt und Umsetzung ihrer Ergebnisse kam 1974 zu dem Ergebnis, „daß der Sicherheitsgurt primär mit den Gefahren eines Unfalls und seinen Folgen assoziiert wird und erst sekundär mit seiner eigentlichen technischen Funktion, nämlich vor diesen Gefahren zu schützen“. Deshalb gerieten die Betroffenen beim Stichwort Anschnallen „psychologisch in die Klemme. Einerseits sehen sie ein, daß sie mit Gurten sicherer fahren, andererseits aktualisiert der Sicherheitsgurt bei ihnen Angst, die sie vermeiden wollen. Sie kommen aus einer Angstvermeidung nicht zu einer effektiven Gefahrenvermeidung.“” – Quelle: Wikipedia, Sicherheitsgurt

    Da könnte was dran sein.

    Wo immer es Verunsicherte und Ängstliche gibt, sind die Geier, die das ausnützen nicht weit.

  • Privatfrau

    |

    Jetzt ist es der Person B. doch wieder gelungen, wahrgenommen zu werden, und nicht zu knapp, wie die vielen Kommentare zeigen.
    Mission accomplished.
    Am besten sollte man solche Zeitgenossen nicht einmal ignorieren ;), weil schade um die Zeit.
    Aber das ist halt leichter gesagt, als getan – seufz.

  • Piedro

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    @Hthik
    Welches Gesetz? Steht im Artikel. Bayr. Infektionsschutzgesetz.
    “Ich weiß nicht, warum das nicht weiter verbreitet war.”
    In Bayern als Schutz nicht erkannt, respektive verboten.
    “Eine Behörde handelt…”
    Frei nach Söders Sager (wegen der 500 €ier für Pflegekräfte): wir wissen, dass Behörden Fehler machen, aber das ist uns wurscht.
    “Dafür mag er nachvollziehbare Gründe haben, die mir unbekannt sind.”
    Meine Vermutung: er hat nicht damit gerechnet, dass dieses Attest schlicht vom Tisch gewischt wird, weil das Gesetz etwas anderes vorsieht (Befreiung). Allerdings muss ich zugeben, dass mir einiges nicht mehr eingeht, was den von mir so geschätzten Herrn Spirk bewegt. rd rechts von der MZ oder vom Rechtsstaat angekommen… letzteres wegen dieses Artikels, der als Stimmungsmache gegen “Kritiker” verstanden wird… Sorry, da muss ich passen. (Vielleicht liegt’s an den Masken, zu wenig Sauerstoff? Nix für ungut.)

  • Piedro

    |

    @Privatfrau
    “Jetzt ist es der Person B. doch wieder gelungen, wahrgenommen zu werden…”
    Jau, von ihrem Büchlein habe ich vorher nix mitbekommen, der Name sagte mir nichts, die Person war mir unbekannt. Ist mir auch wurscht, soll sie sein oder drucken lassen oder sagen, was ihr gefällt. Was mich stört ist die Nummer mit dem Aussetzen der Gültigkeit eines ärztlichen Attestes. Sowas darf nicht sein, ob fragwürdig oder nicht darf unsereins und richtereins nicht beurteilen. Mein Fokus liegt nicht bei der Frau B., sondern bei der Richterin, die ich gut verstehen kann, der es aber obliegt, trotz ihrer Disponierung den Verfahrensablauf möglich zu machen, ohne unzumutbare Auflagen, sei es an Kläger oder Beklagte, Zeugen oder Sachverständige. Was ja, dank des Anwalts, auch möglich gemacht wurde. Wie hätte es ohne diesen Einsatz ausgesehen? Nicht erschienen, Entscheidung nach Aktenlage, ohne rechtliches Gehör. Das hätte die Position von B. gestärkt und bestätigt, dass der Rechtsstaat totgesagt werden kann.

  • R.G.

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    @
    Privatfrau

    Weshalb sollte man solche Zeitgenossen “nicht mal ignorieren”?
    Ihr Vorhandensein zeigt erfreulich an, dass es doch noch Meinungsvielfalt gibt. Die Ideen muss man trotzdem nicht teilen.
    Wo sie Grenzen überschreiten, geben sie einem die Möglichkeit, durch das freie Wort oder mit rechtsstaatlichen Mitteln, zu antworten.

