Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
Tage 20 und 21 im Wolbergs-Prozess

Nibelungenareal im Fokus: War Ausschreibung auf Tretzel zugeschnitten?

Der Themenkomplex “Spenden” im Korruptionsprozess ist vorerst abgeschlossen. Seit Anfang der Woche läuft am Landgericht Regensburg die Beweisaufnahme zum Bereich “Nibelungenkaserne”. Wurde das städtische Areal per Unrechtsvereinbarung an das Bauteam Tretzel (BTT) vergeben? Diese Frage gilt es hauptsächlich zu klären. In den vergangenen beiden Verhandlungstagen sagten führende Stadträte der Regensburger Rathaus-Koalition aus. Ein paar Randnotizen brachten zudem spannende Details zutage.

Der Bebauungsplan der früheren Nibelungenkaserne. Rot umrandet: die 2014 vorgesehenen Wohnbaugebiete. Darunter die relevanten WA 1, WA 2 und WA 4.

„Die Anwesenheit wird auch immer schrecklicher hier“, scherzt die Vorsitzende Richterin Elke Escher zu Beginn des mittlerweile 21. Verhandlungstages und setzt unter Lachen nach: „Unentschuldigt einfach nicht kommen, das mag ich nicht.“ Und tatsächlich sind die Reihen auf Seiten der vier Angeklagten (Joachim Wolbergs, Norbert Hartl, Bauträger Volker Tretzel und sein ehemaliger Geschäftsführer Franz W.) zunehmend lichter besetzt. Die vier sind freilich vollzählig, doch lädt die zeitraubende Hauptverhandlung zu bedachtsamer Dosierung mancher kostbaren Anwaltsstunde ein. Die Tretzel-Verteidigung verzichtet auch auf stenografische Mitschrift des Verhandlungsgeschehens.

WERBUNG

Artinger: „Diese Vergabe war und ist die beste aller Lösungen gewesen.“

Der Themenkomplex „Spenden“ ist (vorerst) abgeschlossen, seit Anfang der Woche widmet sich die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg der Ausschreibung und Vergabe des Areals der ehemaligen Nibelungenkaserne. Die Staatsanwaltschaft wirft in der Anklage Hartl und Wolbergs vor „sämtliche in ihrer Macht stehenden Handlungsmöglichkeiten [genutzt zu haben], um der BTT GmbH, wie von den [Angeklagten] Tretzel und W. gewünscht, die für Wohnbebauung vorgesehenen Bauquartiere WA 1, 2 und 4 zu verschaffen, wobei die [Angeklagten] Wolbergs und Hartl zu pflichtgemäßen, jedoch auch pflichtwidrigen Handlungen bereit waren.“ Wolbergs und Hartl sollen dem Bauteam Tretzel (BTT) also die Grundstücke zugeschanzt haben.

Dozierte im Zeugenstand über Mietpreis- und Verkaufsberechnungen: Ludwig Artinger. Foto: Archiv

Seit dieser Woche sind nun mehrere führende Regensburger Stadträte als Zeugen geladen. Den Beginn macht am Montagmorgen Ludwig Artinger (Freie Wähler) und doziert stellenweise ausführlich über Mietpreis- und Verkaufsberechnungen, energetische Standards, freifinanzierte und öffentlich geförderte Wohnungen.

Sein Credo: Das Tretzel-Angebot für die Bebauung des Nibelungenareals sei unter allen Bewerbungen das beste gewesen. Das gelte auch heute noch. „Diese Vergabe war und ist die beste aller Lösungen gewesen“, so Artinger fast schwärmerisch. Er resümiert später seine Position: „Am Engagement meines Vortrags merken Sie vielleicht schon: Dazu stehe ich!“

Stadträte würden auch heute so vergeben

Mit dieser Haltung ist Artinger nicht allein, im Gegenteil. Auch Walter Erhard (Grüne), Margit Kunc (ebenfalls Grüne) und Thomas Burger (SPD) vertreten die Ansicht, dass der Verkauf der Bauquartiere an die Firma Tretzel nach sachlichen Erwägungen richtig war. Sie würden heute genauso entscheiden.

