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„Leider nicht“

Nach acht Monaten Koma: Keine Bleibe für Schwerstkranke

Monatelang schwebte Julia Wartner zwischen Leben und Tod. Heute bekommt sie kaum Luft und ist auf einen Rollator angewiesen. Die Gegebenheiten in der Notunterkunft der Gemeinde Lappersdorf, in der sie derzeit lebt, sind für die Frau im Grunde lebensgefährlich. Doch was anderes habe man „leider nicht“, heißt es von den Verantwortlichen.

Der Rollator von Julia Wartner vor ihrer Notunterkunft am Lappersdorfer Bauhof.

Letzten Herbst wäre Julia Wartner fast gestorben. Es war ohnehin kein gutes Jahr für die 44jährige, deren Namen wir für diesen Bericht geändert haben. Nach der Trennung von ihrem Partner Mitte 2019 wurde Julia Wartner obdachlos. Anfangs kam sie kurzzeitig bei Freunden unter, eine neue Wohnung fand sie nicht. Und so landete sie schließlich in der Notunterkunft des Marktes Lappersdorf. Die Gemeinde im Speckgürtel Regensburgs hat auf ihrem Bauhof dafür mehrere umgebaute umgebaute Container aufgestellt. Waschen und duschen können sich die Bewohnerinnen und Bewohner in einem separaten Container ohne Heizung. Sie versuchte, das Beste daraus zu machen, doch die Suche nach einer neuen Wohnung blieb weiter erfolglos.

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Lungen-OP gerade so überlebt

Im September vergangenes Jahr fuhr Julia Wartner mit dem Flixx-Bus nach Leipzig, um Bekannte zu besuchen. Sie habe sich dann irgendwann etwas krank gefühlt, erzählt sie. Schnupfen, Husten, Atemprobleme. Als sie sich etwas gegen Erkältungen besorgen wollte, schickte sie der Apotheker sofort ins Krankenhaus – gerade noch rechtzeitig. Die Ärzte stellten eine fortgeschrittene schwere Lungenentzündung bei ihr fest, ein Lungenflügel sei komplett mit Wasser voll gewesen, sagt sie. Julia Wartner fiel in ein Koma, aus dem sie acht Monate lang nicht mehr aufwachte, schwebte zwischen Leben und Tod. Ein Betreuer wurde bestellt, um sich um ihre Belange zu kümmern. Kurzzeitig sei sogar überlegt worden, alle Geräte abzuschalten. Doch am Ende überlebte sie – schwerstbehindert.

Die Ärzte hatten ihr einen Lungenflügel entfernen müssen. Seitdem ist sie auf einen Rollator angewiesen, leidet unter permanenten Sauerstoffmangel und kommt schnell außer Atem. Auch das Sprechen fällt der schmächtigen Frau schwer. Immer wieder bleibt ihr die Luft weg. Einen Großteil der Geschichte erzählt uns ein Bekannter, bei dem sie momentan die meiste Zeit übernachtet. Denn seit Julia Wartner nach vier weiteren Monaten Reha schließlich Ende September nach Lappersdorf zurückgekehrt ist, haben sich beide, so erzählen sie es übereinstimmend, vergeblich an den zuständigen Sachbearbeiter bei der Marktgemeinde gewandt, um eine vernünftige Unterkunft für die schwerkranke Frau (Pflegestufe 4) zu bekommen. „Wir wurden immer wieder vertröstet“, erzählt Julias Bekannter. Mal habe es geheißen, die Gemeinde habe nichts anderes, mal, dass man sich da selber kümmern müsse. Nach wie vor bleibt es also bei dem Container am Bauhof mit der nicht beheizten Waschmöglichkeit. „Das ist für sie in ihrem Zustand unzumutbar und im Grunde lebensgefährlich.“

Gemeinde reagiert nach Presseanfrage, aber…

Wir fragen bei der Gemeinde und bei Bürgermeister Christian Hauner nach. Hält der Markt Lappersdorf die Unterbringung einer schwerbehinderten Frau unter solchen Bedingungen für angemessen? Befürchtet man angesichts des Gesundheitszustandes von Frau Wartner nicht eine erhebliche Gefährdung der 44jährigen? Gibt es eine andere Möglichkeit, sie unterzubringen? Doch außer einer automatischen Lesebestätigung unserer Mail durch Bürgermeister Hauner bekommen wir zunächst keine Rückmeldung. Dafür klingelt nun das Telefon bei Julia Wartner.

