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Tag 26 im zweiten Korruptionsprozess

Durchatmen für Wolbergs

Derzeit sieht das Gericht im zweiten Korruptionsprozess „keinen validen Beweis“ dafür, dass Joachim Wolbergs als Dritter Bürgermeister „praktische Einflussmöglichkeiten“ auf Bau- und Immobilienprojekte hatte. Damit ist der Vorwurf der Bestechlichkeit im Fall Schmack vorerst vom Tisch. Zum weniger schwerwiegenden Vorwurf der Vorteilsannahme positionierte sich die Kammer am letzten Verhandlungstag vor der Kommunalwahl nicht. 

Gegen Joachim Wolbergs scheint der Vorwurf der Bestechlichkeit im Fall Schmack vom Tisch zu sein, nicht der der Vorteilsannahme. Für Ferdinand Schmack ist dagegen noch alles offen. Foto: om

Es ist das erste Mal, dass sich das Gericht im zweiten Korruptionsprozess ein wenig in die Karten schauen lässt: In einer vorläufigen Einschätzung kommt die 5. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Georg Kimmerl zu dem Schluss, dass Joachim Wolbergs während seiner Zeit als Dritter Bürgermeister keine praktischen Einflussmöglichkeiten auf Bau- und Immobilienangelegenheiten hatte. Dafür habe das bisherige Verfahren „keinen validen Beweis“ erbracht. Wegen Spenden, die vor Wolbergs’ Wahl zum Oberbürgermeister flossen, komme deshalb eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit nicht in Betracht. „Stand jetzt“, so Kimmerl.

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Schmack spendete nach der Wahl nicht mehr

Die Entscheidung betrifft in erster Linie die Vorwürfe in Zusammenhang mit dem mitangeklagten Bauunternehmer Ferdinand Schmack. Er und sein Bruder spendeten persönlich und über ihr Unternehmen insgesamt rund 80.000 Euro für den Wahlkampf des derzeit suspendierten Oberbürgermeister. Zwei Schmack-Projekte stehen deshalb im Licht des Korruptionsverdachts: der von Wolbergs persönlich genehmigte Bau einer Logistikhalle und die geplante Erweiterung einer Einzelhandelsfläche im Stadtosten. Die letzten Spenden der Schmacks flossen allerdings noch vor der entscheidenden Stichwahl, die Wolbergs ins Amt brachte, und nicht, wie beispielsweise bei den Unternehmen Bauteam Tretzel und Immobilien Zentrum Regensburg bzw. Thomas Dietlmeier, auch noch Jahre danach.

Wolbergs vorhandene oder nicht vorhandene Einflussmöglichkeiten als Dritter Bürgermeister sind ein dauernder Streitpunkt zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Während Strafverteidiger Peter Witting mehrfach herausgestellt hat, dass sein Mandant für Bau- und Immobilienangelegenheiten als Dritter Bürgermeister qua Amtszuschnitt gar nicht zuständig war, sieht die Staatsanwaltschaft Wolbergs’ „abstrakte Zuständigkeit“, etwa als gelegentlicher Stellvertreter des damaligen Oberbürgermeisters, als ausreichend an. Ebenso habe er als zweitstärkster Mann innerhalb der SPD und als Mitglied in Stadtrat, Fraktion und Koalitionsausschuss eine „gewichtige Stimme“ gehabt.

Kammer pocht auf Betrachtung des Einzelfalls

Im ersten Korruptionsprozess war die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Escher der Argumentation der Verteidigung in vollem Umfang gefolgt. Weder in Zusammenhang mit Spenden noch mit persönlichen Vorteilen vor seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister könne Wolbergs verurteilt werden, weder wegen Vorteilsannahme noch wegen Bestechlichkeit, befand das Gericht damals. Dabei stellte die Escher-Kammer ausschließlich auf Wolbergs’ Amtszuschnitt als Dritter Bürgermeister ab.

So pauschal sieht die Kammer von Georg Kimmerl das zwar nicht – es müsse durchaus der konkrete Einzelfall betrachtet werden, ebenso potentielle praktische Einflussmöglichkeiten über die reinen Zuständigkeiten hinaus. So sehe das auch der BGH in einem aktuellen Urteil. Anhaltspunkte für solche praktischen Einflussmöglichkeiten aber hätten sich in den Augen des Gerichts bisher nicht ergeben.

Ausdrücklich beschränkt hat Kimmerl diese vorläufige Einschätzung auf den Vorwurf der Bestechlichkeit. Zu einer möglichen Vorteilsannahme, dem weniger schwerwiegenden Korruptionsdelikt, positioniert sich die Kammer nicht.

Schmack ist nicht aus dem Schneider

Auch für Ferdinand Schmack bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der gegen ihn im Raum stehende Vorwurf der Bestechung automatisch vom Tisch wäre. Im abgetrennten Verfahren gegen einen früheren Mitangeklagten, den Projektentwickler Thomas R., verurteilte das Gericht diesen wegen einer 5.000-Euro-Spende, die ebenfalls noch vor der Wahl floss, durchaus wegen Bestechung. Es komme jeweils auf den persönlichen Horizont an, so das Gericht in dieser Entscheidung.

Unklar ist noch, wie sich die Staatsanwaltschaft zu dieser Sicht des Gerichts stellen wird. Zuletzt hat Staatsanwalt Wolfgang Voit darüber nachgedacht, mehrere Zeugen zu laden, um die praktische Einflussmöglichkeit von Wolbergs nachzuweisen. Man werde nun prüfen, wie man damit umgehe, ließ Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier am Dienstag verlauten. Für Wolbergs bringt die Positionierung am letzten Verhandlungstag vor dem Wahltermin zumindest eine gewisse Erleichterung, wenn auch noch keinen, um in Wolbergs’ Jargon zu bleiben, „faktischen Freispruch“.

Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen

Große Teile des 26. Verhandlungstages finden abseits dessen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auf Antrag von Rechtsanwalt Peter Witting wurden mehrere Telefonate abgespielt, die der per Strafbefehl wegen Bestechung verurteilte Bauträger Thomas Dietlmeier im Jahr 2017 unter dem Eindruck der auch gegen ihn laufenden Ermittlungen geführt hatte. Die Verteidigung will damit ihre These untermauern, derzufolge, so drückt es Wolbergs aus, Dietlmeier der besagte Strafbefehl „abgenötigt“ worden sein soll. Weil ein Teil der Gespräche zwischen dem Unternehmer und seiner Ehefrau geführt wurden, schloss die Kammer auf einen schriftlichen Antrag von Dietlmeiers Verteidigung hin die Öffentlichkeit aus. Doch Witting hatte einen Großteil der Inhalte ohnehin schon bei der Verlesung des entsprechenden Antrags bekannt gemacht.

Immer wieder betont Dietlmeier bei diesen Gesprächen demnach, dass er sich keiner Schuld bewusst sei, dass er nichts gestehen könne, was er nicht gemacht habe. Das hört man auch später, als Zuschauerinnen und Journalisten wieder in den Saal dürfen und mehrere Telefonate zwischen Dietlmeier und Vorstandskollegen und einem Aufsichtsrat beim „Immobilien Zentrum Regensburg“ abgespielt werden.

Zwischen Unschuldsbeteuerungen und “Cowboy” Sch.

Immer wieder geht es dabei um den früheren IZ-Vorstand Roland Sch., über den Dietlmeier sich auslässt. Dieser habe Wolbergs in Bezug auf ein Bauvorhaben im geplanten Landschaftsschutzgebiet „Auf der Platte“ im Herbst 2015 angeschrieben und mehr oder weniger zum Handeln aufgefordert. Wenig später fand deshalb auch eine Besprechung (Jour fixe) zwischen Wolbergs und den zuständigen Verwaltungsleuten der Stadt statt, bei dem die notwendigen Schritte auf dem Weg gebracht wurden. Und etwa zur selben Zeit wies Dietlmeier Spenden von rund 50.000 Euro an. Er habe von Sch.s Mail nichts gewusst, beteuert Dietlmeier dabei immer wieder in den Gesprächen, während er diesen mit der einen oder anderen Unflätigkeit bedenkt, aber das glaube ihm ja kein Mensch. Dieser Sch. sei ein “Cowboy”. Der wissen nicht, dass man das bei dem Gechäft nicht so mache. “Den könnt ich umbringen”, ärgert sich Dietlmeier einmal.

So oder so ähnlich drückt er es aus im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, mit dem er darüber verhandelt, ob dieser angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht den Vorstandsvorsitz übernehmen wolle. So sagt es gegenüber einem Mitvorstand, mit dem Dietlmeier seinen geräuschlosen Rückzug aus der Spitze bespricht. Die Stimmung wechselt bei Dietlmeier zwischen Gelächter – zum Beispiel bei einem Telefonat am Tag von Wolbergs’ Verhaftung, wo Dietlmeier sich sicher ist, anwaltlich gut vertreten zu sein – und Verzweiflung, als ihm die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bestechung unterbreitet. „Ich glaube nicht, dass der OB sich etwas vorzuwerfen hat“, sagt Dietlmeier an einer Stelle. „Ich auch nicht.“

Ein System, das “uns allen bekannt” war

Auch über einen Konkurrenten – den Bauträger Volker Tretzel – wird sich in Zusammenhang mit Wolbergs’ Amtsvorgänger Hans Schaidinger ausgelassen, als Dietlmeier mit einem langjährigen Geschäftsfreund spricht. Tretzels System sei „uns ja allen bekannt“ gewesen, sagt Dietlmeier, ohne näheres zu erwähnen. Es fällt der Name eines alten Fliegerkumpels von Schaidinger, der da eine Rolle gespielt habe. Das mit dem sei ja „der Wahnsinn“ gewesen. Aber er selbst habe ja immer alles über die Verwaltung gemacht, betont Dietlmeier. Die anderen Wege seien ihm „zu anstrengend“ gewesen und er könne ja auch nicht Flugzeug fliegen. Aber da werde ja keiner aussagen von denen, meint Dietlmeier. Und selbst wenn er das tun würde, er könne es ja auch nicht beweisen.

In einem der letzten Gespräche, das vorgespielt wird, informiert Dietlmeier schließlich einen Vorstandskollegen, dass man wohl einen Strafbefehl akzeptieren werde. Dazu hätten ihm seine Anwälte geraten. Dann sei er wohl vorbestraft, sagt Dietlmeier, klingt aber gelöst.

“Dauerhafte Schieflage”

Für Wolbergs sind die Aussagen in den Gesprächen „an Eindeutigkeit nicht zu überbieten“. Sein Verteidiger sieht sich ebenfalls bestätigt. Dietlmeier habe den Strafbefehl aus rein taktischen Überlegungen akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft habe dies dann öffentlich kommuniziert. Und das habe zu einer „dauerhaften Schieflage“ in diesem Prozess geführt. Die Außenwirkung für Wolbergs sei „verheerend“ gewesen. „Das wird er nicht mehr los.“

Es gibt ein kurzes Wortgefecht mit Oberstaatsanwalt Kastenmeier. Dietlmeier habe vier juristische Berater an seiner Seite gehabt. „Mehr gibt es dazu nicht zu sagen“, so Kastenmeier. Aber es seien doch „rein taktische Erwägungen“ gewesen, die diesen dazu veranlasst hätten den Strafbefehl zu akzeptieren, gibt Witting zurück. Man habe Dietlmeier hier bereits als Zeugen vernommen, erwidert der Oberstaatsanwalt.