Als Gründe führen die Stadträte beim BTT-Angebot unisono unter anderem an: Guter Energiestandard (KfW 40) und die dadurch vorteilhafteste Nebenkostenbilanz, die bauliche Qualität freifinanzierter und öffentlich geförderter Wohnungen, die Anzahl letzterer sowie eine Bebauung „aus einem Guss“, wie es Walter Erhard ausdrückt. Dem politischen Ziel der Koalition (alle gehören ihr seit 2014 an) “maximal billigen, preiswerten Wohnraum” (Artinger) zu schaffen, habe diese Bewerbung am meisten entsprochen.

Staatsanwaltschaft wirft Hartl und Wolbergs vor, Ausschreibung auf Tretzel zugeschnitten zu haben

Das wiederum wäre kein Wunder, wenn zuträfe, was die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorwirft. Laut Anklageschrift soll die Ausschreibung auf Tretzel maßgeschneidert gewesen sein. So habe Norbert Hartl den Ausschreibungstext federführend ausgearbeitet und sich dabei unter Mitwisserschaft von Joachim Wolbergs mehrmals mit BTT abgestimmt. Die Firma soll sogar Änderungen an Hartls Entwürfen vorgenommen haben. Den Stadträten sei von diesem Zustandekommens der Ausschreibung nichts bekannt gewesen, was alle in der Hauptverhandlung bestätigen.

Den Ablauf von Ausschreibung bis Vergabe schildern Artinger, Kunc, Erhard und Burger weitgehend übereinstimmend. So sei die unter Hans Schaidinger initiierte Höchstpreis-Ausschreibung des Areals unmittelbar nach OB- und Regierungswechsel im Frühjahr 2014 wieder kassiert worden. Die Parteienvertreter geben an eine große Chance gesehen zu haben, mit einer erneuten Ausschreibung mehr günstigen Wohnraum realisieren zu können.

Zeugen versichern, nicht zu einer Entscheidung gedrängt worden zu sein

Margit Kunc: Konzeptausschreibung war “Neuland”. Foto: Archiv/ Staudinger

Nicht mehr der meistbietende Bauträger sollte berücksichtigt werden, sondern derjenige mit dem besten Gesamtkonzept. Thomas Burger spricht von „Systemwechsel“, den der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Eduard B., der am Dienstag ebenfalls geladen ist, wie folgt beschreibt: „Man hat den Verkaufspreis bestimmt und wollte dann wissen, was man dafür bekommt.“„Neuland“ sei die Konzeptausschreibung laut Margit Kunc gewesen.

Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Antrag fand damals in der Rathaus-Koalition einhellige Zustimmung. Die Zeugen versichern auf Nachfrage des Gerichts zur Zustimmung nicht überredet oder gedrängt worden zu sein, es sei insgesamt sehr transparent verfahren worden. „Bei uns war keine große Überzeugungsarbeit nötig“, so Ludwig Artinger.

17 Angebote habe es letztlich gegeben, von denen „vier ernsthafte Bewerber“ übrig geblieben seien, berichtet der Freie Wähler. Die Fraktionsspitzen im Stadtrat (inklusive CSU) haben von der Verwaltung im Oktober 2014 eine Bewertungsmatrix mit den Angeboten vorgelegt bekommen. Bis auf die CSU hätten alle eine Bebauung aller drei Wohngebiete (WA 1, 2 und 4) durch Tretzel favorisiert.

Eine etwaige Aufteilung der zum Verkauf Grundstücke an mehrere Bauträger erschien den Koalitionären nach einiger Abwägung als nicht sinnvoll. Hierzu sagen die Stadträte übereinstimmend aus: Nur wenn alle Wohngebiete an Tretzel gingen, sei eine hohe Zahl an öffentlich geförderten Wohnungen im gleichen Standard wie freifinanzierte Wohnungen und ein „innovatives Energiekonzept“ mit Blockheizkraftwerk realisierbar.

Gab Schaidinger Werkvolk Amberg bereits eine Bebauungszusage?