  • Ulrich Perchermeier

    |

    Soso, für dieses Interview hat der Dr.eckl wohl eine Schmutzzulage bekommen?

  • Hthik

    |

    @Gerda Huber 10. Juni 2021 um 10:53

    “Erst einmal: Danke an Piedro für seine differenzierten Ausführungen zu Herrn Spirk, zu den Rechten von Frau Brunschweiger und zur Maskenfrage.”

    Dem stimme ich gerne zu. Ich würde einen Olivenzweig überreichen, habe aber keinen, der 1,5m lang ist.

  • Hthik

    |

    @Piedro 10. Juni 2021 um 16:25

    “Welches Gesetz? Steht im Artikel. Bayr. Infektionsschutzgesetz.”

    Ich glaube, wir können uns auf die Maßnahmenverordnung BayIfSMV einigen.

    “In Bayern als Schutz nicht erkannt, respektive verboten.”

    Das muss es ja nicht, um nur in Testtatfällen erforderlich zu sein.

    “Meine Vermutung: er hat nicht damit gerechnet, dass dieses Attest schlicht vom Tisch gewischt wird, weil das Gesetz etwas anderes vorsieht (Befreiung).”

    Die Richterin kann aber vermutlich nach § 178 GVG hiervon abweichen und hat das ja auch begründet: Dem Schutz von Leben und Gesundheit , der ja nicht nur für die Angeklagte gilt, sondern auch für die Risikopersonen, mit denen die Richterin zusammen ist.

    “… was den von mir so geschätzten Herrn Spirk …”

    Aufgrund der Eigenschaften, aufgrund der ich ihn schätze, habe ich die Hoffnung nicht aufgegeben, dass er einige eigene Entscheidungen kritisch hinterfragen und womöglich korrigieren wird. Außerdem hoffe ich darauf, dass Vater Aigner trotz möglicherweise eigener mangelnder Bibelfestigkeit den zurückgekehrten verloren Sohn mit offenen Armen empfangen wird. Jedes Frontschwein wird gebraucht. Wie? Fronttofu um niemanden auszuschließen. Meinetwegen. Auch ich bin zu Opfern bereit. Es hat leider nicht denselben Klang

  • Piedro

    |

    Moin Hthik.
    “Die Richterin kann aber vermutlich nach § 178 GVG hiervon abweichen…”
    Darüber dürfen Juristen streiten, was hier das übergeordnete Recht ist. Das rechtliche Gehör ist jedenfalls zu gewährleisten, und das ist Sache des Gerichts.

    “Außerdem hoffe ich darauf, dass Vater Aigner…”
    Nö, der Zug dürfte im Bahnhof bleiben, so wie da einseitig und völlig unnötig gegiftet wird. Ich finde es auch sehr schade, dass diese Berichte jetzt keine Reichweite mehr haben, aber das Thema hat auf der Spirk-Seite inzwischen eh eine untergeordnete Bedeutung. Vielleicht, weil die Behörden sich plötzlich der Rechtmäßigkeit erinnerten. (Kleines Späßken.)

  • Dieter

    |

    @Piedro:

    Ein Attest ist kein Freifahrtschein und war es auch noch nie. Es gibt einige Fälle, wie z.B. Prüfungssituation oder Arbeitsunfähigkeit, wo ein zusätzliches Attest eines Amtsarztes verlangt werden kann.
    Von fehlerhaften Attesten, Fälschungen oder Gefälligkeitsattesten ganz zu schweigen – zahlreiche aktuelle Verfahren, auch gegen Ärzte, machen das deutlich.
    Es gibt mittlerweile einige Leitfäden von Ämtern, Versicherungen und Bundesländern im Netz zu dieser Thematik. Ein komplexes Thema und endgültige Rechtssicherheit gibt es wahrscheinlich erst nach diversen Prozessen und Urteilen.
    Bei Behinderungen sieht es nochmal anders aus, ebenso ist Hausrecht ein Thema.

    Wie es in dem her vorliegenden Fall aussieht, kann niemand genau sagen, weder du, ich oder der Kontrolleur. Da kann nur ein Gericht Klarheit geben.
    Ob das letztendlich auch im Prozess wegen Beleidigung zur Sprache kommt, ist die andere Frage.
    Dass ein Attest ohne Wenn und Aber zu akzeptieren sei, trifft aber einfach nicht zu.

