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Bauchstöße, Fesseln , Einsperren – für nur 54 Euro

Fortschritte beim „Kampf gegen Drogen“-Konsumenten?

Soll “plötzlich ruckartig mit der linken Hand” etwas aus seiner Hosentasche gezogen haben: der erfolgreich geschnappte Besitzer von 0,35 Gramm Marihuana. Foto: privat

Zwei Kniestöße in den Bauch, Fesselung und eingesperrt werden: Das war die Folge einer Polizeikontrolle für den schwerbehinderten Besitzer einer minimalen Menge Marihuana. Jetzt soll er für seine Körperverletzung durch einen Polizisten auch noch eine Kostengebühr zahlen.

Gastbeitrag von Rechtsanwalt Otmar Spirk

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„Forderungsgrund: Unmittelbarer Zwang“ steht auf dem Kostenbescheid, den das Polizeipräsidium Regensburg dem Betroffenen geschickt hat. 54 Euro soll er demnach bezahlen.

Der Grund:

„Bei der Polizeikontrolle (…) entnahmen Sie etwas aus Ihrer Hosentasche und gaben diesen Gegenstand auf Aufforderung nicht frei. Zur Eigensicherung der Beamten und zur Sicherstellung eventueller Beweismittel wurde deshalb ihre Hand mittels unmittelbaren Zwangs in Form einfacher körperlicher Gewalt geöffnet.“

Das sei „das mildeste erfolgversprechende Mittel“ gewesen, heißt es weiter.

Der am 3. März ergangene Bescheid ist das vorläufige Ende einer Geschichte, die im März 2019 ihren Anfang nahm.

Bei einer Kontrolle durch zwei Polizisten des “Operativer Ergänzungsdiensts” im Bahnhofsumfeld wurde der Betroffene aufgefordert, den Inhalt seiner Taschen zu leeren. Das tat er auch – aber für die Polizei offenbar nicht schnell genug.

Polizeibeamter 1 (sämtliche Personen durch die Redaktion anonymisiert, Anm. d. Red.) schreibt dazu in der entsprechenden Akte:

„Während der Kontrolle kam es zum Einsatz von unmittelbaren Zwang in Form von körperlicher Gewalt, hier zwei Kniestöße, da der Beschuldigte die Papiertüte mit Marihuana in seiner Hand gehalten hatte und nicht herausgeben wollte. Der unmittelbare Zwang wurde vor Ausführung von POM 2 angedroht.“

POM bzw. Polizist 2, der den Stoß in den Bauch ausgeführt hat, entwickelt ein ausgefeiltes Bedrohungsszenario:

„Während der Durchsuchung seiner rechten Jackentasche griff Herr X. plötzlich ruckartig mit der linken Hand in seine linke Hosentasche und zog etwas heraus. Ich fixierte sofort seinen Arm. Er ballte die Hand zur Faust, welche durch mich nicht aufgebogen werden konnte. Ich sagte zu ihm, dass er seine Faust freiwillig aufmachen soll, da ich sonst Zwang anwenden muss. Er reagierte darauf jedoch nicht.

Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Herr X einen gefährlichen Gegenstand wie eine Spritze oder ähnliches in der Hand hält. Deshalb wurde ihm zwei Mal mit dem Knie kontrolliert in den Bauch gestoßen. Dabei öffnete er seine Faust. Darin befand sich ein Papiertütchen mit offensichtlichem Marihuana. Der Beschuldigte wurde gefesselt (…)“

…und dann in die Polizeiwache im Minoritenweg gebracht.

Zu diesem Bedrohungsszenario fehlt in der Polizeiakte eine Kleinigkeit: Der „bedrohliche“ Kriminelle ist ein anerkannt Gehbehinderter, und ist auf zwei Krücken unterwegs. Der Betroffene schildert das Geschehen in einem Beschwerdeschreiben an das Polizeipräsidium auch etwas anders:

Er sei der Aufforderung, auszupacken nachgekommen, habe aber wohl für den Polizisten die Hand zu langsam geöffnet. Er sei dann – ohne vorherige Warnung – zwei Mal in den Bauch gestoßen worden. Auf der Polizeiwache habe er sich nackt ausziehen müssen und sei etwa zwei Stunden lang festgehalten worden.

Seine Beschwerde scheint allerdings irgendwo verloren gegangen zu sein. Er hat nämlich weder eine Antwort erhalten, noch befindet sie sich in seiner Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft.