Die CSU sah dies bekanntlich anders. Wie der damalige Fraktionschef Hermann Vanino vor einigen Wochen bereits aussagte, bevorzugte die CSU eine Aufteilung des Areals an BTT und die Genossenschaft Werkvolk Amberg. Doch auch das könnte einen anderen Hintergrund haben. Mehrmals befragt Tretzel-Anwalt Jörg Meyer die Stadträte im Zeugenstand, ob ihnen bekannt sei, dass Dagmar Kierner (Werkvolk Amberg) in einer polizeilichen Vernehmung ausgesagt haben soll, sie habe von der CSU – namentlich Hans Schaidinger – im Zuge der ersten Ausschreibung des städtischen Grundstücks bereits eine Zusage für einen Zuschlag bekommen.

Woher hat Franz W. nicht-öffentliche städtische Unterlagen?

Wie kommt Franz W. (hinten rechts) an nicht-öffentliche städtische Unterlagen? Foto: Archiv/om

Eine spannende Randnotiz offenbart sich bei der Vernehmung Erhards. So habe man laut Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung von Tretzel-Geschäftsführer Franz W. Dokumente zur Bewertung der Bewerbungen fürs Nibelungenkasernenareal gefunden, die dieser gar nicht hätte haben dürfen. Die Unterlagen wurden von der Stadtverwaltung lediglich den Koalitionsspitzen in einer Sitzung vorgelegt, aber wieder eingesammelt. Laut Erhard durften auch keine Kopien angefertigt werden. Wie W. zu dem Material kommt, ist bislang nicht bekannt.

Burger: SPD wollte keine Spenden von Bauträgern mit laufenden Projekten

Eine weitere interessante Randnotiz liefert übrigens Thomas Burger im Zusammenhang zu einer Frage nach der SPD-Spendenpraxis. Im Kommunalwahlkampf 2014 sei bei einem Kandidatentreffen der SPD die Rede davon gewesen grundsätzlich keine Spenden von Bauträgern anzunehmen, die „aktuell Projekte in der Stadt am Laufen haben“. Auch das war bisher öffentlich unbekannt und kam offensichtlich auch ganz anders.

Die insgesamt entscheidende Frage, zu der die vernommen Stadträte bislang wenig beitragen konnten, ist, ob und inwieweit Ausschreibung und Vergabe der Nibelungenkaserne auf Tretzel zugeschnitten waren. Gab es eine wettbewerbsverzerrende „Bazi-Vereinbarung“ (Artinger nach Wolbergs’ Verhaftung) und wurden die Ideensammlungen, Koalitionsrunden und letztlich der gesamte Vergabeprozess nur zum Schein veranstaltet?

In den kommenden Verhandlungstagen sind zu diesem Themenkomplex weitere Stadträte sowie führende städtische Mitarbeiter und auch die ehemaligen Oberbürgermeister Christa Meier und Hans Schaidinger als Zeugen geladen. Morgen nehmen Richard Spieß, Benedikt Suttner und Tina Lorenz im Zeugenstand Platz.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (33)

  • mkv

    |

    Die Darstellung im vorletzten Absatz (Stichwort: “Bazi-Vereinbarung”) erscheint leicht irreführend. Der Link für zum Artinger-Satz: >> Von einer „Bazi-Vereinbarung“ habe man nichts gewusst. << , der freilich nicht zum Gegenstand des Prozesses wurde. Soweit der Zeuge die vorherige "Einschaltung" von BTT als "wettbewerbsverzerrend" (MZNEWSBLOG) glaubt ohne weiteres bewerten zu müssen, wird das Gericht tiefer einzusteigen haben.

    Denn es gibt zur "Mitwirkung" eines späteren Bieters bei der Erstellung und Vorbereitung der (Ausschreibung)Unterlagen eine Entscheidung des

    OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2016 – 13 Verg 11/15
    Reihe Recht, April 2016
    Urteilsbesprechung von RA Joachim Garbe-Emden

    Dabei geht es um das Argument des "Wissensvorsprungs" des vorab mitwirkenden (Mit)Bieters, das aber nicht ohne weiteres schädlich sei, sondern "entkräftet" werden kann.

    Der Verteidigung ist diese Entscheidung sicherlich bekannt. Entsprechende Anträge dürften zu erwarten sein.

