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"Quartierszentrum" Nibelungenkaserne

Planungspfusch: Grüne beantragen öffentliche Debatte im Stadtrat

Die Vorgänge rund um das sogenannte „Quartierszentrum“ auf der ehemaligen Nibelungenkaserne sollen in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrats debattiert werden. Das fordert die Grünen-Fraktion in einem „Berichtsantrag“ an die Verwaltung.

Das Wirtschaftsgebäude der ehemaligen Nibelungenkaserne nebst 12.300 Quadratmetern Grund. Offizielle Informationen zum dortigen Planungsstand gibt es kaum.

Werden die Planungsfehler beim „Quartierszentrum“ auf dem Nibelungenareal nun auch öffentlich aufgearbeitet? Und gibt es nun auch eine öffentliche und offizielle Information dazu, was konkret in dem Wirtschaftsgebäude auf der ehemaligen Nibelungenkaserne und auf dem dazugehörigen Grundstück entstehen wird? Die Grünen-Fraktion im Regensburger Stadtrat hat zumindest einen Antrag gestellt, in dem genau dies gefordert wird.

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Bericht „im öffentlichen Teil der Tagesordnung“

Mit einem Berichtsantrag, den Stadträtin Maria Simon und ihr Fraktionskollege Hans Teufl auf den Weg gebracht haben, soll die Verwaltung gebeten werden, mehrere Fragen zu beantworten. „Wünschenswert wäre im Hinblick auf das Interesse der Öffentlichkeit den Berichtsantrag im öffentlichen Teil der Tagesordnung zu geben, solange nicht Belange Dritter betroffen sind“, heißt es darin.

Unter anderem wollen die Grünen wissen, welche Art von Einzelhandel in dem „Quartierszentrum“ geplant ist, und welche Gastronomie. Sie verlangen Aufklärung darüber, ob Wohnen in dem denkmalgeschützten Gebäude und einem geplanten Neubau vorgesehen ist und ob es – wie laut Bebauungsplan zumindest zulässig wäre – Möglichkeiten der öffentlichen Nutzung möglich sein werden. Auch die genau Dimension der Büroflächen soll laut dem Antrag erörtert werden, ebenso verlangen die Grünen Informationen zur geplanten Außengestaltung. Und schließlich soll die Verwaltung Auskunft zu den aktuell gültigen Vertragsvereinbarungen mit dem Nürnberger Investor geben, die – das sei angemerkt – nur noch am Rande mit der ursprünglichen Ausschreibung und den damaligen Vorstellungen des Stadtrats zu tun haben.

„Skandal“, „erschreckender Nachlässigkeit“, „Rückabwicklung“

Wie mehrfach berichtet, soll die ursprünglich politisch gewünschte und laut Ausschreibung für das Gebäude vorgesehene öffentliche Nutzung in Form eines Veranstaltungssaals nun nicht zulässig sein. Als Grund dafür werden Abstimmungsfehler innerhalb des Planungsreferats genannt – die im Bebauungsplan verankerten Lärmkontingente ließen eine solche öffentliche Nutzung nicht zu, heißt es.

Wirklich erörtert wurde dieses Thema im Stadtrat allerdings nicht, sondern lediglich als Randthema einer nichtöffentlichen Sitzung des Grundstücksausschusses.

Von sämtlichen im Stadtrat vertretenen Fraktionen gibt es deshalb Kritik. Die Koalition fordert eine genaue Aufarbeitung des Fehlers der Verwaltung, weite Teil der Opposition fordern, den Fehler zu korrigieren und eine öffentliche Nutzung des Gebäudes doch noch zu ermöglichen. Ribisl-Stadtrat Jakob Friedl brachte gar eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ins Gespräch.

Noch deutlicher ist die Kritik der Zivilgesellschaft. Der Vorstand des Bürgervereins Süd-Ost bezeichnet die Vorgänge und Nicht-Information rund um das „Quartierszentrum“ als Skandal, der Architekturkreis Regensburg spricht von „erschreckender Nachlässigkeit“.

Öffentliche Kommunikation Mangelware

Im Kern zielt der Antrag der Grünen wohl darauf ab, das nachzuholen, was bislang versäumt wurde: Ein öffentliche und nachvollziehbare Debatte dazu, was innerhalb der Verwaltung ab- bzw. schiefgelaufen ist und warum das Einzige, was dazu bislang öffentlich zu erfahren war, von einer Internetseite stammt, über die der Investor, der den Zuschlag erhalten hat, derzeit Büroflächen vermarktet.