Die Ausbeute der Polizei bei dieser Kontrolle im „Kampf gegen Drogen“: sagenhafte 0,35 Gramm an Marihuana (Cannabiskraut) – ja: weniger als ein Gramm.

Kommentar

Warum werden Cannabis-Konsumenten eigentlich kriminalisiert? Auf die Frage, warum die Droge Alkohol im Unterschied zu Cannabis legal ist, antwortete die vormalige „Drogenbeauftragte der Bundesregierung“ Marlene Mortler (CSU): „Alkohol gehört zu unserer Kultur. Cannabis nicht.“ Ja dann…

Dieser Fall ist übrigens einer der 3.000 BtmG-Ermittlungsverfahren aus 2019, die erst kürzlich in der Jahresbilanz der Staatsanwaltschaft Regensburg als „Erfolg“ gerühmt wurden.

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Kommentare (27)

  • Siegfried Weinbergeŕ

    |

    Ich kenne persönlich ein paar Polizisten. Ausnahmslos alle präferieren Deeskalation. Mag sein, dass es auch andere gibt. Eure Schilderung hat vermutlich als Basis die Berichterstattung des Kontrollierten. Ich würde einen solchen tendenziellen Artikel nicht schreiben, wenn ich den Vorfall nicht persönlich erlebt habe. Oder wenigstens eine objektive, glaubhafte Schilderung von mehreren nicht direkt Beteiligten hätte.

  • Stefan Aigner

    |

    Beide Schilderungen stehen nebeneinander. Unbeteiligte Zeugen haben wir nicht. Im Übrigen gehe auch ich davon aus, dass das Gros der Polizisten auf Deeskalation setzt. Und viele Polizisten, die ich kenne, wären froh, sich mit Wichtigerem und nicht solchem Quatsch – Kleinstmengen von Marihuana – befassen zu müssen.

  • Piedro

    |

    „Alkohol gehört zu unserer Kultur. Cannabis nicht.“
    Das ist historisch falsche Deppenpropaganda. Dereinst war “starker Tobak” bei jedem gut sortierten Apotheker zu erwerben. Mit Haschisch versetzter Tabak. Im Bürgertum und beim Adel recht beliebt, das einfache Volk begnügte sich mit dem Grünzeug. Ebenso beliebt: Laudanum, Tollkirschextrakte, Opium. Der Apotheker des Geheimrats Goethe (der mutmaßlich zu “unserer Kultur” gehört) hatte einen Streit vor Gericht mit den Erben des Dichterfürsten, die Akte ist erhalten. Diese Liste enthielt nicht u.a. Cannabisprodukte, die bestimmt von guter Qualität waren. Gustav Meyrink wollte mit Hanföl Hellsichtigkeit erreichen. Hat wohl nicht geklappt, aber seine Werke haben ihren Platz in der deutschen Literatur. Bis in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts konnte man kleine Häckselmaschinchen kaufen, um die Blütenernte aus dem eigenen Garten leicht rauchbar zu machen.

    Vor 1925 war Hanf weltweit legal und beliebt. Auch in “unserer Kultur”. Wer etwas anderes behauptet ist entweder minderinformiert oder lügt bewusst. Angesichts der eklatanten Inkompetenz von Marlene Mortler dürfte begünstigend ersteres anzunehmen sein.

  • Mr. B.

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    Die meisten Berichterstattungen von R-D sind sehr gut und haben durchaus ihre Berechtigung.
    Dieser Artikel ist zu einseitig und somit zunächst m. E. auch nicht vollumfänglich glaubhaft!
    Haben Sie (Herr Spirk) dann keinen anderen Beitrag, den so vorbringen könnten.

  • auch_ein_regensburger

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    Zur Absurdität des rein ideologisch begründeten Hanf-Verbots muss ja nun wirklich nichts mehr sagen. Dafür, mehrmals in den Bauch gestoßen zu werden, aber auch noch eine Gebühr zahlen zu müssen, ist eines Rechtstaates schlicht unwürdig. So behandeln vielleicht totalitäre Staaten ihre Untertanen, aber sicher nicht ein Rechtsstaat seine Bürger.

  • Nesrin

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    @Hr. Spirk: Die Frage sollte vielmehr sein: “Wieso werden Drogenabhängige eigentlich kriminalisiert?”

