„Rechtsstaat kann Selbstjustiz nicht tolerieren” – Urteil gegen 21-Jährigen
Nach anhaltenden Schwierigkeiten und deutlichen Verzögerungen der Beweisaufnahme endete am Dienstag der Prozess gegen einen 21-Jährigen. Dieser hatte sich bereits 2018 einem Polizeibeamten widersetzt. Anfang dieses Jahres kam es dann in einem anderen Fall bei Auseinandersetzungen zu teils schweren Körperverletzungen.

„Ich kann die Zeit nicht zurückdrehen, um alles wiedergutzumachen.” Kurz vor der Urteilsverkündung hofft der Angeklagte, noch eine Chance zu bekommen. Foto: bm
Es sind insbesondere zwei Fragen, bei deren Beantwortung die Einschätzungen von Staatsanwalt Denis Biermann und Rechtsanwalt Dr. Jan Bockemühl deutlich auseinandergehen. Nachdem am vergangenen Dienstag die Beweisaufnahmen am vierten Prozesstag doch noch zu Ende gebracht werden konnte – schon am ersten Prozesstag waren mehrere Zeugen nicht erschienen – drehen sich die Schlussplädoyers beider Seiten um zwei wesentliche Punkte. Sind Handlungen von Selbstjustiz aus rechtsstaatlicher Sicht überhaupt zu tolerieren, sofern sich diese in einem gewissen Rahmen bewegen? Und kann ein uniformierter Vollstreckungsbeamter nach Dienstschluss Amtshandlungen durchführen?