Ob und wann der Antrag behandelt werden wird, ist derzeit noch unklar.

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Kommentare (24)

  • Hartnäckig

    |

    solange solche “Planungsfehler” keine disziplinaren Folgen haben, die nötigenfalls auch zu personellen Konsequenzen führen, ändert sich gar nichts !

  • Julian86

    |

    Ist der Antrag der Grünen “smart”? Sprich ist sein Ziel reell, messbar etc iSd Grundsätze?
    https://de.wikipedia.org/wiki/SMART_(Projektmanagement)

    Ribisls Ziel der Rückabwicklung des Vertrags dürfte diesen Grundsätzen entsprechen. Liegen die Voraussetzungen vor, ist der Weg dorthin machbar? Falls nicht: Sturm im Wassenglas.

    Will man also vom “posthumen” Jammern weg, muss man präventiv laut und klar öffentlich aktiv werden. Und so Verbündeten einwerben, öffentlch Druck machen. Frei nach dem Grundsatz, dass Demokratie und Vertrauen von Transparenz leben. Und Zuwiderhandlungen Fragen nach den Verantwortungsträgern aufwerfen.

  • XYZ

    |

    Zur Erheiterung:
    Ein Grundschüler bekommt von seinem Opa zu Weihnachten einen grossen Baukasten mit allerlei farbigen Bausteinen und baut dann munter darauf los, bis er merkt dass da manches ohne Planung nicht so ganz zusammen passt, und schmeisst’s wieder um.

  • BÃœSO

    |

    Der Bürgerverein Süd-Ost wird dazu in nächster Zeit eine Unterschriftenliste erstellen der die Forderungen klar benennen wird.

  • Ulrich

    |

    Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!
    Für uns Bewohner diese neuen Quartier ist ein Zentrum zum Austausch, für Veranstaltungen sehr wichtig. Auch der Austausch mit den Beschäftigten der hier angesiedelten Institute und Startup würde sich anbieten. Urbanität ist nicht nur Wohnen und Schlafen, dazu gehört mehr!
    Es ist zu wünschen, dass die Stadt den Fehler im Bauleitplanverfahren heilt. Eine entsprechende Änderung kann im Stadtrat beschlossen werden sofern der Wille dazu vorhanden ist.

  • idefix

    |

    Es ist schon eigenartig, dass die Grünen wie im übrigen auch die Stadträte der letzten Stadt-ratsperiode nicht wissen wollen, was sie in der Zeit ihrer Mitregierung beschlossen haben. Im zwischenzeitlich rechtverbindlichen Satzungsbeschluss vom 14.11.2018 sind auf 111 Seiten ausführlichst die Inhalte der Planung dargelegt und begründet. Eine sehr zeitintensive und gründliche Arbeit der Verwaltung, die nicht kritikwürdig ist. Die Satzung ist für jeden Bürger öffentlich zugänglich. Man muss sie nur lesen wollen. Zur Versachlichung der Diskussion muss auf folgende Aussagen des Satzungsbeschlusses hingewiesen werden:

    Sondergebiet (SO) Quartierszentrum (S 13):
    Aufgrund seiner zentralen Lage im neuen Stadtquartier, in unmittelbarer Nähe zum geplanten Tech-Campus, zur Beruflichen Oberschule und den südlich anschließenden Wohnquartieren eignet sich die Fläche um das denkmalgeschützte Wirtschaftsgebäude (Bestand aus der mili-tärischen Nutzung) ideal als Quartierszentrum. …………………
    Im ehemaligen Wirtschaftsgebäude bzw. auf den im Bebauungsplan festgelegten neuen Bauflächen sollen Nutzungen / Einrichtungen entstehen, die einerseits der Versorgung der umliegenden Wohnbevölkerung (ca. 2000 neue Mitbürger) dienen. Insbesondere soll ein Angebot von Artikeln zur Deckung des täglichen Bedarfs geschaffen werden. Darüber hinaus soll durch Einrichtungen wie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Gastronomie, mit einladenden Freisitzen und qualitätsvoller Platzgestaltung, die Funktion als Quartierszentrum gestärkt werden.
    Anderseits soll das Quartierszentrum die Funktionalität / Attraktivität des Tech-Campus mit seinen Unternehmen erhöhen. Dafür soll ein Hotel entstehen, die Gastronomie in ihrer Leistungsfähigkeit so ausgelegt werden, dass für die ca. 2000 Mitarbeiter der Unternehmen ein attraktives Mittagsangebot zur Verfügung gestellt werden kann, sowie die Möglichkeit bestehen, ergänzend zum Tech-Campus, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsnutzungen anzusiedeln. Wohnnutzungen sind ausnahmsweise, nur sehr eingeschränkt möglich. Dafür sind vor allem die allgemeinen Wohngebiete vorgesehen.