“Rechtliche Problematik spät erkannt”

Damals hatte der Unternehmer die objektiven Tatumstände weitgehend eingeräumt, aber Wolbergs auch in Schutz genommen. Einen direkten Zusammenhang zwischen Spenden und Bauvorhaben verneinte er. Allerdings sei ihm die rechtliche Problematik der Spenden erst im Zuge der Ermittlungen bewusst geworden, so Dietlmeier. Er fühle sich in diesem Punkt auch „aus subjektiver Sicht“ nicht schuldig, „aber wenn ein Gericht das feststellt, dann ist das so“.

Der Prozess wird am 25. März fortgesetzt.

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Kommentare (39)

  • Taxifahrer

    |

    Das geht doch alles in die richtigr Richtung Am Ende ist für mich eentscheidend, ob Wolbergs gestückelte Spenden von Bauträgern angenommen hat, um deren Herkunft zu verschleiern. Und das ist bewiesen. Er ist am Ende. Er wird die Stichwahl nicht erreichen. Er hat sich das verdient.

  • Mr. T.

    |

    Vielleicht sollte man mal Schlegl hören, was er zu den Einflussmöglichkeiten von Wolbergs auf die Immobilienpolitik zu sagen hat ;-)
    Schließlich war er auch einer der vielleicht Handvoll Leute, welche die Politik gemacht haben und dem Rest der Stadträte in der großen Koalition gesagt haben, wie sie zu stimmen haben.

    Ansonsten ist es schon sehr schräg, dass ein aussichtsreicher Kandidat bis unmittelbar vor seiner Wahl gar nicht bestochen werden kann, dafür aber unmittelbar danach. Das ist ja, wie wenn man einen Schiedsrichter bis kurz vor Anpfiff mit Geld zuscheissen kann und wenn man ihm in der Halbzeit einen Kaffee ausgibt, ist es Bestechung.

  • Hartnäckig

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    aha, ” Anfüttern” ist also nicht Bestechung sondern allenfalls Vorteilsnahme !
    Man lernt nie aus !

  • Julian86

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    Mein Gott, Taxifahrer, so hauen mal wieder Birnen und Äpfel durcheinander, ohne jeglichen Sachbezug zum aktuellen Prozessgeschehen, das wieder gut verständlich auch für den Laien aufbereitet wurde.

  • XYZ

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    Das LG nimmt Bezug auf den Beschluss des BGH/StR 20/19 vom 03.04.2019 in hrr, LS 2:
    “Diese Grundsätze (zum Ermessensspielraum) sind auch dann anwendbar wenn der Beamte (als dritter Bürgermeister) aufgrund seiner Kompetenz, derentwegen er in die Entscheidungsfindung einbezogen wird, über eine jedenfalls praktische Einflussmöglichkeit verfügt”. Frage: Kompetenz der Inkompetenz als wichtiger Koalitionspartner? Im übrigen: es geht hier um Bauleitplanung mit Bürgerbeteiligung, etwas anders als im ersten Verfahren.

  • Lothgaßler

    |

    Die Schuld muss nachgewiesen werden (gut und RECHT so), und hier tut sich die Staatsanwaltschaft trotz belastender Anzeichen schwer.
    Die Sichtweise des Gerichts erscheint mir engstirnig, strikt formal und zieht sich auf scheinbar unumstößliche “Fakten” zurück. Fakten werden in Geschäftsordnungen erkannt, also in Amtszuschnitten bzw. Amtszuständigkeiten. Politik und gerade Kommunalpolitik funktioniert aber bekanntlich nicht nur über Ämter, nur das lässt sich ohne Nachweise (Protokolle, Zeugen, Notizen) leider nicht belegen. Das Gericht lässt außer Acht, dass Entscheidungen außerhalb der Ämter und Ausschüsse vorbereitet werden. Offensichtlich nimmt das Gericht die Zeugenaussage von Hartl hierzu nicht ernst. Merkwürdiger Weise lässt das Gericht auch außer Acht, dass die in Fraktionen gesammelten Stadträtinnen und Stadträte so gut wie immer der Fraktionsdisziplin (Zwang ist ja nicht erlaubt) gehorchend so abstimmen, wie es die Fraktionsspitzen wünschen bzw. vorschlagen.
    Bedenklich für das Politikgeschäft, denn was hier deutlich wird ist, dass tunlichst ein Zusammenhang zwischen “Spende” und irgendwelchen Entscheidungen nicht zu direkt erscheinen darf, idealerweise um die Ecke (Personen, Ämter) stattzufinden hat, um straffrei Geld “für nix” bzw. für die politische Willensbildung (durch Unternehmen einer einzigen Branche in Regensburg) fließen zu lassen.
    Um es klar zu sagen: So lässt sich Korruption nicht wirklich bekämpfen, nur die Dümmsten mit Dokumentationszwang wirds erwischen. Das ist keine Glanzleistung der Juristerei und zeigt die Schwächen in der Korruptionsbekämpfung auf.
    Ich bin gespannt auf die juristische Einordnung von Scheingeschäften zu Gunsten der Wahlkampfkasse. Wenn das Gericht hier Milde zeigt, dann wirds zukünftig sehr wild zugehen, denn aus Sicht der Parteien wäre das dann schon fast das Mittel der Wahl (ohne jedes Risiko auf eigener Seite).
    An Wolbergs kann nur appelliert werden über das eigene Tun nachzudenken: Wer bei immer denselben Unternehmen um Unterstützung persönlich nachfrägt, und auch immer nur aus deren Kassen größere Zuwendungen erhält, der manövriert sich in eine finanzielle Abhängigkeit, bzw. der ist schon abhängig. Der Bürger frägt: was hat er getan/ tut der Wolbergs, damit er das viele Geld bekommen hat bzw. weiterhin erhält? Für nix gibts nix!