„Warum wir den gleich zur Presse rennen, hat man uns dann erstmal gefragt“, erzählt Wartners Bekannter. Allerdings gab es dann offenbar auch ein Gespräch mit dem Betreuer von Frau Wartner und ihr wurde eine andere Unterkunft angeboten. „Die befindet sich im ersten Stock, ohne Aufzug“, erzählt der Bekannte. Das schaffe Julia angesichts ihrer schweren Atemprobleme nicht. Und auch den Rollator, auf den sie zwingend angewiesen sei, bekomme sie so nicht in die Wohnung.

„Über weitere Unterkünfte verfügt der Markt Lappersdorf leider nicht.“

Zwischenzeitlich ist eine Woche seit unserer ersten Anfrage vergangen. Wir haken nochmal nach, ob und gegebenenfalls wann wir denn mit einer Antwort rechnen können. Die folgt dann prompt und fällt vergleichsweise kurz aus. Man habe zunächst nicht gewusst, „dass und seit wann Frau Wartner aus dem Krankenhaus entlassen worden ist und dass sie sich wieder in ihrer Unterkunft befindet“, heißt es nun vom Leiter des Lappersdorfer Ordnungsamtes. „Ebenso wurde uns ihr Gesundheitszustand nicht mitgeteilt.“ Sobald man davon erfahren habe, „haben wir ihr die einzige besser ausgestattete Unterkunft angeboten“. Doch diese habe sie – weil sie sich im Obergeschoss befindet – abgelehnt. „Über weitere Unterkünfte verfügt der Markt Lappersdorf leider nicht“, heißt es abschließend.

Julia Wartner befindet sich derzeit in der Lungenfachklinik in Donaustauf – bis Ende nächster Woche. Eine weitere Operation ist notwendig, um das Loch in ihrer Brust zu schließen, über das sie beatmet wurde. Ihr Bekannter wundert sich zumindest, dass man bei der Gemeinde nichts vom Zustand von Julia Wartner gewusst haben will. Beim zuständigen Sachbearbeiter zur Beseitigung von Obdachlosigkeit habe man sich mehrfach gemeldet. Er wird die 44jährige vorerst weiter bei sich wohnen lassen – obwohl die Verhältnisse beengt sind. „Sie dort auf dem Bauhof zu lassen könnte ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.“

Julia Wartner sucht nach wie vor eine Wohnung. Unsere Redaktion wird Hilfsangebote gerne an sie weiterleiten.

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Kommentare (17)

  • Verwundert

    |

    Traurige Geschichte. Es gibt soviel Armut und Elend in unserem Land.
    Bevor versucht wird die Welt zu retten sollten wir erstmal in Deutschland anfangen. ?

  • Harrnäckig

    |

    Ich stimme dem Kommentar von “Verwundert” zu !

  • Mr. T.

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    Verwundert und Harrnäckig, so tragisch wie dieser Fall ist, eigent er sich nicht, um Menschen in Not gegeneinander auszuspielen. Der Markt Lappersdorf hätte wohl auch keine Wohnung mehr zur Verfügung, wenn z.B. Sea-Eye eine(n) Geflüchtete(n) weniger aus dem Wasser gezogen hätte. Darauf wollten Sie doch hinaus, oder? Sind Leben in Deutschland oder gar von Deutschen eigentlich mehr wert?

  • Frau Fragezeichen

    |

    Mehr Fragen als Antworten habe ich.
    Die Frau hat einen Betreuer.
    Was macht er die ganze Zeit? Warum schreibt er die Gemeinde nicht an?
    Warum sucht er nicht eine Wohnung oder einen Platz zum Wohnen (z.B. betreutes Wohnen) ?
    Weiß die Gemeinde nicht, dass man Menschen im Hotelzimmer unterbringen kann? Vielleicht muss es jemand ihnen einfach erklären.
    Sehr traurig, dass da gleich auf Flüchtlinge verwiesen wird. Hilft es der armen kranken Frau weiter?
    Warum nicht auf die Personen, die Häuser und Wohnungen leerstend in Lappersdorf haben oder überteuerte Mieten verlangen.
    Warum?
    Ich wünsche, es meldet sich jemand.

  • Stefan Egeli

    |

    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie beim Thema.