    Zur Art der baulichen Nutzung des Sondergebietes (S.15):
    Das Sondergebiet eignet sich aufgrund seiner zentralen Lage besonders gut als künftiges-Quartierszentrum. Einzelhandelsbetriebe und Nahversorgungseinrichtungen sollen ausschließlich hier konzentriert werden, um den Standort als Zentrum zu stärken.
    ………. Angesichts der zu erwartenden Wohnungsbautätigkeit und der damit verbundenen deutlichen Erhöhung der Mantelbevölkerung ist eine Verkaufsfläche von ca. 1.850 m² für nahversorgungsrelevante Sortimente tragfähig und bedarfsgerecht.

    Planungen des Investors (https://nibelungen-terrassen.de):
    Neubau neben dem Bestandsgebäude: 1500 qm Einzelhandel
    1. – 3.OG Büroflächen
    Bestandsgebäude: 836 qm Gastronomie
    (ehemaliges Wirtschaftsgebäude) UG -1.DG Büroflächen

    „Einrichtungen wie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke“ gehen aus dem Angebot des Investors nicht hervor. Ein Veranstaltungssaal im Bestandsgebäude ist auch nicht Gegenstand der Satzung und kann eigentlich nicht verlangt werden, auch wenn er als soziale Infrastruktur wie Veranstaltungsräume für öffentliche Bedürfnisse wünschenswert wäre. Sie in der Ausschreibung zu verlangen, hatte eigentlich keine Rechtsgrundlage. Insofern ist die nichtöffentliche Ausschreibung für alle Mitbewerber von vornherein fehlerhaft und irreführend. Sie muss wegen der wesentlichen Änderung der Vorgaben wiederholt werden und kann nicht nur einseitig mit dem Nürnberger Investor zum Nachteil der Mitbewerber angepasst werden.
    Ein Fehler liegt wohl darin, dass niemand aus der Politik und Verwaltung die Konkretisierung des öffentlichen Bedarfs an Räumlichkeiten in ein Konzept als verbindliche Vorgabe für die Ausschreibung gegossen hat. Dies ist nicht alleine Sache des Planungsreferats. Für die Politik wäre ein mea culpa für ihre Versäumnisse angebrachter als eine durchsichtige öffentlichkeitswirksame Agitation gegen ehrenwerte kompetente und fleißige Mitarbeiter des Planungsreferates, die nur zu Vertrauensverlust führt. Man sollte zumindest seine eigenen Entscheidungen (Satzungsbschluss) kennen, was scheinbar bei den früher mitregierenden Grünen nicht der Fall ist.
    Trotzdem muss jetzt die Angelegenheit in öffentlicher Sitzung geklärt werden

  • XYZ

    |

    Zu idefix gestern 23.51
    Ein Quartierszentrum kann nicht nur als Einzelhandelsfläche mit Gastronomie begriffen werden, das ist längstens städtebaulich überholt, und steht ja auch so im BPl. Eine öffentliche und konkrete Konzeptausschreibung wäre veranlasst gewesen – dafür gibt es dann auch Städtebau-Förderungsmittel – aber das wäre zu planen gewesen, wofür wohl zu der damaligen Zeit der politische Auftrag mangels Sachverständnis fehlte.

  • XYZ

    |

    Mal konkret betrachtet:
    Das ehemalige Casino, das frei steht, soll von einem Bürogebäude umzingelt werden, dafür Grünflächen zurück gestutzt und ein Einkaufszentrum: ein Quartierszentrum ist begrifflich ein Kommunikations-Zentrum mit unterschiedlichen Nutzungen, seien es soziale Einrichtungen und Geschäfte aller Art, von Cafes bis Dienstleistungen und Markt und Kinderspiel- und Seniorenplatz in einer begrünten und offenen Umgebung. Das wäre alles bei der Anzahl der Zahl der Wohnungen realisierbar, aber es sollen ja x qm Büroraum – noch – gebaut werden, und dann ist’s Feierabend, wie zu jetzigen Zeiten von Corona . . .