  • Julian86

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    XYZ, hätten Sie vielleicht Lust und Laune, ihren letzten wirklich sehr kurz gehaltenen Post im Hinblick auf den “übrig gebliebenen”
    https://dejure.org/gesetze/StGB/331.html
    verständlich zu machen – unter Bezugnahme auf den BGH? Danke.

    Im Übrigen interessierte mich das Wissen und ggf. die Phantasie des mitlesenden “Schwarms” bezüglich dieser Berichts-Passage:

    “Auch über einen Konkurrenten – den Bauträger Volker Tretzel – wird sich in Zusammenhang mit Wolbergs‘ Amtsvorgänger Hans Schaidinger ausgelassen, als Dietlmeier mit einem langjährigen Geschäftsfreund spricht. Tretzels System sei „uns ja allen bekannt“ gewesen, sagt Dietlmeier, ohne näheres zu erwähnen. Es fällt der Name eines alten Fliegerkumpels von Schaidinger, der da eine Rolle gespielt habe. Das mit dem sei ja „der Wahnsinn“ gewesen. Aber er selbst habe ja immer alles über die Verwaltung gemacht, betont Dietlmeier. Die anderen Wege seien ihm „zu anstrengend“ gewesen und er könne ja auch nicht Flugzeug fliegen. Aber da werde ja keiner aussagen von denen, meint Dietlmeier. Und selbst wenn er das tun würde, er könne es ja auch nicht beweisen.”

  • Mrs. Universa

    |

    Julian86, ich stimme zu! Taxifahrer und alle anderen Wolbergs-Hasser hier: Dietlmeier hat heute wieder unmissverständlich durchblicken lassen, wie das System Schaidinger lief, und die Spatzen pfeifen es ja schon lange von den Dächern. Im Gegensatz dazu (und das habe ich immer schon vermutet und bin durch die beiden Prozesse laufend darin bestärkt worden) hat Herr Wolbergs nie wissentlich etwas Unrechtes getan. Der “vermeidbare Verbotsirrtum” (Spendenannahme auch nach seiner Wahl zum OB) ist ihm wohl deshalb unterlaufen, weil er sich voll und ganz und mit jeder Faser seines Herzens in seinen Job eingebracht hat. Dass er dort nach der Wahl weitermachen kann, wünsche ich ihm und unserer Stadt.

  • Karl55

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    Dieser Münchner Anwalt glaubt wirklich dass diese, ZWEI JAHRE nach Beginn der Korruptionsaffäre konstruierten Telefonate, von irgendjemandem ernst genommen werden!

  • XYZ

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    Julian 86, 20.37
    Da kann ich mich nicht mehr weiter sachlich äussern, steht alles in der angezogenen Entscheidung drin. Die sonstigen apokryphen Auslassungen sind nicht zu kommentieren.

  • Charlotte

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    Wir sind weit davon entfernt, Wolbergs-Hasser zu sein @Mrs. Universa.

    Vielleicht haben wir einfach nur einen neutralen und distanzierten Blick auf JW und seine Kandidatur.

    Auch das kann ich keinesfalls akzeptieren: Als Oberbürgermeister kann man sich einfach keinen Verbotsirrtum ‚leisten‘, wenn er das schon nicht weiß bzw. durch Experten vorab klärt, ist er für das Amt des OB NICHT qualifiziert. Abgesehen davon glaube ich das nicht, er ist schließlich Jahrzehnte in der Politik.

    Wären die Antikorruptionsgesetze in Deutschland nicht so lasch, hätte er eh keine Chance. Tragisch ist vor allem, dass die Brücke auch jetzt keinerlei Transparenz hinsichtlich der Spenden an den Tag legt… nichts gelernt aus der Affäre – Schade!

  • XYZ

    |

    Julian zur Ergänzung:
    BGH 5 StR 138/01, U vom 21.03.2002 in hrr, LS 1:
    “Ein Amtsträger ohne Entscheidungszuständigkeit erfüllt den Tatbestand der Bestechlichkeit, wenn er sich als fachlicher Zuarbeiter durch Schmiergeldzahlungen bei der Vorbereitung einer Ermessensentscheidung beeinflussen lässt” – Fragen: auch Vorbereitung in einem Koalitionsausschuss erfasst? Tatsächliche Beeinflussung?
    Die interessantere Frage ist m.E. ob ein OB gut beraten ist, wenn er statt neutraler Gutachten sei es ausserhalb oder der Bauverwaltung unter ‘Beratung’ von Bauinteressenten geneigt ist zu entscheiden, und das ohne Kenntnis des BauGB.

  • Unparteiisch

    |

    Wer kann denn am besten alle Fakten zum Prozess berücksichtigen und vor dem Hintergrund der Gesetzeslage bewerten?