  • Bertl

    |

    @mkv

    Wenn Sie schon ständig versuchen, alle -Gericht, andere Kommentatoren, die Redaktion, Gott und die Welt – in einem unangenehm herablassenden Ton zu belehren, wäre es zumindest nett, das in vernünftigem Deutsch zu tun. Geschwurbel ist nicht dasselbe wie Eloquenz.

  • Dominik Müller

    |

    @mkv “Soweit der Zeuge die vorherige “Einschaltung” von BTT als “wettbewerbsverzerrend” (MZNEWSBLOG) glaubt ohne weiteres bewerten zu müssen, wird das Gericht tiefer einzusteigen haben.”
    Nein. Wenn ein Zeuge eine Wertung abgibt, muss das Gericht sich diese nicht zueigen machen und dies auch nicht extra begründen.

  • Bertl

    |

    Es ist hier offenbar ein zweiter Bertl unterwegs. @Bertl zu mkv ist nicht von mir!

  • Argusauge

    |

    @ Bertl, 14.02 Uhr:
    Aber Recht hat er, der Bertl zwo!!! Das musste mal gesagt werden.Ständig diese Angeberauftritte des glanzvoll gescheiterten OB-Kandidaten.

  • Giesinger

    |

    @mkv, ich denke doch mal sehr, Sie stehen da drüber und lassen Sie sich doch bitte nicht vergraulen!

    Sie haben hier ihre Fans, das wissen Sie doch.

    An die Miesepeter: Niemand ist gezwungen etwas zu lesen, was einem nicht gefällt oder interessiert.
    Ich lese auch nicht jeden Link von Herrn mkv, geschweige denn jedes von ihm empfohlene Buch oder jeden juristischen Text.

    Was hingegen wirklich nervt, sind diese Namensgleichheiten. Die schaden dem Forum doch sehr. Letztendlich kann dann ja auch ein Klarname mißbraucht werden, dann wird es aber wiklich sehr kritisch (abgesehen mal von derart offensichtlich satirischen Aktionen gegen Politiker, wie wir vergangenen Winter eine hatten).

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Back to topic:
    “Die vier sind freilich vollzählig, doch lädt die zeitraubende Hauptverhandlung zu bedachtsamer Dosierung mancher kostbaren Anwaltsstunde ein.”
    Weiß jemand, was da so pro Stunde aufgerufen wird? Bei zwei Verteidigern? Der Tretzel zahlt das aus der Portokasse, der W. hat ausreichend Erfolgsprämien kassiert, aber bei den 2 Restlichen, da mach ich mir echt Sorgen….

    Nicht aus Neid, aber bei der langen Prozeßvorbereitung und Dauer wird wohl der Eine oder Andere auf Zuschüsse angewiesen sein.

  • Piedro

    |

    @Bertl
    28. November 2018 um 10:02

    Dann schwurbeln Sie doch nicht. Die “Belehrung” ist doch lediglich ein konkretes Informationsangebot. An die hiesigen Leser, nicht an Gerichte oder sonst wen. Wer’s nicht will der lässt es halt. Wem das zu hoch ist kann nachfragen. Oder lässt es. Ganz einfach.

    (By the way, andernorts wurde mkv kontaktiert…)

  • brandner K.

    |

    Wie nennt der gemeine Bürger in Bayern die Vereinbarung zwischen einem Politiker und einem Wahlkampfspender, wenn der Politiker nach der Spende immer im Sinne des Spenders abstimmt? Sicher nicht „Bazi-Vereinbarung“.

  • Lothgaßler

    |

    @mkv:
    Hier geht es nicht nur um “Wissensvorsprung”, sondern darum, dass BTT den Text für die Ausschreibung nicht nur kannte (Wissensvorsprung), sondern auch beim Formulieren half bzw. inhaltlich mit den entscheidenden Figuren (Wolbergs und Hartl) abgestimmt hat (beeinflusst/ maßgeschneidert/ Vorteil verschafft/ Vorteil zusichern lassen). Das ist ein nicht kleiner Unterschied.
    Wer bei diesen “Formulierungshilfestellungen” nicht gefragt wird, der kann dann auch kein “konkurrenzfähiges” Angebot abgeben. Damit handelt es sich aber nicht mehr um einen Wettbewerb, sondern um Absprachen.