  • Lotte E.

    |

    Man fragt sich allerdings schon, warum den Grünen die Sache jetzt auffällt. In der letzten Stadtratsperiode waren sie doch an der Regierung. Wenn ich das richtig verstehe, sind die ganzen “Fehler” in dieser Zeit passiert. Warum erst jetzt die Aufklärung?

  • Mr. B.

    |

    Zu Lotte E.

    Ihren Beitrag finde ich besonders bemerkenswert!!!!
    Ich vermute mal, dass die Regensburger Grünen längst mitbekommen haben, wo und wie “das große Geld” regiert? Dem Wähler wird man das vermutlich nicht erzählen. Es geht ja in der Hauptsache nach außen auch nur um Umwelt und das Klima!
    Die Roten und die Schwarzen in Regensburg wissen es ja vermutlich schon länger, wo der “Geldwind” her weht?
    Und wenn die Immobilienvergaben der Stadt weiterhin in nicht öffentlicher Sitzung, streng geheim und m. E. völlig undemokratisch erfolgen, dann kann man später ja such ganz einfach sagen, dass man ja nichts gewusst hätte, oder? Doch ganz simpel diese Art von Regierung, oder ?

    R-D bleibt bestimmt dran, denn ich denke, soweit man es bisher verfolgen konnte, muss!!!! hier noch mehr an die Öffentlichkeit gebracht werden?

  • bonnie

    |

    Da muss ich “Hartnäckig” vollkommen recht geben, es muss endlich Konsequenzen geben. In Regensburg ist ein “weiter so” angesagt. Das Planungsreferates muss endlich ausgetauscht werden.

  • Andy

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    Wo ist eigentlich das Problem, dass man in den Lärmschutzplan einfach etwas höhere Werte reinschreibt, die dem angeblich höheren Verkehrsaufkommen durch einen Saal genügen? Evtl. kommen Veranstaltungsbesucher ja auch mit dem Rad oder Bus? Und die Studenten im Wohnheim werden sich doch nicht an ein paar Autos mehr stören, wenn eine Veranstaltung statt findet. Diese müssten ja eh im neuen Parkhaus bei der TechBase parken und dann zu Fuß runter gehn?

  • Julian86

    |

    “Insofern ist die nichtöffentliche Ausschreibung für alle Mitbewerber von vornherein fehlerhaft und irreführend. Sie muss wegen der wesentlichen Änderung der Vorgaben wiederholt werden und kann nicht nur einseitig mit dem Nürnberger Investor zum Nachteil der Mitbewerber angepasst werden.”
    so Idefix, womit er des Pudels Kern herausgearbeitet hat. Und den Mitbewerbern einen zu beschreitenden Weg aufgezeigt hat.

    Entgegen des Satzungsinhalts, kommunale Gesetzgebung, wurde der fragliche Investor begünstigt. Das soziale Moment („Einrichtungen wie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke“), den Auftrag des Grundgesetzes negierend, auch im Rahmen der Stadtentwicklung den “Sozialstaat” (Artikel 20 und 28 GG) mit Leben zu erfüllen, blieb – bisher – auf der Strecke.

    Dafür tragen vor allem alle damaligen Koalitionäre, nicht nur die Grünen, Verantwortung. Aber auch alle sonstigen Stadträte. Denn der Stadtrat ist ein Gemeinschaftsorgan, das die Interessen aller Bevölkerungsteile zu wahren hat. Nicht nur die der Wirtschaft. Wieso es ist so schwierig, die Komponenten der Nachhaltigkeit (Ökologie, Soziale und Wirtschaft) in einem dynamischen Stadtentwicklungsprozess mit und für die Bürgerschaft zu realisieren?

    Haben wir es also – erneut – mit einer wirtschaftlichen Schagseite zu tun, bei der die Stadtentwicklung soziale und ggf. auch ökologische, dem lokalen Klimaschutz dienende Parameter sträflich vernachlässigt?

    Im Grundsatzprogramm der Bundes-Grünen kann man nachlesen, wie eine öko-soziale Wende “geht” – auch und gerade auf der lokalen Ebene. Denn alle gesellschaftliche Änderungen nimmt ihren Ausgang bottom up. Und MP Söder hat Recht: Die Bürgerschaft ist der Politik etwa 10 Jahre voraus, wie er unlängst erkannte, wenn es um die Notwendigkeit geht, sich den veränderten Lebensverhältnissen anzupassen. Das Weiter-so, wie es auf Bundesebene die Wahl Laschets befürchten lässt, kann unsere Mit- und Umwelt nicht zukunftsfest machen. Hält uns die Pandemie nicht vor Augen, wie wichtig und unverzichtbar das Soziale für die menschliche Entwicklung ist? Und dass es hierfür u.a. bauliche Quartierszentren bedarf, die menschliche Begegnungen jedweder Art ermöglichen und fördern? Nur so entsteht Identität, ein kommunales WIR, ja Heimat, wodurch popluistischen Strömungen das Wasser abgegraben wird. Eine nachhaltige Stadtentwicklung, die präventiv durch allseitige, von einander lernende Begegnungen am Ende die Demokratie stärkt.