  • R.G.

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    Zuerst ein Lob an die Lappersdorf, dass es sich Container für die Obdachlosen ausdachte. Da das Veranstaltungshaus metallen aussieht, dürfen es die Unterkünfte der Armen, die dem Hedonisten Wurscht sein könnten, ähnlich,
    Wäre da nicht ein klitzekleines Problem, nein ein kräftig egoistisches Element :
    Ihr auf der Butterseite des Lbens gelandeten Gewinner werdet in den nächsten Monaten Bekannte, Freunde oder Verwandte zahlungsunfähig sehen, Menschen aus der Bürgerlichen Mittelschicht verlieren dann ihre Geschäfte und Wohnungen.
    Keine Mauer kann hoch genug sein, wenn das Herr der Verlierer draußensteht.
    Behandelt eure Obdachlosen so, wie ihr selbst behandelt werden wollt, wenn ihr eines Tages im Notcontainer wohnen müsstet.
    Deshab steht auf, setzt Taten, nützt die Zeit um den Duschcontainer beheizbar zu machen, orientiert euch in der Betreuung zum Beispiel an den Vinzi-Dörfern!
    Überlegt, ob nicht wenigstens ein Container mit Dusche, besser eine Wohnung im Erdgeschoß, für die kranke Frau angebracht wäre.

  • Jürgen

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    @ Mr. T. & Frau Fragezeichen:
    Sie beide bringen es auf den Punkt.

    Eine grundsätzliche Frage stell sich mir jedoch: Muss nicht jede Gemeinde adäquate Notunterkünfte für seine Bürger vorhalten? Vielleicht kennt jemand einen Link zum entsprechenden Gesetz.
    Danke

  • Piedro

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    @Jürgen
    Wie oft bei Gesetzen ist das eine Auslegungssache. Vorgegeben ist eine (Not)Unterkunft, die Gefahr für Leib und Leben abwenden soll. Die Ausstattung ist nicht vorgegeben. In diesem Fall ist die Gefahr durch die vermittelte Unterkunft nicht gebannt, ergo bestünde, meiner Ansicht nach, die Verpflichtung einer angemessenen Unterkunft. Ob die Gemeinde dem folgt wird sich zeigen, bisher wurde ja behauptet, von den Besonderheiten des Falls nicht informiert zu sein. Es wäre nicht das erste mal, dass Obdachlose die Unterbringung erstreiten müssten, aber ob diese Frau die Kraft dazu hat weiß keiner.
    Man hat bessere Unterkunft angeboten, die jedoch in ihrem Fall nicht nutzbar waren. Offenbar hielt man diese Bemühung für ausreichend. Ob man dabei bleibt, nachdem der Fall öffentlich wurde, wird sich zeigen. Der Verweis, dass keine angemessene Unterkunft verfügbar ist, reicht meiner Ansicht nach nicht. Wenn sowas nicht verfügbar ist, muss es besorgt oder errichtet werden. Oder man spielt auf Zeit und hofft, durch das Ableben der Frau aus der Verpflichtung entlassen zu werden.
    Letztlich ist es nicht nur eine Frage der Verwaltung, sondern auch der Zivilgesellschaft. Wenn sich Bürger der Gemeinde an die “Verantwortlichen” wenden, wird sich bestimmt bald etwas bewegen. Denkbar wäre eine Nachbesserung der Containerlösung, auch für die anderen Bewohner, denen zugemutet wird auch bei Minustemperaturen unbeheizt zu duschen – oder auf die Körperpflege zu verzichten, oder die Unterbringung in einer Pension, das Anmieten einer Wohnung (die Miete wäre ja gesichert) oder die Vermittlung eines Zimmers in Untermiete.
    Das ist also nicht vordringlich eine Frage des Gesetzes, sondern der Verantwortung und der Menschlichkeit. Fühlt man sich verpflichtet zu helfen, überlässt man die Nothilfe den Bürgern, oder man setzt auf den Tod der Frau.
    Vermutlich wird es bald einen Folgeartikel geben, denn reagieren muss die Gemeinde nun, totschweigen geht nicht mehr.

  • Hthik

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    “leidet und permanenten Sauerstoffmangel” meint vermutlich “leidet unter permanenten Sauerstoffmangel”.

