Im Rechtsstreit gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung bekam der Mannheimer Sänger am Dienstag Recht.

„Ich verfolge das Politische und mache mir dazu so meine Gedanken.“ Xavier Naidoo und seine Rechtsanwälte auf dem Weg in den Gerichtssaal. Foto: as
Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung darf den Sänger Xavier Naidoo nicht mehr als Antisemiten bezeichnen. Das entschied das Landgericht Regensburg am heutigen Dienstag. Wie berichtet hatte Naidoo gegen die Frau geklagt, weil sie anlässlich eines Vortrags im vergangenen Jahr in Straubing auf Nachfrage erklärt hatte:
„Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“
Diese Aussage darf sie nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Haft nicht mehr wiederholen.