    Mehr dazu beim Bundesinnenministerium, dem Seehofer als Heimatminister vorsteht, vom Oktober 2020
    “Städtebauförderung 2020 – einfacher, flexibler, grüner”
    https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/_teaser/aktuelleMeldungen/20191912_buehne_PM_NeueStBauF/NeueProgrammstruktur_inhalt.html

  • Jakob Friedl

    |

    Ein Wort zur Zuarbeit des Amtes für Denkmalpflege bzw. des Denkmalschutzes zum Thema Brandschutz, mit der eine als unmöglich eingeschätzte Nutzung der vorhandenen Säle des Wirtschaftsgebäudes als Veranstaltungort weiter zementiert wird: Es verwundert, dass die Aufgabe der Denkmalpflege hier in erster Linie scheinbar darin besteht, eine Feuertreppe an der historischen Bausubstanz als nicht genehmigungsfähig einzustufen, um die durch eine neu geschaffene bauliche Geländeabsenkung* und durch Baumfällungen „freigestellte“ Naziarchitektur möglichst authentisch und unkommentiert zur Geltung zu bringen.
    Was glaubt das Amt für Denkmalpflege hier schützen zu müssen? Wir haben es hier nicht mit den Überresten aus der Römerzeit zu tun, sondern mit dem Wirtschaftsgebäude einer ehemaligen Flak-Kaserne aus den Jahren 1939-41, dessen Architektur in einer falsch historisierenden Mittelalterromantik besteht. Meiner Meinung nach sollte man sich vor allem Gedanken um die Art der Nutzung des Gebäudes machen und ohne Hemmungen Feuertreppen installieren, wo diese nötig sind. So würde die Pflege des sozialen Zusammenlebens im Stadtviertel über den oberflächen Schutz des äußerlichen Erscheinungsbilds eines Baudenkmals gestellt werden. Der Denkmalschutz soll mal Nachdenken, worin hier der Schutzauftrag bestehen sollte, die Geschichte des Gebäudes sichtbar dokumentieren und Interventionen sinnvoll begleiten.

    ( *Die auf der Webseite Nibelungenterrassen dargestellte Geländeabsenkung weicht im Übrigen vom ursprünglich visualisierten Konzept des Investors ab, aber das ist ein anderes Thema. https://nibelungen-terrassen.de/)

    Zum unverkrampften Umgang mit Nazibauten empfehle ich z.B. einen Blick auf das dekonstruktivistisch durchbohrte NS-Dokumentationszentrum Nürnberg oder die Kunstaktion Regenbogenpräludium auf der “Hitlertribüne” zu richten. Am Donnerstag um 19 Uhr findet dazu eine Diskussion statt: https://adbk-nuernberg.de/termine/mit-hochdruck-ins-postludium/

  • XYZ

    |

    Jakob Friedl 13.26
    Da bin ich anderer Ansicht: Der Denkmalschutz hat die Aufgabe Denkmäler und Umgebung möglichst authentisch zu erhalten. Dazu gehört auch das ehemalige Casino, wo braune Offiziere in Erwartung des siegreichen Krieges fröhlich feierten, nicht nur Burgen und Klöster. Gerade die bauliche Struktur, die vergangene Zeiten wiederholt – man kann das sehr schön auf dem Nürnberger Zeppelinfeld oder bei den Führerbauten in München an der Arcisstrassse sehen – wäre als ‘Mahnmal’ wenigstens äusserlich nicht ganz unwichtig, samt Hinweisen auf die auch regensburger Militärhistorie.

  • Johannes Urban

    |

    @XYZ:
    Wenn man Nazikasernen als edle „Nibelungen-Terassen“ vermarkt, ist das dann authentisch?

    Dekonstruktivismus ist eine gute Idee.