    Anstatt schwer kranken Menschen adäquate Unterstützungsangebote zukommen zu lassen – beispielsweise Möglichkeiten, erworbene Drogen auf etwaige Streckmittel zu testen oder Konsumräume zu schaffen um Tod durch Überdosis zu vermeiden – werden diese von den Strafverfolgungsbehörden drangsaliert. Dieser so genannte “Krieg gegen die Drogen” geht nun schon viele Jahrzehnte und fordert tausende Opfer weltweit. In Wirklichkeit ist es ein Krieg gegen schwer kranke, verelendete Menschen. Für organisierte Kriminelle hingegen bedeutet der Status Quo ein lukratives Geschäft, für das sie nur in sehr seltenen Fällen zur Rechenschaft gezogen werden.

    Es wäre endlich an der Zeit einen anderen Umgang mit Abhängigkeitserkrankungen zu finden – in anderen Bundesländern bzw. Staaten (z.B. Portugal) geht das doch auch.

    Es mehren sich übrigens auch bereits Stimmen innerhalb der Polizei, diesen Unsinn endlich zu lassen:
    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/cannabis-bund-deutscher-kriminalbeamter-fordert-ende-des-verbots-a-1191381.html

  • Tobias

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    Es ist wie auf der Straße: Aussage gegen Aussage. Es helfen: Dash- und Bodycams.

  • Piedro

    |

    @Alfons Kaiser
    Kurz und knapp zusammen gefasst:
    https://orange.handelsblatt.com/artikel/39461

    Ein wesentlicher Faktor dürfte noch sein, dass Hanf ein Konkurrenzprodukt für Baumwolle und Chemiefasern ist. Die Baumwollegroßmacht USA hatte natürlich ein besonderes Interesse daran, dass Hanfverbot weltweit umzusetzen.

  • Sigi

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    Es verwundert ein wenig, dass es hier primär um die Mindermenge Canabis geht. Das ist durchaus verständlich, aber es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es sich offensichtlich um einen Gehbehinderten mit 2 Krücken handelte. Bestimmt wollte er mit dem was auch immer in der Hand weglaufen.
    Wie gesagt, vordergründig scheint die Mindermenge “wichtiger”. Aber selbst wenn es sich um viel schlimmere BTM gehandelt hätte, stellt sich die Frage “wollte der weglaufen?”
    Die Forderung nach Dash- und Bodycams kann nur befürwortet werden.

  • Mr. T.

    |

    In den 30er Jahren kam dann langsam das Pervitin in Mode. Das war für den Straßenkampf und den späteren Krieg deutlich besser als das gegenteilig wirkende Marihuana ;-)

    Zur Ehrenrettung der freundlichen Polizisten muss man anmerken, dass sie zum Zeitpunkt des zärtlichen Kniestosses und der anderen Zwangsmaßnahmen ja noch nicht gewusst haben, dass der gute Mann nur 0,35 Gramm dabei gehabt hat. Er hätte ja auch 400 Kilo in der Tasche haben können…

  • Piedro

    |

    Sigi
    “Es verwundert ein wenig, dass es hier primär um die Mindermenge Canabis geht.”
    Wie kommen Sie darauf?

    @Mr. T.
    “Er hätte ja auch 400 Kilo in der Tasche haben können…”
    Es waren zwei Kilo, eins in jeder Krücke, aber da haben die Spezialisten nicht gesucht. (Scherz)
    Man befürchtete ja einen gefährlichen Gegenstand, wie eine Spritze. Eine ganz kleine natürlich, aber echt gefährlich. Oder etwas ähnlich… kleines, gefährliches. Deshalb zwei “kontrollierte” Bauchstöße. Und nach dem Sensationsfund war es natürlich geboten, dass sich der Mann vollständig entkleidet. Wer keine Spritze mit sich führt, um Polizisten anzugreifen, und ein Drittel Gramm Gras dabei hat, der könnte alles mögliche am Körper verbergen. Das in nur zwei Stunden auszuschließen ist wirklich beachtlich.

