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Vergleich im Prozess um Höllbach-Kraftwerke

Mehr Wasser für die Hölle

Vergleich nach langen Verhandlungen: Rupert Heider (li. im Bild mit Professor Theodor Strobl).

Für den Bund Naturschutz ist es ein Teilerfolg. Das Regensburger Landratsamt konnte zumindest ein bisschen das Gesicht wahren. Und auch der Unternehmer Rupert Heider dürfte mit der Einigung vom Freitag gut leben können. Im Rechtsstreit um strengere Auflagen für den Betrieb von Heiders Wasserkraftwerken im Höllbachtal einigte man sich in der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München auf einen Vergleich, der die letzten Reste dieses Naturschutzgebiets im nördlichen Landkreis Regensburg zumindest bewahren soll. Wie berichtet, ist der Höllbach durch den mittlerweile hundert Jahre währenden Kraftwerksbetrieb zu einem Rinnsal verkommen. Statt eines rauschenden Wildbachs fließt mittlerweile ein kleines Bächlein zwischen den Granitfelsen. Mehrere früher dort vorkommende Arten sind ausgestorben.

„Zustand, der sich kaum noch verschlechtern kann“

Bach und Landschaft sind, das räumten am Freitag selbst Vertreter des Landratsamtes ein, in einem Zustand, „der sich kaum noch verschlechtern kann“. Hauptgrund dafür: Das Unternehmen, dem beste Kontakte zur bayerischen Staatsregierung nachgesagt werden, leitet aus seinen Staubecken zu wenig Wasser in den Höllbach ein – und zwar seit dem Bau des ersten von mittlerweile drei Kraftwerken im Jahr 1909. Der Bund Naturschutz hatte nun 2009 gegen einen Bescheid des Landratsamts geklagt, mit dem der weitere Betrieb zweier Heider-Kraftwerke für weitere 30 Jahre genehmigt werden sollte. Verschärfte Auflagen durch das Landratsamt gab es in dem Bescheid nicht, obwohl man dort selbst zu dem Schluss kam, dass „ein solches Projekt unter den heutigen gesetzlichen Voraussetzungen sicherlich so nicht mehr genehmigungsfähig wäre“. Vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg hatten die Naturschützer recht bekommen: Der Bescheid des Landratsamts wurde aufgehoben – aus formalen Gründen.

Sieben Stunden bis zum Vergleich

Der Verwaltungsgerichtshof in München beschäftigte sich nun auch inhaltlich mit der Klage und ließ durchblicken, dass man sich den Argumenten des Bund Naturschutz in weiten Teilen anschließen würde. Es bedurfte einer siebenstündigen Verhandlung, ehe die Parteien sich einigen konnten. Heider wird demnach künftig eine höhere Restwassermenge als im Bescheid festgesetzt, in den Höllbach einleiten. Darüber hinaus soll es mehr „Spülungen“ geben, die ein künstliches Hochwasser erzeugen und damit den Wegfall des natürlichen Hochwassers kompensieren sollen. Kontrolliert und überwacht werden soll das alles durch Vertreter von Wasserwirtschafts- und Landratsamt, in Abstimmung mit dem Bund Naturschutz. Der nahm im Gegenzug seine Klage zurück. Ob dieser Vergleich die erhofften Verbesserungen für das Naturschutzgebiet mit sich bringen wird, hängt insbesondere davon ab, ob Landrats- und Wasserwirtschaftsamt ihren Kontrollpflichten künftig etwas ernsthafter nachkommen werden, als in der Vergangenheit.

Behörden: Samthandschuhe für Heider

Denn dafür, dass die Familie Heider bei ihren Unternehmungen im Höllbachtal Gesetze und Regeln recht eigenwillig auslegt, Anlagen ohne Genehmigung betrieb, Auflagen missachtete und eigentlich schaltete und waltete, wie sie gerade wollte, kann man ihr nicht wirklich einen Vorwurf machen: Von den zuständigen Behörden war das Unternehmen stets mit Samthandschuhen angefasst worden.

Wie Schriftwechsel im Landratsamt belegen, geschah dies auf ausdrückliche Weisung durch die Regierung der Oberpfalz und das bayerische Umweltministerium.

Vernünftig zu begründen ist das nicht: Die erzeugte Energie kann – nicht nur angesichts der Schäden im Höllbachtal – kein Grund dafür sein. Zwei neuere Windkraftanlagen liefern genau so viel Strom. Für die mittlerweile zum Konzern gewachsene Heider-Unternehmensgruppe selbst sind die Kraftwerke schon länger nicht mehr von existenzieller Bedeutung.

17 Jahre illegaler Betrieb

Bemerkenswert: Die Bearbeitung des Genehmigungsantrags der Heider KG durch das Landratsamt Regensburg hatte 17 Jahre – von 1991 bis 2008 – gedauert. In internen Schriftwechseln ist unter anderem von „unbrauchbaren Unterlagen“ die Rede.

Während dieser 17 Jahre liefen die beiden Kraftwerke allerdings ohne Probleme oder Beanstandungen durch das Landratsamt weiter und spülten alljährlich rund eine Million Euro in die Kassen der Heider KG. Dass dies „wasserrechtlich illegal“ war, wie der Vorsitzende Richter Dr. Rainer Schenk am Freitag anmerkte, hatte für das Unternehmen keinerlei Folgen.

Ökologische Untersuchungen und Kartierungen, wie sie eigentlich bei (Weiter)genehmigungen solcher Anlagen notwendig sind wurden dabei nicht durchgeführt – auf Anweisung der Regierung der Oberpfalz.

Vom Landratsamt vorgeschriebene Messanlagen wurden zunächst einfach nicht installiert – ohne das dies aufgefallen, geschweige denn beanstandet worden wäre.

…um jeden Liter Wasser gefeilscht

Auch am Freitag, als stundenlang buchstäblich um jeden Liter Wasser gefeilscht wurde, der mehr in den Höllbach eingeleitet werden sollte, konnte Heider keine konkreten Messungen oder Daten vorlegen. Heider berief sich auf Schätzungen, vage Berechnungen und Aussagen des Münchner TU-Professors Theodor Strobl, den er für diesen Prozess engagiert hatte.

Mit dem nun geschlossenen Vergleich sollen anstelle dieser Ungewissheiten nun konkrete Fakten treten. Die Auswirkungen von mehr eingeleitetem Wasser und Spülungen über die kommenden zehn bzw. zwei Jahre hinweg sollen genau gemessen und überwacht werden. Dann sollen diese Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden.

Heider kommt damit um ein neues Genehmigungsverfahren herum, dass ihm für den Fall einer juristischen Niederlage gedroht hätte – mit entsprechender öffentlicher Beteiligung.

Der Bund Naturschutz kann dagegen immerhin auf baldige Konsequenzen hoffen. Ein weiterer Rechtsstreit, aber auch ein neues Genehmigungsverfahren hätten noch Jahre gedauert, während derer der Betrieb so weiter gelaufen wäre wie bisher.

Unterm Strich bleibt aber doch ein Wermutstropfen: Tatsächlich liegt die nun erhöhte Wassermenge noch immer unter der Minimalforderung aus einem Gutachtens aus dem Jahr 1968.

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