    Mit Spirk sehe ich das ähnlich, er kämpft wie immer für seine Mandanten. Das sehe ich neutral.
    Seine jüngsten Àußerungen, auch auf seinem Blog, sind nochmal eine andere Sache und auch ein anderes Kaliber. Da kann ich eigentlich nur den Kopf schütteln.

  • Piedro

    |

    @Dieter
    “Wie es in dem her vorliegenden Fall aussieht, kann niemand genau sagen…”
    Natürlich kann man ein Attest anzweifeln, aber der Zweifel setzt es noch nicht aus. Es kann geprüft werden, es kann ermittelt werden, aber bis es widersprechende Ergebnisse gibt bleibt es gültig.
    Hausrecht schön und gut, aber es geht um ein Gericht, die Frau wurde vorgeladen, ihr steht rechtliches Gehör zu. Das Verfahren, einschließlich Zugang, ist entsprechend zu regeln, keinesfalls, je nach Person, spontan zu entscheiden, schon gar nicht zu Ungunsten der Beschuldigten.

    “Seine jüngsten Àußerungen… Da kann ich eigentlich nur den Kopf schütteln.”
    Da sind wir schon zwei. Der Artikel mit Verweis auf die StPO und so ist schon interessant, was die Zitate angeht ist er auch sachlich und fundiert. Die eigene Feder ist dagegen ziemlich daneben. Hysterie und Panik zu unterstellen, von “angeblichem, privatem Problem” zu sprechen und Aussagen mit (!) zu versehen hat mehr mit Stimmungsmache als neutralem Bericht zu tun, allen im Homeoffice “panikzerfuchte Gesichter” anzudichten ist schlicht völlig daneben. Aber er ist nun mal kein Journalist und aktuell von einem speziellen Sendungsbewusstsein durchdrungen, das er rein subjektiv auslebt. Covid schädigt die Gesellschaft auf vielfältige Weise. Die Grundlagen der Rechtsprechung müssen aber davon unberührt bleiben.

  • Gerda Huber

    |

    @Piedro: Sorry, dass der Link nicht funzt, ging und geht bei mir. Egal, zu Ihren Antworten:
    Natürlich ist mir aufgefallen, dass die Maskenstudien mehrheitlich älter als von 2020 sind. Na und? Ist doch kein Problem, eher ein Qualitätsmerkmal, denn die Masken-Durchlässigkeit für Viren etc. hat sich nach dem Frühjahr 2020 nicht geändert. Nur nach den 2 neueren Studien, die mir wie “Gefälligkeitsgutachten” vorkommen.
    Warum die Influenza verschwunden ist und es keinen einzigen Influenza-Toten in 2020 gab? Spannende Frage. Coronapaniker sagen: “HIER SIEHT MAN WIE GUT DIE MASKEN WIRKEN”. Naja…
    Hier die Auflösung:
    Masken lassen natürlich NICHT selektiv Sars-2-Viren durch und lassen Influenza-Viren aussen vor. Das dürfte einem schon ab Hauptschule 10. Klasse – via Logik – klar sein.
    Was ist also passiert?
    Tatsache ist, das a) nicht mehr auf Influenza-Viren getestet wurde und wird und b) eigentlich fast immer Mischinfektionen vorkommen (aber nur 1 Virus getestet wird, ja nach Verdachtsdiagnose). Kann man in jedem Mikrobiologie bzw. Infektiologie-Standardwerk nachlesen. Des öfteren kommt somit vor, dass z.B. der hustende und fiebernde Herr Mustermann eine kombinierte Influenza- UND Coronavireninfektion hat! Seine Probleme werden jedoch nur dem Coronavirus angelastet. Somit ist die Influenza wie von Zauberhand “verschwunden”; was absoluter Quatsch ist. Viren findet man nur wenn man danach sucht.