  • Lothgaßler

    |

    Wieviel Zwang ist angemessen? Diese Frage wird immer wieder gestellt werden und dann immer wieder zu Begründungen führen wie: der hat in die Tasche gegriffen und es bestand Gefahr für Leib und Leben.
    Das Problem scheint zu sein, dass z.B. Polizisten im Einsatz keine Fehler/ Überreaktionen zugeben dürfen. Auf Beschwerde/ Anzeige erfolgt prompt Gegenanzeige wegen Widerstandshandlung, Angriff, Beleidigung oder sonstwas.
    Es muss auch für einen verdächtigen Bürger erlaubt sein die Hand nicht zu öffnen, dann wird halt ein stich-/schußfester Beutel über die Hand/Hände gestülpt um Gefährdungen zu unterbinden und der Verdächtige mitgenommen. Der Rest wird sich klären.
    Im obigen Fall mag zwar der Verdacht eines Drogendelikts begründet gewesen sein, aber die Absicht einer Gewalthandlung durch den Kontrollierten (Griff in die Tasche mit möglicher Gefährdung) würde ich als konstruiert ansehen. Der Gebührenbescheid ist ein Versuch der Weißwaschung und Einschüchtertung: Sehet eine Rechnung, also alles ordentlich abgelaufen.

  • auch_ein_regensburger

    |

    @Lothgaßler
    „Der Gebührenbescheid ist ein Versuch der Weißwaschung und Einschüchtertung“. Da muss ich Sie leider korrigieren. Seit Oktober 2019 gibt es tatsächlich eine offizielle Gebührenordnung der Bundespolizei, nach der für „individuell zurechenbare öffentliche Leistungen“ abkassiert wird. Nach dieser Gebührenordnung kostet z.B. ein mündlicher Platzverweis den Betroffenen 44,65 Euro, eine erkennungsdienstliche Behandlung 59,50 Euro. Wer in der Ausnüchterungszelle übernachten muss, berappt dafür 6,51 Euro für jede angefangene Viertelstunde. Und so weiter und so fort. Unglaublich? Seehofer macht’s möglich.

  • auch_ein_regensburger

    |

    @ G. Herzig
    „Der betroffene Kiffer könnte sicher selbst eine deeskalierende Schilderung abgeben, aber er will ja lieber Opfer sein.“ Dieser Satz, einfach mal so ins Blaue hinein, ist eine absolute Unverschämtheit.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    @ Nesrin, Cannabis-Konsumenten sind -mit Ausnahme eines kleinen Teils psychisch vom Cannabis Abhängiger- keine Drogenabhängigen im Sinne einer Suchterkrankung.
    Dass ich für Hilfsangebote anstatt der Kriminalisierung von Drogenabhängigen bin, können Sie in meinem rd-Artikel “Der Kampf gegen Drogen ist gescheitert” (27.10.2019) nachlesen, wenn Sie den Titel oben eingeben.

  • Lothgaßler

    |

    @auch_ein_regensburger:
    Gebühren für individuell zurechenbare Leistungen: Das wusste ich wirklich nicht, aber die Rechnung kam vom Polizeipräsidium Regensburg (Land!?), damit gehörten die Polizeibeamten wohl auch zum Land.
    Eine Polizeikontrolle ist doch keine “Leistung”, sondern eine polizeiliche Maßnahme mit Grund. Wenn einer sich eine Gaudi macht und Hilfe ruft, dann soll er blechen.
    Meine Kritik bleibt: Wenn hier eine “Leistung” abgerechnet wird, dann wird unterstellt, dass diese erforderlich war und ordentlich abgeliefert wurde. Widerspruch möglich, aber finanziell sinnlos.
    Man stelle sich vor mein Gesicht gefällt nicht und ich muss eine Stunde am Bahnhof warten, dann werde ich womöglich “gebührenpflichtig” kontrolliert. Wo samma denn?!

  • auch_ein_regensburger

    |

    @Lothgaßler
    Vielleicht hängt es damit zusammen, dass die beiden Polizisten als Unterstüzung der Bundespolizei am Bahnhof unterwegs waren.

  • Piedro

    |

    @Lothgaßler
    “Der Gebührenbescheid ist ein Versuch der Weißwaschung und Einschüchtertung: Sehet eine Rechnung, also alles ordentlich abgelaufen.”
    Das seltsame an dieser Rechnung ist (abgesehen davon, dass ich sowas noch nie gehört habe), dass anscheinend nicht mal Anzeige erstattet wurde. Das würde ich mir aber schon erwarten, wenn ich schon für eine Misshandlung zahlen muss.