  • peter sturm

    |

    in früheren zeiten wäre diese arme frau aus dem kkh ins kommunale altenheim entlassen und wieder hochgepflegt worden.
    die moderne gemeinde lappersdorf verfügt wohl über so etwas nicht.
    das kursana-domizil dort wird sich wahrscheinlich nicht um diese pflege reissen.

  • Hthik

    |

    @R.G. 28. Oktober 2020 um 07:31

    “Da das Veranstaltungshaus metallen aussieht, dürfen es die Unterkünfte der Armen, …”

    Haben die einen das Gold, bleibt den anderen die stählerne Zeit.

  • Hthik

    |

    @Piedro 28. Oktober 2020 um 11:03

    “Ob die Gemeinde dem folgt wird sich zeigen, bisher wurde ja behauptet, von den Besonderheiten des Falls nicht informiert zu sein.”

    Mit welcher Begründung sonst hat man sich denn an den Sachbearbeiter gewandt? Es scheint mir wahrscheinlicher, dass die angebliche Nichtkenntnis hier auf den heimlichen Sozialbehördengrundsätzen “Weiterleitungspflicht an den zuständigen Träger existiert nicht” oder “Amtsermittlungspflicht existiert nicht beruht. Was auf “Wir haben solange von nichts gewusst, bis hier ein ärztliche Gutachten eintrifft, dass alle Fragen beantwortet, die uns so einfallen.” hinausläuft.

    “Im Bereich der wirtschaftlichen Grundsicherung nach SGB II und SGB XII kommt es in der Praxis meist nur dann zur Weiterleitung nach § 16 II SGB I, wenn die Weiterleitung im Widerspruchverfahren erzwungen wird.”

    https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Themen/Betrifft_Betreuung/13_20Jahre_Betreuungsrecht.pdf

    “Das ist also nicht vordringlich eine Frage des Gesetzes, sondern der Verantwortung und der Menschlichkeit.”

    Eine Frage ist das in der Tat nicht, da Art. 1 des nicht ganz unwichtigen GG klarstellt, das soetwas nicht zu geschehen hat.

    Es hätte sofort ein ärztliche Begutachtung gegebenenfalls auch des Lebensumfelds erfolgen müssen und bei dessen Eintreffen sofortige Abhilfe. Es ist ein Wiederherstellungspflicht für die Versäumnis und https://www.buzer.de/249_BGB.htm zu prüfen.

    Gänzlich untragbar ist natürlich, dass immer noch nichts geschehen ist.

    Insbesondere schließe ich mich Fragestellerin an: “Weiß die Gemeinde nicht, dass man Menschen im Hotelzimmer unterbringen kann?”

    “Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß

    1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,

    2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,”

    https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51818.htm

    Das “Hinwirken” ist in grundgesetzkonformer Auslegung hier als Pflicht zur Sicherstellung zu sehen.

    Was der Betreuer gemacht hat, ist nicht klar. Es erweckt tatsächlich den Eindruck als wäre keine rechtliche Gegenwehr gelaufen.

    “Sofern sie nicht selbst zur Wohnungssuche in der Lage ist, wäre es Aufgabe des Betreuers sich darum zu kümmern, da die Betreuung ua auch Wohnungsangelegenheiten umfasst. Wollte man den Aufgabenkreis der Betreuung nicht auf die tatsächliche Wohnungssuche erstrecken, so wäre es aber jedenfalls Aufgabe des Betreuers, notwendige Schritte für Hilfen einzuleiten, die es der ASt ermöglichen eine andere Wohnung zu finden.”

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199964

    Planlose Betreuer sind so ungewöhnlich leider nicht. Auch in Regensburg.

    “Auf Grund seiner Entzündungen im Mund hat der Antragsteller bereits stark abgenommen.”

    Kein Wunder, wenn man zwei Jahre keine feste Nahrung zu sich nehmen kann.

    “Die Beigeladene lehnte mit Bescheid vom 01.02.2012 die am 30.01.2012 erstmals beantragte Erstattung der Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung in der Zahnklinik der Universität Regensburg ab. Die im Jahr 2012 erteilte Kostenzusage für die Zahnarztbehand
    lung verfiel. Am 07.03.2014 beantragte der Betreuer des Antragstellers bei der Beigeladenen erneut die Übernahme der Fahrtkosten.”