    Davon abgesehen wirken die Aussagen der befragten Stadträte und Stadträtinnen doch etwas bemüht, haben doch alle nicht den Hintergrund von Baufachleuten. Ich frage mich da immer: Wie lange werden die BTT-Bauten stehen? Was bringt der besser Energiestandard tatsächlich?
    Entscheidend für ein “ich würde heute wieder so abstimmen” ist doch, dass mit dem heutigen Wissen über mögliche Mauscheleien größtmögliche Vorsicht und ein kritisches Hinterfragen vor dem JA nötig wäre. Ein so kritikloses JA wie damals dürfte es heute eben nicht mehr geben.
    Bei Stadtrat Artinger gabs zudem noch eine Episode, die auch mit Gemauschel zu tun hatte (zu Gunsten seines Schwiegersohns): https://www.sueddeutsche.de/bayern/korruptionsaffaere-ein-schwiegersohn-macht-karriere-in-regensburg-1.3413726.
    Hier könnte ein Motiv für eine zu Gunsten von Wolbergs geschönte Aussage liegen.

  • Mr. T.

    |

    Klar ist das Mitgestalten einer Ausschreibung durch einen Mitbewerber ein NoGo. Das ist ja wie wenn ein Schüler an den Abi-Aufgaben mitschreiben darf. Ich habe selbst schon die freundschaftliche Zusammenarbeit von Planungsbüro und späterem Auftragnehmer unter Mitwissen eines Bürgermeisters erlebt, allerdings in deutlich kleineren Dimensionen.

  • Giesinger

    |

    Warum sprechen Juristen und Kelheimer Amtsgerichtspräsidenten wie, Herr Artinger, in solchen Zusammenhängen überhaupt von “Bazis”?

    Das ist doch keine Juristensprache, Herr Artinger, das können Sie mir doch nicht weiß machen?

    Jetzt muß sich das Landgericht auch noch mit ihrer Verklausulierung bzw. der laut Duden verschieden (gewichteten) Wortbedeutung befassen, Herr Artinger!
    Ihr voller Ernst?

  • R.G.

    |

    Witzige Situationen machen mir immer Freude. Dazu gehört Ihr Posting, werter Herr @Bertl der wievielte. Sie schrieben an @mkv:

    “Wenn Sie schon ständig versuchen, alle -Gericht, andere Kommentatoren, die Redaktion, Gott und die Welt – in einem unangenehm herablassenden Ton zu belehren, wäre es zumindest nett, das in vernünftigem Deutsch zu tun. Geschwurbel ist nicht dasselbe wie Eloquenz.”

    Anwälte etc. schwurbeln nun mal in alles hinterfragender, auf der UNI mühsam erlernter Juristensprache!
    Automechaniker schwurbeln in ihrer Schraubersprache.
    In meinem Beruf ist wortfreies Schwurbeln angesagt.

    Darf ich annehmen, dass bei Ihnen beruflich und privat grammatikalisch einwandfreies Schwurbeln Pflicht ist ?

    Danke, dass Sie uns etwas über sich erzählt haben!

  • R.G. ; )

    |

    Übrigens ist es ungerecht, nie lobend zu erwähnen, in welch perfekter Rechtschreibung Oberbürgermeister Wolbergs mit der Staatswanwältin spricht…
    Besser als ein perfekter Oberlehrer.

  • Giesinger

    |

    Zitat:
    brandner K 28. November um 17.35

    Nachdehm es ja keine Leibeigenschaft mehr gibt , dad ma sogn, “Schmieren bis zu de Ohrwascheln raus”!

    Wos na sonst?

    Hat man es nicht sogar gehört in den Abhörprotokollen…”bis zu de Ohrwaschel!

    An alle “Preißen” , das soll heißen, “Abschmieren”.

    Das hat mat früher bei alten LKWs über Schmiernippel gemacht ( sozusagen bis es den bedachten Pesonen zu den Ohren herausquillt)

    Bei alten LKWs oder auch Oltimer-PKWs haut’s es Schmierfett dann scho durch irgendwelche Dichtungen raus, und man weiß normalerweise vorher schon , wann genug ist.