  • Mr. T.

    |

    Mrs. Universa, wie Charlotte schon erwähnt hat. Die wenigsten, die Wolbergs kritisieren, sind Wolbergs-Hasser und per se gegen ihn. Die meisten haben ihn wohl sogar gewählt und sind nur maßlos enttäuscht von ihm.
    Wie finden Sie es – abgesehen von jeglicher juristischer Wertung – eigentlich, dass er Spenden in unverschämter Höhe von ganz wenigen Unternehmern angenommen hat, deren Wohl auch direkt von ihm abhängig war? Solche Spenden, die andere Oberbürgermeister als “Horrorvorstellung” bezeichnen und nie annehemen würden. Für eine Wahl, die eigentlich eine gemähte Wiese für ihn war. Und dann hat er noch weiter Spenden eingefordert/darum gebettelt, damit seine Partei seine private Einlage an ihn zurückzahlen kann weil er noch viel mehr ausgegeben hat, als er eh schon zur Verfügung hatte. Um es in Relation zu setzen: Er hat für seinen Wahlkampf vor 6 Jahren 6x so viel ausgegeben wie vor wenigen Wochen die SPD in Leipzig (4x so viele Einwohner), deren OB um seine Wiederwahl fürchten musste.
    Er hätte sämtliche fragwürdigen Spenden zurückweisen können, hätte seine Wahl locker gewonnen, wäre jetzt ein unbelasteter, unabhängier OB, der niemandem etwas schuldig wäre, und könnte sich so reinknien, wie er es versprochen hat. Er hätte die ganzen Immofritzen abwimmeln und die Stadtbau und andere Genossenschaften bezahlbare Wohnungen bauen lassen können.
    Er müsste sich jetzt nicht hinstellen, Justiz und Medien beschimpfen, sich in der Opferrolle beklagen und die Regensburger Büger in seine Jünger und (seiner Ansicht nach) Gegner spalten.
    Muss man ihn hassen, um so etwas zu kritisieren?

  • Taxifahrer

    |

    Wers es normal findet, dass OB gestückelte Spenden annehmen um deren Herkunft zu verschleiern hat ein ernsthaftes Problem. Warum wurden die Spenden gestückelt? Richtig. Damit niemand erfährt, dass die Spenden von Bauträgern stammen. Dieses Verhalten ist respektlos gegenüber den Wählern und undemokratisch.

  • Rengsburger

    |

    Taxifahrer:

    Bleiben Sie ruhig am Sonntag wird Wolbergs die Stimmen bekommen die er verdient.

    Der Wähler ist klüger als man allgemein denkt. :)

  • Unparteiisch

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    @Taxifahrer: Woher kennst du den Sachverhalt?

  • R.G.

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    Politiker mögen mir bitte nicht intim nahetreten. Ist eigentlich logisch, tut ja keiner, denkt sich der Durchschnittsmensch.

    Unterstellen zur Wahl stehende PolitikerInnen oder deren Anhängerkreis mir bzw. mir gleichen Menschen, wir hassten oder liebten ihn/sie, betrachte ich das als Distanzlosigkeit.

    Während einer Phase, da vor Gericht geklärt wird, ob jemand als Amtsträger Immobiliengrößen aus irgendwelcher Nähe heraus Vorteile verschafft habe, wäre nach meinem Geschmack besonders sinnvoll, sich ein Image als stets der richtigen Distanz bewusster Mensch zu verpassen.
    Zweiflern Hassgefühle zu unterstellen, könnte die Frage provozieren, ob nicht bei manchen Gemütern (materielle, physische oder psychische) Zuwendungen einlangen könnten, gar nicht weil man gleich Vorteile von ihnen erwarten könnte, sondern nur damit man nicht als Gegner eingereiht wird und einem daraus Nachteile erwachsen.

    Fazit: Das Parteienfinanzierungsgesetz und die Antikorruptionsregeln sollte in einigen Ländern der EU dringendst nachgebessert werden.

  • Taxifahrer

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    Der Sachverhalt mit den gestückelten Spenden ist bewiesen. Hat Wolbergs ja auch nie dementiert. Die Bauträger auch nicht.

  • Alfred Meier

    |

    Lieber Taxifahrer, “gestückelte” Spenden anzunehmen ist nicht strafbar!

  • Rengsburger

    |

    Unparteiisch:

    Ihr Name ist ja lustig. Sie gehören wohl unparteiisch zu der Brücke.

    Hoffentlich wird die Brücke am Sonntag zur Krücke.

    Aber Spass bei Seite in den Prozessen wurde ständig von Spenden knapp unter 10.000 Euro berichtet. Wolbergs hat die Spendenquittungen großteils persönlich noch unterschrieben. Noch Fragen???

  • Piedro

    |

    @Alfred Meier
    “Lieber Taxifahrer, „gestückelte“ Spenden anzunehmen ist nicht strafbar!”
    Das wurde auch nicht gesagt. Gesagt wurde: die Spenden wurden gestückelt, damit die Wähler nichts von dieser Unterstützung erfahren, weil sie sonst veröffentlicht wären.

    Kennen Sie einen anderen Grund für die Stückelung? Also stimmt das sol. Die Wähler sollten nicht erfahren, von welcher Seite der Kandidat so massiv unterstützt wurde. Warum? Weil sie das womöglich nicht gut hießen oder sogar hinterfragen würden. Strafbarkeit ist etwas, an dem man einen Politiker gar nicht erst messen sollte. Anrüchigkeit sehr wohl.