    Eine zivilrechtliche Klage vor dem Amtsgericht Regensburg auf Verpflichtung des Heimes, den Antragsteller zu ambulanten Arztbesuchen zu fahren, wurde nach Hinweis des Gerichts zurückgenommen.”

    https://www.ra-klose.com/images/Rechtsprechung/SG-R-S16SO-4-14ER.pdf

    Das kann dann leider auch so ausgehen, dass die Betreute auch noch darauf verwiesen wird, sie soll die Ansprüche gegen den Betreuer durchsetzen wegen dessen rechtsfehlerhaften Handelns.

  • Jürgen

    |

    @Pietro: Ich glaube nicht dass in Lappersdorf “auf Zeit gespielt wird” und auf das “Ableben der Frau” gehofft wird.
    Lappersdorf ist schlicht eine reiche Gemeinde wo soziale Probleme selten mit dem nötigen Ernst wahrgenommen werden. Ohne Druck passiert da nichts und die politischen Mehrheitsverhältnisse sind nicht unbedingt “sozial” ausgerichtet.
    Die haben einen anderen Fokus, z.B. wie man möglichst schnell, kurz vor der Wahl den Gemeinderat überrumpelt, um eine Schießanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche errichtet. Ganz nebenbei zum Wohle eines Gemeinderates, der sich nicht an die Regeln des Gremiums hält und versucht zu seinen Gunsten zu lenken.
    Da kann man mit sozialen Projekten nicht punkten.
    Ich hoffe es wird möglichst schnell eine gute Lösung für die Frau gefunden.
    Viel wichtiger ist es dass der Betreuer endlich richtig Druck macht, so wie es “Frau Fragezeichen am 27. Oktober 2020 um 21:03 Uhr” weiter ober schon gefordert hat.

  • El

    |

    In diesem Zusammenhang habe ich mal eine Frage:

    Wer kontrolliert eigentlich die Betreuer und wie gut, regelmässig und angemessen sie ihre Arbeit tun?

    Ich habe in den letzten Jahren mehrfach mit Menschen zu tun gehabt, die einen Betreuer haben und habe des Öfteren den Eindruck gewonnen,
    dass sich da einige auf Kosten der Hilfsbedürftigen eine gute Zeit machen.
    Sei es, dass sie wochenlang einfach unerreichbar gewesen sind, notwendige Anliegen äußerst verzögert wahrgenommen und bearbeitet haben usw. .

    Gibt es da – außer den Gerichten – eine Kontrollinstanz?

  • Hthik

    |

    @El 30. Oktober 2020 um 20:05
    Wie gesagt, zunächst der Betreute, allerdings

    “Dies ist der Fall, wenn das Vormundschaftsgericht zu dem Schluss kommt, dass der Vollmachtgeber krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren und wegen besonderer Umstände ein konkretes Bedürfnis zur Überwachung besteht.”

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollbetreuer

    “Wer aber soll die Wächter selbst bewachen?”

    https://de.wikipedia.org/wiki/Juvenal

  • Hthik

    |

    “Sofern sie nicht selbst zur Wohnungssuche in der Lage ist, wäre es Aufgabe des Betreuers sich darum zu kümmern, da die Betreuung ua auch Wohnungsangelegenheiten umfasst. Wollte man den Aufgabenkreis der Betreuung nicht auf die tatsächliche Wohnungssuche erstrecken, so wäre es aber jedenfalls Aufgabe des Betreuers, notwendige Schritte für Hilfen einzuleiten, die es der ASt ermöglichen eine andere Wohnung zu finden. Hierzu wäre erforderlichenfalls ein Makler zu beauftragen oder anderweitige Hilfeleistungen, wie ggf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, zu denen nach § 68 Abs 1 Satz 2 SGB XII auch die Beschaffung einer Wohnung gehören kann, oder aber auch die Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen und Hilfestellen zu beantragen. Entsprechende Schritte sind – soweit ersichtlich -bislang nicht eingeleitet oder vorgetragen worden.”