    Nur Politiker, die kriegen naturgemäß kein Genug vom Schmierfett!

  • R.G. ; )

    |

    Ich verstehe die Undankbarkeit nicht.

    Hätte man eine Übersetzungsmaschinje mit der Formulierung beauftragt, wäre noch weniger Verständnis da.

    Eine vom Tretzel mitkreierter Text dagegen erfüllt alle Voraussetzungewn für ein regionales Leseerlebnis.

  • Giesinger

    |

    Wieder ein saublöder Rechtschreibfehler: “nachdem” mit h, “Pesonen”, ohne “r”…usw. Tut mir leid.

  • mkv

    |

    @ Lothgaßler, Ihre Bedenken sind eingeflossen in die von mir oben zitierte Entscheidung des OLG Celle, dessen Rechtsprechung m.E. für das hiesige Verfahren Bedeutung gewinnen dürfte.

    Ich verlinke zu einer Kanzlei, aus deren Urteilsbesprechung alles gut verständlich zu entnehmen ist. Darauf folgt auch, dass eine potentielle Wettbewerbs-Verzerrung (durch die vorausgegangene Unterstützung/Beratung durch das BTT) des Vergabeverfahrens entkräftet werden #kann# . Die einzelnen Schritte hierfür sind aufgeführt.

    https://www.roedl.de/themen/vergabe-kompass/olg-celle-projektanten

    —-

    Bei diesem Link findet sich sogar der Urteilstext
    https://ax-rechtsanwaelte.de/olg-celle-beschluss-vom-14-04-2016-13-verg-1115-projektant-ist-nicht-ohne-weiteres-auszuschliessen

  • Piedro

    |

    @Giesinger

    Ihnen ist das Kommentarfeld zu klein, habe ich das richtig in Erinnerung? Von einem alten Sack zum anderen: Drücken Sie die Taste Strg und drehen es mit dem Mausrad ins passende Format. Das hilft bestimmt.

  • joey

    |

    Lothgaßler
    “was bringt der Energiestandard wirklich?”

    Richtige Frage. Den Mieterschützern ist längst aufgefallen, daß die schönen Berechnungen in der Regel nicht stimmen und nach wie vor hohe Nebenkosten bei den Mietern ankommen.
    Ja, wenn der Mieter ständig das Fenster offen hat (z.B. weil jemand raucht), hilft keine Wärmedämmung und keine Lüftungsanlage.
    Die berechneten Einspareffekte sind aber immer noch auf Norm Gebäude, Norm Menschen und Norm Wetter abgestellt. Diese Berechnungen sagen also etwas über einen theoretischen Baustandard aus und erlauben keine Vorhersage einer tatsächlichen Wirtschaftlichkeit.

    Wenn die Biozide in den Dämmfassaden irgendwann ausgewaschen sind, werden die Fassaden als Sondermüll viele Kosten verursachen. Weil die Fassade sonst schimmelt.
    Also stehen die Tretzel Gebäude etwa 30-40 Jahre, dann geht’s wieder los.

  • Lol

    |

    @Rechenkünstler
    28. November 2018 um 23:07 | #

    ausnahmsweise ernsthaft: Danke für den Link

  • Giesinger

    |

    Erst mal Danke @Piedro, für diese Hilfe. Für diesen Test habe ich aber auch einen Kommentar bereit.
    Dieser bezieht sich auf den heutigen Verhandlungstag und was ich bisher darüber im MZ-NewsBlog gelesen habe:

    Einen Spreißel im Hintern zu haben ist sicher unangenehm für die allermeisten Menschen.
    Im dort geschilderten Falle für Wolbergs und Hartel allerdings wohl eher nicht.

    Wie fühlt er sich an, der Spreißel, gut?

