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60 Tage ans Bett gefesselt – so soll es einer Patientin in der Forensik Taufkirchen ergangen sein. Bereits im Dezember haben wir über diesen Fall berichtet, der mittlerweile immer größere Wellen schlagt. Unter anderem wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit in deutschen Krankenhäusern“ hat Martin Heidingsfelder deshalb am Dienstag Strafanzeige erstattet. Unterstützung erfährt der Nürnberger dabei auch durch Gustl Mollath. Übergeben mussten die beiden ihr Konvolut durchs Fenster, überwacht von Zivilbeamten.

Fordern Aufklärung zu den Fixierungen in Taufkirchen: Martin Heidingsfelder und Gustl Mollath.

Fordern Aufklärung zu den Fixierungen in Taufkirchen: Martin Heidingsfelder (li.) und Gustl Mollath.

Die Debatte um die Fixierungen im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen hat Folgen. Am Dienstag hat der Nürnberger Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder Strafanzeige erstattet. Unter anderem wegen des Verdachts auf „Verbrechen gegen die Menschlichkeit in deutschen Krankenhäusern“. Es geht insbesondere um eine transsexuelle Patientin, die 60 Tage am Stück ans Bett gefesselt gewesen sein soll.

In der Frauen-Forensik in Taufkirchen sind rund 160 psychisch kranke Straftäterinnen im Maßregelvollzug untergebracht. Darunter auch die Regensburgerin Ilona Haslbauer.

Erst laute Schreie, dann schockierende Zahlen

Am 13. Dezember hatte Regensburg Digital den Mitschnitt eines Telefonats zwischen Heidingsfelder und einer Insassin in Taufkirchen veröffentlicht, bei dem im Hintergrund immer wieder laute Schreie zu hören sind. Sie stammen von einer Frau, die gerade im Isolierzimmer am Bett gefesselt war.

Wir konfrontierten Chefärztin Verena Klein, seit Juli 2013 die Leiterin des Maßregelvollzugs, mit der Aufnahme. Dabei erläuterte sie zunächst, dass es die Schreie einer von vier Patientinnen zuzuordnen seien, die zum eigenen Schutz, dem des Personals und der übrigen Frauen häufiger fixiert werden müssten. Sie litten an einer „fatalen Kombination“ aus Minderbegabung und schweren Persönlichkeitsstörungen. Während sich das plausibel anhört, geben weitere Auskünfte, die Klein uns auf Nachfrage gegeben hat, zu einigen Fragen Anlass. Vor allem zur Fixierungspraxis in der Vergangenheit.

Bis 2013: Fixierungen nicht erfasst

Offenbar wurden Fixierungen vor dem Jahr 2013 nicht einmal systematisch erfasst. Auf Nachfrage des Sozialministeriums hatte Klein eine Übersicht für den Zeitraum zwischen November 2011 und Juni 2013 erstellt. Und das Erstaunlichste daran ist, dass die darin enthaltenen Zahlen im Ministerium schon seit einigen Monaten vorliegen, allerdings bislang zu keinen Untersuchungen geführt haben. Dabei geht es vor allem um einen besonders krassen Fall.

Die Forensik des Isar-Amper-Klinikums in Taufkirchen. Foto: Bezirk Oberbayern

Die Forensik des Isar-Amper-Klinikums in Taufkirchen. Foto: Bezirk Oberbayern

Demnach soll, so Klein gegenüber Regensburg Digital, eine „massiv fremdaggressive Patientin“ alleine „mehr als 1.418 Stunden oft auch einige Tage am Stück fixiert“ worden sein. Weitere Recherchen von Heidingsfelder – er hat unter anderem die Klinik besucht, zahlreiche Gespräche geführt und Akten angefordert – ergaben, dass es sich bei der erwähnten Patientin um den (zwischenzeitlich nach Straubing verlegten) Transsexuellen Martin R. handelt.

Acht Wochen lang gefesselt

Er soll, das ist laut Heidingsfelder durch Akten, Zeugenaussagen und Recherchen der Nürnberger Nachrichten zwischenzeitlich belegt, über acht Wochen lang ununterbrochen ans Bett gefesselt gewesen sein. Eigentlich sind nur 24 Stunden am Stück zulässig. Und Martin R. ist nicht der erste solche Fall in Taufkirchen, der an die Öffentlichkeit gerät. Auch die Regensburgerin Ilona Haslbauer soll im Sommer 2013 mehr als 25 Stunden fixiert worden und in ihren Exkrementen liegen gelassen worden sein. Unter anderem der Spiegel hatte darüber berichtet.

Der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hat Heidingsfelder am Dienstag eine mit zahlreichen Akten und Zeugenaussagen unterlegte Strafanzeige übergeben. Untersützt wird er in seinem Engagement von Gustl Mollath.

„Versuche der Entmenschlichung”

Für Mollath sind Fixierungen Versuche der Entmenschlichung. „Hier soll der Mensch gebrochen werden”, erklärte er gegenüber dem Nürnberger Journalisten Peter Viebig. Oft sei der Anlass nichtig. Die Pfleger handelten dabei nach eigenen Gutdünken. Eine Kontrolle finde nicht statt. Am Ende entwickeln die Patienten „Verhaltensweisen wie eingesperrte Tiere“.

Die Übergabe der Anzeige gestaltete sich offenbar recht schwierig, um nicht zu sagen: bizarr. Auf dem Weg durch das Gerichtsgebäude und aus diesem heraus wurden Heidingsfelder und Mollath durchgängig von Zivilbeamten überwacht. Zur Staatsanwaltschaft wurden sie indes nicht vorgelassen. Die Strafanzeige nebst Aktenpaket mussten die beiden schließlich durch das Fenster überreichen.

StA NürnbergDoch dieser Fall ist nicht der einzige Grund für die Anzeige. „In den Unterlagen finden sich zahlreiche Hinweise auf weitere Straftaten“, so Heidingsfelder. Es geht um nicht korrekte Aktenführung, Fixierungen ohne detaillierte Begründung oder das Abhören von Anwaltsgesprächen.

Keine Reaktionen von Ministerpräsident und Menschenrechtsbeauftragter

Vor seiner Strafanzeige hatte sich Heidingsfelder bereits an zahlreiche Politiker gewandt und auf die Missstände hingewiesen. Unter anderem an Ministerpräsident Horst Seehofer hatte er geschrieben, allerdings keine Antwort erhalten. Ebenso informierte Heidingsfelder Anfang Januar die Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer, Dr. Maria Fick, und konfrontierte sie mit zahlreichen Fragen. Diese sind bis heute unbeantwortet geblieben.

Grüne: Staatsregierung setzt Rechtsprechung nicht um

Zwischenzeitlich haben die Grünen im Bayerischen Landtag den Fall von Martin R. aufgegriffen. Die sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina fordert diesbezüglich nun zeitnah einen Bericht im Sozialausschuss, um mögliche Menschenrechtsverletzungen in der geschlossenen Unterbringung aufzuklären.

„Wir brauchen klarere gesetzliche Grundlagen für die psychiatrische Unterbringung, um die Rechte der Betroffenen zu sichern und einen verantwortungsvollen Umgang mit Zwangsmaßnahmen rechtsverbindlich zu garantieren“, so Celina. Es sei überfällig, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf Zwangsmaßnahmen für Bayern zu regeln. „Dieser Forderung des BGH aus dem Jahr 2012 ist die Staatsregierung bis heute nicht nachgekommen.“

In Taufkirchen selbst will man sich, „angesichts der laufenden Strafanzeige“, derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern.

Hier noch ein Video zum Thema Fixierungen:

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