    Bayerisches Landessozialgericht, L 11 AS 242/18 B ER, 27.04.2018

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199964

  • Hthik

    |

    Zur Frage, die das Bayerisches Landessozialgericht offen lässt, ob der Betreuer selbst die Wohnung suchen muss, oder nur Hilfe für den Betreuten bei der Wohnungssuche beantragen muss, führt das nordrhein-westfälische Landessozialgericht aus

    “Im Grundsatz ist deshalb ein Betreuer – unabhängig vom Umfang seines Aufgabenkreises – nur für die Organisation erforderlicher tatsächlicher Maßnahmen verantwortlich; die tatsächlichen Hilfestellungen selbst muss er hingegen nicht erbringen (vgl. dazu z.B. Kieß in Jurgeleit, Betreuungsrecht, 3. Auflage 2013, § 1901 BGB Rn. 13 ff.). Andererseits kann er sich nicht auf eine bloß verwaltungsmäßige Führung der Betreuung zurückziehen; ein gewisses Maß an vertrauensbildenden bzw. -erhaltenden Maßnahmen und persönlicher Zuwendung ist vielmehr weiterhin Bestandteil jeder Betreuung, allerdings nur, soweit sie für die sachgerechte Durchführung der rechtlichen Betreuung geeignet und notwendig sind (Kieß a.a.O., Rn. 20 bis 28; BT-Drs. a.a.O.). Maßnahmen des Betreuers, die diesen Rahmen überschreiten oder sogar jeglichen Bezug zu der ihm übertragenen Rechtsfürsorge vermissen lassen, sind – den Gesetzesmaterialien folgend – als Ausdruck menschlicher Zuwendung zwar wünschenswert und für den Betreuten im Regelfall von unschätzbarem Nutzen; sie gehören gleichwohl nicht zu den dem Betreuer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben rechtlicher Interessenwahrnehmung (vgl. BT-Drs. a.a.O.).”

    L 20 SO 236/13, 22.12.2014

    https://openjur.de/u/763896.html

    Siehe auch das Bundessozialgericht in B 8 SO 7/15 R, 30.06.2016

    “… dass die Betreuung nicht auf die tatsächliche Verrichtung von Handlungen durch den Betreuer anstelle des Betreuten zielt, sondern auf die rechtliche Besorgung von Angelegenheiten: Der Betreuer handelt als Vertreter (§ 1901 Abs 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1902 BGB). … Zielt die Hilfe auf die rein tatsächliche Bewältigung des Alltags, kommt eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht; … ”

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187802

    “… zwar wünschenswert und für den Betreuten im Regelfall von unschätzbarem Nutzen; sie gehören gleichwohl nicht zu den dem Betreuer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben …” bedeutet natürlich auch, dafür gibt es kein Geld vom Staat.

    Andererseits sind Anträge, auf Hilfe zur Wohnungssuche, die Betreuer stellen oft erfolgreich, siehe etwa

    “Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache, dem Antragsteller die Kosten für ambulante Betreuung zur Wohnungssuche in zeitlichem Rahmen von bis zu drei Stunden pro Woche für die Zeit vom 21. März bis zum 31. Mai 2017 und längstens bis zum Erhalt einer eigenen Wohnung zu bewilligen.”

    Sozialgericht Aurich, S 13 SO 9/17 ER, 21.03.201

    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192805

    Rechtsberatung ist einem illustrem Kreis vorbehalten, also schweige ich zu Folgerungen, aber es kann sich wohl jeder selbst ausrechnen, was bei dieser Entscheidungslage das zweckmäßigste Vorgehen für den Betreuer ist.

    Übrigens zählt zu den “tatsächlichen Handlungen” auch die rechtliche Vertretung als Anwalt. Ein Betreuer muss also nicht den Betreuten im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht vertreten, selbst dann, wenn er selbst Anwalt ist, sonder es reicht, einen Anwalt zu beauftragen.

    “Nach den gleichen Maßstäben ist auch die Frage zu beantworten, ob der Anwaltsbetreuer verpflichtet ist, für die außergerichtliche Beratung und Vertretung seines Betreuten Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens hat der Rechtsanwalt die grundsätzliche Pflicht, seinen erkennbar mittellosen Mandanten auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinzuweisen (vgl. BVerfG NJW 2000, 2494 f.; Rinsche/Fahrendorf/ Terbille aaO Rdn. 1333; Feuerich/Weyland aaO § 49 a Rdn. 15; Greißinger NJW 1985, 1671, 1674 f.; vgl. auch § 16 Abs. 1 BORA). Das Betreuungsverhältnis rechtfertigt es auch insoweit nicht, diese Pflichtenlage in Sachen des mittellosen Betreuten anders zu beurteilen.”

    BGH, XII ZB 118/03, 20.12.2006

    https://openjur.de/u/79723.html

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