  • Lothgaßler

    |

    @mkv:
    Ja, aber schon in den ersten (nachfolgend zitierten) Absätzen des von Ihnen verlinkten Textes (www.roedl.de) steht eigentlich drinnen, dass dies für BTT nicht gelten kann:
    “…Wichtige Aspekte für die Beschaffungspraxis…
    Solche Maßnahmen sind vor allem (1.) die Zurverfügungstellung der aus der Vorbefassung resultierenden Informationen zugunsten der übrigen Wettbewerbsteilnehmer, und (2.) die Festlegung angemessener Fristen für die Abgabe von Teilnahmeanträge und Angebote. Der öffentliche Auftraggeber muss die ergriffenen Maßnahmen im Vergabevermerk dokumentieren.

    Kann eine Wettbewerbsverzerrung durch solche Maßnahmen nicht beseitigt werden, ist dem vorbefassten Unternehmen zunächst der Nachweis zu ermöglichen, dass seine Beteiligung an der Vorbereitung der Ausschreibung den Wettbewerb nicht verzerren kann…”

    => Die Zuarbeit von BTT war allen anderen Mitbewerbern und etlichen Vertretern/Vertreterinnen des Wettbewerb-Aufrufers nicht bekannt und diese Zuarbeit war ja auch keine “Vorbefassung”, im Sinne eines offiziellen Auftrags bzw. einer offiziellen Anfrage an BTT. Nein, eben nicht, sondern es sollte niemand mitbekommen und BTT sollte den Vorteil daraus ziehen. Ein klares Foul!

  • Jürgen

    |

    @ Rechenkünstler vom 28. November 2018 um 23:07
    @ mkv vom 29. November 2018 um 08:40
    Sehr interessante und aufschlussreiche Links. Am schockierendsten fand ich den Kommentar von einem der sich “Immo-Praxis” nannte. Das untermauert nur meine These, “Wer mit Bauträgern baut, erhält schlechte Qualität zu teuren Preisen!”
    Ich hoffe auch in diesem Bezug wird der Allgemeinheit (die Kunden der Bauträger) und besonders den Politikern, die meinen Bauträger seien besser und günstiger als ihre eigene Bauverwaltung (Stadtbau GmbH)! Wenn Provisionen von bis zu 12% an die Mitarbeiter bei Verkaufsabschluss gezahlt werden, fehlt immer noch der Gewinn vom Bauträger. Der wird sich nicht mit 12% nach Abzug der Fixkosten zufrieden geben!
    Man kann also bei einem Bauträger von mindestens 30 bis 40% der Verkaufssumme ausgehen, die nicht im Gebäude sondern im Rachen eines Immobilienhais stecken!
    Jeder Bürgermeister, der aus Kosten- und Zeitgründen sein Grundstück einem Bauträger überlässt, gehört wegen Verschleuderung von Steuermitteln seines Amtes enthoben. So geht man mit dem Geld seiner Bürger nicht um.
    Wenn man den Ausführungen der Beck-Community (Link “Rechenkünstler”) glauben mag, sieht’s für Wolbergs und Co. schlecht aus. Ich bin da auf die flächendeckende Langzeitwirkung gespannt.

  • Joachim Datko

    |

    Zu Jürgen 07:57
    “[…] besonders den Politikern, die meinen Bauträger seien besser und günstiger als ihre eigene Bauverwaltung (Stadtbau GmbH)! […]”

    Mit der Meinung, der Staat könne besser wirtschaften als freie Unternehmer, kommen sie schnell in das kommunistische Fahrwasser.

    Zitat: “Wenn Provisionen von bis zu 12% an die Mitarbeiter bei Verkaufsabschluss gezahlt werden, fehlt immer noch der Gewinn vom Bauträger.”

    Davon bekommen das Finanzamt und die Sozialversicherungen einen gehörigen Anteil ab. Sobald sich “Besserverdiener” vom schon versteuerten Einkommen etwas kaufen, hält das Finanzamt mit der Mehrwertsteuer auch wieder die Hand auf. Mit dem Tod ist angehäufter Reichtum endgültig verloren.

    Cartoon: https://www.toonpool.com/user/12400/files/diogenes_1678275.jpg

  • Giesinger

    |

    Den Betrag von joey 29. November 8:40, sollte man sich in was auch immer gemeißelt an die Wand hängen!

  • Lothgaßler

    |

    @Datko: 30. November 2018 um 10:45
    Wo Sie überall den Kommunismus sehen!?
    Weder BTT noch die Stadtbau mischen selber den Beton an, noch zeichnen sie Pläne. Beide vergeben an Dritte aus der (Spezl)-Wirtschaft. Nirgends eine Spur von Kommunismus!