  • Taxifahrer

    |

    Es geht mir doch gar nicht darum, was strafbar ist oder nicht. Wolbergs argumentiert, dass die Spenden gestückelt wurden, da es wie beim Wahlgeheimnis das gute Recht der Bauträger sei, dass die Öffentlichkeit nicht erfährt, dass sie große Spenden gespendet haben. Das ist eine absolute Frechheit gegenüber der Wählerschaft. Ich will vorher wissen, welcher Kandidat so große Spenden von Bauträgern erhalten hat. Sonst hätte ich ihn nicht gewählt. Ich fühle mich von Wolbergs veräppelt und hoffe, dass die Wähler ihm eine Quittung verpassen dafür am Sonntag.

  • Julian 86

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    Der Großteil der Posts, befasst er sich mit dem Inhalt dieses Prozessberichts? Warum nicht?
    Hat schon jemand die Entscheidung des BGH, die XYZ freundlicherweise eingestellt hat, gelesen? Wenn dort steht, dass es einer “faktischen Einflussnahme” bedarf und die beiden Staatsanwälte fast schon “immerwährend” die Meinung vertreten, eine “theoretische Einflussnahme” würde zur Begründung der Strafbarkeit genügen, was folgt darauf für die Beurteilung der Arbeit der StA?

    Wie geht es weiter?

    Laut Äußerung des fraglichen StA wird man sich mit der eindeutigen (vorläufigen)Positionierung des Gerichts befassen. Das kann nun in zweierlei Hinsicht bezüglich der Anklage der Bestechlichkeit zum Nachteil von Wolbergs geschehen.

    Entweder stellt sie weitere Anträge, um den notwendigen (!) Beweis einer “faktischen Einflussnahme” Wolbergs (versuchsweise) zu führen. Oder?

    Die Staatsanwalt ist nicht “Partei” des Prozesses. Als (weisungsgebundenes) Organ der Rechtspflege hat sie auch in der Hauptverhandlung Gegebenheiten, die den Angeklagten vom Vorwurf der Bestechlichkeit entlasten, zu berücksichtigen. Was kann das bedeuten?

    Stellt sie also, wie vom Gericht angeregt, in den Tagen bis zum nächsten Verhandlungstermin keinen vorstehend angesprochenen weiteren Beweisantrag, dann liegt der Antrag der StA auf der Hand, Wolbergs vom Vorwurf der Bestechlichkeit freizusprechen.

    “Ebenso ist es nicht ungewöhnlich, dass auch die Staatsanwaltschaft in der gerichtlichen Hauptverhandlung einen Freispruch beantragt.”
    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Ablauf/Ermittlungsverfahren/index.php
    (vorletzter Absatz)

    Das Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 StPO), dem die Staatsanwaltschaft unterliegt, bietet die Gewähr dafür, dass jede Straftat ohne Ansehen der Person verfolgt wird und ist damit zugleich der wichtigste Garant für eine gleichmäßige, von Willkür freie Strafverfolgung und eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in eine gerechte Justiz.

  • Mrs. Universa

    |

    Mr T und Charlotte, Sie haben ja nicht Unrecht, aber versetzen Sie sich in Herrn Wolbergs’ Lage 2014: Jahrzehntelang hatte er miterlebt, wie die CSU mit generösester Unterstützung der Baubranche (zig großflächige Plakate, ganzseitige Zeitungsanzeigen u.v.m.) nicht nur in R Wahlen gewonnen hat. Und dann favorisierten diese Unternehmer plötzlich ihn. Da wollte er auf Nummer Sicher gehen und hat das Geld genommen. Dass er die Wahl auch so gewonnen hätte, kann man aus jetziger Sicht leicht sagen. Damals mitten im Wahlkampf war das keineswegs sicher, schließlich trumpfte die CSU wieder großspurig auf. – Sie mögen mich jetzt blauäugig nennen, aber ich glaube zu wissen, dass es charakterfeste Menschen gibt, die Geld, auch viel Geld annehmen und trotzdem unbestechlich bleiben. So ein Mensch ist Herr Wolbergs – ich kenne ihn weder persönlich noch bin ich Brücke-Mitglied, sondern beobachte die Kommunalpolitik und die beiden Prozesse aus der Distanz. Deshalb bin ich mir sicher, dass er auf Grund dessen, was er 2014-16 angestoßen und geleistet hat und auf Grund seines jetzigen attraktiven und ambitionierten Programms (z.B. Wohnungsbau nur mehr über Stadtbau und Genossenschaften) eine zweite Chance verdient hat. Geben wir sie ihm am Sonntag!

  • Mt. T.

    |

    Mrs. Universa, man kann natürlich noch mal schauen, ob er seine ambitionierten und attraktiven Versprechen dieses mal einhält. Wenn er es wieder nicht tut, kann man ihm sogar eine dritte Chance geben. Man kann aber auch jemandem eine Chance geben, die / der noch nicht bewiesen hat, ihre / seine Versprechen nicht einzuhalten. Jemandem, die / der sich gar nicht in so eine Abhängigkeit manövrieren würde.

  • Julian86

    |

    Nach dem jüngsten Verhandlungstermin stellt sich die Frage, ob sich Wolbergs (nachdem Bestechlichkeit wohl nicht in Betracht kommt) ggf. der Vorteilsnahme schuldig gemacht hat. Nun wird der Regensburger Souverän dies nicht vor der Wahl erfahren. Damit hat er einen objektiven “Wettbewerbsnachteil”. Ggf. endet seine politische Karriere am Sonntag, und er wird in der Folge freigesprochen. Oder erhält eine geringfügige Strafe, die weder U-Haft noch Suspendierung im Nachhinein als gerechtfertigt erscheinen lassen. Und er bleibt zurück in dem Wissen und der subjektiven Überzeugung, “nur” das fortgeführt zu haben, was ihm sein “Ziehvater” Schaidinger samt CSU “vorgelebt” haben. Ja, es war wichtig, dass die finanzielle Abhängigkeit aller maßgeblichen Parteien in R. von den Spenden der Immo-Wirtschaft ans Licht der Öffentlichkeit kamen. Aber allein die unterschiedlichen “Geschwindigkeiten”, mit denen die “CSU-Verfahren” (Schaidinger, Schlegel, Rieger) verfolgt werden, werfen Fragen der “gesteuerten” Rechtsstaatlichkeit auf samt der Vermutung, es soll mit dem Wolbergs-Prozess von dem seit jeher unter dem Wasser liegenden Eisberg abgelenkt werden.

