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Regensburg: Spitze bei Hartz IV

Auf den ersten Blick liest sich die Statistik gut: Mit einer Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent liegt Regensburg deutlich unter dem Durchschnitt der alten Länder (6,8) und auch von Bayern (5,3). DGB-Chef Christian Dietl führt das vor allem auf den „massiven Einsatz von Kurzarbeit” zurück, stellt aber auch fest: „Die Unternehmenskultur hat sich geändert. Längst nicht überall wird eine Politik des Heuerns und Feuerns praktiziert.” Allerdings ist das nicht in jeder Branche der Fall. Beim Pressegespräch am Mittwoch kritisierten Dietl und DGB-Arbeitsmarktexperte Dr. Wilhelm Adamy vor allem die Leiharbeitsfirmen. „In keiner anderen Branche ist das Risiko der Arbeitslosigkeit so groß wie in der Leiharbeit”, erklärt Adamy. Hier wurden demnach innerhalb eines Jahres knapp 3.700 sozialversicherungspflichtige Jobs in der Region Regensburg abgebaut; das ist fast die Hälfte der ursprünglich vorhandenen Stellen. Zum Vergleich: Insgesamt ging die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Region bis zur Jahresmitte um „lediglich” 0,9 Prozent zurück. Leiharbeit: Heuern und Feuern Adamy führt den drastischen Jobabbau in der Leiharbeitsbranche vor allem darauf zurück, dass die Unternehmen ihrer beschäftigungspolitischen Verantwortung nicht nachkämen. Instrumente wie Kurzarbeit oder Mittel zur Qualifizierung vormaliger Leiharbeiter würden in dieser Branche kaum genutzt. 200 Millionen Euro wurden aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung gestellt. „Dieses Programm wird so gut wie nicht genutzt”, kritisiert Adamy. Lediglich ein Bruchteil der Gelder wurde tatsächlich beantragt. Das Programm sei auch in der Region Regensburg „ein totaler Flop”. In der Leiharbeitsbranche gelte nach wie vor das Prinzip „Heuern und Feuern”. Regensburg: 15 Prozent der Kinder sind auf Hartz IV angewiesen Trotz der ansonsten „noch relativ guten Arbeitsmarktlage” nehmen sich die Zahlen in der Stadt Regensburg bedenklich aus. „Wie in nahezu allen Großstädten ist das Verarmungsrisiko der Bevölkerung hier relativ hoch”, erklärt Adamy. Im Juni waren hier 7.219 erwerbsfähige Menschen auf Hartz IV angewiesen, eine Quote von 7,8 Prozent, weit über dem bayerischen Durchschnitt (4,2). Noch dramatischer sieht das Bild bei den Kindern unter 15 Jahren aus. In der „Boomtown Regensburg” lag die Quote mit 15,2 Prozent mehr als doppelt so hoch wie im Rest von Bayern.
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Kommentare (16)

  • Manfred Veits

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    Hinweis auf Petition:

    Unterstützerliste zur aktuellen Sammelpetition Sanktionen weg. Schluss mit den Sanktionen bei Hartz IV – Ersatzlose Streichung des Sanktionsparagrafen 31 SGB II !

    Einzelheiten auf
    http://www.grundeinkommen.de

  • trojan

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    @ veits

    Die Forderung nach ersatzloser Streichung des § 31 SGB II kommt einem Freibrief für Sozialschmarotzer gleich.

    Man kann über die Art der Umsetzung dieser Regelung sicherlich diskutieren, aber auf jegliche Sanktionsmöglichkeiten bei Totalverweigerung und fehlender Mitwirkung des Hilfeempfängers zu verzichten wäre so, als wollte man den Bussgeldkatalog für Straßenverkehrsvergehen abschaffen. Beides würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.

    Übrigens, damit alle Wissen was in § 31 SGB II steht hier der Text auf den es ankommt:

    SGB II § 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
    (1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn
    1.der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,
    a)eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
    b)in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
    c)eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen, oder
    d)zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen,

    Mehr unter:
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html

  • Manfred Veits

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    Was ist ein “Sozialschmarotzer”? Fallen die dreistelligen Milliardenbeträge, die das Bankenwesen stützen, unter den Begriff des Schmarotzertums?