    Übrigens: Die Kaminkehrer waren doch alles freie (Monopolisten) Selbständige, was hatten Sie nochmals gegen deren Marktpräsenz? Kommunisten waren es jedenfalls nicht ;-)))

  • Piedro

    |

    @Joachim Datko

    “Mit der Meinung, der Staat könne besser wirtschaften als freie Unternehmer, kommen sie schnell in das kommunistische Fahrwasser.”

    Zum Glück haben wir den quasikommunistischen, sozialen Wohnungsbau hinter uns gelassen, gelle?

    Je mehr an einer Wohnung profitiert wird, je besser für uns alle!

    Seltsam, dass immer mehr Kommunen privatisierte Versorgungsbereiche (Energie, Entsorgung, Wasserversorgung, Nahverkehr) wieder in die eigenen Hände nehmen, obwohl die Profite bei gleichzeitigem Rückbau von Qualität und Service doch anhand steigender Gebühren gesichert waren. Sind wohl alles verkappte Kommunisten.

    Das dürfte den Philosophen der sozialen Marktwirtschaft interessieren:
    https://youtu.be/u-MBQmF_bZs
    „Staat im Ausverkauf“ – Privatisierung in Deutschland | Tim Engartner | SWR Tele-Akademie

    Bestimmt ein Vollblutkommunist, der Herr Engartner: https://de.wikipedia.org/wiki/Tim_Engartner

  • Giesinger

    |

    Seltsame Zeitverschiebung hier im Forum.
    joey

    29. November 2018 um 16:05 | #

    Zur Sicherheit nun nochmal der komplette Beitrag von Joey.

    joey

    29. November 2018 um 16:05 | #

    Lothgaßler
    „was bringt der Energiestandard wirklich?“

    Richtige Frage. Den Mieterschützern ist längst aufgefallen, daß die schönen Berechnungen in der Regel nicht stimmen und nach wie vor hohe Nebenkosten bei den Mietern ankommen.
    Ja, wenn der Mieter ständig das Fenster offen hat (z.B. weil jemand raucht), hilft keine Wärmedämmung und keine Lüftungsanlage.
    Die berechneten Einspareffekte sind aber immer noch auf Norm Gebäude, Norm Menschen und Norm Wetter abgestellt. Diese Berechnungen sagen also etwas über einen theoretischen Baustandard aus und erlauben keine Vorhersage einer tatsächlichen Wirtschaftlichkeit.

    Wenn die Biozide in den Dämmfassaden irgendwann ausgewaschen sind, werden die Fassaden als Sondermüll viele Kosten verursachen. Weil die Fassade sonst schimmelt.
    Also stehen die Tretzel Gebäude etwa 30-40 Jahre, dann geht’s wieder los.

  • Joachim Datko

    |

    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie beim Thema.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Diese hochbrennbare WDVS-Schale (WärmeDämmVerbundSystem) am Gebäude ist eine Erfindung von Fassadenfarbenherstellern, um das eigene Geschäft und das der Maler zu erhalten. Es gibt quasi kein Gebäude, das 10 Jahre schadens-, bzw. mängelfrei ist. Auf der Nordseite tritt der Schimmel außen i.d.R. schon nach 10 Jahren auf. Das Einwaschen der Biozide in das Grundwasser sein übriges.

    Mich wundert, dass in einer ökosozial (-istisch, spare ich mir) regierten Stadt überhaupt noch verklebte Fassadensysteme zur Verwendung kommen dürfen.

    Die andere Bauart, hinterlüftete Vorhangfassade (FVHF) kommt ohne Biozide aus, benötigt keinen Anstrich und und auch keine Wartung. Es werden im Gegensatz zum WDVS auch keine Stoffe miteinander verklebt (die eine sortenreine Entsorgung unmöglich machen), sondern Dämmung, Unterkonstuktion und Fassadenplatte mechanisch zusammengefügt, was eine spätere stoffreine Zerlegung möglich macht.

Kommentare sind deaktiviert

drin