„Unter Androhung körperlicher Gewalt“: Polizist lässt Anwalt nicht zu seinem Mandanten
Nach dem Fund einer kleinen Menge Drogen verweigert ein Polizeibeamter dem Beschuldigten den Kontakt zu seinem Rechtsanwalt. Eine Teilnahme als Zeuge bei der Wohnungsdurchsuchung wird dem Verteidiger untersagt. Unter Androhung körperlicher Gewalt erteilt der Beamte ihm einen Platzverweis. Im Durchsuchungsprotokoll vermerkt er anschließend, es sei freiwillig auf Zeugen bei der Durchsuchung “verzichtet” worden. So schildert es Rechtsanwalt Philipp Pruy und hat Belege.

Aus zehn Metern Entfernung appellierte Rechtsanwalt Philipp Pruy, ihn mit seinem Mandanten sprechen zu lassen und dokumentierte das auf Video. Doch der verantwortliche Polizeibeamte gab ihm einen Platzverweis und drohte, diesen auch unmittelbar durchzusetzen. Foto: Pruy
Das Video zeigt zwei oder drei Personen im Halbdunkel, einen Polizeibus, dahinter Straßenlaternen und die hell erleuchteten Zimmerfensters eines Hochhauses. Und man hört einen mehrfach wiederholten Appell: „Videoaufnahme davon, dass mir als Verteidiger der Kontakt zu meinem Mandanten verwehrt wird. Ich hätte gerne Kontakt zu meinen Mandanten. Sie haben mir einen Platzverweis erteilt unter Androhung körperlicher Gewalt. An die anwesenden Polizeibeamten: Ich möchte gerne Kontakt zu meinem Mandanten.“