  • Jakob Friedl

    |

    @XYZ
    Ein Einblick in die Einschätzungen des Denkmalschutzes bezüglich einer Brandschutztreppe, die notwendig wird, wenn der Veranstaltungssaal an einer der möglichen Stellen realisiert wird, bleibt uns allen leider verwehrt, wodurch sich auch eine fachliche Diskussion erübrigt und die entsprechende Stellungnahme nur den Zweck erfüllt auf einen Veranstaltungssaal verzichten zu können. Eine gedankliche Anregung: Eine Feuertreppe kann ja auch signalisieren, dass ein Gebäude für unterschiedliche Nutzungen und aus verschiedenen “Richtungen” zugänglich und somit “geöffnet” ist – wie ursprünglich gewünscht und ausgeschrieben. Die 300 – 500qm Werkstatträume für soziale oder öffentliche Nutzungen im zentralsten Gebäude des Stadtviertels, das auch einen historischen Ankerpunkt darstellt, fallen beispielsweise schon lange unter den Tisch.

    Die Ribisl-Partie hat am 3.12.20 einen Fragenkatalog eingereicht, dessen Beantwortung am 7.12.20 vollumfänglich abgelehnt wurde. Darin ging es unter anderem um die Genese des Projekts, die zu hinterfragende Nichtöffentlichkeit der Vorgänge, die über Jahre hinweg desaströse Informationspolitik der Stadt gegenüber dem Stadtrat, die Genese der Eigentumsverhältnisse, zeitliche Abläufe, Kaufpreise, Bodenrichtwerte, funktionelle Ausschreibungskriterien, eingereichte Konzepte, die verwaltungsinterne Auswertung, die Vergabe, den Kaufvertrag, den Bauantrag, eine ganzheitliche Bilanzierung der Vor- und Nachteile für den Investor, die sich aus dem Verzicht auf das dinglich gesicherte Saalnutzungsrecht ergeben, Rückkaufklausel, zu erwartende Schadensersatzforderungen, falls der Investor abspringt, die Einsichtnahme und die zeitliche Zuordnung der Gutachten des Brand- und des Denkmalschutzes zu den verschiedenen Sälen, Baumbestand, Anwendung der Stellplatzsatzung, Lärmkontingente und schalltechnische Untersuchung. Leider ist die gewünschte schriftliche Beantwortung dieser und weiterer Fragen den gesamten Vorgang betreffend bisher nicht erfolgt. Die meisten Fragen bleiben also nach wie vor offen.

    Wesentlich erscheinen mir die oben von idefix und Julian86 angesprochenen Aspekte der Umstände der Vergabe. Ich appelliere an alle Stadtratskolleg*innen, dazu alte Sitzungsprotokolle nachzulesen.

  • idefix

    |

    Was soll die ideologische Thematisierung es Denkmalschutzes? Soll gegen den Denkmalschutz, dem Regensburg viel zu verdanken hat, ein neues Feindbild aufgebaut werden? Dann müssten viele Gebäude (u.a. Neues Rathaus-steht nicht unter Denkmalschutz) in Regensburg abgerissen werden, die im Dritten Reich entstanden sind. Gebäude sind ein Teil der Geschichte, die man durchaus kritisch betrachten kann und die man aber nicht einfach mit den heutigen Maßstäben ausradieren oder verfremden kann.

    Es wird empfohlen beim Thema zu bleiben. Dazu muss man sich die Mühe machen, die rechtverbindliche Satzung des Bebauungsplans zum Nibelungenareal und dessen umfangreiche Begründung zu studieren, um sachlich mitreden zu können. Der Bebauungsplan ist im Übrigen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit der vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung entstanden. Im Beschluss vom 20./28.11.2018 lese ich, dass kein Bürger seine Bedenken und Anregungen zur Berücksichtigung sozialer Infrastruktur (u.a. Veranstaltungssaal) vorgebracht hat.

    Deshalb geht es einzig darum, ob die Ausschreibung des Grundstückes und des Gebäudes zuerst abweichend vom Bebauungsplan mit der Vorgabe Veranstaltungssaal, was später bilateral mit dem siegreichen Investor einseitig gegenüber den Mitwerbern zurückgenommen wurde, rechtmäßig ist. Das Thema soziale Infrastruktur, so sehr sie wünschenswert wäre, gibt der rechtskräftige Bebauungsplan nicht her.