    Was ist am Ende “systemrelevant”: Banken oder etwa 10 Millionen ausgegrenzte Bürger dieses Staates, denen ihr Anspruch auf ein würdevolles Leben der sozio-kulturellen Teilhabe (Die Kanzlerin sprach davon in ihrer Rede vor dem US-Kongress) grundrechtswidrig – auch durch den § 31 II SGB II – verweigert wird?

  • Johannes Mühlbauer

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    @ Veits:

    Der Wegfall des § 31 SGB II wäre – gelinde gesagt – eine völliger Schmarrn.

    Es ist bedauerlich, dass viele Personen überhaupt auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Unabhängig davon ist es völlig richtig, die staatlichen Transferleistungen – die letztlich jeder einzelne Steuerzahler mitfinanziert – an gewisse Bedingungen / Auflagen zu binden. Dabei geissele ich nicht die Tatsache, dass die Transferleistungen von der Gemeinschaft getragen werden, oder dass es sie gibt; tatsächlich ist es die in einem solidarischen Gemeinwesen die Pflicht der Gemeinschaft, für die Schwachen zu sorgen. Allerdings muss in diesem Fall nicht nur den “Gebern”, sondern auch dem “Empfänger” eine Leistung abverlangt werden.
    Diese Leistung des Empfängers ist auch nicht unmenschlich, sondern angemessen, da verlangt wird, dass der Hilfsbedürftige Tätigkeiten entfaltet, seinen Bedürftigenstatus zu ändern. Schließlich sollte das Ergebnis jeder Hilfe sein, den Hilfsbedürftigen aus dieser Situation herauszubringen. Wenn der Bedürftige aber nicht an einer Änderung seiner Situation mitwirkt oder sich entsprechend bemüht, die Hilfe also keine Aussicht auf Erfolg hat, muss dies sanktioniert werden. Und selbst dies ist nicht der Fall, wenn der Hilfeempfänger für seine mangelnde Mitwirkung gute Gründe vorbringt (§ 31 SGB II Abs. 1 Satz 2: “Dies gilt nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige einen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist.”).

    Und bevor nun das Argument kommt, man habe ja in eine Versicherung (Arbeitslosenversicherung als Pflichtversicherung) einbezahlt und könne daher erwarten, nun Leistugnen in Anspruch zu nehmen, sei auf folgendes hingewiesen: Auch private Versicherungen machen Auflagen zu ihrer Leistung, denn diese ist für Notfälle da und kein Selbstbedienungsladen auf Kosten der Gemeinschaft der Versicherten. Denn durch die ungerechtfertigte Inanspruchnahme Einzelner erhöht sich der Beitrag für die übrigen Versicherten. Daher verlangt beispielsweise ihre Haftpflichtversicherung die unverzügliche Schadensmeldung und verweigert die Zahlung bei unzureichender Mitwirkung (z.B. bei mangelnder Mitwirkung bezüglich der Informationsobliegenheiten).

    Jedem Hilfsbedürftigen soll geholfen werden, aber hierzu ist notwendig, dass dieser an der Änderung seiner Situation mitarbeitet. Tut er dies nicht, so schadet er jedem anderen Mitglied unserer Solidargemeinschaft. Dass dies nicht ohne Folgen bleiben kann ist logisch, daher gibt es den § 31 SGB II richtigerweise.

  • trojan

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    @ veits

    niemandem, der sich an die gesellschaftlichen Spielregeln hält wird durch § 31 SGB II die sozio-kulturelle Teilhabe verweigert.

    Zu diesen Spielregeln gehört aber auch, dass man sich nach Kräften dafür einsetzt wieder aus Hartz IV heraus zu kommen, d.h. an Eingliederungmassnahmen mitzuwirken und zumutbare Arbeit anzunehmen (und jetzt bitte keine Grundsatzdiskussion zur Zumutbarkeit).
    Wer sich hier vereigert verwirkt zu Rechts seine Ansprüche gegenüber der Solidargemeinschaft aller Steuerzahler.

    Noch ein Wort zum Bankenwesen. Jeder der ein bisschen was von wirtschaftlicehn Zusammenhängen versteht wird einräumen müssen, dass ein Zusammenbruch des selbigen zum Kollaps der Realwirtschaft führen würde und damit zu Massenarbeitslosigkeit im zweistelligen Millionenbereich.
    Mir stinken die Bänker genau so wie jedem Anderen und wohl auch Ihnen. Aber – man sollte nicht Äpfel mit Bananen vergleichen wollen.