  • R.G.

    |

    @ “. Außerdem hoffe ich darauf, dass Vater Aigner trotz möglicherweise eigener mangelnder Bibelfestigkeit den zurückgekehrten verloren Sohn mit offenen Armen empfangen wird. Jedes Frontschwein wird gebraucht. ”

    Die Kultur der Trennungsbegleitung.
    Zwei erwachsene Wege des gesellschaftlichen Engagements haben sich auseinander entwickelt. Ich bin dafür, beide Autoren zu unterstützen, die nun offensichtlich ideologisch bedingte Trennung ihrer Veröffentlichungswege zu akzeptieren, als ein Stück eines echten Lebens.
    Gefühlsduseleien mit Phantasien der Rückkehrromantik, nehmen die Realität nicht ernst, in der Herr Spirk inzwischen bloggt.
    Er hat seine starke Botschaft. Da ich jedem “Neuen” eine Zeit der Findung zugestehe, werde ich mir über seine Webseite samt ihren Inhalten in späterer Zeit ein endgültiges Urteil bilden.

    regensburg-digital tut richtig daran, hervorstechende Ereignisse aus Regensburg weiter zu berichten, fallweise wird es eine Aktion betreffen, an der nun mal Rechtsanwalt Spirk, diesmal in seiner beruflichen Funktion, Anteil hat. Darüber kann man diskutieren, ohne es unzulässig mit Eigenwünschen, die Autoren mögen doch bitte wieder gemeinsam bloggen, zu vermischen.
    Man kauft mit einer Bestellung im Electronic-Shop nicht das Recht, das Privatleben der dortigen Angestellten zu dirigieren, man erwirbt mit einem freiwilligen finanziellen Beitrag zum Blog nicht das Recht, den Eigner der Seite zu einer schauspielerischen Darstellung eines biblischen Gleichnisses, Titel Der Verlorene Sohn kehrt zurück, zu verpflichten.
    Wenden wir uns dem brennenden Sachthema zu, Maske als Infektionsschutz oder Maske als sinnbefreite Freiheitseinschränkung.
    Davon handelt der Prozess im Grunde.

  • Piedro

    |

    @Gerda Huber
    “…die Masken-Durchlässigkeit für Viren etc. hat sich nach dem Frühjahr 2020 nicht geändert.”
    Stimmt. Viren gehen durch die Masken. Aerosole, die diese Viren transportieren, werden maßgeblich zurück gehalten. Viren sind nämlich nicht proaktiv unterwegs, sie werden immer transportiert. Das ist das Ergebnis, das Ihnen als Gefälligkeitsgutachten “erscheint”.

    “Tatsache ist, das a) nicht mehr auf Influenza-Viren getestet wurde und wird…”
    Dafür kriegen Sie den goldenen Huber als Zehenring! Sie wollen wirklich verkünden Medizinier testen Patienten nicht mehr auf Influenza, gegen das sie behandeln könnten, weil es Ihnen reicht die Kranken in die Corona-Statistik zu schieben wenn sie sterben? Um das zu glauben müsste ich meine Synapsen erst neu verknüpfen.

    “Kann man in jedem Mikrobiologie bzw. Infektiologie-Standardwerk nachlesen.”
    Die Sie natürlich alle auswendig kennen. Im Gegensatz zu mir, der nicht mal wüsste was da Standard ist. Das es alle Standardwerke sind braucht’s natürlich auch keine Quellenangabe, ist ja auch “Tatsache”. Bestimmt aus einer sprudelnden Quelle der “Wahrheit” geschöpft.

  • Piedro

    |

    zur Huberschen Erzählung es würde nicht mehr auf Influenza getestet:

    “Weil sich die Symptome ähnlich sind, testen viele Labore dazu parallel auch auf Influenza.”
    https://www.mdr.de/wissen/grippe-versus-covid-test-100.html

    “Der neue EURORealTime-Test ermöglicht den schnellen Nachweis des genetischen Materials von SARS-CoV-2 und Influenzaviren vom Typ A und Typ B und die Differenzierung zwischen diesen Erregern anhand von Probenmaterial aus Rachenabstrichen von Patienten mit akuter Symptomatik, die sowohl auf COVID-19 als auch auf Influenza hinweisen kann.

    Hier spielt der Erregerdirektnachweis für eine schnelle und eindeutige Identifizierung der Infektionen eine wichtige Rolle, was wiederum essenziell ist, um die richtige Behandlung und gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen einzuleiten.”
    https://www.euroimmunblog.de/neuer-pcr-test-zur-unterscheid

    “PCR-Tests können bereits seit Beginn der Pandemie zwischen den Viren unterscheiden.”
    https://correctiv.org/faktencheck/2021/01/12/doch-corona-pcr-tests-koennen-sars-cov-2-von-e

    Es gibt noch mehr Quellen, aber das sollte reichen die “Tatsache” von den Fakten unterscheiden zu können.

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