  • Soziologe

    |

    Politiker klagen vermehrt über eine “Verrohung unserer Gesellschaft”.
    Dass aber unsere Ämter und die Bürokratie längst verroht sind, das zeigen solche unglaublichen Vorfälle, wie sie der mutige Anwalt Spirk immer wieder aufzeigt.
    Die Angehörigen der Getöteten vom Breidscheidplatz erhielten nicht etwa ein Kondolenzschreiben, sondern eine Rechnung für die Obduktion. Zahlungsziel und Inkasso-Androhung inklusive.
    Wers nicht glaubt: nachzulesen in einem Artikel der “WELT” von 2017:
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article162230290/Berichte-von-Angehoerigen-Als-Erstes-kam-der-Gebuehrenbescheid.html

  • Giesinger

    |

    Zum Piedro-Zitat
    “Bis in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts konnte man kleine Häckselmaschinchen kaufen, um die Blütenernte aus…”
    ———–
    Kann man immer noch.
    Im Übrigen gibt es tatsächlich nur sehr wenige Ärzte, die medizinisches Cannabis verschreiben. Genauso ist es bei den Apotheken. Die wenigstens wollen diese Produkte verkaufen.
    Selbst Krebspatienten im Endstadium wird es verwehrt.
    Ein Grund könnte sein, daß Ärzte im Studium nichts darüber erfahren. Die müssen sich privat entsprechen weiterbilden. (Dazu gib es zwei sehr gute Dokus in der 3Sat-Mediathek.)

    Die grobe Behandlung könnte tatsächlich was mit der Nähe zum Bahnhof zu tun gehabt haben.
    Den Sohn eines Freundes haben sie in Fürth/Bahnhof in der Unterführung sich bis auf die Unterhose ausziehen lassen, nur weil sie bei ihm eine sehr geringe Menge gefunden haben. Er sah halt nicht wie ein Hipster oder Banker aus.

  • auch_ein_regensburger

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    Andere Frage: Ist nicht der gesamte Bahnhofsbereich Video-überwacht? Dann ließe sich das Geschehen doch nachvollziehen. Oder sind die entsprechenden Aufnahmen mal wieder aus unerklärlichen Gründen verschwunden?

  • Regensburgerin

    |

    Es steht in der Akte (Polizeibericht) drin, dass Gewalt angewendet wurde: Schläge in den Bauch bei einem Menschen mit Behinderung! Der weder weglaufen konnte, noch die Polizisten angriff!
    Warum brauchen manche Leser weitere Zeugen?
    Wenn der Mann auf dem Foto gefährlich ausschaut, was machen die Polizisten dann bei richtigen Verbrecher?
    Was kann ein Mann in seiner Faust verstecken? – Pistole, Messer, Granate?
    Muss jeder sich bei Polizei jetzt ausziehen? oder erst ab 0,35 Gramm?
    Kann es sein,dass nach dem neuen “Polizeigesetz” ist diese Sache mit dem Ausziehen öfter vorkommt? Das ist so eine Erniedrigung! Das muss komplett verboten werden!
    ist es überhaupt angemessen bei diesem Fall? Gibt es Konsequenzen für die Polizisten? Soll ich demnächst, wenn beim Rausgehen aus einem Laden piepst und ich kontrolliert werde, auch zahlen? haben die Polizisten wirklich nichts zu tun?
    Ich habe viele Fragen.
    Wie endete der Fall, bei dem ein Student in der Nähe vom Bahnhof aufgegriffen wurde und nach dem es nichts gefunden wurde, musste er sich auch damals ausziehen (RD berichtete).

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    Zur Info:Rechtsgrundlage für den kostenbescheid ist das geänderte Bayerische Polizeiaufgabengesetz Art. 75 PAG, in dem es mit Wirkung ab 1.1.2020 heisst: ,,Für die Anwendung unmittelbaren Zwangs werden Kosten erhoben”.

  • Piedro

    |

    @Günther Herzig
    Vielleicht hat er masochistische Tendenzen und wollte das “mildeste Mittel” zweier Kniestöße in den Bauch genießen? Oder gab sich der irrationalen Hoffnung hin, er könnte verhindert wegen einer Minimenge Gras nicht getreten, gedemütigt und vielleicht noch angezeigt werden. Ach ja, die Anzeige. Gab es denn eine? Liegt der Staatsanwaltschaft immer noch nichts vor, wenn nein: warum nicht?
    Herr Herzig, stellen Sie sich mal vor: sie schlendern spät abends aus dem Fastfood”restaurant” Ihrer Wahl (ja, ich weiß…) und ein Polizist begehrt, dass sie sich im nächsten Gebüsch Ihres Beinkleids entledigen und vorbeugen. Würden Sie das tun? Täten Sie das nicht, welches “mildeste Mittel” hielten Sie denn für angemessen, damit man Sie veranlasst der Aufforderung folge zu leisten?