  • Mündiger Bürger

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    Sozio-kulturelle Teilhabe? Was soll das sein?

    Bdeutet dies, dass jeder Sozialhilfeempfänger einen 150cm-Flachbildfernseher und 2 Spielekonsolen braucht, um an dem gesellschaftlichen Phänomen “Verdummmung durch Fernsehen und Computerspiele” teilzunehmen zu können und dies ohne sich um einen neuen Job kümmern zu müssen?

    Durch Forderungen wie Ihre, Herr Veits, erweisen Sie Hilfeempfängern einen Bärendienst! Erklären Sie mal einem abeitendem 2fachen Familienvater mit 20.000 € Jahreseinkommen, wieso dieser seinen Kindern nicht auch einen riesigen Falchbildfernseher und 2 Spielekonsolen bieten kann!

    Klar müssen die Leistungsfähigen die Leistungsunfähigen unterstützen, aber Forderungen wie Ihre tragen mal wieder zum Missmut derjenigen bei, die wie ich mit geringem Einkommen die Hilfsbedürftigen unterstützten. Auch ich könnte sagen, kündige ich halt und geh zum Sozialamt. Dies kann aber wohl kaum die Lösung sein.

    Wir, die Gemeinschaft, müssen dafür sorgen, dass jeder leben kann. Aber nicht dafür, dass sich jeder Alkohl, Zigaretten, einen Flachbildfernseher und 2 Spielkonsolen zulegt.

    Also, lassen wir es doch so wie es ist. Denn alles andere würde den sozial Frieden gefährden. Ganz besonders gilt dies, wenn Saktionen wie der § 31 wegfallen.

  • Manfred Veits

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    Zu den Vorstellungen des Gesetzgebers zur Ermittlung des sozio-kulturellen Existenzminimums und der daran geäußerten Kritik – wie sie beim BVerfG derzeit anhängig ist – siehe nur http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Ermittlung_Regelleistungen_Stellungnahme.aspx

    Im Übrigen empfehle ich, die Programme aller Parteien auf “sozio-kulturelle Teilhabe” zu durchforsten, eine Teilhabe, die immanter Teil des Sozialstaats (Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG) ist.

    Erhellendes zum Arbeitszwang findet sich auch auf http://www.forced-labour.de/die-ilo

  • Bert

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    @mündiger Bürger

    Flachbildschirm, Zigaretten und Spielekonsole – das hört sich eher nach RTL-Dumpfbacken-Nachmittag als nach der Realität an. Aber gut, jeder hat seine Meinung. Erstaunlich finde ich, dass in einer Stadt wie Regensburg, wo es uns allen doch so gut geht, die Quote von Hartz IV-Empfängern so hoch ist. Langsam lässt sich auch erahnen, warum der angekündigte Armutsbericht so lange auf sich warten lässt. Es macht sich einfach nicht so gut, wenn 15 Prozent der Kinder, mit denen sich unser Sozialbürgermeister ablichten lässt auf Hartz IV angewiesen sind. Vielleicht sollten sie in Zukunft Ftohonorar verlangen. Da käme sicher einiges zusammen.

  • trojan

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    @ veits

    Wenn Sie die Vorschriften des SGB II mit einem Begriff wie Arbeitszwang in Verbindung bringen darf man vielleicht aber schon mal darauf hinweisen, dass es ein “Faulheitsrecht” auch nicht gibt.
    Zumindest ist ein “Recht auf dauerhaftes, von allen Steuerzahlern bezahltes Nichtstun” und nichts anderes wäre Ihre Forderung zur Abschaffung des § 31 SGB II nicht mit unserer Gesellschaftsordnung zu vereinbaren.

    Die Minderheit der Nichtstuer unter den Hartz IV Empfängern diskreditieren all die Hartz IV Empfänger, die sich täglich nach Kräften darum bemühen aus dieser Lage wieder Heraus zu kommen. Warum wollen Sie diese Minderheit unter den Hartz IV Empfängern so schützen und von jeglichen Sanktionen freistellen?