    Zur eingangs gestellten Frage verlinke ich zu einem Überblick:
    Vorteilsannahme § 331 Abs. 1 StGB und Bestechlichkeit § 332 Abs. 1 StGB

    Rechtsanwalt Torsten H. Hildebrandt hat eine gut verständliche Abhandlung erarbeitet. Die Unterschiede zwischen den beiden Tatbeständen werden deutlich.

    Der RA führt aus:
    Der Tatbestand des § 331 Abs. 1 StGB (Vorteilsannahme) sei undurchschaubar.

    “Angesichts der Vielzahl und Unbestimmtheit der Kriterien dürfte für die betroffenen Amtsträger die Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen im Einzelfall gleichwohl schwer einzuschätzen sein.”

    Das gelte u.a. für die Frage der “Regelwidrigkeit”, etwa “wenn sich das Verhalten nach außerstrafrechtlichen Regeln als erlaubt darstellt. Insbesondere Vorschriften des Parteiengesetzes werden im Fall der Zuwendung von Wahlkampfspenden […] in den Blick genommen.”

    Er zitiert den BGH:
    „Der Senat ist sich bewusst, dass das Merkmal der Unrechtsvereinbarung nach der hier vorgenommenen Auslegung im Randbereich kaum trennscharfe Konturen aufweist; dies kann zu Beweisschwierigkeiten führen und räumt dem Tatrichter eine beträchtliche Entscheidungsmacht ein“ (BGH Urt. v. 14.10.2008 – 1 StR 260/08).

    Die Einzelheiten finden sich unter
    http://rechtsanwalt-berlin.info/strafverteidiger-korruption.html

  • Samson

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    Das ist ja wirklich irre. am 25.04 gehts weiter.
    Am 15. ist die Wahl.
    Vom Sympathieträger zum Maulibär.
    Gut er ist der Einzige im Gerichtssaal, der nichts verdient.
    Aber sollen wir jetzt Wolbergs wählen?
    Dann geben wir doch lieber Frank Mosher 3 Stimmen!

  • Ratisbona

    |

    @Mrs. Universa

    Es ist ja schön, dass Sie der Stadt wünschen, dass er wieder gewählt wird.
    Vermutlich wohnen Sie nicht in Regensburg. Für jemanden, der aber in Regensburg wohnt, ist es nicht so schön, einen OB Wolbergs zu haben, eher ein Katastrophe.

    Ist er schuldig? keine Ahnung
    Wird er verurteilt? wahrscheinlich nicht…

    Ist mir ehrlich gesagt total egal, aber…

    Hat er damals seine Wahlversprechen gehalten? Nein
    …auch damals hat er günstige Wohnungen, Förderung der Stadtbau GmbH usw. versprochen. Gefördert wurden aber nur private Bauträger! Das ist Fakt.
    Warum soll ich ihm diesmal glauben?

    Zweitens habe ich Kinder und bemühe mich redlich, diese zu guten Menschen zu erziehen und zu wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft zu machen. Wie soll man es Kindern erklären, dass jemand wie er, der Staatsanwälte verunglimpft, im Gericht herumbrüllt, diffamierende Facebookbotschaften erstellt usw. wieder ein Amt übernimmt?
    Das ist eine Bankrotterklärung an unser Wertesystem. Unabhänging von rechtlichen Tatbeständen, gilt es auch die charakterliche Befähigung für ein Amt nachzuweisen.

    Ich bin kein Hasser, ich hatte ihn damals voller Überzeugung gewählt, aber er hat einfach durch sein Verhalten mehrere Grenzen überschritten.
    Ich hoffe auch, dass es ihm als Mensch gut geht, aber aufgrund seiner nachweislich schon einmal gebrochenen Wahlversprechen und seines Verhaltens ist er nicht wählbar.

  • Piedro

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    @Julian 86
    Ich gebe zu: ich habe das nicht gelesen. Urteilsbegründungen sind für Laien oft echt Hardcore. Sie haben natürlich recht: Der Staatsanwalt muss in alle Richtungen ermitteln, und natürlich muss er ein faktisches Vergehen belegen um eine Verurteilung zu erreichen. Ob das noch gelingt werden wir sehen.

    Den Nachteil eines späten Urteils hat zT die Verteidigung durch ihre Anträge verschuldet, das ist jetzt halt so. Ich würde meinen, dass Herr W. auch ohne diesen Nachteil keinen Wahlerfolg hätte, da sich bereits im ersten Prozess recht deutlich gezeigt hat, dass seine Amtsführung bezüglich Mails, Rechtsverständnis u.a. suboptimal ist. Dies hat auch der Beitrag des Ex-Richters deutlich gemacht.

  • Taxifahrer

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    Das Problem ist doch, dass Wolbergs Null Unrechtsbewusstsein hat. Er würde jederzeit wieder so handeln und findet die Annahme von gestückelten Spenden von Bauträgern völlig normal. So eine Person kann nicht OB sein.

  • Piedro

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine Charakteranalysen und dergleichen. Das wird langsam zu persönlich.

