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Archiv für 3. November 2009

Das Ermittlungsverfahren zum Tod von Tennessee Eisenberg dauert weiter an. Nun reagiert die Regensburger Staatsanwaltschaft auf die wachsende Kritik an der Dauer des Verfahrens. In einer aktuellen Pressemitteilung listet der Leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel eine kurze Chronologie der Ermittlungsabschnitte auf. Damit wolle man zur „Versachlichung der Diskussion” beitragen. Indirekt räumt Ruckdäschel aber auch Fehler ein. So heißt es: „Eine inhaltliche Bewertung der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft erst am Ende des Ermittlungsverfahrens vornehmen, weil vorläufige Wertungen –wie die Erfahrung zeigt – leicht als vorzeitige Festlegungen missverstanden werden.” Bei der angesprochenen „vorläufigen Wertung” dürfte es sich um eine Aussage Ruckdäschels vom 4. Mai handeln. Nur vier Tage, nachdem Eisenberg getötet worden war, erklärte Ruckdäschel: „Alles spricht momentan für eine Notwehr- oder Nothilfesituation.“ Eine Aussage, die nie revidiert wurde und die – quer durch die gesamte Berichterstattung – immer wieder kritisiert wurde. Die Zweifel an der Notwehrversion nehmen immer mehr zu, vor allem seit das Privatgutachten von Dr. Bernd Karger vorliegt und seit bekannt wurde, dass das Landeskriminalamt Blutspritzer an den Wänden bei seinen Ermittlungen ignoriert hatte. Die Staatsanwaltschaft vermeidet es seitdem tunlichst, weitere Wertungen abzugeben. Ebenso werden Informationen nur häppchenweise preisgegeben. Dafür, dass sich die Ermittlungen nun schon über ein halbes Jahr hinziehen, will sich die Staatsanwaltschaft nicht verantwortlich machen lassen. So ist auch die Chronologie zu verstehen, die Günther Ruckdäschel an die Medien verschickt hat und die wir hier wörtlich wiedergeben: „Die Leiche des am 30.04.2009 verstorbenen Tennessee Eisenberg wurde im Auftrag von Familienmitgliedern am 14.07.2009 ein zweites Mal obduziert. Das daraufhin angekündigte ‘Privatgutachten’ wurde am 16.09.2009 der Staatsanwaltschaft Regensburg vorgelegt. Weil sich darin Abweichungen vom ballistischen Gutachten des Landeskriminalamtes ergaben, übersandte die ermittelnde KPI Amberg im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Gutachten an das Landeskriminalamt mit der Bitte um Stellungnahme. Diese ging am 20.10.2009 bei der Staatsanwaltschaft ein und wurde am 21.10.2009 den Anwälten der Familie übermittelt. Daraufhin erklärten diese am 29.10.2009, sie wollten eine Äußerung ihres Gutachters einholen, die jedoch nicht vor dem 13. November 2009 vorliegen würde.” Erst dann, wenn die Stellungnahme des Gutachters vorliegt, will die Regensburger Staatsanwaltschaft entscheiden, „ob weitere Ermittlungen angezeigt sind”, im Klartext: ob die von den Rechtsanwälten der Familie geforderte Tatrekonstruktion vor Ort durchgeführt wird.
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