    Ansonsten ist vieles von den Äußerungen verschiedener Protagonisten ein Sturm im Wasserglas mit der Zielrichtung, die Verwaltung zu diskreditieren. Dass sich dafür unisono Stadträte aller Parteien hergeben, um die Entscheidungsarbeit der Verwaltung für den Stadtrat und indirekt der handelnden Personen in Frage zu stellen, ist ein Ausdruck offensichtlichen Misstrauens. Dies ist keine Basis der vertrauensvollen Arbeit zwischen Stadtrat und Verwaltung. Manchmal wäre es besser seine Ideen vorher einzubringen und die eigenen Entscheidungen zu studieren, bevor man sich öffentlich äußert und anderen die Schuld zuweist.

  • Johannes Urban

    |

    @idefix:
    Polemisch: Wenn also die Verwaltung kein Vertrauen in den Stadtrat mehr hat, warum sucht sie sich dann nicht einfach einen neuen?

    Aber ernsthaft: Das heißt, der Bebauungsplan lässt keine soziale Infrastruktur zu?

  • Julian86

    |

    Ich will wie Herr Urban ins gleiche Horn blasen:

    Idefix: “Das Thema soziale Infrastruktur, so sehr sie wünschenswert wäre, gibt der rechtskräftige Bebauungsplan nicht her.”
    Ich habe den B-Plan-Beschluss nicht gelesen: Bedeutet Ihre Ausage, werter Idefix, dass das Thema/die Vorgabe “Quartierszentrum” keinen belastbaren Eingang in die Satzung gefunden hat?

    Falls ja, wer wäre zu rügen?

    Es bliebe allein zweierlei: Ein Rechtsstreit der Mitbewerber als Kläger wegen rechtswidriger Vergabe. Oder die Einschaltung der Regierung als Rechtsaufsbehörde.

    Vertrauensbegründend im allseitigen Verhältnis Stadtrat-Verwaltung-Bürgerschaft-Mitbewerber ist der gesamte Vorgang freilich wenig. Denn Vertrauen fußt vor allem auf Transparenz (wodurch sichtbar wird, ob das Handeln dem Reden entspricht). Woraus sich Glaubwürdigkeit der Handelnden und Legitimation ihrer Handungen / Entscheidungen speisen.

  • joey

    |

    Ein Rechtsstreit für Wettbewerbsteilnehmer kostet viel Geld – und eine Kommune hat davon “unendlich”, Verluste sind speziell versichert. Eine Planungsfirma aber hat nichts von einem evtl. Sieg, denn bei einer neuen Vergabe wird man dann sicher nicht gewinnen.

    Mit Denkmalschutz kann man alles begründen, das ist jeder Logik enthoben – hätte viele Beispiele. Ãœberall, wo eine gewisse absolute Beurteilungsmacht existiert, entwickeln sich auch gewisse … Möglichkeiten, die man in Regensburg schon genug kennt.

    Den Titel “Nibelungen” allerdings sollte man politisch anprangern, denn das ist einfach die falsche Richtung. Wer Erinnerung ernst nimmt, kann hier keine Büronutzung einbauen, sondern eher eine Dauerausstellung zum Luftkrieg über Regensburg, die tödlichen Lager in Neutraubling inklusive… auch wenn dann keiner mehr in der Gewölbepizzeria dort essen will.