  • Charlotte

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    @Mrs. Universa

    Sehen Sie mir bitte meine Deutlichkeit nach: aber das ist nahezu einfältig, wie sie hier argumentieren!

    – Nein, JW muss keine gestückelten Spenden der drei großen Bauträger annehmen

    – und Ja, jeder Anschein einer Käuflichkeit muss vermieden werden

    – und Ja, es muss die Regel der Korruption durchbrochen werden, das zeigt die wahre Größe eines Politikers

    – und nein, charakterfeste Menschen nehmen eben keine Gelder an

    – sie sollten JW unbedingt kennenlernen, denn das wissen Sie scheinbar nicht: bis zum ersten Prozess hat er ständig behauptet, das System CSU durchbrechen zu wollen mit uneingeschränkter Transparenz.

    – seine Ideen zum künftigen Wohnungsbau sind gekupfert von den aktuell regierenden Parteien

    – WICHTIG: 2014-16 hat Herr Wolbergs konsequent eine Erhöhung der Sozialwohnungsquote von 20 %auf 40 % VERHINDERT, seltsam in Verbindung der extrem hohen Spenden, finden Sie nicht?

    Ich wüsste nicht, warum er eine zweite Chance verdient hätte!

  • highwayfloh

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    SCNR!

    “Ääääh-Hätschi!”

    Wer vo Eich olle, dö sö so echhaufiern, hobn in letzter Zeit as Klopapier mehr wegga kaaft ois wia am dö Schwarzer-Kiplferl? Ha? Es hauts Eich olle mit Leidenschaft dö Schädel ei, zwecks ebbs, dös wos ned wirklich wert is und wos ös olle – gottseidank – koan Einfluß drauf hobts, wias letztendlich ausgeht.

    So vui Kommentare – aa vo dene dö wo gewisse fachliche Einsicht hobn – han nur der Selbstdarstellung geschuldet und unter der Rubrik: “mei … as Ei moand hoid gscheider wia d’Henn sei zu miassn” zu verbuchen. Nix fia unguad!

  • Alfred Meier

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    Es gibt für einen Spender auch akzeptable Gründe, warum er nicht will, dass bekannt wird, an wen er spendet. Für einen Unternehmer im von der CSU beherrschten Bayern ist es nicht unbedingt vorteilhaft, für die Opposition zu spenden.

    Im Übrigen geht es hier um die Grundsatzfrage, ob eine Spende an eine Partei einem Funktionär dieser Partei als persönlicher Vorteil zugerechnet werden kann. Meines Wissens hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage noch nicht beschäftigt.

  • Empörer007

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    Es ist immer wieder putzig, wie unser OB (suspendiert) auf die akt. Geschehnisse reagiert u. sie gleichzeitig benutzt. um seine Brücke-Wahlpropaganda zu forcieren. Einfach nur “scheinheilig”…
    Jetzt gibt er, neben den wiederholten Beschimpfungen gg. die StA Rbg., auch noch banalste, überflüssige Ratschläge zum Corana-Virus, einfach “unappetitlich”.

    “Kann man von diesem Mann, einen Gebrauchtwagen kaufen? (Frage es Vertrauens und der Ehre?)
    Hr. W. blättern Sie mal in den alten “Staeck-Wahlkampf-Plakaten der SPD (1972)… , Ihrer Partei- Amme, die Sie so “schändlichst” hintergangen haben, und nun auf der “Brücke” dem “pers. Untergang” entgegensegeln……
    https://de-de.facebook.com/JoachimWolbergs/videos/211422366638062/

  • Mrs. Universa

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    Ratisbona,
    Sie vermuten falsch: Ich lebe seit 1970 in R und liebe unsere Stadt, und gerade deshalb wünsche ich uns einen OB Wolbergs.
    Hat er Wahlversprechen gebrochen? Ich habe jetzt nicht alle auf dem Schirm, aber: Er hat sofort für gerechte Entlohnung benachteiligter Gruppen gesorgt (Busfahrer, Theaterleute, Stadtbedienstete u.a.), er hat die freie Kulturszene so gefördert, wie es in einer weltoffenen Großstadt sein sollte (z.B. Degginger), er hat den Radverkehr nachhaltig unterstützt (z.B. Freigabe des Alleengürtels und der Platzfolge in beiden Richtungen), er hat – bayernweit vorbildlich – für eine humane Aufnahme von Flüchtlingen gesorgt und damit humanistische Werte vorgelebt, und er hat einiges mehr auf den Weg gebracht, was mir gerade nicht einfällt. Und hätte ihn jemand auf den “vermeidbaren Verbotsirrtum” aufmerksam gemacht, hätte er wohl schnell von privaten auf öffentliche Bauträger umgesteuert, wie er es ja jetzt vorhat (die Quote der sozial geförderten Wohnungen hat er aber damals schon deutlich erhöht, zusammen mit Herrn Hartl. Wenn ich mich recht erinnere, stieg nach seinem 70%-Wahlsieg seine Popularität noch weiter und deutlich an. Und da hat ihn dann eine (von München gesteuerte?) Staatsanwaltschaft aus dem Amt gekegelt (wollte man die viertgrößte Stadt nicht auf unabsehbare Zeit einem charismatischen SPD-OB überlassen ?). – Seine manchmal emotionalen Reaktionen im Gerichtssaal sind doch nur die – verständliche – Folge des unverhältnismäßigen, einseitigen und – siehe Verhaftung – unrechtmäßigen Vorgehens der Staatanwaltschaft!

  • Stefan Aigner

    |

    Das Forum wir geschlossen. Es beginnt zu eskalieren.

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