  • Manfred Veits

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    Wortlaut und Begründung der Petition zum Bundestag sprechen für sich:

    Ralph Boes, Hauptpetent der Petition: Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II vom 20.08.2009

    „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sofort die Sanktionen nach §31 SGB II abzuschaffen. Begründung: §31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.“

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6785

  • Manfred Veits

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    nur ein TEST

  • Richard Spieß

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    Die Frage ist, zu was man die Möglichkeit der Sanktionen nutzt? Die Arbeitslosen werden mit Hilfe des § 31 SGB II zu jeder Arbeit gezwungen. Man könnte natürlich sagen, dass jeder jede Arbeit zu jedem Preis machen muss, bevor er der Gesellschaft auf der Tasche liegt.
    Die Wirkung ist jedoch alles andere als gut für die Gesellschaft, denn das führt natürlich dazu, dass jeder Angst hat in die Situation zu kommen, Hartz IV-Empfänger zu werden und deshalb viele Dinge in seinem Job hinnimmt, die er sonst nicht hinnehmen würde, wie z.B. kostenlose Mehrarbeit, Lohnverzicht, gesetzwidrige Überstunden etc. Es ist kein Zufall, dass die Realeinkommen, vor allem im unteren Lohnniveau gesunken sind, seit es Hartz IV gibt. Der § 31 SGB II schafft nicht einen einzigen Arbeitsplatz aber er sorgt dafür, dass die, die es gibt in vielen Fällen so schlecht bezahlt werden, dass sogar Menschen Stütze brauchen die Vollzeit arbeiten.
    Noch eine Bemerkung zur Höhe des Hartz IV-Satzes. Das BVG ist grade dabei fest zu stellen, dass der Hartz IV-Satz das Existenzminimum darstellt. Hier wird immer wieder Argumentiert, dass es Menschen gibt die weniger verdienen, als sie mit Hartz bekommen würden. Das bedeutet nichts anders, als dass es Arbeitgeber gibt die menschenunwürdige Löhne bezahlen, die nicht einmal existenzsichernd sind, daran sollte man was ändern.

  • trojan

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    @ Spieß

    Herr Spieß, sie sagen: Hier wird immer wieder Argumentiert, dass es Menschen gibt die weniger verdienen, als sie mit Hartz bekommen würden.

    Richtig diese Behauptung gibt es und sie ist sogar beweisbar – leider. Aber die Schlußfolgerung, dass es Arbeitgeber gibt, die Löhne zahlen die nicht existenzsichernd sind ist nur die halbe Wahrheit. Wahr ist nämlich auch, dass es Gewerkschaften gibt, die ihre Unterschrift unter Tarifverträge setzen, die Lohngruppen enthalten, mit denen man die Existenz einer Familie nicht sichern kann.

    Da fragt man sich: Welchen Bezug haben Gewerkschaftsfunktionäre, die so was unterschreiben noch zu den Gewerkschaftsmitgliedern vor Ort, zur Basis?

  • Manfred Veits

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    Was ist schon “Faulheit” oder “Fleiß”, gar “Muße”? Wer bestimmt diese Seins-Formen des Menschen – nach welchen Kriterien, Trojan?

    Vielleicht reflektieren Sie Ihre Sichtweise des Sozialstaats mit seinen Freiheitsrechten, namentlich der von Staatswegen zu achtenden und zu schützenden, unantastbaren Würde des Menschen(!) (nicht des in einem Arbeitsverhältnis stehenden Deutschen) nochmals?

    Das Lohnabstandsgebot erreicht man nicht dadurch, dass man Millionen in ein unwürdiges Leben zwingt, dessen Sprengkraft – europaweit – wächst.

    Sondern dadurch, dass sich die Politik auf einen Mindestlohn verständigt (Argument: Satz 2 des Artikel 1 GG), auch deshalb weil die – im neoliberalen Mainstream Federn lassenden – Gewerkschaften nicht das Gebot des Art. 14 GG ersetzen können, wonach das Eigentum der Arbeitgeber verpflichtet – zu einem gerechten Lohn, der den Arbeitnehmer (eigentlich der wahre “Arbeitgeber”) angemessen entlohnt.

    Hilfreich ist dazu Antrag und Kurzbegründung der von mir verlinkten Petition.

    Mehr Infos dazu finden sich auch auf
    http://aktionboss.de/petition-zum-bundestag-lesen-pruefen-und-zeichnen

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drin