  • idefix

    |

    Zu Johannes Urban und Julian 86:
    Wenn Sie meine bisherigen Kommentare lesen, wurden in der Satzung und den Begründungen zum Bebauungsplan im Sondergebiet “Quartierszentrum” in einer Sollbestimmung “Einrichtungen wie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke” zugelassen. Einzig diese Nutzung gibt der Bebauungsplan her.
    Ein Veranstaltungssaal im Wirtschaftsgebäude der ehemaligen Nibelungenkaserne wird definitiv als Nutzung nicht genannt wie er anscheinend in der Ausschreibung für das Gelände des Quartierszentrums trotzdem vorgegeben worden sein soll, wie das geforderte dinglich gesicherte Saalnutzungsrecht vermuten lässt.
    Konkret: eine auf verschiedenen Zwecke beschränkte Nutzung (s.o.) als öffentliche Infrastruktur des alten Wirtschaftsgebäudes soll lt. Satzung möglich sein. Inwieweit dies in der Ausschreibung des Quartierszentrums vorgegeben wurde, ist unbekannt und ist zu klären. Wenn dies fehlt, tragen der Stadtrat und die Verwaltung gemeinsam die Verantwortung. Der Stadtrat trägt als letzter Entscheider natürlich eine besondere Verantwortung, vorausgesetzt er kennt seine eigenen Beschlüsse und kann daher rechtzeitig Fragen stellen und ggf. sein Veto einlegen. Davon ist nicht immer auszugehen. Die Mühe muss er sich schon bei der Behandlung der Beschlüsse machen und nicht wie jetzt publikumswirksam nachträglich nachtarocken.
    Zur Transparenz und Bürgerbeteiligung:
    Im Bebauungsplanverfahren ist in den verschiedenen Verfahrensschritten eine umfassende Bürgerbeteiligung im Sinne einer demokratischen Teilhabe vorgesehen. Dies wird öffentlich bekanntgegeben. Das Problem: Bürger nehmen dieses Recht kaum wahr, weil sie sich nicht dafür interessieren. Alle Verfahrensschritte werden öffentlich beraten. Gegen die Satzung ist auch der Rechtsweg möglich.
    Die gesetzliche Bringschuld der Verwaltung ist damit vollumfänglich sichergestellt. Um die Holschuld muss sich jedoch der Bürger schon selbst kümmern und nicht hinterher im trump`schen Sinne die fake news in die Welt setzen, er würde nicht beteiligt und alles würde über seinen Kopf hinweg entschieden. Das Desinteresse der Bürger zeigt sich gerade bei öffentlichen Sitzungen, wo selten Zuhörer anwesend sind. Nachträglich regen sich dann alle künstlich auf und dreschen auf die demokratischen Institutionen ein. Wohin dies führen kann, zeigen die amerikanischen Verhältnisse.
    Deshalb mein Appell: Geht alle menschlich und fair miteinander um. Macht keine konfrontative ideologische Parteipolitik sondern trefft als Kollegialorgan, wie der Stadtrat eines zum Wohle der Stadt ist, vernünftige Entscheidungen, bei denen auch Fehler vorkommen dürfen, über die man dann durchaus demokratisch streiten kann.

  • Piedro

    |

    @idefix
    “Zur Transparenz und Bürgerbeteiligung:…”
    Alles richtig, was Sie da schreiben. Mir stellt sich allerdings die Frage, ob da wirklich öffentlich besprochen wird, was wichtig ist, oder ob solche Beschlüsse nicht lieber nicht-öffentlich getroffen werden. Offenbar tut man sich ja schon schwer einen Stadtrat auf seine Nachfrage zu informieren:
    “Die Ribisl-Partie hat am 3.12.20 einen Fragenkatalog eingereicht, dessen Beantwortung am 7.12.20 vollumfänglich abgelehnt wurde.”
    Warum? Weil Teile der Antworten die Bevölkerung verunsichern könnten (um mal das Demokratieverständnis des Herrn de Maizière zu bemühen)?

    Ich meine, das Desinteresse an der Entscheidungsfindung ist der langjährigen Erfahrung geschuldet, dass alles wichtige eh hinter verschlossenen Türen entschieden wird, unter der Hand geregelt oder, wie hier, so beschlossen und anders umgesetzt wird. Auch die Bemühungen engagierter Bürger von Stadtteilinitiativen werden bestenfalls ignoriert, wie hier schon oft zu lesen war. So schafft man es nicht die Bürger in solche Prozesse einzubinden.

  • stadtostler

    |

    Es wurde schon vieles zum Thema gesagt, aber noch nicht alles. :-)
    1. Die Rückabwicklung des Kaufvertrags dürfte sehr teuer werden. Ist es das wert?
    2. In Burgweinting wurde im Zusammenhang mit dem Abriss des ehemaligen Rathauses und der Planung des BUZ mit dem Investor eine Vereinbarung getroffen, dass ein Bürgersaal für die Bürger und Vereine eingerichtet wird. Der Investor reichte die Verpflichtung an die Brauerei weiter und diese an die jeweiligen Wirte. Anfangs fand das Eine und das Andere dort statt. Im Wesentlichen waren es aber Bürgerversammlungen der Stadt bzw. der SPD. Seit einiger Zeit ist tote Hose. Das Problem sehe ich im Management einer solchen Einrichtung. Der Wirt wird nur Interesse an der Bewirtschaftung haben, wenn er damit nicht nur seine Kosten decken sondern auch etwas verdienen kann. Das ergibt einen Zielkonflikt mit den Vereinen, Selbsthilfegruppen und sonst Interessierten, die eben nicht wie in einem Restaurant konsumieren wollen. Deshalb zweifle ich die breite Verärgerung der Bewohner des Stadtostens über das Fehlen der Einrichtung auf dem Kasernenareal an.

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