    Klar ist, der Mann hat sich nicht korrekt verhalten. Er hatte Gras in der Tasche, wollte das wohl verbergen und hat die Gewaltbereitschaft der Beamten unterschätzt. Ein Täter, durch und durch. Ist es deshalb gerechtfertigt ihn zwei “kontrollierte Kniestöße” in den Bauch zu verabreichen? Oder hätte es doch ein milderes als das “mildeste Mittel” gegeben, wenn zwei Polizisten mit einem Gehbehinderten zu tun kriegen, der nicht ganz so kooperativ ist wie man es sich als Ordnungshüter wünscht?
    Es ging ja auch noch weiter, völlige Entkleidung am Posten, stundenlanges Warten, und dann keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die Beschwerde ging verloren. Alles in allem scheint hier durchaus ein Fehlverhalten der Beamten vorzuliegen. Was wiegt schwerer: ein unkooperativer, aber nicht gewalttätiger Bürger, oder Polizeibeamte, die dreschen, demütigen und dann den Dienstweg nicht korrekt einhalten? Was meinen Sie?

  • R.G.

    |

    Will man verstehen, muss man die Polizei lebensnah trainieren.
    Das heißt, ein Auszubildender bekommt einschränkende Schienen auf die Beine, und mangels Gehfähigkeit Krücken zum Humpeln, damit er eine Behinderung nachempfinden kann. Kollegen überwältigen ihn unvorhergesehen noch in der Übungsstunde, sie “führen eine Kontrolle durch”.
    Man kann zusätzlich fotografieren.
    Als Ergebnis wird man sehen, dass beeinträchtigte Personen sich generell anders bwegen bis hin zu einer verkrampfteren Handhaltung.
    Angst vor Strafe kann zudem daran hindern, die Finger zu öffnen.

    Ein deeskalierender Umgang simplen Situationen muss ständig (wieder)erlernt werden.

  • auch_ein_regensburger

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    Herr Spirk, vielen Dank für die Info mit dem Polizeiaufgabengesetz. dann hat Seehofer mit der gebührendordnung für die Bundespolizei also nur nachgezogen. So oder so, für mich hat das mit Rechstaat nichts mehr zu tun.

  • JosF

    |

    Vielen Dank für den Artikel. Die Schilderung halte ich für glaubwürdig, zumal sie durch den entlarvenden Polizeibericht ja nur untermauert wird. Allerdings gehe ich wie Stefan Aigner davon aus, dass sich die Mehrzahl der bayerischen Polizeibeamten korrekt verhält – so wie in meinem Fall:

    Seit es möglich ist, erhalte ich Cannabis gegen Schmerzen, Appetitlosigkeit und Übelkeit als Symptome meiner Grunderkrankung Morbus Crohn auf Rezept, je nach Umständen vaporisiere oder rauche ich das Cannabis. Bei einem Krankenhausaufenthalt saß ich im letzten Sommer zusammen mit meinem Vater auf einer Bank auf dem Klinikgelände eines großen Krankenhauses im Osten der Stadt und rauchte. Aufgrund der Umstände und meiner Bekleidung war ich unschwer als Patient zu erkennen. Nach einiger Zeit nâherten sich drei junge Männer in Zivil, von denen mich einer fragte, ob er “den” mal haben dürfe, was ich als gesetzestreuer Bürger natürlich ausschlagen musste. Dann wies sich der junge Mann als Polizist aus und erklärte, sie seien gerufen worden, weil jemand kiffen würde, fragte aber von sich aus gleich, ob es sich um medizinisches Cannabis handeln würde, und meinte, dass wohl viele Leute noch nichts von der geänderten Gesetzeslage mitbekommen hätten. Nachdem ich seine Annahmen bestätigt hatte, wollte er nicht einmal meinen Ausweis oder das Rezept sehen und hat mir noch gute Besserung und einen schönen Tag gewünscht. So geht es auch ohne “kontrollierte Kniestöße”… Um so schlimmer, dass schwarze Schafe den Ruf auch der vorbildlichen Polizeibeamten zerstören.

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